Vertrag betreffend CH-15-Bilanzgruppe

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1 Seite 1 von 6 Vertrag betreffend CH-15-Bilanzgruppe Untervertrag zum Bilanzgruppenvertrag Zwischen swissgrid ag Dammstrasse 3, Postfach 22, CH-5070 Frick nachstehend «swissgrid», und Name Firma, Gesellschaftsform Strasse, Hausnummer Postfach PLZ Ortschaft Land EIC nachstehend «BGV», beide zusammen «Parteien» wurde der folgende Vertrag betreffend eine CH-15-Bilanzgruppe abgeschlossen (nachstehend «Untervertrag»):

2 Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 3 2 Vertragsbestandteile 3 3 Voraussetzung für die Errichtung einer CH-15-Bilanzgruppe 3 4 Bilanzgruppen-Management Grundsätzliches Intra-Day Verfahren Einzelheiten Intra-Day Verfahren 4 5 Testbetrieb 5 6 Vertragsdauer und Kündigung 5 7 Anzahl Vertragsexemplare 5

3 Seite 3 von 6 Präambel Der BGV hat mit swissgrid einen Bilanzgruppenvertrag (nachstehend der «Bilanzgruppenvertrag») abgeschlossen und verfügt demzufolge über eine Standard-Bilanzgruppe, welche ihm erlaubt, Lieferungen elektrischer Energie über das Schweizer Übertragungsnetz abzuwickeln. Der BGV beabsichtigt zudem, eine CH-15-Bilanzgruppe zu errichten. Diese dient der Anmeldung von kurzfristigen internen Fahrplänen. Die CH-15-Bilanzgruppe wird mit der Standard-Bilanzgruppe zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst. 1 Vertragsgegenstand Dieser Untervertrag regelt das Verhältnis zwischen swissgrid und dem BGV in Bezug auf die ihm zugeordnete CH-15-Bilanzgruppe und begründet deren gegenseitige Rechte und Pflichten. Dabei handelt es sich insbesondere um Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Management der CH-15-Bilanzgruppe. 2 Vertragsbestandteile Integrierenden Bestandteil dieses Untervertrages bildet der zwischen den Parteien abgeschlossene Bilanzgruppenvertrag mit seinen Anhängen (Anhang 1: Allgemeine Bilanzgruppen-Regelungen; Anhang 2: Technische Bilanzgruppen-Vorschriften; Anhang 3: Preisblatt). Die darin enthaltenen Bestimmungen finden vollumfänglich Anwendung, soweit der Untervertrag keine abweichenden Bestimmungen enthält. 3 Voraussetzung für die Errichtung einer CH-15-Bilanzgruppe Der Antragssteller hat folgende Voraussetzungen zu erfüllen. dem BGV ist bereits eine aktive Standard-Bilanzgruppe zugeordnet. die im Bilanzgruppenvertrag und in dessen Anhängen festgelegten Voraussetzungen sind zu erfüllen. 4 Bilanzgruppen-Management 4.1 Grundsätzliches Die CH-15-Bilanzgruppe ist Teil der Abrechnungseinheit des BGV. Über die CH-15-Bilanzgruppe des BGV können nur Fahrplanmeldungen mit anderen CH-15-Bilanzgruppen vorgenommen werden. Der CH-15-Bilanzgruppe können keine Ein- und Ausspeisepunkte zugeordnet werden. Die CH-15-Bilanzgruppe ermöglicht nur die Abwicklung von Fahrplanmeldungen innerhalb der Schweiz. Es sind Day-Ahead, kurzfristige Intra-Day Fahrplanmeldungen und Post Scheduling Adjustments zwischen der CH-15-Bilanzgruppe des BGV und anderen CH-15-Bilanzgruppen möglich.

4 Seite 4 von Intra-Day Verfahren Anmeldeschluss bei der swissgrid für Fahrplanmeldungen im Intra-Day ist jeweils 15 Minuten vor dem Zeitpunkt (Z), für den eine Änderung oder Neuanmeldung gültig werden soll. Der Zeitpunkt (Z) kann jede volle Viertelstunde sein. Fahrplanmeldungen, die nach dem Zeitpunkt (Z 15min) eintreffen, werden zurückgewiesen. RZ/RB Fahrplanabstimmung Z-15min Anmelde-/ Einigungsschluss Z-10min Fahrplanzeitreihen Intra-Day eingestellt Z jede volle Viertelstunde von 00:00 bis 23: Einzelheiten Intra-Day Verfahren Tag vor der Ausführung der Fahrplanmeldung (D-1): Vor 15:30 Vor D-1 eintreffende Intra-Day Fahrplanmeldungen (Process Typ A02) werden mittels negativen Acknowlegement (Reason Code A02, Date must be today/tomorrow for Processtype A02) abgelehnt. Ab 15:30 Während der Day-Ahead Fahrplanabstimmung zwischen swissgrid und den ÜNB in den angrenzenden Regelzonen werden keine Intra-Day Fahrplanmeldungen für den folgenden Tag verarbeitet. Treffen solche Fahrplanmeldungen ein, werden diese in das Bilanzgruppen-System eingelesen, aber erst nach Abschluss der Fahrplanabstimmung bearbeitet. Ab 16:30 Vor Z-15 Beginn der Intra-Day Fahrplanabstimmung für den folgenden Tag. Bis zum Zeitpunkt, an dem eine Intra-Day Fahrplanmeldung letztmals erfolgreich angemeldet werden kann (16:30 Uhr (D-1) bis 23:30 Uhr (D), wiederholt sich das nachfolgend beschriebene Verfahren zu jeder vollen Viertelstunde. Intra-Day Fahrplanmeldungen müssen vom BGV spätestens 15 Minuten vor dem Zeitpunkt der Ausführung der Fahrplanmeldung bei swissgrid eintreffen. Anmeldeschluss für eine erstmalige oder geänderte Intra-Day Fahrplanmeldung, die ab 0:00 Uhr (D) wirksam werden soll, ist somit 23:45 Uhr (D-1). Im Anschluss an die Anmeldung erfolgt die Durchführung der Fahrplanabstimmung. Nach Abschluss der Fahrplanabstimmung werden die Ergebnisse der Abstimmung an die BGV versandt (Anomaly Report, Intermediate Confirmation Report). Mit dem Anomaly Report wird der betroffene BGV über Fahrplandifferenzen informiert. Zwecks Bereinigung der Fahrplandifferenzen kann der BGV innerhalb der massgeblichen Frist eine neue Fahrplanmeldung vornehmen. Z-15 Anmeldeschluss und Einigungsschluss für Intra-Day Fahrplanmeldungen. Ab Z-15 Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Fahrplanabstimmung für den Zeitraum ab dem Zeitpunkt (Z) für die restlichen Fahrplanzeitreihen des laufenden Tages. Im Anschluss an die Fahrplanabstimmung wird dem BGV ein Intermediate Confirmation Report zugestellt. Mit dem Anomaly Report wird der betroffene BGV von swissgrid über Fahrplandifferenzen informiert. Dies hat zur Folge, dass die Fahrplanmeldung des BGV zurückgewiesen bzw.

5 Seite 5 von 6 gemäss den Fahrplandifferenzregeln angepasst wird. Der BGV hat die Möglichkeit für den nächsten Änderungszeitpunkt eine entsprechend bereinigte Fahrplanmeldung anzumelden. Z -10 Abschluss der Fahrplanabstimmung für den Zeitpunkt (Z). 23:30 Letztmöglicher Anmeldeschluss und Einigungsschluss für eine Intra-Day Fahrplanmeldung des aktuellen Tages (für Viertelstunde 23:45 Uhr bis 24:00 Uhr). Zusätzliche Prüfung auf Anomaly: 15 Minuten nach Eintreffen einer Fahrplanmeldung wird geprüft, ob der Gegenfahrplan vorliegt und ggf. ein Anomalyreport an den Fahrplanmelder versandt. Z -35 Prüfung auf Vorliegen des Gegenfahrplans und ggf. Versand eines Anomalyreports. Z -15 Prüfung auf Vorliegen des Gegenfahrplans und ggf. Versand eines Anomalyreports. 5 Testbetrieb Da bei der Einrichtung der Standard Bilanzgruppe ein Testbetrieb erfolgreich absolviert wurde, wird auf einen Testbetrieb verzichtet. 6 Vertragsdauer und Kündigung Dieser Untervertrag tritt mit der vollständigen Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft. Er dauert auf unbestimmte Zeit. Die Regelungen zur Aktivierung der CH-15-Bilanzgruppe sind den Allgemeinen Bilanzgruppen-Regelungen zu entnehmen. Der Untervertrag kann durch beide Parteien unabhängig vom Bilanzgruppenvertrag gekündigt werden. Es gelten die Kündigungsbestimmungen des Bilanzgruppenvertrages. Im Falle einer Kündigung des Bilanzgruppenvertrages fällt der vorliegende Untervertrag automatisch auf den Kündigungstermin vom Bilanzgruppenvertrag dahin. Im Zeitpunkt, in dem das «Ein-Bilanzgruppen- Businesstypen-Modell» in Kraft tritt, fällt der Untervertrag ebenfalls automatisch dahin. 7 Anzahl Vertragsexemplare Dieser Untervertrag wird in zwei Exemplaren ausgefertigt. Jede Partei erhält ein Exemplar.

6 Seite 6 von 6 swissgrid ag Ort: Datum: Name Firma, Gesellschaftsform Ort: Datum:

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