Franz Vogel Fachdienstleiter Umwelt und Straße (FD 66) Informationsveranstaltung zur NSW-Beseitigung auf Biogasanlagen
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- Martin Fischer
- vor 6 Jahren
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1 Niederschlagswasserbeseitigung auf Biogasanlagen Franz Vogel Fachdienstleiter Umwelt und Straße (FD 66) 1
2 Historie LK DH hat bislang das Trennsystem zugelassen und wasserrechtliche Einleitungserlaubnisse erteilt Erlaubnisinhalt Nichtbehandlungsbedürftiges Niederschlagwasser (NSW) von abgedeckten oder leeren, gereinigten Silageplatte Alle anderen Betriebszustände unzulässig Keine Einleitungswerte 2
3 Historie Ergebnisse der Beprobung bei Biogasanlagen Überwiegend starke Belastungen (CSB, ges. N, es.p) Nur wenige Fälle mit geringen bis normalen Verunreinigungen Häufig keine Beprobung möglich Kein Wasser Zugänglichkeit des RRB (Steile Böschung) Selten repräsentative Werte (Aufkonzentrierung durch Trockenheit, Verdünnung durch Regenereignis, Belastung von Wasservögeln und Bäumen) 3
4 Historie Erkenntnisse aus unseren örtlichen Überprüfungen NSW von abgedeckten FS ist verunreinigt wegen baulicher und betrieblicher Mängel Silagesickersäfte drücken unter Folienabdeckung durch Keine Aufkantung (keine getrennte Ableitung des NSW von der Siloabdeckung Silagelagerung zu nah am Rand Keine strikte Trennung der NSW von leeren und von/auf bewirtschafteten Flächen des FS 4
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6 6
7 7 Informationsveranstaltung zur NSW-Beseitigung auf Biogasan
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9 Zusammenfassung Dringender Handlungsbedarf auch in anderen LKen, sofern nicht alles aufgefangen wird (Lke Weser-Ems) (Aufhebung/Anpassung der alten Erlaubnisse) NSW nur sehr selten nicht belastet (i.d.r. keine Einleitung ohne Behandlung) Vielfach größere bauliche Maßnahmen erf. (Aufkantung, Einläufe, Speichermöglichkeiten, Abwasserbehandlung) 9
10 Historie Überlegungen/Probleme zu Einleitwerten Keine konkreten Vorgaben des Landes oder des Bundes (AbwasserVO) Oberflächengewässer (OFG) meistens sehr klein und zeitweise trocken fallend Ungeeignet, hohe Anforderungen auch wegen OberflächengewässerVO (N-Wert = 2,9 mg/l), Verschlechterungsverbot WRRL Hohe GW-Belastung im LK DH vorhanden (WRRL) Hohe Anforderungen, die ganzjährig einzuhalten sind (N-Abbau) Hohe GW-Stände (ungeeignet für Versickerung) 10
11 Aktuell AwSV (VO über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoff des Bundes) Studie der FH Lübeck aus 9/2015 Unterteilung in Stoffströme mit unterschiedlichen Belastungen (gering, normal, stark) Hohe Belastung auch von geleerten und naß gereinigten Fahrsiloanlagen (bis zu 1500 mg/l CSB und 70 mg/l N) Trennung wichtig, aber schwierig Hinweise aus Schleswig-Holstein zu wasserrechtlichen Anforderungen an Biogasanlagen vom
12 Lösungen Grundlagen Gesammeltes NSW von bebauten oder befestigten Flächen ist Abwasser ( 54 WHG) Entsorgung in öffentliche Abwasseranlagen möglich (Zustimmung der Gemeinde, Einleitungsbedingungen der Abwassersatzung beachten) 12
13 Lösungen Grundlagen Unterscheidung Stoffströme Stoffstrom (ST) 1 a: gering verunreinigtes NSW (vollständige abgedeckter Fahrsilo, Dachflächen ) Stoffstrom (ST) 1 b: normal verunreinigtes NSW (Belastung unsicher, ungenutzte Flächen, geleerter Fahrsiloanlagen mit Einschränkung) Stoffstrom (ST) 2: stark verunreinigtes NSW (Silo s in Benutzung, Fahrflächen, Abfüllplätze) Stoffstrom (ST) 3: Gär- und Silagesickersäfte (GSS) (Anschnitt) 13
14 Lösungen für ST 1a (gering verunreinigtes NSW) Versickerung ins Grundwasser zwingend über bewachsene Bodenzone mit kurzzeitigem Einstau (<24 h) Bemessung nach DWA A-138 (Versickerung von NSW) Erlaubnispflichtig Kein Einleitungswerte und keine Behandlung erf., da klar definierte Herkunft, jedoch klare Angabe der zugehörigen Flächen und deren getrennte Erfassung 14
15 Lösungen für ST 1a (gering verunreinigtes NSW) Einleitung in ein Oberflächengewässer (OFG) Rückhaltung zur Drosselung der Einleitungsmenge (2 l/sxha) und im Havariefall Erlaubnispflicht Keine Einleitungswerte, da klar definierte Herkunft, jedoch klare Angabe der zugehörigen Flächen und deren getrennte Erfassung 15
16 Hinweis: Lösungen für ST 1a (gering verunreinigtes NSW) Die baulichen Voraussetzungen für die getrennte Fassung des NSW von abgedeckten Silagehaufen in vielen Fällen nicht gegeben (fehlende Aufkantungen, getrennte Ableitungen) 16
17 Definition Lösungen für ST 1b (normal verunreinigt NSW) NSW von allen Flächen, die nicht den ST 1a, 2 und 3 entsprechen, daher Belastungseinschätzung schwierig. Schon Fahrwege können nach aktuellen Untersuchungen einen CSB von größer 150 mg/l erreichen NSW von leeren FS nur dann normal belastet (ST 1 b), wenn dieser gereinigt (spezielles Reinigungsverfahren mit Wasseraufnahme) und regelmäßig von nachträglichen Verunreinigungen (Windflug) gereinigt wird Lösung Vorrangig auffangen zusammen mit ST 2 (später) Theoretisch auch Beseitigung mit ST 1a, jedoch aufgrund der unsicheren Belastung höhere Anforderungen 17
18 Lösungen für ST 1b (normal verunreinigtes NSW) Gemeinsame Behandlung mit ST 1a (Versickerung ins GW) Wie bei ST 1a, sofern die Einleitungswerte für CSB <150 mg/l; Nges. < 18 mg/l; NH4-N < 10 mg/l und Pges < 2 mg/l eingehalten werden repräsentative Probenahmemöglichkeit und Feststoffrückhaltung und ggf. weitere Abwasserbehandlung erf. 18
19 Lösungen für ST 1b (normal verunreinigtes NSW) Gemeinsame Behandlung mit ST 1a (Einleitung in ein OFG) Wie bei ST 1a, jedoch OFG leistungsfähig (kein Trockenfallen) Einleitungswerte in Abhängigkeit vom OFG (Verschlechterungsverbot) max. jedoch wie beim GW repräsentative Probenahmemöglichkeit und Feststoffrückhaltung und ggf. weitere Abwasserbehandlung erf. 19
20 Lösungen für ST 1b (normal verunreinigtes NSW) Hinweise: Probenahme schwierig aufgrund des diskontinuierlichen Abwasseranfall (lange Trockenperioden, lange Standzeiten, Aufkonzentrierung) Einleitwerte müssen in der Regel ohne Behandlung erreicht werden, da nur wenig Erfahrung mit Abwasserbehandlungsverfahren bestehen, die die Einhaltung der Einleitwerte zuverlässig und wirtschaftlich günstig insbesondere bezüglich des ganzjährigen N-Abbaues gewährleisten Rückhaltung muss gedichtet sein 20
21 Lösungen für ST 2 (stark verunreinigtes NSW) Vorrangig entweder in der Biogasanlage mit behandeln und dann gemeinsam mit den Gärresten sammeln und landwirtschaftlich gemäß dem Düngerecht entsorgen Lagerkapazität entsprechend bemessen Hinweis: Wenn ST 2 mit ST 3 zusammen aufgefangen wird, unterliegt dieses Gemisch immer dem Düngerecht und die weiteren Lösungen für ST 2 entfallen 21
22 Lösungen für ST 2 (stark verunreinigtes NSW) Abwasserbehandlung Problematisch (diskontinuierliche Abwasseranfall bzgl. Qualität und Quantität, ganzjähriger N-Abbau, wenig Erfahrung) Einleitbedingungen und -werte wie bei ST 1b Rückhalthaltung nach AwSV (doppelwandig) Repräsentative Probenahmemöglichkeit 22
23 Lösungen für ST 2 (stark verunreinigtes NSW) Aufbringung auf landwirtschaftliche Nutzflächen Erlaubnisfrei, wenn Kein Düngerecht betroffen, i.d.r. bei Nges < 110 mg/l Verbringung nicht während der Sperrzeiten nach Düngerecht keine Überschreitung der Aufnahmekapazität des Bodens in den oberen 30 cm keine Versickerung ins Grundwasser Kein Abschwemmen in ein OFG (Abstand) Feststellenden Bescheid des LK, in dem die Bedingungen aufgeführt sind (Sammlung, Eigenüberwachung und Beprobung) 23
24 Lösungen für ST 3 (Gär- und Silagesickersäfte) Stoffstrom 3 Gär- und Silagesickersäfte (GSS) sind immer der Biogasanlage zuzuführen Verwertung nach Düngerecht 24
25 Empfehlung der UWB 1. Alles NSW zusammen mit den Gärresten sammeln und landwirtschaftlich Verwerten (Düngerecht, jedoch ggf. Speichervolumen schaffen 2. Alles NSW (ST 1a, 1b und 2) gemeinsam auffangen und auf landwirtschaftliche Nutzflächen aufbringen (kein Düngerecht maßgebend, Erlaubnisfrei, ggf. Speichervolumen (doppelwandig) schaffen) 3. ST 1a getrennt fassen und versickern und ST 1b und 2 zusammen auffangen auf landwirtschaftliche Nutzflächen aufbringen 25
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