Arbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches
|
|
- Eva Dieter
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln getroffen. Diese Maßnahmen werden im Bogen Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel dokumentiert. A.2 Die Arbeitsmittel und Sicherheitseinrichtungen werden geprüft. Diese Prüfungen werden mindestens im Kataster Regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln dokumentiert. A.3 Die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung wird durchgeführt und dokumentiert. A.4 Die Gefährdungsbeurteilung Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen wird durchgeführt. A.5 Es finden regelmäßige Unterweisungen statt (inklusive Dokumentation). A.6 In Arbeitsbereichen werden Schutzbrille, eng anliegende Arbeitskleidung und geschlossene Sicherheitsschuhe getragen. A.7 Besondere Maßnahmen für Jugendliche A.8 Besondere Maßnahmen für werdende oder stillende Mütter (ggf. Bogen 6.1 ausfüllen) A.9 In Arbeitsbereichen ist das Essen, Trinken, Rauchen, Schnupfen und Schminken untersagt. A.10 Zutrittsbeschränkung Folgende Unterlagen sind vorhanden: A.11 Allgemeine Werkstattordnung A.12 Gefahrstoffverzeichnis (Ermittlungspflicht) A.13 Ersatzstoffsuche (schriftlich dokumentiert) A.14 Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe A.15 Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel, bei deren Bereitstellung / Benutzung eine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verbunden ist. A 16 Regeln für bestimmte Arbeitsbereiche und Arbeitstechniken Pflichten des Fachverantwortlichen: A.17 Es werden Maßnahmen eingeleitet, um Abweichungen zwischen dem Soll- und dem Ist- Zustand und damit verbundenen Gefährdungen zu verhindern. A.18 Die Art der einzuleitenden Maßnahmen ist abhängig vom ermittelten Gefährdungsgrad. Ggf. ist eine Nutzung unzulässig oder nur noch eingeschränkt möglich. A.19 Die Beschäftigen werden über die eingeleiteten Maßnahmen informiert. A.20 Für die Beschäftigten werden die notwendigen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig veranlasst (Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten). A.21 Den Beschäftigten werden Vorsorgeuntersuchungen angeboten (keine Pflichtuntersuchung). A.22 Die getroffenen Maßnahmen werden in geeigneter Weise dokumentiert und deren Einhaltung entsprechend kontrolliert. A.23 Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen wird regelmäßig überprüft. (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand: September 2006, 2.3/1
2 Gefährdungen durch Gefahrstoffe * 1. Freiwerden von Gasen, Dämpfen, Schwebstoffen oder Partikeln z. B. Holzstaub, Spritzmittel 1.1 (t) wirksame Absauganlage 1.2 (t) Spritzlackierung in Spritzkabine mit mechanischer Be- und Entlüftung 1.3 (o) sachgerechte Sammlung und Entsorgung der Holzspäne 1.4 (o) regelmäßige Reinigung des Arbeitsbereiches nur mit entsprechend geprüftem Staubsauger oder Feuchtreinigung 1.5 (o) staubarme Verarbeitung von Glasfasermaterialien (Anfeuchten) 1.6 (o) Bearbeitung der Holzsorten Buche und Eiche 10 % im Jahr (gem. TRGS 553) 1.7 (o) regelmäßige Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen 1.8 (p) Atemschutz- und Partikelmasken mit entsprechenden Filtern vorhalten unter Beachtung der Filterhaltbarkeit * 2. Umgang mit Flüssigkeiten, Feststoffen, Gasen, Dämpfen, Schwebstoffen, z.b. Lösemittel, Epoxydharz 2.1 (o) Ersatzstoffsuche (auch für Lösemittel, Lacke) 2.2 (o) Kennzeichnung der Gefahrstoffe 2.3 (o) Verwendung geeigneter Behältnisse (keine Behältnisse für Lebensmittel) 2.4 (o) Minimierung der Einsatzmengen von Gefahrstoffen (Handgebrauch) (auch Verdünner) 2.5 (o) Ermittlung der Holzarten gemäß TRGS (o) Verwendungsverbote beachten (z.b. Teeröle, PCP, Quecksilberverbindungen) Brand- und Explosionsgefährdungen * 3. leichtentzündliche Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase 3.1 (t) Ausreichende technische Lüftung 3.2 (o) Erfassung an der Entstehungsstelle (z. B. Lackierarbeiten) 3.3 (o) Vermeiden von Zündquellen (offene Flammen, mechanische Einwirkungen, Exgeschützte Betriebsmittel) 3.4 (o) Feuerlöscher bereitstellen Elektrische Gefährdung * 4. elektrische Anlagen und Betriebsmittel 4.1 (t) FI- Schalter vorhanden 4.2 (t) Not-Aus- Schalter an den einzelnen Arbeitsplätzen vorhanden 4.3 (o) Regelmäßige Prüfung der Not- Aus Schalter 4.4 (o) Regelmäßige Prüfung der FI- Schalter 4.5 (o) regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel 4.6 (o) regelmäßige Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 4.7 (o) Sichtkontrolle vor Inbetriebnahme elektrischer Betriebsmittel Mechanische Gefährdung * 5. ungeschützt bewegte Maschinenteile 5.1 (t) trennende Schutzeinrichtungen zwischen Gefahrstelle und den bewegten Teilen von Maschinen 5.2 (t) zu öffnende Teile an Maschinen gegen Zufallen sichern (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand:September 2006, 2.3/2 ent fällt
3 5.3 (t) Sicherung der Gefahrenstellen an Maschinen 5.4 (t) größtmögliche Abdeckung von Wellen, Messern, Sägeblättern 5.5 (t) Drehzahleinstellung regulierbar 5.6 (t) Anpassung des Werkzeuges an den Werkstoff 5.7 (t) Einstellung des Spaltkeils (Kreissägemaschine 10 mm) 5.8 (t) Greiferrückschlagsicherung (Dickenhobel) 5.9 (t) Führungshilfen für Werkstoffvorschub 5.10 (o) Kennzeichnung der Gefahrenbereiche 5.11 (p) Einzug- und Fangstellen: enganliegende Arbeitskleidung, keine Handschuhe tragen, lange Haare sichern * 6. bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel 6.1 (o) Verkehrswege freihalten * 7. unkontrolliert bewegte Teile 7.1 (t) Abschirmungen 7.2 (p) Schutzbrille * 8 Teile mit gefährlichen Oberflächen 8.1 (p) Enganliegende Arbeitskleidung * 9. herabfallende umstürzende Gegenstände 9.1 (o) sichere Lagerung von Arbeitsmitteln, z. B. Holz 9.2 (o) Bereiche sichern (abschranken, kennzeichnen) * 10. Druckbehälter 10.1 (o) Regelmäßige Prüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung 10.2 (o) Termine der regelmäßigen Prüfung beachten Physikalische Gefährdung * 11.Lärm 11.1 (t) Kapselung von Geräten 11.2 (o) Kennzeichnung von Lärmbereichen 11.3 (o) Vorsorgeuntersuchungen für Mitarbeiter in ausgewiesenen Lärmbereichen 11.4 (p) Tragen von persönlich zugeordnetem Gehörschutz Physische Gefährdung * 12 einseitige dynamische Arbeit 12.1 (t) Hebeeinrichtungen zur Handhabung schwerer Lasten 12.2 (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand:September 2006, 2.3/3
4 12.3 Sonstige Gefährdungen * 13 Sturz, Absturz, Ausrutschen 13.1 (o) Reinigung von Arbeitsflächen und Fußboden 13.2 (o) regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten * 14. ergonomische Gestaltung 14.1 (o) Bei Vorhandensein von Bildschirmarbeitsplätzen Bogen 3.1 anwenden (Ausnahme: Nicht anzuwenden bei Daten- oder Messwertanzeigevorrichtungen, die zur unmittelbaren Benutzung eines Arbeitsmittels, z. B. Messgeräte, erforderlich sind, und wenn das Bildschirmgerät zu einem unwesentlichen Teil der normalen Arbeit genutzt wird.) 14.2 (t) Staubgeschützte Beleuchtung * 15. Hautgefährdung 15.1 (o) Hautschutzplan aushängen 15.2 (o) geeignetes Hautschutzmittel, Hautreinigungsmittel, Hautpflegemittel zur Verfügung stellen * 16 sonstige Gefährdungen und Schutzmaßnahmen (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand:September 2006, 2.3/4
5 Tabelle C Alle festlegten Maßnahmen werden regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Jahr, auf ihre Wirksamkeit überprüft. Folgende Maßnahmen wurden insbesondere überprüft: Nr. Überprüft am Name Maßnahme ist wirksam nicht wirksam Tabelle D Sofern in Tabelle A und B eine Maßnahme nicht oder gemäß Tabelle C nicht wirksam ist: Nr. durchzuführende Maßnahmen (t, o, p) (Maßnahmen einzeln beschreiben) Die Maßnahmen Maßnahme ordnungs- Wirksamkeit überselbst durchge Beantragt bei gemäß durchgeführt prüft von am führt bis zum: am Datum/ Unterschrift des Fachverantwortlicheschrift) (ja / nein, Datum, Unter- (Name, Datum) (Name, Datum)) Tabelle E Alle festlegten Maßnahmen werden regelmäßig, mindestens jedoch einmal pro Jahr, auf ihre Wirksamkeit überprüft. Die Maßnahmen sind weiter wirksam und die Gefährdungsbeurteilung damit aktuell. Nr. Überprüft am Name (t) technische (o) organisatorische (p) personenbezogene Maßnahmen Stand:September 2006, 2.3/5
Arbeitskreis erstellt durch: Datum
Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung
MehrArbeitsplätze im Labor/Stand 1.0 vom 26.10.07
Gebäude Gefährdungsb. Nr. Jahr 1 Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Beurteilungsdatum: 2 Arbeitsplätze im Labor/Stand 1.0 vom 26.10.07 Abteilung: 3 Bereich: 4 Ersteller / Verantwortlicher
MehrArbeitsplätze in der Zahnklinik
Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Bogen 5.2 Arbeitsplätze in der Zahnklinik Arbeitsbereich erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift d. Leitung der Einrichtung Besondere
MehrGrundbogen 0.2 Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen gemäß der 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Grundbogen 0.2 Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen gemäß der 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Allgemeines Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wurde am 07.08.1996 zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie
Mehrwenn Gefährdung möglich, wurden geeignete Maßnahmen getroffen
Gefährdungsgruppen 1 1 Gefährdungen durch Arbeitsumgebung - Raumklima (Temperatur, Zugluft, ) - Lichtverhältnisse (Beleuchtung, Sonne) - Lärm - Elektromagnetische Felder - Arbeitsplatzanordnung (Platzbedarf)
MehrVerband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.v.
Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.v. Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e. V. Mainzer Landstraße 55 60329 Frankfurt Juni 2014 Betriebsanweisungen für Lackierbetriebe
MehrBEURTEILUNGSBOGEN. Hochschulverwaltung Bau, Technik, Liegenschaften Gruppe VC Arbeitssicherheit & Umweltschutz. Alter:
Hochschulverwaltung Bau, Technik, Liegenschaften Gruppe VC Arbeitssicherheit & Umweltschutz BEURTEILUNGSBOGEN Beurteilungsbogen zur Gefährdungsermittlung werdender bzw. stillender Mütter (Arbn.) entsprechend
MehrÜbersicht Gefährdungsermittlung und -beurteilung Seite 1 von 2
Übersicht Gefährdungsermittlung und -beurteilung Seite 1 von 2 Nr.: 04 lfd. Nr. Arbeitsplatz/Arbeitsmittel Tätigkeit Bereich: Küche Gefährdung/Belastung Maßnahmen/Schutzziel Regelwerk Prüfliste 1 Mängel
MehrJa, ich möchte ab (Datum) Förderspender im Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Dresden e.v. werden. Ich zahle einen Beitrag von: Verwendungszweck:
Newsletter: ja nein e-mail:* Datum: _ Unterschrift: Datum: Unterschrift: Newsletter: ja nein e-mail:* Datum: _ Unterschrift: Datum: Unterschrift: Newsletter: ja nein e-mail:* Datum: _ Unterschrift: Datum:
MehrGefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz
Seite 1 von 11 Einrichtung Anzahl der Beschäftigten Erstellt durch: Datum: Unterschrift der Leitung der Einrichtung / Abteilung / des Dekanats Datum: Stempel der Einrichtung Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen
MehrNeue Systematik für das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung
Neue Systematik für das Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung Seit dem 01.05.2014 hat sich die Systematik des Schriftenwerks der gesetzlichen Unfallversicherung verändert. Hierdurch werden Überschneidungen,
MehrUnterweisungskonzept für Auszubildende
Unterweisungskonzept für Auszubildende Erforderliche Unterweisung Vorschrift Inhalte Unterweisung durch Form 1 Allgemein 12 ArbSchG 4 BGV A1 29 JArbSchG -Verhalten bei Unfällen -Erste Hilfe -Verhalten
MehrLSV-Information T 02. Auswahl und Betrieb von Hofladern
LSV-Information T 02 Auswahl und Betrieb von Hofladern Vorbemerkung LSV-Informationen sind Zusammenstellungen oder Konkretisierungen von Inhalten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften
MehrHandlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung Einleitung Ein wesentliches Element des betrieblichen Arbeitsschutzes ist
MehrChemie. Joachim Strübig. Chemielabor Raum 01-431 Tel: (39-) 23686. Gefahrstoffverordnung Entsorgung Chemielabor Richtlinien (Kurzfassung)
Sicherheitsvortrag Chemie Joachim Strübig Chemielabor Raum 01-431 Tel: (39-) 23686 Inhalt Gefahrstoffverordnung Entsorgung Chemielabor Richtlinien (Kurzfassung) Einleitung Die Sicherheitsbelehrung soll
MehrBrandschutzordnung. für. Teil C nach DIN 14096-3. für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Brandschutzordnung-Teil C.pdf
Brandschutzordnung für Teil C nach DIN 14096-3 für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben Brandschutzordnung Teil C - 2 - Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...2 2 Besondere Aufgaben im Brandschutz...2
MehrFAQ-Liste. Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter, Kennzeichnung
FAQ-Liste Allgemeines Gelten die Informationen des Infoportals auch für berufliche Schulen? Die Informationen des Infoportals gelten für allgemein bildende Schulen sowie für vergleichbare Fächer an beruflichen
Mehr15.02.2007 Sicherheitsdatenblatt gemäß Richtlinie 91/155/EWG Seite 1 von 5 Artikel: Lösemitelspray diamant
15.02.2007 Sicherheitsdatenblatt gemäß Richtlinie 91/155/EWG Seite 1 von 5 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Firma: Artikel Lösemitelspray diamant Schleifmittelwerk Kahl Artur Glöckler GmbH
MehrEindeutig gefährlich.
Folie 1 Eindeutig gefährlich. Die neuen Gefahrstoffsymbole Sieht gefährlich aus Folie 2 Auch ohne Chemielaborant zu sein, hantiert man fast täglich mit Substanzen, die es in sich haben: Nagellackentferner,
MehrInhaltsverzeichnis. 2015 W. Kohlhammer, Stuttgart VII
Vorwort zur 20. Auflage........................... V 1 Arbeitsstätten............................. 1 Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 1 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung
Mehr3.2.1 Fachbereich Chemie. Nr. Prüfkriterium ja / nein Rechtsgrundlagen Schutzziel. Handlungsbedarf Wer / Wann
Handlungsbedarf Bemerkungen / Maßnahmen Realisierung Bitte folgende Checklisten auch hinzuziehen: 2.2 Verkehrswege, Böden 2.3 Wände, Stützen 2.4 Fenster, Türen 2.5 Verglasungen 2.6 Flucht-Rettungswege/Notausgänge
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.
MehrWerdende und stillende Mütter an Tankstellen
Werdende und stillende Mütter an Tankstellen Forum Tankstelle 28. September 2010 Folie 1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN Richtlinie 92/85/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit
MehrG e f ä h r d u n g s - b e u r t e i l u n g. Landesarbeitskreis Dipl.-Ing. Michael Regenhardt Berufsgenossenschaft für Arbeitssicherheit
G e f ä h r d u n g s - b e u r t e i l u n g Motivationsgründe f. Arbeitsschutzmaßnahmen Gesetzl. Vorschrift Arbeitsmotivation Fehlzeiten Produktivität Image Unfälle 63% 72% 61% 56% 82% 77% Quelle: Edforsa
MehrWorkshop. Umsetzung Gefährdungs- / Arbeitsplatzbeurteilung. Grundlagen
Workshop Umsetzung Gefährdungs- / Arbeitsplatzbeurteilung Grundlagen Themen Grundlagen, Gesetze, Verordnungen Begriff Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz Handlungskreis, Schritte der Gefährdungsbeurteilung
MehrGefährliche Maschinen und Geräte
Gefährliche Maschinen und Geräte Einleitung Der Mensch liebt keine Vorschriften. Er missachtet Gefahren, unterschätzt sie und lässt sich leicht ablenken. «Mir kann nichts passieren» «Ich passe immer auf»
Mehr8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen 8.
Atemschutz Checkliste Atemschutz Rechtsverweise: 8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen 8. GPSGV) Verordnung über
MehrSpaß bei der Sicherheitsunterweisung. Mit einem Kartentrick die Unterweisung lebhaft gestalten und zu einem wirklichem Erfolg machen.
Spaß bei der Sicherheitsunterweisung Mit einem Kartentrick die Unterweisung lebhaft gestalten und zu einem wirklichem Erfolg machen. Andreas Reinhardt Braun GmbH Werk Walldürn Seite 1 Gefahrstoffe: Fragen
MehrAuswirkungen der neuen Gefahrstoffverordnung auf das betriebliche Gefahrstoffmanagement
Auswirkungen der neuen Gefahrstoffverordnung auf das betriebliche Gefahrstoffmanagement Tobias Stefaniak, IAS Stiftung ST/Karlsruhe Neufassung der Gefahrstoffverordnung Auswirkungen auf die Praxis LUBW
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Mucasol Seite 1 von 5
Seite 1 von 5 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Bezeichnung des Stoffes / der Zubereitung Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Reinigungsmittel Angaben zum Hersteller / Lieferanten Merz
MehrMutterschutz. Fragestellungen und die Praxis aus Betriebsärztlicher Sicht
Mutterschutz Fragestellungen und die Praxis aus Betriebsärztlicher Sicht Friedrich Leonhard, Magistrat Bremerhaven, Betriebsärztlicher Dienst friedrich.leonhard@magistrat.bremerhaven.de Beschäftigungsverbote
MehrFAQs zum Thema Gefahrstoffe
Wir machen Arbeit sicher FAQs zum Thema Gefahrstoffe Arbeitskreis Gefahrstoffe Woran sind Gefahrstoffe zu erkennen? Im Handel erhältliche Gefahrstoffe sind durch Symbole gekennzeichnet. Die Symbole sind
MehrBGV B1. BG-Vorschrift Umgang mit Gefahrstoffen VBG. Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV B1 (bislang vorgesehene VBG 91) BG-Vorschrift Umgang mit Gefahrstoffen vom 1. April 1999 VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
MehrStand 24.03.2012 Dipl.-Ing. W. Meusel
Sicheres Betreiben von Altmaschinen - Betriebssicherheitsverordnung, Anhang 1 Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß 7 Abs. 1 Nr. 2 22. BAG-Fachtagung 2012 Aachen Verordnung vom 27.September 2002
MehrDisposition Zeitarbeit: sicher, gesund, erfolgreich. Teil A. PETAZ - Gefährdungsfaktoren VBG
PETAZ - Gefährdungsfaktoren Disposition Zeitarbeit: sicher, gesund, erfolgreich Teil A PETAZ Disposition Zeitarbeit: sicher, gesund, erfolgreich - Beispiele für Gefährdungsfaktoren Mechanisch Ungeschützt
MehrDruckdatum: 29.07.2005 überarbeitet am: 23.03.2004
Seite: 1/5 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Schmiermittel/ Schmierstoffe Hersteller/Lieferant: OKS Spezialschmierstoffe GmbH Triebstraße
MehrStandard für Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen
Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Standard für Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen
MehrPrüf- und Bestellliste
NEU! Prüf- und Bestellliste für Sicherheitskennzeichen Gültig für 2014 Mit Perforation einfach abreißen und bestellen! Jetzt e Piktogramme verwenden! Neue ÖNORM EN ISO 7010 ersetzt ÖNORM Z 1000 www.kroschke.at
MehrBrandschutzordnung. Stadtwerke Düren GmbH. Wasserwerk Obermaubach. gemäß DIN 14096 Teil C. Erstellt durch: Stand: Dezember 2009 IW01
Brandschutzordnung gemäß DIN 14096 Teil C Stadtwerke Düren GmbH Wasserwerk Obermaubach Stand: Dezember 2009 Erstellt durch: IW01 Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes Objekt zugeschnittene
MehrAngaben zu gewerblichen Anlagen Anlage 8
Angaben zu gewerblichen Anlagen Anlage 8 die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen ( 7 Abs. 2 LBOVVO) Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen 1. Bauherr/in, Betreiber/in der Arbeitsstätte
MehrGefahrenstoffe in Haushalt und Werkstatt
Gefahrenstoffe in Haushalt und Werkstatt Wenns drauf ankommt. Gefahrenstoffe in Haushalt und Werkstatt Zwei Drittel aller Brände entstehen da, wo Menschen leben. Viele dieser Brände liessen sich unter
MehrLeitfaden für die Betriebliche Unterweisung Informationen für den Vorgesetzten
Leitfaden für die Betriebliche Unterweisung Informationen für den Vorgesetzten Warum Unterweisungen? Wer ist zuständig? Wie geht man vor? Erfolgskontrolle Vorwort Unterweisung ist die Bezeichnung für einen
Mehr1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz
Sicherheitsdatenblatt deutsch_2013-05-14.doc 1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Beschreibung: Handelsnamen: Hersteller: Verwendung: Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz nt-trading GmbH
MehrErmitteln Baustein 110 zur Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe (Stand 05/12)
Einleitung Wenn festgestellt wird, dass im Betrieb Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden, müssen stoffund tätigkeitsbezogene Informationen für die Gefährdungsbeurteilung beschafft werden. Die
MehrGefährdungsbeurteilung und Dokumentationspflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz
Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationspflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz Die im 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) geforderte Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen soll zu einer Verbesserung
MehrBüroarbeit verbessern
http://www.vbg.de/bueroarbeit/arbhilf/ga_buero/ga_buero.htm 1 von 1 15.01.2015 12:59 Büroarbeit verbessern Beurteilung der Arbeitsbedingungen Notfallvorsorge Arbeitsumgebung Organisation der Büroarbeit
MehrCrewCheck Unterweisung Arbeiten bei Produktionen und Veranstaltungen
CrewCheck Unterweisung Arbeiten bei Produktionen und Veranstaltungen Name des Unterweisenden: Name des Unterwiesenen: Datum: Ort: Organisation Den Anweisungen der Verantwortlichen ist Folge zu leisten.
MehrBefähigte Person im Gerüstbau
Befähigte Person im Gerüstbau Das Thema Befähigte Person ist in Gerüstbauunternehmen ein viel diskutiertes Thema. Viele der Aufsichtsführenden in den Kolonnen sind zwar langjährige erfahrene Gerüstbauer,
MehrSicherheitshinweise für Gefahrstoffe entsprechend der Verordnung. (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)
Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) Diese Datei enthält eine Übersicht über die aktuelle Textfassung der P-Sätze in der CLP-Verordnung,
MehrHautarztbericht - UV-Träger - - Einleitung Hautarztverfahren/Stellungnahme Prävention 1 Angaben zum Versicherten 1.1 Name, Vorname: Geburtsdatum:
Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: Ihr Ansprechpartner: Telefon: Telefax: E-Mail: Datum: Hautarztbericht - UV-Träger - - Einleitung Hautarztverfahren/Stellungnahme Prävention 1 Angaben zum
MehrRechtsrahmen in Deutschland
Deutsch-französisches Forum Chaos auf der Baustelle: muss das sein? Rechtsrahmen in Deutschland Matthias Morath, E-Mail: Matthias.Morath@sm.bwl.de www.sm.baden-wuerttemberg.de Straßburg, Planung der Arbeitsschutzmaßnahmen
MehrMutterschutz Risikoanalyse
Mutterschutz Risikoanalyse Anleitung: Arbeitgeber Orientieren Sie Mitarbeiterinnen im gebärfähigen Alter bereits bei Stellenantritt über arbeitsplatzbezogene Gefahren während einer Schwangerschaft. Informieren
MehrArbeitsschutz im Betrieb nach der aktuellen BetrSichV
nach der aktuellen BetrSichV 1. Auflage 2015. CD. ISBN 978 3 8111 3433 1 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Arbeitsplatz, Arbeitsschutz, Gefahrstoffschutz Zu Leseprobe schnell und portofrei erhältlich
MehrVorschauliste / Wartungsplanung Kurzform - Komprimierte Liste
Seite: 1 Typ: Brandschutz 21.04.2010 Jährliche Prüfung des FL.. Objekt: 100-03 200009 Feuerlöscher A234 21.04.2010 Jährliche Prüfung des FL.. Objekt: 100-03 200010 Feuerlöscher A234 21.07.2010 Jährliche
MehrDokumentation. Aluminiumspray - ALUSPRAY -
Dokumentation Aluminiumspray - ALUSPRAY - Stand: 09/2012 Dokumentation Aluminiumspray 1. Inhalt 1. Inhaltsverzeichnis....................................................................................................
MehrSicherheitsdatenblatt Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
01. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung Handelsname: Rotierende Polierwerkzeuge für technischen Gebrauch. DE Healthcare Products Gillingham ME8 0SB UK UK 01634878750 Emergency
MehrDie forschungsspezifische BGI Herstellen und Betreiben von Geräten und Anlagen für Forschungszwecke BGI/GUV 5139 (DGUV Information 202-002)
Die forschungsspezifische BGI Herstellen und Betreiben von Geräten und Anlagen für Forschungszwecke BGI/GUV 5139 (DGUV Information 202-002) Umsetzung und Erfahrungsbericht Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort
MehrDie Nichterstellung von Betriebsanweisungen wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Betriebsanweisungen Idealer Weise sollen Maschinen, Geräte und Prozesse so gestaltet werden, dass auf den Menschen keine Gefahren einwirken können. Oftmals ist dieses nicht der Fall. So werden Maschinen
MehrSicherheitsbelehrung für das Physikalisch-Chemische Praktikum
Sicherheitsbelehrung für das Physikalisch-Chemische Praktikum Lehrstuhl für Physikalische Chemie Chemisches Institut Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Stefan Becker Übergreifende Grundlage Generelle
MehrNETINFORUM SÜDDEUTSCHLAND. Befähigte Person und Fachbetrieb nach 19 l WHG bzw. TRbF. Fachtagung am 02. und 03.03.2004 in Leinfelden-Echterdingen
NETINFORUM Befähigte Person und Fachbetrieb nach 19 l WHG bzw. TRbF Fachtagung am 02. und 03.03.2004 in Leinfelden-Echterdingen Dr. Bernd Haesner TÜV Süddeutschland TÜV BAU UND BETRIEB GMBH 28.04.2004
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
MehrSCC DOKUMENT 023 SCP-CHECKLISTE (SICHERHEITS CERTIFIKAT PERSONALDIENSTLEISTER)
SCC DOKUMENT 023 SCP-CHECKLISTE (SICHERHEITS CERTIFIKAT PERSONALDIENSTLEISTER) CHECKLISTE ZUR BEURTEILUNG DES SGU- MANAGEMENTSYSTEMS VON PERSONALDIENSTLEISTERN KOMMENTARE UND INTERPRETATIONSHILFEN AUF
MehrTel. : 052 / 234 44 00 Fax : 052 / 234 44 01. 01 / 251 51 51 (Tox-Zentrum) 052 / 234 44 00 (Bürozeit)
S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T Reinigungsverdünner 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Lieferant Steinfels Cleaning Systems Division der Coop, Basel St. Gallerstrasse 180 CH-8411 Winterthur
MehrBetriebsbeschreibung Gewerbe ( 1 Abs. 5 und 5 Abs. 2 BauVorlVO)
Betriebsbeschreibung Gewerbe ( 1 Abs. 5 und 5 Abs. 2 BauVorlVO) Anlage zum Bauantrag Bauherr/in Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Gemarkung(en) Flur Flurstück(e) 1. Art des Betriebes Art des Vorhabens
MehrProject Management & Engineering. Sicherheit im Winter November 2014
Project Management & Engineering Sicherheit im Winter November 2014 Sicherheit im Winter Im November sind die Tage schon sehr kurz und das Wetter ist oft nicht sehr angenehm Weihnachten steht schon fast
MehrSystematische Bonus-Malus-Betrachtung von Fremdfirmen
Strength. Performance. Passion. Systematische Bonus-Malus-Betrachtung von Fremdfirmen Norbert Voß Holcim (Deutschland) AG Werksgruppe Lägerdorf 2014 Holcim (Deutschland) 2013 Holcim AG Ltd Holcim Deutschland
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
MehrAnleitung zum Gefahrstoffverzeichnis online
Sicherheit mit Anleitung zum Gefahrstoffverzeichnis online Autor: Fred Graumann uve GmbH für Managementberatung Im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen gefördert vom:
MehrGefährdungsbeurteilung für die Firma... Lagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510
Gefährdungsbeurteilung für die Firma... Lagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510 (Stand: 01.01.2012) inkl. Checklisten für die täglichen, wöchentlichen und monatlichen Kontrollen und Betriebsanweisung
Mehrzur Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3, BetrSichV sowie TRBS 1201 und TRBS 1203
EFAS informiert zur Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3, BetrSichV sowie TRBS 1201 und TRBS 1203 1. Wer darf die Prüfungen durchführen? Für die Prüfungen zum Schutz
MehrGefahrstoffe. Welchen Belastungen und Schadstoffen ist der Mensch bei der Arbeit ausgesetzt?
? Welchen Belastungen und Schadstoffen ist der Mensch bei der Arbeit ausgesetzt? Welche Auswirkungen haben mögliche Belastungen und Schadstoffe? auf den menschlichen Organismus? 2 10 Was sind potentielle
MehrUnsere Leitlinien sind Neutralität, Integrität und Unabhängigkeit.
Ingenieurbüro für Datenmanagement Gefahrstoffverordnung mit System IFD SERVICE Der Schwerpunkt unserer Dienstleistung liegt im Bereich der Gefahrstoffverordnung. Damit sind wir deutschlandweit präsent.
MehrInternetbestellung : http://www.suva.ch/ -> suvapro -> Informationsmittel -> waswo Bestellung SUVA (FAX-SUVA 041 419 59 17)
Anz. Checklisten Bestell-Nr Thema Boden- und Wandöffnungen 67008.d Böden 67012.d Ortsfeste Leitern 67055.d Reinigung und Unterhalt von Gebäuden 67045.d Tragbare Leitern 67028.d Verkehrswege für Fahrzeuge
MehrSicherheit kommt an. Regeln für Fremdfirmen
Sicherheit kommt an. Regeln für Fremdfirmen Hauptzufahrt Uferstrasse 3 33 5 6 33 3 4 4 5 8 7 3 4 6 7 4 3 50 60 70 Tor 4 Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen. Herzlich willkommen bei Voith Turbo Lokomotivtechnik!
MehrArbeitssicherheit Gesundheitsschutz im Abwasserbereich
Arbeitssicherheit Gesundheitsschutz im Abwasserbereich Jörg Lunkewitz, WSW Energie & Wasser AG IKT - 1. Deutscher Tag der Referent Jörg Lunkewitz Gruppenleiter - WSW Energie & Wasser AG Schützenstr. 34
MehrAntrag auf Erteilung einer Bescheinigung zum Schweißen von Betonstahl nach DIN EN ISO 17660-1 / -2
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zum Schweißen von Betonstahl nach DIN EN ISO 17660-1 / -2 an die Hersteller-Zertifizierungsstelle: SLV Berlin-Brandenburg, NL der GSI mbh Unternehmen:... Straße,
Mehr1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS
1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Hersteller / Lieferant LITHOFIN AG Heinrich-Otto-Straße 42, D-73240 Wendlingen Telefon +49 (0)7024 94 03-0 Auskunftgebender
MehrSicherheit im Labor Die neue GUV-R 120
Sicherheit im Labor Die neue GUV-R 120 Dr. Birgit Wimmer Bayer. GUVV /Bayer. LUK März 2008 Edgars Bemerkungen Trotz fortschreitender Erkenntnisse der Wissenschaft ist es bisher im Vorschriftenwerk nicht
MehrStoff-Nummer, Bezeichnung, Kennzeichnung % CAS:67-64-1 Aceton - F, Xi, R11-36-66-67 50-100
1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung URL : www.wollschlaeger.de Industriestraße 38c Telefon-Nr. : +49 234-9211-0 44894 Bochum (Germany) Notruf D : verschiedene Giftnotrufzentralen u.a. 0301 92
MehrHilfe zum Umstieg. Die vollständige Transferliste erhalten Sie über die Homepage der DGUV. Infos und Download unter: www.dguv.
Hilfe zum Umstieg Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Vorschriften, Informationen, Regeln und Grundsätze auf einen Blick für den erweiterten Bereich Flurförderzeuge. Die vollständige
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker / zur Holzmechanikerin
über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker / zur Holzmechanikerin vom 25. Januar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 5 vom 30. Januar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31ichnu
des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmen 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Handelsname: AquaSorb HS Verwendung des Stoffes / der Zubereitung: Adsorptionsmittel Hersteller/Lieferant:
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern
z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von
MehrUnterweisungsmodul. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Unterweisungsmodul Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Gerätekennzeichen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
MehrAnwendungsbereich (bitte ankreuzen)
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung zur Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN 18800-7:2008-11 inkl. Betriebsbeschreibung Hersteller: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Telefon Fax: E-Mail:
Mehr1. Entwicklung und Erprobung von Unternehmermodellen
Branchenlösungen und Kooperationen in Deutschland - Praktische Ansätze für eine erfolgreiche Prävention in Klein- und Mittelbetrieben - M. RENTROP Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und
MehrUnterweisung Gerüstbau. 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Begriffsbestimmungen 3. Schutzmaßnahmen 4. Prüfungen
1. Gesetzliche Grundlagen 2. Begriffsbestimmungen 3. Schutzmaßnahmen 1 1. Gesetzliche Grundlagen Unterweisung Gerüstbau Dieser Foliensatz beschäftigt sich vornehmlich mit den folgenden Gefährdungsfaktoren
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Seite: 1/7 1 Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens Angaben zum Produkt Verwendung des Stoffes / der Zubereitung: Trennspray Hersteller/Lieferant: KESCH AG Aegetlistrasse 2 CH-9425
MehrH2 1862 mm. H1 1861 mm
1747 mm 4157 mm H2 1862 mm H1 1861 mm L1 4418 mm L2 4818 mm H2 2280-2389 mm H1 1922-2020 mm L1 4972 mm L2 5339 mm H3 2670-2789 mm H2 2477-2550 mm L2 5531 mm L3 5981 mm L4 6704 mm H1 2176-2219 mm L1 5205
MehrArbeitsschutz gemeinsam anpacken. Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
Arbeitsschutz gemeinsam anpacken Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation Impressum: Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation Stand: 5. Mai 2015 Geschäftsstelle der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz
MehrSicherheitsdatenblatt
01. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Verwendung des Stoffes / der Zubereitung : Hersteller/Lieferant : chlorfrei 500 ml REINIGUNGSMITTEL Chemische Werke Kluthe GmbH Straße/Postfach : Mittelgewannweg
MehrBenutzungsordnung. der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm. vom 30.06.1998
Benutzungsordnung der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei Nieder-Olm als Satzung der Gemeinde Nieder-Olm vom 30.06.1998 Vorbemerkung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 23.04.1998 aufgrund des
MehrEG Sicherheitsdatenblatt
1. Produkt- und Firmenbezeichnung 1.1 Produkt 1.1.1 Handelsname: CaVap Eco 10 (DB green) 1.1.2 Aufmachung: Gitterverstärkter Papierverbund 1.2 Angaben zum Lieferanten Caplast Kunststoffverarbeitungs- GmbH
MehrArbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken 12.10.2005. Jörg Ferber. Sicherheitsingenieur
Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken 12.10.2005 Jörg Ferber Klinikum Bremen Mitte ggmbh Tel.: 0421-4973602 Joerg.ferber@klinikum-bremenmitte.de Arbeitsschutz in Bibliotheken 1 G Arbeitsschutzorganisation
MehrBauweise und bauliche Ausrüstung
Service public de l emploi SPE Amt für den Arbeitsmarkt AMA Section Marché du travail Abteilung Arbeitsmarkt Boulevard de Pérolles 25, 1701 Freiburg T +41 26 305 96 75, F +41 26 305 95 97 ict@fr.ch, www.fr.ch/ama
MehrEine Übersicht zur Umsetzung der ATEX Richtlinien im Betrieb
Explosionsschutz Eine Übersicht zur Umsetzung der ATEX Richtlinien im Betrieb Gemäss SUVA Merkblatt Explosionsschutz Grundsätze, Mindestvorschriften, Zonen, SUVA Bestellnummer 2153.d Inhalt dieser Übersicht
Mehr16 pt/20 pt/24 pt, ZAB 18/22/26 pt
ernsthermann/fotolia Überschrift GHS Merkblatt DGUV für Meta Einsatzkräfte Bold 16 pt/20 pt/24 pt, ZAB 18/22/26 pt Unterüberschrift Meta Normal 10 pt/14 pt/16 pt, ZAB 12/16/18 pt BGI/GUV-I 8659 1 Allgemeines
MehrExplosionsschutz. Betriebssicherheitsverordnung. Betriebssicherheitsverordnung. Dipl.-Ing. (FH) Horst Hofscheuer. Explosionsschutz
Explosionsschutz DEKRA Automobil GmbH, Dinnendahlstr. 9, 44809 Bochum Telefon +49.234.417561-0 Telefax +49.234.417561-11 Kontakt 1Tel. direkt +49.234.417561-0 Mobil 0157.331 96 458 E-Mail horst.hofscheuer@dekra.com
MehrSicherheitsunterweisung
Sicherheitsunterweisung Für die Arbeitsgruppen Gerhards, Niedner-Schatteburg und alle Vertiefungsstudierende, Praktikanten etc. TU Kaiserslautern, 15.07.2014 Sicherheitsunterweisung Warum? Zur Vermeidung
Mehr