Erfassung von Elementarschäden in Privathaushalten aus Sicht einer Versicherung Martin Schulze-Bruckauf Sparkassenversicherung Sachsen

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1 Erfassung von Elementarschäden in Privathaushalten aus Sicht einer Versicherung Sparkassenversicherung Sachsen Workshop des RIMAX-Projektes MEDIS 1

2 August

3 Gliederung 1 Schadenregulierungsdreieck 2 Grundlagen der Schadenregulierung 3 Prüfungsschema für die Schadenregulierung 4 Exkurs Versicherungswert 5 Exkurs Versicherte Sache 6 Selbstbeteiligung und Höchstentschädigung 7 Methoden der Schadenfeststellung 8 Erfasste Daten 3

4 1 Schadenregulierungsdreieck Kundeninteressen Schadenaufwand Kosten 4

5 2 Grundlagen der Schadenregulierung Leistungsversprechen des Versicherers in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen im privaten Bereich Hausratversicherung Wohngebäudeversicherung (z.b. VHB 92, VHB 2000) (z.b. VGB 88, AWB) 5

6 2 Grundlagen der Schadenregulierung für Elementarschäden Besondere Bedingungen z.b. Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung (BEW) Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Hausratversicherung (BEH) z.b. Auszug aus BEW 1 Vertragsgrundlage Es gelten die vereinbarten Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungs- Bedingungen (VGB 88) sowie vereinbarte Zusatz-, Sonder- oder Besondere Bedingungen, Klauseln und Sicherheitsvorschriften, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt. 6

7 2 Grundlagen der Schadenregulierung 3 Überschwemmung des Versicherungsortes 1. Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens, auf dem das versicherte Gebäude steht, durch a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern; b) Witterungsniederschläge 2. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch a) Sturmflut b) Grundwasser c) Rückstau 7

8 2 Grundlagen der Schadenregulierung 11 Selbstbeteiligung Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um 10% (mind EUR, bei Erdbeben mind EUR) gekürzt. Nach Eintritt des Versicherungsfalles erhöht sich die Selbstbeteiligung für künftige Versicherungsfälle auf 25% (mind EUR). 13 Jahreshöchstentschädigung Die maximale Entschädigung pro Versicherungsjahr ist soweit nicht anders vereinbart ist auf EUR begrenzt. Unter die Jahreshöchstentschädigung fallen insgesamt alle Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr beginnen. 8

9 9

10 3 Prüfungsschema für die Schadenregulierung Fällt der Schaden objektiv unter den Versicherungsschutz? Liegen Ausschlusstatbestände vor? Gibt es subjektive Einflüsse des Versicherungsnehmers? (Herbeiführung, Obliegenheitsverletzung) Schadenhöhe? Versicherungssumme Unterversicherung Doppelversicherung Mehrfachversicherung Versicherte Sachen? Versicherungswert Entschädigungsgrenze Selbstbeteiligung Versicherte Kosten? Sachverständige Ermittlungskosten? (Sachverständigenverfahren) 10

11 4 Exkurs Versicherungswert - Wohngebäudeversicherung - Gleitender Neuwert: Grundlage ist der Versicherungswert 1914 Bestimmung auf 3 Wegen: - Gutachten eines Bausachverständigen - Umrechnung des Neubauwertes - nach Wohnfläche oder umbauten Raum Neuwert: ortsüblicher Neubauwert eines Gebäudes oder der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigen Zustand Zeitwert: ergibt sich aus dem Neuwert eines Gebäudes abzüglich Wertminderung durch Abnutzung Gemeiner Wert: für den Versicherungsnehmer erzielbarer Verkaufswert bei Veräußerung des Objektes 11

12 5 Exkurs Versicherte Sache ergibt sich aus dem Antrag und der Police In den VGB 88 versicherte Sachen sind: das im Versicherungsvertrag bezeichnete Gebäude Zubehör, das der Instandsetzung eines versicherten Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, soweit es sich im oder außen am Gebäude befindet (ist in der Regel mitversichert) z.b. Brennstoffvorräte, Antennen, Markisen Weiteres Zubehör sowie sonstige Grundstücksbestandteile auf dem Versicherungsgrundstück (kann mitversichert werden) z.b. Werbetransparente, Leuchtschrift, Einfriedungen, Überdachungen, Hundehütten, Schwimmbecken, Gartenlaube, Gerätehaus 12

13 6 Selbstbeteiligung und Höchstentschädigung z.b. laut BEW Selbstbeteiligung - je Versicherungsfall 10% (mind EUR, bei Erdbeben mind EUR) - nach Eintritt eines Versicherungsfalles wird für zukünftige Versicherungsfälle die Selbstbeteiligung auf 25% (mind EUR) erhöht Jahreshöchstentschädigung - Maximale Entschädigung pro Versicherungsjahr ist höchstens EUR (soweit nicht anders vereinbart) - Darunter fallen alle Schäden die im laufenden Versicherungsjahr beginnen 13

14 7 Methoden der Schadenfeststellung a) durch den Versicherer selbst im so genannten einfachen Abrechnungsverfahren b) durch den Versicherer unter Einschaltung eigener freiberuflicher oder angestellter Mitarbeiter c) durch den Versicherer unter Hinzuziehung eines freien Sachverständigen d) durch einen für beide Parteien tätigen, gemeinsamen freien Sachverständigen e) durch mehrere, jeweils von den Vertragsparteien beauftragte freie Sachverständige im Sachverständigenverfahren f) durch Naturalersatz 14

15 7 Methoden der Schadenfeststellung a) durch den Versicherer selbst im so genannten einfachen Abrechnungsverfahren Kontrolle des Schadens durch die Mitarbeiter vom Schreibtisch aus Versicherungsnehmer weist die Schadenhöhe mit entsprechenden Belegen nach => als Basis für Entschädigung durch Versicherer Versicherer verzichtet auf die eigene Überprüfung der Schadenhöhe => geeignet für Kleinschäden 15

16 7 Methoden der Schadenfeststellung b) durch den Versicherer unter Einschaltung eigener freiberuflicher oder angestellter Mitarbeiter Mitarbeiter ist vor Ort insbesondere durch Regulierungsbeauftrage und den Außendienst Outsourcing Ziel: verbindliche Vereinbarung zwischen den beiden Parteien 16

17 7 Methoden der Schadenfeststellung c) durch den Versicherer unter Hinzuziehung eines freien Sachverständigen freier Sachverständiger auf Kosten des Versicherers schnelle Beauftragung => schnelle Feststellung des Schadenausmaßes => schnelle Bearbeitung des Schadens Unabhängigkeit ist für den Kunden schwerer ersichtlich 17

18 7 Methoden der Schadenfeststellung d) durch einen für beide Parteien tätigen, gemeinsamen freien Sachverständigen Versicherer und Versicherungsnehmer einigen sich auf einen gemeinsamen Sachverständigen => durch eine eindeutige vertragliche Vereinbarung inkl. Kostentragung Auch für den Kunden eine Sicherheit, seine Interessen gewahrt zu sehen 18

19 7 Methoden der Schadenfeststellung e) durch mehrere, jeweils von den Vertragsparteien beauftragte freie Sachverständige im Sachverständigenverfahren die Parteien unterwerfen sich den übereinstimmenden Feststellungen der Sachverständigen bzw. im Nichteinigungsfall der Beurteilung des Obmanns Feststellung dauert länger Feststellungen sind verbindlich 19

20 7 Methoden der Schadenfeststellung f) durch Naturalersatz Der Kunde erhält keinen Entschädigungsbetrag sondern eine Leistung des Versicherers: Reparatur oder eine Wiederbeschaffung einer beschädigten Sache Auftraggeber ist bei einem echten Naturalersatz der Versicherer Umsetzung durch Netze von spezialisierten Reparaturfirmen kann im Schadenfall anstelle eines Geldersatzes vereinbart werden kann vertraglich vereinbart werden und gewinnt dann Verbindlichkeit für den Kunden 20

21 8 Erfasste Daten Versicherungswirtschaft befindet sich in einem Änderungsprozess. Daten sollen differenzierter und detaillierter erfasst werden. 21

22 8 Erfasste Daten z.b. anhand von Risikobereichen 0810 EL10 Überschwemmung / Sonstiges 0811 EL11 Überschwemmung / Untergeschoss 0812 EL12 Überschwemmung / Erdgeschoss 0813 EL13 Überschwemmung / Zwischengeschoss 0814 EL14 Überschwemmung / Dachgeschoss 0815 EL15 Überschwemmung / alle Geschosse 0820 EL20 Überflutung d. Starkniederschlag / Sonstiges 0821 EL21 Überflutung d. Starkniederschlag / Unterschoss 0822 EL22 Überflutung d. Starkniederschlag / Erdgeschoss 0823 EL23 Überflutung d. Starkniederschlag / Zwischengeschoss 0824 EL24 Überflutung d. Starkniederschlag / Dachgeschoss 0825 EL25 Überflutung d. Starkniederschlag / alle Geschosse differenzierte Darstellung auch bei der Erfassung der Zahlungen z.b. durch Aufteilung nach Gewerken 22

23 Und Auf der einen Seite stellt jeder Versicherungsfall für ein Versicherungsunternehmen Kosten und Schadenaufwendungen dar, jedoch steht hinter jedem Schaden auch das Schicksal eines Kunden. 23

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