Arbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches

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1 Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln getroffen. Diese Maßnahmen werden im Bogen Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel dokumentiert. A.2 Die Arbeitsmittel und Sicherheitseinrichtungen werden geprüft. Diese Prüfungen werden mindestens im Kataster Regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln dokumentiert. A.3 Die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung wird durchgeführt und dokumentiert. A.4 Die Gefährdungsbeurteilung Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen wird durchgeführt. A.5 Es finden regelmäßige Unterweisungen statt (inklusive Dokumentation). A.6 In Arbeitsbereichen werden Schutzbrille, eng anliegende Arbeitskleidung und geschlossene Sicherheitsschuhe getragen. A.7 Besondere Maßnahmen für Jugendliche A.8 Besondere Maßnahmen für werdende oder stillende Mütter (ggf. Bogen 6.1 ausfüllen) A.9 In Arbeitsbereichen ist das Essen, Trinken, Rauchen, Schnupfen und Schminken untersagt. A.10 Zutrittsbeschränkung Folgende Unterlagen sind vorhanden: A.11 Allgemeine Werkstattordnung A.12 Gefahrstoffverzeichnis (Ermittlungspflicht) A.13 Ersatzstoffsuche (schriftlich dokumentiert) A.14 Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe A.15 Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel, bei deren Bereitstellung / Benutzung eine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verbunden ist. A 16 Regeln für bestimmte Arbeitsbereiche und Arbeitstechniken Pflichten des Fachverantwortlichen: A.17 Es werden Maßnahmen eingeleitet, um Abweichungen zwischen dem Soll- und dem Ist- Zustand und damit verbundenen Gefährdungen zu verhindern. A.18 Die Art der einzuleitenden Maßnahmen ist abhängig vom ermittelten Gefährdungsgrad. Ggf. ist eine Nutzung unzulässig oder nur noch eingeschränkt möglich. A.19 Die Beschäftigen werden über die eingeleiteten Maßnahmen informiert. A.20 Für die Beschäftigten werden die notwendigen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig veranlasst (Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten). A.21 Den Beschäftigten werden Vorsorgeuntersuchungen angeboten (keine Pflichtuntersuchung). A.22 Die getroffenen Maßnahmen werden in geeigneter Weise dokumentiert und deren Einhaltung entsprechend kontrolliert. A.23 Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen wird regelmäßig überprüft. (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand: September 2006, 2.3/1

2 Gefährdungen durch Gefahrstoffe * 1. Freiwerden von Gasen, Dämpfen, Schwebstoffen oder Partikeln z. B. Holzstaub, Spritzmittel 1.1 (t) wirksame Absauganlage 1.2 (t) Spritzlackierung in Spritzkabine mit mechanischer Be- und Entlüftung 1.3 (o) sachgerechte Sammlung und Entsorgung der Holzspäne 1.4 (o) regelmäßige Reinigung des Arbeitsbereiches nur mit entsprechend geprüftem Staubsauger oder Feuchtreinigung 1.5 (o) staubarme Verarbeitung von Glasfasermaterialien (Anfeuchten) 1.6 (o) Bearbeitung der Holzsorten Buche und Eiche 10 % im Jahr (gem. TRGS 553) 1.7 (o) regelmäßige Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen 1.8 (p) Atemschutz- und Partikelmasken mit entsprechenden Filtern vorhalten unter Beachtung der Filterhaltbarkeit * 2. Umgang mit Flüssigkeiten, Feststoffen, Gasen, Dämpfen, Schwebstoffen, z.b. Lösemittel, Epoxydharz 2.1 (o) Ersatzstoffsuche (auch für Lösemittel, Lacke) 2.2 (o) Kennzeichnung der Gefahrstoffe 2.3 (o) Verwendung geeigneter Behältnisse (keine Behältnisse für Lebensmittel) 2.4 (o) Minimierung der Einsatzmengen von Gefahrstoffen (Handgebrauch) (auch Verdünner) 2.5 (o) Ermittlung der Holzarten gemäß TRGS (o) Verwendungsverbote beachten (z.b. Teeröle, PCP, Quecksilberverbindungen) Brand- und Explosionsgefährdungen * 3. leichtentzündliche Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase 3.1 (t) Ausreichende technische Lüftung 3.2 (o) Erfassung an der Entstehungsstelle (z. B. Lackierarbeiten) 3.3 (o) Vermeiden von Zündquellen (offene Flammen, mechanische Einwirkungen, Exgeschützte Betriebsmittel) 3.4 (o) Feuerlöscher bereitstellen Elektrische Gefährdung * 4. elektrische Anlagen und Betriebsmittel 4.1 (t) FI- Schalter vorhanden 4.2 (t) Not-Aus- Schalter an den einzelnen Arbeitsplätzen vorhanden 4.3 (o) Regelmäßige Prüfung der Not- Aus Schalter 4.4 (o) Regelmäßige Prüfung der FI- Schalter 4.5 (o) regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel 4.6 (o) regelmäßige Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 4.7 (o) Sichtkontrolle vor Inbetriebnahme elektrischer Betriebsmittel Mechanische Gefährdung * 5. ungeschützt bewegte Maschinenteile 5.1 (t) trennende Schutzeinrichtungen zwischen Gefahrstelle und den bewegten Teilen von Maschinen 5.2 (t) zu öffnende Teile an Maschinen gegen Zufallen sichern (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand:September 2006, 2.3/2 ent fällt

3 5.3 (t) Sicherung der Gefahrenstellen an Maschinen 5.4 (t) größtmögliche Abdeckung von Wellen, Messern, Sägeblättern 5.5 (t) Drehzahleinstellung regulierbar 5.6 (t) Anpassung des Werkzeuges an den Werkstoff 5.7 (t) Einstellung des Spaltkeils (Kreissägemaschine 10 mm) 5.8 (t) Greiferrückschlagsicherung (Dickenhobel) 5.9 (t) Führungshilfen für Werkstoffvorschub 5.10 (o) Kennzeichnung der Gefahrenbereiche 5.11 (p) Einzug- und Fangstellen: enganliegende Arbeitskleidung, keine Handschuhe tragen, lange Haare sichern * 6. bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel 6.1 (o) Verkehrswege freihalten * 7. unkontrolliert bewegte Teile 7.1 (t) Abschirmungen 7.2 (p) Schutzbrille * 8 Teile mit gefährlichen Oberflächen 8.1 (p) Enganliegende Arbeitskleidung * 9. herabfallende umstürzende Gegenstände 9.1 (o) sichere Lagerung von Arbeitsmitteln, z. B. Holz 9.2 (o) Bereiche sichern (abschranken, kennzeichnen) * 10. Druckbehälter 10.1 (o) Regelmäßige Prüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung 10.2 (o) Termine der regelmäßigen Prüfung beachten Physikalische Gefährdung * 11.Lärm 11.1 (t) Kapselung von Geräten 11.2 (o) Kennzeichnung von Lärmbereichen 11.3 (o) Vorsorgeuntersuchungen für Mitarbeiter in ausgewiesenen Lärmbereichen 11.4 (p) Tragen von persönlich zugeordnetem Gehörschutz Physische Gefährdung * 12 einseitige dynamische Arbeit 12.1 (t) Hebeeinrichtungen zur Handhabung schwerer Lasten 12.2 (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand:September 2006, 2.3/3

4 12.3 Sonstige Gefährdungen * 13 Sturz, Absturz, Ausrutschen 13.1 (o) Reinigung von Arbeitsflächen und Fußboden 13.2 (o) regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten * 14. ergonomische Gestaltung 14.1 (o) Bei Vorhandensein von Bildschirmarbeitsplätzen Bogen 3.1 anwenden (Ausnahme: Nicht anzuwenden bei Daten- oder Messwertanzeigevorrichtungen, die zur unmittelbaren Benutzung eines Arbeitsmittels, z. B. Messgeräte, erforderlich sind, und wenn das Bildschirmgerät zu einem unwesentlichen Teil der normalen Arbeit genutzt wird.) 14.2 (t) Staubgeschützte Beleuchtung * 15. Hautgefährdung 15.1 (o) Hautschutzplan aushängen 15.2 (o) geeignetes Hautschutzmittel, Hautreinigungsmittel, Hautpflegemittel zur Verfügung stellen * 16 sonstige Gefährdungen und Schutzmaßnahmen (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand:September 2006, 2.3/4

5 Tabelle C Alle festlegten Maßnahmen werden regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Jahr, auf ihre Wirksamkeit überprüft. Folgende Maßnahmen wurden insbesondere überprüft: Nr. Überprüft am Name Maßnahme ist wirksam nicht wirksam Tabelle D Sofern in Tabelle A und B eine Maßnahme nicht oder gemäß Tabelle C nicht wirksam ist: Nr. durchzuführende Maßnahmen (t, o, p) (Maßnahmen einzeln beschreiben) Die Maßnahmen Maßnahme ordnungs- Wirksamkeit überselbst durchge Beantragt bei gemäß durchgeführt prüft von am führt bis zum: am Datum/ Unterschrift des Fachverantwortlicheschrift) (ja / nein, Datum, Unter- (Name, Datum) (Name, Datum)) Tabelle E Alle festlegten Maßnahmen werden regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Jahr, auf ihre Wirksamkeit überprüft. Die Maßnahmen sind weiter wirksam und die Gefährdungsbeurteilung damit aktuell. Nr. Überprüft am Name (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand:September 2006, 2.3/5

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