Gemeinsam lernen. Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013

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1 Gemeinsam lernen Einrichtung einer Kooperationsklasse der Heinrich- Hehrmann-Schule an der Bergwinkelgrundschule im Schuljahr 2012/2013

2 1.Pädagogische Zielsetzung Inklusion durch Kooperation mit der allgemeinen Schule hat zum Ziel, dass alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne Anspruch auf sonderpädagogischen Förderbedarf möglichst intensive und individuelle Unterstützung erhalten. Jedes Kind hat ein Recht darauf auf seinem persönlichen Entwicklungsstand abgeholt zu werden..

3 Im gemeinsamen Unterricht und Schulleben mit Schülerinnen und Schülern der allgemeinen Schule sowie Schülerinnen und Schülern der Förderschule entwickelt sich eine hohe soziale Kompetenz auf beiden Seiten. Personen, die über Kontakte mit Behinderten verfügen, haben günstigere Einstellungen gegenüber Behinderten als Personen, die keine Kontakte hatten. (Cloerkes)

4 Schüler der allgemeinen Schule lernen ihre eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen insbesondere in dieser Organisationsform schulischen Lernens besser einzuschätzen, da sie bei der Entwicklung gemeinsamer Handlungspläne oftmals die Initiative ergreifen.

5 Deshalb regelmäßigen Kontakt ermöglichen, für positive Begegnungen sorgen, Kontakte aufmerksam und intensiv begleiten

6 2.Rechtliche Grundlagen 19 Kooperationsklassen und kooperative Angebote an allgemeinen Schulen (1) Kooperationsklassen ( 53 Abs. 3 Satz 3 des Schulgesetzes) und kooperative Angebote nutzen die örtliche Nähe für gemeinsame Unterrichts- und Schulprojekte. Die Organisation des Unterrichts ist so zu gestalten, dass das gemeinsame Lernen der Schülerinnen und Schüler der allgemeinen und der Förderschule ermöglicht wird. Das Kind mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung bleibt Schülerin oder Schüler der Förderschule. (2) Die Einrichtung von Kooperationsklassen und kooperativen Angeboten an allgemeinen Schulen sind insbesondere für die Förderschwerpunkte Lernen oder geistige Entwicklung zu entwickeln. (3) Der Schulträger legt im Schulentwicklungsplan ( 145 des Schulgesetzes) dem voraussichtlichen öffentlichen Bedürfnis entsprechend die Anzahl und Standorte dieser Kooperationsklassen an allgemeinen Schulen fest. Über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in eine Kooperationsklasse entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter der Förderschule im Einvernehmen mit den Eltern bzw. der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers sowie im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter der allgemeinen Schule. (4) Kooperative Angebote sind Maßnahmen für einzelne Schülerinnen und Schüler. Sie bedürfen der Abstimmung zwischen den beteiligten Schulen.

7 3.Organisation Prinzip der Stammschule gilt in Bezug auf: 1. Personal: Der Klasse der Heinrich-Hehrmann-Schule werden entsprechend der Zuweisung Lehrer und Erzieherstunden bzw. entsprechendes pädagogisches Personal und gegebenenfalls Integrationshelfer zugeordnet, stehen aber als Ansprechpartner allen Kindern zur Verfügung und unterrichten gemeinsam mit der Grundschullehrerin. 2. SchülerInnen: Die Kinder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung bleiben Schülerinnen und Schüler der Heinrich-Hehrmann Schule.

8 3. Lehrpläne: Es gelten die Lehrpläne/Rahmenrichtlinien der jeweiligen Schulform 4. Zeugnisse: Die Kinder erhalten die Zeugnisse der entsprechenden Schule 5. Eltern (beiräte): werden getrennt gewählt

9 4.Rahmenbedingungen 1 gemeinsames Klassenzimmer und einen weiteren Raum zur Differenzierung gemeinsame Unterrichtszeiten Förderschüler haben darüber hinaus Unterrichtszeiten im Rahmen des Ganztages an der Heinrich-Hehrmann-Schule festes Team: alle Kolleginnen immer für alle Kinder zuständig

10 5. Teamarbeit wöchentliche Teambesprechung (Reflexion, Fallbesprechung, Planung des Unterrichts, Absprachen) jede Lehrkraft ist für jedes Kind verantwortlich wechselnde Zuständigkeiten beim Unterrichten

11 6.Unterrichtsprinzipien offener Unterricht (Stationsarbeit, Wochenplan) Partner- und Gruppenarbeit Handlungsorientierter Unterricht vielfältige Differenzierung in Kleingruppen so viel Gemeinsamkeit wie möglich, so viel Trennung wie nötig!

12 7.Vorteile Schülerinnen und Schüler der Regelschule: Entwicklung sozialer Kompetenzen methodisch abwechslungsreicher Unterricht hoher Personalschlüssel moderner Unterricht (vielfältige Unterrichtsmethoden) Abbau von Vorurteilen vertiefen und verfestigen ihr Wissen indem sie manchmal in die Rolle des Lernhelfers schlüpfen lernen, dass es normal ist verschieden zu sein Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf: Möglichkeit des Lernens durch Nachahmung Lernen von Kindern attraktiver als Lernen von Erwachsenen gute Sprachvorbilder vielfältige Inhalte

13 Lehrerinnen und Lehrer: Teamarbeit Kompetenztransfer gegenseitige Unterstützung und Beratung

14 8. Aufnahmeverfahren an der Heinrich-Hehrmann-Schule Die Kriterien müssen für die Eltern transparent sein und individuelle Zustimmung ist erforderlich Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten Bildung einer pädagogisch verantwortbaren Gruppe ist zwingend notwendig Endgültige Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schule in Absprache mit den Erziehungsberechtigten Die Schülerinnen und Schüler können aus der gesamten Grundstufe kommen.

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