Rechnungsabschluss. Landes Niederösterreich

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1 Rechnungsabschluss des Landes Niederösterreich für das Jahr 2005 Bericht Antrag Erläuterungen

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3 3 I N H A L T Seite Bericht...5 Antrag...16 Erläuterungen zu den Abweichungen der Einnahmen und Ausgaben der veranschlagten Gebarung vom Voranschlage...17 * Ordentliche Einnahmen...19 * Ordentliche Ausgaben...36

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5 5 B E R I C H T UND A N T R A G ZUM RECHNUNGSABSCHLUSS DES LANDES NIEDERÖSTERREICH FÜR DAS JAHR 2005 HOHER LANDTAG! Die Niederösterreichische Landesregierung legt dem Hohen Landtag den Rechnungsabschluss des Landes Niederösterreich für das Jahr 2005 zur Genehmigung vor. Die Grundlage für den Landeshaushalt des Jahres 2005 bildet der Voranschlag des Landes Niederösterreich für das Jahr 2005, welcher vom Hohen Landtag in den am 21. Juni und 22. Juni 2004 (Ltg-241/V ) abgehaltenen Sitzungen genehmigt wurde. Der Voranschlag wurde mit dem Landtagsbeschluss vom 9. Dezember 2004 (Ltg.-345/V-2/ ) durch die Aufnahme der Kliniken in Form eines Nachtragsvoranschlages ergänzt. Der Aufbau und die Gliederung des Voranschlages sind auch dem vorliegenden Rechnungsabschluss zu Grunde gelegt. Er enthält im Hauptteil die sich aus dem Voranschlag ergebende veranschlagte Gebarung in nachstehender Gliederung: * Haushaltsrechnung Gesamt * Haushaltsrechnung Gliederung nach Gruppen * Haushaltsrechnung Rechnungsquerschnitt * Haushaltsrechnung Gliederung nach Abschnitten * Haushaltsrechnung Gliederung nach Ansätzen in der Reihenfolge > Ordentliche Ausgaben und Ordentliche Einnahmen. Der Haushaltsrechnung vorangestellt ist entsprechend den Bestimmungen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) der * Kassenabschluss. Der zweite Teil enthält die Rechnungsabschlüsse für die Untervoranschläge. In einem dritten Teilheft sind die gemäß 17 Abs. 2 VRV geforderten Nachweise sowie sonstige Aufgliederungen enthalten. Ein eigenes Teilheft ist für den Bericht, den Antrag und die Erläuterungen vorgesehen.

6 Nunmehr wird über das Gebarungsergebnis im Rechnungsjahr 2005 berichtet: 1. Gesamtgebarung 1.1. Gesamteinnahmen 6 Ordentliche Einnahmen , Gesamtausgaben Ordentliche Ausgaben , Gesamtbruttoabgang ,93 ================= Dieser Abgang wurde durch die Aufnahme von Darlehen und Anleihen in Höhe von ,59 sowie von Inneren Anleihen in Höhe von ,34 abgedeckt Gesamtnettoabgang Nach Abzug von Darlehenstilgungen in Höhe von ,20 sowie von Tilgungen von Inneren Anleihen in Höhe von ,50 errechnet sich ein Gesamtnettoabgang in Höhe von ,23 ================= 1.5. Ergebnis nach Maastricht-Kriterien Der Rechnungsquerschnitt ergibt einen Maastricht-Überschuss in Höhe von ,00 und entspricht dem für das Bundesland Niederösterreich vorgesehenen Stabilitätsbeitrag Gemäß Punkt 5.1. des Landtagsbeschlusses über den Voranschlag 2005 war die Landesregierung ermächtigt, zur Einhaltung des Voranschlages allgemeine, oder auf Gliederungselemente der Voranschlagsstellen abgestellte, gleichmäßig prozentuelle Bindungen aller Voranschlagsstellen mit Ausnahme gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen des Landes vorzunehmen. Weiters war die Landesregierung gemäß Punkt 2.3. des Landtagsbeschlusses über den Voranschlag 2005 ermächtigt, zur Bedeckung des (Brutto-)Abganges des Landesvoranschlages in Höhe von ,00 Anleihen, Darlehen und sonstige Kredite bis zur selben Höhe aufzunehmen oder in der gleichen Höhe kurzfristige Finanzierungen durchzuführen. Dieser Betrag erhöhte sich um den im Nachtragsvoranschlag genehmigten Bruttoabgang in Höhe von ,00 auf einen Gesamtbruttoabgang in Höhe ,00 =================

7 7 Die Abweichungen der Einnahmen und Ausgaben vom Voranschlag sind, nach den einzelnen Voranschlagsansätzen geordnet, in den Erläuterungen näher begründet. Erläutert werden * in jedem Fall: - die durch Verstärkungsmittel bedeckten MEHRAUSGABEN - sowie die unbedeckten MEHRAUSGABEN einzeln ohne Rücksicht auf ihre Höhe, * wenn der Betrag von ,00 überschritten wird: - ABWEICHUNGEN, die sich aus der zweckgebundenen Gebarung oder im Rahmen - von Deckungsfähigkeiten ergeben haben, - MINDERAUSGABEN, - MEHR- und MINDEREINNAHMEN. Von der Landesbuchhaltung wurde für die gesamte Landesverrechnung folgende Anzahl von Konten geführt: Unterschied - Konten für die voranschlagswirksame Verrechnung (VWV) ,89 % - Konten für die Bestands- und Erfolgsverrechnung (BEV) ,89 % - Kostenstellenkonten ,02 % - Personenkonten ,25 % Bei einem kassenmäßigen Jahresumsatz der gesamten Haushaltsgebarung in Höhe von ,45 bei den Einnahmen und ,82 bei den Ausgaben wurden über EDV-Bildschirme Buchungen bzw. Tagebuchzeilen geschrieben. Regionalförderung : Im Voranschlag für das Jahr 2005 wurden beim Teilabschnitt 1/ ,00 vorgesehen. ============== Im Rechnungsabschluss dürfen gemäß Punkt 3.6. des Landtagsbeschlusses über den Voranschlag 2005 die Ausgaben der Regionalförderung, die bei 1/02240 und 1/02241 veranschlagt sind, bei den entsprechenden Voranschlagsstellen mit projektbezogener Bestimmung nach den Bestimmungen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) haushaltsmäßig und funktionell zugeordnet ausgewiesen werden. Es scheinen daher im Teilabschnitt 1/02241 nur der veranschlagte Betrag von ,00 und gleich hohe Minderausgaben auf, bei den haushaltsmäßig und funktionell zutreffenden Ansätzen die jeweiligen Ausgaben ohne kreditmäßige Bedeckung und folglich mit gleich hohen Mehrausgaben. Jedoch in ihrer Gesamtheit ist eine gemeinsame Deckung gegeben.

8 8 Gemäß Punkt 3.8. des Landtagsbeschlusses über den Voranschlag 2005 können bis zum Ende des Haushaltsjahres nicht verbrauchte Mittel für die Regionalförderung (1/02241) den Rücklagen zugeführt und ohne neuerliche Genehmigung des Landtages für gleiche Zwecke verwendet werden. Die Rücklagengebarung der Regionalförderung wird zentral in der Gruppe 9 Finanzwirtschaft abgewickelt. Die im Rechnungsabschluss dargestellte Gebarung der Regionalförderung ist in der Überschrift des Teilabschnittes mit dem Zusatz (REG) gekennzeichnet und wird außerdem zur besseren Übersicht im Nachweisteil des Rechnungsabschlusses ab Seite 265 zusammengefasst. In dieser Auswertung sind auch die Gebarungsinhalte für die bei den Teilabschnitten Regionalförderung (ZG) und EU, EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (ZG) verrechneten Projekte aus der Regionalförderung dargestellt. 2. Ordentliche Gebarung Im Rechnungsabschluss 2005 wird nachstehende ordentlichen Gebarung ausgewiesen: 2.1. Ordentliche Einnahmen , Ordentliche Ausgaben , Abgang in der ordentlichen Gebarung ,93 ================= Dieser Abgang wurde durch die Aufnahme von Darlehen in Höhe von ,59 sowie von Inneren Anleihen in Höhe von ,34 abgedeckt. Von den ordentlichen Einnahmen entfallen auf folgende Hauptposten: 2005 % 2004 % Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben ,45 21, ,00 26,38 Ertragsanteilekopfquotenausgleich ,00 0, ,00 0,68 Bedarfszuweisungen ,00 5, ,00 5,48 Ausschließliche Landesabgaben und Zuschlagsabgaben zu Bundesabgaben ,99 0, ,89 0,82 Zweckzuschüsse nach dem Wohnungs- Förderungsgesetz ,00 4, ,00 6,04 Zuschuss des Bundes für Landesstraßen B ,00 1, ,00 2,37 Ersatz der Besoldungskosten für die Landeslehrer nach dem FAG ,35 11, ,28 14,36 Pensionsbeiträge Verwaltung und Landeslehrer nach dem FAG ,30 1, ,36 1,72 Investitions- und Tilgungszuschüsse für marktbestimmte Betriebe ,33 0, ,97 0,51 Sonstige Zuschüsse, Beiträge und Kostenersätze von Gebietskörperschaften, Fonds und Trägern öffentlichen Rechts ,02 7, ,74 7,46 Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken, Gebäuden und sonstigem Vermögen ,89 14, ,71 0,65 Erlöse aus der Rückzahlung von gegebenen Darlehen ,28 0, ,33 0,53 Erlöse aus der Verzinsung von gegebenen Darlehen ,70 2, ,11 2,80

9 9 Erlöse aus Schuldaufnahmen zur Abgangsdeckung ,93 4, ,36 5,38 Rücklagenentnahmen u. abschreibungen ,34 1, ,89 3,23 Rücklagenentnahmen u. abschreibungen (Hochwasser 2002)... 0,00 0, ,89 3,95 Sonstige Verwaltungseinnahmen ,78 22, ,02 17,64 Gesamtsumme ,36 100, ,83 100,00 =============================================== Von den ordentlichen Ausgaben entfallen auf folgende Hauptposten: 2005 % 2004 % Leistungen für Personal (Verwaltung) ,09 16, ,59 15,15 Leistungen für Personal (Landeslehrer) ,26 8, ,32 11,29 Ruhe- und Versorgungsgenüsse (Verwaltung, Landeslehrer und sonstige Ruhebezüge) ,55 6, ,57 8,15 Amtssachausgaben ,92 1, ,84 1,18 Ausgaben für Anlagen ,56 2, ,15 3,08 Förderungsausgaben (nicht rückzahlbar) ,28 18, ,41 22,24 Förderungsausgaben (rückzahlbar) ,22 4, ,24 8,45 Darlehen (Verwertung) ,00 13,30 0,00 0,00 Rücklagenzuführungen ,07 2, ,64 2,85 Schuldendienst ,99 2, ,77 4,97 Sonstige Sachausgaben ,42 23, ,02 22,64 Gesamtsumme ,36 100, ,55 100,00 =============================================== 2.1. Die ordentlichen Einnahmen waren veranschlagt mit ,00 Dieser Betrag erhöhte sich um die im Nachtragsvoranschlag vorgesehenen Einnahmen in Höhe von ,00 auf insgesamt vorgesehene Einnahmen von ,00 Die Einnahmen ergeben nach Abdeckung des Abganges laut Rechnungsabschluss ,36 Es ergeben sich daher Mehreinnahmen von ,36 ================= Von diesen Mehreinnahmen entfallen auf Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen rund 900 Millionen sowie auf zum Großteil verrechnungsmäßige Einnahmen für Investitionen bei Landes-Kliniken rund 116 Millionen. Weitere abgangswirksame Mehreinnahmen betreffen mit einer Höhe von rund 41 Millionen Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben und mit rund 33 Millionen Bedarfszuweisungen an Länder. Auch die abgangsneutralen überwiesenen NÖGUS Mittel für Sozialhilfe und andere Bereiche und die Bedarfszuweisungen an Gemeinden erbrachten insgesamt rund 60 Millionen an Mehreinnahmen. Da sich der Abgang, das ist die Differenz zwischen den vorgeschriebenen Einnahmen und Ausgaben, bedingt durch einen geringeren erforderlichen Betrag zum Ausgleich des Haushaltes für Investitionen für die Landes- Kliniken (rund 25 Millionen) niedriger als im Voranschlag vorgesehen errechnete und da von den höheren Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen ein um rund 37 Millionen geringerer Betrag als Darlehen an die Vermögensverwaltung GmbH weitergegeben wurde, war eine geringere Schulaufnahme von rund 62 Millionen für die Abgangsdeckung erforderlich.

10 Die ordentlichen Ausgaben waren mit ,00 veranschlagt. Dieser Betrag erhöhte sich um die im Nachtragsvoranschlag vorgesehenen Ausgaben in Höhe von ,00 auf insgesamt vorgesehene Ausgaben von ,00 Die Ausgaben ergeben laut Rechnungsabschluss ,36 Es ergeben sich daher Mehrausgaben von ,36 ================= Den Großteil der Mehrausgaben betreffen mit 860 Millionen aus dem Erlös aus der Veräußerung von Beteiligungen gegebene Darlehen an die NÖ Vermögensverwaltung GmbH sowie mit rund 92 Millionen durch zum Großteil verrechnungsmäßige Mehreinnahmen bedeckte Mehrausgaben für den Ausgleich des Haushalts für Investitionen in den Landes-Kliniken. Gemäß Punkt 5.1. des Landtagsbeschlusses über den Voranschlag 2005, mit welchem die Landesregierung ermächtigt wurde, zur Einhaltung des Voranschlages allgemeine, oder auf Gliederungselemente der Voranschlagsstellen abgestellte, gleichmäßig prozentuelle Bindungen aller Voranschlagsstellen mit Ausnahme gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen des Landes vorzunehmen, konnten aus den vorgenommenen Ausgabenbindungen rund 31 Millionen an Einsparungen erzielt werden. Die Einnahmenrückstände sind von rund 209 Millionen zu Anfang des Jahres auf rund 29 Millionen mit Ende des Jahres gesunken. Die schließlichen Einnahmenrückstände betreffen in der Hauptsache Schulerhaltungsbeiträge für die Landesberufsschulen sowie noch offene Beiträge der Gemeinden für Sozialhilfeangelegenheiten. Die Ausgabenrückstände haben sich von rund 776 Millionen zu Anfang des Jahres auf rund 712 Millionen mit Ende des Jahres vermindert. Sie betreffen hauptsächlich einen Beitrag des Landes an den NÖ Wohnbauförderungsfonds sowie noch nicht getätigte Auszahlungen für den Bau von Landesstraßen - B, Sportförderung, Investitionen in den Nahverkehr sowie die Landeshauptstadtfinanzierung. 3. Änderung der Zweckwidmung von Einnahmen für Ausgaben, Änderung der Zweckwidmung von Ausgabenkrediten und Rücklagenumwidmungen 3.1. Änderung der Zweckwidmung von Einnahmen für Ausgaben Gemäß Punkt 4.1. des Landtagsbeschlusses über den Voranschlag 2005 wird berichtet, dass die Zweckbindung für nachstehende zweckgebundenen Einnahmen entfällt und diese in der Folge im Rechnungsabschluss 2005 auf allgemeine Deckungsmittel umgestellt werden durften: Beschluss der Landesregierung vom 9. Mai /27902 Erwachsenenbildung ,00 und 2/28963 Top-Stipendien ,00

11 Änderung der Zweckwidmung von Ausgabenkrediten Gemäß Punkt 5.3. des Landtagsbeschlusses über den Voranschlag 2005 wird berichtet, dass folgende Ausgabenkredite in der angeführten Höhe für nachstehende Verwendungszwecke im jeweils angegebenen Betrag in Anspruch genommen werden durften: Beschluss der Landesregierung vom 1. Februar /24016 Kindergarten, Nachmittagsbetreuung ,00 für 1/24020 Kindergarten EU-Projekte ,00 Beschluss der Landesregierung vom 18. Oktober /24003 Kindergarten-Helferinnen ,00 für 1/24020 Kindergarten EU-Projekte ,00 Beschluss der Landesregierung vom 10. Jänner /213129/7020/710 Waldschule Wiener Neustadt; Investitionen; Miet- und Pachtzinse; Neubau (Schule) ,60 für 1/410933/0632/708 Landes-Rehabilitationsheim Wiener Neustadt; Investitionen; Gebäude, im Bau; Generalsanierung ,60 1/ Sonderschulen, sonstige; Sonstige Sachausgaben, Ermessensausgaben ,00 für 1/21950 Schulerhaltungsbeiträge ,00 1/ Sonderschulen, sonstige; Sonstige Sachausgaben, Ermessensausgaben ,00 für 1/21310 Waldschule Wiener Neustadt ,00 Beschluss der Landesregierung vom 24. Jänner /56101 Krankenanstalten, Ausbau ,82 für 1/53009 Rettungsgesetz ,82 Beschluss der Landesregierung vom 9. Mai /220589/7020/701 Landesberufsschulen, Ausbauprogramm; Investitionen; Miet- und Pachtzinse; Ausbau ,64 für 1/220589/7020/702 Landesberufsschulen, Ausbauprogramm; Investitionen; Miet- und Pachtzinse; ehem. NÖ Berufsschulbaufonds; Ausbau ,64

12 12 1/229289/7020/702 Lw. Fachschule Langenlois; Investitionen; Miet- und Pachtzinse; Sanierung des Wirtschaftsbetriebes ,25 für 1/229289/7430/701 Lw. Fachschule Langenlois; Investitionen; Transfers an Wirtschaft; Ausbau; Zinsendienst ,25 1/24006 Kindergärten - Stützpädagogen ,00 für 1/24020 Kindergarten EU-Projekte ,00 1/856099/7020/701 Landesklinikum Weinviertel Hollabrunn; Investitionen; Miet- und Pachtzinse; Neubau ,69 für 1/856099/7020/703 Landesklinikum Weinviertel Hollabrunn; Investitionen; Miet- und Pachtzinse; Untermietzins für KH-Areal ,00 und 1/856099/7020/704 Landesklinikum Weinviertel Hollabrunn; Investitionen; Miet- und Pachtzinse; Psychiatrische Tagesklinik ,69 1/856159/7020/715 Landesklinikum Mostviertel Amstetten-Mauer; Investitionen; Miet- und Pachtzinse; Neubau der Anstaltsküche ,98 für 1/856159/7020/717 Landesklinikum Mostviertel Amstetten-Mauer; Investitionen; Miet- und Pachtzinse; Pavillon ,98 1/856189/7020/714 Landesklinikum Thermenregion Mödling; Investitionen; Miet- und Pachtzinse; Neubau des OP-Traktes ,39 für 1/856189/7020/701 Landesklinikum Thermenregion Mödling; Investitionen; Miet- und Pachtzinse; alte OP-Anlage, Umbau , Rücklagenumwidmungen Beschluss der Landesregierung vom 10. Jänner 2006 Die Kreditresterücklage bei Post 9530/439 Landes-Rehabilitationsheim Wiener Neustadt, Dachsanierung ,32 und ein Teil der Kreditresterücklage bei Post 9530/439 Landes-Rehabilitationsheim Wiener Neustadt, Schwimmbad ,20

13 13 darf vorbehaltlich der Genehmigung des Landtages zugunsten Post 9530/435 Landes-Rehabilitationsheim Wiener Neustadt, Generalsanierung ,52 verwendet werden. 4. Vorschüsse und Verwahrgelder (Voranschlagsunwirksame Gebarung) 4.1. Die Forderungen betragen mit Ende des Jahres ,51 Davon betreffen die Vorschüsse ,80 die Inneren Anleihen ,57 die Verläge ,88 die Vorschüsse -Auslaufmonatsgebarung ,66 und die Aktive Rechnungsabgrenzung , Die Verbindlichkeiten betragen per ,00 Davon betreffen die Fremden Gelder ,88 die Fremden Gelder- Auslaufmonatsgeb ,46 und die Passive Rechnungsabgrenzung , Die Rücklagen weisen mit Ende des Jahres 2005 eine Höhe von ,26 auf. Es entfallen auf die Rücklagen des ordentlichen Haushaltes ,50 Davon sind die größeren Hauptposten: ,48 Wohnbauförderung, sonstige Maßnahmen ,01 Landesstraßen B (ZG) ,99 Bundesstraßen - ASFINAG (ZG) ,01 Landes- Finanzsonderaktion ,28 Regionalförderung (ZG) ,05 EU, EFRE Europ. Fonds f. reg. Entwicklung (ZG) ,35 Kulturförderung (ZG) ,77 Landesstraßen, Erhaltung (ZG) ,60 Nahverkehr (ZG) Es entfallen auf die Rücklagen für Investitionen ,56 davon hauptsächlich ,04 Öko-Sonderaktion (ZG) ,02 Struktur-Sonderaktion (ZG) Auf weitere Rücklagen entfallen , ,43 Haushaltsrücklage ,52 Haushaltsrücklage (REG) ,25 Investitionsrücklage (Landes- Pensionisten- und Pflegeheime) Die detaillierten Aufgliederungen und die Veränderungen gegenüber dem Stand zu Anfang des Jahres sind dem Teilheft Nachweise ab Seite 237 zu entnehmen.

14 14 5. Kassengebarung Die Kassengebarung (Abstattungsverrechnung) ergibt in der voranschlagswirksamen Gebarung Einnahmen von ,60 und Ausgaben in Höhe von ,72 einen kassenmäßigen Überschuss von ,88 und in der voranschlagsunwirksamen Gebarung Einnahmen im Betrag von ,85 und Ausgaben in Höhe von ,10 einen kassenmäßigen Überschuss von ,75 Um den sich ergebenden Überschuss von insgesamt ,63 verändert sich der anfängl. Kassenbestand (1. Jänner 2005) von ,25 auf den schließlichen Kassenbestand (31. Dezember 2005) von ,62 ================ Der Kassenabschluss der gesamten Haushaltsrechnung ist entsprechend der VRV dem eigentlichen Rechnungsabschluss vorangestellt (siehe Teilheft Hauptteil Seite 5). 6. Schuldenstand 6.1. Finanzschulden (Äußere Schulden) 6.1.a Finanzschulden aus Inlandsanleihen und Darlehen bei inländischen Kreditunternehmungen und sonstigen Unternehmungen für den eigenen Haushalt: Stand zu Anfang des Jahres ,44 zuzüglich Umwandlung von kurzfristigen in längerfristige Schulden ,94 zuzüglich Schuldaufnahmen zur Abgangsdeckung ,37 abzüglich Umwandlung von kurzfristigen in längerfristige Schulden ,94 abzüglich geleisteter Tilgungszahlungen ,64 Stand mit 31. Dezember ,17 ================ 6.1.b Finanzschulden aus Inlandsanleihen und Darlehen bei inländischen Kreditunternehmungen und sonstigen Unternehmungen für auf den Abschnitten 85 bis 89 verrechnete Betriebe und Unternehmungen: Stand zu Anfang des Jahres ,00 zuzüglich Übernahme von Darlehen von Landes-Kliniken ,10 zuzüglich Umwandlung von Inneren Anleihen in Darlehen ,78 zuzüglich Schuldaufnahmen zur Abgangsdeckung ,22 abzüglich geleisteter Tilgungszahlungen ,56 Stand mit 31. Dezember ,54 ================

15 15 Die gesamten Finanzschulden (Summe aus 6.1.a und 6.1.b) haben sich vom 1. Jänner 2005 von einem Betrag von ,44 um insgesamt ,27 auf einen Stand mit 31. Dezember 2005 in Höhe von ,71 ================ erhöht Maastricht-Schuldenstand Der Maastricht-Schuldenstand (Summe aus 6.1 abzüglich 6.1.b) hat sich vom 1. Jänner 2005 von einem Betrag von ,44 um insgesamt ,73 auf einen Stand mit 31. Dezember 2005 in Höhe von ,17 ================ erhöht Innere Anleihen (Innere Schulden) Stand zu Anfang des Jahres ,51 zuzüglich Neuaufnahmen für Abgangsdeckung (Haushalt) ,34 abzüglich Umwandlung von Inneren Anleihen in Darlehen ,78 abzüglich geleisteter Tilgungen für Betriebsfinanzierung ,50 Stand mit 31. Dezember ,57 ================ 6.4. Gesamtschuldenstand Die Gesamtsumme aus Finanzschulden (Äußere Schulden) und Inneren Anleihen (Innere Schulden) hat sich vom 1. Jänner 2005 von einem Betrag von ,95 um insgesamt ,33 auf einen Stand mit 31. Dezember 2005 in Höhe von ,28 ================ erhöht. Bemerkt wird, dass sich hauptsächlich infolge des an die Vermögensverwaltung GmbH weitergegebenen Darlehens von ,00 (Erlös aus der Veräußerung von Beteiligungen) auch die gegebenen Darlehen vom 1. Jänner 2005 von ,12 um insgesamt ,47 auf einen Stand mit 31. Dezember 2005 in Höhe von ,59 ================ erhöht haben.

16 Gesamtschuldendienst 7. Antrag Der gesamte planmäßige Schuldendienst, das sind Zinsen und Spesen ,29 sowie Tilgungen ,70 erforderte im Jahr 2005 einen Betrag von ,99 Nach Abzug der ausgewiesenen Schuldendienstersätze von ,67 ergibt sich ein Nettoaufwand für den Schuldendienst von ,32 ================ das sind 1,9 % der Ausgaben der ordentlichen Gebarung. Der Nettoaufwand für die Finanzschulden betrug mit ,25 einen Prozentanteil von 1,5 und für die Inneren Schulden mit ,07 einen Prozentanteil von 0,4. (siehe auch Teilheft Nachweise ab Seite 129) Der Rechnungsabschluss des Landes Niederösterreich für das Jahr 2005 wird mit folgenden im Hauptteil und in den Untervoranschlägen aufgegliederten Gesamtbeträgen genehmigt: Ausgaben im ordentlichen Haushalt von ,36 und Einnahmen im ordentlichen Haushalt von , Der Bericht, die Erläuterungen sowie die Nachweise werden genehmigend zur Kenntnis genommen Die bei den einzelnen Voranschlagsstellen ausgewiesenen Abweichungen zum Voranschlag werden genehmigt. St. Pölten, im Mai 2006 Niederösterreichische Landesregierung Mag. Wolfgang Sobotka Landesrat

17 17 RECHNUNGSABSCHLUSS DES LANDES NIEDERÖSTERREICH FÜR DAS JAHR 2005 ***** ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ABWEICHUNGEN DER EINNAHMEN UND AUSGABEN VOM VORANSCHLAGE

18 18 Erläutert werden * in jedem Fall: - die durch Verstärkungsmittel bedeckten MEHRAUSGABEN - sowie die unbedeckten MEHRAUSGABEN einzeln ohne Rücksicht auf ihre Höhe, * wenn der Betrag von ,00 überschritten wird: - ABWEICHUNGEN, die sich aus der zweckgebundenen Gebarung oder im Rahmen - von Deckungsfähigkeiten ergeben haben, - MINDERAUSGABEN, - MEHR- und MINDEREINNAHMEN.

19 19 EINNAHMEN BEZEICHNUNG +MEHR/-WENIGER H/ANSATZ E R L Ä U T E R U N G Ordentlicher Haushalt: 2/ Amt der Landesregierung, Personal ,40 2/ ,00 2/ ,92 Mehr- bzw. Mindereinnahmen durch variablen Personenkreis sowie unterschiedlich rasches Einlangen der Refundierungsbeträge. 2/ Amt der Landesregierung, Amtsgebäude; Investitionen ,00 Rücklagenentnahme zur Bedeckung der Mehrausgabe. 2/ Digitale Plangrundlagen (ZG) ,46 Die zweckgebundenen Mehreinnahmen werden für zweckgebundene Mehrausgaben im Teilabschnitt 1/02115 verwendet. 2/ Baurechtsaktion (ZG) ,65 2/ ,00 Die zweckgebundenen Mehreinnahmen bedecken die zweckgebundenen Mehrausgaben im Teilabschnitt 1/ / Regionalförderung (ZG) ,31 2/ ,94 Die zweckgebundenen Mindereinnahmen von ,63 entsprechen den zweckgebundenen Minderausgaben in den entsprechenden Teilabschnitten. 2/ EU, EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (ZG) ,57 2/ ,81 Zweckgebundene Mehreinnahmen in Höhe von ,38 stehen für gleich hohe zweckgebundene Mehrausgaben zur Verfügung. 2/ EU, Erweiterung Projekte (ZG) ,88 Die zweckgebundenen Mehreinnahmen entsprechen den zweckgebundenen Mehrausgaben im Teilabschnitt 1/ / Materialamt ,14 Bei den Verkaufserlösen konnte der veranschlagte Betrag nicht erreicht werden. 2/ Bezirkshauptmannschaften, Personal ,25 2/ ,99 Mehreinnahmen durch unterschiedlich rasches Einlangen der Refundierungsbeträge.

20 20 2/ Bezirkshauptmannschaften, Amtsbetrieb ,14 Mehreinnahmen bedingt durch höhere Kostenersätze und Geldstrafen. 2/ Bezirkshauptmannschaften, Amtsgebäude; Investitionen ,51 In der Hauptsache betreffen die Mehreinnahmen die Entnahme und Auflösung von Rücklagen. 2/ Bezirkshauptmannschaften, Amtsgebäude (ZG) ,41 2/ ,73 Die zweckgebundenen Mehreinnahmen entsprechen den zweckgebundenen Mehrausgaben im Teilabschnitt 1/ / Agrarbezirksbehörde, Amtsgebäude; Investitionen ,93 Mehreinnahmen durch Auflösung von Rücklagen. 2/ Fonds, sonstige Einrichtungen u. Maßnahmen ,73 Mehreinnahmen aufgrund von Schuldabschreibungen. 2/ NÖ Landschaftsfonds (ZG) ,23 2/ ,98 Zweckgebundene Mehreinnahmen zur Bedeckung der zweckgebundenen Mehrausgaben bei 1/ / Gebührengesetz Pauschalbeträge Land (B) ,95 Die Einnahmen konnten nur schätzungsweise budgetiert werden. 2/ Vorschüsse ,34 Durch geringere Gehaltsvorschussansuchen sinken auch die Rückzahlungsbeträge. 2/ Freiwillige Feuerwehren (ZG) ,00 Die zweckgebundenen Mindereinnahmen gemeinsam mit zweckgebundenen Mehreinnahmen bei 2/ entsprechen den zweckgebundenen Minderausgaben bei 1/16410 bis 1/ / Katastropheneinsatzgeräte, Feuerwehren (ZG) ,00 Den zweckgebundenen Mindereinnahmen gemeinsam mit den Mehreinnahmen bei 2/94430 stehen gleich hohe zweckgebundene Minderausgaben im Teilabschnitt 1/17900 gegenüber. 2/ Pensionen der Landeslehrer ,56

21 21 Mindereinnahmen gemäß Punkt 3.5. des Landtagsbeschlusses über den Voranschlag / Allgemeinbildende Pflichtschulen, Bezüge ,43 2/ ,82 Entsprechend Punkt 3.5. des Landtagsbeschlusses über den Voranschlag / Allgemeinbildende Pflichtschulen, Vorschüsse ,85 Höhere Rückzahlungen führten zu Mehreinnahmen. 2/ Gewerbliche Pflichtschulen, Bezüge ,80 Mehreinnahmen gemäß Punkt 3.5. des Landtagsbeschlusses über den Voranschlag / Landesberufsschulen ,77 2/ ,70 Die Mehreinnahmen bedecken die Mehrausgaben im Teilabschnitt 1/ / Landesberufsschule Zistersdorf; Investitionen (ZG) ,60 Die zweckgebundenen Mehreinnahmen entsprechen den zweckgebundenen Mehrausgaben im Teilabschnitt 1/ / Lw. Fachschule Edelhof ,21 2/ ,38 2/ ,99 2/ Lw. Fachschule Hohenlehen ,24 2/ ,34 2/ ,51 2/ Lw. Fachschule Langenlois ,01 2/ ,36 2/ ,67 2/ Lw. Fachschule Pyhra ,38 2/ ,97 2/ ,52 2/ Lw. Fachschule Unterleiten b. Hollenstein/Ybbs ,76 2/ ,96 2/ Lw. Fachschule Warth ,44 2/ ,41 2/ ,43 Mehreinnahmen zur Bedeckung der Mehrausgaben gemäß Punkt des Landtagsbeschlusses über den Voranschlag / Lw. Fachschule Edelhof (ZG) ,79 2/ ,40 2/ Lw. Fachschule Hollabrunn (ZG) ,47

22 22 2/ ,00 2/ Lw. Fachschule Obersiebenbrunn (ZG) ,84 2/ ,90 2/ Lw. Fachschule Ottenschlag (ZG) ,34 2/ ,61 Zweckgebundene Mehreinnahmen zur Bedeckung der zweckgebundenen Mehrausgaben in der zweckgebundenen Gebarung der landwirtschaftlichen Fachschulen. 2/ Land-u.forstwirtsch. Berufs- und Fachschulen, Bezüge ,28 Mehreinnahmen gemäß Punkt 3.5. des Landtagsbeschlusses über den Voranschlag / Lw. Fachschule Retz; ,18 Investitionen Mehreinnahmen zur Bedeckung der Mehrausgaben. 2/ Lw. Fachschule Unterleiten b. Hollenstein/Ybbs; Investitionen ,55 Rücklagenentnahmen zur Bedeckung der Mehrausgaben. 2/ Lw. Fachschulen, sonstige Maßnahmen; Investitionen ,80 Geringere Inanspruchnahme der Rücklagenentnahme. 2/ Erwachsenenbildung ,00 Mindereinnahmen an Erträgen bedingt durch Beteiligungsverkauf. 2/ Interuniversitäres Forschungsinst. f. Agrarbiotechnologie ,00 Die Rücklagenentnahme wurde nicht in Anspruch genommen. 2/ Schallaburg ,43 Mehreinnahmen in der Hauptsache durch höhere Eintrittsgelder. 2/ Donau-Universität Krems ,00 Mehreinnahmen durch Übernahme des Neubaues Campus Krems. 2/ Top-Stipendien ,00 Mindereinnahmen an Erträgen bedingt durch Beteiligungsverkauf. 2/ Kunst im öffentlichen Raum (ZG) + 543,40 2/ ,00 Die zweckgebundenen Mehreinnahmen entsprechen den zweckgebundenen Mehrausgaben im Teilabschnitt 1/31230 gemäß Punkt 4.1. des Landtagsbeschlusses über den Voranschlag 2005.

23 23 2/ Landesausstellungen ,27 Mehreinnahmen in der Hauptsache durch höhere Erlöse an Eintrittsgeldern. 2/ Landes-Rehabilitationsheim Wiener Neustadt ,94 2/ ,76 In der ausgeglichenen Gebarung stehen den Mindereinnahmen gleich hohe Minderausgaben gegenüber. 2/ Hilfe zum Lebensunterhalt ,98 Gemäß 56 Abs. 1 NÖ SHG entsprechen die Einnahmen 50 % des Aufwandes an Hilfen zum Lebensunterhalt. Dabei sind Personen, die in einer stationären Einrichtung untergebracht sind, Fremde und Asylwerber ( 4 Abs. 2, 3 und 5) sowie Menschen mit besonderen Bedürfnissen ausgenommen. Die Mehreinnahmen stehen in Zusammenhang mit den Mehrausgaben bei 1/ / Dauerhilfen ,47 Die Mehreinnahmen stehen in Zusammenhang mit den Mehrausgaben bei 1/ / Krankenhilfe ,16 Da bei der Krankenhilfe für Hilfsbedürftige (1/411318/7680) weniger Ausgaben zu verzeichnen sind, sind auch die damit zusammenhängenden Rückersätze nicht in der erwarteten Höhe eingetroffen. 2/ Unterbringung in anderen Heimen (ohne Pflege) ,12 2/ Unterbringung in eigenen Heimen (ohne Pflege) ,65 2/ Pflege in anderen Heimen ,73 2/ Pflege in eigenen Heimen ,77 Die Mindereinnahmen stehen im Zusammenhang mit der Gesamtentwicklung im Heimbereich. Siehe Erläuterungen zu 1/4114. Bei der Veranschlagung der Einnahmen waren bundesgesetzliche Änderungen (Bundes-Pflegegeldgesetz: Entfall der Ruhensbestimmungen, ASVG: Ausweitung der Kostenbeitragspflicht auf die 13. und 14. Pensionszahlung) vorausgesetzt worden, die letztlich im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen nicht umgesetzt wurden. 2/ Sozialhilfe (allgem.), sonstige Maßnahmen ,19 In der Hauptsache betreffen die Mehreinnahmen die Rückerstattung von nicht mehr abziehbaren Vorsteuern und Beihilfen nach dem Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen-Gesetz, BGBl. 746/1996, im Zusammenhang mit der unechten Steuerbefreiung für Träger des öffentlichen Fürsorgewesens. Die Einnahmen in diesem Bereich sind von Jahr zu Jahr unterschiedlich und daher schwer vorhersehbar. Dies gilt im Besonderen für die Geldstrafen, die zum überwiegenden Teil durch die Sicherheitsbehörden eingenommen und überrechnet werden. Mit dem

24 24 Anwachsen der Ausgaben in der Sozialhilfe erhöhen sich die Refundierungen durch den Bund. 2/ Strukturreform aus NÖGUS-Mitteln (ZG) ,00 Die zweckgebundenen Einnahmen aus NÖGUS-Mitteln für die Strukturreform wurden für gleich hohe Ausgaben im Sozialhilfebereich herangezogen (siehe 1/411925). 2/ Sozialhilfe (allgem.), Beiträge der Gemeinden ,93 Der Sozialhilfeaufwand beträgt im Jahr 2005 netto ,82. Davon entfallen gemäß 56 Abs. 4 NÖ SHG und 18 Abs. 1 NÖ PGG 50 % auf die Gemeinden, das sind ,91, wovon die Beiträge der Wohnsitzgemeinden gemäß 56 Abs. 2 NÖ SHG (2/411905) im Betrag von ,98 in Abzug zu bringen sind. Die Mehreinnahmen sind auf einen höheren Sozialhilfe- und Pflegegeld-Nettoaufwand gegenüber dem Voranschlag zurückzuführen. 2/ Frühförderung, Erziehung und Schulbildung ,93 2/ Berufliche Eingliederung ,75 2/ Soziale Eingliederung ,36 2/ Soziale Betreuung und Pflege ,71 2/ Refundierungen ,62 Im Teilabschnitt 2/41390 (Post 8501) betreffen die Mehreinnahmen die Rückerstattung von nicht mehr abziehbaren Vorsteuern und Beihilfen nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfen-Gesetz, BGBl. 746/1996, im Zusammenhang mit der unechten Umsatzsteuerbefreiung für Träger des öffentlichen Fürsorgewesens. Die Mehreinnahmen bei Post 8534 betreffen die Refundierung des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds/Bereich Soziales, für neue Maßnahmen in der Hilfe für behinderte Menschen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Psychiatriereform. Für die übrigen Maßnahmen gilt, dass die Einnahmen aus Kostenbeiträgen, Anspruchsübergängen für Pensionen und Pflegegelder in Bezug auf ihre Zuordnung zu den einzelnen Teilabschnitten schwer schätzbar sind, da verschiedene Maßnahmen für schon mehrjährig betreute behinderte Menschen ständig verrechnungsmäßige Änderungen bei den Ausgaben und korrespondierenden Einnahmen zur Folge haben. 2/ Pflegesicherung, Einnahmen ,75 Hier sind Rückersätze von Sozialversicherungsträgern verrechnet, die im Vorhinein schwer schätzbar sind und daher gering veranschlagt waren. 2/ Flüchtlingshilfe ,43 Mehreinnahmen bedecken die Mehrausgaben im Teilabschnitt 1/ / Private Heime, KRAZAF-Strukturmittel (ZG) ,75 2/ Private Heime, NÖGUS (ZG) ,00

25 25 Die zweckgebundenen Mehreinnahmen stehen für gleich hohe Mehrausgaben bei 1/ und 1/ zur Verfügung. 2/43001 Landes-Kinder- und ,89 2/43104 Jugendheime bis Diese Heime sind gemäß dem Voranschlag 2005 kosten deckend zu führen. 2/43107 Den Einnahmen entsprechen gleich hohe Ausgaben. 2/ /43501 Die Gesamteinnahmen laut Rechnungsabschluss betragen ,89 bis gegenüber den veranschlagten Einnahmen von ,00 2/43504 ergaben sich Mehreinnahmen in Höhe von ,89 Die Abweichungen vom Voranschlag jedes einzelnen Heimes sind postenweise im Band Untervoranschläge ab Seite 245 dargestellt. 2/ Jugendwohlfahrt, landesfremde Minderjährige ,50 Mehreinnahmen zur Bedeckung der Mehrausgaben im Teilabschnitt 1/ / Unterbringung in anderen Heimen ,11 Die Mehreinnahmen sind in der Hauptsache auf die Überweisungen des Bundes der nicht abziehbaren Vorsteuer (unechte Umsatzsteuerbefreiung) in Form von Beihilfen nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz zurückzuführen. 2/ Unterbringung in NÖ Landesjungendheimen ,34 Mindereinnahmen resultieren aus der geänderten Abrechnungsmodalität im Rahmen der BVK-Verrechnung. 2/ Jugendwohlfahrt, Beiträge der Gemeinden ,36 Die Mindereinnahmen resultieren aus den tatsächlichen Nettokosten des Aufwandes für die volle Erziehung im Rahmen der Jugendwohlfahrt, welche die Gemeinde zu 50 % zu tragen haben. 2/ Katastrophenhilfe im Ausland (ZG) ,09 Die zweckgebundenen Mehreinnahmen entsprechen gleich hohen zweckgebundenen Mehrausgaben. 2/ Arbeitnehmerförderungsfonds (ZG) ,74 2/ ,83 Die Gebarung des Arbeitnehmerförderungsfonds ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Die zweckgebundenen Mehreinnahmen bedecken die gleich hohen zweckgebundenen Mehrausgaben. 2/ NOEL-Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Zukunft (ZG) ,85

26 26 Die zweckgebundenen Mehreinnahmen entsprechen den zweckgebundenen Mehrausgaben im Teilabschnitt 1/ / Arbeitsmarktförderung ,25 2/ ,88 Die Mehreinnahmen betreffen die rückgezahlten Darlehen und die verrechneten Zinsen. 2/ Suchtprävention, Strukturmaßnahmen (ZG) ,29 Zweckgebundene Mehreinnahmen bedecken die zweckgebundenen Mehrausgaben bei 1/ / Familienhilfsfonds (ZG) + 300,50 2/ ,00 Zweckgebundene Mehreinnahmen entsprechen den zweckgebundenen Mehrausgaben im Teilabschnitt 1/ / EU-Projekt Breaking Patterns (ZG) ,65 2/ ,51 Die zweckgebundenen Mehreinnahmen bedecken die zweckgebundenen Mehrausgaben im Teilabschnitt 1/ / Mütterstudios, Strukturmaßnahmen (ZG) ,00 Nicht veranschlagte Strukturmittel aus dem NÖGUS führten zu zweckgebundenen Mehreinnahmen, die die zweckgebundenen Mehrausgaben bei 1/ bedecken. 2/ Wohnbauförderung, Bund (ZG) ,45 Gemäß Punkt 4.1. des Landtagsbeschlusses über den Voranschlag 2005 bedecken die Mehreinnahmen gemeinsam mit 2/94510 von ,65 die Mehrausgaben in den Teilabschnitten 1/48211 bis 1/48214 sowie 1/ / Wohnbauförderung, Zinsen von Darlehen (ZG) ,43 2/ ,37 2/ Wohnbauförderung, Tilgung von Darlehen (ZG) ,05 2/ ,17 Die zweckgebundenen Mehreinnahmen entsprechen den zweckgebundenen Mehrausgaben im Teilabschnitt 1/ / Vorsorgemedizin, Strukturmaßnahmen (ZG) ,23 Die zweckgebundenen Mehreinnahmen werden zur Bedeckung der zweckgebundenen Mehrausgaben bei 1/51240 herangezogen. 2/ EU-Life-Projekt unsere Gärten (ZG) ,63 2/ EU-Life-Projekt pannonsiche Steppen ,85 2/ und Trockenrasen (ZG) ,00

27 27 Die zweckgebundenen Mehreinnahmen bedecken die zweckgebundenen Mehrausgaben in den Teilabschnitten 1/52063 und 1/ / NÖ Biomasse Fernwärmefonds (ZG) ,46 2/ ,34 Die zweckgebundenen Mindereinnahmen entsprechen den zweckgebundenen Minderausgaben im Teilabschnitt 1/ / Umweltschutz, Hochwasser ,70 Mehreinnahmen aufgrund von Abschreibungen. 2/ Notärztliche Dienste, Strukturmaßnahmen (ZG) ,72 Die zweckgebundenen Mehreinnahmen aus Strukturmitteln wurden für zweckgebundene Förderungsausgaben bei 1/ bereitgestellt. 2/ Bundesstraßen-ASFINAG (ZG) ,92 Der von der ASFINAG laut Werkvertrag jährlich zu zahlende Betrag wird zur Bedeckung der Sach-, Lohn- und Reisekosten des Landes NÖ für die ASFINAG verwendet. Zusätzlich erhält das Land Einnahmen aufgrund einzelner Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit der ASFINAG. Den zweckgebundenen Mehreinnahmen stehen zweckgebundene Mehrausgaben in den Teilabschnitten 1/61032, 1/61033 und 1/61034 gegenüber. 2/ Landesstraßen-B, Bau (ZG) ,22 Aufgrund eines zwischen dem Bund (Bundesstraßenverwaltung) und dem Land Niederösterreich abgeschlossenen Übereinkommens hat das Land mit Beginn des Rechnungsjahres 2000 die Verrechnung der betrieblichen Erhaltung auf Bundesstraßen übernommen. Ab 1. April 2002 hat der Bund seine Aufgaben im Landesstraßen-B-Bereich zur Gänze an die Länder übertragen (Bundesstraßen- Übertragungsgesetz, BGBl. 1 Nr. 50/2002). Diese zweckgebundenen Mehreinnahmen bedecken die zweckgebundenen Mehrausgaben in den Teilabschnitten 1/61041 bis 1/ / Landesstraßen, Dienstkraftwagen ,91 Die Mehreinnahmen resultieren aus erhöhten Verkaufserlösen von Maschinen und Kraftfahrzeugen. 2/ Landesstraßen, Erhaltung (ZG) ,22 2/ ,00 Den zweckgebundenen Mindereinnahmen stehen gleich hohe zweckgebundene Minderausgaben im Teilabschnitt 1/61131 gegenüber. 2/ Landesstraßen, Instandsetzung (ZG) ,50 2/ ,00

28 28 Den zweckgebundenen Mindereinnahmen stehen gleich hohe zweckgebundene Minderausgaben im Teilabschnitt 1/61161 gegenüber. 2/ Bundes- und Landesstraßen, Personal ,10 2/ ,00 Die Einnahmen entsprechen den tatsächlichen Lohnaufwendungen des Landes für das Haushaltsjahr / Konkurrenzgewässer, Betrieb ,08 Die budgetierten Mittel konnten nicht erreicht werden, da die Höhe der Leistungen schwer zu kalkulieren ist. 2/ Konkurrenzgewässer; Schutzwasserbau (ZG) ,52 Zweckgebundene Mindereinnahmen entsprechen den zweckgebundenen Minderausgaben im Teilabschnitt 1/ / Flussbauhof Plosdorf (ZG) ,48 2/ ,33 Die zweckgebundene Gebarung ist ausgeglichen veranschlagt. Die zweckgebundenen Mehreinnahmen bedecken die gleich hohen zweckgebundenen Mehrausgaben. 2/ Nahverkehr ,31 Mehreinnahmen in der Hauptsache durch Transferleistungen des Bundes. 2/ Schlachttier- und Fleischuntersuchung (ZG) ,32 2/ ,87 Die zweckgebundenen Mehreinnahmen entsprechen den zweckgebundenen Mehrausgaben im Teilabschnitt 1/ / Leader+, EU-Mittel (ZG) ,32 Zweckgebundene Mehreinnahmen entsprechend den zweckgebundenen Mehrausgaben im Teilabschnitt 1/ / NÖ Fonds für Ökostromanlagen (ZG) ,49 Die zweckgebundenen Mindereinnahmen entsprechen den zweckgebundenen Minderausgaben im Teilabschnitt 1/ / Tecnet Equity Technologiebeteiligungs-Invest AG (ZG) ,00 Die zweckgebundenen Mehreinnahmen bedecken die zweckgebundenen Mehrausgaben im Teilabschnitt 1/ / EU-Wirtschaftsförderung (ZG) ,79 Die zweckgebundenen Mehreinnahmen dienen zur Bedeckung der zweckgebundenen Mehrausgaben bei 1/

29 29 2/ Grundbesitz; Investitionen ,80 2/ ,33 Mehrerlös aus dem Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken. 2/ Landeshauptstadt, Investitionen (ZG) ,11 2/ ,11 Die zweckgebundene Gebarung zur Finanzierung der Landeshauptstadt ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Den zweckgebundenen Mindereinnahmen von ,00 stehen gleich hohe zweckgebundene Minderausgaben im Teilabschnitt 1/84011 gegenüber. 2/ Hausbesitz (ZG) + 273,44 2/ ,00 Zweckgebundene Mindereinnahmen entsprechen den zweckgebundenen Minderausgaben im Teilabschnitt 1/ / Liegenschaften (landeseigene), Verwertung; Investitionen ,00 Mindereinnahmen bedingt durch die Nichtverwertung von im Eigentum des Landes Niederösterreich stehenden Liegenschaften. 2/85515 Landeskliniken (chronischer Bereich) 2/ ,29 Die Einnahmen und Ausgaben sind gleich hoch veranschlagt. Die Mehreinnahmen bedecken die gleich hohen Mehrausgaben. Der Ausgleich erfolgt über die zentrale Verrechnungsstelle./ Die Gesamteinnahmen laut Rechnungsabschluss betragen ,29 die veranschlagten Gesamteinnahmen ,00 daher Mehreinnahmen ,29 Die Abweichungen vom Voranschlag jeder einzelnen Klinik sind postenweise im Band Untervoranschläge ab Seite 442 dargestellt. 2/ Landeskliniken (chronischer Bereich), Ausgleich ,97 Zur Bedeckung der Erfordernisse im chronischen Bereich wurden zum Ausgleich der Haushalte anstatt einer Inneren Anleihe um ,97 weniger Darlehen aufgenommen. 2/ Landesklinikum Mostviertel Amstetten; Investitionen ,34 2/ Landesklinikum Waldviertel Gmünd; Investitionen ,62 2/ ,35 2/ Landesklinikum Thermenregion Hochegg; Investitionen ,01 2/ ,01 2/ Landesklinikum Thermenregion Hainburg; Investitionen ,32

30 30 2/ ,24 2/ Landesklinikum Weinviertel Hollabrunn; Investitionen ,02 2/ ,00 2/ ,62 2/ Landesklinikum Voralpen Lilienfeld; Investitionen ,32 2/ ,32 2/ Landesklinikum Mostviertel Amstetten-Mauer; Investitionen ,72 2/ ,72 2/ Landesklinikum Weinviertel Mistelbach; Investitionen ,33 2/ Landesklinikum Thermenregion Mödling; Investitionen ,69 2/ ,57 2/ ,09 2/ Landesklinikum St. Pölten; Investitionen ,93 2/ ,18 2/ Landesklinikum Donauregion Tulln, Investitionen ,91 2/ Landesklinikum Waldviertel Waidhofen/Thaya; Investitionen ,73 2/ ,67 2/ ,45 2/ Landeskliniken, Investitionen; Ausgleich ,25 2/ ,02 Die Investitionen der Landeskliniken sind über die zentrale Verrechnungsstelle./85630 auszugleichen. Die Mehreinnahmen in Höhe von ,07 bedecken die Mehrausgaben in gleicher Höhe (Beschluss der Landesregierung Zum Ausgleich des Haushaltes für Investitionen war statt der vorgesehenen Darlehensaufnahme in Höhe von ,00 nur ein Betrag von ,42 erforderlich, eine Reduzierung um ,58. 2/85702 Landeskliniken ,63 bis Da die Landeskliniken in Einnahmen und Ausgaben gleich hoch veran- 2/85724 schlagt sind, erfolgt der Gebarungsausgleich über die zentrale Verrechnungsstelle./ Die Mindereinnahmen entsprechen gleich hohen Minderausgaben. Die Gesamteinnahmen laut Rechnungsabschluss sind ,37 die veranschlagten Gesamtausgaben betragen ,00 daher Mindereinnahmen in Höhe von ,63 Die Abweichungen vom Voranschlag jeder einzelnen Klinik sind postenweise im Band Untervoranschläge ab Seite 459 dargestellt. 2/ Landeskliniken, Ausgleich ,67 In der Hauptsache Mehreinnahmen durch Zinsenersatz des aufgenommenen Darlehens sowie Mindereinnahmen aus Transferleistungen der Gemeinden. 2/ Landeskliniken, Ausgleich ,87 Der Ausgleich der Landeskliniken stellt sich wie folgt dar:

31 31 Trägeranteil II Trägeranteil IV 1) 2) LK Amstetten ,38 0,00 LK Amstetten-Mauer ,22 0,00 LK Mistelbach 0, ,46 LK Tulln 0, ,81 Rechnungsabschluss , ,27 Zwischensumme ,87 Voranschlag ,00 Unterschied ,87 1) Landesanteil bei Überdeckung aus den LKF-Leistungen im Akutbereich 2) Anteil am Schulaufwand 2/ Landeskliniken, Ausgleich ,87 Mehreinnahmen bedingt durch die Verrechnung der Investitions- und Tilgungszuschüsse sowie eine geringere Aufnahme eines Darlehens zum Ausgleich des Haushaltes 2005 in Höhe von ,23. Insgesamt ergeben sich im Teilabschnitt 2/85730 Mehreinnahmen von ,41, die den Mehrausgaben im Teilabschnitt 1/85730 entsprechen. 2/85821 Landes-Pensionisten- und Pflegeheime; Investitionen ,56 bis Gemäß Punkt 3.9. des Landtagsbeschlusses über den Voranschlag /85879 stehen den Mehreinnahmen gleich hohe Mehrausgaben gegenüber. Die Gesamteinnahmen laut Rechnungsabschluss betragen ,56, die veranschlagten Gesamteinnahmen ,00 daher Mehreinnahmen in Höhe von ,56 Die Mehreinnahmen von ,74 bei 1/85833././720, ,26 bei 1/85852././720 und ,22 bei 1/85859././720 bedecken die Mehrausgaben in den entsprechenden Teilabschnitten. Die einzelnen Abweichungen vom Voranschlag sind postenweise im Band Untervoranschläge ab Seite 494 dargestellt. 2/ Landes-Pensionisten- u. Pflegeheim Wolkersdorf; Investitionen (Reg) ,94 Die Mehreinnahmen bedecken die Mehrausgaben im Teilabschnitt 1/ / Landes-Pensionisten- u. Pflegeheime, EDV; Investitionen ,23 2/ ,16 Mehreinnahmen zur Bedeckung der Mehrausgaben bei 1/85887.

32 32 2/ Landes-Pensionisten- u. Pflegeheime, Gemeinden; Investitionen ,00 Die Mehreinnahmen bedecken die Mehrausgaben im Teilabschnitt 1/ / Landes-Pensionisten- und Pflegeheime, Ausgleich; Investitionen (ZG) ,90 Den zweckgebundenen Mehreinnahmen stehen gleich hohe zweckgebundene Mehrausgaben gegenüber. 2/85921 Landes-Pensionisten- und Pflegeheime ,77 bis Aufgrund des Voranschlages 2005 stehen den Einnahmen jedes Heimes 2/85979 gleich hohe Ausgaben gegenüber. Dabei wird ein allfälliger Abgang bzw. Überschuss über die zentrale Voranschlagsstelle Landes-Pensionisten- und Pflegeheime, Ausgleich (ZG), verrechnet. Die Gesamteinnahmen laut Rechnungsabschluss betragen ,77 die veranschlagten Gesamteinnahmen ,00 daher Mehreinnahmen in Höhe von ,77 Die Abweichungen vom Voranschlag jedes einzelnen Heimes sind postenweise im Band Untervoranschläge ab Seite 522 dargestellt. 2/ Landes-Pensionisten- u. Pflegeheime, Ausgleich (ZG) ,47 Die zweckgebundenen Mehreinnahmen zum Ausgleich der Landes-Pensionisten- und Pflegeheime entsprechen den gleich hohen zweckgebundenen Mehrausgaben bei 1/ / Geldverkehr ,56 Mehreinnahmen konnten durch Verbesserung der Habenzinssätze erreicht werden 2/ Kurzfristige Kassengeschäfte ,56 Die Reduktion des Umfanges kurzfristiger Veranlagungen führte zu Mindereinnahmen. 2/ Darlehen (nicht aufgeteilt), Verwertung ,00 Mindereinnahmen aus Zinserlösen in Zusammenhang mit der Verwertung der Wohnbauförderungsdarlehen. 2/ Rücklagen (Kreditreste) (Reg) ,36 Zur Bedeckung der Mehrausgaben der Regionalförderung im Teilabschnitt 1/ wurde ein erhöhter Betrag den Rücklagen entnommen. 2/ Haushaltsrücklage ,00 Die veranschlagte Haushaltsrücklage wurde nicht in Anspruch genommen.

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