Vorstellung des kooperativen Lehramtsstudiums nach dem KAtLA-Konzept

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1 Fakultät Erziehungsw issenschaften InstitutfürBerufspädagogik und Berufliche D idaktiken Vorstellung des kooperativen Lehramtsstudiums nach dem KAtLA-Konzept Chemnitz, 19. Mai 2015

2 Professur für Metall- und Maschinentechnik/Berufliche Didaktik Elektrotechnik und Informationstechnik Professor Martin Hartmann 19. Mai 2015 Folie 2 von 20

3 Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen Regelstudienzeit: 10 Semester 1. Berufliche Fachrichtung 105 LP 2. Fachrichtung 90 LP Pädagogik, Psychologie, Didaktik 35 LP Schulpraktische Übungen 25 LP Ergänzungsbereich 15 LP Erste Staatsprüfung 30 LP 19. Mai 2015 Folie 3 von 20

4 Was bedeutet KAtLA-Konzept? Kooperative Ausbildung im technischen Lehramt (KAtLA) in fünf gewerblichtechnischen Fachrichtungen: - Bautechnik - Elektrotechnik und Informationstechnik - Holztechnik - Labor- und Prozesstechnik (= Chemietechnik) - Metall- und Maschinentechnik Facharbeiterabschluss (z. B. als Industriemechaniker oder Industrieelektriker) Studienabschluss (als Berufspädagoge) Berufspädagoge mit Facharbeiterabschluss bis 3,5 Jahre 5 Jahre 6 Jahre 19. Mai 2015 Folie 4 von 20

5 Welche Vorteile hat die kooperative Ausbildung? umfassender Einblick in das Berufsfeld = Basis für die Gestaltung eines qualitativ hochwertigen Berufsschulunterrichtes Verzahnung von Theorie und Praxis deutliche Ausbildungsverkürzung Praxisorientierte Lehrerbildung Zeitersparnis bis zu 2,5 Jahren je nach Beruf Integration von Praxisphasen zum Erwerb von beruflichen Qualifikationen = Voraussetzung für Facharbeiterabschluss und praxisorientierte Gestaltung von Unterricht 19. Mai 2015 Folie 5 von 20

6 Was leistet die TU Dresden? immatrikuliert die Studierenden in den Studiengang Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen (Staatsexamen) ermöglicht den Erwerb von zahlreichen Kompetenzen zur Bewältigung der Aufgaben in den Bereichen Unterrichten, Erziehen, Beurteilen und Weiterbilden in Bezug auf die gewählte Fachrichtung und die Anforderungen des entsprechenden Berufsfeldes organisiert die strukturierten beruflichen Praktika in den Unternehmen und hält den Kontakt zur IHK bringt Erfahrungen aus der Pilotphase von zwei mit ESF-Mitteln finanzierten Durchgängen ein 19. Mai 2015 Folie 6 von 20

7 Wen benötigt die TU Dresden für dieses Konzept? Praxispartner, die ihre Ausbildungserfahrungen und Kompetenzen in das Lehramtsstudium einbringen Praxispartner, die von neuen Netzwerken profitieren möchten Unternehmen für die Durchführung der Praktika, in denen die Studierenden berufliche Arbeitsaufgaben des gewählten Ausbildungsberufes erfüllen Praxispartner, die durch ihre aktive Beteiligung an der Berufsschullehrerausbildung Verantwortung für die Fachkräfte von Morgen übernehmen 19. Mai 2015 Folie 7 von 20

8 Welche Fachrichtungen? Berufsschullehrer für Metalltechnik und Fahrzeugtechnik 19. Mai 2015 Folie 8 von 20

9 Wer möchte zu Ihnen kommen? 1 Student aus Immatrikulationsjahrgang 2015 Metall- und Maschinentechnik 4 Wochen Kennlernpraktikum im März Wochen im ÜAZ 28 Wochen Ausbildungspraktikum ab Januar 2018 (nach dem 2. Studienjahr bzw. im 5. und 6. Semester) 19. Mai 2015 Folie 9 von 20

10 Studienablaufplan Metalltechnik nach erfolgter Akkreditierung des erweiterten Studienganges Januar Februar März ZP ZP Blockpraktikum A (Schule) Blockpraktikum B (Schule) April Staatsexamen Mai Juni Juli August September Sem. 2. Sem. 3. Sem. Oktober November Dezember AP AP 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 8. Sem. 10. Sem. 7. Sem. 9. Sem. 11. Sem. Blockpraktikum B (Schule) 12. Sem. Ausbildungspraktikum in einer überbetrieblichen Bildungsstätte Ausbildungspraktikum in einem Betrieb Lehrveranstaltungen an der TU TU Prüfungen IHK-Prüfung als Fachkraft Metalltechnik Vorlesungsfreie Zeit Schulpraktikum

11 Wie können die Praktika umgesetzt werden? Ihre Auszubildenden: Industriemechaniker, Unser Student: 3 ½ Jahre Ausbildung 1 Jahr Ausbildungspraktikum Kennenlernpraktikum Grundkurse im ÜBS Betriebspraktikum Erforderliche berufstheoretische Kenntnisse für die Berufsausbildung: kein Erteilung von separaten Berufsschulunterricht Vermittlung durch planmäßige Vorlesungen und zusätzliche Lehrangebote an der TUD Anmeldung zur (externen) IHK-Prüfung zur Fachkraft für Metalltechnik 19. Mai 2015 Folie 11 von 20

12 Welche Fachrichtungen? Berufsschullehrer für Elektrotechnik und Mechatronik 19. Mai 2015 Folie 12 von 20

13 Wer möchte zu Ihnen kommen? 1 Student aus Immatrikulationsjahrgang 2015 Elektrotechnik und Informationstechnik 4 Wochen Kennlernpraktikum im März Wochen im ÜAZ 28 Wochen Ausbildungspraktikum ab Januar 2017 (nach dem 1. Studienjahr bzw. im 3. und 4. Semester) 19. Mai 2015 Folie 13 von 20

14 Studienablaufplan Elektrotechnik nach erfolgter Akkreditierung des erweiterten Studienganges Januar Februar März Blockpraktikum A (Schule) Blockpraktikum B (Schule) April Staatsexamen Mai Juni Juli August September Blockpraktikum B (Schule) 1. Sem. 2. Semester 3. Sem. Oktober November Dezember Ausbildungspraktikum in einer überbetrieblichen Bildungsstätte Ausbildungspraktikum in einem Betrieb Lehrveranstaltungen an der TU Prüfungen TU Prüfungen IHK als Industrieelektriker Vorlesungsfreie Zeit Schulpraktikum 4. Semester 5. Sem. Abschlussprüfung Zwischenprüfung 6. Semester 7. Sem. 8. Sem. 9. Sem. 10. Semester 11. Sem. 12. Sem.

15 Wie können die Praktika umgesetzt werden? Ihre Auszubildenden: Mechatroniker, Elektroniker 3 ½ Jahre Ausbildung Unser Student: 1 Jahr Ausbildungspraktikum Kennenlernpraktikum Grundkurse im ÜBS Betriebspraktikum Erforderliche berufstheoretische Kenntnisse für die Berufsausbildung: kein Erteilung von separaten Berufsschulunterricht Vermittlung durch planmäßige Vorlesungen und zusätzliche Lehrangebote an der TUD Anmeldung zur (externen) IHK-Prüfung zum Industrieelektriker 19. Mai 2015 Folie 15 von 20

16 Wie steht es mit Praktikumsentgelt und Mindestlohn? BGBl I Nr. 39 (2014) S Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) trifft auf KAtLA nicht zu, weil entsprechend 100 LAPO I die Praktika Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung sind 22 Persönlicher Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des 26 des Berufsbildungsgesetzes gelten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, es sei denn, dass sie 1. ein Praktikum verpflichtend auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie leisten. 19. Mai 2015 Folie 16 von 20

17 Wer unterstützt das KAtLA-Konzept? Tischlerei Thiele 19. Mai 2015 Folie 17 von 20

18 Ihre Ansprechpartnerin: Dipl.-Ing. Evelyn Thurm Wissenschaftliche Mitarbeiterin Kontaktdaten: Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Institut für Berufspädagogik und Berufliche Didaktiken Dresden Telefon: evelyn.thurm@tu-dresden.de 19. Mai 2015 Folie 18 von 20

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