Rechtsgültige elektronische Signatur: Erfahrungen der Post
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- Hartmut Stein
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Rechtsgültige elektronische Signatur: Erfahrungen der Post
2 Verbindlichkeiten im Internet Wie lassen sich Geschäfte rechtsgültig, unkompliziert und vollkommen digital abschliessen?
3 Elektronische Signatur SuisseID Was ist eine elektronische Signatur? Die elektronische Signatur ist eines der drei Funktionselemente der SuisseID. OR Das Obligationenrecht Rechtliche Basis: OR und ZertES Die elektronische Signatur ist in der Schweiz der handschriftlichen Der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt (Art. 14 Abs. 2bis OR). Services nach Signaturgesetz ZertES Auditiert durch die Anerkennungsstelle KPMG. Die elektronische Signatur wird auch vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO empfohlen. Seite 3
4 Unterschriftsprozesse Alles funktioniert ja. Wozu auf die elektronische Signatur umsteigen?
5 Elektronische Signatur: Wozu umsteigen? Prozesse optimieren 42% der Prozesse in Unternehmen werden heute durch handschriftliche Unterschrift abgeschlossen. Dadurch verzögern sich Prozesse im Schnitt um 3.1 Tage. 48% aller Dokumente werden nur ausgedruckt, um sie zu unterschreiben. Über 80 Prozent der Unternehmen amortisieren die Anschaffungskosten bereits innerhalb der ersten 12 Monate. Seite 5
6 Elektronische Signatur: Wozu umsteigen? Prozessoptimierung Schnell und sparsam. Weil durch das Ausschalten von Medienbrüchen Genehmigungsprozesse massiv beschleunigt werden. Weil Dokumente unabhängig von Ort und Zeit signiert werden. Weil sich elektronische Signaturen einfach in bestehende Prozesse und Strukturen integrieren lassen. Sicher und verbindlich. Weil Qualität und Nachvollziehbarkeit von Prozessen erhöhen werden. Weil die elektronische Signatur mit der SuisseID dem schweizerischen Standard entspricht und rechtsgültig ist. Weil elektronisch signierte Dokumente jederzeit verfügbar sind. Seite 6
7 Anwendungsfälle
8 Elektronische Signatur Beispiele aktiver digitaler Prozesse Strafregisterauszug beim Bundesamt für Justiz Handelsregisterauszüge Kanton Zürich Steuererklärung beim Kanton Jura vollständig und rechtsgültig digital eingereicht werden. Mittels elektronisch signierter Dokumente können Gerichtseingaben komplett digital erfolgen. Transaktionen zwischen Banken werden vollständig digital verarbeitet mit Transaktionswerten im Milliardenbereich. Revisionsgesellschaften stellen ihren Kunden Revisionsberichte elektronisch signiert zur Verfügung. Seite 8
9 Elektronische Signatur Strafregister-Portal des Bundesamtes für Justiz Der Strafregisterauszug kann online bestellt und bezogen werden. Bundesamt für Justiz «In fünf Minuten ist der Strafregisterauszug bestellt und tags drauf online abholbereit.» Dank der SuisseID können sowohl der Bestell- als auch der Auslieferungsvorgang gänzlich elektronisch und papierlos erfolgen. Der Strafregisterauszug wird vom BJ als elektronisches, digital unterschriebenes Dokument ausgestellt. Seite 9
10 Elektronische Signatur Online-Handelsregister-Anmeldung in Zürich Handelsregisteranmeldungen elektronisch vornehmen. Kanton Zürich Antragssteller müssen sich zunächst auf der Transaktionsplattform ZHservices registrieren oder mit der SuisseID einloggen. Voraussetzung ist, dass die eingereichten Dokumente gültig elektronisch mit der SuisseID unterschrieben sind. Seite 10
11 SuisseID Signing Service beim Kanton Jura Steuererklärung vollständig elektronisch Steuererklärung vollständig und rechtsgültig digital einreichen. Kanton Jura: Steuererklärung Steuerpflichtige konnten bisher die Steuerklärung nicht vollständig digital einreichen. Sie konnten diese online ausfüllen, mussten aber eine Quittung handschriftlich Unterschreiben und per Post an die Steuerbehörden senden. Dank dem SuisseID Signing Service ist das seit diesem Jahr nicht mehr nötig. 700 jurassische Steuerpflichtige haben bereits davon profitiert. Seite 11
12 SuisseID Signing Service: So funktioniert er für den Nutzer Rechtsgültig, vertraulich, einfach und intuitiv Portal SuisseID Signing Service 1. Identifikation 2. Unterschrift setzen. 3. Dokument unterschrieben. Mit einem Klick rechtsgültig signiert. Dokument bleibt beim Webservice. Prozesse bleiben vertraulich. Intuitive Benutzerführung. Einfache Integration. Unabhängig vom Client. Seite 12
13 Elektronische Signatur Erfahrungen und Anmerkungen Es ist darauf zu achten, dass elektronisch signierte Dokumente entsprechend ihrer potentiell höheren Bedeutung behandelt und archiviert werden. Der Ausdruck eines elektronischen signierten Dokumentes hat rechtlich keinen Wert. Ob elektronische Signaturen im Sinne von OR 14 in einer öffentlichen Institution (z.b. Kanton) eingesetzt werden können, ist Gegenstand des jeweiligen Rechtes (z.b. Kantonales Recht). Wir stellen ein grossen Interesse am Markt für die elektronische Signatur fest. Behörden und Unternehmen können den grössten Nutzen aus der elektronischen Signatur ziehen, wenn sie wirklich in Prozesse / Applikationen integriert ist. Seite 13
14 Vielen Dank Pascal Leu Head of Identity Services Telefon (Zentrale) Mobile Swiss Post Solutions AG Sägereistrasse 25 Postfach 8152 Glattbrugg Seite 14
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