Berufsbild für den Lehrberuf Einzelhandel Gartencenter Lehrzeit 3 Jahre BGBl. II Nr. 140/ April 2011

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1 Dieser Lehrberuf tritt mit außer Kraft! Der Lehrberuf Einzelhandel - Schwerpunkt Gartencenter - ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet. Der Lehrbetrieb hat neben dem Allgemeinen Teil (Basismodul) den Schwerpunkt (Schwerpunktmodul) Gartencenter zu vermitteln. Eine Zusatzausbildung in einzelnen Fertigkeiten und Kenntnissen anderer Schwerpunkte ist möglich. In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Einzelhandelskaufmann oder Einzelhandelskauffrau) zu bezeichnen. Die Schwerpunktausbildung ist jedenfalls im Lehrvertrag durch einen entsprechenden Hinweis neben der Bezeichnung des Lehrberufs zu vermerken. Berufsbild Für die Ausbildung im Lehrberuf Einzelhandel wird folgender Allgemeiner Teil (Basismodul) festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt. 1. Der Lehrbetrieb 1.1 Kenntnis über den Lehrbetrieb Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes Kenntnis der Ziele und der - - Marktposition des Lehrbetriebes sowie der Standorteinflüsse 1.2 Einrichtungen, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung Funktionsgerechte Verwendung der betrieblichen Einrichtungen und Geräte des Verkaufes Kenntnis der Gesundheits-, Unfall- und Umweltgefahren sowie der einschlägigen Schutz- und Sicherheitsvorschriften Kenntnis der behördlichen Aufsichtsorgane, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen sowie der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften 1.3. Ausbildung im dualen System Kenntnis der Lehrvertragspartner und der Verpflichtung aus dem Lehrvertrag ( 9 und 10 Berufsausbildungsgesetz) Kenntnis des Inhalts und der Ziele der Ausbildung sowie einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten 1.4. Organisation und Warenwirtschaft Kenntnis des organisatorischen Aufbaus sowie der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche Kenntnis der betrieblichen technischen Hilfsmittel und Durchführung einfacher im Betrieb vorhandener EDV-Anwendungen Kenntnis der betrieblichen Arbeitsabläufe, der betrieblichen Warenbewegung und der sich daraus ergebenden Belege - 1

2 Kenntnis der betrieblichen Kosten, ihrer Zusammensetzung und ihrer Auswirkungen auf die Rentabilität und die Preisgestaltung Kenntnis der Formen der betrieblichen Kommunikation 2. Warenbeschaffung und Lagerung 2.1 Einkaufsplanung Mitwirken bei der Ermittlung des Bedarfes unter Verwendung betriebsüblicher Aufzeichnungen und Kommunikationsmittel Kenntnis über Bestell-mengen - und Bestellzeitpunkte unter Beachtung der Einkaufsgewohnheiten der Kunden Kenntnis der Bezugsquellen - und Einkaufsmöglichkeiten Kenntnis der für den Betrieb - relevanten Bedingungen und Regelungen des Warenbezuges 2.2 Einkaufsabwicklung Bestellungen in der betriebsüblichen Kommunikationsform unter Berücksichtigung von Menge, Preis und Qualität Überwachung der Liefertermine und Maßnahmen bei Lieferverzug 2.3 Warenannahme und Warenübernahme Kontrolle der Wareneingänge Feststellen von Mängeln und Ergreifen von Maßnahmen unter Einschluss anfallender schriftlicher Arbeiten Bearbeitung der Lieferpapiere 2.4 Warenlagerung Grundkenntnisse über wesentliche Lagerungsvorschriften für Waren Kenntnis der Organisation und der Arbeitsabläufe im Lager Produktgerechte Lagerung unter Beachtung von Ordnung, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit Kenntnis der Bedeutung und Mitarbeit bei der Inventur 3. Verkauf 3.1 Verkaufsvorbereitung Vorarbeiten für den Verkauf 2

3 Kenntnis der Preisauszeichnungsvorschriften, Durchführung der Preisauszeichnung Feststellen des Bestandes und Bestandsübersicht Fachgerechte Warenplatzierung Kenntnis über und Mitwirkung bei der fachgerechten gesetzesund betriebsgerechten Abfallentsorgung 3.2. Warensortiment Allgemeine Warenkunde (fachliche Zusammensetzung, Breite, Tiefe und Herkunft, Eigenschaften, Beschaffenheit, Form, Ausführung, Sorten, Größen sowie Verwendungsmöglichkeiten und Umweltverträglichkeit) Kenntnis der handelsüblichen und branchenüblichen Warenbezeichnungen und Fachausdrücke Kenntnis grundlegender für den Betrieb relevanter Vorschriften und Maßnahmen betreffend den Umweltschutz 3.3. Verkaufsförderung und Werbung Gestalten einer verkaufsgerechten Warenpräsentation Einfache Dekorationsarbeiten (wie Innendekoration oder Schaufensterdekoration) Kenntnis der Ziele, der Umsetzung und Wirkungsweisen von Werbung und Dekoration Mitwirkung bei Organisation und Durchführung von betriebsspezifischen verkaufsfördernden Maßnahmen 3.4 Kundenberatung und Warenverkauf Kenntnis des betriebsinternen Erscheinungsbildes Kenntnis des kundengerechten Verhaltens und der kundengerechten Kommunikation Kenntnis des Kundenkreises mit seinen Einkaufsgewohnheiten - und seinem Kundenverhalten Kenntnis des Ablaufs und der Gestaltung des Verkaufsgesprächs Führen von Verkaufsgesprächen, Bedarf und Wünsche der Kunden ermitteln, Verkaufsargumente ableiten, Fragen und Einwände der Kunden berücksichtigen Kenntnis und Anwendung von verkaufsorientierter Gesprächsführung Bedarfs- und wunschgemäße Warenvorlagen auf Grund der Waren- und Verkaufskenntnisse Information und Beratung der Kunden über Wareneigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, Warenpflege, Warenqualität, Qualitäts- und Preisunterschiede Anbieten von Ergänzungs- und Ersatzartikeln und Serviceleistungen, fachgerechtes Verpacken und Ausfolgen der Waren Kenntnis der verkaufsbezogenen rechtlichen Bestimmungen Bearbeiten von und Verhalten bei Reklamationen und beim betriebsüblichen Warenumtausch Kenntnis der betriebsüblichen Maßnahmen zur Vorbeugung von Ladendiebstahl und des Verhaltens bei Ladendiebstahl 3

4 3.5. Verkaufsabrechnung Kenntnis der angewandten Kassensysteme und der mit dem Geldverkehr verbundenen Sicherheitsmaßnahmen, Bedienen der Kasse Abwickeln von Barzahlung, unbarer Zahlung und von Zahlungen in Fremdwährung Grundkenntnisse der einschlägigen Steuern und Abgaben Kassenzettel und Rechnungen ausfertigen, einschließlich Ausrechnen und Ausweisen der Umsatzsteuer Erstellen von Kassenberichten Grundkenntnisse des betrieblichen Zahlungsverkehrs mit Dienstleistern und Lieferanten Für die Ausbildung im Schwerpunkt - Gartencenter - wird folgendes ergänzendes Berufsbild (Schwerpunktmodul) festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt. Einzelhandel Schwerpunkt Gartencenter 1. Der Lehrbetrieb 1.1 Kenntnis über den Lehrbetrieb Kenntnis des Kundenkreises mit seinen Einkaufsgewohnheiten sowie des Kundenverhaltens Einführung in das Warensortiment 1.4 Organisation und Warenwirtschaft Grundkenntnisse einer Erfassen der betrieblichen Warenbewegung rechnergestützten Erfassung, Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Warenbewegung Grundkenntnisse über die für betriebsbezogene Aufgaben und Funktionen des Rechnungswesens notwendigen Unterlagen 2. Warenbeschaffung und Lagerung 2.1 Einkaufsplanung Mitwirken bei der Einkaufsplanung unter Berücksichtigung des Kundenkreises, saisonaler und regionaler Erfordernisse, der Verkaufsschwerpunkte und des Marktsegments des Lehrbetriebs 4

5 2.1.6 Kenntnis der üblichen Liefer- und Zahlungsbedingungen 2.3 Warenannahme und Warenübernahme Kenntnis und Erkennen einschlägiger Mängel, Krankheiten und Schädlingen bei Pflanzen 2.4 Warenlagerung Kenntnis der branchenspezifischen, betriebsspezifischen und produktspezifischen Lagerungsvorschriften Behandeln und Pflegen der Pflanzen im Lagerbestand Verwalten und Kontrollieren des Lagers, Feststellen und Überwachen des Lagerbestandes Kenntnis und Mitwirken bei der umweltgerechten Abfallbehandlung (Vermeidung, Trennung, Verwertung und Entsorgung) 3. Verkauf 3.1 Verkaufsvorbereitung Mitwirken bei der Preisauszeichnung 3.2 Warensortiment Kenntnis des betrieblichen Warensortiments hinsichtlich der fachlichen Zusammensetzung, Breite, Tiefe und Herkunft, Eigenschaften, Beschaffenheit, Form, Ausführung, Sorten, Größen, Maß-, Menge- und Verpackungseinheiten sowie Verwendungsmöglichkeiten und Umweltverträglichkeit (siehe auch die Punkte bis 3.2.9) Kenntnis der Faktoren, die das betriebliche Warensortiment bestimmen, wie Jahreszeit, Preisgestaltung, Einkaufsmöglichkeiten und Verkaufsmöglichkeiten Kenntnis der branchenspezifischen Warenkennzeichnung, Normung und Produktdeklaration sowie Zertifizierungen Kenntnis der handelsüblichen Blumen und Pflanzen und der spezifischen Standort- und Pflegemaßnahmen Kenntnis der artspezifischen Maßnahmen zu Pflanzenschutz, Düngung und Bewässerung Kenntnis von Mangelerscheinungen, Krankheiten und Schädlingsbefall bei Pflanzen und der zu treffenden Gegenmaßnahmen 5

6 3.3 Verkaufsförderung und Werbung Kenntnis der Bedeutung von Visual Merchandising Gestalten, Platzieren und Präsentieren von besonderen Angeboten; Blickfang, Beleuchtung 3.4 Kundenberatung und Warenverkauf Information der Kunden über Eigenschaften, Standortansprüche, Pflegemaßnahmen der Pflanzen sowie über gärtnerische Gestaltungsmöglichkeiten Kenntnis über die 4 Möglichkeit der Warenzustellung Kenntnis der produktbezogenen rechtlichen Bestimmungen Verkaufsabrechnung Ermitteln des Verkaufspreises Inkrafttreten und Schlussbestimmungen Die Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Gartencenterkaufmann, BGBl. II Nr. 157/1998, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 177/2005, tritt unbeschadet Abs. 9 mit Ablauf des 31. Mai 2011 außer Kraft. Lehrlinge, die am 31. Mai 2011 im Lehrberuf Gartencenterkaufmann ausgebildet werden, können gemäß der in Abs. 8 angeführten Ausbildungsordnung bis zum Ende der vereinbarten Lehrzeit weiter ausgebildet werden und können bis ein Jahr nach Ablauf der vereinbarten Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung auf Grund der in der Ausbildungsordnung gemäß Abs. 8 enthaltenen Prüfungsvorschriften antreten. Die Lehrzeiten, die im Lehrberuf Gartencenterkaufmann zurückgelegt wurden, sind auf die Lehrzeit im Lehrberuf Einzelhandel - Schwerpunkt Gartencenter voll anzurechnen. 6

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