Vortrag Institut für Controlling Prof. Dr. Ebert GmbH
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- Judith Ziegler
- vor 8 Jahren
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1 15 Jahre syscon 21. Oktober 2011 Pyramide Fürth Vortrag Institut für Controlling Prof. Dr. Ebert GmbH Neues HGB Fluch oder Segen für das Controlling Dieter Buchdrucker Diplom-Kaufmann Internationaler Bilanzbuchhalter (IHK) Folie 1
2 Who is who? IFC EBERT: 1985 Gründung an der FH Nürtingen 1999 Ausgründung und Firmierung als GmbH 15 Mitarbeiter Wer: Branchen: Schwerpunkte: Dieter Buchdrucker: - klassische Unternehmensberatung - Industrie/Handel/Dienstleistung/Öff. Vw. - Management - Strategisches & Operatives Controlling - Kosten-/Leistungsrechnung - Berichtswesen - Organisations- und Prozessanalyse 1967 * 1988 BWL-Studium 1995 Vertriebstätigkeit 2000 Kfm. Leiter 2005 Seniorberater Folie 2
3 Ausgangssituation und Zielsetzung Warum BilMoG? Urspr. Gedanke: Vereinfachte Alternative zu IFRS Verbesserung der Informationsfunktion Vereinfachung der Buchführungspflichten sowie Anhebung der Schwellenwerte Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit Aktivierungspflicht bei entgeltlich erworbenem GoF Aktivierungswahlrecht bei immat. VG AHK: Angleichung HGB an StG (Herstellkostenuntergrenze) Prinzip der wirtschaftlichen Zurechnung Temporary-Konzept bei Steuerabgrenzung (Handelsbilanz vs Steuerbilanz- Wertdifferenzen (Aktivierungswahlrecht bei Steuerentlastung; Passivierungspflicht bei Steuerbelastung) Folie 3
4 Aktivierung selbst erstellter imm. VG ( 248 HGB n.f.) Ansatzwahlrecht für die in der Entwicklungsphase anfallenden Herstellungskosten für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Aber: kein Ansatz der Aufwendungen in der Forschungsphase bisher: Aufwand der Periode neu: (ab Entw.-Ende) Aktivierung Bsp.: Ein Großteil der Kosten fällt für die Erforschung und die Entwicklung neuer Medikamente an. Marktzulassung vorhanden? Herstellungskosten = selbst erstellter Vermögensgegenstand des AV (Patent/Know-how) keine Belastung der GuV im Jahr der Aktivierung bilanzieller Gewinn während der Entwicklungszeit höher, später Belastung durch Abschreibungen (sofern planmäßige Nutzung) Folie 4
5 Controlling-Wirkung (Projektcontrolling) 1. Erstellung eines Produktionsplans 2. Erstellung eines Absatzplans 3. Auf dessen Basis Durchführung der Planergebnisrechnung 4. Erstellung des Finanzplans 5. Durchführung der Projektkalkulation Ermittlung der Herstellungskosten (HGB) Übernahme ins Externe ReWe Aktivierung auf Basis der im Controlling errechneten Werte Berechnung der kalkulatorischen (= bilanziellen) Abschreibungswerte für die Aktiva auf Basis der Absatzplanung Gleichverteilung der Kosten auf die Projektlaufzeit Folie 5
6 Aktivierung u. Abschreibung der Entw.-Kosten Meilenstein 1: Übergang in die Entwicklung Meilenstein 2: Aktivierungs-kriterien erfüllt Meilenstein 3: Markteinführung Meilenstein 4: Ende der Vermarktung Forschung Entwicklung Vermarktung F&E-Ausgaben Aktivierung Abschreibung Einfluss auf GuV Kein Einfluss auf GuV Einfluss auf GuV Zeit Aufwand (Abschreibung) Kosten Folie 6
7 Enge Zusammenarbeit zw. ext. ReWe u. Controlling Internes Rechnungswesen (Controlling) Bereitstellung von Informationen: Immaterielle Wirtschaftsgüter Aktivierungsfähige Entwicklungskosten Absatzplanung Externes Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung) Erfassung und Verbuchung von Geschäftsvorfällen während der Periode/am Periodenende Anpassung des Management Reportings aufgrund veränderter Kennzahlen Erstellung der GuV und Bilanz nach Ende der Periode Folie 7
8 Checkliste zur Überprüfung der Minimalanforderungen Frage Können Sie systematisch zwischen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen unterscheiden? Status der Erfüllung Nicht Teilweise Vollständig Existiert eine Projektplanung auf Teilprojekt-/ Projektphasenebene? Ist ein klar definierter Meilenstein zur Überprüfung der Erreichung der Aktivierungskriterien festgelegt? Existiert eine Kostenerfassung auf Projektebene? Entsprechen die erfassten Kosten dem HGB (BilMoG)? Existiert eine Absatzplanung? Ist eine zeitnahe Lieferung von revisionstauglichen Zahlen möglich? Erweiterung des Aufgabenspektrums im Controlling! Unmittelbare Wirkung aufs externe ReWe! Folie 8
9 Sachanlagen Nach 255 HGB n.f. ist der AHK-Begriff erweitert worden. Dies führt ggf. zu höheren Anforderungen bei den kalkulatorischen Abschreibungen ( Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist ) und somit zur Veränderung in der Kalkulation. Der Herstellungskostenbegriff definiert sich neu, auf Basis von Einzelkosten und variablen Gemeinkosten (Ansatzpflicht) sowie angemessene Teile der allg. Vw. (Wahlrecht). Dies erleichtert wiederum die Errechnung eines Deckungsbeitrags. ( Umsatzkostenverfahren) Kostenstellen Vorkostenstellen Neue BAB- Struktur Hauptkostenstellen Kostenarten Material Fertigung Verwaltung Vertrieb Forschung Entwicklung MGK FGK VwGK VtGK FoGK EntwGK Annäherungspflicht int./ext. ReWe Folie 9
10 Goodwill als Vermögensgegenstand ( 246 HGB n.f.) Problematik: Nutzungsdauern in Handels- und Steuerbilanz sollten vereinheitlicht werden Planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer gem. 253 III HGB n.f. Abgrenzung von Firmenwert zu anderen immateriellen Vermögensgegenständen nicht immer eindeutig Interpretationsspielraum bei Anlass, Durchführung und Quantifizierung von außerplanmäßigen Firmenwertabschreibungen hier: Abschreibungsaufwand Kosten!? Kalkulationsrelevanz? Wirkt der zusätzliche Aufwand kostenerhöhend? ggf. ja Folie 10
11 Integriertes Reporting Quelle: International Integrated Reporting Committe September 2011, S. 12. Folie 11
12 Fazit Alle Änderungen durch HGB n.f. gegenüber HGB a.f. führen zu erhöhten Anforderungen im Controlling Die Kalkulation des Controllers beeinflusst den Wertansatz des Bilanzierers Es findet eine Zwangs-Annäherung zw. intern/extern statt Das interne Berichtswesen beeinflusst die externe Berichterstattung (Bsp.: 285 sonstige Pflichtangaben) Stichwort: Integriertes Reporting Große Chance für mehr Effizienz, Effektivität und Nachhaltigkeit im kaufm. Bereich Folie 12
13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Institut für Controlling - Prof. Dr. Ebert GmbH dieter.buchdrucker@ifc-ebert.de Folie 13
3.1.3 Aktivierungspflicht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
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