Landesausschuss für Berufsbildung Erwin Siebert, Regionaldirektion Bayern. Jugendberufsagenturen in Bayern
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1 Erwin Siebert, Regionaldirektion Bayern Jugendberufsagenturen in Bayern
2 Historie - Ausgangssituation Die Zentrale der BA initiierte bereits 2010 die flächendeckende Einrichtung von Arbeitsbündnissen Jugend und Beruf (Jugendberufsagenturen) und beauftragte die Regionaldirektionen mit der sukzessiven Umsetzung Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung (11/2013) sieht die flächendeckende Einrichtung von Jugendberufsagenturen vor. Sie sollen die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für unter 25-Jährige bündeln Eine verbindliche Definition des Begriffs Jugendberufsagentur existiert nicht gemeint sind alle Arten von Bündnissen/ Kooperationen zwischen den Rechtskreisen SGB II, III und VIII der bisherige One-Stop-Government-Ansatz wird auch Jugendberufsagentur unter einem Dach genannt die Allianz für starke Berufsbildung in Bayern (September 2014) bekräftigt die Umsetzung von Jugendberufsagenturen in Form von Kooperationen vor Ort ebenso die Federführung durch die BA Seite 2
3 Historie - Ausgangssituation das sog. Hamburger Modell ist auf einen Flächenstaat wie Bayern aufgrund der geringen Kundendichte nicht übertragbar One-Stop-Government Modelle sind nur in Zentren denkbar; Umsetzung hängt entscheidend vom politischen Willen der Kommunen ab Seite 3
4 Kriterien für eine Jugendberufsagentur Die Kooperation hat die Verbesserung der Integrationsarbeit von Jugendlichen, insbesondere von benachteiligten Jugendlichen zum Ziel Wesentliche Akteure sind: Agentur für Arbeit, Jobcenter und Jugendamt Weitere wichtige Partner sind Schulämter/ Berufsschulen, Kammern, Arbeitgeber, Jugendmigrationsdienste etc. Die Kooperation soll Ziele und konkrete Vorgehensweisen in den folgenden Handlungsfeldern verbindlich festlegen Seite 4
5 Handlungsfelder lokaler Kooperationen Jugendberufsagenturen Transparenz One-stopgovernment Informationsaustausch Harmonisierte Abläufe und Maßnahmen Werkzeuge und Hilfsmittel zur trägerübergreifenden Information über Bedarfslagen, Maßnahmen und Angebote (als Basis für die gemeinsame Planung der Unterstützung). Identifizierung der notwendigen Informationen bei allen Trägern sowie Vereinbarung einer trägerübergreifenden und datenschutzkonformen Datenerhebung und -übermittlung. Gemeinsame Koordination der Angebote der Integrations- und Hilfeprozesse, Entwicklung von Hilfsmitteln für die verbesserte Kooperation auf strat. und konkreter Fallebene. Zusammenschluss unterschiedlicher Informations- und Dienstleistungsangebote unter einem Dach oder auf einer gemeinsamen Plattform. Kooperationsvereinbarung zwischen Agentur für Arbeit, Gemeinsamer Einrichtung, Kommune, Träger der Jugendhilfe weitere Akteure, z.b. Schulen, Kammern Seite 5
6 Aktueller Stand (Mai 2015) Aktuell sind in Bayern an Jugendberufsagenturen jeweils unter Einbindung des SGB VIII Rechtskreises beteiligt: 52 von 93 Jobcentern (47 von 83 gemeinsamen Einrichtungen und 5 von 10 zugelassenen kommunalen Trägern) 22 von 23 Agenturen für Arbeit 54 von 96 Trägern der Jugendhilfe Seite 6
7 JiBB Jugend in Beruf und Bildung in München Beteiligte Akteure Agentur für Arbeit München Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport Sozialreferat Referat für Arbeit und Wirtschaft Landkreis München Staatliches Schulamt in der Landeshauptstadt Regierung von Oberbayern Jobcenter München Seite 7
8 SGB II Verbindungsstelle SGB II JiBB München SGB III/SGB IX Empfang U25/Reha U25 Eingangsbereich IBZ Jugend SGB VIII Fallberatung PLUS Agenda: JBA/HdB Beratungsverbund U25 b-wege Ansprechpartner Bildungsberatung städt. Bildungsberatung externe Ansprech- partner Seite 8
9 Weiteres Vorgehen Unter Federführung der Agenturen für Arbeit sollen sukzessive in allen Agenturbezirken Jugendberufsagenturen im Sinn von Kooperationsvereinbarungen eingerichtet werden Als Partner der Allianz für starke Berufsbildung in Bayern wird die Regionaldirektion Bayern bei der Einführung von Jugendberufsagenturen insbesondere vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration unterstützt Darüber hinaus ist die Umsetzung der Jugendberufsagenturen im Beirat der Regionaldirektion Bayern mit den Vertretern von Arbeits-, Wirtschafts-, Kultusministerium und den Vertretern der vbw und des DGB ein bedeutendes Thema Die Regionaldirektion Bayern ist mit den Agenturen für Arbeit und Jobcentern regelmäßig in Kontakt, unterstützt bei der Ausgestaltung (z.b. good practice, fachl. Austausch, Entwicklung von Mindeststandards) und treibt die Weiterentwicklung der Jugendberufsagenturen voran Seite 9
10 Back Up Ausbildungsmarkt Stand 04/2015 Seite 10
11 Entwicklung am Ausbildungsmarkt Bestand an gemeldeten Bewerbern und gemeldeten Ausbildungsstellen im Berufsberatungsjahr 2014/ zum zum Vorjahr: +1,3% Vorjahr: -1,4% Bewerber Stellen April 2014 April Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 11
12 Jugendarbeitslosigkeit in Bayern auf niedrigem Niveau bei steigender Dauer der Arbeitslosigkeit eher im SGB II verankert Jahresdurchschnittswert April 2014 März SGB III SGB II bis 3 Monate 3 - unter 6 Monate 6 - unter 12 Monate über 12 Monate Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 12
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