JA zu sicheren Renten
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- Jasper Kraus
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1 JA zu sicheren Renten Kurzargumentarium zur eidgenössischen Volksabstimmung Altersvorsorge 2020 (AV 2020) vom 24. September 2017
2 vucas Impressum: Travail.Suisse, PF, 3001 Bern, , 2 JA zu sicheren Renten
3 Für sichere Renten: der Rentenkompromiss Am 24. September stimmt die Stimmbevölkerung gleichzeitig über die Reform der Altersvorsorge (AV 2020) und die Zusatzfinanzierung der AHV über die Mehrwertsteuer ab. Die zwei Vorlagen sind miteinander verknüpft. Mit dieser Reform können die Renten für die Zukunft gesichert und für viele sogar verbessert werden. Deshalb 2x JA zu AV 2020 am 24. September. Wie funktioniert die Altersvorsorge? Die Altersvorsorge ist in der Schweiz seit 1972 auf drei Säulen aufgebaut: Erste Säule: AHV die staatliche Vorsorge Zweite Säule: Pensionskasse die berufliche Vorsorge (BVG) Dritte Säule: Säule 3a die private Vorsorge In der Reform AV 2020 werden AHV und Pensionskasse zusammen überarbeitet. So wird das Rentenniveau erhalten und eine ausgewogene Lösung ermöglicht. Warum braucht es überhaupt eine Reform? Die Menschen werden immer älter, das bedeutet, dass sie auch länger pensioniert sind (Lebenserwartung). Es gibt mehr Rentnerinnen und Rentner, weil grosse Jahrgänge ins Rentenalter kommen (Babyboomer). Das in der Pensionskasse angelegte Geld trägt wenig Zinsen ein (Tiefzinsphase). Das muss finanziert werden. Ohne eine Reform ist das AHV-Vermögen bis ins Jahr 2030 praktisch aufgebraucht. Um das zu verhindern, gibt es drei Möglichkeiten: Die Erhöhung des Rentenalters auf mindestens 67 Jahre, grosse Rentenkürzungen oder eine Reform über eine Zusatzfinanzierung. Das Parlament hat sich nach harten Verhandlungen auf einen Kompromiss mit Zusatzfinanzierung geeinigt. Er regelt die Finanzierung der Altersvorsorge bis 2030 und ist unter dem Strich für die Arbeitnehmenden positiv. Zur Ausgangslage der Reform: bit.ly/2ss4iqv JA zu sicheren Renten 3
4 2x JA zu AV 2020: Das bekommen wir Eine Rentengarantie: Die heutige Rentenhöhe aus AHV und Pensionskasse ist weiterhin gesichert. Kürzungen in der Pensionskasse werden mit einem AHV-Zuschlag ausgeglichen. Personen mit tiefen oder mittleren Einkommen und Personen ohne Pensionskasse bekommen eine höhere Rente. Die AHV-Finanzen bleiben stabil. Teilzeitarbeit wird in der Pensionskasse besser versichert. Erwerbsarbeit von Verheirateten wird in der AHV stärker angerechnet. Die flexible Pensionierung wird in der AHV und in der Pensionskasse verwirklicht. Ältere Arbeitnehmende werden besser geschützt. Wie kommt das nötige Geld in die Kasse? +0,6 Prozent Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer wird um 0,6 Prozent erhöht. Da bisher schon 0,3 Prozent zusätzlich für die IV bezahlt werden und diese Finanzierung bald ausläuft, ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer zunächst nicht spürbar. Erst ab 2021 müssen 0,3 Prozent mehr bezahlt werden. Alle Massnahmen: bit.ly/2s2wc4u +0,35 Lohnprozente Stabile und sichere Renten kosten etwas zusammengerechnet für die Arbeitnehmenden durchschnittlich 0,35 Lohnprozente. Der Arbeitgeber steuert nochmals so viel bei. Mit diesen Lohnabzügen wird unter anderem die Erhöhung der AHV-Renten um 840 Franken pro Jahr finanziert, welche die tieferen Renten bei den Pensionskassen ausgleicht (Stichwort Senkung Umwandlungssatz). Wer heute eine Rente bezieht, ist von der Reform nicht betroffen. Was bedeutet die Reform für bisherige Rentnerinnen und Rentner? Wer heute eine Rente bezieht, ist von der Reform nicht betroffen. Die Umwandlungssätze für bisherige Rentnerinnen und Rentner werden nicht gesenkt, an ihrer Rente ändert sich nichts. Weil ihr Umwandlungssatz nicht gesenkt wird, braucht es auch keine Kompensation über die AHV. Die Rentnerinnen und Rentner beteiligen sich einzig an der demografisch bedingten Zusatzfinanzierung der AHV über die Mehrwertsteuer. Im Gegenzug profitieren sie unmittelbar von einer vollen AHV-Kasse, indem die Rentenzahlungen gesichert sind und alle zwei Jahre der Lohn- und Teuerungsentwicklung angepasst werden (Mischindex). 4 JA zu sicheren Renten
5 Das sind die grössten Veränderungen Frauenrentenalter 65 mit Ausgleichsmassnahmen. Mit dem JA zu AV 2020 wird das Frauenrentenalter von heute 64 auf neu 65 Jahre angehoben, und zwar stufenweise bis Verschiedene Massnahmen sorgen aber für einen Ausgleich. So gibt es bei Teilzeitarbeit und tieferen Einkommen eine höhere Pensionskassenrente. Auch wer keine Pensionskasse hat, profitiert vom AHV-Zuschlag von 840 Franken jährlich und von geringeren AHV-Rentenkürzungen bei einer Frühpensionierung. Ausserdem will der Bundesrat für Frauen mit Pensionskasse die Pensionierung mit 64 weiterhin ermöglichen für die Übergangsgeneration ohne finanzielle Einbussen. Das bedeutet ein JA für die Frauen: 2pytKG7 Senkung des Umwandlungssatzes für sichere Renten. Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz, mit dem das in der Pensionskasse angesparte Geld in eine jährliche Altersrente umgerechnet wird. Weil die Lebenserwartung steigt und die Zinsen tief sind, wird dieser Mindestumwandlungssatz für Neurentnerinnen und Neurentner von heute 6,8 auf 6,0 Prozent gesenkt. Wird der Umwandlungssatz bei 6,8 Prozent belassen, versprechen die Pensionskassen Geld, das sie nicht haben. Nicht betroffen von der Senkung des Umwandlungssatzes sind heutige Rentnerinnen und Rentner. Ihr Umwandlungssatz bleibt bestehen. Auch Arbeitnehmende mit Pensionskassenleistungen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen, sind von der Senkung nicht unmittelbar betroffen, weil in ihren Pensionskassenreglementen der Umwandlungssatz bereits gesenkt wurde. Nicht betroffen von der Senkung des Umwandlungssatzes sind heutige Rentnerinnen und Rentner. Ausgleichsmassnahmen sichern das Rentenniveau Der Lohn wird in der Pensionskasse besser versichert. Personen mit tiefen Löhnen können ihre künftige Rente erhöhen und sind so besser gegen Altersarmut geschützt. Die Stiftung Sicherheitsfonds gibt eine gesetzliche Rentengarantie für alle mit Jahrgang 1973 und älter. Es gibt einen AHV-Zuschlag von 840 Franken pro Jahr für alle Neurentnerinnen und Neurentner. Die Obergrenze der AHV-Renten für Ehepaare wird für Neurentnerinnen und Neurentner erhöht. Zusammen mit dem AHV-Zuschlag ergibt dies für Ehepaare eine Verbesserung der AHV von über 2700 Franken pro Jahr. Der Schutz für ältere Arbeitnehmende wird besser: Bei Stellenverlust ab 58 gibt es neu ein Anrecht, die Pensionskasse zu behalten und später eine Rente zu beziehen. Ältere Arbeitnehmende werden besser geschützt. Was passiert, wenn meine Pensionskasse schon heute einen tieferen Umwandlungssatz hat? Die Reform betrifft nur den gesetzlich geregelten Teil der Pensionskasse, das sogenannte Obligatorium. Rund ein Siebtel der Arbeitnehmenden ist in einer Pensionskasse versichert, die ausschliesslich dieses gesetzliche Minimum versichert. Nur sie sind voll betroffen. Die meisten Arbeitnehmenden sind in sogenannt «umhüllenden» Pensionskassen versichert, die auch gesetzlich nicht vorgeschriebene Leistungen bieten. Wird das gesetzliche Minimum eingehalten, so können sie die Umwandlungssätze frei festlegen. Die meisten dieser Kassen haben schon längst Umwandlungssätze, die deutlich tiefer als bei 6,8 Prozent liegen. Eine Änderung des gesetzlichen Umwandlungssatzes hat für die Mehrheit der Arbeitnehmenden keine Auswirkung. JA zu sicheren Renten 5
6 Was bedeutet ein JA zu AV 2020 für meine Rente? Bisherige Rentnerinnen und Rentner sind von der Reform nicht betroffen, bekommen aber mehr Sicherheit für ihre Renten. Die Renten sind gesichert. Die gesetzlichen Leistungen von AHV und Pensionskasse zusammen bleiben erhalten, obwohl der gesetzliche Mindestumwandlungssatz gesenkt wird. Die Stiftung Sicherheitsfonds deckt allfällige Rentenlücken. Alle Altersgruppen profitieren. Ab 45 Jahren gehört man zur Übergangsgeneration. Falls trotz Ausgleichsmassnahmen Rentenlücken entstehen, werden diese von der Stiftung Sicherheitsfonds gedeckt. Für unter 45-Jährige reichen die Zusatzbeiträge und die leicht erhöhte AHV-Rente in der Regel aus, um Rentenverluste zu verhindern. Arbeitnehmende mit tieferen Einkommen profitieren von einer höheren Pensionskassenrente und dem leichten Ausbau der AHV-Renten. Personen ohne Pensionskasse heute unter anderem fast eine halbe Million Frauen verbessern ihre Altersvorsorge dank dem leichten Ausbau der AHV-Rente. Beispiel 1: Luise Gerber, Angestellte im Detailhandel, jährliches Einkommen Franken Mit einem JA zur Altersreform verändert sich ihre jährliche gesetzliche Rente dank Ausgleichsmassnahmen wie folgt: Luise Gerber ist 39 Jahre alt: Franken Luise Gerber ist 49 Jahre alt: Franken Luise Gerber ist 59 Jahre alt: Franken Beispiel 2: Anna Steiner, medizinische Praxisassistentin, jährliches Einkommen Franken Mit einem JA zur Altersreform verändert sich ihre jährliche gesetzliche Rente dank Ausgleichsmassnahmen wie folgt: Anna Steiner ist 39 Jahre alt: Franken Anna Steiner ist 49 Jahre alt: Franken Anna Steiner ist 59 Jahre alt: Franken Meine künftige Rente nach Alter und Lohn ly/2svb9ww Beispiel 3: Marcel Schmid, Schreiner, jährliches Einkommen Franken Mit einem JA zur Altersreform verändert sich seine jährliche gesetzliche Rente dank Ausgleichsmassnahmen wie folgt: Marcel Schmid ist 39 Jahre alt: +270 Franken Marcel Schmid ist 49 Jahre alt: +840 Franken Marcel Schmid ist 59 Jahre alt: +840 Franken 6 JA zu sicheren Renten
7 Argumente für 2x JA zu sicheren Renten JA zu AV 2020 für Frauen! Frauen müssen ein Jahr länger arbeiten (Rentenalter 65). Dieser Schritt wird mit verschiedenen Verbesserungen abgefedert: In der AHV kommt es zu geringeren Rentenkürzungen bei vorzeitiger Pensionierung. Es gibt einen Rentenzuschlag von 840 Franken pro Jahr, der besonders für die Frauen ohne Pensionskasse wichtig ist. Die Renten für Ehepaare werden erhöht. Wichtig und zeitgemäss ist die höhere Rente bei Teilzeitarbeit in der Pensionskasse. Zusätzlich wird das flexible Rentenalter ab 62 in AHV und Pensionskasse ausgebaut. Die 840 Franken mehr AHV kommen den Frauen zugute. JA zu AV 2020 für bisherige Rentnerinnen und Rentner! Wer vor 2018 in Rente gegangen ist, ist von der Reform nicht betroffen: Der Umwandlungssatz wird für Rentnerinnen und Rentner nicht gesenkt, ihre Renten sind ohne besondere Ausgleichsmassnahmen gesichert. Sie finanzieren auch die Ausgleichsmassnahmen wie etwa den AHV-Zuschlag von 840 Franken im Jahr nicht mit. Hingegen werden sie über die leicht erhöhte Mehrwertsteuer an den Kosten der Alterung der Bevölkerung beteiligt. Von solideren AHV-Finanzen profitieren im Gegenzug bisherige Rentnerinnen und Rentner unmittelbar: Nur so können ihre Renten alle zwei Jahre gemäss der Lohn- und Preisentwicklung erhöht werden. Bisherige Rentner/-innen sind von der Reform nicht betroffen. JA zu AV 2020 für die jüngere Generation! Eine solide Finanzierung der Altersvorsorge nützt der jüngeren Generation längerfristig. Wird die Reform nicht angenommen, so droht eine Rentenaltererhöhung auf 67 Jahre oder ein riesiges Loch in der AHV was die jüngere Generation ausbaden müsste. Die Senkung des Umwandlungssatzes unterbindet zudem die ungewollte Querfinanzierung von Jung zu Alt in den Pensionskassen. JA zu AV 2020 für Erwerbstätige mit tiefen Einkommen! Personen mit sehr tiefen Löhnen sind besser gegen Altersarmut geschützt: Ihr Lohn ist in der Pensionskasse besser versichert und ihre künftige AHV-Rente wird erhöht. Das bedeutet verlässliche Versicherungsleistungen statt der Aussicht auf unsichere Ergänzungsleistungen. JA zu AV 2020 für ältere Arbeitnehmende Bei Stellenverlust ab 58 Jahren erhalten arbeitslose Personen neu das Recht, eine Rente bei ihrer letzten Pensionskasse zu beziehen. JA zu sicheren Renten 7
8 Komitee Ja zur Altersvorsorge 2020, Monbijousstrasse 61, 3007 Bern Eine Ablehnung können wir uns nicht leisten! Bei einer Ablehnung droht ein grosses Loch in der AHV wird das Rentenalter der Frauen ohne Ausgleichsmassnahmen erhöht steigt der Druck in Richtung Rentenalter 67 für alle massiv werden die AHV-Renten bald nicht mehr gemäss der Lohn- und Teuerungsentwicklung erhöht, was auch bestehende Renten betrifft bleiben die Pensionskassenrenten bei Teilzeitarbeit mickrig werden ältere Arbeitnehmende weiterhin ungenügend geschützt. Wenn wir nichts tun, ist im Jahr 2030 das AHV-Vermögen praktisch aufgebraucht und entspricht nur noch 12 Prozent der Ausgaben der AHV. Das ist keine Lösung! Vermögen der AHV im Verhältnis zu den Ausgaben Ohne Reform Mit Reform Ausgaben 2030 in Mrd. CHF AHV-Vermögen Jahr 2030 in Mrd. CHF Renten sichern. Am 24. September stimmt die Stimmbevölkerung gleichzeitig über die Reform der Altersvorsorge (AV 2020) und die Zusatzfinanzierung der AHV über die Mehrwertsteuer ab. Die zwei Vorlagen sind miteinander verknüpft ohne seriöse Finanzierung gibt es keine sicheren Renten.
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