Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der Kart Event GmbH Oberwerrn
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- Greta Kaufman
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1 Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der Kart Event GmbH Oberwerrn Geltungsbereich Die Kart Event GmbH erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Die Kart Event GmbH ist berechtigt, ihre AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von der Kart Event GmbH ( center- oberwerrn.de) & ( oberwerrn.de). Widerspricht der Vertragspartner den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Online- Veröffentlichung, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Geschäftspartner fristgerecht, so ist die Kart Event GmbH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen. 1 Vertragsschluss (1) Der verbindliche Vertrag kommt mit der Angebotsbestätigung durch den Kunden, der (telefonischen) Buchungsbestätigung durch die Betreibergesellschaft oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande, ohne dass es einer schriftlichen Mitteilung an den Kunden bedarf. Für den Kunden und die von ihm angemeldeten Teilnehmer gelten die nachfolgenden Bedingungen. (2) Verspätete Ankunft am Veranstaltungsort (LASER PLANET bzw. Kart- Center Oberwerrn) berechtigt weder zum Wertausgleich noch zur Verlängerung der gebuchten Zeit. Diese Maßnahmen liegen allein im Ermessen des Veranstalters und können nicht ohne Zustimmung eingefordert oder in Form einer Zahlungsrückhaltung durch den Teilnehmer bewirkt werden. (3) Gutscheine Unsere Gutscheine haben eine regelmäßige Gültigkeit von 3 Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. Der Anspruch auf die Leistungserbringung erlischt nach dem Ende der regelmäßigen Verjährungsfrist. (4) Stornierungen und Stornogebühren Die Buchung/Veranstaltung kann vom Kunden, der Verbraucher ist, ganz oder teilweise bis spätestens 48 Stunden vor dem Veranstaltungstermin ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf muss schriftlich per an info@laser- planet- oberwerrn.de bzw. info@kart- center- oberwerrn.de erfolgen. Für die Einhaltung der Widerrufsfrist ist der Tag des Zugangs des Widerrufs entscheidend. Werden Frist und Schriftform nicht eingehalten, behalten wir uns vor, dem
2 Teilnehmer Stornogebühren in Rechnung zu stellen. Bei auf einem Angebot beruhenden Exklusivbuchungen entstehen in jedem Fall Stornogebühren bei Nichteinhaltung der Widerrufsfrist. Ist der Kunde eine juristische Person bzw. liegt ein schriftliches Angebot vor, das durch dessen Bestätigung zum Vertragsschluss führte, so gelten die darin enthaltenen Bedingungen, Fristen und Stornogebühren. Ab dem Tag der Buchung bis 10 Tage vor der Veranstaltung ist eine kostenlose Stornierung möglich. Wurde im Rahmen des Angebots jedoch ein externer Dienstleister, z.b. Caterer, beauftragt, werden eventuell anfallende Stornogebühren dieses Dienstleisters zu 100% an den Kunden weitergegeben. Bei kurzfristigeren Absagen fallen sofern nicht anders vereinbart folgende Sätze an: Absagen 9 bis 4 Tage vor Veranstaltungstermin: Absagen 3 bis 2 Tage vor Veranstaltungstermin: Absagen weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungstermin: 30% des Angebotspreises 45% des Angebotspreises 60% des Angebotspreises Der Widerruf muss schriftlich per an info@laser- planet- oberwerrn.de bzw. info@kart- center- oberwerrn.de erfolgen. Für die Einhaltung der Widerrufsfrist ist der Tag des Zugangs des Widerrufs entscheidend. 2 Kinder und Jugendliche (1) Für Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Teilnahme an dem Dienstleistungsangebot der Kart Event GmbH (LASER PLANET, Kartbahn) nur mit der schriftlichen Einwilligung eines Erziehungsberechtigten möglich. Die Haftungsausschlusserklärung für Erziehungsberechtigte kann auf der Homepage des Unternehmens ( planet- obewerrn.de bzw. center- oberwerrn.de) heruntergeladen werden. Kinder spielen oder fahren aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nur mit anderen Kindern bzw. ihren Erziehungsberechtigten. (2) Die Kart Event GmbH und ihr Personal übernehmen unter keinen Umständen die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmer. 3 Leistungsbedingungen
3 (1) Durch die Buchung bei LASER PLANET bzw. Kart- Center Oberwerrn ist der vom Kunden angemeldete Teilnehmer berechtigt, die gebuchten Einrichtungen (Kartbahn und/oder LASER PLANET) sowie die angemieteten Mittel (Laser- Ausrüstung bzw. Karts und Leihhelme, etc.) innerhalb des gebuchten Zeitraums im Rahmen der vor Ort geltenden Hausordnung und unter strikter Beachtung der Anweisungen des Personals zu nutzen. (2) Die Teilnahme an den angebotenen Dienstleistungen ist nur erlaubt, wenn zuvor die AGB und die Haftungsausschlusserklärung gelesen, verstanden und durch Unterschrift anerkannt wurden. Minderjährige Teilnehmer bedürfen der schriftlichen Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten. Das Mindestalter für die Teilnahme am LASER PLANET beträgt 12 Jahre. (3) Die Benutzung der angemieteten Laser- Ausrüstung bzw. Leihkarts, das Betreten des Geländes und der Anlagen der Kart Event GmbH, der Aufenthalt sowie die Teilnahme an allen dortigen Aktivitäten geschehen ausdrücklich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder. (4) Bei Spielen bzw. Rennen werden Teilnehmer vom Personal grundsätzlich frei zu Spiel- bzw. Renngruppen zusammengestellt. Die Betreibergesellschaft behält sich vor bei Reservierungen innerhalb der normalen Öffnungszeiten, die Gruppe durch weitere Teilnehmer zu ergänzen, wenn die LASER PLANET Arena bzw. die Kartbahn nicht voll ausgelastet ist. Bei Exklusivbuchungen gilt dies nicht. Kinder spielen oder fahren aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nur mit anderen Kindern bzw. ihren Erziehungsberechtigten. (5) Teilnehmer, die gegen die geltenden Teilnahmebedingungen, die allgemeinen Verhaltensregeln oder die Anweisungen des Personals verstoßen, werden vom Spiel bzw. Rennen ausgeschlossen und haben keinen Anspruch auf die Rückzahlung des entrichteten Eintrittspreises. (6) Die Benutzung der Laser- Ausrüstung ist nur Personen gestattet, die nicht unter Alkohol-, Drogen-, oder Medikamenteneinfluss stehen und nicht zu einer gesundheitlichen Risikogruppe gehören (z.b. Bluthochdruck, Herzerkrankungen, Epilepsie). Auf die besondere Gefährdung der zu diesen Risikogruppen gehörenden Personen wird ausdrücklich hingewiesen. 4 Eintrittspreise (1) Der Eintrittspreis wird bei Vertragsschluss sofort fällig.
4 (2) Bei Firmenevents sind Zahlungen gemäß den Vereinbarungen, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Leistung zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug. (3) Angebote, Rabatte und Aktionen sind nicht miteinander kombinierbar. Dem Kunden wird jedoch der für ihn günstigste Rabatt gewährt, wenn mehrere Rabatte gleichzeitig möglich wären. 5 angemietete Laser- Ausrüstung bzw. Leihkarts und - helme (1) Die Teilnehmer sind verpflichtet, die von der Betreibergesellschaft bereitgestellten Mittel, wie Laser- Ausrüstung bzw. Leihkarts und - helme, bei deren Empfang auf sichtbare Beschädigungen zu überprüfen und diese ggf. dem Personal unverzüglich anzuzeigen. Die angemieteten Mittel sind durch die Teilnehmer sorgsam und gemäß den Vorgaben des Personals der Betreibergesellschaft zu behandeln. Bei unsachgemäßer Behandlung behält sich die Betreibergesellschaft vor, den Teilnehmer unverzüglich aus dem Spiel- bzw. Renngeschehen auszuschließen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der überlassenen Mittel entstehen, haftet der Teilnehmer voll. (2) Die Teilnehmer erhalten vor dem Spiel bzw. vor Rennen eine Sicherheitseinweisung sowie eine Nutzungsanweisung für die Laser- Ausrüstung bzw. Karts. 6 Alkohol und Rauchverbot (1) Vom Zeitpunkt des Betretens des Geländes der Kart Event GmbH bis zu dessen Verlassen gilt in allen Innenbereichen absolutes Rauchverbot. Die Teilnahme unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen, wie z. B. Medikamente oder Rauschmittel, die die Verkehrstüchtigkeit der Teilnehmer beeinträchtigen können, ist strikt verboten. Ein Verstoß führt zum Ausschluss vom Spiel- bzw. Renngeschehen. (2) Soweit der Verdacht auf vorherigen Alkohol- oder Rauschmittelkonsum besteht, entscheidet das Personal nach eigenem Ermessen über den Ausschluss vom Spiel bzw. über ein Fahrverbot.
5 7 Gesundheitliche Beeinträchtigungen (1) Zum Schutze der Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit aller Teilnehmer sowie zur Vermeidung von Unfällen, ist der Teilnehmer bzw. sein Erziehungsberechtigter dazu verpflichtet, den Veranstalter vor Spiel- bzw. Rennbuchung über alle relevanten Vorerkrankungen, wie z. B. Herz- Kreislauf- Erkrankungen, Epilepsie, Diabetes oder andere Erkrankungen zu informieren, die die Verkehrstüchtigkeit des Teilnehmers stark beeinträchtigen und/oder die mit dem Spiel- oder Renngeschehen verbundene körperliche Anstrengung unmöglich machen. Aus Sicherheitsgründen sind akut erkrankte oder gesundheitlich beeinträchtigte Personen nicht zum Spiel bzw. Rennen zugelassen. Auch Schwangeren wird von der Teilnahme abgeraten. 8 Haftungsbeschränkung bzw. - Freistellung (1) Die Benutzung der Laser- Ausrüstung bzw. Karts, das Betreten des Geländes und der Anlagen der Kart Event GmbH, der Aufenthalt sowie die Teilnahme an allen dortigen Aktivitäten geschehen ausdrücklich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Eltern haften für ihre Kinder. (2) Bei der Benutzung der Laser- Ausrüstung bzw. der Karts sowie der Einrichtungen der Kart Event GmbH ist den Anweisungen des Personals ausnahmslos Folge zu leisten. Für Schäden, die durch eigenes Verschulden des Teilnehmers, unfallbedingt, durch unsachgemäße Handhabung oder dadurch entstehen, dass den Anweisungen unseres Personals nicht Folge geleistet wird, übernimmt der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten die uneingeschränkte Haftung. (3) Die Betreibergesellschaft übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Benutzung der Einrichtungen der Kart Event GmbH, der angemieteten Laser- Ausrüstung bzw. Karts entstehen oder durch andere Teilnehmer verursacht werden. (4) Für Schäden, die durch die Betreibergesellschaft oder ihre Mitarbeiter schuldhaft verursacht werden, haftet sie nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für jeden Haftungsfall aber, gleich aus welchem rechtlichen Grund, haftet die Kart Event GmbH Oberwerrn nur im Rahmen ihrer Versicherungsdeckung. (5) Die Kart Event GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden an Kfz, Motor- oder Fahrrädern, die auf dem von ihr bereitgestellten Parkplatz und seinen Zugängen abgestellt werden.
6 (6) Der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsbevollmächtigten stellen die Kart Event GmbH Oberwerrn von Haftpflichtansprüchen anderer Nutzer und Besucher sowie sonstiger Dritter für Schäden frei, die der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlagen, der Zugänge zu diesen und der angemieteten Mittel zu vertreten hat. Für den Fall der eigenen Inanspruchnahme verzichtet der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen die Kart Event GmbH Oberwerrn. (7) Kunden und Teilnehmern wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände zum Spielort mitzubringen. Von Seiten der Kart Event GmbH werden keinerlei Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. (8) Auf geeignete Kleidung und stabiles, rutschfestes Schuhwerk ist zu achten. Für unsachgemäße Kleidung und Schäden an Kleidungsstücken oder deren Verlust wird nicht gehaftet. 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Parteien vereinbaren als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unseren Geschäftssitz. 10 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Oberwerrn, Stand Januar 2017
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