Hausrat- Mitbewerbervergleich

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1 Hausrat- Mitbewerbervergleich Bedingungsvergleich auf der Grundlage der Muster-VHB des GDV Stand: 01. März 2012

2 Liebe Vertriebspartner, diesen Bedingungsvergleich haben wir erstellt, um Ihnen einen besseren Überblick über die Marktsituation zu geben und damit Ihre Arbeit zu erleichtern. Wir haben versucht, alle wichtigen Leistungsmerkmale möglichst objektiv darzustellen. Dabei können wir natürlich keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität übernehmen und redaktionelle Versehen trotz aller Sorgfalt nicht vollständig ausschließen. Liebe Mitbewerber, falls Sie in unserem Vergleich unvollständige oder unrichtige Angaben zu Ihrem Angebot feststellen, unterrichten Sie uns bitte, damit wir dies ggf. sofort korrigieren können. Systematik des Mitbewerbervergleiches Benchmark des Vergleiches sind die vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) herausgegebenen Musterbedingungen VHB -Versicherungssummenmodell, Stand Januar 2011 (nachstehend "Muster-VHB"). In der linken Spalte sind Kriterien angegeben, die sich aus den Muster-VHB sowie den verglichenen Bedingungswerken ergeben. Die Kriterien sind so gewählt, dass die Bedingungsunterschiede möglichst exakt herausgearbeitet werden. In den Vergleich einbezogen wurden die nach unserer Kenntnis leistungsstärksten Bedingungswerke der aus Maklersicht wichtigsten Anbieter von Hausratversicherungsprodukten gemäß den Anfang 2012 veröffentlichten Ergebnissen der Befragung von rund teilnehmenden Personen der experten-netzwerk GmbH (experten Voting STATUS QUO). Die Bedingungen wurden unseren XL- und XXL-Bedingungen gegenüber gestellt. Untersucht wurden Hausratversicherungen gegen die Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, weitere Elementarschäden und - soweit angeboten - unbenannte Gefahren. Berücksichtigt wurden alle in den verglichenen Bedingungswerken enthaltenen beitragsfreien Erweiterungen und sonstigen Abweichungen von den Muster-VHB. Nicht einbezogen wurden reine Kombiprodukte (z.b. feste Bündelung Hausrat und Wohngebäude), Senioren- und sonstige Spezialprodukte sowie beitragspflichtige Erweiterungen. Grün unterlegt sind diejenigen Angaben und Werte, die sich in Bezug auf das in der linken Spalte angegebene Kriterium als die für den Kunden vorteilhafteste Lösung aller verglichenen Bedingungen darstellen ("beste Lösung"). Ein Haken mit grüner Unterlegung bedeutet, dass das in der linken Spalte angegebene Kriterium voll erfüllt ist. Auch eine den Muster-VHB entsprechende Regelung führt zu einem grün unterlegten Haken, falls in anderen Bedingungswerken einschränkende Regelungen zu finden sind und die Musterbedingungs-Regelung insofern die beste Lösung darstellt. Die Abwägung zwischen prozentualen und absoluten Entschädigungsgrenzen fand auf der Grundlage einer Hausratversicherungssumme von 7 statt. Weiß sind dagegen alle Felder, die nicht die beste Regelung darstellen. Ein leeres weißes Feld bedeutet, dass das Bedingungswerk an dieser Stelle weder positiv noch negativ von den Muster-VHB abweicht. Dabei sind in reinen Zahlenvergleichen der besseren Übersichtlichkeit halber auch Werte eingetragen, die den in der linken Spalte angegebenen Werten der Muster-VHB entsprechen. Rot umrahmt und in roter Schrift wiedergegeben sind alle Regelungen, die zum Nachteil des Versicherungsnehmers von den Regelungen der Muster-VHB abweichen und daher für den Vermittler ein potenzielles Beratungshaftungsrisiko darstellen ("Einschränkungen"). Inhaltliche Aussage: Da die gewählte tabellarische Form des Bedingungsvergleiches keine vollständige Wiedergabe der Bedingungsregelungen zulässt, kann und soll der Vergleich Hinweise dafür liefern, sich die betreffenden Bedingungen an dieser Stelle genauer anzuschauen. Die Reihenfolge der Produkte ergibt sich aus der auf Seite 3 zusammengefassten Anzahl der besten Lösungen abzüglich der Einschränkungen (aufsteigend von links nach rechts; bei gleichem Ergebnis gibt die geringere Zahl an Einschränkungen den Ausschlag). Die Summierung der besten Lösungen und Einschränkungen dient lediglich als Anhaltspunkt für das Leistungsvermögen der einzelnen Bedingungswerke. Ein genaueres Bild könnte möglicherweise durch eine Gewichtung der einzelnen Kriterien erreicht werden. Als selbst in den Vergleich einbezogener Versicherer haben wir jedoch auf eine Gewichtung der Kriterien insbesondere auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen bewusst verzichtet. Unabhängig davon hängt eine solche Gewichtung vor allem vom jeweiligen Betrachter und dessen subjektiven Präferenzen ab. Hinweis Der hier zur Verfügung gestellte Mitbewerbervergleich ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht verändert werden. Die Nutzung ist zum Zweck der eigenen Informationserlangung erlaubt. Eine Weitergabe an Dritte, auch an Versicherungsnehmer, ist nicht zulässig. Jede Vervielfältigung oder Veröffentlichung des Mitbewerbervergleiches ist ohne Einwilligung der Inter Versicherungs-AG Vienna Insurance Group untersagt. Jede Verletzungshandlung wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. Alle Rechte bleiben vorbehalten. Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Inter Seite 2 Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

3 Top Top- Anzahl beste Lösungen Feuer (ab Zeile 1) ED, Raub, Vandalismus (ab Zeile 31) ED außerhalb von Gebäuden (ab Zeile 49) Diebstahl von Fahrrädern etc. (ab Zeile 67) Einfacher Diebstahl, strafbare Handlung (ab Zeile 86) Leitungswasser (ab Zeile 123) Sturm und Hagel (ab Zeile 152) Weitere Elementargefahren (ab Zeile 159) Sonstige und unbenannte Gefahren (ab Zeile 172) Versicherte Sachen, Versicherungort (ab Zeile 189) (ab Zeile 222) Außenversicherung (ab Zeile 233) Versicherte Kosten (ab Zeile 246) Serviceleistungen (ab Zeile 286) Schadenregulierung (ab Zeile 307) Obliegenheiten (ab Zeile 324) Vertragsanpassung (ab Zeile 336) Sonstiges (ab Zeile 345) Gesamtzahl beste Lösungen Anzahl Einschränkungen beste Lösungen abzüglich Einschränkungen Inter Seite 3 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

4 Top Top Feuer Verzicht auf die Branddefinition gemäß Muster-VHB ("Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ") In Erweiterung der Muster-VHB sind Brandschäden an Sachen, die einem Nutzfeuer oder der Wärme ausgesetzt werden, mitversichert Die Erweiterung gemäß Zeile 2 gilt auch für Brandschäden an Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird Sengschäden sind in Erweiterung der Muster-VHB mitversichert, und zwar ohne Entschädigungsgrenze und ohne Selbstbehalt Reine Schmorschäden sind in Erweiterung der Muster-VHB mitversichert und zwar ohne Entschädigungsgrenze und ohne Selbstbehalt In Erweiterung der Muster-VHB sind Rauchschäden durch am Versicherungsort befindliche Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen mitversichert Die Erweiterung gemäß Zeile 6 gilt auch für Schäden durch Ruß Zeitwert / SB 100 Einschränkungen / SB 250 Einschränkungen / SB 250 SB 100 SB 100 SB 100 bzw. genereller SB SB 100 bzw. genereller SB % der SB % der SB Die Erweiterung für Rauch- und Rußschäden ist nicht auf Schäden durch Anlagen am Versicherungsort beschränkt Anlagen in unmittelb. Umgebung 8 9 Entsprechend den Muster-VHB ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen versichert 9 10 Gemäß den Muster-VHB sind Kurzschlussschäden an elektr. Geräten/Einrichtungen versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück Schäden anderer Art entstanden sind Gebäude, Antennenanlagen / SB 150 / SB Gemäß den Muster-VHB sind Kurzschlussschäden an elektr. Geräten/Einrichtungen versichert, wenn an Antennen oder anderen Sachen Spuren eines Blitzschlags vorliegen Gebäude, Antennenanlagen / SB 150 nein / SB Gemäß den Muster-VHB sind Überstromschäden an elektr. Geräten/Einrichtungen versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück Schäden anderer Art entstanden sind / SB 150 / SB Gemäß den Muster-VHB sind Überstromschäden an elektr. Geräten/Einrichtungen versichert, wenn an Antennen oder anderen Sachen Spuren eines Blitzschlags vorliegen / SB 150 nein / SB Gemäß den Muster-VHB sind Überspannungsschäden an elektr. Geräten/Einrichtungen versichert, wenn an Antennen oder anderen Sachen Spuren eines Blitzschlags vorliegen 150 /qm Überspannungsschäden an elektr. Geräten/Einrichtungen sind in Erweiterung der Muster-VHB auch ohne direkte Blitzeinwirkung auf Sachen mitversichert 150 /qm 2 15 Inter Seite 4 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

5 Top Top Die Erweiterung gemäß Zeile 15 gilt auch für Überstrom- und Kurzschlussschäden In Erweiterung der Muster-VHB sind Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden auch durch sonstige atmosphärische Elektrizität versichert Versichert sind in Erweiterung der Muster-VHB Schäden an Kühl-/Gefriergut in Kühlgeräten infolge unvorhersehbarer Unterbrechung der Energiezufuhr (Netzausfall) Versichert sind in Erweiterung der Muster-VHB Schäden an Kühl-/Gefriergut in Kühlgeräten durch technisches Versagen der Geräte Der Versicherungsschutz gemäß Zeile 18 und 19 ist nicht an die Einhaltung besonderer vertraglicher Obliegenheiten geknüpft Versichert sind in Erweiterung der Muster-VHB auch alle übrigen Schäden durch Kurzschluss und Stromschwankung Überstrom / kein Kühlgut / kein Kühlgut / SB 150 / SB 150 1% der kein Kühlgut / SB 150 / SB 150 1% der kein Kühlgut kein Kühlgut kein Kühlgut 500 / kein Kühlgut 500 / kein Kühlgut / kein Kühlgut Kurzschluss, Überstrom Versichert sind in Erweiterung der Muster-VHB auch Schäden durch Verpuffung 5% der 22 Ausdrücklich mitversichert sind auch Schäden durch Blindgänger 23 In Erweiterung der Muster-VHB sind auch Schäden durch Überschalldruckwellen mitversichert Versichert ist neben dem Aufprall von Luftfahrzeugen (=Muster-VHB) auch der Aufprall sonstiger Flugkörper unbemannte In Erweiterung der Muster-VHB sind auch Schäden durch den Anprall von Straßenfahrzeugen versichert Die Erweiterung gemäß Zeile 26 gilt ohne Einschränkungen in Bezug auf den Besitzer des schadenverursachenden Fahrzeugs nicht Mitglied VN- Haushalt nicht VN nicht Mitglied VN- Haushalt nicht VN nicht VN oder Mitvers. nicht VN nicht VN oder Mitvers. nicht VN nicht VN nicht VN oder Mitvers. nicht VN oder Gebäudenutzer nicht VN nicht VN In Erweiterung der Muster-VHB ist auch der Anprall von Schienenfahrzeugen versichert In Erweiterung der Muster-VHB ist auch der Anprall von Wasserfahrzeugen versichert Die Erweiterungen gemäß Zeile 26 bis 29 gelten auch im Rahmen der Außenversicherung 30 Inter Seite 5 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

6 Top Top- Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus Gemäß den Muster-VHB gilt die Entwendung von Sachen aus einem verschlossenen Raum nach Einschleichen oder dortigem Verborgen halten als Einbruchdiebstahl Gemäß den Muster-VHB gilt das Eindringen mit richtigem Schlüssel als Einbruch, wenn dieser durch Raub inner- oder außerhalb des Versicherungsorts erlangt wurde Als Einbruch gilt in Erweiterung der Muster-VHB auch, wenn der Einbrecher über nicht versicherte Räume ohne weitere Hindernisse in die Räume gelangt ist Gemäß den Muster-VHB ist das Aufbrechen/Öffnen eines abgeschlossenen Behältnisses innerhalb eines Gebäudes versichert Gemäß den Muster-VHB ist das Öffnen eines Behältnisses mit richtigem Schlüssel versichert, wenn dieser durch Raub inner- oder außerhalb des Versicherungsorts erlangt wurde Gemäß den Muster-VHB ist das Öffnen eines Behältnisses mit richtigem Schlüssel versichert, wenn dieser durch Einbruchdiebstahl erlangt wurde In Erweiterung der Muster-VHB ist das Öffnen eines Behältnisses mit richtigem Schlüssel auch versichert, wenn dieser durch einfachen Diebstahl erlangt wurde Der Versicherungsschutz gemäß Zeile 34 bis 37 ist entsprechend den Muster-VHB nicht auf bestimmte Behältnisse beschränkt Ersetzt werden in Erweiterung der Muster-VHB auch Telefonmehrkosten infolge Telefonmissbrauchs nach einem Einbruch Die Erweiterung nach Zeile 39 gilt ebenso bei Missbrauch eines Mobiltelefons - auch außerhalb des Versicherungsorts In Erweiterung der Muster-VHB sind bei Raub am Versicherungsort auch Sachen versichert, deren Heranschaffung an den Tatort erpresst wurde Bei einem Raub innerhalb der Wohnung stehen dem VN gemäß Muster-VHB alle Personen gleich, die mit seiner Zustimmung in der Wohnung anwesend sind Mitversichert ist in Erweiterung der Muster-VHB außerhalb des Versicherungsorts die Beraubung von Personen, die der VN mit der Betreuung der Sachen beauftragt hat In Erweiterung der Muster-VHB ist der Missbrauch von Kunden-, Scheck- und Kreditkarten mitversichert, die durch Einbruchdiebstahl oder Raub erlangt wurden In Erweiterung der Muster-VHB ist auch der Kartenmissbrauch mittels einer durch räuberische Erpressung erlangten PIN versichert nein 31 in Außenvers. Zeile 34 Zeile 34 in Außenvers. abschl. Aufzählung außerhalb des VOrts außerhalb des VOrts % der % der / innerhalb 500 / innerhalb Mitglied VN- Haushalt geeignete Obhüter % der / keine Kundenkarten 3% der / keine Kundenkarten geeignete Obhüter ED / 2% der % der Inter Seite 6 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

7 Top Top- 46 Entsprechend den Muster-VHB gilt für Schäden durch vorsätzliche Handlungen von Mitbewohnern oder Hausangestellten keine besondere Entschädigungsgrenze Versichert sind in Erweiterung der Muster-VHB auch Vandalismusschäden nach Einschleichen oder Verborgen halten in einem verschlossenen Raum / Graffitischäden Versichert sind in Erweiterung der Muster-VHB auch Vandalismusschäden bei einer Beraubung innerhalb des Versicherungsorts / Graffitischäden 48 ED außerhalb von Gebäuden (nach Muster-VHB nicht versichert) 49 Mitversichert ist der Diebstahl versicherter Sachen aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs 1% der / 1% der % der % der 10 /qm 2% der 2% der bei Autoklau 5% Die Erweiterung gemäß Zeile 49 gilt auch für Fotoapparate und elektronische Geräte inklusive Zubehör % der 1% der 2% der Die Erweiterung gemäß Zeile 49 gilt auch für (außer Bargeld/Urkunden/Wertpapiere) Die Erweiterung gemäß Zeile 49 gilt auch nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) nach beendetem Gebrauch und ohne Einschränkung hinsichtlich des Abstellorts 600 Zeitwert bew. Parkplatz, verschl. Hof bew. Parkplatz, verschl. Hof Die Erweiterung gemäß Zeile 49 gilt weltweit Europa EU, EFTA EU, Schweiz, Norwegen Europa Deutschland Deutschland Deutschland Die Erweiterung gemäß Zeile 49 gilt auch für Wohnmobile Die Erweiterung gemäß Zeile 49 gilt auch für den Diebstahl aus Kraftfahrzeug-Anhängern Wohnanhänger außer Wohnwagen Die Erweiterung gemäß Zeile 49 gilt auch für den Diebstahl aus einer Dachbox Mitversichert ist der Diebstahl versicherter Sachen aus dem verschlossenen Innenraum eines Wasserfahrzeugs Die Erweiterung gemäß Zeile 57 gilt auch für Fotoapparate und elektronische Geräte inklusive Zubehör sowie für Die Erweiterung gemäß Zeile 57 gilt auch nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) nach beendetem Gebrauch und ohne Einschränkung hinsichtlich des Abstellorts 1% der / Sportfahrzeuge keine % der / Sportfahrzeuge keine keine wie Zeile 49 / Sportfahrzeuge 60 Die Erweiterung gemäß Zeile 57 gilt weltweit EU, Schweiz, Norwegen 2% der / Sportfahrzeuge 2% der keine nicht öffentlicher Liegplatz wie Zeile 50 und Europa 60 Inter Seite 7 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

8 Top Top- 61 Für die Erweiterung gemäß Zeile 57 gilt kein Selbstbehalt SB Mitversichert ist der Diebstahl von Sachen aus einem verschlossenen Spind oder Schließfach außerhalb von Gebäuden Spind % der Die Erweiterung gemäß Zeile 62 gilt auch für Fotoapparate und elektronische Geräte inklusive Zubehör sowie für 250 wie Zeile 50 und Für die Erweiterung gemäß Zeile 62 gilt kein Selbstbehalt SB Mitversichert ist der Diebstahl von Sachen aus einer verschlossenen Schiffskabine oder einem Schlafwagenabteil Für die Erweiterungen gemäß Zeile 65 gilt keine besondere Entschädigungsgrenze 500 /, keine max. 500 Schiffskabine % der 2% der max % der max. 500 wie Zeile 49 bis Diebstahl von Fahrrädern, Kinderwagen, Rollstühlen und Gehilfen (nach Muster-VHB nicht versichert) 67 Mitversichert ist der einfache Diebstahl von mit anderen Gegenständen durch ein eigenständiges Fahrradschloss verbundenen Fahrrädern 1% der 1% der max % der 500 1% der 2% der 2% der 10 /qm 1% der Versicherungsschutz besteht auch nach beendetem Gebrauch, sofern das gemäß Zeile 67 gesicherte Fahrrad zusätzlich in einem Gebäude untergebracht ist 1% der 1% der max % der 500 1% der 2% der 2% der 10 /qm 1% der Versicherungsschutz besteht nach beendetem Gebrauch auch außerhalb von Gebäuden, sofern das Fahrrad durch ein eigenständiges Fahrradschloss gesichert ist 1% der 1% der max ggf. Abzug Obliegenheitsverl. 1% der 500 1% der ggf. Abzug Obliegenheitsverl. 2% der 10 /qm 1% der War das Fahrrad nach beendetem Gebrauch nicht durch ein eigenständiges Fahrradschloss gesichert, wird lediglich ein Abzug wegen Obliegenheitsverletzung vorgenommen in gem. Fahrradabstellraum Versicherungsschutz besteht während des Gebrauchs auch, wenn das Fahrrad nicht durch ein eigenständiges Fahrradschloss gesichert ist Abzug Obliegenheitsverl. Abzug Obliegenheitsverl. Abzug Obliegenheitsverl. Abzug Obliegenheitsverl. Abzug Obliegenheitsverl Die Erweiterung gemäß Zeile 67 bis 71 gilt ausdrücklich auch für Pedelecs sowie auch für Fahrräder mit Elektromotor nicht versicherungspflichtige Pedelecs bis 25km/h nicht zulassungspflichtige Die Erweiterung gemäß Zeile 67 bis 71 gilt auch für Fahrradanhänger Die Erweiterung gemäß Zeile 67 bis 73 ist nicht mit einem Sonderkündigungsrecht des Versicherers verbunden 75 Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Kinderwagen 1% der / 1% der % der 2% der /qm 1% der 2% der Inter Seite 8 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

9 Die Erweiterung gemäß Zeile 75 gilt auch bei Diebstahl außerhalb des Versicherungsgrundstücks Die Erweiterung gemäß Zeile 75 gilt auch nachts nach beendetem Gebrauch auch außerhalb von Gebäuden Die Erweiterung gemäß Zeile 75 gilt auch, wenn der Kinderwagen zum Diebstahlzeitpunkt nicht gegen Diebststahl gesichert ist Top Top- innerhalb in Gemeinschaftsr. in Gemeinschaftsr innerhalb Die Erweiterung gemäß Zeile 75 ist nicht mit einem Sonderkündigungsrecht des Versicherers verbunden Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Roll- und Krankenfahrstühlen 81 Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Gehhilfen Die Erweiterung gemäß Zeile 80 und 81 gilt auch bei Diebstahl außerhalb des Versicherungsgrundstücks Die Erweiterung gemäß Zeile 80 und 81 gilt auch nachts nach beendetem Gebrauch auch außerhalb von Gebäuden innerhalb ggf. Abzug Obliegenheitsverl. innerhalb in Gemeinschaftsr. in Gemeinschaftsr in Gemeinschaftsr. in Gemeinschaftsr. in Gemeinschaftsr. / fahrbare / fahrbare 1% der / keine Rollstühle / keine Rollstühle 1% der / keine Rollstühle 79 Rollstühle 2% der / keine Rollstühle 2% der / keine Rollstühle / keine Rollstühle % der /qm 10 /qm innerhalb ggf. Abzug Obliegenheitsverl. 1% der / keine Rollstühle 2% der % der 81 innerhalb in Gemeinschaftsr. in Gemeinschaftsr Die Erweiterung gemäß Zeile 80 und 81 gilt auch, wenn keine Sicherung gegen Diebststahl erfolgte Zeile Die Erweiterung gemäß Zeile 80 und 81 ist nicht mit einem Sonderkündigungsrecht des Versicherers verbunden 85 Sonstiger einfacher Diebstahl und weitere strafbare Handlungen (nach Muster-VHB nicht versichert) 86 Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten 1% der / 1% der % der 5% der /qm 2% der 5% der Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Gartenskulpturen, Outdoor-Spielgeräten, Gartenrobotern, Grills und sonstigem Garteninventar 1% der / Schwimmbadzubehör / Skulpturen 5% d. / Skulpturen, Spielgeräte 5% d. / ohne sonst. Inventar 500 / Spielgeräte 2% d. / Skulpturen, 2% der Grills 88 Die Erweiterungen gemäß Zeile 86 und 87 gelten bei Diebstahl auf dem gesamten Versicherungsgrundstück - inner- und außerhalb der Versicherungsräume außerhalb, Gemeinschaftsr. außerhalb von Räumen außerhalb, Gemeinschaftsr. außerhalb außerhalb, Gemeinschaftsr. außerhalb von Räumen außerhalb von Räumen außerhalb von Räumen Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Wäsche und Bekleidung 1% der / Wäsche / 1% der % der Wäsche 5% der /qm 2% der 5% der Die Erweiterung gemäß Zeile 89 gilt bei Diebstahl auf dem gesamten Versicherungsgrundstück - inner- und außerhalb der Versicherungsräume außerhalb außerhalb von Räumen außerhalb, Gemeinschaftsr. außerhalb außerhalb außerhalb, Gemeinschaftsr. außerhalb von Räumen außerhalb außerhalb außerhalb 90 Inter Seite 9 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

10 Top Top- 91 Die Erweiterung gemäß Zeile 89 gilt ohne Ausschluss bestimmter Kleidungsstücke Pelze, Leder, Alcantara Pelz-, Lederwaren Pelze, Leder, Alcantara Pelze, Leder, Alcantara Die Erweiterung gemäß Zeile 89 ist nicht auf Wäsche auf der Leine oder einen bestimmten Grund (z.b. zum Trocknen oder Lüften) beschränkt Waschen, Trocknen, Bleichen Waschen, Tr., Lüften, Bleichen Trocknen, Lüften Wäsche auf der Leine Waschen, Tr., Lüften, Bleichen Wäsche auf der Leine Wäsche auf der Leine Waschen, Tr., Lüften, Bleichen Waschen, Tr., Lüften, Bleichen Waschen, Tr., Lüften, Bleichen Die Erweiterung gemäß Zeile 89 gilt auch bei Diebstahl zur Nachtzeit Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Go-Karts und sonstigen Spielfahrzeugen auf dem gesamten Versicherungsgrundstück Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Markisen, Antennenanlagen und Überwachungseinrichtungen auf dem gesamten Versicherungsgrundstück Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus Gemeinschaftsräumen In Erweiterung von Zeile 96 ist der einfache Diebstahl von Waschmachinen und Wäschetrocknern auf dem gesamten Versicherungsgrundstück versichert Abweichend von Zeile 96 gilt die Erweiterung für sämtliche versicherten Sachen (ausgenommen Fahrräder, elektrische, elektronische und optische Geräte sowie ) Mitversichert ist der einfache Diebstahl versicherter Sachen aus dem Krankenzimmer während eines stationären Krankenhausaufenthalts innerhalb des VOrts / SB 250 SB 250 in Gemeinschaftsr. / / ohne Antennenanl. 10 /qm 2% der 94 2% der 95 SB % der / 1% der / Bekl., Wäsche 100 Die Erweiterung gemäß Zeile 99 gilt auch für Bargeld Die Erweiterung gemäß Zeile 99 gilt auch für sonstige Die Erweiterung gemäß Zeile 99 gilt auch für elektrische, elektronische und optische Geräte innerhalb des VOrts / % der / Bekl., Wäsche % der 2% der keine elektronischen Geräte 600 / in Schrank, Nachttisch 600 / in Schrank, Nachttisch % der % der Die Erweiterungen gemäß Zeile 99 gilt weltweit Deutschland Deutschland Mitversichert ist der einfache Diebstahl versicherter Sachen aus dem Kurbettzimmer während eines stationären Kuraufenthalts / % der 2% der Die Erweiterung gemäß Zeile 104 gilt auch für Bargeld und sonstige 100 / Bargeld / in Schrank, Nachttisch 100 2% der Bargeld max Die Erweiterung gemäß Zeile 104 gilt auch für elektrische, elektronische und optische Geräte / keine elektronischen Geräte % der Inter Seite 10 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

11 Top Top- 107 Mitversichert ist der einfache Diebstahl versicherter Sachen während eines vorübergehenden Aufenthaltes in einem Alten-/Pflegeheim oder einer ambulanten Behandlung 250 / keine / keine , 600 / ambulante max. 100 Behandlung Mitversichert ist der einfache Diebstahl versicherter Sachen am Arbeitsplatz 300 / keine / keine / keine % der / keine 500 / keine 500 / keine 1% der max. 750 / keine Werts Für die Erweiterungen gemäß Zeile 104 bis 108 gilt kein Selbstbehalt SB Mitversichert sind Schäden durch Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsorts 500 1% der max /qm 1% der max % der 1% der max Die Erweiterung gemäß Zeile 110 gilt auch außerhalb von Räumen Die Erweiterung gemäß Zeile 110 gilt auch für Schäden durch den Missbrauch entwendeter Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten % der Mitversichert sind Schäden durch Trickdiebstahl an Sachen, die sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts innerhalb von Räumen befinden (z.b. Hotelzimmer) % der max % der max % der max Mitversichert ist einfacher Diebstahl durch plötzliches Entreißen oder Abschneiden von Taschen außerhalb des Versicherungsorts 1% der % der max % der max % der max Mitersichert sind Schäden durch sonstigen einfachen Diebstahl außerhalb des Versicherungsorts auf Reisen / Koffer 116 Versichert sind Schäden durch Online-Betrug (Phishing) 1% der 500 / auf Reisen / Wäsche Bekleidung 115 2% der max Für die Erweiterungen gemäß Zeile 110 bis 116 gilt kein Selbstbehalt SB 250 Zeile 115 = SB Die Erweiterungen gemäß Zeile 110 bis 116 gelten für Personen jeden Alters ab 50 Jahre ab 60 Jahre Versichert sind Schäden an Wäsche und Bekleidung sowie an Gartenmöbeln und Gartengeräten durch böswillige Beschädigung (z.b. Graffiti) / Graffitischäden 5% der Versichert sind Schäden an Outdoor-Spielgeräten, sonstigem Garteninventar, Markisen, Antennenanlagen und Überwachungseinrichtungen durch böswillige Beschädigung / Graffitischäden 500 / Spielgeräte 2% der Versichert sind Schäden an sonstigen versicherten Sachen durch böswillige Beschädigung / Graffitischäden Die Erweiterungen gemäß Zeile 119 bis 121 gelten innerhalb und außerhalb des Versicherungsorts innerhalb auf dem Versich.- grundstück auf dem Versich.- grundstück 122 Inter Seite 11 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

12 Top Top- Bruchschäden 123 Gemäß den Muster-VHB sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an bestimmten, zum versicherten Hausrat gehörenden Rohren versichert Frostschäden Versichert sind Bruchschäden an zum Hausrat gehörenden Wasserlösch- und Berieselungsanlagen (Muster-VHB an deren Rohren) Frost Versichert sind in Erweiterung der Muster-VHB auch Bruchschäden an zum Hausrat gehörenden Regenwassernutzungsanlagen Frost Die Erweiterung gemäß Zeile 125 gilt auch für innenliegende Regenwasserableitungs-, Lüftungs- und Gasrohre Versichert sind in Erweiterung der Muster-VHB auch Rohrbruch und frostbedingte Bruchschäden an zum Hausrat gehörenden Anlagen erneuerbarer Energien Versichert sind Bruchschäden an zum Hausrat gehörenden Heizkörpern, Boilern, ähnlichen Teilen von Warmwasseroder Dampfheizungsanlagen (Muster-VHB Frost) Versichert sind Bruchschäden an zum Hausrat gehörenden Armaturen (Muster-VHB Frost) 500 / Versichert ist in Erweiterung der Muster-VHB auch der Austausch von Armaturen im Bereich der Rohrbruchstelle 500 / 1% der 1% der Versichert sind Bruchschäden an zum Hausrat gehörenden Sanitäreinrichtungen (Muster-VHB Frost) Nässeschäden 132 Versichert ist entsprechend den Muster-VHB auch der Wasseraustritt aus Wasserbetten und Aquarien keine Be- füll-/entl.- schäden Versichert ist in Erweiterung der Muster-VHB auch der Wasseraustritt aus Wassersäulen und Zimmerbrunnen Zierbrunnen Versichert ist in Erweiterung der Muster-VHB auch der Wasseraustritt aus nicht mit dem Rohrsystem verbundenen Schwimmbecken Versichert ist in Erweiterung der Muster-VHB auch der Austritt von Regenwasser aus innenliegenden Regenwasserableitungsrohren Die Erweiterung gemäß Zeile 135 gilt auch für den Austritt aus Regenwassernutzungsanlagen bis 500 l Fassungsvermögen l Fassungsvermögen 136 Inter Seite 12 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

13 Top Top In Erweiterung der Muster-VHB ist auch der Austritt von Stoffen ( Zeile 140 bis 142) aus innenliegenden Lüftungs- und Gasrohren versichert In Erweiterung der Muster-VHB ist auch der Austritt von Stoffen ( Zeile 140 bis 142) aus Anlagen erneuerbarer Energien versichert Entsprechend den Muster-VHB ist der Austritt von Solen, Ölen, Kühl- und Kältemitteln aus Klima-, Wärmepumpenoder Solarheizungsanlagen versichert Abweichend von Zeile 139 ist der Austritt aller wärmetragender Flüssigkeiten aus allen versicherten Rohren und Anlagen versichert Lüftungsrohre außer Windkraftanlagen nein Die Erweiterung gemäß Zeile 140 gilt auch für sonstige Flüssigkeiten Versichert ist auch der Austritt von gasförmigen Stoffen aller Art (Muster-VHB Wasserdampf) Versicherungsschutz besteht in Erw. der Muster-VHB auch für Schäden durch Berieselungsdüsenbedienung oder Sprinkleröffnen durch Druckproben Versicherungsschutz besteht in Erw. der Muster-VHB auch für Schäden durch Berieselungsdüsenbedienung oder Sprinkleröffnen durch Umbauten/Reparaturarbeiten Versicherungsschutz besteht in Erweiterung der Muster-VHB auch für Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Plansch- und Reinigungswasser Sonstiges zur Leitungswassergefahr flüssige Stoffe Ersetzt wird in Erweiterung der Muster-VHB auch der Wasserverlust nach einem versicherten Rohrbruch als Mieter 1% der 1% der Die Erweiterung gemäß Zeile 146 gilt auch für Gasverlust 1% der Ersetzt werden in Erweiterung der Muster-VHB auch die Kosten für die Befüllung von Wasserbetten und Aquarien nach bestimmungswidrigem Wasseraustritt In Erweiterung der Muster-VHB sind auch die Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen versichert In Erweiterung der Muster-VHB sind auch die Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen in innenliegenden Regenfallrohren versichert Die Kosten gemäß Zeile 149 und 150 werden auch übernommen, wenn dadurch kein ersatzpflichtiger Leitungswasserschaden entstanden ist 1% der Inter Seite 13 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

14 Top Top Sturm und Hagel Auf Sturmschäden wird gemäß den Muster-VHB auch aus Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks geschlossen Auf Sturmschäden wird gemäß den Muster-VHB auch aus dem einwandfreien Zustand des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, geschlossen Auf Sturmschäden wird gemäß den Muster-VHB auch aus dem einwandfreien Zustand eines baulich verbundenen Gebäudes geschlossen nein 152 nein 153 nein nein nein Für Sturm gilt keine Mindest-Windstärke (Muster-VHB mindestens Windstärke 8) Verzicht auf die Kausalvorschriften nach Muster-VHB (Sturm muss unmittelbar wirken oder Gegenstände auf Gebäude - auch baulich verbundene - werfen) Mitversichert sind in Erweiterung der Muster-VHB Schäden durch Niederschläge, auch wenn sie durch eine nicht sturmbedingte Gebäudeöffnung eindringen Die Erweiterung gemäß Zeile 157 gilt auch bei nicht ordnungsgemäß verschlossenen Fenstern, Außentüren und anderen Öffnungen Weitere Elementargefahren Entsprechend den Muster-VHB ist Überschwemmung durch Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge Ausuferung oder Witterungsniederschlägen versichert 156 2% der 2% der Elementarvers. II nein nein Entsprechend den Muster-VHB ist kein Ausschluss des Erdbebenrisikos für bestimmte Postleitzahlen vorgesehen Ausschluss Auf Erdbebenschäden wird gemäß den Muster-VHB auch aus Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand in der Umgebung des Versicherungsorts geschlossen Auf Erdbebenschäden wird gemäß den Muster-VHB auch aus dem einwandfreiem Zustand der versicherten Sachen vor dem Schadenereignis geschlossen Entsprechend den Muster-VHB sind Erdsenkungen ohne Ausschluss von Schäden durch ungenügende Behandlung des Baugrunds versichert Neben Schneedruck (Wirkung des Gewichts von Schneeund Eismassen =Muster-VHB) sind auch Dachlawinen versichert Entsprechend den Muster-VHB ist für Überschwemmung keine Wartezeit vorgesehen nein 161 nein 162 nein nein Monat 1 Monat 1 Monat 14 Tage 14 Tage 14 Tage 14 Tage 1 Monat 14 Tage 14 Tage 28 Tage 1 Monat 165 Inter Seite 14 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

15 Top Top- 166 Entsprechend den Muster-VHB ist für Rückstau keine Wartezeit vorgesehen 1 Monat 1 Monat 1 Monat 14 Tage 14 Tage 14 Tage 1 Monat 14 Tage 28 Tage 1 Monat Die Muster-VHB sehen auch für die übrigen Gefahren der erweiterten Elementardeckung keine Wartezeit vor Entsprechend den Muster-VHB ist kein Sonderkündigungsrecht für die erweiterten Elementargefahren vorgesehen Für Schäden der erweiterten Elementardeckung ist gemäß den Muster-VHB abgesehen von der Versicherungssumme keine Höchst-Entschädigungsgrenze vorgesehen Bei Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und Vulkanausbruch wird entgegen den Muster-VHB kein Selbstbehalt abgezogen Bei sonstigen Schäden der erweiterten Elementardeckung wird entgegen den Muster-VHB kein Selbstbehalt abgezogen Sonstige und unbenannte Gefahren In Erweiterung der Muster-VHB sind Schäden durch auf dem Versicherungsgrundstück gelagerte radioaktive Isotope mitversichert 1 Monat 1 Monat 14 Tage 14 Tage 14 Tage 1 Monat 14 Tage 14 Tage 28 Tage 1 Monat ,5 Mio % mind. 1% mind. 250 max. 250 max. 250 max max max max. 250 max. 5% mind. 5% mind Der Muster-VHB-Ausschluss für Innere Unruhen ist gestrichen / SB Schäden durch Innere Unruhen sind auch als eigenständige Schadesache versichert SB In Erweiterung der Muster-VHB sind Schäden durch Streik und Aussperrung versichert SB Die Erweiterungen gemäß Zeilen 173 bis 175 gelten ohne Ausschluss von Schäden durch Arbeitnehmer oder sonstige berechtigt anwesende Personen Die Erweiterungen gemäß Zeilen 173 bis 175 sind nicht mit einem Sonderkündigungsrecht des Versicherers verbunden Mitversichert sind Schäden durch Frost SB 250 / plötzliche Einwirkung Die Erweiterung gemäß Zeile 178 gilt auch für im Freien befindliche versicherte Sachen 179 Mitversichert sind Schäden an versicherten Sachen durch Transportmittelunfall SB 250 1% der Inter Seite 15 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

16 Top Top- 181 Die Erweiterung gemäß Zeile 180 gilt beim Tranport mit einem öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Bus, Taxi) Die Erweiterung gemäß Zeile 180 gilt beim Transport mit einem Kraftfahrzeug gemieteter Personenkraftwagen Personenkraftwagen Die Erweiterung gemäß Zeile 180 gilt beim Transport mit einem Kfz-Anhänger oder einem sonstigen Transportmittel 183 Die Erweiterung gemäß Zeile 180 gilt ohne geografische Einschränkung Mitversichert ist die Beschädigung versicherter Sachen während eines durch eine Möbelspedition ausgeführten Umzuges Mitversichert ist die Beschädigung versicherter Sachen während des Gewahrsams einer Gepäckaufbewahrung, eines Beförderungs- oder Beherbergungsunternehmens Mitversichert ist in Erweiterung von Zeile 185 und 186 auch der Verlust versicherter Sachen Versichert sind auch sonstige Sachschäden durch unbenannte Gefahren (Allgefahrendeckung) ohne Selbstbehalt Versicherte Sachen, Versicherungsort SB 250 SB 250 keine / SB 250 Fahrrad / Beförderung abzgl. Haftpflichtansp. / SB % der 186 2% der 187 SB Entsprechend den Muster-VHB sind serienmäßig hergestellte Anbaumöbel/-küchen mitversichert, auch wenn diese nicht vom Versicherungsnehmer gekauft wurden Mitversichert sind in Erweiterung der Muster-VHB auf dem Grundstück befindliche Sicherungs- und Überwachungsanlagen Mitversichert sind in Erweiterung der Muster-VHB auf dem Grundstück befindliche Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (außer Windkraftanlagen) Für Sturm-/Hagelschäden an versicherten Anlagen gemäß Zeile 190 und 191 besteht auch, wenn sie sich außerhalb von Gebäuden befinden Entsprechend den Muster-VHB ist fremdes Eigentum mitversichert, soweit es sich nicht um Eigentum von Mietern/Untermietern des Versicherungsnehmers handelt Neben Krankenfahrstühlen, Rasenmähern, Go-Karts und Spielfahrzeugen (=Muster-VHB) sind auch sonstige nicht versicherungspflichtige Kfz bis 6 km/h mitversichert falls vom VN gekauft kein Einschluss Mitversichert sind in Erweiterung der Muster-VHB Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern 189 5% der max / ED/Raub ohne akustische 5% der max / ED/Raub ohne akustische ohne akustische in den Vers.- Räumen % der / Reifen, Dachboxen 2% der / innerhalb des VOrts 195 Inter Seite 16 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

17 Top Top Mitversichert sind in Erweiterung der Muster-VHB nicht eingebaute Teile von Wasserfahrzeugen Booten 196 Entsprechend den Muster-VHB sind Fall- u. Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen mitversichert Gemäß Muster-VHB sind berufliche und gewerbliche Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände auch in reinen Arbeitszimmern mitversichert ohne Datenträger max. 5 kg Fluggewicht 197 max. 50% Flächenanteil 198 In Erweiterung der Muster-VHB ist auch Handelsware mitversichert In Erweiterung der Muster-VHB sind auch Musterkollektionen mitversichert kein Ausschluss In Erweiterung der Muster-VHB sind auch sonstige dem Beruf oder Gewerbe dienende Sachen mitversichert 201 In Erweiterung der Muster-VHB zählen zum Versicherungsort auch beruflich/gewerblich genutzte Räume, die nicht über die Wohnung zu betreten sind Die Erweiterung gemäß Zeile 202 gilt auch, wenn dort Angestellte beschäftigt werden und/oder Publikumsverkehr stattfindet nicht in Nebengebäuden Für die Erweiterungen gemäß Zeile 199 bis 203 gelten keine besonderen Entschädigungsgrenzen Nach den Muster-VHB zählen auch zur Wohnung gehörende Loggien, Balkone und unmittelbar an das Gebäude anschließende Terrassen zum Versicherungsort In Erweiterung der Muster-VHB besteht auf zur Wohnung gehörenden Balkonen, Loggien und Terrassen auch gegen Sturm-/Hagelschäden In Erweiterung von Zeile 206 sind Sturm-/Hagelschäden an Sachen außerhalb von Gebäuden auf dem gesamten Grundstück mitversichert Für die Erweiterungen gemäß Zeile 206 und 207 gilt keine besondere Entschädigungsgrenze und/oder Selbstbehalt Rollstühle, Kinderwagen, Fahrräder, Waschmaschinen und Wäschetrockner sind nach den Muster-VHB in gemeinschaftlich genutzten Räumen versichert Entsprechend den Muster-VHB sind auch sonstige Sachen in gemeinschaftlich genutzten Räumen versichert max. 50% Flächenanteil Zeile 199 = / 5% der 5% der % d., Z. 199/200 = , Z. 199/200 = Zeile 199 bis 201 = max. 1 Angestellter Zeile 199 u. 200 = 10% der nein 205 Waschm./ -trockner nein Sturm / abschl. Aufzählung Sturm / abschl. Aufzählung Sturmschäden Sturmschäden 500 2% der keine elektr. Geräte u. Werts. keine elektr. Geräte u. Werts. / SB Zeile 212 bis Zeile 209, 212 bis 214 nein 210 Abweichend von den Muster-VHB müssen die gemeinschaftlich genutzten Räume nicht verschließbar sein 211 Inter Seite 17 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

18 Top Top- 212 Fahrräder, Fahrradanhänger, Kinderwagen, Rollstühle und Gehilfen sind in Erweiterung der Muster-VHB auf dem gesamten Grundstück versichert ohne Fahrräder, Anhänger Die Erweiterung gemäß Zeile 212 gilt auch für Gartenmöbel, Gartengeräte, Schwimmbadzubehör und sonstiges Garteninventar ohne sonstiges Inventar Die Erweiterung gemäß Zeile 212 gilt auch für Bekleidung, Wäsche, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Go-Karts und Spielfahrzeuge Bekleidung u. Wäsche In Erweiterung von Zeile 212 bis 214 sind sämtliche versicherten Sachen auf dem gesamten Grundstück versichert Futter- und Streuvorrat 1% der Zum Versicherungsort zählen auch Carports innerhalb des Grundstücks (Muster-VHB Garagen) Garagen außerhalb des Grundstücks zählen gemäß den Muster-VHB ohne Entschädigungsgrenze zum Versicherungsort, falls sie sich in der Nähe befinden / keine In Erweiterung der Muster-VHB zählen auch weiter entfernte Garagen zum Versicherungsort, sofern sie sich innerhalb des Wohnortes befinden / keine / keine In Erweiterung von Zeile 218 zählen auch Garagen außerhalb des Wohnortes innerhalb der BRD zum Versicherungsort auch angr. Gemeinde / bis 3km Luftlinie auch angrenzende Gemeinde auch angrenzende Gemeinde In Erweiterung der Muster-VHB zählen auch privat genutzte Kellerräume auf anderen Grundstücken innerhalb des Wohnorts zum Versicherungsort In Erweiterung der Muster-VHB zählt in Einfamilienhäusern auch die vermietete Einliegerwohnung zum Versicherungsort Gesamt-Entschädigungsgrenze für (Muster- VHB ohne Vorschlagswert) Nach den Muster-VHB gilt die Entschädigungsgrenze gemäß Zeile 222 für Sachen in Wertschutzschränken, die fest eingebaut sind oder mind. 200 kg wiegen Auch dauernd in Bankschließfächern oder -tresoren aufbewahrte sind bis zur vollen Entschädigungsgrenze gemäß Zeile 222 versichert Nicht in Wertschutzschränken aufbewahrtes Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge bis... (Muster-VHB ohne Vorschlagswert) Die Grenze nach Zeile 225 für Bargeld erhöht sich, wenn der Betrag nachweislich innerhalb einer Woche vor dem Schaden vom VN-Konto abgehoben wurde 30% der 25% der 40% der Bargeld max , Geld max % der 30% der 150 /qm Wohnfläche 30% der 50% der max. 7 40% der 30% der 30% der / 150 /qm Bargeld max % der 40% der 30% der 40% der Geld max % der Inter Seite 18 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

19 Top Top- 227 Die Grenze nach Zeile 225 für Bargeld erhöht sich im Zeitraum von einer Woche vor und nach abschließend benannten Ereignissen (z.b. Heiligabend, Konfirmation) Nicht in Wertschutzschränken aufbewahrte Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere bis... (Muster-VHB ohne Vorschlagswert) max Nicht in Wertschutzschränken aufbewahrten Schmuck, Münzen, Briefmarken, Gold und Platin bis... (Muster-VHB ohne Vorschlagswert) % der max Maximalbetrag aus Zeile 225 bis 229 (Bargeld + Wertpapiere + Schmuck) % der Telefonkarten(sammlungen) zählen nach den Muster-VHB nicht zu den eingeschränkt versicherten Taschen- und Armbanduhren (auch Uhrensammlungen) zählen nach den Muster-VHB nicht zu den eingeschränkt versicherten 232 Außenversicherung Gesamt-Entschädigungsgrenze im Rahmen der Außenversicherung (Muster-VHB ohne Vorschlagswert) Für gelten entsprechend den Muster-VHB zusätzlich die gleichen Entschädigungsgrenzen wie in der Innenversicherung (Zeilen 222 bis 229) Gemäß den Muster-VHB gilt in der Außenversicherung keine Entschädigungsgrenze für Foto-, Filmapparate, Mobiltelefone und tragbare elektronische Geräte Die Muster-VHB sehen keine besondere Entschädigungsgrenze für Einbruchdiebstahlschäden am Arbeitsplatz vor 25% der 30% der max , Bargeld max /qm 1 30% der max. 3 30% der max mind % der 40% der 40% der % der Die Muster-VHB sehen bei Einbruchdiebstahlschäden am Arbeitsplatz keinen Ausschluss von vor Ausschluss Ausschluss In Erweiterung der Muster-VHB gelten auch Zeiträume von mehr als 3 Monaten als vorübergehend In Erweiterung der Muster-VHB gilt bei einem Berufs-, Studien- oder Urlaubsaufenthalt auch ein Zeitraum von bis zu einem Jahr als vorübergehend 6 Monate 6 Monate 6 Monate 6 Monate 6 Monate 6 Monate 12 Monate 12 Monate 12 Monate 6 Monate 6 Monate 12 Monate 12 Monate 6 Monate 6 Monate In Erweiterung der Muster-VHB besteht während Ausbildung, Studium, Wehr- und Zivildienst auch bei Gründung eines eigenen Hausstands Zeile 346 Zeile 346 Zeile 346 Zeile 346 Zeile 346 bis Vollendung 27. Lebensjahr Zeile 346 Zeile 346 Zeile Mitversichert ist in Erweiterung der Muster-VHB auch Hausrat, der sich dauerhaft in beruflich genutzter Zweitwohnung befindet - wenn nicht Lebensmittelpunkt 150 /qm 2 1, max Inter Seite 19 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

20 Top Top In Erweiterung der Muster-VHB ist eigene Sportausrüstung auch mitversichert, wenn sie sich dauerhaft außerhalb des Versicherungsortes befindet Die Erweiterung gemäß Zeile 242 gilt nicht, wenn sich die Sportausrüstung in einem verschlossenen Raum oder Behältnis (Spind/Schrank) befindet / 5% der % der ED aus Behältnis ED aus Stahlschrank Raum, Spind, Schrank / innerhalb der BRD 2% der 5% der Mitversichert sind in Erweiterung der Muster-VHB auch dauerhaft am Arbeitsplatz belassene eigene Arbeitsgeräte In Erweiterung der Muster-VHB ist der Versicherungsschutz für Sturmschäden nicht auf Schäden innerhalb von Gebäuden begrenzt Versicherte Kosten Die Muster-VHB sehen keine Entschädigungsgrenze für nicht auf Weisung des Versicherers entstandene Schadenabwendungs- und -minderungskosten vor 500 / auf Reisen Schadenermittlungs- und -feststellungskosten werden in Erweiterung der Muster-VHB ohne besondere Entschädigungsgrenze übernommen kein Kostenersatz kein Kostenersatz kein Kostenersatz Übernommen werden in Erweiterung der Muster-VHB Rückreisemehrkosten bei Urlaubsabbruch wegen eines Versicherungsfalls ohne Mindestschadenhöhe (MSH) MSH MSH vertretb. Verhältnis zu Kosten MSH MSH MSH MSH MSH MSH nach Abstimmung MSH MSH MSH MSH MSH Als Urlaubsreise im Sinne von Zeile 248 gilt jede privat veranlasste Abwesenheit vom Versicherungsort, ohne Mindest- und Höchstdauer 4 Tage bis 6 Wochen 4 Tage bis 6 Wochen 4 Tage bis 6 Wochen 4 Tage bis 6 Wochen 4 Tage bis 6 Wochen 4 Tage bis 6 Wochen 4 Tage bis 6 Wochen 4 Tage bis 6 Wochen nach Abstimmung 4 Tage bis 6 Wochen mind. 2 Übernachtungen 4 Tage bis 6 Wochen Die Kostenübernahme gemäß Zeile 248 gilt auch für die Rückreisemehrkosten der mit dem Versicherungsnehmer mitreisenden Angehörigen seines Haushalts an Stelle nach Abstimmung Die Kostenübernahme gemäß Zeile 248 gilt auch für die Rückreisemehrkosten bei Abbruch einer Dienstreise nach Abstimmung Für die Kostenübernahme gemäß Zeile 248 bis 251 gilt keine besondere Entschädigungsgrenze 5% der % der % der nach Abstimmung Die Muster-VHB sehen keine Entschädigungsgrenze für Aufräumungs-, Bewegungs- und kosten vor Kosten für die infolge eines Schadens erforderliche Bewachung versicherter Sachen werden in Erweiterung der Muster-VHB ohne Dauerbegrenzung übernommen Gemäß den Muster-VHB werden Kosten für provisorische Maßnahmen zum versicherter Sachen ohne besondere Entschädigungsgrenze übernommen Übernommen werden in Erweiterung der Muster-VHB Geräteanmietungskosten für dringend benötigte Haushaltsgeräte 48 Std. 48 Std. 1 Monat 96 Std. 72 Std. 72 Std. 72 Std. 72 Std. 48 Std. 100 Std., nach Abstimmung 72 Std. 1 Monat bei ED 72 Std. bzw. indiv. Absprache % der 256 Inter Seite 20 Vervielfältigung/Veröffentlichung mit ausdrücklicher Erlaubnis der Inter. Stand: , gültig bis Widerruf oder Aktualisierung.

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