Personal und Finanzierung Krankenhausfinanzierung
|
|
- Rolf Geiger
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Personal und Finanzierung Krankenhausfinanzierung
2 Fallzusammenführung Das Krankenhaus nimmt die Zusammenfassung der Falldaten zu einem Fall und eine Neueinstufung in eine Fallpauschale vor bei: Wiederaufnahme in dasselbe KH ( 2 FPV) kombinierte Fallzusammenführung gem. Anlage 1 zu den Klarstellungen zur FPV Fallzusammenführungen über den Jahreswechsel sind jedoch ausgeschlossen /01
3 Fallzusammenführung Beispiel Fallzusammenfassung (gem. 2 UA 2 FPV): /02
4 Fallzusammenführung Beispiel Aufenthalt. 1: Tage; H64Z (MDC:7, Part.: A); 1.729, /03
5 Fallzusammenführung Beispiel Aufenthalt. 2: Tage; H08B (MDC: 7; Part.: O); 2.693, /04
6 Fallzusammenführung Beispiel Aufenthalt zusammen: & Tage; H08B; 2.693, /05
7 Fallzusammenführung Beispiel Aufenthalt VWD DRG Erlös I: CT, Coloskopie II: Cholezytektomie 3 Tage G64Z A 5 Tage H08B O 1.729, ,20 Summe: 8 Tage (4.423,05 ) Fallzusammenfassung (gem. 2 UA 2 FPV): Aufenthalt VWD DRG Erlös & 8 Tage H08B 2.693, /06
8 Zentrale Gegebenheiten zur Fallzusammenführung Zusammenfassung innerhalb von 30 Kalendertagen (gleiche MDC und Partitionswechsel auf O (operativ)) Wiederaufnahme innerhalb der OGVD in die gleiche Basis-DRG Verbringungen (< 24 h) Ausnahme von der Wiederaufnahme (FP-Katalog Spalte 13) /07
9 Schlagworte DRG-Abrechnung als Möglichkeit zur eigenen Wissensüberprüfung 17b, KHG Haupt-/Nebendg. Prozeduren OPS Grouper Schweregrad/PCCL Kodierrichtlinen FP-Vereinbarung FP-Katalog Zu-/Abschläge Kosten-/Erlöskurve Fallzusammenführung Zusatzentgelte Beatmungsstunden /08
10 Krankenhaus-Erlösbudget Krankenhäusern, welche die Fälle nach 17b KHG abrechnen, können ihre Leistung nicht nach Belieben steigern. Die Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, Erlöse mit Vertretern der Kostenträger für jedes Kalenderjahr neu zu planen und gemeinsam zu vereinbaren. Kostenträger sind hier die Sozialleistungsträger oder deren Arbeitsgemeinschaften, soweit auf sie alleine oder auf ihre Mitglieder im Jahr vor den Krankenhausentgeltverhandlungen mehr als fünf von hundert der Belegungs- und Berechnungstage des Krankenhauses entfallen. Im Rahmen dieser Verhandlungen regeln die Vertragsparteien nach 18 Abs. 2 KHG u. a. das Erlösbudget, die Summe der Bewertungsrelationen mit Zu- und Abschlägen. Die Vereinbarung ist für einen zukünftigen Zeitraum zu schließen. Die Vereinbarung kommt durch Einigung zwischen den Vertragsparteien, die an der Verhandlung teilgenommen haben, zu Stande, ist schriftlich abzuschließen und in Bayern von der jeweiligen Bezirksregierung genehmigen zu lassen /09
11 Krankenhaus-Erlösbudget E1 Bezeichnung Fälle insgesamt DRG (incl. Beleg- Kombi) Katalog Fallzahl (Anz ahl der DRG) S Bewertungsrelationen ohne Zu- und Abschläge S effekive- Bewertung s- relationen 1 1a Summe: , ,390 G67B H08B I44B O01C Ösophagitis, Gastroenteritis u. versch. Erkr. d. Verd.org. m. kompl. Diag. od. Alt. <1 J. od. gastroint. Blutung, m. äuß. schw. od. schw. CC od. Alt. >74 J. od. Ulkuserkr. m. schw. CC od. Alt. >74 J., >1 Beleg.tag, oh. kompliz. Diag./Dial./kompl. Eingr. Laparoskopische Cholezystektomie ohne sehr komplexe Diagnose, ohne komplizierende Diagnose Implantation einer bikondylären Endoprothese oder andere Endoprothesenimplantation / -revision am Kniegelenk, ohne äußerst schwere CC Sectio caesarea mit mehreren kompliz. Diagnosen, Schwangerschaftsdauer > 33 vollendete Wochen (SSW), ohne intrauterine Ther., ohne kompliz. Konst. od. m. kompliz. Diag., SSW od. m. kompl. Diag. od. bis 33 SSW od. m. kompl. Diag., m. äuß. schw. CC 40 22,840 22, ,300 90, , , , ,000 V40Z Qualifizierter Entzug 50 46,350 46, /10
12 Ausgleich Mehr/Mindererlöse 4 Abs. 3 KHEntgG Grundannahme: kein Kodiereffekt DRG-Mehrerlösausgleich: 65% (35% der mehr erbrachten Leistungen werden vergütet) DRG-Mindererlösausgleich: 20% (80% der nicht erbrachten Leistungen werden auch nicht vergütet) Ziel realistische Leistungsplanung /11
13 Mehrleistungsabschlag 4 Abs. 2a KHEntgG Abschlag für 3 Jahre i. H. v. 25% für Leistungen, die Krankenhäuser im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr zusätzlich vereinbaren (Mehrleistungen). soll Anreiz setzen, dass in Krankenhäusern keine unbegründete Ausweitung der Leistungsmenge erfolgt Der Mehrleistungsabschlag kommt nicht zur Anwendung bei zusätzlich vereinbarten Entgelten mit einem Sachkostenanteil von mehr als zwei Dritteln bei Leistungszuwächsen durch zusätzliche Krankenhauskapazitäten, die durch die Krankenhausplanung oder das Investitionsprogramm des Landes begründet sind wenn dies in Einzelfällen zu nicht zumutbaren Härten führen würde /12
14 Pflegestellenprogramm 4 Abs. 8 KHEntgG Die bei der Neueinstellung oder Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen von ausgebildetem Pflegepersonal mit einer Berufserlaubnis nach 1 Abs. 1 Krankenpflegegesetz in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zusätzlich entstehenden Personalkosten werden für die Jahre 2016 bis 2018 zu 90 %finanziell gefördert. Dazu können die Vertragsparteien für diese Jahre jährlich einen zusätzlichen Betrag bis zur Höhe von 0,15 % des Budgets vereinbaren. Bezugspunkt: /13
15 DRG vs. tagesgleiche Pflegesätze Die Krankenhausfinanzierung für den stationären psychiatrischen Bereich erfolgt (noch) auf der Grundlage der Bundespflegesatzverordnung (BPflV). Die entsprechenden Leistungen werden mit tagesgleichen Pflegesätzen vergütet. Der Pflegesatz wird je Behandlungstag abgerechnet und setzt sich zusammen aus: - Basispflegesatz - Abteilungspflegesatz /14
16 Zusammensetzung tagesgleicher Pflegesatz A B C D E Abteilung Abteilungspflegesatz Basispflegesatz /15
17 DRG vs. tagesgleiche Pflegesätze Behandlungstage DRG-Erlösverlauf kum. Pflegesatz /16
18 Fallpauschalensystem für Psychiatrie und Psychosomatik Gemäß 17 d KHG ist für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen von Fachkrankenhäusern und selbständigen, gebietsärztlich geleiteten Abteilungen an somatischen Krankenhäusern für die Fachgebiete Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und - psychotherapie (psychiatrische Einrichtungen) sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (psychosomatische Einrichtungen) ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem auf der Grundlage von tagesbezogenen Entgelten einzuführen Verpflichtende Umsetzung /17
19 OPS-Beispiel für Psychiatrie Regelbehandlung mit mehr als 4 bis 6 Therapieeinheiten pro Woche Regelbehandlung mit mehr als 6 bis 8 Therapieeinheiten pro Woche Regelbehandlung mit mehr als 8 bis 10 Therapieeinheiten pro Woche Regelbehandlung mit mehr als 10 bis 12 Therapieeinheiten pro Woche Regelbehandlung mit mehr als 12 bis 14 Therapieeinheiten pro Woche Regelbehandlung mit mehr als 14 bis 16 Therapieeinheiten pro Woche Regelbehandlung mit mehr als 16 bis 18 Therapieeinheiten pro Woche Regelbehandlung mit mehr als 18 bis 20 Therapieeinheiten pro Woche a Regelbehandlung mit mehr als 20 bis 22 Therapieeinheiten pro Woche /18
Vereinbarung zum. pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2014
Vereinbarung zum pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2014 (Vereinbarung über die pauschalierenden Entgelte für die Psychiatrie und Psychosomatik
MehrDRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG das St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus, Salzburger Str. 15, 67067 Ludwigshafen,
MehrDie Waldkrankenhaus Rudolf Elle GmbH Eisenberg berechnet ab dem 01.01.2009 folgende Entgelte:
Anlage 1 Allgemeine Vertragsbedingungen DRG-Entgelttarif 2009 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
MehrVereinbarung nach. 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags
Vereinbarung nach 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.v.,
MehrVereinbarung. zum. Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2015. (Fallpauschalenvereinbarung 2015 FPV 2015)
Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2015 (Fallpauschalenvereinbarung 2015 FPV 2015) zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin, und dem Verband der Privaten Krankenversicherung,
MehrDRG-Entgelttarif 2015 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2015 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Alexianer Kliniken Landkreis Diepholz GmbH Klinik Diepholz berechnet ab dem
MehrHinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2012
Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2012 Die folgenden Hinweise sollen die Abrechnung und Handhabung des DRG- Systemzuschlags im Jahr 2012 verdeutlichen.
MehrDRG-Entgelttarif 2015 und Unterrichtung der Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2015 und Unterrichtung der Patienten gemäß 8 KHEntgG Franziskus-Krankenhaus Budapester Straße 15-19 10787 Berlin : St. Georgsstift e.v. Klosterstraße 14 49832 Thuine Kreis Emsland Gültig
MehrAOK-Bundesverband. Bundesverband der Betriebskrankenkassen. IKK-Bundesverband. Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen.
Leitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung zu Abrechnungsfragen 2006 nach dem KHEntgG und der FPV 2006 AOK-Bundesverband Bundesverband der Betriebskrankenkassen
MehrVereinbarung. zum. Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2014. (Fallpauschalenvereinbarung 2014- FPV 2014)
Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2014 (Fallpauschalenvereinbarung 2014- FPV 2014) zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin, und dem Verband der privaten Krankenversicherung,
MehrHinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2004
Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2004 Die folgenden Hinweise sollen die Abrechnung und Handhabung des DRG- Systemzuschlags im Jahr 2004 verdeutlichen.
MehrAkademische Lehrkrankenhäuser der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt 61250 Usingen Weilburger Str. 48 61352 Bad Homburg Zeppelinstr.
Akademische Lehrkrankenhäuser der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt 61250 Usingen Weilburger Str. 48 61352 Bad Homburg Zeppelinstr. 20 DRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich
MehrKatholisches Klinikum Essen. Abrechnungswesen im Krankenhaus Patientenhochschule 01.09.2015
Katholisches Klinikum Essen Abrechnungswesen im Krankenhaus Patientenhochschule 01.09.2015 03.09.2015 2 Zu meiner Person Seit 10-2013 Leiter kfm. Controlling im Katholischen Klinikum Essen Controller am
MehrLeitfaden. der Spitzenverbände der Krankenkassen und des. Verbandes der privaten Krankenversicherung. zu Abrechnungsfragen
Leitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen und des Verbandes der privaten Krankenversicherung zu Abrechnungsfragen nach dem KHEntgG und der KFPV AOK-Bundesverband Bundesverband der Betriebskrankenkassen
MehrRahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten in Verbindung mit 17c KHG
Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten in Verbindung mit 17c KHG PKV-relevante Änderungen infolge des Nachtrags vom 16.10.2014 zum 301-Verfahren mit Wirkung zum 1. Januar 2015 Erläuterungen
MehrEntgeltkatalog für das Universitätsklinikum Aachen
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, dieser Entgeltkatalog gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Abrechnungsmöglichkeiten und modalitäten der allgemeinen Krankenhausleistungen und
MehrDRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Evangelisches Waldkrankenhaus Spandau Krankenhausbetrieb ggmbh berechnet ab
MehrAkademische Lehrkrankenhäuser der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt 61348 Bad Homburg Urseler Str. 33 61250 Usingen Hattsteiner Allee 1-5
Akademische Lehrkrankenhäuser der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt 61348 Bad Homburg Urseler Str. 33 61250 Usingen Hattsteiner Allee 1-5 DRG-Entgelttarif 2013 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich
MehrDRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
1 Kreisklinik Ebersberg gemeinnützige GmbH DRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Kreisklinik Ebersberg gemeinnützige
MehrInstitut für das Entgeltsystem im Krankenhaus ggmbh
Daten zum G-DRG-System Auswertung der Datenbereitstellung gem. 21 KHEntgG zum Zweck der Begleitforschung gem. 17b Abs. 8 KHG Datenjahr 2004 Inhaltsverzeichnis I. Erläuterungen Formale Grundlage Datengrundlage
MehrKrankenhaus.. Anschrift IK-Nr. Datum. Rechnung. Ihre in unserem Hause erfolgte Behandlung am/in der Zeit vom bis. berechnet sich wie folgt:
Krankenhaus.. Anschrift IK-Nr. Frau/Herr Anschrift Datum Rechnung Sehr geehrte(r) Frau/Herr.., Ihre in unserem Hause erfolgte Behandlung am/in der Zeit vom bis berechnet sich wie folgt: Persönliche Daten:
MehrVereinbarung. über. zwischen. dem GKV-Spitzenverband, Berlin, sowie. dem Verband der privaten Krankenversicherung e.v., Köln, gemeinsam.
Vereinbarung über die Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß 17 d KHG (Psych- Entgeltsystem) zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin,
MehrChefarztabrechnung und Krankenhausentgelt
Chefarztabrechnung und Krankenhausentgelt 23.11.04 Seit November 2004 liegt der vom Institut für Entgeltsysteme im Krankenhaus (InEK) ausgearbeitete Fallpauschalenkatalog für das Jahr 2005 vor. Darin sind
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen und Informationen
Allgemeine Vertragsbedingungen und Informationen zu Pflegekosten- und Entgelttarifen Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Inhalt 3 Allgemeine Vertragsbedingungen
MehrRahmenbedingungen aus der Sicht der Krankenkassen verbunden mit den Erfahrungen aus Regionalen Psychiatriebudgets
Rahmenbedingungen aus der Sicht der Krankenkassen verbunden mit den Erfahrungen aus Regionalen Psychiatriebudgets Ludger Buitmann Referatsleiter Stationäre Versorgung Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen und Informationen
Allgemeine Vertragsbedingungen und Informationen zu Pflegekosten- und Entgelttarifen Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Inhalt 3 Allgemeine Vertragsbedingungen
MehrBehandlungsvertrag. zwischen. Name: Vorname. Anschrift: und
Zu Händen des Patienten Behandlungsvertrag zwischen Patientenetikett Vertretungsperson: Name: Vorname Anschrift: und der Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke gemeinnützige GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer,
MehrPhysiotherapie und DRG
DRG-Symposium THERAPIE LEIPZIG Physiotherapie und DRG Möglichkeiten der Physiotherapie, klinische Erlöse auch bei Abrechnung nach Fallpauschalen zu beeinflussen Dr. med. Claudia Berg UKSH Universitätsklinikum
Mehr18. Bundesfachtagung Es peppt im Pott - Vielfalt tut gut
18. Bundesfachtagung Es peppt im Pott - Vielfalt tut gut Pfad Workshop 17 Digitale Kommunikation bezogen aufs Entgelt Akt.Nr.: xxxx/xxxxx/xxxx Vorstellung Damaris Radtke Arzthelferin / med. Dokumentationsassistentin
MehrPsychiatrie im Bundesvergleich
im Bundesvergleich Auswertung der Budgetvereinbarungen 29 sowie weiterer Kennziffern der psychiatrischen aus dem Bundesgebiet als interner Krankenhausvergleich gem. 5 BPflV Vertraulich nur für den Dienstgebrauch
MehrDRG - Entgelttarif für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG - Entgelttarif für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Zeisigwaldkliniken Bethanien Chemnitz der Bethanien Krankenhaus Chemnitz - Gemeinnützige
MehrPlanbetten und aufgestellte Betten 2009
Planbetten und aufgestellte Betten 2009 Planbetten aufgestellte Betten für Anästhesiologie 12 12 Augenklinik 95 91 (Chirurgische II) 132 132 52 52 für Dermatologie, Venerologie und Allergologie 71 67 Frauenklinik
MehrEconomia. 2014 Periphere Gefäßintervention. Kodierung und Vergütung in der stationären Versorgung
Economia Periphere Gefäßintervention Kodierung und Vergütung in der stationären Versorgung Inhalt 1. Einführung 3 2. Kodierung im G-DRG-System 4 2.1 OPS- 4 2.2 n ICD 10-5 2.3 Vergleich der Klassifikationen
MehrDurchführungshinweise
Rahmenvereinbarung Datenübertragung - Anlage 5 Durchführungshinweise 1 Durchführungshinweise 1 Hinweise zur Datenübertragung 1.1 Übertragungsfristen 1.2 Übertragung von Krankenhaus an Versicherungsunternehmen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser (Fallpauschalengesetz-FPG)
Deutscher Bundestag Drucksache 14/6893 14. Wahlperiode 11. 09. 2001 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des diagnose-orientierten Fallpauschalensystems
Mehr3M KAPS - Release-Notes zur Programmversion 5.8
3M KAPS - Release-Notes zur Programmversion 5.8 Stand: 21.12.2012 In der Programmversion 5.8 von 3M KAPS sind für die DRG-Abrechnungsprüfung die neuen Regelungen FPV 2013 umgesetzt. Das Prüfmodul enthält
MehrDRG-Entgelttarif 2015 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG
DRG-Entgelttarif 2015 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Die Evangelische Elisabeth Klinik Krankenhausbetriebs ggmbh berechnet ab dem 01.08.2015
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 15/994 15. Wahlperiode 20. 05. 2003 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung (13. Ausschuss) 1. zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen
MehrDRG-Kodierung ein schwieriger Fall mit den Pauschalen?
10. Februar 2011 DRG-Kodierung ein schwieriger Fall mit den Pauschalen? Network GesundheitsCentrum Ltr. Controlling/Projektentwicklung Städt. Krankenhaus Maria-Hilf Brilon ggmbh Geschichte der DRGs Die
MehrKrankenhausfinanzierung. http://www.g-drg.de/cms/inek_site_de/kalkulation2/drg-fallpauschalen_17b_khg/kalkulationshandbuch
Krankenhausfinanzierung http://www.g-drg.de/cms/inek_site_de/kalkulation2/drg-fallpauschalen_17b_khg/kalkulationshandbuch Duale Krankenhausfinanzierung Seit 1972 teilen sich die Bundesländer und die Gesetzlichen
MehrBund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung:
Die Berufsverbände der Hebammen: Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt Deutscher Hebammenverband e.v. (DHV), Karlsruhe - einerseits - sowie der GKV-Spitzenverband, Berlin -
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Inhaltsübersicht
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich Seite 2 2 Rechtsverhältnis Seite 2 3 Krankenhausleistungen Seite 2 4 Aufnahme, Verlegung, Entlassung Seite 3 5 Entgelt Seite 4 6
MehrEmpfehlung. gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHEntgG. für die. Kalkulation von Zusatzentgelten. des Bundesverbandes der landw. Krankenkassen, Kassel
Empfehlung gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHEntgG für die Kalkulation von Zusatzentgelten des AOK-Bundesverbandes, Bonn des BKK Bundesverbandes, Essen des IKK-Bundesverbandes, Bergisch Gladbach des Bundesverbandes
MehrWahlleistungsvereinbarung
Empfangsbekenntnis Ich habe jeweils eine Ausfertigung des Behandlungsvertrages des Krankenhausentgelttarifs und der Unterrichtung des Patienten nach 8 KHEntgG der Patienteninformation bei wahlärztlichen
Mehr+ Prüfen der sachgerechten Kodierung
MDK Beriin-Brandenburg e. V. Kodieren aus Sicht des MDK Berlin-Brandenburg e. V. + Prüfen der sachgerechten Kodierung Prüfen der sachgerechten Kodierung - Fortbildungsveranstaltung der Bundesarbeitsgerneinschafl
MehrIn die Kalkulation für den Fallpauschalenkatalog 2014 gingen die Daten aus 247 Krankenhäusern, darunter 12 Universitätskliniken, ein.
G-DRG-System 2014 Die DRG-Projektgruppe stellt Ihnen eine erste Bewertung des Fallpauschalenkatalogs 2014 sowie einige Übersichten und Diagramme zur Verfügung, die nicht als eine umfassende Analyse und
Mehr1 Änderungen der Prozedurenklassifikation
Hinweise zur Leistungsplanung/Budgetverhandlung für das Jahr 2016 im Zusammenhang mit den Definitionshandbüchern der PEPP Versionen 2014/2016 und 2015/2016 bzw. den darauf beruhenden Groupern Einleitung
MehrMEDOK-Browser: Ein System zur Unterstützung des Controlling der DRG-Begutachtung beim MDK Nord
MEDOK-Browser: Ein System zur Unterstützung des Controlling der DRG-Begutachtung beim MDK Nord Dirk Melcher MDK-Nord Hammerbrookstr. 5 20097 Hamburg DVMD 2011 Hintergrund und Fragestellung MEDOK-Browser
MehrMit dem Abteilungspflegesatz werden die Kosten pro Abteilung gesondert ermittelt. Hierdurch wird die Transparenz des Leistungsgeschehens erhöht.
1. a) Definieren Sie den Begriff Abteilungspflegesatz (7 Punkte): Mit dem Abteilungspflegesatz werden die Kosten pro Abteilung gesondert ermittelt. Hierdurch wird die Transparenz des Leistungsgeschehens
MehrFALLPAUSCHALEN- VEREINBARUNG 2006 (FPV 2006)
FALLPAUSCHALEN- VEREINBARUNG 2006 (FPV 2006) VEREINBARUNG ZUM FALLPAUSCHALENSYSTEM FÜR KRANKENHÄUSER FÜR DAS JAHR 2006 INKL. FALLPAUSCHALEN-KATALOG G-DRG VERSION 2006 GEÄNDERTE FASSUNG VOM 29.09.2005 DEUTSCHE
MehrVorblatt zur Wahlleistungsvereinbarung
Vorblatt zur Wahlleistungsvereinbarung Wichtige Informationen vor der Vereinbarung von Wahlleistungen Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient 1, Sie sind im Begriff, eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung
Mehr98. JAHRGANG. Abteilungs- und periodengerechte Verteilung von DRG-Erlösen mit Hilfe der DDMI-Methode
das 4 Krankenhaus ISSN 0340-3602 98. JAHRGANG APRIL 2006 E 4321 Abteilungs- und periodengerechte Verteilung von DRG-Erlösen mit Hilfe der DDMI-Methode W. Kohlhammer GmbH, 70549 Stuttgart E 4321 Entgelt
MehrDas DRG System Kalkulation und Begriffe
Das DRG System Kalkulation und Begriffe Dr. Matthäus Bauer, MBA Referat PU/5 Medizincontrolling Klinikum der Universität München Erlös = BR x Basisfallwert Teil 1: der Basisfallwert Landesbasisfallwerte
MehrMedienworkshop 5.4.2011 Erläuterungen rund um SwissDRG
Medienworkshop 5.4.2011 Erläuterungen rund um SwissDRG Beat Knuchel, Leiter Ressort Projekte & Grundlagen santésuisse Projekt: Stand SwissDRG Datum: 5.4.2011 Folie: 1 Inhalt 1. SwissDRG kurz erklärt 2.
MehrDas G-DRG System 2007 aus Sicht des medizinischen Controllings
Das G-DRG System 2007 aus Sicht des medizinischen Controllings Mannheim 29. November 2006 Dr. Asvin Latsch Geschäftsbereich Unternehmensentwicklung Medizincontrolling Das G-DRG-System 2007 25.10.2006 OPS-301
MehrInsbesondere sollten die folgenden Punkte bedacht werden:
Hinweise zur Leistungsplanung/Budgetverhandlung für 2006 in Zusammenhang mit den Definitionshandbüchern der G-DRG-Versionen 2004/2006 und 2005/2006 bzw. den darauf beruhenden Groupern Die G-DRG-Version
MehrDRG-Kostenträgerrechnung
Jedes Krankenhaus braucht für DRG eine Kostenträgerrechnung. Für eine Kostenträgerrechnung setzen Literatur und Software-Hersteller jedoch zwingend eine Leistungserfassung bzw. Zeitaufschreibung für medizinische
MehrG- DRG - System. Intensivseminar Medizincontrolling. Heidelberg 09. November 2006
G- DRG - System Intensivseminar Medizincontrolling Heidelberg DRG - Definition (1996) Nord-DRG (1996) GHM (1989) RDRG (1977) Yale-DRG (1983) HCFA-DRG (1994) SR-DRG (1988) NY-DRG (1990) AP-DRG (1991) APR-DRG
MehrAktueller Stand der DRG-Einführung
Charité - Universitätsmedizin Berlin Medizin-Controlling Stabsstelle des Vorstandes Aktueller Stand der DRG-Einführung PD Dr. med. Diethelm Hansen Ernährung 2004, Jahrestagung der DGEM 6-8. Mai 2004 München
MehrVWA RHEIN-NECKAR/BFW KRANKENHAUS-
VWA RHEIN-NECKAR/BFW DIPLOMSTUDIENGANG BETRIEBSWIRT (VWA) SCHWERPUNKT G ESUNDHEITSMANAGEMENT KRANKENHAUS- FINANZIERUNG II Dozent: Dipl. Kfm. Christoph Schwarz Verfasser: Vorlesungen am: 24.09.2005 01.10.2005
MehrEs können sowohl Kodes der ICD-10- und OPS-Versionen 2014 als auch der Versionen 2013 angegeben werden.
Wichtige Information zur Nutzung des Vorschlagstools Das Vorschlagstool beinhaltet fünf verschiedene Formblätter: 1. Stammformblatt 2. Problembeschreibung 3. Lösungsvorschlag 4. ICD-/OPS-Zuordnung 5. Änderung
MehrDGfM-Herbstsymposium, 19.10.07, D. D. Selter
Erlösoptimierung D. D. Selter Ärztlicher Leiter Stabstelle Medizincontrolling Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau Herbstsymposium der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling e.v. 19.10.2007
MehrKlinische DRG-Erfahrungen in Deutschland
Klinische DRG-Erfahrungen in Deutschland Hubert Köninger Leitung Finanzen und Controlling Steuerungsinstrumente für Kliniker 18.06.2009, Bern Dies ist eine Klinikum Mittelbaden-Präsentation 1 Vorstellung
MehrHolger Jegust. 07. März 2009 Fachhochschule Osnabrück
Welchen Einfluss nimmt das Vergütungssystem auf die Entwicklung in einem Krankenhaus, medizinische Innovationen einzuführen? 07. März 2009 Fachhochschule Osnabrück Gliederung 1. Einführung 1.1 Vorstellung
MehrDie Bedeutung der IT im modernen Krankenhausmanagement
Die Bedeutung der IT im modernen Krankenhausmanagement Administrative Softwareunterstützung in operativen Prozessen und im strategischen Management in der Krankenhauspraxis 10. Ringvorlesung Informatik
MehrRahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhaus-Leistungen
Rahmenvereinbarung Datenübertragung Seite 1 von 6 Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhaus-Leistungen (Rahmenvereinbarung Datenübertragung) zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft
MehrAusbildungsfinanzierung unter DRG-Bedingungen
Ausbildungsfinanzierung unter DRG-Bedingungen Die neue Ausbildungsfinanzierung ab 2005 Duisburg, den 7. Dezember 2004 1 Ausbildungsfinanzierung bisher: Die Kosten der Ausbildungsstätten, die mit dem Krankenhaus
MehrInterne Budgetierung von Personal- und Sachkosten anhand der InEK-Kostendaten Möglichkeiten und Grenzen des Verfahrens
Werner Barbe Interne Budgetierung von Personal- und Sachkosten anhand der InEK-Kostendaten Möglichkeiten und Grenzen des Verfahrens Einleitung Spätestens seit der Einführung eines leistungsbezogenen Entgeltsystems
MehrDie SwissDRG-Informationsbroschüre "Basisinformationen für Gesundheitsfachleute" steht für Sie als PDF zum Download bereit.
Informationen zu SwissDRG SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) ist das neue Tarifsystem für stationäre akutsomatische Spitalleistungen, das gemäss der letzten Revision des Krankenversicherungsgesetzes
MehrGESETZLICHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR DIE EINSTELLUNG VON HYGIENEFACHPERSONAL
GESETZLICHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR DIE EINSTELLUNG VON HYGIENEFACHPERSONAL Hygienezuschlag nach 4 Abs. 11 KHEntgG Fachtagung Krankenhaushygiene am 9. April 2014 in Mainz Helge Franz Folie 1 Beitragsschuldengesetz
MehrSchlüsselfortschreibung vom 1.4.2014 mit Wirkung zum 7.4.2014 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V
Schlüsselfortschreibung vom 1.4.2014 mit Wirkung zum 7.4.2014 zur Vereinbarung nach 301 Abs. 3 SGB V Anhang B zu Anlage 2 Teil I: Entgeltarten stationär Zusatzentgelte nach 6 Abs. 1 KHEntgG (Anlage 2 und
MehrDaten nach 21 KHEntgG
Anlage zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten nach 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG: Daten nach 21 KHEntgG Inhalt: 1. Daten und Formate 2. Hinweise und Kodeliste 3. Übermittlungsdateien und -formate
MehrKurt Häupl Geschäftsführer MedBO
Kurt Häupl Geschäftsführer MedBO VKD-Jahrestagung, Lengerich 14. Oktober 2011 Weiden Cham 2 Universitätskliniken Neurologie) (Psychiatrie und Psychotherapie sowie Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Mehrzwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V., Köln gemeinsam und einheitlich sowie
Vereinbarung nach 64b Abs. 3 SGB V über Art und Umfang der zu meldenden Daten von Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen sowie zur Meldung von Modellvorhaben an das DRG-Institut zwischen
MehrEntwurf Stand: 15.03.2012 Formulierungshilfe 1
Entwurf Stand: 15.03.2012 Formulierungshilfe 1 Änderungsantrag XX der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und
MehrVorlesung Krankenhausrecht am 15.12.2011 an der Universität Augsburg 8. Abrechnung von Krankenhausleistungen
Vorlesung Krankenhausrecht am 15.12.2011 an der Universität Augsburg 8. Abrechnung von Krankenhausleistungen Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de 1. System der Krankenhausförderung Einzelförderung,
MehrDas Neueste aus der Anstalt 23.-25. Januar 2013 Kloster Irsee
Das Neueste aus der Anstalt 23.-25. Januar 2013 Kloster Irsee Das neue Psych-Entgeltsystem OPS PEPP DIE Pauschalierendes NEUE VERGÜTUNG Entgeltsystem PSYCHIATRISCHER Psychiatrie/Psychosomatik BEHANDLUNG
MehrPatientenbroschüre Fallpauschalen Stationärer Spitalaufenthalt
Patientenbroschüre Fallpauschalen Stationärer Spitalaufenthalt Illustrationen mit freundlicher Genehmigung der SwissDRG AG Der Spitalaufenthalt steht bevor: Was ist SwissDRG? Was bedeutet der Begriff Fallpauschale
MehrNetzwerk Steuerungs- und Anreizsysteme für eine moderne psychiatrische Versorgung
Netzwerk Steuerungs- und Anreizsysteme für eine moderne psychiatrische Versorgung Rahmenbedingungen für die Modellprojekte nach 64b, SGB V - Grenzen und Möglichkeiten PD Dr. Martin Heinze Abteilung für
MehrErlössicherung durch Kodierung Anforderungen des DRG-Systems an die Leistungserfassung und die medizinische Dokumentation im Krankenhaus
Erlössicherung durch Kodierung Anforderungen des DRG-Systems an die Leistungserfassung und die medizinische Dokumentation im Krankenhaus PD Dr. med. Norbert Roeder DKM, 19.06.01, Münster Agenda Datenqualität
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
1 Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für das Krankenhaus St. Barbara Schwandorf Steinberger Straße 24 92421 Schwandorf Träger: Barmherzige Brüder gemeinnützige Krankenhaus GmbH vom 01. Juli 2010 2 Inhaltsverzeichnis
MehrVersion: 49 Vertragsstand: 01.12.1994 Stand der Anlage 27.11.2012 Stand der letzten Anlage 01.08.2012 Anzuwenden ab 01.01.2013.
Durchführungshinweise Seite 1 von 72 Inhaltsverzeichnis HISTORIE 2 1 HINWEISE ZUR DATENÜBERMITTLUNG. 5 1.1 ÜBERMITTLUNGSFRISTEN 6 1.2 ÜBERMITTLUNG VON KRANKENHAUS AN KRANKENKASSE.. 7 1.2.1 Aufnahmesatz.
MehrFür die Richtigkeit der nichtamtlichen Lesefassung übernimmt der AOK- Bundesverband keine Gewähr.
Lesefassung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz KHSG) einschließlich der Änderungsanträge der Fraktionen
MehrLWL-Klinikum Gütersloh
LWL-Klinikum Gütersloh Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatische Medizin, Innere Medizin und Neurologie Buxelstraße 50 33332 Gütersloh e-mail: lwl-klinik.guetersloh@wkp-lwl.org Internet:: www.lwl-klinik-guetersloh.de
MehrErfahrungen aus der Vorbereitung und Umsetzung der Investitionskostenpauschale in Brandenburg
51. Berliner Krankenhaus-Seminar - BKS 11. Juni 2014 Erfahrungen aus der Vorbereitung und Umsetzung der Investitionskostenpauschale in Brandenburg WP StB Joachim Preiss Berlin Erfurt Freiburg Hamburg Köln
MehrÄnderungen der medizinischen Klassifikationen & DKR-Psych2015
Änderungen der medizinischen Klassifikationen & DKR-Psych2015 BIK-Symposium Das PEPP-System 2015 Dr. Frank H. Jagdfeld, 18.11.2014 Agenda Änderungen bei ICD-10-GM OPS DKR-Psych 2 Fallgruppierung schematisch
MehrAusbildungsfinanzierung an Schulen des Gesundheitswesens
Ausbildungsfinanzierung an Schulen des Gesundheitswesens BDSL-Mitgliederversammlung Berlin, den 5.11.2014 1 Ausbildungsstätten am Krankenhaus (mit den Krankenhäusern notwendigerweise verbunden) gem. 2
MehrZentrale Inhalte des Psych-Entgeltgesetzes
Zentrale Inhalte des Psych-Entgeltgesetzes 1. Ausgestaltung der Einführungsphase des neuen Psych-Entgeltsystems Budgetneutrale Übergangsphase Konvergenzphase 2. Krankenhausfinanzierung 2012 bis 2014 Tarifausgleichsrate
MehrDRG für Gefässchirurgen
DRG für Gefässchirurgen Prof. Jürg Schmidli Chefarzt Gefässchirurgie Klinik für Herz- und Gefässchirurgie Inselspital 3010 Bern juerg.schmidli@insel.ch 031 632 4778 Jürg Schmidli, 28.12.2011 1 Spitalliste
MehrSpezifikation erweiterter Datengruppen auf Basis des 21-Datensatzes vom 30. November 2012
21-Plus Spezifikation erweiterter Datengruppen auf Basis des 21-Datensatzes vom 30. November 2012 Version 2.5 04.12.2012 Im Rosengarten 25 b 61118 Bad Vilbel Friedrichstraße 180 10117 Berlin Hammfelddamm
MehrTut Controlling der Pflege gut?
Tut Controlling der Pflege gut? Bedeutung für die Pflege 15. November 2013 Ansgar Hörtemöller Agenda Kosten und Erlösdynamik und die Grundsätze der InEK-Kalkulation Kalkulation (pflege)relevante Nebendiagnosen
MehrUmsetzungsregelung. der Verbände. der Pflegekassen im Land Brandenburg. vom 1. April 2006
Umsetzungsregelung der Verbände der Pflegekassen im Land Brandenburg vom 1. April 2006 Vergütung der vollstationären Pflege nach dem 8. Kapitel des SGB XI hier: Beginn des vollstationären Aufenthaltes
MehrRahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit 17c KHG
Rahmenvereinbarung zur Datenübertragung von Abrechnungsdaten bei Krankenhausleistungen in Verbindung mit 17c KHG (Rahmenvereinbarung Datenübertragung) zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.v.
MehrKodierleitfaden 2012. Für die Rhythmologie
Kodierleitfaden 2012 Für die Rhythmologie Unternehmensmission Unsere Unternehmensmission ist die Entwicklung von Medizintechnik und Dienstleistungen, die Ärzten weltweit optimale Kontrolle bei der Behandlung
MehrMengendeckelung im Vergütungssystem Drohen Wartelisten und Innovationshemmnisse?
Mengendeckelung im Vergütungssystem Drohen Wartelisten und Innovationshemmnisse? Dr. med. Holger Bunzemeier, Leiter Geschäftsbereich Medizinisches Management, UK Münster DRG-Research-Group, Münster Agenda
MehrBehandlungsvertrag. STARMED Klinik GmbH Putzbrunner Str. 9 81737 München - STARMED Klinik GmbH -... (Name und Vorname des Patienten) - Patient -
Behandlungsvertrag zwischen der STARMED Klinik GmbH Putzbrunner Str. 9 81737 München - STARMED Klinik GmbH - und Mustermann Max.. (Name und Vorname des Patienten) - Patient - 01.01.1980, München... (Geburtsdatum
MehrV e r e i n b a r u n g. über. die Neufassung der Transplantationsentgelte für. Herz, Niere und Leber. zwischen
Stand: 21.11.2000 V e r e i n b a r u n g über die Neufassung der Transplantationsentgelte für Herz, Niere und Leber zwischen dem Verband der Angestellten-Krankenkassen, Siegburg dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband,
MehrGesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG)
Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1991 (BGBl. I
MehrIm Namen des Volkes. Urteil in dem Rechtsstreit
BUNDESSOZIALGERICHT Im Namen des Volkes Verkündet am 10. März 2015 Urteil in dem Rechtsstreit Az:B1 KR 3/15 R L1 KR 21/11 (LSG Hamburg) S 35 KR 1194/09 {SG Hamburg) Klägerin und Revisionsbeklagte, Prozessbevollmächtigte:,
Mehr