Auswirkungen der Hochwassergefahrenkarten Gewässernachbarschaftstag am 29. September 2010 in Remchingen
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- Paul Junge
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1 Auswirkungen der Hochwassergefahrenkarten Gewässernachbarschaftstag am 29. September 2010 in Remchingen Bärbel Wallrabenstein, Landratsamt Enzkreis, Umweltamt 1
2 Gliederung Ausgangssituation, Rechtslage Ausweisung von Überschwemmungsgebieten Rechtsfolgen Auswirkungen auf die Bauleitplanung Auswirkungen im Innenbereich 2
3 Mühlacker: Weihnachtshochwasser Enz
4 Remchingen-Nöttingen: Pfinz
5 Niefern: Enz
6 Hochwasserschutz-Strategie des Landes Technisch-infrastruktureller Hochwasserschutz Hochwasser- Vorsorge Flächen- Management 6
7 Technisch-infrastruktureller Hochwasserschutz Dämme, Hochwasserrückhaltebecken Gewässerausbau Hochwasserschutzmauern Mobile Einrichtungen für Bedarfsfall Punktuelle Schutzmaßnahmen 7
8 Hochwasservorsorge Bauvorsorge hochwasserangepasste Bauweise hochwassersichere Anlagenausrüstung Verhaltensvorsorge Alarm- und Einsatzplanung Handlungsanleitung für Einzelpersonen Risikovorsorge Finanzielle Absicherung, Versicherungswesen 8
9 Flächenmanagement hochwasserangepasste Nutzungen Sicherung des Hochwasserabflusses Renaturierung von Gewässern Wasserrückhaltung in der Fläche Erhaltung / Schaffung von Retentionsräumen 9
10 Optimaler Hochwasserschutz Kombination der drei Teilstrategien in gemeinsamer Verantwortung von Land, Regionalverbänden und Gemeinden als den Planungsträgern Wasser- und Baurechtsbehörden betroffenen Bürgern Mitgliedern der Hochwasserpartnerschaften Versicherungswirtschaft Industrie, Handel und Gewerbe 10
11 Rechtliche Umsetzung der Hochwasserschutzstrategie 2003 Änderung Wassergesetz Bad.-Württ Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes = Änderungen WHG, BauGB und ROG 2006 Föderalismusreform 2009 Änderung WHG 11
12 Hochwassergefahrenkarten bieten flächendeckende Informationen über mögliche Hochwassergefahren liefern Daten für raumordnerische Planungen enthalten insbesondere eine Darstellung der Überschwemmungsgebiete, aus denen sich rechtliche Konsequenzen ergeben 12
13 Überschwemmungsgebiete Definition in 76 WHG u. a. Gebiete, die - bei Hochwasser überschwemmt oder durchflossen oder - die für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden -. 13
14 Räumlicher Geltungsbereich Festsetzung als Überschwemmungsgebiet mit Rechtsfolgen mindestens für: Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (HQ 100) und für die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beanspruchten Gebiete ( 76 Abs. 2 WHG) 14
15 Rechtscharakter der Überschwemmungsgebiete Festsetzung nach landesrechtlicher Regelung per Gesetz Überschwemmungsgebiete nur im Außenbereich ( 77 WG) 15
16 ÜSG Ausweisung per Gesetz reine Darstellung von Fakten in den Hochwassergefahrenkarten Informationen ausreichend bestimmt, klar und nachprüfbar keine Rechtsverordnung Veröffentlichung der Informationen Rechtsfolgen im Gesetz selbst 16
17 Eintritt der Rechtsfolgen Auslegung der Karten bei der unteren Wasserbehörde (Landratsamt) und bei den Gemeinden öffentliche Bekanntmachung der Auslegung durch die untere Wasserbehörde 17
18 Festgesetztes Überschwemmungsgebiet nach 77 Abs.1 WG Festgesetztes Überschwemmungsgebiet HQ 100+X HQ 100 HQ 10 Mittlerer Wasserstand (MW) Außenbereich Innenbereich 18
19 Rechtsfolgen der Ausweisung Im Überschwemmungsgebiet sind nach 78 Abs. 1 WHG verboten: 1. Ausweisung neuer Baugebiete 2. Errichtung / Erweiterung baulicher Anlagen 19
20 Weitere Verbote im ÜSG Aufbringen wassergefährdender Stoffe das Erhöhen und Vertiefen der Erdoberfläche 7. Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen 8. Umwandlung von Grünland in Ackerland 9. - Zulassungen im Einzelfall möglich - 20
21 Auswirkungen auf die Bauleitplanung
22 78 Abs 1 Nr. 1 WHG / Grundsatz: Keine Ausweisung neuer Baugebiete in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach BauGB innerhalb von Überschwemmungsgebieten! 22
23 Hochwasserschutzbelange in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind nach 1 Abs. 6 BauGB: Belange des Umweltschutzes, insbesondere Auswirkungen auf..wasser.. umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen Belange des Hochwasserschutzes... 23
24 Darstellung im Flächennutzungsplan Flächen, die im Interesse des Hochwasserschutzes freizuhalten sind ( 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB) Überschwemmungsgebiete (nachrichtliche Übernahme, Vermerk) 24
25 Darstellung im Bebauungsplan Flächen für die Wasserwirtschaft, für Hochwasserschutzanlagen und zur Regelung des Wasserabflusses ( 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB ) Überschwemmungsgebiete (nachrichtliche Übernahme oder Vermerk gem. 9 Abs. 6a BauGB) 25
26 Übergangsregelung zu 77 WG für die Bauleitplanung Plangebiet am (Inkrafttreten WG- Änderungen 2003) in einem genehmigten FNP als Baufläche dargestellt = Innenbereich»Entwicklung ist möglich. aber: Belange des Hochwasserschutzes prüfen!! 26
27 Ausnahmen für neue Baugebiete 78 Abs. 2 WHG : 1. Keine andere Möglichkeit der Siedlungsentwicklung 2. Anschluss an bestehendes Baugebiet 3. Keine Gefährdung von Leben oder Gesundheit 4. Keine nachteilige Veränderung von Hochwasserabfluss und Wasserstand 5. Hochwasserrückhaltung nicht beeinträchtigt oder umfangs-, funktions- u. zeitgleicher Ausgleich 27...
28 Ausnahmen für neue Baugebiete 6. Keine Beeinträchtigung des bestehenden Hochwasserschutzes 7. Keine Beeinträchtigung von Oberlieger und Unterlieger 8. Beachtung der Belange der Hochwasservorsorge 9. Bei Bemessungshochwasser mit HQ 100 keine baulichen Schäden zu erwarten 28
29 Wohn-Land??? 29
30 bauliche Anlagen im Überschwemmungsgebiet Grundsatz: keine baulichen Anlagen im Überschwemmungsgebiet ( 78 Abs. 1 Nr. 2 WHG) Ausnahmen im Einzelfall möglich, wenn Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig (Außenbereich!) und Belange des Hochwasserschutzes nicht entgegenstehen ( 35 Abs. 3 Nr. 6 BauGB) 30
31 Hochwassergefährdete Gebiete 80 WG Flächen im Innenbereich, die bei HQ 100 überschwemmt oder durchflossen werden, und für die keine oder geringere als gegen HQ 100 erforderliche Schutzmaßnahmen bestehen, einschl. HQ 100-Bereich hinter Schutzanlagen 31
32 Hochwassergefährdetes Gebiet nach 80 WG Überschwemmungsgebiet 77 Abs. 1 WG Hochwassergefährdetes Gebiet im Innenbereich 80 Abs. 1 WG HQ 100+X HQ 100 HQ 10 Mittlerer Wasserstand (MW) Außenbereich Innenbereich 32
33 Rechtsfolgen in hochwassergefährdeten Gebieten Bebauung zulässig, wenn 30, 34 BauGB beachtet und die Bebauung hochwasserangepasst erfolgt. allerdings: Gemeinde hat Verpflichtung zur Gefahrenabwehr» Bebauungsplan überprüfen 33
34 Rechtsfolgen in hochwassergefährdeten Gebieten Ortspolizeibehörde hat Regelungsbefugnis zur Gefahrenabwehr. Anlagenverordnung wassergefährdender Stoffe (VAwS) gilt. 34
35 Regelungsbefugnis der Ortspolizeibehörde Weitgehende Befugnis: zum Schutz der Umwelt und zur Abwehr von Hochwassergefahren oder schäden per Rechtsverordnung oder im Einzelfall Beispiele: Objektschutz Verhaltensvorsorge 35
36 Anforderungen 10 Abs. 4 VAwS Sicherung der Anlagen gegen Austreten von wassergefährdenden Stoffen, insbesondere durch - Auftriebssicherung - Überflutungssicherung - Sicherung gegen Beschädigung durch Treibgut Alternative: bauliche Schutzmaßnahmen 36
37 Umsetzung der Anforderungen in Abhängigkeit von - Gefährdungsstufe der VAwS-Anlage und - Hochwasserschutzgrad des Gebietes 37
38 Vorkaufsrecht Vorkaufsrecht der Gemeinde für Flächen in Gebieten, die zum Zwecke des vorbeugenden Hochwasserschutzes freizuhalten sind, insbesondere in Überschwemmungsgebieten ( 24 Abs. 1 Nr. 7 BauGB) 38
39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 39
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