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1 Studienordnung für den Studiengang Wirtschaftsmathematik mit dem Abschluss Diplom des Fachbereichs Mathematik und Informatik an der Philipps-Universität Marburg (Version v , In den Fachbereichsräten Mathematik und Informatik sowie Wirtschaftswissenschaften verabschiedet, noch nicht in Kraft.) Aufgrund des 26 des Hessischen Universitätsgesetzes i.d.f. vom erlässt der Fachbereich Mathematik und Informatik der Philipps-Universität Marburg die folgende Studienordnung. 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsmathematik mit dem Abschluss Diplom des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Philipps-Universität Marburg vom Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums für den Studiengang "Wirtschaftsmathematik (Diplom)". 2 Studiendauer Die Fachbereiche Mathematik und Informatik und Wirtschaftswissenschaften stellen auf der Grundlage dieser Studienordnung ein Lehrangebot bereit, aufgrund dessen ein Student *) des Studiengangs "Wirtschaftsmathematik (Diplom)" innerhalb von acht Fachsemestern die für die Meldung zur Diplomprüfung erforderlichen Studienleistungen erbringen kann. Das Studium wird durch die sich anschließende Diplomprüfung abgeschlossen. 3 Beginn des Studiums Das Studium beginnt jeweils im Wintersemester. 4 Ziel und Inhalt des Studiums (1) Das Studium des Faches "Wirtschaftsmathematik" soll auf eine Tätigkeit als Mathematiker mit guten Kenntnissen in Wirtschaftswissenschaften und Informatik in Wirtschaft und Industrie oder im öffentlichen Dienst fachlich vorbereiten. Diplom-Wirtschaftsmathematiker sollen in der Lage sein, Verfahren zur Lösung praktischer Probleme mit Hilfe mathematischer Methoden und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Erfordernisse zu entwickeln und umzusetzen. Die konkrete Tätigkeit wird je nach Arbeitsplatz sehr unterschiedlich sein, gemeinsam sind in fast allen Bereichen folgende Anforderungen: - komplexe Probleme, die in der Regel von Nichtmathematikern formuliert werden, zu analysieren, zu strukturieren und einer Lösung zuzuführen zu lösen, *) Alle in der Studienordnung verwendeten Personenbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Personen.

2 - die sichere Beherrschung der für die Praxis wichtigsten Methoden in Mathematik, Wirtschaftswissenschaften und Informatik, und die Fähigkeit, neue Hilfsmittel in diesen Bereichen zu entwickeln, - die Fähigkeit zur selbständigen Arbeit, aber auch die zur Zusammenarbeit in Gruppen und mit Vertretern anderer Fachrichtungen. (2) Um die genannten Ziele zu erreichen, enthält das Studium der Wirtschaftsmathematik folgende Elemente: - eine solide Ausbildung in Mathematik, die von Studienbeginn an zu selbständiger Arbeit anhält. Die Studienschwerpunkte liegen in der Angewandten Mathematik (Stochastik, Numerik, Optimierung), das Studium ist jedoch so aufgebaut, daß auch speziellere Veranstaltungen der Reinen Mathematik absolviert werden können, - eine Grundausbildung in Informatik, die die Gebiete Praktische und Technische Informatik aus dem Grundstudium des Diplomstudiengangs Informatik und einen Vertiefungsbereich umfaßt, - das Grundstudium in Volks- und Betriebswirtschaftslehre, sowie eine Vertiefung in einem dieser Gebiete und in den Wahlpflichtfächern, - ein sechswöchiges Industriepraktikum, in dem Erfahrungen in möglichen Tätigkeitsbereichen gesammelt und erste Kontakte zur Wirtschaft hergestellt werden. Die Praxiskontakte werden ferner durch die vom Fachbereich angebotenen Veranstaltungen zur Berufserkundung sowie weiteren Absolventenkontakten gefördert. 5 Aufbau des Studium a) Allgemeines (1) Das Studium gliedert sich in Grund- und Hauptstudium. Das Grundstudium kann in vier Semestern absolviert werden und wird mit der Diplomvorprüfung abgeschlossen. Das Hauptstudium wird nach Bestehen der Diplomvorprüfung aufgenommen und kann in vier Semestern absolviert werden. Es wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen. Die Fachbereiche Mathematik und Informatik sowie Wirtschaftswissenschaften stellen durch ein geeignetes Lehrangebot sicher, daß die Meldung zur Diplomvorprüfung nach dem vierten, die zur Diplomprüfung nach dem achten Fachsemester erfolgen kann. (2) Die Zahl der für den Studiengang mindestens erforderlichen Semesterwochenstunden (SWS) für Vorlesungen, Übungen, Seminare und Praktika beträgt im Grund- und im Hauptstudium insgesamt SWS. Das Grundstudium umfaßt SWS, die sich wie folgt verteilen: - Mathematik 42 SWS - Informatik 12 SWS -Wirtschaftswissenschaften SWS. Das Hauptstudium umfaßt SWS und zwar: - Mathematik 28 SWS - Informatik SWS

3 - Wirtschaftswissenschaften 38 SWS - sechswöchiges Industriepraktikum 8 SWS. (3) Das Grundstudium ist so angelegt, daß nach bestandener Diplomvorprüfung in Wirtschaftsmathematik ein Wechsel zum Studiengang Mathematik (Diplom) mit dem Nebenfach Wirtschaftswissenschaften ohne Zeitverlust möglich ist. b) Grundstudium (4) In Mathematik soll im ersten Studienjahr eine solide Grundlage für das gesamte Mathematikstudium erworben werden; dies geschieht in den Pflichtvorlesungen Analysis I, II und Lineare Algebra I, II mit den zugehörigen Übungen. Vor Beginn der Vorlesungszeit eines jeden Semesters wird je eine Klausur (Jahresabschlussklausuren) zu den Vorlesungen Analysis I, II und zu den Vorlesungen Lineare Algebra I, II angeboten, die als Teil der Diplomvorprüfung gewertet werden können. Es wird empfohlen, diese Jahresabschlussklausuren zu Beginn des 3. oder 4. Semesters zu absolvieren. Vom dritten Semester an kann unter den angebotenen Vorlesungen des Grundstudiums gewählt werden; hierbei ist wenigstens eine Vorlesung mit Übungen aus der Numerik oder Optimierung und eine aus der Stochastik zu absolvieren. Diese Vorlesungen des Grundstudiums setzen Kenntnisse aus den Vorlesungen des ersten Studienjahrs und dort erworbene mathematische Fähigkeiten voraus. Es wird empfohlen, ein bis zwei mathematische Vorlesungen pro Semester mit den zugehörigen Übungen zu absolvieren. Zu den Vorlesungen des Grundstudiums werden in der Regel zweistündige Übungen angeboten, in denen durch die Bearbeitung von Aufgaben der Stoff weiter vertieft, konkretisiert oder angewandt wird. Eine sorgfältige Bearbeitung der Aufgaben und die aktive Teilnahme an den Übungsstunden trägt erfahrungsgemäß entscheidend zum Verständnis und zur Beherrschung des Stoffs einer Vorlesung bei. In Informatik sollen Kenntnisse in praktischer Informatik erworben werden. Hierzu sind die Vorlesungen Praktische Informatik I (Imperative Programmierung) und Praktische Informatik II (Algorithmen und Datenstrukturen) mit den zugehörigen Übungen zu absolvieren. In Wirtschaftswissenschaften kann zwischen den Zweigen Volkswirtschaftslehre (VWL) und Betriebswirtschaftslehre (BWL) gewählt werden. Es sind die Vorlesungen zu den Grundzügen des gewählten Zweigs mit den zugehörigen Übungen zu absolvieren (s. Anlage). Wird der Zweig BWL gewählt, so ist die Vorlesung Technik des betriebslichen Rechnungswesens mit Klausur zu absolvieren. (5) Nach dem vierten Fachsemester soll die Diplomvorprüfung abgelegt werden. Für die Zulassung zur Diplomvorprüfung werden in Mathematik die benoteten Übungsscheine zu den Vorlesungen Analysis I, II, Lineare Algebra I, II, zu einer Vorlesung aus Numerik oder Optimierung und zu einer Vorlesung der Stochastik benötigt. Ausserdem sind die benoteten Ü- bungsscheine zur Praktischen Informatik I und II erforderlich. In Wirtschaftswissenschaften wird bei Wahl des Prüfungsfaches BWL der Klausurschein zur Technik des betrieblichen Rechnungswesens gefordert. (6) Die mündlichen Prüfungen in Mathematik umfassen den Stoff der Vorlesungen Analysis I, II, Lineare Algebra I, II, Numerik oder Optimierung und einer frei wählbaren 4-stündigen Vorlesung (Wahlpflichtveranstaltung) in Mathematik ohne Stochastik. Die Prüfung in Wirtschaftswissenschaften besteht aus den Klausuren zu den Grundzügen in Volkswirtschaftslehre oder Betriebswirtschaftslehre und kann studienbegleitend absolviert werden. In Informatik ist im Vordiplom keine Prüfung vorgesehen.

4 c) Hauptstudium (7) Das Hauptstudium hat zum Ziel, das Grundstudium zu vertiefen und zu ergänzen. 1. In Mathematik (ohne Stochastik) sind vertiefte Kenntnisse in Numerik oder Optimierung oder einem Gebiet der reinen Mathematik sowie Grundkenntnisse in Numerik oder Optimierung in Ergänzung des Prüfungsgebiets der Diplomvorprüfung zu erwerben. 2. In Stochastik sind vertiefte Kenntnisse in Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik zu erwerben. Aus je einem Vertiefungsgebiet unter 1. und 2. ist ein Übungsschein, ferner sind zwei Seminarscheine aus diesen Gebieten zu erwerben. 3. In Informatik ist das Grundstudium durch eine der Vorlesungen Technische Informatik I (Rechnerstrukturen) oder Theoretische Informatik zu ergänzen und dort ein benoteter Ü- bungsschein zu erwerben. Aus dem Lehrangebot des Hauptstudiums im Diplomstudiengang Informatik sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 6 8 SWS zu absolvieren, die in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen sollten. Ferner ist ein Fortgeschrittenenpraktikum im Bereich der Informatik zu absolvieren. 4. In Wirtschaftswissenschaften ist ein Schwerpunktfach im Umfang von 12 SWS (oder Allgemeine BWL im Umfang von 16 SWS) in dem Zweig, in dem die Diplom-Vorprüfung abgelegt wurde zu studieren, ferner ist eine der Teilklausuren zur VWL oder BWL zu ergänzen, in BWL ist ausserdem der Übungsschein zur Technik des betrieblichen Rechnungswesens zu erwerben. Wird das Grundstudium in VWL bzw. BWL vollständig ergänzt (als Wahlpflichtfach), so kann auch in diesem Zweig das Schwerpunktfach gewählt werden. 5. Es sind zwei Wahlpflichtfächer im Umfang von 6 8 SWS zu wählen. Studierende mit Schwerpunktfach VWL können stattdessen auch das Wahlpflichtfach Finanzwissenschaft im Umfang von 14 SWS wählen. Die Wahlpflichtfächer und deren Inhalt, Umfang und Kombinationsmöglichkeiten sind in der Anlage aufgeführt. (8) Während des Studiums, i. d. Regel im Hauptstudium, ist ein mindestens sechswöchiges Industriepraktikum zu absolvieren. Dieses kann in einem Wirtschaftsunternehmen oder in einer Institution, die nicht unmittelbar mit einer Universität in Verbindung steht, absolviert werden. In dem Praktikum sollen typische Studieninhalte des Studienganges zur Anwendung kommen. Vor Aufnahme des Praktikums sollten deshalb bereits einige der vorgesehenen mittleren Vorlesungen und Übungen absolviert sein. Über das Praktikum ist ein Bericht anzufertigen; das Praktikum ist von der Gastfirma bestätigen zu lassen. (9) Während des Hauptstudiums sollte auch die Planung für die Diplomarbeit durch die Kontaktaufnahme mit möglichen Betreuern und die Verstärkung von Studienschwerpunkten beginnen. Für das Verfahren ist insbesondere 18 Abs. 2 4 der Prüfungsordnung zu beachten. (10) Nach dem achten Fachsemester sollte die Diplomprüfung abgelegt werden. Die Zulassungsvoraussetzungen sowie Art, Inhalt und Umfang der Prüfung ist in der Prüfungsordnung geregelt.

5 6 Leistungsnachweise (1) Leistungsnachweise für die regelmäßige Teilnahme an einer Übung oder einem Seminar in Mathematik oder Informatik werden vom Leiter der Lehrveranstaltung auf Grund der unten genannten Kriterien erteilt. Die zugrundegelegten Kriterien und die Wiederholungsmöglichkeiten werden vor Beginn der Lehrveranstaltung genannt. Alle geforderten Leistungen sind vor Beginn der Vorlesungszeit des darauffolgenden Semesters zu erbringen. (2) Übungs- oder Praktikumsscheine werden auf Grund folgender Kriterien ausgegeben: (a) Übungen: Lösung von Übungsaufgaben, die im Zusammenhang von Vorlesung und Übung gestellt werden; der jeweilige Umfang wird zu Beginn des Semesters festgelegt (die Aufgaben können dabei durch Punkte bewertet werden). Darüber hinaus soll der Übungsteilnehmer durch Vortrag und Erläuterung in den Übungen (Tutorien) zeigen, daß er die eingereichte Lösung auch im Zusammenhang mit dem übrigen Stoff verstanden hat, sie ausreichend begründen und verständlich darstellen kann. Praktika: Lösung von Praktikumsaufgaben mit Hilfe von Computerprogrammen. Der für einen Schein notwendige Umfang wird zu Beginn des Semesters festgelegt. Der Praktikumsteilnehmer soll dem Praktikumsbetreuer die erfolgreiche Lösung einer Aufgabe am Rechner demonstrieren. (b) (c) Bestehen einer oder mehrerer Klausuren. Bestehen eines oder mehrerer Kolloquien. Die Kriterien (a), (b), (c) dürfen vom Veranstaltungsleiter einzeln oder kombiniert eingesetzt werden, wobei in der Regel ein Übungsschein nur erteilt wird, wenn auch das Kriterium in (a) erfüllt ist. Bei den Kriterien (b) und (c) ist eine Wiederholungsmöglichkeit vor Beginn der Vorlesungszeit des darauffolgenden Semesters vorzusehen. (3) Ein benoteter Übungs- oder Praktikumsschein wird vom Veranstaltungsleiter nur dann erteilt, wenn das Kriterium aus Abs. 2 (a) und eines der Kriterien aus Abs. 2 (b) oder 2 (c) erfüllt sind. Die Übungsscheine zu den Übungen zur Analysis I, II und Lineare Algebra I, II werden nur als benotete Übungsscheine ausgegeben. (4) Seminarscheine werden auf Grund folgender Kriterien ausgegeben: (a) Der Teilnehmer hat durch einen in der Regel mindestens zweistündigen Vortrag gezeigt, daß er den von ihm erarbeiteten und vorgetragenen Stoff verstanden hat und in der Lage war, denselben in angemessener Form darzustellen. b) Zusätzlich kann die schriftliche Ausarbeitung des eigenen Seminarvortrags, ggf. unter Einbeziehung der Diskussionsbeiträge herangezogen werden. (4) Die Zahl der Teilnehmer an einem Seminar kann begrenzt werden, wenn anderenfalls die Teilnehmerzahl für eine sinnvolle Seminararbeit zu groß würde. (5) Für die Leistungsanforderungen in den wirtschaftswissenschaftlichen Fächer sind die dort geltenden Regelungen maßgebend.

6 7 Studienfachberatung (1) Für die Studienfachberatung ist der vom Fachbereich Mathematik beauftragte Professor zuständig. Darüber hinaus stehen alle Professoren für Fragen der Studienfachberatung zur Verfügung. (2) Für Beratung und rechtsverbindliche Auskünfte in Prüfungsfragen ist der Vorsitzende des Diplomprüfungsausschusses zuständig. 8 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. 9 Übergangsregelungen Studenten im Grundstudium, die dieses vor Inkrafttreten dieser Studienordnung aufgenommen haben, können das Grundstudium nach der bisherigen Studienordnung, müssen jedoch das Hauptstudium nach der neuen Studienordnung absolvieren. Studenten, die bei Inkrafttreten dieser Studienordnung die Diplomvorprüfung bereits bestanden haben, können das Hauptstudium nach der bisherigen Studienordnung absolvieren. Marburg, den 4. Juli 2001 Der Dekan des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Philipps-Universität Marburg (Prof. Dr. J. Steinebach)

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