Konten führen 9. Geld- und Vermögensanlagen anbieten 27. Darlehen bearbeiten 49. Auslandsgeschäfte 65. Lösungen Konten führen 73
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- Mathilde Abel
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2 Schnellübersicht Seite Konten führen 9 Geld- und Vermögensanlagen anbieten 27 Darlehen bearbeiten 49 Auslandsgeschäfte 65 Lösungen Konten führen 73 Lösungen Geld- und Vermögensanlagen anbieten 109 Lösungen Darlehen bearbeiten 153 Lösungen Auslandsgeschäfte 173 Abkürzungen 188 Stichwortverzeichnis 190 V V V V V X 5
3 Aufgaben/Konten führen Aufgabe 1 1. Kontoeröffnung durch Privatpersonen Die Eheleute Ernst und Rita Gärtner wollen bei der Franken- Bank ein Girokonto eröffnen. Zusammen mit den Eheleuten füllen Sie den Kontoeröffnungsantrag aus. a. Welche nformationen werden im Kontoeröffnungsantrag festgehalten? b. Müssen den Eheleuten vorvertragliche nformationen gegeben werden? Begründen Sie hre Antwort. c. Die Eheleute haben ein Gemeinschaftskonto eröffnet. Wie ist die Rechtslage, wenn sie keine Weisung gegeben haben, ob ein Und- oder ein Oder-Konto eröffnet werden soll? d. Zu welchen Tätigkeiten verpflichtet der 154 AO bei der Kontoeröffnung? e. Welche anderen gesetzlichen Vorschriften zwingen die Bank auch zur Legitimationsprüfung? f. Sie sprechen im Beratungsgespräch auch davon, dass ein Girokonto sowohl debitorisch als auch kreditorisch geführt werden kann. Erklären Sie diese Begriffe. g. Wie ist die Rechtslage bei einem Oder-Konto für die Bank, wenn Frau Gärtner eine Abhebung vornimmt, mit der Herr Gärtner hinterher nicht einverstanden ist? Bedenken Sie dabei auch, dass das Konto durch die Abhebung überzogen werden könnte. h. Frau Gärtner führt seit Jahren ein Einzelkonto bei der Bank. Dieses Konto weist einen Sollsaldo von 3.000,00 EUR aus. Haftet ein Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto auch für diese Schulden gegenüber der Bank? Begründen Sie hre Antwort. i. Kann einer der Ehepartner Gärtner das Gemeinschaftskonto auflösen, auf seinen Namen umschreiben oder in ein Und-Konto umwandeln? Die Lösungen finden Sie auf Seite 74 ff. 10
4 Aufgabe 2 Konten führen/aufgaben 2. Kontoeröffnung durch eine Kommanditgesellschaft m Handelsregister stehen zur Mertens KG folgende nformationen: Komplementäre der Mertens KG sind Dieter Mertens und Christian Kruse. Kommanditistin ist Monika Mertens. Zu Prokuristen bestellt sind Claudia Lauer und Martin Kießlich. Sie vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich. Dieter Mertens will für die Gesellschaft bei der Franken-Bank ein Konto eröffnen. a. Sein Wunsch ist es, die Kontobezeichnung auf Mertens und Kruse KG lauten zu lassen. Können Sie diesem Wunsch entsprechen? Begründen Sie hre Antwort. b. Welche von den im Handelsregister eingetragenen Personen können das Konto für die KG gründen? Begründen Sie hre Antworten. c. Herr Mertens fragt auch, welche Geschäfte Prokuristen im Zusammenhang mit der Bank ausführen dürfen. Nennen Sie ihm vier Geschäfte. d. Karl-Heinz Wagner ist in der Mertens KG Einkäufer und hat für seinen Bereich die Artvollmacht erhalten. Warum ist Herr Wagner nicht in das Handelsregister eingetragen? Kann er selbstständig für die Mertens KG ein Konto eröffnen? e. Nennen Sie mindestens vier Tätigkeiten, die ein Bevollmächtigter mit allgemeiner Handlungsvollmacht gegenüber der Bank verantwortlich für die Unternehmung durchführen kann. Beachten Sie dabei auch die Regelungen des 54 Abs. 2 HGB. f. Wie wird der Umfang der Vollmacht in der Praxis geregelt, woher erhält die Bank die nötigen nformationen und wie hält sie diese fest? 11
5 Aufgaben/Konten führen Aufgabe 3 g. Nehmen wir an, Claudia Lauer wäre zur Einzelprokuristin bestellt worden. Dies wurde der Bank mitgeteilt. Nun haben die Komplementäre Mertens und Kruse die Prokura aberkannt. Das Erlöschen wurde auch in das Handelsregister eingetragen. Die Bank wurde aber von diesem Tatbestand nicht informiert. Frau Lauer kauft für die Gesellschaft Wertpapiere. Durch einen Kurseinbruch entsteht ein Schaden. Haftet die Kommanditgesellschaft für den entstandenen Schaden? Die Lösungen finden Sie auf Seite 77 ff. 3. Kontoeröffnung durch bzw. für Minderjährige Der 16-jährige Auszubildende Michael Seebauer will bei der Franken-Bank ein Girokonto eröffnen, über das die Zahlungen seines Ausbildungsbetriebs laufen sollen. a. Wie verhalten Sie sich diesem Wunsch gegenüber richtig? Begründen Sie hre Antwort. b. n dem Ausbildungsvertrag, den die Eltern unterschrieben haben, steht auch der Passus: Dem Minderjährigen wird gestattet, über die Ausbildungsbeihilfe frei zu verfügen. Kann jetzt bei der Kontoeröffnung auf die Einwilligung der Eltern verzichtet werden? c. Nachdem die gesetzlichen Vertreter (Susanne und Matthias Seebauer) in die Kontoeröffnung und für Verfügungen eingewilligt haben, eröffnen Sie das Konto für Michael Seebauer. Klären Sie Michael Seebauer über seine Verfügungsmöglichkeiten auf. Nennen Sie auch die Rechte der gesetzlichen Vertreter. d. Michael bittet um Aushändigung einer girocard (ec-karte, MaestroCard). Die Eltern willigen ein. Können wir seinem Wunsch entsprechen? 12
6 Aufgabe 4 Konten führen/aufgaben e. Kann Michael Seebauer die Kontoverbindung kündigen? f. Michaels Schwester Kerstin ist fünf Jahre alt. Wer kann für sie ein Konto eröffnen und wer ist verfügungsberechtigt? Begründen Sie hre Antwort. Die Lösungen finden Sie auf Seite 80 f. 4. Sonderfälle der Verfügungsberechtigung Für das Konto der Erich Schmidt OHG liegt hnen ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor. a. Welche rechtlichen Wirkungen hat dieser Beschluss? b. Die Ansprüche des Gläubigers belaufen sich auf 3.300,00 EUR. Er bittet Sie um Auskunft, ob das Kontoguthaben der Erich Schmidt OHG ausreicht. Können Sie diese Auskunft geben? Begründen Sie hre Antwort. c. hre Bank hat selbst Ansprüche an die Erich Schmidt OHG. Ein Darlehen ist fällig gestellt. Wie ist hier die Rechtslage? d. Der Erich Schmidt OHG wurde ein Kontokorrentkredit über ,00 EUR eingeräumt. Der aktuelle Soll-Kontostand beträgt 4.500,00 EUR. Kann das nicht in Anspruch genommene Darlehen gepfändet werden? e. Über das Vermögen der Schmidt OHG wird das nsolvenzverfahren eröffnet. Können die Gesellschafter noch über die Firmenkonten verfügen? Begründen Sie hre Antwort. f. Da der Kunde Erich Schmidt als Vollhafter auch mit seinem Privatvermögen haftet, geht bei der Bank ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu den Privatkonten ein. Herr Schmidt möchte von hnen wissen, wie hoch nach dem Gesetz sein unpfändbares Einkommen ist. Er ist inzwischen bei der 13
7 Aufgaben/Konten führen Aufgabe 4 Keramik AG angestellt und verdient netto 2.395,00 EUR. Der Kunde ist unverheiratet, hat keine Kinder und muss keinen Unterhalt leisten. Beantworten Sie diese Frage mithilfe des folgenden Ausschnitts aus der ZPO: 850c ZPO Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen (1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als beträgt 985,15 EUR monatlich, 226,72 EUR wöchentlich oder 45,34 EUR täglich (2) Übersteigt das Arbeitseinkommen den Betrag, bis zu dessen Höhe es je nach der Zahl der Personen, denen der Schuldner Unterhalt gewährt, nach Absatz 1 unpfändbar ist, so ist es hinsichtlich des überschießenden Betrages zu einem Teil unpfändbar, und zwar in Höhe von drei Zehnteln, wenn der Schuldner keiner der in Absatz 1 genannten Personen Unterhalt gewährt, zwei weiteren Zehnteln für die erste Person, der Unterhalt gewährt wird, und je einem weiteren Zehntel für die zweite bis fünfte Person. Der Teil des Arbeitseinkommens, der 3.020,06 EUR monatlich (695,03 EUR wöchentlich, 139,01 EUR täglich) übersteigt, bleibt bei der Berechnung des unpfändbaren Betrages unberücksichtigt. Diese Beträge bleiben bis zum unverändert (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2009). g. Kann Herr Schmidt von seiner Bank verlangen, dass sein Konto auf ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umgestellt wird? Welche Wirkung auf die Verfügungen des Kontoinhabers hat die Umstellung auf ein P-Konto? Die Lösungen finden Sie auf Seite 82 ff. 14
8 X Stichwortverzeichnis Abgeltungsteuer 124, 127 Ad-hoc-Publizität 40 Aktien 37 Altaktien 37 nhaberaktien 40, 42 Namensaktien 40 Standardaktien 44 Aktienoptionen 44 Ausbildungsvertrag 12, 30 Auskunftsverweigerung 16 Auslandsaufenthalt 66 Außenhandel 67 Bankauskunft 16 Bankgeheimnis 16 Baufinanzierungsberatung 63 Bausparvertrag 64 Bezugsangebot 37 Bezugsrechte 37 Bonität 71 Bookbuilding 42 Börse 39 Bundesanleihen 40 Bundesschatzbriefe 32 Bürgschaft 51 Ausfallbürgschaft 52 Höchstbetragsbürgschaft 52 Clearing-Stelle 46 Cost-Averaging 36 Darlehen Annuitätendarlehen 63, 64 Bankvorausdarlehen 64 Darlehensberatung 61 Dauerwohnrecht 60 Debitkarten 25 Direktanlage 36 Direktbank 28 Dokumente gegen Kasse 68 Dokumentenakkreditiv 69 Ec-Karte 23 Effektivverzinsung 41 Elektronischer Zahlungsverkehr 20 Emissionsvertrag 42 Ertragswertverfahren 61 Festgelder 28 Festpreisverfahren 42 Fonds Aktienfonds 36 Geldmarktfonds 36 nvestmentfonds 36 Forderungsabtretung 52 Freistellungsauftrag 32 GeldKarte 23 Geldwäschegesetz 17 Girocard 12, 23 Girokonto 10 Gläubigerpapiere 33 Gläubigerschaft 29 Globalzession 52 Grundbuch 53 Grunddienstbarkeit 60 Grundschulden
9 Stichwortverzeichnis Handelsregister 11, 25 Hypothek 60 Hypothekenpfandbriefe 33, 40 dentitätsnachweis, elektronischer 77 nkassobank 68 nkassostelle 21 nsidergeschäfte 40 nsolvenzverfahren 13 nternet 24 nvestmentzertifikate 31 Kaufmannseigenschaft 39 Konnossement 68 Orderkonnossement 68 Konsortialvertrag 42 Konten Einzelkonto 10 Gemeinschaftskonto 10 Geschäftskonten 16 Girokonto 10, 12, 15, 28, 31 Gläubigerkonto 29 Kontokorrentkonto 18 Kreditkonto 15 Oder-Konto 10, 31 Sparkonto 15, 29 Und-Konto 10 Kontoeröffnung Kommanditgesellschaft 11 Minderjährige 12 Privatpersonen 10 Kontoeröffnungsantrag 10 Kreditakte 53 Kreditaufnahme 51 Privatpersonen 50 Kredite Bausparkredit 62 Betriebsmittelkredit 51 Kontokorrentkredit 51 Realkredit 61 Kreditkarten 25 Kreditsicherheiten 52 Kreditvertrag 50 Kreditwürdigkeiten 50 Kundenberatung 43 Kursfeststellung 39 Lastschriftverfahren 21 Lebensversicherung 46 Limitierung der Aufträge 44 MaestroCard 23, 174 Mantelzession 52 Nichtdokumentäre Zahlung 67 Nießbrauch 60 Oder-Konto 10 Offener mmobilienfonds 37 Pfandrecht 52 Pfändung 13, 82 Pfändungsbeschluss 13 Pfändungsgrenzen 14 Pfändungsschutzkonto 14 Prolongation 28 Realdarlehen 61, 168 Reallast 60 Reisezahlungsverkehr 66 X 191
10 Stichwortverzeichnis Riester-Rente 31 Risikopotenzial 40, 139 Scheckfähigkeit 22 Schecks 22 SEPA-Lastschriften 96 SEPA-Lastschriftmandat 21 Sicherungsgrundschuld 60, 166 Sicherungsübereignung 50 Sichteinlagen 28 Sparverträge 29 Sterbeurkunde 15 Steuern 43 Termineinlagen 28 Überweisung 20 Überweisungsbeschluss 13 Und-Konto 10 Verbindlichkeiten 20 Vereinsregisterauszug 18 Verfügungen im Todesfall 15 Verfügungsberechtigung 13 Vermögensbildung 30 Vermögenswirksame Leistungen 30, 31, 36 Volatilität 41 Währungsrisiken 67 Wertpapierdepot 46 Wertpapierverwahrung 40 Widerrufsrecht 50 Zahlungsdiensterahmenvertrag 91 Zession Globalzession 52 Mantelzession 52 X 192
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