Tarifvertrag über ein konzernweites Gesundheitsmanagement vom IBM / ver.di

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1 Zwischen der und der wird folgender IBM Deutschland Business Services GmbH IBM Deutschland Customer Support Services GmbH IBM Deutschland Enterprise Application Solutions GmbH IBM Deutschland GmbH IBM Central Holding GmbH IBM Deutschland Kreditbank GmbH IBM Deutschland Pensionskasse VVaG IBM Deutschland Global Business Solutions GmbH IBM Deutschland Infrastructure Technology Services GmbH IBM Deutschland Management & Business Support GmbH IBM Deutschland Research & Development GmbH - nachstehend gemeinsam IBM Konzerngesellschaften genannt Gewerkschaft ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesvorstand Berlin Tarifvertrag über ein konzernweites Gesundheitsmanagement vereinbart: Präambel Um ein längeres gesundes und produktives Arbeiten zu ermöglichen, ist - neben altersgerechter Arbeitsgestaltung, Kompetenz- und Wissensmanagement - ein auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im folgenden Mitarbeiter) abgestimmtes Gesundheitsmanagement erforderlich. Dies umfasst Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung. Die demographische Entwicklung wird dazu führen, dass viele Mitarbeiter ein längeres Erwerbsleben vor sich haben. Ein proaktiver Umgang mit dem Thema Gesundheit wird auch vor diesem Hintergrund immer wichtiger. Dabei geht es in erster Linie um den Erhalt und die Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit und der Gesundheitskompetenz. Die individuelle Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter ist insbesondere von deren physischem und psychischem Wohlbefinden abhängig. Dies gilt für alle Altersgruppen, gewinnt aber mit zunehmendem Alter an Bedeutung. IBM D TV Gesundheitsmanagement

2 Dabei leistet ein ganzheitliches und konzernweites Konzept einen Beitrag zu einem effektiven Gesundheitsmanagement für alle Mitarbeiter, da tätigkeits- bzw. lokationsbedingte Belastungen gesellschaftsübergreifend vergleichbar sind und gegebenenfalls einheitliche Maßnahmen erforderlich machen. Dabei werden lokale bzw. GmbH-spezifische Besonderheiten angemessen mit einbezogen und berücksichtigt und die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen ermittelt (vgl. 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz). Eine konzernweite Vorgehensweise kann im Ergebnis dazu führen, dass Synergien genutzt und die vorhandenen Mittel und Funktionen effektiver eingesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund räumt der Gesetzgeber einer tarifvertraglichen Regelung Vorrang ein. 1 Geltungsbereich Dieser Tarifvertrag gilt 1.1 räumlich: für alle Betriebsstätten der nachstehend aufgelisteten Konzerngesellschaften: - IBM Deutschland Business Services GmbH - IBM Deutschland Customer Support Services GmbH - IBM Deutschland Enterprise Application Solutions GmbH - IBM Deutschland GmbH - IBM Deutschland Central Holding GmbH - IBM Deutschland Kreditbank GmbH - IBM Deutschland Pensionskasse VVaG - IBM Deutschland Global Business Solutions GmbH - IBM Deutschland Infrastructure Technology Services GmbH - IBM Deutschland Management & Business Support GmbH - IBM Deutschland Research & Development GmbH 1.2 persönlich: für alle Mitarbeiter in den unter Ziffer 1.1 aufgelisteten Konzerngesellschaften, die Mitglied in ver.di sind, mit Ausnahme der Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Tätigkeit oberhalb der höchsten Tarifgruppe eingestuft sind. 2 Gesundheitskommission Die Tarifvertragsparteien richten mit Inkrafttreten dieses Tarifvertrages eine paritätisch besetzte Gesundheitskommission ein, die aus folgenden Mitgliedern besteht: - Stimmberechtigt: Jeweils 3 von verdi und IBM bestellte Vertreter bzw. deren Stellvertreter - Nicht stimmberechtigt: Eine Sicherheitsfachkraft und ein/e Betriebsarzt/-ärztin, jeweils aus dem Team IHS, die Konzern-Schwerbehindertenvertretung und ein Vertreter des Konzernbetriebsrates. IBM D TV Gesundheitsmanagement

3 Es besteht das gemeinsame Verständnis, dass auf Beschluss des KBR die Aufgaben des KASAs (Konzernarbeitsschutzausschuss) in die Aufgaben der Gesundheitskommission integriert werden. In diesem Falle kann ein zweiter Vertreter des Konzernbetriebsrates als nicht stimmberechtiges Mitglied in die Gesundheitskommission entsandt werden. Die Arbeitssicherheitsausschüsse bleiben davon unberührt. Aufgabe der Gesundheitskommission ist es u.a., die zur Verfügung stehenden und anonymisierten Daten (u.a. Krankheitstage, Langzeiterkrankungen, Ergebnisse aus den Gefährdungsbeurteilungen) zu bewerten, und gegebenenfalls weitere benötigte Daten unter Berücksichtigung des 6 dieses Tarifvertrages zu erheben sowie aus den Ergebnissen notwendige Maßnahmen zum Gesundheitsmanagement abzuleiten. Die Gesundheitskommission erarbeitet zudem ein konzernweites Konzept (u.a. auf Basis der in 3 Ziffer 3.2 beschriebenen Ablaufstruktur) für ein verbindliches Gesundheitsmanagement. Weitere Details für die Arbeit in der Gesundheitskommission sind von dieser zu erarbeiten. Die Gesundheitskommission berichtet regelmäßig, aber mindestens einmal jährlich, über ihre Arbeit an die ver.di-tarifkommission im IBM-Konzern und die IBM in Deutschland. 3 Konzernweites Gesundheitsmanagment-System 3.1 Allgemeines Ein konzernweites Managementsystem für Gesundheit soll nachhaltig dazu beitragen, 1. die Arbeit so zu gestalten, dass die Beschäftigten gesund, leistungsfähig und leistungsbereit bleiben, 2. bei den Beschäftigten die gesund erhaltenden Ressourcen zu stärken und die gesundheitlichen Handlungskompetenzen zu erweitern, 3. Sicherheit und Gesundheit als Gestaltungsprozess systematisch zu betreiben und kontinuierlich zu verbessern. Basis hierfür sind gesetzliche Bestimmungen, sowie die normgerechten und unternehmensweit einheitlich zertifizierten Prozessstrukturen (z.zt. nach OHSAS 18001). 3.2.Ablaufstruktur Die nachstehende Ablaufstruktur zeigt die wesentlichen Schritte für eine systematische Vorgehensweise im Rahmen eines Gesundheitsmanagements auf. (a) Kommunikation und Information Die Gesundheitskommission erstellt ein konzernweites Informations- und Kommunikationskonzept zum Gesundheitsmanagement. Insbesondere ist die pro-aktive Einbeziehung der Mitarbeiter in die Entwicklung von Verbesserungen zu berücksichtigen. IBM D TV Gesundheitsmanagement

4 (b) Erfassung der Ist-Situation Die Gesundheitskommission erfasst und bewertet unterschiedliche interne und externe Datenquellen um ein umfassendes Bild über die für das Gesundheitsmanagment relevante Ist- Situation zu erlangen. Hierzu steht als Instrument auch die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung (entsprechend 5, 6 Arbeitsschutzgesetz) zur Verfügung. Um die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung in den einzelnen GmbHs vergleichen zu können und um ggfls. standort- und gesellschaftsübergreifende Maßnahmen zu definieren und durchzuführen, erfolgt die Ermittlung der Gefährdungen nach einem von der Gesundheitskommission zu erarbeitenden konzernweiten Konzept unter Berücksichtigung des 6 dieses Tarifvertrages. Bestehende Individualrechte von Mitarbeitern bleiben unberührt (z.b. im betrieblichen Eingliederungsmanagement oder bei Arbeitsplätzen von Schwerbehinderten). (c) Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse wird von der Gesundheitskommission ein Konzept zur Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern und Führungskräften erarbeitet. (d) Entwicklung von Vorschlägen für Maßnahmen Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse werden von der Gesundheitskommission Vorschläge für Maßnahmen zu einem erfolgreichen Gesundheitsmanagement entwickelt. (e) Wirksamkeitskontrollen und Korrekturen Für Prozesse im Rahmen des Gesundheitsmanagements entwickelt die Gesundheitskommission Kontrollpunkte und überwacht diese. Alle von der Gesundheitskommission vorgeschlagenen Maßnahmen, die umgesetzt werden, werden in ihrer Wirksamkeit beurteilt und ggf. optimiert. (f) Bewertung Gesamtstatus Halbjährlich oder nach Bedarf beurteilt die Gesundheitskommission den Gesamtstatus sowie die Entwicklung der wesentlichen für das Gesundheitsmanagement relevanten Kennzahlen. Erkenntnisse und Empfehlungen hieraus finden Eingang in die nächsten Planungsprozesse. 4 Mitbestimmungsrechte Von den vorstehenden tarifvertraglichen Regelungen bleiben die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Betriebsräte unberührt. Das betrifft die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie den Gesundheitsschutz gem. 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG und insbesondere folgende Mitbestimmungsrechte: IBM D TV Gesundheitsmanagement

5 Gefährdungsbeurteilung nach 5 ArbSchG Regelungen zu Unterweisung gem. 12 ArbSchG, sowie der Information der Führungskräfte mit Bezug auf 3 ArbSchG Verfahren der Beteiligung der Arbeitnehmer gem i.v.m. 3 Abs. 2 Nr. 2 ArbSchG Anwendung der gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse 4 ArbSchG Gestaltung der Arbeitsbedingungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und der Bildschirmarbeitsverordnung Organisation des Gesundheitsschutzes 3 ArbSchG 5 Beratung und Prävention 5.1 Integrated Health Services (IHS) IHS ist als überbetrieblicher Dienst für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit im gesamten deutschen IBM Konzern bestellt. IHS als zentrale Fachfunktion für den Arbeits- und Gesundheitsschutz arbeitet mit der Gesundheitskommission und dem Arbeitgeber zusammen, berät diese weisungsfrei und nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen. IHS berät ebenfalls weisungsfrei die Mitbestimmungsgremien, wobei die Rechte nach 80 BetrVG unberührt bleiben und nimmt Aufgaben gegenüber entsprechenden externen Gremien (z.b. Berufsgenossenschaft) wahr. 5.2 Prävention und Zeitaufwand Auf der präventiven Seite können die Mitarbeiter durch einen Ausbau ihrer individuellen Kompetenzen (tätigkeitsbezogene Weiterbildung) sowie aktive Pflege ihrer persönlichen Gesundheit einen wesentlichen Beitrag leisten. Der anfallende Zeitaufwand für in den IBM Lokationen angebotene Untersuchungen und Check- Ups wird von IBM getragen. Die Tarifvertragsparteien gehen davon aus, dass die Mitarbeiter einen Eigenbeitrag zu ihrer Gesundheitserhaltung leisten, da dies auch in ihrem eigenen Interesse ist. 6 Datenschutz Die im Rahmen der Arbeit der Gesundheitskommission erhobenen Daten, deren Auswertung, Dokumentation und Kommunikation erfolgt allein in anonymisierter Form zum Zweck des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Gesundheitsförderung. Diese Daten werden weder zu Leistungs- oder Verhaltenskontrollen noch zur Überwachung oder personellen Maßnahmen gegen einzelne Beschäftigte oder Gruppen von Beschäftigten benutzt. Hierbei werden die datenschutzrechtlichen Vorschriften gemäß des BDSG, insbesondere bzgl. der Speicherdauer, eingehalten und der Datenschutzbeauftragte entsprechend beteiligt. IBM D TV Gesundheitsmanagement

6 7 Schlussbestimmungen 7.1 Mitglieder der Gesundheitskommission Der 8 des Tarifvertrages über Allgemeine Beschäftigungsbedingungen gilt für die Mitglieder der Gesundheitskommission entsprechend. 7.2 Inkrafttreten und Kündigung Dieser Tarifvertrag, der zwischen den im IBM Konzerngesellschaften und ver.di vereinbart, abgeschlossen und unterzeichnet wird, tritt ab dem in Kraft und löst den Tarifvertrag über ein konzernweites Gesundheitsmanagement vom mit seinen Protokollnotizen ab. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Im Falle der Kündigung hat diese Regelung keine Nachwirkung. Ehningen, den Für die IBM Konzerngesellschaften Dieter Scholz Wolfgang Braun Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Bundesvorstand Berlin Lothar Schröder Bert Stach IBM D TV Gesundheitsmanagement

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