Kommentar zum Entwurf des RNE für einen Deutschen Nachhaltigkeitskodex vom

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1 IÖW Potsdamer Straße Berlin An den Rat für Nachhaltige Entwicklung Geschäftsstelle c/o GIZ Potsdamer Platz Berlin Berlin, 25. Februar 2011 Kommentar zum Entwurf des RNE für einen Deutschen Nachhaltigkeitskodex vom Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Entwurf zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) haben Sie einen wichtigen Beitrag in die Debatte um die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen zum Unternehmenshandeln eingebracht. Wir unterstützen diese Initiative und den Dialogprozess und nutzen gern die Gelegenheit, den vorliegenden Entwurf auf Basis unserer Erfahrungen mit unternehmerischem Nachhaltigkeitsmanagement und der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu kommentieren. Wir hoffen, mit unseren Anmerkungen einzelne sinnvolle Anregungen für die Weiterentwicklung des Entwurfs zum DNK zu geben, freuen uns über den weiteren Austausch im Rahmen des Dialogprozesses und verbleiben bis dahin mit freundlichen Grüßen GESCHÄFTSSTELLE MAIN OFFICE Potsdamer Straße Berlin Telefon: Telefax: ANSPRECHPARTNER / IN CONTACT PERSON Thomas Korbun Wissenschaftlicher Geschäftsführer thomas.korbun@ioew.de BÜRO HEIDELBERG HEIDELBERG OFFICE Bergstraße Heidelberg Telefon: Telefax: mailbox@heidelberg.ioew.de GESCHÄFTSFÜHRUNG DIRECTORS Thomas Korbun Marion Wiegand i. A. Jana Gebauer Anlage: - Kommentierung BANKVERBINDUNG BANK DETAILS GLS Gemeinschaftsbank eg BLZ: Konto: IBAN: DE BIC: GENODEM1GLS GMBH, GEMEINNÜTZIG NON-PROFIT LTD. USt.-Id.-Nr.: DE HR B B

2 Institut für ökologische Wirtschaftsforschung Kommentar zum Entwurf des RNE für einen Deutschen Nachhaltigkeitskodex Vorgelegt von: Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) GmbH, gemeinnützig Potsdamer Straße 105 D Berlin Ansprechpartnerinnen: Jana Gebauer, Dr. Esther Hoffmann Telefon: Fax: jana.gebauer@ioew.de Berlin, den

3 2 JANA GEBAUER, ESTHER HOFFMANN Allgemeine Anmerkungen Wir begrüßen die Initiative zur Entwicklung eines Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), weil sie zur Weiterentwicklung und Konkretisierung von allgemein akzeptierten Standards der unternehmerischen Nachhaltigkeit beitragen kann und die Verbreitung der Nachhaltigkeitsidee in der Wirtschaft fördert. Die bislang in dem Entwurf vertretene Perspektive ökonomischer Stakeholder ist unseres Erachtens allerdings zu eng, um dem Dachbegriff der Nachhaltigkeit angemessen zu entsprechen. Wir unterstützen daher eine Erweiterung der Perspektive durch die Beteiligung anderer relevanter Stakeholdergruppen. Die Veränderungen, die der Entwurf durch den weiteren Dialogprozess erfahren kann, sind sicher hilfreich, um die angestrebte möglichst breite Zustimmung zu einem Nachhaltigkeitskodex zu erreichen. Da mit dem Kodex eine verbindliche Vereinheitlichung (RNE, S. 2) der Informationsbasis erreicht werden soll, ist es erforderlich, ihn thematisch auf zentrale internationale Entwicklungen wie die Veröffentlichung der ISO oder die EU-weiten Entwicklungen rund um eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beziehen. Vor diesem Hintergrund wirkt die Auswahl der Themen im DNK teilweise beliebig und zu begrenzt wie auch der Fokus auf börsennotierte Unternehmen. Eine vergleichbare Berücksichtigung eines Nachhaltigkeitskodex durch nicht börsennotierte, privatwirtschaftliche wie öffentliche, Unternehmen, sollte nicht allein offen gehalten, sondern explizit angestrebt werden. Ein Kodex kann eine hohe symbol-politische Wirkung entfalten mit Blick auf den Wettbewerb oder die KonsumentInnen wird diese Erwartung auch in der Zielsetzung für den DNK formuliert. In diesem Sinne sollte ein hoher Anspruch angelegt bzw. von den Unternehmen explizit Ambitioniertheit und ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess eingefordert werden. Der Kodex muss daher auch untrennbar mit einem Nachhaltigkeitsmanagement und mit der breiteren Nachhaltigkeitsberichterstattung verbunden sein und eine explizite Aufforderung zur Implementierung relevanter Managementsysteme und Berichtsformate enthalten. Konkrete Kommentare A. Ziel des Deutschen Nachhaltigkeitskodex Insgesamt sollte klarer formuliert werden, welchen Anspruch der Kodex verfolgen soll. Dies betrifft zum einen die Themensetzung und zum anderen das erwartete Leistungsreferenzniveau. Die vorliegenden Formulierungen lassen die selbst gesetzten Ziele nicht immer realisierbar erscheinen. Dies zeigt sich für die einzelnen Zielformulierungen in folgender Weise: A. 1-5: Dem Ziel, Nachhaltigkeit für alle Anspruchsgruppen greifbar zu machen, wird der besondere Bezug auf die Economic Stakeholder nicht gerecht. Die Auswahl der Themen ist (dem spezifischen Ziel entsprechend, vor allem die Informationsinteressen der ökonomischen Stakeholder zu bedienen) zu eng, und widerspricht dem übergeordneten Ziel, Nachhaltigkeit für alle Anspruchsgruppen greifbar zu machen. Unklar bleibt zudem, aus wessen Perspektive Chancen und Risiken betrachtet werden und wie der Kodex selbst sie erschließen/ vermindern kann.

4 Kommentar zum Entwurf des RNE für einen Deutschen Nachhaltigkeitskodex 3 A. 6-7: Der Anspruch, Anforderungen nunmehr standardisiert und klar zu benennen, wird mit dem Entwurf nicht eingelöst: Die Themensetzung wirkt teilweise beliebig und die jeweiligen Formulierungen sind sehr offen und damit vage. Methodische Vorgaben zur Erfassung, Berechnung, Bewertung werden nicht integriert. Die Rolle und Verbindlichkeit der im Anhang präsentierten Leistungsindikatoren wird nicht deutlich. A. 8-10: Mit dem Kodex wird das Ziel verfolgt, Unternehmen mit etabliertem Nachhaltigkeitsmanagement zu unterstützen. Ob dies tatsächlich erreicht wird, ist abhängig vom formulierten Anspruch: Den für eine Hervorhebung guter Unternehmen erforderlichen hohen Anspruch lassen die Formulierungen im Entwurf nicht eindeutig erkennen. A : Ähnliches gilt für die Sensibilisierung der KonsumentInnen: Ein Kodex, dem mit einer Entsprechenserklärung genüge getan wird, wirkt nur dann glaubwürdig und damit sensibilisierend, wenn der Anspruch nicht aufgrund vager Formulierungen beliebig interpretier- und dehnbar ist. A : Das Ziel, die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsanforderungen in der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland transparent zu machen, lässt sich an den weiteren Formulierungen nicht ablesen. B. Geltung, Anwendung, Wirkung B. 1-3: Anmerkung: Ein wirklicher Fortschritt gegenüber der bisherigen Praxis der Bewertung börsennotierter Unternehmen entsteht, wenn auch die Prüfung der Kreditwürdigkeit bzw. die Beauftragung im Rahmen der öffentlichen Beschaffung an die Entsprechung gebunden wird so gerät tatsächlich die gesamte Wirtschaft (RNE, S. 2) in den Blick. Der DNK sollte daher nicht nur grundsätzlich allen Unternehmen offen stehen, sondern perspektivisch sollte an einer Erweiterung des Adressatenkreises für die Entsprechenserklärung gearbeitet werden. B. 4-7: Ergänzung: Die aus Nachhaltigkeitssicht wesentlichen Minderheitsbeteiligungen sollten ebenfalls einbezogen werden. B und B : Anmerkung: Der Kodex sollte stärker verdeutlichen, in wie weit eine Öffnung der Entsprechenserklärung um qualitative Aspekte tatsächlich über ein einfaches comply or explain hinausführen soll und kann. Der zweitgenannte Abschnitt scheint die Aussagen des erstgenannten wieder aufzuheben. B. 27f.: Anmerkung: Die angesprochene Vereinheitlichung der methodischen Ansätze ist aus dem Entwurf, der inhaltlich, aber nicht methodisch argumentiert, nicht ablesbar. B. 34f.: Ergänzung: Eine über die Entsprechenserklärung zum DNK hinausgehende Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte explizit gefordert werden siehe auch C. 104ff.

5 4 JANA GEBAUER, ESTHER HOFFMANN C. Inhaltliche Anforderungen C. 3-7: Alternativer Vorschlag: Das Unternehmen soll kontinuierlich die wesentlichen Nachhaltigkeitswirkungen seiner Aktivitäten analysieren sowie die Chancen und Risiken erfassen, die für sein Kerngeschäft, langfristig aus sozialen, ökologischen und ökonomischen Entwicklungen und Anforderungen resultieren. Das Unternehmen soll sicherstellen, dass es im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen nachhaltigkeitsbezogenen Standards operiert. C. 9-13: Anmerkung: Dieser Absatz erscheint unklar formuliert (Was heißt beispielsweise Die Strategie [soll] das Innovationsmanagement berücksichtigen?) und die Themensetzung (Klima, Innovation, Demografie) wirkt zu selektiv. Diese Beispielthemen, die Chancen und Risiken illustrieren, sowie der Aspekt der Positionierung des Unternehmens in der nachhaltigen Wirtschaft scheinen in den vorangegangenen Absatz zu gehören. C. 14f.: Ergänzung: gesetzt, operationalisiert, terminiert und systematisch nachverfolgt werden. C. 19 sowie C. 29: Alternativer Vorschlag: Die Differenzierung in Regeln und Prozesse sowie interne Steuerung erscheint nicht sinnvoll bzw. die Überschrift interne Steuerung allein für den Bereich Kennzahlen ist nicht angemessen. Sowohl Regeln und Prozesse als auch Kennzahlen dienen der Unternehmenssteuerung. Interne Steuerung sollte daher ersetzt werden durch Steuergrößen oder Indikatoren und Kennzahlen. C : Anmerkung: Die Formulierung ist recht offen. Insgesamt muss es hier konkret darum gehen, unternehmensweit gültige Normen, Entscheidungsregeln und -verfahren festzuschreiben, Verantwortlichkeiten zu bestimmen, die nachhaltigkeitsrelevanten Managementsysteme zu implementieren sowie Leistungskennzahlen (s. u.) festzulegen. Die Formulierung Das Unternehmen kann spezifische Umstände aufgreifen erscheint nicht sinnvoll, da nachhaltiges Unternehmenshandeln alle Funktionsbereiche betrifft. Wenn es als Einstiegsklausel für Unternehmen gemeint ist, sollte dies deutlich gemacht werden. C sowie C : Alternativer Vorschlag: Beide Absätze sollten direkt aufeinander folgen. C : Anmerkung: Was ist mit Risiken aus der nachhaltigen Entwicklung gemeint? Hier sollte vielmehr auf die Auswirkungen des Unternehmenshandelns eingegangen und explizit das Vorsorgeprinzip als Anspruch zur Minderung der vom Unternehmen ausgehenden Risiken benannt werden. C. 34: Alternativer Vorschlag: Stakeholderbeziehungen C : Anmerkung: Der Aspekt des Engagements in der Branche passt nicht unter Stakeholderbeziehungen. Wir regen an, dies als zusätzlichen Punkt hinter Zeile 84 aufzugreifen und mit Verantwortung in der Branche zu überschreiben.

6 Kommentar zum Entwurf des RNE für einen Deutschen Nachhaltigkeitskodex 5 C : Alternativer Vorschlag: Das Unternehmen soll die Nachhaltigkeitswirkungen der Produkte und Leistungen entlang der Wertschöpfungskette evaluieren und im Rahmen des Innovationsmanagements kontinuierlich und systematisch verbessern. C. 45 sowie C. 46f.: Anmerkung: Die Verwendung erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe einerseits sowie die Verwendung nachhaltig erzeugter Energien und Rohstoffe andererseits sind nicht unbedingt das Gleiche. C : Alternativer Vorschlag: Die Strukturierung dieses Abschnitts sollte überarbeitet werden: Grundsätzliche Verringerung der Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen > systematische Erfassung und Bewertung > Minimierung der Inanspruchnahme endlicher Ressourcen > Ausbau der Verwendung erneuerbarer Ressourcen > Verringerung schädlicher Emissionen. Der Aspekt Klimaschutz sollte über die CO 2 -Daten hinausgehend in einem eigenen Punkt ergänzt werden. Zusätzlich sollte auch das Thema Anpassung und die sich aus dem Klimawandel für das Unternehmen ergebenden Chancen und Risiken behandelt werden. C. 52: Alternativer Vorschlag: soll den gesamten Produktlebenszyklus in die Analyse einbeziehen. C. 59: Ergänzung: anspruchsvoll sollte präzisiert werden, indem die Unternehmen aufgefordert werden, den Bezug zu eigenen Referenzpunkten, Branchenstandards bzw. politischen Zielen herzustellen. C : Anmerkung: Dieser Themenbereich sollte umstrukturiert und umformuliert werden. Demografische Entwicklungen stellen ohne Zweifel eine Herausforderung für die Unternehmen dar, denen die Unternehmen mit Eigeninteresse begegnen. Aus Nachhaltigkeitsperspektive bedeutender sind zunächst die Gewährleistung hoher Arbeits- und Sozialstandards. In den Vordergrund treten damit die Strukturen und Maßnahmen, die den Interessenlagen und der Schutzbedürftigkeit verschiedener Beschäftigtengruppen an den Standorten der Unternehmen und entlang der Lieferkette begegnen sowie national und international anerkannte Normen und Standards umsetzen. Mit der konkreten Ausgestaltung dieser Strukturen und Maßnahmen sollten die Unternehmen dann zusätzlich zentralen Herausforderungen unterschiedlicher demografischer Entwicklungen begegnen. Sowohl der Punkt demografische Entwicklung als auch der Punkt Beschäftigungsfähigkeit sollten im Wording und in der Zielrichtung überarbeitet werden. Ergänzt werden sollten die Aspekte Integration und Chancengleichheit. C : Anmerkung: Vergleichbares gilt für den Punkt Corporate Citizenship: Hier sollten Maßnahmen ergriffen (bzw. vermieden) werden, die eine Stärkung (bzw. Schwächung) der Regionen, in denen das Unternehmen tätig ist, erreichen. Die unterschiedlichen Maßnahmen ergeben sich aus der Verantwortung der Unternehmen als Investor, Arbeits- und Auftraggeber, Lieferant oder corporate citizen und richten sich auf die Umwelt- und Lebensbedingungen, sozio-ökonomische Aspekte, Fragen der Teilhabe usw. Die Formulierung Stärkung der Regionen oder Regionale Verantwortung trifft es daher eher als Corporate Citizenship.

7 6 JANA GEBAUER, ESTHER HOFFMANN C. 105: Anmerkung: Aufgrund der Offenheit der inhaltlichen Anforderungen und der gewünschten Einbeziehung qualitativer Aspekte scheint eine Erfüllung des Kodex nicht berichtbar. Berichtet werden kann nur über die inhaltlichen Leistungen des Unternehmens und den Leistungsfortschritt (s. a. Anmerkung zu B und B ). C : Alternativer Vorschlag: Ein eigenständiger oder in den Geschäftsbericht integrierter Nachhaltigkeitsbericht, der sich an anerkannten Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung orientiert, wird regelmäßig erstellt und soll einer externen Prüfung unterliegen.

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