7. Abschnitt: Geschichte

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1 Der Text dieser Studienordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text 7. Abschnitt: Geschichte 27 Geschichte als Haupt- und Nebenfach im gemeinsamen Grundstudium historischer Disziplinen (1) Das Fach "Geschichte" besteht aus den Prüfungsteilfächern Alte Geschichte, Mittlere Geschichte, Neuere und Neueste Geschichte, Bayerische und Fränkische Landesgeschichte, Osteuropäische Geschichte und Didaktik der Geschichte. Für das Magisterstudium können höchstens zwei der genannten Teilfächer gewählt werden; sie sind Gegenstand einer gemeinsamen Zwischenprüfung "Geschichte " (vgl. 38 ZwPO und 18 Abs. 1 und 2 MagPO). Die Studenten, die im Fach "Geschichte " keine Zwischenprüfung ablegen, werden im Hinblick auf das Hauptstudium auf die entsprechenden Paragraphen dieser Studienordnung zu den einzelnen historischen Teilfächern verwiesen. Unbeschadet der allgemeinen Vorschriften über die Zulassung zum Hochschulstudium sind generell gute Fremdsprachenkenntnisse erforderlich. Im Hinblick auf die Benutzung der wissenschaftlichen Literatur wird Englisch als moderne Fremdsprache vorausgesetzt, im Hinblick auf die Beschäftigung mit Quellentexten vor allem in Alter und Mittlerer Geschichte Latein (Latinum oder dem Latinum entsprechende Lateinkenntnisse). Sofern Lateinkenntnisse (zum Umfang vgl. 19 Abs. 2 MagPO) nicht vorhanden, sind sie im Verlauf des Grundstudiums zu erwerben; sie müssen bei der Anmeldung zur Zwischenprüfung nachgewiesen werden. Der Erwerb von Kenntnissen wenigstens einer weiteren modernen Fremdsprache (z. B. Französisch, Russisch, Spanisch) wird dringend empfohlen. Für ein ordnungsgemäßes Studium der Alten Geschichte im Hauptfach sind Kenntnisse des Altgriechischen unverzichtbar, für ein solches der Osteuropäischen Geschichte Kenntnisse des Russischen. Es wird daher dringend empfohlen, fehlende Kenntnisse unbeschadet der prüfungsrechtlichen Bestimmungen möglichst im Grundstudium zu erwerben. (3) Ziele des gemeinsamen Grundstudiums Das Grundstudium soll Fachwissen und Grundkenntnisse über das historische Geschehen in seinen Epochen und in zentralen Teilbereichen der Geschichtswissenschaft vermitteln, sowie über intensive Quellenlektüre und -interpretation in Methodik und Fachterminologie einführen und an eigenständiges wissenschaftliches Arbeiten heranführen. des Grundstudiums Die Studieninhalte bestimmen sich im gemeinsamen Grundstudium aus den Einzelfächern und bestehen in der Alten Geschichte in der Beschäftigung mit der griechischen und römischen Geschichte einschließlich der Randgebiete von der Frühzeit Griechenlands bis zur Spätantike, in der Mittleren Geschichte mit der europäischen Geschichte von der Zeit der Völkerwanderung bis zum Beginn der Reformation, in der Neueren und Neuesten Geschichte mit der deutschen, europäischen und außer- 1

2 europäischen Geschichte vom Beginn der Frühen Neuzeit (um 1500) bis zur Gegenwart, in der Bayerischen und Fränkischen Landesgeschichte mit der mittelalterlichen sowie neueren und neuesten Geschichte Bayerns und Frankens im Raum des heutigen Freistaates Bayern unter Einbeziehung der allgemeinen Geschichte und im Vergleich mit anderen deutschen und europäischen Regionalgeschichten, in der Osteuropäischen Geschichte mit der Geschichte von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im osteuropäischen Raum im Rahmen der gesamteuropäischen Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der russischen und sowjetischen Geschichte vom Ende des l 7. Jahrhunderts bis zur Gegenwart. Dabei geht es in allen Einzelfächern außer um die jeweiligen Ereignis- und Strukturgeschichten um die größeren Zusammenhänge und allgemeinen Probleme sowie um die spezifischen Quellenfragen, Hilfswissenschaften, Methoden und theoretischen Grundlagen der Alten, der Mittleren, der Neueren und Neuesten Geschichte, der Bayerischen und Fränkischen Landesgeschichte und der Osteuropäischen Geschichte. Das Magisterstudium der Didaktik der Geschichte hat einen Schwerpunkt im schulischen Bereich und konzentriert sich dort in erster Linie auf Vermittlungs- und Rezeptionsprozesse von Geschichte bei Kindern und Jugendlichen in den verschiedenen Schularten, einen anderen Schwerpunkt in außerschulischen Bildungsprozessen, z. B. bei Museen und Ausstellungen. Dazu gehört die Einführung in Theorien und Methodik der Geschichtsdidaktik. Das gemeinsame Grundstudium (4 Semester) umfasst insgesamt 40 SWS im Hauptund 20 SWS im Nebenfach. Der erfolgreiche Besuch folgender Lehrveranstaltungen ist Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung: je ein Proseminar mit Einführungskurs zur Alten Geschichte (3 SWS), zur Mittleren Geschichte (3 SWS) und zur Neueren und Neuesten Geschichte (3 SWS). Anstelle des Proseminars mit Einführungskurs zur Mittleren Geschichte kann eines zur Bayerischen und Fränkischen Landesgeschichte (3 SWS) gewählt werden, anstelle des Proseminars mit Einführungskurs zur Neueren und Neuesten Geschichte kann eines zur Bayerischen und Fränkischen Landesgeschichte (3 SWS) oder zur Osteuropäischen Geschichte (3 SWS) gewählt werden. Ferner sind für ein ordnungsgemäßes Grundstudium Vorlesungen, Repetitorien, methodische Übungen und/oder Quellenlektüre-Kurse im Umfang von 25 SWS im Hauptfach beziehungsweise 9 SWS im Nebenfach erforderlich, außerdem - nach Wahl des Studenten - zusätzlich weitere Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 6 SWS im Hauptfach beziehungsweise 2 SWS im Nebenfach. Es ist empfehlenswert, diese auf die Teilbereiche Alte, Mittlere sowie Neuere und Neueste Geschichte beziehungsweise Bayerische und Fränkische Landesgeschichte sowie Osteuropäische Geschichte zu verteilen. (6) Im Magisterstudiengang erworbene Leistungsnachweise sind im allgemeinen auch auf den Staatsexamensstudiengang anrechenbar und umgekehrt. 28 Alte Geschichte als Hauptfach im Hauptstudium (1) Das Fach Alte Geschichte bildet im Hauptstudium ein eigenständiges Prüfungsfach (vgl. 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 MagPO). Es baut auf einem für alle Fächer der Geschichte gemeinsamen Grundstudium auf. 2

3 Während des Hauptstudiums sollten die Kenntnisse der lateinischen Sprache beständig vertieft werden. Ferner sind Kenntnisse des Altgriechischen für den Hauptfach-Studenten unverzichtbar und solche zumindest in Englisch als einer modernen Fremdsprache erforderlich; Kenntnisse einer zweiten modernen Fremdsprache (z. B. Französisch, Italienisch) sollten, sofern nicht vorhanden, auf jeden Fall erworben werden. Bei stärkerer Konzentration auf ausgewählte Gebiete der Alten Geschichte sollen die Fähigkeit zu selbständigem problem- und forschungsorientierten Arbeiten und der sichere Umgang mit den Methoden des Faches weiter entwickelt werden. Geschichte der griechisch-römischen Antike (unter Berücksichtigung ihrer Einbettung in die Geschichte des gesamten Altertums) in ihren verschiedenen Aspekten: politische Geschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Kulturgeschichte, Alltags- und Mentalitätsgeschichte. Als Grundlagen: Quellen und Methoden des Althistorikers sowie Historische Hilfswissenschaften. Das Hauptstudium (4 Semester) umfasst insgesamt 40 SWS. Der erfolgreiche Besuch folgender Lehrveranstaltungen ist Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung: 2 Hauptseminare (insgesamt 4 SWS). Als unverzichtbar für ein ordnungsgemäßes Hauptstudium werden dringend empfohlen Vorlesungen, Übungen und Kolloquien zu den unter Absatz 4 genannten Themenbereichen im Umfang von 24 SWS. Darin enthalten sind Lehrveranstaltungen zur Methodik der Alten Geschichte und zu ihren Hilfswissenschaften (Epigraphik, Numismatik, Forschungsgeschichte, Begriffsgeschichte u. a.) sowie Lektürekurse zu Quellen der Alten Geschichte im Umfang von 6 SWS. Übungen) aus der Alten Geschichte benachbarten Fachgebieten wie z. B. der Klassischen Archäologie, der Älteren Kirchengeschichte, der antiken Philosophie, der Latinistik, der Gräzistik, der historischen Geographie im Umfang von 12 SWS besucht werden; darunter sollte ein Hauptseminar sein. Je nach Angebot sollten die Studenten an wissenschaftlichen Exkursionen zu Stätten der Antike, an Praktika in Museen oder an Grabungen teilnehmen. (6) Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums im Fach Alte Geschichte sind im allgemeinen identisch mit denen des Hauptstudiums im Lehramtfach Geschichte für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen. 3

4 29 Alte Geschichte als Nebenfach im Hauptstudium (1) Das Fach Alte Geschichte bildet im Hauptstudium ein eigenständiges Prüfungsfach (vgl. 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 MagPO). Es baut auf einem für alle Fächer der Geschichte gemeinsamen Grundstudium auf. Während des Hauptstudiums sollten die Kenntnisse der lateinischen Sprache beständig vertieft werden. Ferner sind Kenntnisse zumindest in Englisch als einer modernen Fremdsprache erforderlich; Kenntnisse einer zweiten modernen Fremdsprache (z. B. Französisch, Italienisch) sollten auf jeden Fall, sofern nicht vorhanden, erworben werden. Studenten mit einer Fächerkombination im Bereich der Altertumswissenschaften wird der Erwerb von Kenntnissen des Altgriechischen empfohlen. Bei stärkerer Konzentration auf ausgewählte Gebiete der Alten Geschichte sollen die Fähigkeit zu selbständigem problem- und forschungsorientierten Arbeiten und der sichere Umgang mit den Methoden des Faches weiter entwickelt werden. Geschichte der griechisch-römischen Antike (unter Berücksichtigung ihrer Einbettung in die Geschichte des gesamten Altertums) in ihren verschiedenen Aspekten: politische Geschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Kulturgeschichte, Alltags- und Mentalitätsgeschichte. Als Grundlagen: Quellen und Methoden des Althistorikers sowie Historische Hilfswissenschaften. Das Hauptstudium (4 Semester) umfasst insgesamt 20 Semesterwochenstunden (SWS). Der erfolgreiche Besuch ist Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung: 1 Hauptseminar (2 SWS). Als unverzichtbar für ein ordnungsgemäßes Hauptstudium werden dringend empfohlen Vorlesungen, Übungen und Kolloquien zu den unter Absatz 4 genannten Themenbereichen im Umfang von 14 SWS. Darin enthalten sind Lehrveranstaltungen zur Methodik der Alten Geschichte und zu ihren Hilfswissenschaften (Epigraphik, Numismatik u. a.) sowie Lektürekurse zu Quellen der Alten Geschichte im Umfang von 4 SWS sein. Übungen) aus der Alten Geschichte benachbarten Fachgebieten wie z. B. der Klassischen Archäologie, der Älteren Kirchengeschichte, der antiken Philosophie, der Latinistik, der Gräzistik, der historischen Geographie im Umfang von 4 SWS besucht werden. 4

5 (6) Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums im Fach Alte Geschichte sind im allgemeinen identisch mit denen des Hauptstudiums im Lehramtfach Geschichte für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen. 30 Mittlere Geschichte als Hauptfach im Hauptstudium (1) Das Fach Mittlere Geschichte bildet im Hauptstudium ein eigenständiges Prüfungsfach (vgl. 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 MagPO). Es baut auf einem für alle Fächer der Geschichte gemeinsamen Grundstudium auf. dieser Studienordnung und Lateinkenntnisse gemäß 38 Abs. 1 ZwPO Für ein ordnungsgemäßes Studium der Mittleren Geschichte sind das Latinum oder dem Latinum entsprechende Lateinkenntnisse gemäß 19 Abs. 2 MagPO Voraussetzung. Soweit sie nicht mit dem Reifezeugnis nachgewiesen sind, ist ihr Erwerb während des Grundstudiums unerlässlich. Während des Hauptstudiums sollten die Kenntnisse der lateinischen Sprache beständig vertieft werden. Ferner sind Kenntnisse zumindest in Englisch als einer modernen Fremdsprache erforderlich; Kenntnisse einer zweiten modernen Fremdsprache (z. B. Französisch, Italienisch) sollten auf jeden Fall erworben werden, sofern nicht vorhanden. Bei stärkerer Konzentration auf ausgewählte Gebiete der Mittleren Geschichte sollen die Fähigkeit zu selbständigem problem- und forschungsorientierten Arbeiten und der sichere Umgang mit den Methoden des Faches weiter entwickelt werden. Im Rahmen der europäischen Geschichte des Jahrtausends von ca. 500 bis ca stehen folgende Themenbereiche im Mittelpunkt: Die Entstehung der abendländischen Völker und Staatengemeinschaft. Frühformen der Staatlichkeit in Europa. Zentralistische und partikulare Tendenzen. Entstehung und Ausprägung der europäischen Stadt. Die Grundlegung des neuzeitlichen Europa. Beharrungstendenzen und Mobilität in der mittelalterlichen Gesellschaft, besonders als Grundlage der neuzeitlichen Entwicklung. Grundgegebenheiten und Veränderung des Wirtschaftslebens. Die Christianisierung der germanischen Völker; die Bedeutung der Kirche als Kulturträger und ihr Beitrag zur öffentlichen Ordnung des Mittelalters; Verknüpfung und Konfrontation geistlicher und weltlicher Sphäre. Historische Hilfswissenschaften. Das Hauptstudium (4 Semester) umfasst insgesamt 40 SWS. 5

6 Der erfolgreiche Besuch folgender Lehrveranstaltungen ist Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung: 2 Hauptseminare (insgesamt 4 SWS). werden Vorlesungen, Übungen und Kolloquien zu den unter Absatz 4 genannten Themenbereichen im Umfang von 24 SWS. Übungen) aus benachbarten Fachgebieten der Mittleren Geschichte wie z. B. der Kunst- und Musikgeschichte des Mittelalters, der Mittellateinischen Philologie, der Literatur des Mittelalters, der Kirchengeschichte, der Philosophie, der Christlichen Archäologie, der Historischen Geographie im Umfang von 12 SWS besucht werden; darunter sollte ein Hauptseminar sein. Je nach Angebot sollten die Studenten an wissenschaftlichen Exkursionen zu Stätten des Mittelalters oder an Praktika in Museen beziehungsweise historischen Ausstellungen teilnehmen. (6) Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums im Fach Mittlere Geschichte sind im allgemeinen identisch mit denen des Hauptstudiums im Lehramtfach Geschichte für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen. 31 Mittlere Geschichte als Nebenfach im Hauptstudium (1) Das Fach Mittlere Geschichte bildet im Hauptstudium ein eigenständiges Prüfungsfach (vgl. 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 MagPO). Es baut auf einem für alle Fächer der Geschichte gemeinsamen Grundstudium auf. Für ein ordnungsgemäßes Studium der Mittleren Geschichte sind das Latinum oder dem Latinum entsprechende Lateinkenntnisse gemäß 19 Abs. 2 MagPO Voraussetzung. Soweit sie nicht mit dem Reifezeugnis nachgewiesen sind, ist ihr Erwerb während des Grundstudiums unerlässlich. Während des Hauptstudiums sollten die Kenntnisse der lateinischen Sprache beständig vertieft werden. Ferner sind Kenntnisse zumindest in Englisch als einer modernen Fremdsprache erforderlich; Kenntnisse einer zweiten modernen Fremdsprache (z. B. Französisch, Italienisch) sollten auf jeden Fall erworben werden, sofern nicht vorhanden. Bei stärkerer Konzentration auf ausgewählte Gebiete der Mittleren Geschichte sollen die Fähigkeit zu selbständigem problem- und forschungsorientierten Arbeiten und der sichere Umgang mit den Methoden des Faches weiter entwickelt werden. Im Rahmen der europäischen Geschichte des Jahrtausends von ca. 500 bis ca stehen folgende Themenbereiche im Mittelpunkt: 6

7 Die Entstehung der abendländischen Völker und Staatengemeinschaft. Frühformen der Staatlichkeit in Europa. Zentralistische und partikulare Tendenzen. Entstehung und Ausprägung der europäischen Stadt. Die Grundlegung des neuzeitlichen Europa. Beharrungstendenzen und Mobilität in der mittelalterlichen Gesellschaft, besonders als Grundlage der neuzeitlichen Entwicklung. Grundgegebenheiten und Veränderung des Wirtschaftslebens. Die Christianisierung der germanischen Völker; die Bedeutung der Kirche als Kulturträger und ihr Beitrag zur öffentlichen Ordnung des Mittelalters; Verknüpfung und Konfrontation geistlicher und weltlicher Sphäre. Das Hauptstudium (4 Semester) umfasst insgesamt 20 SWS. Der erfolgreiche Besuch folgender Lehrveranstaltung ist Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung: 1 Hauptseminar (2 SWS). werden Vorlesungen, Übungen und Kolloquien zu den unter Absatz 4 genannten Themenbereichen im Umfang von 14 SWS. Übungen) aus benachbarten Fachgebieten der Mittleren Geschichte wie z. B. der Kunst- und Musikgeschichte des Mittelalters, der Mittellateinischen Philologie, der Literatur des Mittelalters, der Kirchengeschichte, der Philosophie, der Christlichen Archäologie, der Historischen Geographie im Umfang von 4 SWS besucht werden; darunter sollte ein Hauptseminar sein. (6) Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums im Fach Mittlere Geschichte sind im allgemeinen identisch mit denen des Hauptstudiums im Lehramtfach Geschichte für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen. 32 Neuere und Neueste Geschichte als Hauptfach im Hauptstudium (1) Das Fach Neuere und Neueste Geschichte bildet im Hauptstudium ein eigenständiges Prüfungsfach (vgl. 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 MagPO). Es baut auf einem für alle Fächer der Geschichte gemeinsamen Grundstudium auf. Für ein ordnungsgemäßes Studium der Neueren und Neuesten Geschichte sind das Latinum oder dem Latinum entsprechende Lateinkenntnisse gemäß 19 Abs. 2 MagPO Voraussetzung. Soweit sie nicht mit dem Reifezeugnis nachgewiesen sind, ist ihr Erwerb während des Grundstudiums unerlässlich. Ferner sind Kenntnisse zumindest in Englisch als einer modernen Fremdsprache erforderlich; Kenntnisse einer zweiten modernen Fremdsprache (z. B. Französisch, Italienisch) sollten auf jeden Fall erworben werden, sofern nicht vorhanden. 7

8 Bei stärkerer Konzentration auf ausgewählte Gebiete der Neueren und Neuesten Geschichte sollen die Fähigkeit zu selbständigem problem- und forschungsorientierten Arbeiten und der sichere Umgang mit den Methoden des Faches weiter entwickelt werden. Im Rahmen der deutschen, europäischen und außereuropäischen Geschichte vom Beginn der Frühen Neuzeit (um 1500) bis zur Gegenwart stehen folgende Themenbereiche im Mittelpunkt: Formen und Strukturen politischer Herrschaft und sozialer Verfassung in Deutschland und im europäischen Staatensystem der Frühen Neuzeit, auch in der außereuropäischen Welt. Staat und Gesellschaft im Zeitalter der politischen, sozialen und technisch-industriellen Revolutionen. Die Ausbildung der Nationalstaaten und des Imperialismus. Europa und die Krise der Massendemokratie (Nationalsozialismus/Faschismus/Kommunismus) in der Epoche der Weltkriege. Weltpolitik und Entwicklung der beiden deutschen Staaten von 1945 bis Deutschland, Europa und die Welt seit der Wiederherstellung der deutschen Einheit und der Überwindung der Teilung Europas. Das Hauptstudium (4 Semester) umfasst insgesamt 40 SWS. Der erfolgreiche Besuch folgender Lehrveranstaltungen ist Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung: 1 Hauptseminar zur Epoche der Frühen Neuzeit ( Jahrhundert) (2 SWS), 1 Hauptseminar zur Geschichte des 19./20. Jahrhunderts (2 SWS). werden Vorlesungen, Übungen und Kolloquien zu den unter Absatz 4 genannten Themenbereichen im Umfang von 24 SWS. Übungen) aus benachbarten Fachgebieten der Neueren und Neuesten Geschichte wie z. B. der Rechts- und Verfassungsgeschichte, der Literaturgeschichte, der Kunst- und Musikgeschichte, der Kirchengeschichte, der Philosophie, der Politischen Wissenschaft, der Soziologie, der Wirtschafts- und Technikgeschichte, der Historischen Geographie im Umfang von 12 SWS besucht werden; darunter sollte ein Hauptseminar sein. Je nach Angebot sollten die Studenten an wissenschaftlichen Exkursionen zu Stätten der Neuzeit (ab um 1500) oder an Praktika in Museen beziehungsweise historischen Ausstellungen teilnehmen. (6) Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums im Fach Neuere und Neueste Geschichte sind im allgemeinen identisch mit denen des Hauptstudiums im Lehramtfach Geschichte für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen. 33 Neuere und Neueste Geschichte als Nebenfach im Hauptstudium (1) Das Fach Neuere und Neueste Geschichte bildet im Hauptstudium ein eigenständiges Prüfungsfach (vgl. 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 MagPO). Es baut auf einem für alle Fächer der Geschichte gemeinsamen Grundstudium auf. 8

9 ist in der Regel der Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung. Hat der Student keine Zwischenprüfung in "Geschichte" abgelegt, so hat er bei der Aufnahme in die Hauptseminare den erfolgreichen Besuch der Proseminare gemäß 27 Abs. 5 Satz 2 dieser Studienordnung und Lateinkenntnisse gemäß 38 Abs. 1 Nr. 1 ZwPO Für ein ordnungsgemäßes Studium der Neueren und Neuesten Geschichte sind das Latinum oder dem Latinum entsprechende Lateinkenntnisse gemäß 19 Abs. 2 MagPO Voraussetzung. Soweit sie nicht mit dem Reifezeugnis nachgewiesen sind, ist ihr Erwerb während des Grundstudiums unerlässlich. Ferner sind Kenntnisse zumindest in Englisch als einer modernen Fremdsprache erforderlich; Kenntnisse einer zweiten modernen Fremdsprache (z. B. Französisch, Italienisch) sollten auf jeden Fall erworben werden, sofern nicht vorhanden. Bei stärkerer Konzentration auf ausgewählte Gebiete der Neueren und Neuesten Geschichte sollen die Fähigkeit zu selbständigem problem- und forschungsorientierten Arbeiten und der sichere Umgang mit den Methoden des Faches weiter entwickelt werden. Im Rahmen der deutschen, europäischen und außereuropäischen Geschichte vom Beginn der Frühen Neuzeit (um 1500) bis zur Gegenwart stehen folgende Themenbereiche im Mittelpunkt: Formen und Strukturen politischer Herrschaft und sozialer Verfassung in Deutschland und im europäischen Staatensystem der Frühen Neuzeit, auch in der außereuropäischen Welt. Staat und Gesellschaft im Zeitalter der politischen, sozialen und technisch-industriellen Revolutionen. Die Ausbildung der Nationalstaaten und des Imperialismus. Europa und die Krise der Massendemokratie (Nationalsozialismus/Faschismus/Kommunismus) in der Epoche der Weltkriege. Weltpolitik und Entwicklung der beiden deutschen Staaten von 1945 bis Deutschland, Europa und die Welt seit der Wiederherstellung der deutschen Einheit und der Überwindung der Teilung Europas. Das Hauptstudium (4 Semester) umfasst insgesamt 20 SWS. Der erfolgreiche Besuch folgender Lehrveranstaltung ist Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung: 1 Hauptseminar (2 SWS) nach Wahl aus dem Bereich der Frühen Neuzeit oder des 19./20. Jahrhunderts. werden Vorlesungen, Übungen und Kolloquien zu den unter Absatz 4 genannten Themenbereichen im Umfang von 14 SWS. Übungen) aus benachbarten Fachgebieten der Neueren und Neuesten Geschichte wie z. B. der Rechts- und Verfassungsgeschichte, der Literaturgeschichte, der Kunst- und Musikgeschichte, der Kirchengeschichte, der Philosophie, der Po- 9

10 litischen Wissenschaft, der Soziologie, der Wirtschafts- und Technikgeschichte, der Historischen Geographie im Umfang von 4 SWS besucht werden; darunter sollte ein Hauptseminar sein. (6) Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums im Fach Neuere und Neueste Geschichte sind im allgemeinen identisch mit denen des Hauptstudiums im Lehramtfach Geschichte für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen. 34 Bayerische und Fränkische Landesgeschichte als Hauptfach im Hauptstudium (1) Das Fach Bayerische und Fränkische Landesgeschichte bildet im Hauptstudium ein eigenständiges Prüfungsfach (vgl. 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 MagPO). Es baut auf einem für alle Fächer der Geschichte gemeinsamen Grundstudium auf. Für ein ordnungsgemäßes Studium der Bayerischen und Fränkischen Landesgeschichte sind das Latinum oder dem Latinum entsprechende Lateinkenntnisse gemäß 19 Abs. 2 MagPO Voraussetzung. Soweit sie nicht mit dem Reifezeugnis nachgewiesen sind, ist ihr Erwerb während des Grundstudiums unerläßlich. Während des Hauptstudiums sollten die Kenntnisse der lateinischen Sprache beständig vertieft werden. Ferner sind Kenntnisse zumindest in Englisch als einer modernen Fremdsprache erforderlich; Kenntnisse einer zweiten modernen Fremdsprache (z. B. Französisch, Italienisch) sollten auf jeden Fall erworben werden, sofern nicht vorhanden. Bei stärkerer Konzentration auf ausgewählte Gebiete der Bayerischen und Fränkischen Landesgeschichte sollen die Fähigkeit zu selbständigem problem- und forschungsorientierten Arbeiten und der sichere Umgang mit den Methoden des Faches weiter entwickelt werden. Im Rahmen der Geschichte Bayerns und Frankens vom Mittelalter bis zur Gegenwart im Raum des heutigen Freistaates Bayern stehen folgende Themenbereiche im Mittelpunkt: Die dynastisch-territoriale, allgemein politische, verfassungsmäßige, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung Bayerns und Frankens, ihr Vergleich mit anderen Regionen Deutschlands und Europas, ihre Verflechtungen mit der allgemeinen Geschichte. Die Landesgeschichte will die Trennung zwischen den einzelnen Disziplinen und ihren Hilfswissenschaften überwinden und versucht ein Gesamtbild eines Landes oder einer Landschaft zu vermitteln. Historische Hilfswissenschaften. 10

11 Das Hauptstudium (4 Semester) umfasst insgesamt 40 SWS. Der erfolgreiche Besuch folgender Lehrveranstaltungen ist Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung: 2 Hauptseminare (insgesamt 4 SWS). werden Vorlesungen, Übungen und Kolloquien zu den unter Absatz 4 genannten Themenbereichen im Umfang von 24 SWS. Übungen) aus benachbarten Fachgebieten der Bayerischen und Fränkischen Landesgeschichte wie z. B. der Mittleren Geschichte, der Neueren und Neuesten Geschichte, der Kunstgeschichte, der Kirchengeschichte, der Philosophie, der Rechts- und Verfassungsgeschichte, der Wirtschaftsgeschichte, der Soziologie, der Historischen Geographie im Umfang von 12 SWS besucht werden; darunter sollte ein Hauptseminar sein. Je nach Angebot sollten die Studenten an wissenschaftlichen Exkursionen zu Stätten von landesgeschichtlicher Bedeutung in Bayern und Franken oder an Praktika in Museen beziehungsweise historischen Ausstellungen teilnehmen. (6) Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums im Fach Bayerische und Fränkische Landesgeschichte sind im allgemeinen identisch mit denen des Hauptstudiums im Lehramtfach Geschichte für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen. 35 Bayerische und Fränkische Landesgeschichte als Nebenfach (1) Das Fach Bayerische und Fränkische Landesgeschichte bildet im Hauptstudium ein eigenständiges Prüfungsfach (vgl. 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 MagPO). Es baut auf einem für alle Fächer der Geschichte gemeinsamen Grundstudium auf. Für ein ordnungsgemäßes Studium der Bayerischen und Fränkischen Landesgeschichte sind das Latinum oder dem Latinum entsprechende Lateinkenntnisse gemäß 19 Abs. 2 MagPO Voraussetzung. Soweit sie nicht mit dem Reifezeugnis nachgewiesen sind, ist ihr Erwerb während des Grundstudiums unerlässlich. Während des Hauptstudiums sollten die Kenntnisse der lateinischen Sprache beständig vertieft werden. Ferner sind Kenntnisse zumindest in Englisch als einer modernen Fremdsprache erforderlich; Kenntnisse einer zweiten modernen Fremdsprache (z. B. Französisch, Italienisch) sollten auf jeden Fall erworben werden, sofern nicht vorhanden. Bei stärkerer Konzentration auf ausgewählte Gebiete der Bayerischen und Fränkischen Landesgeschichte sollen die Fähigkeit zu selbständigem problem- und for- 11

12 schungsorientierten Arbeiten und der sichere Umgang mit den Methoden des Faches weiter entwickelt werden. Im Rahmen der Geschichte Bayerns und Frankens vom Mittelalter bis zur Gegenwart im Raum des heutigen Freistaates Bayern stehen folgende Themenbereiche im Mittelpunkt: Die dynastisch-territoriale, allgemein politische, verfassungsmäßige, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung Bayerns und Frankens, ihr Vergleich mit anderen Regionen Deutschlands und Europas, ihre Verflechtungen mit der allgemeinen Geschichte. Die Landesgeschichte will die Trennung zwischen den einzelnen Disziplinen und ihren Hilfswissenschaften überwinden und versucht ein Gesamtbild eines Landes oder einer Landschaft zu vermitteln. Das Hauptstudium (4 Semester) umfasst insgesamt 20 SWS. Der erfolgreiche Besuch folgender Lehrveranstaltung ist Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung: 1 Hauptseminar (insgesamt 2 SWS). werden Vorlesungen, Übungen und Kolloquien zu den unter Absatz 4 genannten Themenbereichen im Umfang von 14 SWS. Übungen) aus benachbarten Fachgebieten der Bayerischen und Fränkischen Landesgeschichte wie z. B. der Mittleren Geschichte, der Neueren und Neuesten Geschichte, der Kunstgeschichte, der Kirchengeschichte, der Philosophie, der Rechts- und Verfassungsgeschichte, der Wirtschaftsgeschichte, der Soziologie, der Historischen Geographie im Umfang von 4 SWS besucht werden; darunter sollte ein Hauptseminar sein. (6) Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums im Fach Bayerische und Fränkische Landesgeschichte sind im allgemeinen identisch mit denen des Hauptstudiums im Lehramtfach Geschichte für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen. 36 Osteuropäische Geschichte als Hauptfach im Hauptstudium (1) Das Fach Osteuropäische Geschichte bildet im Hauptstudium ein eigenständiges Prüfungsfach (vgl. 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 MagPO). Es baut auf einem für alle Fächer der Geschichte gemeinsamen Grundstudium auf. Für ein ordnungsgemäßes Studium der Osteuropäischen Geschichte sind das Latinum oder dem Latinum entsprechende Lateinkenntnisse gemäß 19 Abs. 2 MagPO Voraussetzung. Neben Englisch sind Kenntnisse des Russischen (gegebenenfalls einer anderen slawischen Sprache) für den Hauptfach-Studenten unerlässlich. 12

13 Bei stärkerer Konzentration auf ausgewählte Gebiete der Osteuropäischen Geschichte sollen die Fähigkeit zu selbständigem problem- und forschungsorientierten Arbeiten und der sichere Umgang mit den Methoden des Faches weiter entwickelt werden. Betrachtung der osteuropäischen Geschichte im Kontext der gesamteuropäischen Entwicklung. Epochen- und Problemgliederung entsprechen denen der Neueren und Neuesten Geschichte. Im Mittelpunkt steht die Geschichte Rußlands und der Sowjetunion. Staat, Wirtschaft und Gesellschaft vornehmlich seit der Frühen Neuzeit. Das Hauptstudium (4 Semester) umfasst insgesamt 40 SWS. Der erfolgreiche Besuch folgender Lehrveranstaltungen ist Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung: 2 Hauptseminare (insgesamt 4 SWS). werden Vorlesungen, Übungen und Kolloquien zu den unter Absatz 4 genannten Themenbereichen im Umfang von 24 SWS. Übungen) aus benachbarten Fachgebieten der Osteuropäischen Geschichte wie z. B. der Mittleren Geschichte, der Neueren und Neuesten Geschichte, der Slawistik, der Geschichte der Theologie des Christlichen Ostens, der Philosophie, der Soziologie, der Volkswirtschaftslehre, der Historischen Geographie, der Politischen Wissenschaft im Umfang von 12 SWS besucht werden; darunter sollte ein Hauptseminar sein. Je nach Angebot sollten die Studenten an wissenschaftlichen Exkursionen zu Stätten von historischer Bedeutung in Osteuropa oder an Praktika in Museen beziehungsweise historischen Ausstellungen teilnehmen. (6) Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums im Fach Osteuropäische Geschichte sind im allgemeinen identisch mit denen des Hauptstudiums im Lehramtfach Geschichte für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen. 37 Osteuropäische Geschichte als Nebenfach im Hauptstudium (1) Das Fach Osteuropäische Geschichte bildet im Hauptstudium ein eigenständiges Prüfungsfach (vgl. 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 MagPO). Es baut auf einem für alle Fächer der Geschichte gemeinsamen Grundstudium auf. Für ein ordnungsgemäßes Studium der Osteuropäischen Geschichte sind das Latinum oder dem Latinum entsprechende Lateinkenntnisse gemäß 19 Abs. 2 MagPO 13

14 Voraussetzung. Neben Englisch sind Kenntnisse des Russischen (gegebenenfalls einer anderen slawischen Sprache) für den Nebenfach-Studenten dringend zu empfehlen. Bei stärkerer Konzentration auf ausgewählte Gebiete der Osteuropäischen Geschichte sollen die Fähigkeit zu selbständigem problem- und forschungsorientierten Arbeiten und der sichere Umgang mit den Methoden des Faches weiter entwickelt werden. Betrachtung der osteuropäischen Geschichte im Kontext der gesamteuropäischen Entwicklung. Epochen- und Problemgliederung entsprechen denen der Neueren und Neuesten Geschichte. Im Mittelpunkt steht die Geschichte Rußlands und der Sowjetunion. Staat, Wirtschaft und Gesellschaft vornehmlich seit der Frühen Neuzeit. Das Hauptstudium (4 Semester) umfasst insgesamt 20 SWS. Der erfolgreiche Besuch folgender Lehrveranstaltungen ist Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung: 1 Hauptseminar (insgesamt 2 SWS). werden Vorlesungen, Übungen und Kolloquien zu den unter Absatz 4 genannten Themenbereichen im Umfang von 14 SWS. Ferner sollen nach Wahl des Studenten Lehrveranstaltungen aus benachbarten Fachgebieten der Osteuropäischen Geschichte wie z. B. der Mittleren Geschichte, der Neueren und Neuesten Geschichte, der Slawistik, der Geschichte und Theologie des Christlichen Ostens, der Philosophie, der Politischen Wissenschaft, der Soziologie, der Volkswirtschaftslehre, der Historischen Geographie im Umfang von 4 SWS besucht werden; darunter sollte ein Hauptseminar sein. (6) Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums im Fach Osteuropäische Geschichte sind im allgemeinen identisch mit denen des Hauptstudiums im Lehramtfach Geschichte für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen. 38 Didaktik der Geschichte als Hauptfach im Hauptstudium (1) Das Fach Didaktik der Geschichte bildet im Hauptstudium ein eigenständiges Prüfungsfach (vgl. 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 MagPO). Es baut auf einem für alle Fächer der Geschichte gemeinsamen Grundstudium auf. Für ein ordnungsgemäßes Studium der Didaktik der Geschichte sind das Latinum oder dem Latinum entsprechende Lateinkenntnisse gemäß 19 Abs. 2 MagPO Vor- 14

15 aussetzung. Soweit sie nicht im Reifezeugnis nachgewiesen sind, ist ihr Erwerb während des Grundstudiums unerlässlich. Ferner sind Kenntnisse zumindest in Englisch als einer modernen Fremdsprache erforderlich; Kenntnisse einer zweiten modernen Fremdsprache (z. B. Französisch, Italienisch) sollten auf jeden Fall erworben werden, sofern nicht vorhanden. Wer Didaktik der Geschichte als Hauptfach studiert, muss als 1. Nebenfach Alte Geschichte, Mittlere Geschichte, Neuere und Neueste Geschichte, Bayerische und Fränkische Landesgeschichte oder Osteuropäische Geschichte wählen (vgl. 18 Abs. 3 MagPO). Bei stärkerer Konzentration auf ausgewählte Gebiete der Didaktik der Geschichte sollen die Fähigkeit zu selbständigem problem- und forschungsorientierten Arbeiten und der sichere Umgang mit den Methoden des Faches weiter entwickelt werden. Vermittlungs- und Rezeptionsprozesse der Geschichte bei Kindern und Jugendlichen im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang; Curricula-Analyse, Mediendidaktik, empirische Erforschung von Geschichtsbewusstsein; Geschichte, Theorien und Methodik der Geschichtsdidaktik. Das Hauptstudium (4 Semester) umfasst insgesamt 40 SWS. Der erfolgreiche Besuch folgender Lehrveranstaltungen ist Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung: 2 Hauptseminare (insgesamt 4 SWS). werden Vorlesungen, Übungen und Seminare zu den unter Absatz 4 genannten Themenbereichen, insbesondere fachdidaktische Veranstaltungen sowie studienbegleitende Praktika u. ä. aus dem Lehrangebot der Lehramtsstudiengänge im Umfang von 20 SWS. Ferner sollen nach Wahl des Studenten Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Hauptseminare, Kolloquien) aus den Teilfächern der Geschichte im Umfang von 8 SWS besucht werden, die nicht mit dem 1. Nebenfach identisch sind; darunter sollte ein Hauptseminar sein. Ebenso sollen nach Wahl des Studenten Lehrveranstaltungen aus benachbarten Fachgebieten wie z. B. Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Philosophie, aber auch Kunst-, Musik-, Literatur-, Kirchen-, Rechts-, Verfassungsgeschichte im Umfang von 8 SWS besucht werden. Je nach Angebot sollen die Studenten an wissenschaftlichen Exkursionen oder an Praktika in Museen beziehungsweise historischen Ausstellungen teilnehmen. (6) Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums im Fach Didaktik der Geschichte sind im allgemeinen identisch mit denen des Hauptstudiums im Lehramtfach Geschichte für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen. 39 Didaktik der Geschichte als Nebenfach im Hauptstudium 15

16 (1) Das Fach Didaktik der Geschichte bildet im Hauptstudium ein eigenständiges Prüfungsfach (vgl. 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 MagPO). Es baut auf einem für alle Fächer der Geschichte gemeinsamen Grundstudium auf. Für ein ordnungsgemäßes Studium der Didaktik der Geschichte sind das Latinum oder dem Latinum entsprechende Lateinkenntnisse gemäß 19 Abs. 2 MagPO Voraussetzung. Soweit sie nicht mit dem Reifezeugnis nachgewiesen sind, ist ihr Erwerb während des Grundstudiums unerlässlich. Ferner sind Kenntnisse zumindest in Englisch als einer modernen Fremdsprache erforderlich; Kenntnisse einer zweiten modernen Fremdsprache (z. B. Französisch, Italienisch) sollten auf jeden Fall erworben werden, sofern nicht vorhanden. Bei stärkerer Konzentration auf ausgewählte Gebiete der Didaktik der Geschichte sollen die Fähigkeit zu selbständigem problem- und forschungsorientierten Arbeiten und der sichere Umgang mit den Methoden des Faches weiter entwickelt werden. Vermittlungs- und Rezeptionsprozesse der Geschichte bei Kindern und Jugendlichen im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang; Curricula-Analyse, Mediendidaktik, empirische Erforschung von Geschichtsbewusstsein; Geschichte, Theorien und Methodik der Geschichtsdidaktik. Das Hauptstudium (4 Semester) umfasst insgesamt 20 SWS. Der erfolgreiche Besuch folgender Lehrveranstaltung ist Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung: 1 Hauptseminar (2 SWS). werden Vorlesungen, Übungen und Seminare zu den unter Absatz 4 genannten Themenbereichen, insbesondere fachdidaktische Veranstaltungen sowie studienbegleitende Praktika u. ä. aus dem Lehrangebot der Lehramtsstudiengänge im Umfang von 10 SWS. Ferner sollen nach Wahl des Studenten Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Hauptseminare, Kolloquien) aus den Teilfächern der Geschichte im Umfang von 4 SWS besucht werden, die nicht mit dem 1. Nebenfach identisch sind; darunter sollte ein Hauptseminar sein. Ebenso sollen nach Wahl des Studenten Lehrveranstaltungen aus benachbarten Fachgebieten wie z. B. Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Philosophie, aber auch Kunst-, Musik-, Literatur-, Kirchen-, Rechts-, Verfassungsgeschichte im Umfang von 4 SWS besucht werden. 16

17 (6) Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums im Fach Didaktik der Geschichte sind im allgemeinen identisch mit denen des Hauptstudiums im Lehramtfach Geschichte für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen. 17

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