Leistungserbringerschlüssel

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1 Preisverzeichnis der Ersatzkassen über die von Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz ambulant ausgeführten physikalischen und anderen nichtärztlichen Heilbehandlungen vom bis Leistungserbringerschlüssel Krankengymnastik / Physiotherapie Massagetherapie Massage einzelner oder mehrerer Körperteile Klassische Massagetherapie (KMT) Regelbehandlungszeit: Richtwert: 15 bis 20 Minuten. 10, Massage einzelner oder mehrerer Körperteile Bindegewebsmassage (BGM) 9, Massage einzelner oder mehrerer Körperteile Reflexzonenmassage, Segment-, Periost-, Colonmassage Regelbehandlungszeit: Richtwert: 15 bis 20 Minuten. 9, Unterwasserdruckstrahlmassage einschließlich der erforderlichen Nachruhe 16,94 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 15 bis 20 Minuten. Manuelle Lymphdrainage Manuelle Lymphdrainage (MLD) Teilbehandlung 15,28 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 30 Minuten. Weiterbildungsnachweis: siehe Manuelle Lymphdrainage (MLD) Großbehandlung 22,59 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 45 Minuten. Weiterbildungsnachweis: siehe Manuelle Lymphdrainage (MLD) Ganzbehandlung 36,21 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 60 Minuten. Weiterbildungsnachweis: Die unter den Positionen 60205, und beschriebenen Leistungen sind von Physiotherapeuten bzw. Masseuren/Masseuren und med. Bademeistern abrechenbar, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in Manueller Lymphdrainage von mind. 170 Std. mit Abschlussprüfung in einer Weiterbildungseinrichtung, die die Anforderungen der Rahmenempfehlungen nach 125 SGB V erfüllt, nachweisen. Der jeweilige Nachweis ist der Landesvertretung vor der Abrechnung vorzulegen Kompressionsbandagierung einer Extremität 6,57 Seite 1 von 10

2 Bewegungstherapie Übungsbehandlung Einzelbehandlung 6,14 Regelbehandlungszeit: Richtwert Minuten Übungsbehandlung Gruppenbehandlung mit 2-5 Patienten. 4,14 Regelbehandlungszeit: Richtwert Minuten Übungsbehandlung im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe Einzelbehandlung. Regelbehandlungszeit: Richtwert 20 bis 30 Minuten. 16, Übungsbehandlung im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe Gruppenbehandlung mit 2 3 Patienten. Regelbehandlungszeit: Richtwert 20 bis 30 Minuten. 12, Übungsbehandlung im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe Gruppenbehandlung mit 4 5 Patienten. Regelbehandlungszeit: Richtwert 20 bis 30 Minuten. 8, Chirogymnastik (Funktionelle Wirbelsäulengymnastik) 10,62 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 15 bis 20 Minuten Voraussetzung: Die unter dieser Position beschriebene Leistung setzt eine entsprechende Fortbildung von mindestens 160 Stunden mit Abschlußprüfung und die Ausstattung der Einrichtung mit einer speziellen Behandlungsliege voraus. Der jeweilige Nachweis ist der Landesvertretung vor der Abrechnung vorzulegen. Krankengymnastik (KG): Krankengymnastische Behandlung, auch auf neurophysiologischer Grundlage als Einzelbehandlung Regelbehandlungszeit: Richtwert: 15 bis 25 Minuten. 14, Krankengymnastik in der Gruppe mit 2 5 Patienten 4, Krankengymnastik in der Gruppe bei cerebral bedingten Funktionsstörungen für Kinder bis 14 Jahre (2-4 Kinder) Regelbehandlungszeit: Richtwert Minuten. Voraussetzung: Die unter dieser Position beschriebene Leistung setzt eine entsprechende Fortbildung voraus. Der jeweilige Nachweis ist der Landesvertretung vor der Abrechnung vorzulegen. 8, Krankengymnastik im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe Einzelbehandlung 16, Krankengymnastik im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe Gruppenbehandlung mit 2-3 Patienten 11, Krankengymnastik im Bewegungsbad einschließlich der erforderlichen Nachruhe Gruppenbehandlung mit 4-5 Patienten 6,42 Seite 2 von 10

3 60702 Krankengymnastik (Atemtherapie) zur Behandlung von Mucoviscidose und schweren Bronchialerkrankungen als Einzelbehandlung Regelbehandlungszeit: Richtwert 60 Minuten Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät) Parallele Einzelbehandlung bis zu 3 Patienten Regelbehandlungszeit: Richtwert: 60 Minuten je Patient. Voraussetzung: Die unter dieser Position beschriebene Leistung setzt eine entsprechende Fortbildung voraus. Der jeweilige Nachweis ist der Landesvertretung vor der Abrechnung vorzulegen Krankengymnastik zur Behandlung von angeborenen oder vor Abschluss der Hirnreife erworbenen zentralen Bewegungsstörungen nach Bobath als Einzelbehandlung - kein Zuzahlungsanteil Regelbehandlungszeit: Richtwert: 30 bis 45 Minuten. Weiterbildungsnachweis: siehe Krankengymnastik zur Behandlung von angeborenen oder vor Abschluss der Hirnreife erworbenen zentralen Bewegungsstörungen nach Vojta als Einzelbehandlung - kein Zuzahlungsanteil Regelbehandlungszeit: Richtwert: 30 bis 45 Minuten. Weiterbildungsnachweis: Die unter den Positionen und beschriebenen Leistungen sind abrechenbar von: Fachphysiotherapeuten für infantile Cerebralparesen Fachphysiotherapeuten für spinale Lähmungen und Extremitätendefekte sowie 44,28 26,67 26,80 26,80 Physiotherapeuten, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung von mind. 300 Std. mit Abschlussprüfung in einer Weiterbildungseinrichtung, die die Anforderungen der Rahmenempfehlung nach 125 SGB V erfüllt, nachzuweisen. Der jeweilige Nachweis ist der Landesvertretung vor der Abrechnung vorzulegen Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluss der Hirnreife nach Bobath, als Einzelbehandlung 20,84 Regelbehandlungszeit: Richtwert 25 bis 35 Minuten. Weiterbildungsnachweis: siehe Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluss der Hirnreife nach Vojta, als Einzelbehandlung 20,84 Regelbehandlungszeit: Richtwert 25 bis 35 Minuten. Weiterbildungsnachweis: siehe Seite 3 von 10

4 60712 Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen, erworben nach Abschluss der Hirnreife nach PNF als Einzelbehandlung 20,84 Regelbehandlungszeit: Richtwert:25 bis 35 Minuten. Weiterbildungsnachweis: Die unter den Positionen 60710, und beschriebenen Leistungen sind abrechenbar von: Fachphysiotherapeuten für infantile Cerebralparesen, Fachphysiotherapeuten für spinale Lähmungen und Extre-mitätendefekte sowie Fachphysiotherapeuten für funktionelle Störungen und psychische Erkrankungen Physiotherapeuten, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in Bobath, Vojta oder PNF von mind. 120 Std. mit Abschlussprüfung in einer Weiterbildungseinrichtung bzw. bei einem anerkannten Fachlehrer (Bobath, PNF), die/der die Anforderungen der Rahmenempfehlung nach 125 SGB V erfüllt, nachweisen. Der jeweilige Nachweis ist der Landesvertretung vor der Abrechnung vorzulegen Manuelle Therapie 16,62 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 15 bis 25 Minuten. Weiterbildungsnachweis: Die unter dieser Position beschriebenen Leistungen sind abrechenbar von Physiotherapeuten, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in Manueller Therapie von mind. 260 Std. mit Abschlussprüfung in einer Weiterbildungseinrichtung, die die Anforderungen der Rahmenempfehlung nach 125 SGB V erfüllt, nachweisen. Der jeweilige Nachweis ist der Landesvertretung vor der Abrechnung vorzulegen. Traktionsbehandlung Traktionsbehandlung mit Gerät als Einzelbehandlung 4,40 Elektrotherapie Elektrotherapie/-behandlung einzelner oder mehrerer Körperteile 4, Elektrostimulation bei Lähmungen 9,52 Regelbehandlungszeit: Richtwert: je Muskelnerveinheit 5 bis 10 Minuten Hydroelektrisches Vollbad (z. B. Stangerbad) 14, Hydroelektrisches Teilbad (Zwei-/Vierzellenbad) 7, Kohlensäurebad 14,49 Regelbehandlungszeit: Richtwert 10 bis 20 Minuten Kohlensäurebad (CO2-Trockenbad) als Voll-, Dreiviertel- oder Halbbad 14,49 Regelbehandlungszeit: Richtwert 10 bis 20 Minuten Kohlensäurebad (CO2-Trockenbad) alsteilbad 14,49 Regelbehandlungszeit: Richtwert 45 bis 60 Minuten. Seite 4 von 10

5 Inhalationstherapie Inhalationstherapie als Einzelbehandlung 4,66 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 5 bis 30 Minuten. Wärmetherapie Wärmeanwendung mittels Strahler bei einem oder mehreren Körperteilen 3, Warmpackung einzelner oder mehrerer Körperteile 8, Heiße Rolle 6,86 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 10 bis 15 Minuten Ultraschall-Wärmetherapie 7, Bäder mit Peloiden z. B. Fango, Schlick oder Moor Vollbad 30,24 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 15 bis 45 Minuten Bäder mit Peloiden z. B. Fango, Schlick oder Moor Teilbad 22,87 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 15 bis 45 Minuten. Kältetherapie Kältetherapie bei einem oder mehreren Körperteilen 6,52 Regelbehandlungszeit: Richtwert: 5 bis 10 Minuten. Standardisierte Kombination von Maßnahmen der Physiotherapie ( Standardisierte Heilmittelkombinationen") Standardisierte Heilmittelkombinationen" D1. 32,86 Regelbehandlungszeit: 60 Minuten. Voraussetzung: Die Leistung kann bei nicht näher spezifizierten Verordnungen abgegeben werden, wenn der Therapeut über die fachlichen, sächlichen und räumlichen Anforderungen zur Abgabe sämtlicher der in der verordneten standardisierten Heilmittelkombination erstgenannten obligatorischen Maßnahmen (KG, KG-Gerät, MT, KMT, Wärme-/Kältetherapie, Elektrotherapie) verfügt. Physiotherapeuten/Krankengymnasten, die diese Voraussetzungen zur Abgabe der Leistung bei nicht näher spezifzierten Verordnungen nicht erfüllen, erhalten die Möglichkeit, die Verordnungen mit der stand. Heilmittelkombination D1 bis zum weiterhin abzurechnen. Dies setzt voraus, dass für die eingesetzten Therapiemaßnahmen im Rahmen der stand. Heilmittekombination D1 eine Abrechnungserlaubnis vorliegt. Erfolgt die Spezifizierung kann der Therapeut nur dann tätig werden, wenn er über eine Abrechnungserlaubnis für die spezifizierten Heilmittel verfügt. Der jeweilige Nachweis ist der Landesvertretung vor der Abrechnung vorzulegen. Seite 5 von 10

6 Leistungen außerhalb der Heilmittelversorgung (Ausführung durch Hebammen oder Krankengymnastinnen/Krankengymnasten) Unterweisung zur Geburtsvorbereitung - kein Zuzahlungsanteil 6,19 Regelbehandlungszeit: Unterweisungsdauer 60 Minuten, maximal 14 Stunden Rückbildungsgymnastik als Gruppenbehandlung (max. 10 Teilnehmer, max. 10 Sitzungen) - kein Zuzahlungsanteil 6,19 Logopädie Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Erstbefundung (nur einmal je Behandlungsfall abrechenbar) Logopädische Einzelbehandlung, Regelbehandlungszeit: 30 Minuten Therapiezeit mit dem Patienten Logopädische Einzelbehandlung, Regelbehandlungszeit: 45 Minuten Therapiezeit mit dem Patienten Logopädische Einzelbehandlung, Regelbehandlungszeit: 60 Minuten Therapiezeit mit dem Patienten Logopädische Gruppenbehandlung, Regelbehandlungszeit: 45 Minuten Therapiezeit mit den Patienten (bis zu 2 Teilnehmer) je Teilnehmer Logopädische Gruppenbehandlung, 45 Minuten Therapiezeit mit den Patienten (3-5 Teilnehmer) je Teilnehmer Logopädische Gruppenbehandlung, 90 Minuten Therapiezeit mit den Patienten (bis zu 2 Teilnehmer) je Teilnehmer Logopädische Gruppenbehandlung, 90 Minuten Therapiezeit mit den Patienten (3-5 Teilnehmer) je Teilnehmer 60,45 23,05 33,25 40,83 30,23 20,15 45,48 35,26 Seite 6 von 10

7 Ergotherapie Ergotherapeutische Funktionsanalyse (nur einmal bei Behandlungsbeginn abrechenbar) Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei motorisch-funktionellen Störungen Regelbehandlungszeit: Richtwert Minuten 19,08 25, Abrechnung bei verordneter und Parallelbehandlung von 2 Patienten - pro Patient (1) 20, Ergotherapeutische Gruppenbehandlung (3 5 Patienten) bei motorischfunktionellen Störungen Regelbehandlungszeit: Richtwert Minuten 9, Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen Regelbehandlungszeit:Richtwert Minuten 33, Abrechnung bei verordneter und Parallelbehandlung von 2 Patienten - pro Patient (1) 26, Ergotherapeutische Gruppenbehandlung (3-5 Patienten) bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen Regelbehandlungszeit: Richtwert Minuten Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Einzelbehandlung Regelbehandlungszeit: Richtwert Minuten 12,65 28, Abrechnung bei verordneter und Parallelbehandlung von 2 Patienten - pro Patient (1) 22, Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining als Gruppenbehandlung (3 5 Patienten) Regelbehandlungszeit: Richtwert Minuten Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei psychisch funktionellen Störungen Regelbehandlungszeit: Richtwert Min. 12,65 43, Abrechnung bei verordneter und Parallelbehandlung von 2 Patienten - pro Patient (1) 34, Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei psychisch funktionellen Störungen als Behandlungserprobung Regelbehandlungszeit: Richtwert (2) Mi Ergotherapeutische Gruppenbehandlung (3 5 Patienten) bei psychischfunktionellen Störungen Regelbehandlungszeit: Richtwert Minuten 78,72 23, Ergotherapeutische Gruppenbehandlung (3-5 Patienten) bei psychischfunktionellen Störungen als Belastungserprobung - Regelbehandlungszeit: Richtwert Minuten (2) 43, Thermische Anwendungen Wärme oder Kälte 3,91 Seite 7 von 10

8 (nur zusätzlich neben Pos und abrechenbar) Ergotherapeutische temporäre Schiene - ohne Kostenvoranschlag bis 150, Ergotherapeutische temporäre Schiene mit Kostenvoranschlag Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld 79, Wegegeld je gefahrenen Kilometer 0,32 Diese Position ist nur einmal in Verbindung mit der abrechnungsfähig, aber ohne Pos und Fußnoten zur Vergütungsliste: (1) Die Abrechnung der Parellelbehandlung ist nur möglich, wenn die Art der therapeutischen Maßnahme die gleichzeitige Behandlung zweier Patienten zulässt. Die Entscheidung hierüber trifft der Therapeut bzw. die Therapeutin. (2) Bei psychisch-funktionellen Behandlungen können im Einzelfall in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt bei Störungen der Ausdauer und Grundarbeitsfähigkeiten zwei zusammenhängende Therapieeinheiten an einem Tag als Belastungserprobung durchgeführt werden. Diese erhöhte Frequenz kann nur erbracht werden, wenn sie verordnet wurde. Podologie Hornhautabtragung/-Bearbeitung (beider Füße) 16,84 Richtwert: Minuten Hornhautabtragung/-Bearbeitung (eines Fußes) *) 11,97 Richtwert: Minuten Nagelbearbeitung (beider Füße) 15,83 Richtwert: Minuten Nagelbearbeitung (eines Fußes) 11,97 Richtwert: Minuten Podologische Komplexbehandlung (beider Füße) 26,30 (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) Richtwert: Minuten Podologische Komplexbehandlung (eines Fußes) (Hornhautabtragung und Nagelbearbeitung) Richtwert: Minuten 16,84 *) Im Falle der Amputation eines Fußes kann nur die abgesenkte Vergütung in Rechnung gestellt werden. Vorgenannte podologische Leistungen dürfen nur von Podologen nach dem Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen vom 4. Dezember 2001 erbracht werden. Seite 8 von 10

9 Alle vorgenannten Therapiearten Hausbesuch Hausbesuch inklusive Wegegeld (Einsatzpauschale) 11, Ärztlich verordnete Hausbesuche in der Wohnung des Patienten sofern sich die Wohnung des Patienten nicht in einer Einrichtung im Sinne der Beschreibung nach Pos befindet. Hausbesuch mehrerer Patienten in einer sozialen Einrichtung inklusive Wegegeld (Einsatzpauschale) Einsatzpauschale je Patient Ärztlich verordnete Hausbesuche in Einrichtungen (z.b. Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, jedoch keine Einrichtungen des "Betreuten Wohnens" 6,25 Verbindliche Hinweise (1) In den vorstehenden Preisen sind alle Nebenleistungen einschl. Nachruhe und Wäsche enthalten. (2) Für die Abrechnungsfähigkeit von Leistungen nach dieser Preisliste gelten die in Anlage 2 zur Rahmenvereinbarung festgelegten Bedingungen. (3) Die Vertragspartner haben sich darauf verständigt, daß 302 SGB V in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden ist. (4) Ergänzung zu 5 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung vom : Für den Personenkreis der Zugeteilten (z.b. Anspruchsberechtigte nach dem BVG, HKG, BEG, HHG), für Grenzgänger und Betreute nach dem BSHG sind Einzelrechnungen in doppelter Ausfertigung einzureichen. (5) Voraussetzung für die Abgabe der Leistungsziffer ist der Nachweis der fachlichen Qualifikation des Behandlers durch eine spezielle Weiterbildung bei der Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung der Mucoviscidose. (6) Sollte eine Aufsichtsbehörde die Preisvereinbarung beanstanden, setzen sich die Vertragspartner zeitnah ins Benehmen, um Verhandlungen aufzunehmen. (7) Die Preisvereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten, frühestens zum , mit eingeschriebenem Brief oder per Telefax gekündigt werden. (8) Die Vertragspartner nehmen vor dem zeitnah Verhandlungen zur Fortschreibung der Preisliste 2018 auf. (9) Für die Zeit vom bis einschließlich gelten die vorgenannten Preise. Sie gelten für alle ab dem ausgestellten und noch nicht abgerechneten vertragsärztlichen Verordnungen. Seite 9 von 10

10 Mainz, den Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e. V. Friedrich W. Mohr Geschäftsführer Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Der Leiter der vdek-landesvertretung Rheinland-Pfalz Martin Schneider Seite 10 von 10

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