Steuerliche Sonderregelungen für NPOs
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- Hede Dresdner
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1 Steuerliche Sonderregelungen für NPOs
2 Gemeinnützigkeit isd 34 ff BAO Allgemeine Voraussetzungen für Gemeinnützigkeit isd BAO Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, zb Förderung der Gesundheit, Kinder-, Jugend und Familienfürsorge entsprechende Rechtsgrundlage Verstoß gegen die strengen formalen Voraussetzungen führt zum Verlust der Gemeinnützigkeit ausschließliche Förderung Vermögensbindung, keine zweckfremden Ausgaben entsprechende tatsächliche Geschäftsführung unmittelbare Förderung 1
3 Gemeinnützigkeit isd 34 ff BAO tatsächliche Geschäftsführung muss auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung des gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweckes eingestellt sein und den Statuten/ Gesellschaftsverträgen entsprechen schädlich: Verfolgung von Zwecken, die nicht in den Statuten enthalten sind Verfolgung von nicht begünstigten Zwecken in untergeordnetem Ausmaß möglich keine Bereicherung der Mitglieder keine Ansammlung eines unangemessen hohen Vermögens Rücklagenbildung/ Jahresbedarf 2
4 Gemeinnützigkeit isd 34 ff BAO Unmittelbarkeit gem 40 BAO Körperschaft hat begünstigten Zweck selbst zu erfüllen Erfüllung durch Dritte zulässig, wenn dessen Wirken wie eigenes Wirken anzusehen ist (Erfüllungsgehilfe) Kein Erfordernis der Unmittelbarkeit bei Dachverbänden Voraussetzung ist, dass alle Unterverbände begünstigte Zwecke verfolgen keine Unmittelbarkeit zb bei Finanzierung von begünstigten Zwecken, die durch eine andere Körperschaft gefördert werden zb: Sammeln von Spenden und Weiterleitung an ein Behindertenheim Anhängervereine (Fanklubs) von Sportvereinen 3
5 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Definition: 31 BAO Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, wenn selbstständig nachhaltig ohne Gewinnabsicht Erzielung von Einnahmen oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteilen über Vermögensverwaltung hinausgehend Arten von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben unentbehrlicher Hilfsbetrieb entbehrlicher Hilfsbetrieb begünstigungsschädlicher Betrieb unterschiedliche steuerliche Behandlung der Geschäftsbetriebe 4
6 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Definition Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Kommunalsteuer Unentbehrlicher Hilfsbetrieb dient der Erfüllung des gemeinnützigen Zweckes zb Altenheim befreit (widerlegbare) Liebhabereivermutung; 10% bzw für bestimmte Tätigkeiten Ust-Befreiung Kommunalsteuerpflicht; Befreiung für mildtätige und gemeinnützige Zwecke auf dem Gebiet der Kinder-, Alten-, Gesundheitsfürsorge Entbehrlicher Hilfsbetrieb Mittel zur Erreichung des begünstigten Zweckes ohne unmittelbar dem begünstigten Zweck zu dienen; Wettbewerb, zb Marktverkaufsaktion KöSt-Pflicht (widerlegbare) Liebhabereivermutung; 10% bzw für bestimmte Tätigkeiten USt-Befreiung Kommunalsteuerpflicht; Befreiung für mildtätige und gemeinnützige Zwecke auf dem Gebiet der Kinder-, Alten-, Gesundheitsfürsorge 5
7 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Definition Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Kommunalsteue r Begünstigungsschädliche Tätigkeit Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ohne Zweckerfüllung, rein materielle Bedeutung KöSt-Pflicht USt-Pflicht mit Normalsteuersatz Kommunalsteuerpflicht Vermögensverwaltung zb Bankzinsen, Wertpapierveranlagun gen, Vermietungen KöSt-Pflicht bei Steuerabzugspflichtigen Einkünften (KESt, ImmoESt); keine KöSt- Pflicht bei Vermietung USt-Pflicht mit Normalsteuersatz Kommunalsteuerpflicht 6
8 Gemeinnützigkeit isd 34 ff BAO Vorteile der Gemeinnützigkeit Steuerbegünstigungen Beschränkte Körperschaftsteuerpflicht mit Einkünften, die dem Steuerabzug (KESt) unterliegen und im Gesetz taxativ aufgezählten Einkünften Befreiungen und Begünstigungen in der Umsatzsteuer: Aufgrund von Sonderbestimmungen (Liebhaberei) keine Unternehmereigenschaft Ermäßigter Steuersatz von 10 % Steuerbefreiungen für bestimmte Leistungen (zb Krankenanstalten) Befreiungen in der Kommunalsteuer Befreiung von der Grundsteuer für taxativ aufgezählte Tätigkeiten 7
9 Gemeinnützigkeit isd 34 ff BAO Nachteile der Gemeinnützigkeit Geschäftsführer muss laufend die Einhaltung der formalen und materiellen Voraussetzungen kontrollieren Tatsächliche Geschäftsführung Vermögensansammlung Korrekte Beurteilung der wirtschaftlichen Tätigkeit aufgrund der unterschiedlichen steuerlichen Behandlungen Risiko des Verlustes der Gemeinnützigkeit bei Ausführung bestimmter Tätigkeiten (Führung von begünstigungsschädlichen Tätigkeiten) Kostenbelastung mangels Vorsteuerabzug 8
10 Steueroptimierungen in der Umsatzsteuer Verzicht auf die Liebhabereivermutung Vorsteuerabzugsmöglichkeiten Umsatzsteuer-Organschaft 9
11 Liebhaberei Unternehmer isd UStG ist, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit mit Einnahmenerzielungsabsicht nachhaltig ausübt. Umsatzsteuerpflicht (soweit keine Befreiung anwendbar ist) und Vorsteuerabzugsmöglichkeit Keine Unternehmereigenschaft, wenn die Tätigkeit laufend Verluste erwirtschaftet und aufgrund einer persönlichen Neigung erfolgt (sog. Liebhabereitätigkeit) Keine Umsatzsteuerpflicht, jedoch auch kein Vorsteuerabzug 10
12 Liebhaberei Finanzverwaltung: Annahme der Liebhabereitätigkeit bei unentbehrlichen und entbehrlichen Hilfsbetrieben (sog. Liebhabereivermutung) Anwendung der Liebhabereivermutung kann jedoch nicht gegen den Willen des Steuerpflichtigen erfolgen Ist ein Verzicht auf die Liebhabereivermutung immer sinnvoll? zb Neubau bzw größere Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden? zb hoher Materialeinsatz für die Leistungserbringung? 11
13 Liebhaberei Ist ein Verzicht auf die Liebhabereivermutung immer sinnvoll? Beispiel: Verein A betreibt eine Behindertenwerkstätte. Aufgrund von öffentlichen Tarifbeschränkungen ist eine Verrechnung der Umsatzsteuer an die Bewohner nicht möglich (Fixtarif mit EUR 100,00 pro Bewohner mit der Gemeinde vereinbart). Der Verein A plant einen Neubau des Gebäudes aus Spendenmitteln ihv rd TEUR Lösung: Behindertenwerkstätte stellt einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb dar => aufgrund der Liebhabereivermutung keine Umsatzsteuer, jedoch auch kein Vorsteuerabzug Verein muss den Neubau ihv TEUR finanzieren 12
14 Liebhaberei Ist ein Verzicht auf die Liebhabereivermutung immer sinnvoll? Optimierungsmöglichkeit: Verzicht auf die Liebhabereivermutung => Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten des Gebäudes möglich Verein muss den Neubau ihv TEUR finanzieren Verein muss die Umsatzsteuer aus den erhaltenen Erlösen abführen Verein verbleibt ein Erlöse ihv rd EUR 90 pro Bewohner (EUR 100 abzgl 10 % USt) 13
15 Umsatzsteuerorganschaft Definition: keine selbständige Tätigkeit, wenn juristische Person aufgrund der Unterordnung keinen eigenen Willen hat Organisatorische, wirtschaftliche und finanzielle Eingliederung EuGH: Umsatzsteuerliche Organschaft auch bei nichtunternehmerischen gemeinnützigen Organisationen möglich Vorteile: Leistungsbeziehungen innerhalb einer Umsatzsteuerorganschaft sind als Innenumsätze nicht steuerbar 14
16 Umsatzsteuerorganschaft Beispiel: Verein A hat seine Tätigkeiten in die gemeinnützige B GmbH (Alten- und Pflegeheim) ausgegliedert. Verein A erbringt Marketing- und Verwaltungsaufgaben für die B GmbH. B GmbH ist aufgrund der Liebhabereivermutung Nicht- Unternehmer isd UStG. Lösung: Verein A begründet mit der Verrechnung der Marketing- und Verwaltungstätigkeit an B GmbH eine umsatzsteuerpflichtige begünstigungsschädliche Tätigkeit Verein A muss Umsatzsteuer in Rechnung stellen; B GmbH hat keinen Vorsteuerabzug Verteuerung für B GmbH, da überwiegend Personalleistungen verrechnet werden 15
17 Umsatzsteuerorganschaft Optimierungsmöglichkeit: bei Erfüllen der Voraussetzungen kann eine Umsatzsteuerorganschaft begründet werden Leistungen zwischen dem Verein A und der B GmbH sind als Innenumsätze nicht umsatzsteuerbar keine Verteuerung für die B GmbH 16
18 Steuer-Update Ausnahmegenehmigung Definition des kleinen Vereinsfestes Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinnes Freibetrag Pauschale Personalaufwendungen Immobilienertragsteuer 17
19 Ausnahmegenehmigung Ausnahmegenehmigung bei begünstigungsschädlicher Tätigkeit erforderlich automatische Ausnahmegenehmigung Umsätze unter TEUR 40 Antrag auf Ausnahmegenehmigung Absehen von der Körperschaftsteuerpflicht möglich Keine Befreiung von der Umsatzsteuer möglich Antragstellung auch im wiederaufgenommenen Verfahren möglich 18
20 Ausnahmegenehmigung Antrag hat folgende Punkte zu enthalten Zeitpunkt oder Zeitraum, ab dem er Wirkung entfalten soll Erklärung, für welchen Betrieb die Ausnahmegenehmigung beantragt wird Erklärung, ob eine teilweise oder volle Ausnahmegenehmigung beantragt wird Erklärung, dass die Erträge ausschließlich für begünstigte Zwecke verwendet werden Erklärung, dass ohne Absehen von der Abgabepflicht die Erreichung des von der Körperschaft verfolgten begünstigen Zwecke vereitelt oder wesentlich erschwert wäre 19
21 Ausnahmegenehmigung Antragsteller Grundsätzlich die gemeinnützige Organisation, die den Betrieb/ die Tätigkeit ausführt Bei gemeinsamer Tätigkeit mehrerer Organisationen muss jede Körperschaft für sich einen Antrag stellen Gesamtumsatz > TEUR 40 und Umsatz jeder einzelnen Organisation TEUR 40 nicht überschritten wird Beispiel: Sportverein veranstaltet gemeinsam mit der freiwilligen Feuerwehr ein Sportfest. Der Umsatz aus dem Sportfest beträgt TEUR 50 Lösung: Sportverein muss eine Ausnahmegenehmigung stellen 20
22 Vereinsfest Entgeltlich durchgeführte gesellige Veranstaltungen stellen grundsätzlich keine Tätigkeit zur unmittelbaren Zweckverwirklichung dar Abhängig von der Größe und Ausgestaltung des Vereinsfestes liegt ein entbehrlicher Hilfsbetrieb oder eine begünstigungsschädliche Tätigkeit vor Entbehrlicher Hilfsbetrieb bei Vorliegen eines kleinen Vereinsfestes Körperschaftsteuerpflicht Liebhabereivermutung bzw 10 % USt 21
23 Vereinsfest Kriterien Organisation (von der Planung bis zur Mitarbeit während des Festes) erfolgt ausschließlich durch Vereinsmitglieder oder deren Angehörigen Verpflegung übersteigt ein beschränktes Angebot nicht und wird ausschließlich durch Vereinsmitglieder bereitgestellt Darbietungen von Unterhaltungseinlagen (Musik-, Show- und Tanzeinlagen) erfolgen nur durch Vereinsmitglieder oder regionale und der breiten Masse unbekannte Künstler Sämtliche gesellige Veranstaltungen übersteigen innerhalb eines Kalenderjahres nicht den Zeitraum von 48 Stunden 22
24 Ermittlung des steuerpflichtigen Ergebnis Freibetrag Erhöhung des Freibetrages ab der Veranlagung 2013 auf EUR Ansatz von pauschalen Personalkosten Ehrenamtlich tätige Personen erhalten keine Leistungen bzw trinkgeldähnliche Vergütungen Zur Ermittlung des steuerpflichtigen Betriebes können ohne Nachweise - 20 % der Einnahmen als Personalaufwendungen geltend gemacht werden Gilt auch für begünstigungsschädliche Tätigkeiten 23
25 Immobilienertragsteuer Grundstücksveräußerungen sind ab steuerpflichtig Unabhängig von Behaltedauer und Anschaffungszeitpunkt Ausnahme: Grundstücke des unentbehrlichen Hilfsbetriebes und von Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen Höhe der Besteuerung abhängig von Alt- oder Neuvermögen Altvermögen: Erwerb vor dem ,5 % vom Veräußerungserlös, wenn erstmalige Umwidmung in Bauland vor dem erfolgt ist bzw Umwidmung nach dem , jedoch vor dem letzten entgeltlichen Erwerb 15 % vom Veräußerungserlös, wenn Umwidmung in Bauland nach dem erfolgt ist Neuvermögen: Erwerb nach dem % vom Veräußerungsgewinn
26 Immobilienertragsteuer Abgabeverfahren Veranlagung (KöSt-Erklärung) für Grundstücksverkäufe im Jahr 2012 Ab 2013 Abzug der Immo-ESt durch Notar, Rechtsanwalt bis 15. des zweitfolgenden Kalendermonats 25
27 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! UNITAS-SOLIDARIS Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbh Annagasse Wien Dr. Karin Kovacs senior manager Steuerberaterin T E k.kovacs@unitas-solidaris.at 26 solidaris.at
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