A N G E B O T S U N T E R L A G E

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1 Pflichtveröffentlichung gemäß 14 Abs. 2 und 3 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes vom 20. Dezember 2001 (WpÜG) Aktionäre der FHR Finanzhaus AG insbesondere mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollten die ALLGEMEINEN INFORMATIONEN UND INFORMATIONEN FÜR AKTIONÄRE INSBESONDERE MIT WOHNSITZ, SITZ ODER GEWÖHNLICHEM AUFENTHALT AUSSERHALB DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND unter Ziffer 1 dieser Angebotsunterlage beachten. A N G E B O T S U N T E R L A G E Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG Gäuggelistrasse Chur Graubünden Schweiz an die Aktionäre der FHR Finanzhaus AG (vormals firmierend unter Finanzhaus Rothmann AG) Ifflandstraße Hamburg Bundesrepublik Deutschland zum Erwerb aller auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stammaktien, der FHR Finanzhaus AG (vormals firmierend unter Finanzhaus Rothmann AG) zum Preis von EUR 0,57 je Stammaktie Annahmefrist: vom 13. November 2007 bis zum 11. Dezember 2007, 24:00 Uhr (MEZ) FHR-Aktien: ISIN DE000RTM4444 / WKN RTM444 Zum Verkauf Eingereichte FHR-Aktien: ISIN DE000A0S87D3 / WKN A0S87D Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte FHR-Aktien: ISIN DE000A0S87E1 / WKN A0S87E 1

2 INHALTSVERZEICHNIS 1... ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND INFORMATIONEN FÜR AKTIONÄRE INSBESONDERE MIT WOHNSITZ, SITZ ODER GEWÖHNLICHEM AUFENTHALT AUSSERHALB DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Durchführung des freiwilligen Angebots nach den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage Verbreitung dieser Angebotsunterlage und Annahme des Angebots Stand der in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen Verweise und Definitionen ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTS DAS ANGEBOT Gegenstand des Angebots Angebotspreis Erläuterung der Angemessenheit des Angebotspreises Mindestwertvorschriften Drei-Monats-Durchschnittskurs Sechs-Monats-Höchstpreis / Vorerwerbe Wirtschaftliche Angemessenheit des Angebotspreises Stellungnahme der FHR Finanzhaus AG Keine Anwendbarkeit des 33b WpÜG ANNAHMEFRIST Dauer der Annahmefrist Verlängerung der Annahmefrist Weitere Annahmefrist gemäß 16 Abs. 2 WpÜG ANNAHME UND ABWICKLUNG DES ANGEBOTS FÜR ROTHMANN- AKTIEN Abwicklungsstelle Annahmeerklärung und Umbuchung Weitere Erklärungen der FHR-Aktionäre bei Annahme des Angebots Rechtsfolgen der Annahme Abwicklung des Angebots Abwicklung des Angebots bei Annahme in der Weiteren Annahmefrist Kosten und Gebühren Börsenhandel mit Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien und Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien Rückabwicklung bei Nichteintritt der Angebotsbedingungen Rücktrittsrecht ANGEBOTSBEDINGUNGEN Angebotsbedingungen Inhaberkontrollverfahren bei der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Inhaberkontrollverfahren beim Prüfungsverband deutscher Banken

3 Eintritt der und Verzicht auf die Angebotsbedingungen Nichteintritt der Angebotsbedingungen Veröffentlichung des Eintritts bzw. Nichteintritts der Angebotsbedingungen BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN UND VERFAHREN Keine Erforderlichkeit kartellrechtlicher Genehmigungen Erforderliche aufsichtsrechtliche Verfahren Inhaberkontrollverfahren bei der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Erforderliche sonstige aufsichtsrechtliche Verfahren DER BIETER UND GEMEINSAM HANDELNDE PERSONEN Beschreibung des Bieters Beschreibung der mit dem Bieter in Verbindung stehenden Unternehmen Mit dem Bieter Gemeinsam Handelnde Personen Vom Bieter und von mit ihm Gemeinsam Handelnden Personen und deren Tochterunternehmen bereits gehaltene Wertpapiere und Stimmrechtsanteile der FHR Finanzhaus AG Erwerbe durch den Bieter und mit ihm Gemeinsam Handelnde Personen BESCHREIBUNG DER FHR FINANZHAUS AG FHR Finanzhaus AG und FHR-Konzern Gemeinsam mit der FHR Finanzhaus AG handelnde Personen HINTERGRUND DES ANGEBOTS / ABSICHTEN DES BIETERS IM HINBLICK AUF DIE FHR FINANZHAUS AG Allgemeiner Hintergrund des Angebots Absichten des Bieters im Hinblick auf die FHR Finanzhaus AG Künftige Geschäftstätigkeit, Vermögen und Verpflichtungen der FHR Finanzhaus AG Sitz der FHR Finanzhaus AG, Standort wesentlicher Unternehmensteile Arbeitnehmer, Arbeitnehmervertretungen und Beschäftigungsbedingungen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der FHR Finanzhaus AG Mögliche Strukturmaßnahmen Absichten des Bieters im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit des Bieters FINANZIERUNG DES ANGEBOTS Höchstbetrag der zu finanzierenden Gegenleistung Erwarteter Transaktionsbetrag Maximaler Transaktionsbetrag Finanzierung des Angebots Finanzierung des Erwarteten Transaktionsbetrages Finanzierung des Maximalen Transaktionsbetrages Finanzierungsbestätigung ERWARTETE AUSWIRKUNGEN EINES ERFOLGREICHEN ANGEBOTS AUF DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES BIETERS Der Bieter Pro-Forma Bilanz des Bieters Erläuterung Gemeinsam Handelnde Personen MÖGLICHE AUSWIRKUNGEN FÜR FHR-AKTIONÄRE, DIE DAS ANGEBOT NICHT ANNEHMEN RÜCKTRITTSRECHTE

4 Rücktrittsrecht bei Änderung des Angebots sowie bei Abgabe eines konkurrierenden Angebots Ausübung des Rücktrittsrechts hinsichtlich der FHR-Aktien Rechtsfolgen des Rücktritts / Kosten GELDLEISTUNGEN ODER ANDERE GELDWERTE VORTEILE, DIE VORSTANDSMITGLIEDERN ODER AUFSICHTSRATSMITGLIEDERN DER FHR FINANZHAUS AG GEWÄHRT ODER IN AUSSICHT GESTELLT WURDEN UND MÖGLICHE INTERESSENKONFLIKTE STEUERN VERÖFFENTLICHUNGEN BEGLEITENDE BANK ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND ÜBERNAHME DER VERANTWORTUNG ANLAGE 1: Von Herrn Klaus Mutschler direkt oder indirekt beherrschte Unternehmen...35 ANLAGE 2: Finanzierungsbestätigung der Baden-Württembergischen Bank

5 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND INFORMATIONEN FÜR AKTIO- NÄRE INSBESONDERE MIT WOHNSITZ, SITZ ODER GEWÖHNLICHEM AUFENTHALT AUSSERHALB DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 1.1 Durchführung des freiwilligen Angebots nach den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Das in dieser Angebotsunterlage (die Angebotsunterlage ) enthaltene Angebot (unter Berücksichtigung von etwaigen Änderungen, das Angebot ) der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Registernummer CH /4, eingetragen beim Handelsregister des Kantons Graubünden, Schweiz, Geschäftsadresse: Gäuggelistrasse 25, 7000 Chur, Schweiz (nachfolgend der Bieter ), ist ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot nach den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (das WpÜG ) in Verbindung mit der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und Abgabe eines Angebots (die WpÜG-AngebotsVO ). Gegenstand dieses Angebots ist der Erwerb aller auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) (die FHR-Aktien und jeweils eine FHR-Aktie ) der FHR Finanzhaus AG mit Sitz in Hamburg, Bundesrepublik Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter Registernummer HRB 93076, Ifflandstraße 4, Hamburg, Bundesrepublik Deutschland, die bisher als Finanzhaus Rothmann AG firmierte (nachfolgend FHR Finanzhaus AG und zusammen mit ihren verbundenen Unternehmen (Ziffer 9.1) der FHR-Konzern ), zu einem Preis in bar von EUR 0,57 je Stammaktie. Dieses Angebot kann nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen dieser Angebotsunterlage angenommen werden. Dieses Angebot richtet sich an alle Inhaber von FHR-Aktien (zusammen die FHR-Aktionäre und jeder einzelne ein FHR-Aktionär ). Die Durchführung als Angebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen ist nicht beabsichtigt. Demnach sind vom Bieter und den mit dem Bieter Gemeinsam Handelnden Personen (wie nachstehend in Ziffer 8.3 definiert) auch keine weiteren Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage oder dieses Angebots durch Wertpapieraufsichtsbehörden oder ähnliche Behörden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt worden, veranlasst worden oder vorgesehen. Der Bieter und die mit dem Bieter Gemeinsam Handelnden Personen übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als deutscher Rechtsvorschriften. FHR-Aktionäre können sich daher nicht auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung verlassen. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme dieses Angebots zustande kommt, unterliegt nur dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist ausschließlich in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Diese Angebotsunterlage wird in deutscher Sprache erstellt. Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) hat die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 12. November 2007 gestattet. 1.2 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots Der Bieter hat seine Entscheidung zur Abgabe dieses Angebots am 3. Oktober 2007 nach 10 WpÜG (noch hinsichtlich der damaligen Firma Finanzhaus Rothmann AG ) veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist im Internet unter abrufbar. 1.3 Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage Der Bieter veröffentlicht diese Angebotsunterlage am 13. November 2007 im Internet unter Sie ist zudem kostenfrei bei der Landesbank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2,

6 Stuttgart, als zentrale Abwicklungsstelle (abrufbar bei der Landesbank Baden-Württemberg auch per an oder per Telefax an 0711/ ) erhältlich. Die Bekanntmachung gemäß 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WpÜG über die Bereithaltung dieser Angebotsunterlage zur kostenfreien Ausgabe wird am 13. November 2007 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden. 1.4 Verbreitung dieser Angebotsunterlage und Annahme des Angebots Diese Angebotsunterlage wird ausschließlich nach den Bestimmungen des WpÜG verbreitet. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage kann in den Anwendungsbereich anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik Deutschland fallen. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz dieser Angebotsunterlage gelangen oder die das Angebot annehmen wollen und dem Anwendungsbereich anderer kapitalmarktrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriften als jener der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, werden aufgefordert, sich über diese kapitalmarktrechtlichen und wertpapierrechtlichen Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Der Bieter und die mit ihm Gemeinsam Handelnden Personen übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Weitergabe, Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils dort geltenden nationalen Rechtsvorschriften vereinbar ist. Jede Haftung des Bieters und der mit ihm Gemeinsam Handelnden Personen für die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen. 1.5 Stand der in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, beruhen alle Angaben, Meinungsäußerungen, Absichtsbekundungen, in die Zukunft gerichteten Aussagen und sonstigen Informationen in dieser Angebotsunterlage auf dem Kenntnisstand des Bieters und der mit ihm Gemeinsam Handelnden Personen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage. Die Angaben zur FHR Finanzhaus AG und zum FHR-Konzern beruhen, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf allgemein zugänglichen Informationsquellen (wie z. B. veröffentlichte Jahresabschlüsse, Presseerklärungen und Analystenpräsentationen). Insbesondere wurde bei der Verwendung der Finanzzahlen der FHR Finanzhaus AG der auf der Internetseite veröffentlichte und abrufbare Konzernabschluss zum 31. Dezember 2006 und Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2007 zugrunde gelegt. Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, wurden diese Informationen nicht gesondert durch den Bieter und die mit ihm Gemeinsam Handelnden Personen verifiziert. Der Bieter und seine Berater haben im Zeitraum von August bis September diesen Jahres, in mehreren Prüfungseinheiten, eine zeitlich und gegenständlich beschränkte Due Diligence des FHR-Konzerns durchgeführt. Diese erfolgte mit Genehmigung des Aufsichtsrats und in Abstimmung mit dem Vorstand der FHR Finanzhaus AG und betraf die operativen, kommerziellen, finanziellen, rechtlichen und steuerlichen Verhältnisse des FHR-Konzerns sowie Versicherungsfragen. Diese Angebotsunterlage und die darin in Bezug genommenen Unterlagen enthalten bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Diese Aussagen stellen keine Tatsachen dar und sind durch die Worte erwarten, glauben, versuchen, schätzen, beabsichtigen, davon ausgehen, anstreben, erwägen und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen des Bieters, der mit ihm Gemeinsam Handelnden Personen und deren Unternehmensleitungen, z. B. hinsichtlich der möglichen Folgen des Angebots für den FHR-Konzern und die verbleibenden Aktionäre der FHR Finanzhaus AG oder zukünftiger Finanzergebnisse, zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die der Bieter und die mit ihm Gemeinsam Handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich des Bieters oder der mit ihm Gemeinsam Handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Dies gilt auch für Angaben zu Pro-forma-Finanzinformationen. Diese stellen nicht notwendigerweise die tatsächliche finanzielle Position oder das tatsächliche Betriebsergebnis dar, die bestanden hätten, wenn die Transaktion zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen gewesen wäre. Von den Pro-forma- 6

7 Finanzinformationen kann auch nicht notwendigerweise auf die zukünftige finanzielle Position oder das zukünftige Betriebsergebnis nach Vollzug der Transaktion geschlossen werden. Der Bieter weist ausdrücklich darauf hin, dass er diese Angebotsunterlage nur aktualisieren wird, soweit er dazu nach geltendem Recht verpflichtet ist. Der Bieter und die mit ihm Gemeinsam Handelnden Personen beabsichtigen ferner nicht, zukunftsgerichtete Aussagen nach Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage auf Grund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Sonstigem öffentlich zu aktualisieren oder zu korrigieren, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht erforderlich. Der Bieter und die mit ihm Gemeinsam Handelnden Personen haben Dritte nicht ermächtigt, Aussagen zu dem Angebot oder zu dieser Angebotsunterlage zu machen. Sofern Dritte derartige Aussagen machen, sind diese nicht dem Bieter oder den mit ihm Gemeinsam Handelnden Personen zurechenbar. 1.6 Verweise und Definitionen (i) Jeder Verweis auf EUR in dieser Angebotsunterlage bezieht sich auf Euro. (ii) Zeitangaben werden in dieser Angebotsunterlage in Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) gemacht. (iii) In dieser Angebotsunterlage beziehen sich, soweit etwas Abweichendes nicht ausdrücklich festgestellt wird, alle Verweise auf einen Börsenhandelstag auf einen Tag, an dem die Frankfurter Wertpapierbörse für den Handel geöffnet ist. Alle Verweise auf einen Bankarbeitstag beziehen sich auf einen Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, zu Geschäftszwecken geöffnet sind. Alle Verweise in dieser Angebotsunterlage auf einen Werktag beziehen sich, falls dies nicht anders angegeben wird, auf einen deutschen Werktag. Als deutscher Werktag im Sinne dieser Angebotsunterlage gilt jeder Tag mit Ausnahme des Sonntags oder eines bundeseinheitlichen deutschen gesetzlichen Feiertags. 7

8 2. ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTS Die nachfolgende Zusammenfassung enthält ausgewählte Informationen aus dieser Angebotsunterlage über das Übernahmeangebot für alle FHR-Aktien. Diese Informationen dienen jedoch lediglich dazu, den FHR- Aktionären einen ersten Überblick über die Bedingungen und Bestimmungen dieses Angebots zu verschaffen. Die Zusammenfassung sollte daher im Zusammenhang mit den an anderer Stelle in dieser Angebotsunterlage enthaltenen, ausführlicheren Informationen gelesen werden. Eine Lektüre der Zusammenfassung kann nicht die vollständige Lektüre der Angebotsunterlage ersetzen. Bieter: Zielgesellschaft: Gegenstand des Angebots: Gegenleistung: Durchführung des Angebots in Deutschland: Angebotsbedingungen: SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Gäuggelistrasse 4, 7000 Chur, Schweiz FHR Finanzhaus AG mit Sitz in Hamburg, Ifflandstraße 4, Hamburg, Bundesrepublik Deutschland. Die Zielgesellschaft firmierte noch bei Veröffentlichung der Angebotsabsicht am 3. Oktober 2007 als Finanzhaus Rothmann AG. Erwerb aller auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) der FHR Finanzhaus AG. EUR 0,57 je Stammaktie in bar. Dieses Angebot wird in Übereinstimmung mit deutschem Recht, insbesondere dem WpÜG, durchgeführt. Das Angebot und die sich aus der Annahme des Angebots ergebenden Verträge unterliegen den in Ziffer 6.1 dieser Angebotsunterlage genannten aufschiebenden Bedingungen, nämlich dem Vorbehalt der Inhaberkontrollverfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (vgl. Ziffer 6.1.1) und dem Prüfungsverband deutscher Banken (vgl. Ziffer 6.1.2). Die vorgenannten Bedingungen müssen grundsätzlich spätestens bis zum Ablauf der Annahmefrist (einschließlich) eingetreten sein. Der Bieter wird den Eintritt der Angebotsbedingungen gemäß Ziffer 6.4 veröffentlichen. Es ist möglich, dass die Angebotsbedingung gemäß Ziffer bei Ablauf der Annahmefrist noch nicht erfüllt ist. Die Abwicklung des Angebots und damit die Zahlung des Angebotspreises verzögern sich in diesem Fall bis zum Eintritt dieser Angebotsbedingung. Annahmefrist: Beginn: Dienstag, den 13. November 2007 Ende (vorbehaltlich einer Verlängerung): Dienstag, den 11. Dezember 2007, 24:00 Uhr (MEZ) Weitere Annahmefrist: ISIN / WKN: Annahme des Angebots: Die Weitere Annahmefrist beginnt voraussichtlich am Dienstag, dem 18. Dezember 2007 und endet voraussichtlich am Montag, dem 31. Dezember 2007, 24:00 Uhr (MEZ). FHR-Aktien: ISIN DE 000RTM4444 / WKN RTM444 Zum Verkauf Eingereichte FHR-Aktien: ISIN DE000A0S87D3 / WKN A0S87D Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte FHR-Aktien: ISIN DE000A0S87E1 / WKN A0S87E Die Annahme des Angebots muss bis zum Ablauf der Annahmefrist bzw. der Weiteren Annahmefrist erklärt werden. Die Annahme des Angebots muss gegen- 8

9 über dem Depotführenden Institut des betreffenden FHR-Aktionärs schriftlich erklärt werden. Die Annahmeerklärung wird erst mit der fristgerechten Umbuchung der FHR- Aktien bei der Clearstream Banking AG in die ISIN DE000A0S87D3 / WKN A0S87D für Zum Verkauf Eingereichte FHR-Aktien bzw. in die ISIN DE000A0S87E1 / WKN A0S87E für Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte FHR-Aktien wirksam. Bis zur Abwicklung des Angebots verbleiben die Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien und die Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien, für die die Annahmeerklärung wirksam geworden ist, im Depot des annehmenden FHR-Aktionärs. Kosten: Börsenhandel: Veröffentlichungen: Die Annahme des Angebots über ein depotführendes Institut mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich einer deutschen Niederlassung eines ausländischen depotführenden Instituts) ist für die FHR-Aktionäre in Bezug auf die FHR-Aktien bis auf die Kosten für die Übermittlung der Annahmeerklärung an das Depotführende Institut kosten- und gebührenfrei. Gebühren ausländischer depotführender Institute und andere Gebühren und Auslagen sind von dem FHR- Aktionär, der dieses Angebot annimmt, zu tragen. Aus der Annahme des Angebots gegebenenfalls resultierende ausländische Börsen-, Umsatz- oder Wechselsteuer ist vom betreffenden FHR-Aktionär selbst zu tragen. Es ist beabsichtigt, die Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien und die Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien während der Annahmefrist oder der Weiteren Annahmefrist im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse handeln zu lassen. Hierfür steht bis zum Ablauf der Annahmefrist die ISIN DE000A0S87D3 / WKN A0S87D zur Verfügung. Sofern die Angebotsbedingung gemäß Ziffer bei Ablauf der Annahmefrist noch nicht eingetreten ist, werden zu diesem Zweck die Zum Verkauf eingereichten Aktien nach Ablauf der Annahmefrist aus der ISIN DE000A0S87D3 / WKN A0S87D in die ISIN DE000A0S87E1 / WKN A0S87E (Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte FHR-Aktien) umgebucht. Sofern die Angebotsbedingung gemäß Ziffer auch bei Ablauf der Weiteren Annahmefrist noch nicht eingetreten ist, ist beabsichtigt, die Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien und die Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien unter der ISIN DE000A0S87E1 / WKN A0S87E noch bis einschließlich dem drittletzten Börsenhandelstag vor dem Vollzug des Angebots bzw. der Bekanntgabe seines Misserfolgs im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse handeln zu lassen. Diese am 12. November 2007 durch die BaFin genehmigte Angebotsunterlage wird im Internet unter veröffentlicht. Sie ist zudem kostenfrei bei der Landesbank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, Stuttgart, als zentrale Abwicklungsstelle (abrufbar bei der Landesbank Baden- Württemberg auch per an petra.thomas@lbbw.de oder per Telefax an 0711/ ) erhältlich. Die Bekanntmachung gemäß 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WpÜG über die Bereithaltung dieser Angebotsunterlage zur kostenfreien Ausgabe wird am 13. November 2007 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Soweit rechtlich erforderlich, werden alle gemäß dem WpÜG erforderlichen Veröffentlichungen und Hinweisbekanntmachungen im Internet unter erfolgen. Zusätzlich werden, soweit rechtlich erforderlich, alle Veröffentlichungen und Hinweisbekanntmachungen auch im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen. 9

10 3. DAS ANGEBOT 3.1 Gegenstand des Angebots Der Bieter bietet nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen dieser Angebotsunterlage allen FHR- Aktionären an, ihre Stammaktien (ISIN DE000RTM4444 / WKN RTM444) einschließlich der darin verbrieften Rechte zu erwerben. Das Angebot ist auf den Erwerb der Kontrolle über die FHR Finanzhaus AG gerichtet und damit ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot im Sinne des WpÜG. Dieses Angebot ersetzt, wenn es durchgeführt wird, gemäß 35 Abs. 3 WpÜG ein Pflichtangebot im Zusammenhang mit den unter unten dargestellten Aktienerwerben durch den Bieter. 3.2 Angebotspreis Als Gegenleistung bietet der Bieter je Stammaktie einen Betrag von EUR 0,57 in bar (der Angebotspreis ). 3.3 Erläuterung der Angemessenheit des Angebotspreises Gemäß 31 Abs. 1 und Abs. 7 WpÜG in Verbindung mit 4 und 5 WpÜG-AngebotsVO muss die den FHR- Aktionären im Falle eines öffentlichen Übernahmeangebots im Sinne des WpÜG angebotene Gegenleistung für ihre FHR-Aktien angemessen sein. Die Gegenleistung darf dabei einen nach diesen Vorschriften zu ermittelnden Mindestwert nicht unterschreiten Mindestwertvorschriften Der den FHR-Aktionären zu bietende Mindestwert je FHR-Aktie hat mindestens dem höheren der beiden folgenden Schwellenwerte zu entsprechen, nämlich (i) dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der FHR-Aktien während der letzten drei Monate vor der am 3. Oktober 2007 erfolgten Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters zur Abgabe dieses Angebots nach 10 WpÜG (der Drei-Monats-Durchschnittskurs ), und (ii) dem Wert der höchsten vom Bieter, einer mit ihm gemeinsam handelnden Person im Sinne von 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb von FHR-Aktien innerhalb der letzten sechs Monate vor der am 13. November 2007 erfolgten Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage nach 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG (der Sechs-Monats- Höchstpreis ) Drei-Monats-Durchschnittskurs Der von der BaFin bestimmte und in ihrer unter einsehbaren Datenbank für Mindestpreise nach dem WpÜG veröffentlichte Drei-Monats-Durchschnittskurs für FHR-Aktien zum Stichtag 2. Oktober 2007 betrug EUR 0,57. Der Angebotspreis für die FHR-Aktien entspricht diesem Drei-Monats- Durchschnittskurs. 10

11 3.3.3 Sechs-Monats-Höchstpreis / Vorerwerbe Mit Aktienkaufvertrag vom 2. Oktober 2007 hat der Bieter von der ALBIS Leasing AG FHR- Aktien, die gemeinsam eine Beteiligung von 73,2 % am Grundkapital der FHR Finanzhaus AG darstellen, zu einem Kaufpreis von ca. EUR 0,24 je Aktie gekauft. Der Angebotspreis für die FHR-Aktien liegt über diesem relevanten Vorerwerbspreis. Der Aktienkaufvertrag mit der ALBIS Leasing AG ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage noch nicht vollzogen und steht unter aufschiebenden Bedingungen. Mit Ausnahme des Vorstehenden haben weder der Bieter noch eine mit ihm gemeinsam handelnde Person im Sinne von 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage FHR-Aktien erworben Wirtschaftliche Angemessenheit des Angebotspreises Der Gesetzgeber hat durch die beiden vorstehend genannten Mindestpreise geregelt, welche Kriterien an die wirtschaftliche Angemessenheit anzulegen sind. In 31 Abs. 1 WpÜG und 4 und 5 WpÜG-AngebotsVO hat er insbesondere klargestellt, dass dem Börsenkurs bei der Bestimmung des Angebotspreises eine maßgebliche Rolle zukommt. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen eines privatrechtlich ausgehandelten Vertrages über ein Aktienpaket, wie in Ziffer beschrieben, gewisse Paketabschläge erzielt werden können, da die vertraglichen Regelungen speziell auf die individuellen Bedürfnisse der Parteien zugeschnitten werden können. Im Rahmen eines öffentlichen Angebots zum Erwerb der Aktien ist nach Ansicht des Bieters hingegen die Orientierung am Börsenkurs die geeignete Methode zur Ermittlung des Angebotspreises. Der Börsenkurs lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters zur Abgabe dieses Angebots etwa in Höhe des Angebotspreises. Der Bieter hält daher den Angebotspreis für angemessen. Er richtet sich mit dem Angebotspreis nach den gesetzlichen Mindestpreisvorschriften. Der Bieter macht das vorliegende Angebot anstelle eines ansonsten erforderlichen Pflichtangebots und gibt das Angebot daher in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Erfordernissen ab, ohne deshalb ein Interesse zu haben, dass dieses Angebot für eine große Zahl von Aktien angenommen wird Stellungnahme der FHR Finanzhaus AG Vorstand und Aufsichtsrat der FHR Finanzhaus AG sind gemäß 27 WpÜG verpflichtet, unverzüglich nach Übermittlung dieser Angebotsunterlage oder etwaiger Änderungen eine begründete Stellungnahme zu dem Übernahmeangebot sowie zu jeder Angebotsänderung abzugeben. 3.4 Keine Anwendbarkeit des 33b WpÜG Durch das Angebot und die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage werden keine Rechte im Sinne des 33b WpÜG entzogen. Die Satzung der FHR Finanzhaus AG sieht nicht vor, dass 33b Abs. 2 WpÜG Anwendung findet. 11

12 4. ANNAHMEFRIST 4.1 Dauer der Annahmefrist Die Frist, während der dieses Angebot angenommen werden kann, beginnt mit der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am Dienstag, dem 13. November 2007 und endet am Dienstag, dem 11. Dezember 2007, 24:00 Uhr (MEZ). Die Frist zur Annahme dieses Angebots, einschließlich etwaiger unter Ziffer 4.2 beschriebener Verlängerungen, jedoch ausschließlich der in Ziffer 4.3 genannten Weiteren Annahmefrist, wird in dieser Angebotsunterlage als die Annahmefrist bezeichnet. 4.2 Verlängerung der Annahmefrist Im Falle einer Änderung dieses Angebots gemäß 21 Abs. 1 WpÜG verlängert sich die Annahmefrist automatisch um zwei Wochen ( 21 Abs. 5 WpÜG), sofern die Veröffentlichung der Änderung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der Annahmefrist erfolgt. Die Annahmefrist würde in diesem Fall am Donnerstag, dem 27. Dezember 2007, 24:00 Uhr (MEZ) enden. Wird während der Annahmefrist von einem Dritten ein Angebot zum Erwerb der FHR-Aktien abgegeben, so bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist des vorliegenden Angebots automatisch nach dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot des Dritten, falls die Annahmefrist für das vorliegende Angebot vor Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot abläuft ( 22 Abs. 2 Satz 1 WpÜG). Sofern im Zusammenhang mit diesem Angebot nach Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage eine Hauptversammlung der FHR Finanzhaus AG einberufen wird, beträgt die Annahmefrist unbeschadet der Vorschriften des 21 Abs. 5 WpÜG und des 22 Abs. 2 WpÜG zehn Wochen ab der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage ( 16 Abs. 3 WpÜG). Jede Verlängerung der Annahmefrist wird der Bieter entsprechend den Darstellungen in Ziffer 17 Veröffentlichungen veröffentlichen. 4.3 Weitere Annahmefrist gemäß 16 Abs. 2 WpÜG FHR-Aktionäre, die das Angebot nicht bis zum Ablauf der Annahmefrist angenommen haben, können dieses Angebot binnen zwei Wochen nach Veröffentlichung des Ergebnisses des Angebots durch den Bieter gemäß 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG (die Weitere Annahmefrist ) annehmen. Nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist kann das Angebot, vorbehaltlich des unter Ziffer (iii) beschriebenen Andienungsrechts, nicht mehr angenommen werden. Die Veröffentlichung des Ergebnisses dieses Angebots wird voraussichtlich innerhalb von vier Bankarbeitstagen nach Ablauf der Annahmefrist erfolgen, voraussichtlich also am Montag, dem 17. Dezember Die Weitere Annahmefrist beginnt daher voraussichtlich am Dienstag, dem 18. Dezember 2007 und endet voraussichtlich am Montag, dem 31. Dezember 2007 um 24:00 Uhr (MEZ). 12

13 5. ANNAHME UND ABWICKLUNG DES ANGEBOTS FÜR ROTHMANN- AKTIEN 5.1 Abwicklungsstelle Der Bieter hat die Landesbank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, Stuttgart, als Abwicklungsstelle mit der technischen Abwicklung dieses Angebots für die FHR-Aktien beauftragt (die Abwicklungsstelle ). 5.2 Annahmeerklärung und Umbuchung FHR-Aktionäre können dieses Angebot bis zum Ablauf der Annahmefrist nur durch schriftliche Erklärung (die Annahmeerklärung ) gegenüber ihrer depotführenden Bank bzw. ihrem sonstigen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland (das Depotführende Institut ) annehmen. Die Annahmeerklärung wird nur wirksam, wenn die jeweiligen FHR-Aktien, für die die Annahme erklärt wurde, in die ISIN DE000A0S87D3 / WKN A0S87D bei der Clearstream Banking AG umgebucht worden sind. Die Umbuchung wird durch das Depotführende Institut nach Erhalt der Annahmeerklärung veranlasst. Es gelten nur solche FHR-Aktien als Zum Verkauf Eingereichte FHR-Aktien, für die eine Umbuchung in die oben genannte ISIN DE000A0S87D3 / WKN A0S87D bewirkt wurde. Wurde die Annahmeerklärung bis zum Ablauf der Annahmefrist gegenüber dem Depotführenden Institut abgegeben (maßgeblich ist der Zugang bei dem Depotführenden Institut), so gilt die Umbuchung der Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien in die ISIN DE000A0S87D3 / WKN A0S87D noch als fristgerecht vorgenommen, wenn sie bis spätestens 17:30 Uhr (MEZ) des zweiten dem Ablauf der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstags bewirkt wird. Den FHR-Aktionären wird von ihrem Depotführenden Institut ein Formular für die Annahme dieses Angebots zur Verfügung gestellt. FHR-Aktien, für die die Annahme erklärt wurde und die rechtzeitig in die ISIN DE000A0S87D3 / WKN A0S87D bei der Clearstream Banking AG umgebucht worden sind, werden in dieser Angebotsunterlage auch als Zum Verkauf Eingereichte FHR-Aktien bezeichnet. Der Bieter behält sich das Recht vor, auch mit Mängeln oder Fehlern behaftete Annahmeerklärungen zu akzeptieren. Weder der Bieter noch für ihn handelnde Personen haben allerdings die Pflicht, Mängel oder Fehler der Annahmeerklärung anzuzeigen, noch unterliegen sie einer Haftung bei Nicht-Anzeige. 5.3 Weitere Erklärungen der FHR-Aktionäre bei Annahme des Angebots Mit der Annahmeerklärung nimmt der jeweilige FHR-Aktionär dieses Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags für die in der Annahmeerklärung angegebene Anzahl von FHR-Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen dieser Angebotsunterlage an und (i) (ii) (iii) weist sein Depotführendes Institut an, die in der Annahmeerklärung bezeichneten FHR-Aktien zunächst in seinem Depot zu belassen, jedoch deren Umbuchung in die ISIN DE000A0S87D3 / WKN A0S87D bei der Clearstream Banking AG zu veranlassen; weist sein Depotführendes Institut an, seinerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die auf seinem Depot belassenen FHR-Aktien mit der ISIN DE000A0S87D3 / WKN A0S87D unverzüglich nach dem Ablauf der Annahmefrist und dem Eintritt der oder soweit zulässig dem Verzicht auf die Angebotsbedingungen auszubuchen und der Abwicklungsstelle auf deren Depot bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung an den Bieter zur Verfügung zu stellen; beauftragt und ermächtigt sein Depotführendes Institut und die Abwicklungsstelle unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß 181 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), 13

14 (iv) (v) (vi) (vii) alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen und insbesondere den Eigentumsübergang an den Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien auf den Bieter herbeizuführen; weist sein Depotführendes Institut an und ermächtigt es, seinerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, unmittelbar oder über das Depotführende Institut sämtliche für die Erklärungen und Veröffentlichungen des Bieters nach dem WpÜG erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere die Anzahl der im Depot des Depotführenden Instituts bei der Clearstream Banking AG in die ISIN DE000A0S87D3 / WKN A0S87D gebuchten FHR-Aktien an jedem Bankarbeitstag an den Bieter und die Abwicklungsstelle zu übermitteln; überträgt das Eigentum an den Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien einschließlich aller damit verbundenen Rechte (einschließlich der Dividendenansprüche) vorbehaltlich des Ablaufs der Annahmefrist und des Eintritts der Angebotsbedingungen oder soweit zulässig des Verzichts auf die Angebotsbedingungen Zug-um-Zug gegen Zahlung des Angebotspreises auf den Bieter; weist sein Depotführendes Institut an, die Annahmeerklärung an die Abwicklungsstelle auf Verlangen weiterzuleiten und entbindet das Depotführende Institut in diesem Umfang von der Pflicht zur Geheimhaltung; und erklärt, dass die Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien zum Zeitpunkt der Übereignung in seinem alleinigen Eigentum stehen, frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind und keinerlei Verfügungsbeschränkungen unterliegen. Die vorstehend aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden unwiderruflich erteilt. Sie erlöschen erst im Falle eines wirksamen Rücktritts von dem durch Annahme dieses Angebots geschlossenen Vertrag oder bei Nichteintritt der Angebotsbedingungen. 5.4 Rechtsfolgen der Annahme Mit der Annahme dieses Angebots für FHR-Aktien durch die FHR-Aktionäre kommt zwischen dem betreffenden FHR-Aktionär und dem Bieter ein Vertrag über den Verkauf und die Übereignung der Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zustande. Für diesen Vertrag und seine Auslegung gilt ausschließlich deutsches Recht. Darüber hinaus erteilen die dieses Angebot annehmenden FHR-Aktionäre unwiderruflich die in Ziffer 5.3 der Angebotsunterlage genannten Weisungen, Aufträge und Vollmachten. 5.5 Abwicklung des Angebots Die Zahlung des von dem Bieter dem jeweiligen FHR-Aktionär geschuldeten Angebotspreises erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Angebots auf die Konten der Depotführenden Institute der annehmenden FHR-Aktionäre bei der Clearstream Banking AG Zug-um-Zug gegen Übertragung der Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien auf das Depot der Abwicklungsstelle bei der Clearstream Banking AG zum Zwecke der Übereignung dieser Aktien an den Bieter. Dazu wird die Abwicklungsstelle frühestens am vierten, spätestens jedoch am siebten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist die Übertragung des jeweils geschuldeten Angebotspreises auf das Konto des jeweiligen Depotführenden Instituts bei der Clearstream Banking AG veranlassen, sofern die Angebotsbedingungen bis zum Ablauf der Annahmefrist eingetreten sind oder soweit zulässig auf sie verzichtet wurde. Sofern die Angebotsbedingung nach Ziffer erst nach Ablauf der Annahmefrist eintreten sollte, erfolgt die Zahlung des jeweils geschuldeten Angebotspreises an das jeweilige Depotführende Institut frühestens am vierten, spätestens jedoch am siebten Bankarbeitstag nach dem Tag, an dem der Bieter den Eintritt der letzten Angebotsbedingung gemäß Ziffer 6.4 bekannt gibt (der Bedingungsstichtag ). Mit der Gutschrift des jeweils geschuldeten Angebotspreises auf dem Konto des jeweiligen Depotführenden Instituts bei der Clearstream Banking AG hat der Bieter die Verpflichtung zur Zahlung des Angebotspreises 14

15 gegenüber dem jeweiligen FHR-Aktionär erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen Depotführenden Institut, den jeweils geschuldeten Angebotspreis dem Konto des annehmenden FHR-Aktionärs gutzuschreiben. 5.6 Abwicklung des Angebots bei Annahme in der Weiteren Annahmefrist Die Bestimmungen dieser Angebotsunterlage, insbesondere die Bestimmungen unter dieser Ziffer 5, gelten mit folgender Maßgabe sinngemäß auch für eine Annahme innerhalb der Weiteren Annahmefrist: (i) FHR-Aktien, hinsichtlich derer das Angebot gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieser Angebotsunterlage in der Weiteren Annahmefrist angenommen wurde ( Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte FHR-Aktien ), werden in die ISIN DE000A0S87E1 / WKN A0S87E umgebucht; und (ii) die Umbuchung der FHR-Aktien bei der Clearstream Banking AG gilt als fristgerecht vorgenommen (und die Annahmeerklärung mithin als fristgerecht wirksam geworden), wenn sie bis zum zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist, 17:30 Uhr (MEZ), bewirkt wird. In Bezug auf die Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien erfolgt die Zahlung des Angebotspreises an das jeweilige Depotführende Institut frühestens am vierten, spätestens jedoch am siebten Bankarbeitstag nach dem Ende der Weiteren Annahmefrist. Sofern die Angebotsbedingung nach Ziffer erst nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist eintreten sollte, erfolgt die Zahlung des jeweils geschuldeten Angebotspreises an das jeweilige Depotführende Institut frühestens am vierten, spätestens jedoch am siebten Bankarbeitstag nach dem Bedingungsstichtag. 5.7 Kosten und Gebühren Die Annahme des Angebots über ein Depotführendes Institut im Inland (einschließlich einer deutschen Niederlassung eines ausländischen depotführenden Instituts) ist für die FHR-Aktionäre bis auf die Kosten für die Übermittlung der Annahmeerklärung an das jeweilige Depotführende Institut kosten- und gebührenfrei. Gebühren ausländischer depotführender Institute und andere Gebühren und Auslagen sind von dem FHR-Aktionär, der dieses Angebot annimmt, zu tragen. Aus der Annahme des Angebots gegebenenfalls resultierende ausländische Börsen-, Umsatz- oder Wechselsteuer sowie etwaige Gebühren von depotführenden Instituten außerhalb Deutschlands sind vom betreffenden FHR-Aktionär selbst zu tragen. 5.8 Börsenhandel mit Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien und Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien Es ist beabsichtigt, die Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien und die Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien während der Annahmefrist oder der Weiteren Annahmefrist im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse handeln zu lassen. Hierfür steht bis zum Ablauf der Annahmefrist die ISIN DE000A0S87D3 / WKN A0S87D zur Verfügung. Sofern die Angebotsbedingung gemäß Ziffer bei Ablauf der Annahmefrist noch nicht eingetreten ist, werden zu diesem Zweck die Zum Verkauf eingereichten Aktien nach Ablauf der Annahmefrist aus der ISIN DE000A0S87D3 / WKN A0S87D in die ISIN DE000A0S87E1 / WKN A0S87E (Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte FHR-Aktien) umgebucht. Sofern die Angebotsbedingung gemäß Ziffer auch bei Ablauf der Weiteren Annahmefrist noch nicht eingetreten ist, ist beabsichtigt, die Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien und die Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien unter der ISIN DE000A0S87E1 / WKN A0S87E noch bis einschließlich dem drittletzten Börsenhandelstag vor dem Vollzug des Angebots bzw. der Bekanntgabe seines Misserfolgs im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse handeln zu lassen. Personen, die Zum Verkauf Eingereichte FHR-Aktien oder Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte FHR- Aktien erwerben, übernehmen im Hinblick auf diese Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien oder Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien alle Rechte und Pflichten des jeweiligen Verkäufers, die sich aufgrund des durch die Annahme dieses Angebots geschlossenen Vertrags ergeben. 15

16 Der Bieter weist darauf hin, dass Handelsvolumen und Liquidität der Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien oder der Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien von der jeweiligen Annahmequote abhängen und deshalb überhaupt nicht vorhanden oder gering sein und starken Schwankungen unterliegen können. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass mangels Nachfrage der Verkauf der Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien oder der Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien über die Börse nicht möglich sein wird. 5.9 Rückabwicklung bei Nichteintritt der Angebotsbedingungen Dieses Angebot wird nicht durchgeführt, und der Bieter ist nicht verpflichtet, Zum Verkauf Eingereichte FHR- Aktien und Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte FHR-Aktien zu erwerben und den Angebotspreis für diese zu bezahlen, falls nicht die in Ziffer 6.1 dieser Angebotsunterlage genannten Angebotsbedingungen innerhalb der in Ziffer 6.2 genannten Frist eingetreten sind oder der Bieter auf den Eintritt der Angebotsbedingungen spätestens einen Werktag vor Ablauf der Annahmefrist soweit zulässig verzichtet hat. In diesem Fall wird die Rückbuchung der Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien und der Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien in die ISIN DE000RTM4444 / WKN RTM444 unverzüglich vorgenommen. Es werden Vorkehrungen dafür getroffen, dass die Rückbuchung innerhalb von fünf Bankarbeitstagen erfolgt, nachdem gemäß Ziffer 6.4 veröffentlicht wurde, dass die Angebotsbedingungen nicht eingetreten ist und nicht auf sie verzichtet wurde. Nach der Rückbuchung können die FHR-Aktien wieder unter ihrer ursprünglichen ISIN DE000RTM4444 / WKN RTM444 gehandelt werden. Die Rückabwicklung ist für die FHR-Aktionäre kostenfrei. Gegebenenfalls resultierende ausländische Börsen-, Umsatz- oder Wechselsteuer sowie etwaige Gebühren von depotführenden Instituten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind vom betreffenden FHR- Aktionär selbst zu tragen Rücktrittsrecht FHR-Aktionäre, die das Angebot angenommen haben, sind unter den in Ziffer 14 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Voraussetzungen berechtigt, von der Annahme des Angebots zurückzutreten. Hinsichtlich der Ausübung und der Rechtsfolgen des Rücktrittsrechts wird auf Ziffer 14 verwiesen. 6. ANGEBOTSBEDINGUNGEN 6.1 Angebotsbedingungen Das Angebot und die durch seine Annahme mit den FHR-Aktionären zustande kommenden Verträge stehen unter den nachfolgenden aufschiebenden Bedingungen (die Angebotsbedingungen ): Inhaberkontrollverfahren bei der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Entweder (i) hat der Bieter eine schriftliche Erklärung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dahingehend erhalten, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Erwerb von FHR-Aktien durch den Bieter von der ALBIS Leasing AG nach dem in Ziffer genannten Aktienkaufvertrag nicht untersagen wird, oder (ii) die Drei-Monatsfrist nach 2 c Abs. 1 a Satz 1 des Kreditwesengesetzes ist verstrichen, ohne dass der Bieter eine schriftliche Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht darüber erhalten hat, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht entweder den Erwerb von FHR-Aktien durch die Bieterin nach dem in Ziffer genannten Aktienkaufvertrag mit der ALBIS Leasing AG oder die Ausübung der Stimmrechte aus diesen FHR- 16

17 Aktien durch den Bieter untersagt oder andere Sanktionen gemäß 2 c Abs. 2 des Kreditwesengesetzes verhängt hat Inhaberkontrollverfahren beim Prüfungsverband deutscher Banken Der Bieter hat eine schriftliche Erklärung des Prüfungsverbands deutscher Banken erhalten, in der der Prüfungsverband deutscher Banken bestätigt, dass das Inhaberkontrollverfahren gemäß 3 Abs. 1 c und 8 des Statuts des Einlagensicherungsfonds und 6 der Satzung des Prüfungsverbands deutscher Banken abgeschlossen ist und dass keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Erfordernisse einer fortgesetzten Beteiligung der Hesse Newman & Co. AG im Einlagensicherungsfonds, wie in 3 Abs. 1 c des Statuts des Einlagensicherungsfonds bezeichnet, nicht erfüllt sind. Einzelheiten zur Hesse Newman & Co. AG finden Sie unter Ziffer Eintritt der und Verzicht auf die Angebotsbedingungen Die Angebotsbedingungen müssen bis zum Ablauf der Annahmefrist eingetreten sein. Die Angebotsbedingung gemäß Ziffer (Bankaufsichtsrechtliche Freigabe in Deutschland) muss spätestens bis zum 25. Januar 2008 eingetreten sein. Der Bieter kann auf die Angebotsbedingungen - soweit zulässig - bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist ganz oder teilweise verzichten. Der Verzicht steht dem Eintritt der Angebotsbedingungen gleich. Die Angebotsbedingungen nach Ziffern und sind in vergleichbarer Form auch in dem unter Ziffer aufgeführten Aktienkaufvertrag mit der ALBIS Leasing AG enthalten. 6.3 Nichteintritt der Angebotsbedingungen Tritt eine der Angebotsbedingungen nicht ein und wird auf sie - soweit zulässig - auch nicht verzichtet, erlischt das Angebot, und die Verträge, die mit der Annahme des Angebots geschlossen wurden, werden unwirksam. Für detaillierte Informationen hinsichtlich der Rückabwicklung in diesen Fällen siehe Ziffer Veröffentlichung des Eintritts bzw. Nichteintritts der Angebotsbedingungen Der Bieter wird bekanntmachen, wenn sämtliche Angebotsbedingungen eingetreten sind. Soweit bis zum Ablauf der Annahmefrist noch nicht alle Angebotsbedingungen eingetreten sind, wird der Bieter auch bekanntmachen, welche Angebotsbedingungen bis zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Des weiteren wird der Bieter den Verzicht auf Angebotsbedingungen, wobei ein solcher Verzicht spätestens einen Werktag vor Ablauf der Annahmefrist erklärt werden muss, sowie den Fall, dass eine Angebotsbedingung nicht mehr eintreten kann, bekanntmachen. Die Bekanntmachung wird durch den Bieter im Internet unter und im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen. Die Bekanntmachung wird unverzüglich, spätestens jedoch zwei Werktage nach dem Eintritt des jeweiligen Umstands, erfolgen. 7. BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN UND VERFAHREN 7.1 Keine Erforderlichkeit kartellrechtlicher Genehmigungen Der geplante Erwerb der FHR-Aktien durch den Bieter nach Maßgabe dieses Angebots und die Durchführung des unter Ziffer beschriebenen Vorerwerbs bedürfen keiner kartellrechtlichen Genehmigungen. 17

18 7.2 Erforderliche aufsichtsrechtliche Verfahren Inhaberkontrollverfahren bei der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Der Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der FHR Finanzhaus AG durch den Bieter bedarf wegen der Beteiligung der FHR Finanzhaus AG an der Privatbank Hesse Newman & Co. AG der Durchführung des Inhaberkontrollverfahrens bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach dem Kreditwesengesetz. Das Angebot steht deswegen unter der in Ziffer genannten Angebotsbedingung. Ein entsprechender Antrag bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde am 3. Oktober 2007 gestellt. Bislang sind in dem Verfahren keine Hindernisse aufgetreten, die Anlass dazu geben, nicht mit einem positiven Ausgang des Verfahrens zu rechnen Erforderliche sonstige aufsichtsrechtliche Verfahren Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 12. November 2007 gestattet. Sonstiger aufsichtsrechtlicher Genehmigungen bedarf dieses Angebot nicht. 8. DER BIETER UND GEMEINSAM HANDELNDE PERSONEN 8.1 Beschreibung des Bieters Der Bieter, die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Gäuggelistrasse 25, 7000 Chur, Schweiz, ist eine Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Chur, gegründet am 24. September 2007 und eingetragen beim Handelsregister des Kantons Graubünden, Schweiz, unter Registernummer CH /4 am 25. September Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt Schweizer Franken (CHF). Bei dem Bieter handelt es sich um eine neu gegründete Gesellschaft, die seit ihrer Gründung keine Geschäftstätigkeit ausgeübt hat mit Ausnahme des Abschlusses des unter Ziffer beschriebenen Aktienkaufvertrags sowie des Erwerbs der Aktien an der Rothmann & Cie. TrustFonds AG und weiterer damit im Zusammenhang stehender Vereinbarungen. Unternehmensgegenstand des Bieters ist nach dessen Statuten der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen. Der alleinige Aktionär und alleiniges Mitglied des Verwaltungsrats des Bieters ist derzeit Herr Klaus Mutschler, geschäftsansässig: Pfingstweidstr. 60, 8005 Zürich, Schweiz. 8.2 Beschreibung der mit dem Bieter in Verbindung stehenden Unternehmen Der Bieter hat keine weiteren Tochtergesellschaften. Alleiniger Aktionär des Bieters ist Herr Klaus Mutschler. 8.3 Mit dem Bieter Gemeinsam Handelnde Personen Mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen im Sinne von 2 Abs. 5 WpÜG sind die folgenden Personen und Gesellschaften (zusammen die Gemeinsam Handelnden Personen ): (i) Herr Klaus Mutschler, geschäftsansässig: Pfingstweidstr. 60, 8005 Zürich, Schweiz, als alleiniger Aktionär des Bieters; und 18

19 (ii) die in Anlage 1 aufgeführten Gesellschaften, auf die Herr Klaus Mutschler direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss ausübt und die deswegen nach 2 Abs. 6 WpÜG als seine Tochterunternehmen gelten. Ab Vollzug des Aktienkaufvertrags mit der ALBIS Leasing AG (vgl. oben Ziffer 3.3.3) werden auch die FHR Finanzhaus AG und ihre Tochterunternehmen (vgl. unten Ziffer 9.2) mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen im Sinne von 2 Abs. 5 Satz 1, 3 WpÜG sein. Ab Vollzug des Erwerbs von 100 % der Aktien an der Rothmann & Cie. TrustFonds AG von der ALBIS Leasing AG werden auch die Rothmann & Cie. TrustFonds AG und deren Tochterunternehmen (dazu Ziffer 10.1) mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen im Sinne von 2 Abs. 5 Satz 1, 3 WpÜG sein. 8.4 Vom Bieter und von mit ihm Gemeinsam Handelnden Personen und deren Tochterunternehmen bereits gehaltene Wertpapiere und Stimmrechtsanteile der FHR Finanzhaus AG Der Bieter und die mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen im Sinne des 2 Abs. 5 WpÜG und deren Tochterunternehmen sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage noch nicht an der FHR Finanzhaus AG beteiligt, da der in Ziffer genannte Vorerwerb noch nicht vollzogen ist. Nach Kenntnis des Bieters sind ihm, den Gemeinsam Handelnden Personen und deren Tochterunternehmen auch keine Stimmrechte an der FHR Finanzhaus AG nach 30 WpÜG zuzurechnen. 8.5 Erwerbe durch den Bieter und mit ihm Gemeinsam Handelnde Personen Der Bieter und mit ihm Gemeinsam Handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen haben in dem Zeitraum von sechs Monaten vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe dieses Angebots am 3. Oktober 2007 bis zur Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 13. November 2007 Wertpapiere der FHR Finanzhaus AG im Sinne von 2 Abs. 2 WpÜG lediglich im Rahmen des unter Ziffer dargestellten Vorerwerbs erworben oder deren Erwerb vereinbart. 9. BESCHREIBUNG DER FHR FINANZHAUS AG Die nachfolgenden Angaben zur FHR Finanzhaus AG beruhen auf allgemein zugänglichen Informationsquellen. 9.1 FHR Finanzhaus AG und FHR-Konzern Die FHR Finanzhaus AG ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter Registernummer HRB eingetragene Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg. Sie firmierte noch bei Veröffentlichung der Angebotsabsicht des Bieters unter Finanzhaus Rothmann AG. Die Hauptverwaltung der FHR Finanzhaus AG befindet sich in der Ifflandstraße 4, Hamburg, Bundesrepublik Deutschland. Gegenstand des Unternehmens ist nach der von der FHR Finanzhaus AG im Internet veröffentlichten Satzung der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen, für eigene Rechnung, zur Anlage des eigenen Gesellschaftsvermögens, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von unbebauten und bebauten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, die Finanzierungsberatung und die Finanzierungsvermittlung, Beratung, Arrangierung und Abwicklung von Finanzierungsgeschäften. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Geschäften und Dienstleistungen auch für Dritte durchzuführen, sofern es sich nicht um erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz handelt. Das Grundkapital der FHR Finanzhaus AG beträgt EUR und ist eingeteilt in auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital 19

20 von EUR 1,00 je Aktie. Die FHR-Aktien sind zum Börsenhandel mit amtlicher Notierung im Handelssegment regulierter Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Außerdem findet ein Freiverkehrshandel an den Börsen Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart statt. Nach 4 Abs. 6 der Satzung der FHR Finanzhaus AG ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 30. Juni 2010 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR zu erhöhen, wobei in bestimmten Fällen das Bezugsrecht ausgeschlossen werden kann (genehmigtes Kapital). Nach 4 Abs. 7 der Satzung ist das Grundkapital der FHR Finanzhaus AG um bis zu EUR durch Ausgabe von bis zu neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht, wobei die bedingte Kapitalerhöhung nur insoweit durchgeführt wird, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsrechten, die den von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 24. August 2005 auszugebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen beigefügt sind, von ihren Wandel- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen (bedingtes Kapital 2005). Solche Schuldverschreibungen sind bislang nicht ausgegeben worden. Der konsolidierte Umsatzerlös des FHR-Konzerns im Geschäftsjahr 2006 betrug gemäß dem im Internet veröffentlichten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2006 EUR , die konsolidierte Bilanzsumme EUR und das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit minus EUR , woraus sich ein Konzernjahresfehlbetrag von EUR und ein Konzernbilanzverlust von EUR ergibt. Nach dem im Internet veröffentlichten Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2007 belief sich die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im ersten Halbjahr 2007 auf 84, der konsolidierte Umsatz betrug im ersten Halbjahr 2007 EUR ; die Bilanzsumme zum 30. Juni 2007 betrug EUR , das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit minus EUR , was zu einem Konzernhalbjahresfehlbetrag von EUR und einem Konzernbilanzverlust von EUR führt. Alle Angaben erfolgten nach IFRS. Die FHR Finanzhaus AG wurde 2002 als GmbH gegründet und 2005 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Die Aktien der FHR Finanzhaus AG sind seit 2005 börsennotiert. Die FHR Finanzhaus AG fungiert als Holding-Gesellschaft für die Gesellschaften des FHR-Konzerns. Zum FHR-Konzern gehören die folgenden Gesellschaften: (i) (ii) (iii) (iv) Die FHR Finanzhaus AG ist alleinige Aktionärin der Rothmann & Cie. AG mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB Die Rothmann & Cie. AG ist tätig im Bereich Entwicklung, Platzierung und Verwaltung von geschlossenen Fonds. Sie konzentriert sich auf die Segmente Mobilien-Leasing, Logistik-Immobilien und britischer Lebensversicherungs-Sekundärmarkt. Die FHR Finanzhaus AG hält 70 % des Grundkapitals der FinanzDock AG mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB Die FinanzDock AG unterstützt freie Finanzdienstleister bei der Administration und Beratung ihrer Kunden, indem sie den freien Finanzdienstleistern Zugang zum so genannten Erfolgsportal mit Informationen und Anträgen zu Finanzprodukten, Vergleichs- und Analysesoftware sowie Administrationshilfen bietet. Die FHR Finanzhaus AG ist alleinige Aktionärin der Hesse Newman FinanzPartner AG mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB Die Hesse Newman FinanzPartner AG übernimmt innerhalb des FHR-Konzerns zentral die Gewinnung und Unterstützung von Vertriebspartnern für die Privatbank Hesse Newman & Co. AG und die Rothmann & Cie. AG. Die FHR Finanzhaus AG ist alleinige Aktionärin der Dr. Falk & Cie. AG in Liquidation, mit Sitz in Norderstedt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter HRB 7065 KI. Unternehmensgegenstand ist v.a. die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich der privaten und betrieblichen Vorsorge (insbesondere Altervorsorge) sowie Vermittlung von Versicherungsprodukten (inklusive Versicherungsfondsprodukten) und Versicherungspolicen des britischen Lebensversicherungs- Zweitmarkts sowie Anlage und Abschlussvermittlung. 20

21 (v) Die FHR Finanzhaus AG hält 33,3 % des Grundkapitals der Triple Value AG in Liquidation, mit Sitz in Walsrode, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Walsrode unter HRB Weitere 33,3 % werden von der FinanzDock AG gehalten. Unternehmensgegenstand ist die Vermittlung von Versicherungen, Bausparprodukten und IT-Dienstleistungen. Die vorstehenden Gesellschaften werden in dieser Angebotsunterlage gemeinschaftlich als FHR-Konzern bezeichnet. Daneben ist noch folgende Beteiligung von Bedeutung: Die FHR Finanzhaus AG hält derzeit 50 % weniger eine Aktie am Grundkapital der Hesse Newman & Co. AG mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB Spätestens zum 30. November 2007 wird die FHR Finanzhaus AG durch Ausübung einer Option voraussichtlich 100 % des Grundkapitals der Hesse Newman & Co. AG halten. Die Hesse Newman & Co. AG, gegründet im Jahre 1777, ist eine der ältesten Privatbanken Deutschlands. Insbesondere bietet sie freien Finanzdienstleistern neben den klassischen Bankdienstleistungen wie Geldkonten, Depots und Vermögensverwaltung vor allem weiterführende Dienstleistungen für deren Endkunden, bzw. individuelle Portfoliomanagementdienstleistungen oder Fondsanteilsfinanzierungen. Darüber hinaus bietet die Hesse Newman & Co. AG ausgewählten Finanzdienstleistern ein so genanntes Haftungsdach an, übernimmt also nach einer detaillierten Prüfung gegenüber den Kunden dieser Finanzdienstleister eine eigenständige Haftungsfunktion. Soweit in dieser Angebotsunterlage zukunftsgerichtete Aussagen über den FHR-Konzern gemacht werden, schließt dieser Begriff ab der Aufstockung des Anteils an der Hesse Newman & Co. AG auch diese Gesellschaft ein. 9.2 Gemeinsam mit der FHR Finanzhaus AG handelnde Personen Mit der FHR Finanzhaus AG gemeinsam handelnde Personen im Sinne von 2 Abs. 5 WpÜG sind nach Wissen des Bieters die folgenden direkten oder indirekten Tochtergesellschaften der FHR Finanzhaus AG: Rothmann & Cie. AG, Hamburg; FinanzDock AG, Düsseldorf; Hesse Newman FinanzPartner AG, Hamburg; Dr. Falk & Cie. AG in Liquidation, Norderstedt; Triple Value AG in Liquidation, Walsrode; alle Bundesrepublik Deutschland. Sobald die FHR Finanzhaus AG die Mehrheit der Aktien an der Hesse Newman & Co. AG erworben haben wird, was voraussichtlich während des Laufs der Annahmefrist geschehen wird, wird hierzu auch diese Gesellschaft gehören. 10. HINTERGRUND DES ANGEBOTS / ABSICHTEN DES BIETERS IM HINBLICK AUF DIE FHR FINANZHAUS AG 10.1 Allgemeiner Hintergrund des Angebots Am 2. Oktober 2007 hat der Bieter den unter Ziffer dargestellten Aktienkaufvertrag zum Erwerb von FHR-Aktien abgeschlossen. Der Vollzug des Erwerbsvertrags steht noch unter den aufschiebenden Bedingungen des Inhaberkontrollverfahrens sowohl bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als auch beim Prüfungsverband deutscher Banken entsprechend den Angebotsbedingungen unter Ziffern und Nach Vollzug des Aktienkaufvertrages wird der Bieter die Kontrolle (im Sinne von 35 Abs. 1 WpÜG) über die FHR Finanzhaus AG erlangen. Dieses Angebot tritt, wenn es durchgeführt wird, gemäß 35 Abs. 3 WpÜG an die Stelle eines Pflichtangebotes, das der Bieter ansonsten nach dem dinglichen Vollzug des oben genannten Aktienkaufvertrags abgeben müsste. Der Bieter wird im Zusammenhang mit dem Vollzug des in Ziffer genannten Aktienkaufvertrags mit der ALBIS Leasing AG von dieser auch 100 % der Aktien an der Rothmann & Cie. TrustFonds AG mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 77876, erwerben. Dieser 21

22 Erwerb steht unter den gleichen Bedingungen wie der Erwerb der FHR-Aktien. Die Rothmann & Cie. Trust- Fonds AG fungiert als Holdinggesellschaft. Sie ist zu 100 % beteiligt an der Rothmann & Cie. TrustFonds UK 1 Verwaltung GmbH, der Rothmann & Cie. TrustFonds UK 2 Verwaltung GmbH und der Rothmann & Cie. TrustFonds UK 3 Verwaltung GmbH. Diese drei Gesellschaften sind die Komplementärinnen der Fondsgesellschaften im Bereich des britischen Lebensversicherungs-Zweitmarkts, die von der Rothmann & Cie. AG initiiert wurden Absichten des Bieters im Hinblick auf die FHR Finanzhaus AG Künftige Geschäftstätigkeit, Vermögen und Verpflichtungen der FHR Finanzhaus AG Durch den Vorerwerb und die Erwerbe weiterer FHR-Aktien auf Grund dieses Angebots wird die FHR Finanzhaus AG unabhängig von der Annahmequote dieses Angebots eine Tochtergesellschaft des Bieters. Der Bieter verfolgt einen langfristigen strategischen Investitionshorizont. Zielsetzung des Bieters ist die Schaffung einer stabilen Aktionärsbasis zum Erhalt und weiteren Ausbau der starken Markt- und Wettbewerbsposition der FHR Finanzhaus AG. Zusammen mit dem Management der FHR Finanzhaus AG soll die Wachstumsstrategie des Unternehmens fortgesetzt werden. Der Bieter beabsichtigt, die kommunizierte Strategie des Vorstandes, also das Geschäftsmodell des integrierten Finanzhauses mit einem umfassenden Produkt- und Dienstleistungsangebot für Finanzdienstleister zu unterstützen. Dies gilt insbesondere für die Ausschöpfung der bestehenden Wachstums- und Effizienzpotenziale sowie die Optimierung der Struktur des FHR-Konzerns. Pläne des Bieters, sich von Teilaktivitäten des FHR-Konzerns zu trennen, gibt es nicht. Eine abschließende Beurteilung ist auf der Grundlage der dem Bieter vorliegenden Informationen allerdings nicht möglich. Aufgrund künftiger Entwicklungen oder einer vertieften Analyse des Geschäfts des FHR-Konzerns nach Erwerb der Kontrolle können sich die Pläne des Bieters daher ändern. Der Bieter hat keine Absichten im Hinblick auf das Vermögen der FHR Finanzhaus AG. Ebensowenig plant der Bieter Maßnahmen, die zu einer Zunahme von Verbindlichkeiten der FHR Finanzhaus AG außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit führen würden. Der Bieter wird in Erwägung ziehen, die Finanzierungsstruktur der FHR Finanzhaus AG zu optimieren. Er wird außerdem einen möglichen Finanzierungsbedarf des FHR-Konzerns prüfen und dazu gegebenenfalls verschiedene Möglichkeit der Finanzierung über Eigen- und/oder Fremdkapital erwägen Sitz der FHR Finanzhaus AG, Standort wesentlicher Unternehmensteile Pläne zur Verlegung wesentlicher Unternehmensteile oder des Unternehmenssitzes ins Ausland bestehen nicht. Der Bieter hat auch keine Pläne zu Verlegung wesentlicher Unternehmensteile oder des Sitzes der FHR Finanzhaus AG innerhalb Deutschlands. Der Bieter behält sich allerdings vor, zu prüfen, ob durch Zusammenführung bestimmter Funktionen Kosten reduziert und die Effizienz der Verwaltung des FHR-Konzerns erhöht werden können (vgl. hierzu auch nachstehende Ziffer ) Arbeitnehmer, Arbeitnehmervertretungen und Beschäftigungsbedingungen Das große Engagement der Mitarbeiter des FHR-Konzerns ist wesentliche Grundlage für den Unternehmenserfolg und die Wachstumsstrategie des Unternehmens. Pläne für Änderungen in deren Beschäftigungsbedingungen gibt es nicht. Der Bieter hat auch keine Pläne zur Reduzierung der Arbeitnehmerzahl. Der Bieter verfügt jedoch noch nicht über ausreichende Informationen über die Personalstruktur des FHR-Konzerns und behält sich daher vor, nach dem Erwerb der Kontrolle Vorschläge zu unterbreiten, die sich auf die Zahl der Beschäftigten des FHR-Konzerns bzw. auf deren Beschäftigungsbedingungen auswirken können. Auf Ebene der einzelnen Betriebe ändert sich an der Arbeitnehmervertretung nichts. Die betriebliche Mitbestimmung bleibt wie bisher erhalten. 22

23 Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der FHR Finanzhaus AG Im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Aktienkaufvertrags mit der ALBIS Leasing AG wurde Herr Moritz Schildt mit Wirkung zum 3. Oktober 2007 vom Aufsichtsrat zum neuen Vorsitzenden des Vorstands anstelle von Herrn Rüdiger Wolff ernannt. Herr Schildt ist Volljurist und Diplom-Kaufmann mit Banklehre. Nach seiner Ausbildung war er zunächst für die Boston Consulting Group und dann als Chefsyndikus und Direktor Business Development für die AWD-Gruppe tätig. Zuletzt war er Vorstand bei der tecis Finanzdienstleistungen AG, die zum AWD-Konzern gehört. Der Bieter geht gegenwärtig von einer weiteren Zusammenarbeit mit dem Vorstand der FHR Finanzhaus AG in seiner jetzigen Zusammensetzung aus. Die Übernahme der FHR Finanzhaus AG hat keine unmittelbare Auswirkung auf die Größe des Aufsichtsrats der FHR Finanzhaus AG. Diese soll zunächst unverändert bei drei Mitgliedern bleiben. Es liegen Rücktrittserklärungen aller bisherigen Aufsichtsratsmitglieder auf den Zeitpunkt des Vollzugs des in Ziffer genannten Aktienkaufvertrags vor. Der Bieter beabsichtigt, die Besetzung des Aufsichtsrats den geänderten Kapitalverhältnissen der Gesellschaft anzupassen. Der Aufsichtsrat soll mit ausgewählten Personen besetzt werden, von deren Erfahrung sich der Bieter im Interesse des Unternehmens eine wertvolle Beratung und Unterstützung des Vorstands verspricht Mögliche Strukturmaßnahmen Schon durch den Vollzug des unter Ziffer dargestellten Aktienkaufvertrags erhält der Bieter die Mehrheit der Stimmrechte der FHR Finanzhaus AG. Je nach Annahme dieses Angebots könnte der Bieter auch eine Beteiligung von 75 % am stimmberechtigten Grundkapital oder von 95 % am gesamten Grundkapital der FHR Finanzhaus AG erreichen. Im Folgenden werden die wichtigsten Strukturmaßnahmen im Überblick dargestellt, welche derzeit als Maßnahmen möglicherweise in Betracht gezogen werden könnten, ohne dass dies im Umkehrschluss bedeuten würde, dass andere Maßnahmen ausgeschlossen sind. Der Bieter wird die dargestellten und mögliche andere Strukturmaßnahmen jeweils nur ergreifen, wenn diese aus Sicht des Bieters im Zeitpunkt der Entscheidung wirtschaftlich sinnvoll erscheinen. Dafür wird der Bieter jeweils eine Kosten-/Nutzenanalyse durchführen. (i) Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag Falls die erforderliche Mehrheit für einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag erreicht wird, wird der Bieter den Abschluss eines solchen Vertrages mit der FHR Finanzhaus AG erwägen. Für den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen dem Bieter und der FHR Finanzhaus AG ist unter anderem die Zustimmung der Hauptversammlung der FHR Finanzhaus AG mit einer Mehrheit von 75 % des bei der Beschlussfassung vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals erforderlich. Er wird mit Eintragung in das Handelsregister wirksam. Ein Beherrschungsvertrag ist ein Vertrag, durch den das abhängige Unternehmen sich der Leitung des herrschenden Unternehmens unterwirft. Aufgrund eines Beherrschungsvertrags wäre der Bieter berechtigt, dem Vorstand der FHR Finanzhaus AG bindende Weisungen hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft zu erteilen und damit die Kontrolle über die Unternehmensleitung auszuüben. Ein Gewinnabführungsvertrag ist ein Vertrag, durch den sich ein Unternehmen verpflichtet, seinen ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen abzuführen. Ein Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag muss einen angemessenen Ausgleich für die Minderheitsaktionäre durch eine wiederkehrende Geldleistung ( Ausgleich ) vorsehen. Die Höhe des Ausgleichs wird von den Vertragsparteien des Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags festgesetzt und durch einen gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer geprüft. Die Höhe entspricht dem Betrag, der nach der bisherigen Ertragslage der FHR Finanzhaus AG und ihren künftigen Ertragsaussichten ohne den Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag voraussichtlich als durchschnittlicher Gewinnanteil auf die einzelne Aktie verteilt werden könnte. Grundlage für diese Berechnungen sind der zu ermittelnde Unternehmenswert im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung der FHR Finanzhaus AG über den Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag. Der Ausgleich könnte dem Durchschnitt der in der Vergangenheit durch die FHR Finanzhaus AG gezahlten Dividenden entsprechen, aber auch niedriger oder höher sein. Der Ausgleich wäre jährlich zu zahlen, solange die FHR Finanzhaus AG außenstehende Aktionäre hat und der Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag in Kraft ist. Mit Wirksamwerden des Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags wäre der Bieter zudem verpflichtet, allen außenstehenden FHR- Aktionären anzubieten, innerhalb einer bestimmten Frist ihre Aktien gegen eine angemessene Barabfindung zu 23

24 erwerben. Die Höhe der angemessenen Barabfindung ist auf der Grundlage des zu bestimmenden Unternehmenswerts der FHR Finanzhaus AG zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung festzulegen und durch einen gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer zu prüfen. Der sachverständige Prüfer ermittelt den Wert je Aktie nach der so genannten Ertragswertmethode nach dem Bewertungsstandard IDW S1. Die angemessene Barabfindung könnte dem Angebotspreis entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger ausfallen. Konkrete Pläne für einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag bestehen beim Bieter nicht. (ii) Delisting Unabhängig von der Annahmequote dieses Angebots könnte der Bieter erwägen, möglicherweise die FHR Finanzhaus AG dazu zu veranlassen, den Widerruf der Zulassung der FHR-Aktien an den deutschen Wertpapierbörsen zu beantragen, an denen die FHR-Aktie zum Handel zugelassen ist. Ein solcher Antrag bedürfte der Zustimmung durch die Hauptversammlung der FHR Finanzhaus AG mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, die durch die Stimmrechtsmehrheit aufgrund der Vorerwerbe gesichert wäre. Sollte die Zulassung der FHR-Aktien an den deutschen Wertpapierbörsen widerrufen werden, müsste allen außenstehenden FHR- Aktionären ein Angebot unterbreitet werden, innerhalb einer bestimmten Frist ihre FHR-Aktien gegen eine angemessene Barabfindung zu erwerben. Die angemessene Barabfindung könnte dem Angebotspreis entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger ausfallen. Der Bieter beabsichtigt nicht, ein Delisting durchzuführen, sondern möchte die Börsennotierung der FHR Finanzhaus AG aufrechterhalten. (iii) Ausschluss von Minderheitsaktionären ( Squeeze-out ) und Andienungsrecht Ausschluss nach 39a ff. WpÜG Falls dem Bieter nach diesem Angebot mindestens 95 % des stimmberechtigten Grundkapitals der FHR Finanzhaus AG gehören, besteht zudem die Möglichkeit, dass er gemäß 39a ff. WpÜG innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist beantragen wird, dass ihm die übrigen stimmberechtigten FHR-Aktien durch Gerichtsbeschluss gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übertragen werden. Gemäß 39a Abs. 3 WpÜG hat die Gegenleistung in einer Barleistung zu bestehen. Dabei ist der Angebotspreis dieses Angebots als angemessene Abfindung anzusehen, wenn der Bieter auf Grund des Angebots Aktien in Höhe von mindestens 90 % des vom Angebot betroffenen Grundkapitals erworben hat. Der Bieter beabsichtigt nicht, diese Maßnahme durchzuführen, sondern möchte die Börsennotierung der FHR Finanzhaus AG aufrechterhalten. Andienungsrecht nach 39c WpÜG Falls die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass der Bieter den oben genannten Antrag stellen kann, steht den FHR-Aktionären, die das Angebot nicht angenommen haben, umgekehrt ein Andienungsrecht zu, aufgrund dessen sie das Angebot noch drei Monate nach Ablauf der Annahmefrist annehmen können. Der Bieter wird den Eintritt dieser Voraussetzungen und die Einzelheiten der technischen Abwicklung gegebenenfalls unverzüglich veröffentlichen. Ausschluss nach 327a ff. AktG Falls nach dem Vollzug dieses Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt der Bieter Inhaber von 95 % oder mehr des Grundkapitals der FHR Finanzhaus AG ist, könnte der Bieter erwägen, einen Hauptversammlungsbeschluss der FHR Finanzhaus AG nach 327a ff. des deutschen Aktiengesetzes (AktG) herbeizuführen, durch den die von den dann vorhandenen Minderheitsaktionären gehaltenen FHR-Aktien gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Bieter übertragen werden. Mit Eintragung in das Handelsregister werden die Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär übertragen. Der zugrunde liegende Beschluss erfordert eine einfache Mehrheit der in der entsprechenden Hauptversammlung abgegebenen Stimmen, die aufgrund 24

25 der Stimmrechtsmehrheit des Mehrheitsaktionärs gesichert wäre. Mit der Durchführung eines Squeeze-out würde die Börsennotierung der FHR-Aktien enden. Die Höhe der angemessenen Barabfindung ist auf der Grundlage des zu bestimmenden Unternehmenswerts der FHR Finanzhaus AG zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung festzulegen und durch einen gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer zu prüfen. Der sachverständige Prüfer ermittelt den Wert je Aktie nach der so genannten Ertragswertmethode nach dem Bewertungsstandard IDW S1. Die angemessene Barabfindung könnte dem Angebotspreis entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger ausfallen. Der Bieter beabsichtigt nicht, diese Maßnahme durchzuführen, sondern möchte die Börsennotierung der FHR Finanzhaus AG aufrechterhalten Absichten des Bieters im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit des Bieters Der Bieter und die mit ihm Gemeinsam Handelnden Personen beabsichtigen keine Änderungen der künftigen Geschäftstätigkeit des Bieters, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung des Vermögens, künftige Verpflichtungen, die Arbeitnehmer und deren Vertretungen, die Mitglieder der Geschäftsführungsorgane oder Änderungen der Beschäftigungsbedingungen als Ergebnis dieses Angebots. Der Bieter wird hauptsächlich die beiden aufgrund der Kaufverträge mit der ALBIS Leasing AG zu erwerbenden Beteiligungen halten und verwalten. Es könnte erwogen werden, weitere Beteiligungen über den Bieter einzugehen. Konkrete Pläne hierzu bestehen aber noch nicht. Der Sitz des Bieters wird derzeit nach Zürich verlegt. 11. FINANZIERUNG DES ANGEBOTS 11.1 Höchstbetrag der zu finanzierenden Gegenleistung Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Angebotsunterlage waren von der FHR Finanzhaus AG FHR-Aktien ausgegeben, von denen der Bieter bislang keine erworben hat. Wie unter Ziffer dargestellt, wird der Bieter außerhalb dieses Angebots von der ALBIS Leasing AG FHR-Aktien erwerben. Ferner hat sich die ALBIS Leasing AG im Rahmen des unter Ziffer dargestellten Aktienkaufvertrags gegenüber dem Bieter verpflichtet, hinsichtlich der von ihr weiter gehaltenen FHR-Aktien dieses Angebot weder ohne vorherige Zustimmung des Bieters anzunehmen noch diese FHR-Aktien an Dritte zu veräußern Erwarteter Transaktionsbetrag Bei einer Annahme des Angebots für sämtliche von Dritten gehaltenen FHR-Aktien (also ohne die von der ALBIS Leasing AG außerhalb dieses Angebots zu erwerbenden Aktien und die von dieser weiterhin gehaltenen Aktien) beträgt die maximale Zahlungsverpflichtung des Bieters aus Kaufverträgen, die im Rahmen dieses Angebots zustande kommen können, EUR für Stammaktien zu je EUR 0,57. Der an die ALBIS Leasing AG aufgrund des unter Ziffer beschriebenen Aktienkaufvertrages zu bezahlende Kaufpreis für FHR-Aktien beträgt EUR Hinzu kommt ein Betrag von EUR für den Kauf der Aktien an der Rothmann & Cie. TrustFonds AG von der ALBIS Leasing AG. Darüber hinaus werden dem Bieter für dieses Angebot und die damit im Zusammenhang stehende Gesamttransaktion Transaktionskosten von ca. EUR entstehen. Die zu erwartenden Gesamtkosten des Bieters belaufen sich somit in diesem Fall auf EUR (der Erwartete Transaktionsbetrag ) Maximaler Transaktionsbetrag Unterstellt, dieses Angebot würde entgegen den getroffenen rechtsverbindlichen Vereinbarungen auch für die von der ALBIS Leasing AG gehaltenen FHR-Aktien angenommen werden und ferner unterstellt, dass es auch für sämtliche von sonstigen FHR-Aktionären gehaltenen FHR-Aktien angenommen wird, würde der Bieter maximal FHR-Aktien zum Angebotspreis von EUR 0,57 erwerben. Die Zahlungsverpflichtung des 25

26 Bieters an die annehmenden FHR-Aktionäre beliefe sich dann auf EUR Hinzu kommt ein Betrag von EUR für den Kauf der Aktien an der Rothmann & Cie. TrustFonds AG von der ALBIS Leasing AG. Zuzüglich der geschätzten Transaktionskosten für dieses Angebot von ca. EUR würden die Gesamtkosten des Bieters somit in diesem Fall EUR betragen (der Maximale Transaktionsbetrag ) Finanzierung des Angebots Der Bieter hat alle notwendigen Maßnahmen ergriffen um sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf Gegenleistung die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel zur Verfügung stehen. Dieses Angebot steht nicht unter einem Finanzierungsvorbehalt Finanzierung des Erwarteten Transaktionsbetrages Am 11. Oktober 2007 hat der Bieter als Darlehensnehmer eine Finanzierungsvereinbarung mit der Baden- Württembergischen Bank abgeschlossen. Die Baden-Württembergische Bank hat dem Bieter einen Kreditrahmen in Höhe von EUR eingeräumt, welcher unter anderem zur Finanzierung des Erwerbs der im Rahmen des Angebots erworbenen FHR-Aktien und der diesbezüglichen Transaktionskosten verwendet werden kann. Zusätzlich zur Bereitstellung von Fremdkapital auf Basis der Finanzierungsvereinbarung wird der Bieter mit Eigenkapital ausgestattet oder es wird ihm ein Gesellschafterdarlehen zur Verfügung gestellt. Diesbezüglich ist vorgesehen, den Erwarteten Transaktionsbetrag in Teilen mittels Eigenmitteln in Höhe von ca. EUR zu finanzieren, die dem Bieter bereits in Form eines Gesellschafterdarlehens zur Verfügung gestellt wurden (vgl. Ziffer unten) Finanzierung des Maximalen Transaktionsbetrages Für den Fall, dass dieses Angebot entgegen den getroffenen Vereinbarungen auch für die von der ALBIS Leasing AG gehaltenen FHR-Aktien angenommen wird und folglich der Maximale Transaktionsbetrag zu finanzieren ist, hat der Bieter ebenfalls Vorkehrungen getroffen. Vor dem Hintergrund der in Ziffer beschriebenen Finanzierungsvereinbarung mit der Baden-Württembergischen Bank würde der Maximale Transaktionsbetrag von EUR zu EUR durch Fremdkapital und im übrigen durch Bereitstellung von EUR Eigenmitteln (Eigenkapital oder Gesellschafterdarlehen) finanziert werden. Für diesen Fall hat sich Herr Mutschler gegenüber dem Bieter bereit erklärt, weitere EUR zur Verfügung zu stellen. Die bereitstehenden Mittel sind daher auch ausreichend, um den Maximalen Transaktionsbetrag abzudecken Finanzierungsbestätigung Die Baden-Württembergische Bank (eine unselbstständige Anstalt der Landesbank Baden-Württemberg) mit Sitz in Stuttgart, ein von dem Bieter und den mit ihm Gemeinsam Handelnden Personen unabhängiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen, hat mit Schreiben vom 16. Oktober 2007 gemäß 13 Abs. 1 Satz 2 WpÜG bestätigt, dass der Bieter die notwendigen Maßnahmen getroffen hat um sicherzustellen, dass ihm die zur vollständigen Erfüllung dieses Angebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Gegenleistung zur Verfügung stehen. Dieses Schreiben ist der Angebotsunterlage als Anlage 2 beigefügt. 12. ERWARTETE AUSWIRKUNGEN EINES ERFOLGREICHEN ANGEBOTS AUF DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES BIETERS Die in dieser Ziffer 12 nachfolgenden Angaben, Ansichten und zukunftsgerichteten Aussagen wurden unter folgenden Annahmen getroffen: (i) Der Bieter erwirbt FHR-Aktien durch Vollzug des mit der ALBIS Leasing AG geschlossenen Kaufvertrages (vgl. Ziffer 3.3.3) gegen Zahlung eines Betrages von EUR ,00. 26

27 (ii) (iii) (iv) Entsprechend ihren Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nimmt die ALBIS Leasing AG dieses Angebot für die von ihr weiter gehaltenen FHR-Aktien nicht an und veräußert diese nicht. Der Bieter erwirbt durch dieses Angebot 100 % der zum Zeitpunkt dieser Angebotsunterlage ausstehenden FHR-Aktien, mit Ausnahme der unter (i)-(ii) genannten FHR-Aktien. Der Bieter erwirbt 100 % der Aktien an der Rothmann & Cie. TrustFonds AG von der ALBIS Leasing AG. Diese Annahmen können sich als zutreffend oder unzutreffend herausstellen. Sie basieren ausschließlich auf den bei Unterzeichnung der Angebotsunterlage vorliegenden Informationen, und im Hinblick auf die unterstellte Annahmequote von 100 % gemäß (iii) handelt es sich um eine Arbeitshypothese. Von den folgenden Proforma-Finanzinformationen kann damit nicht zuverlässig auf die zukünftige finanzielle Position oder das zukünftige Betriebsergebnis nach Vollzug der Transaktion geschlossen werden. Die folgenden Darstellungen sowie die zugrunde liegenden Annahmen wurden weder von Wirtschaftsprüfern geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen Der Bieter Der Erwerb der FHR Finanzhaus AG (einschließlich des unter Ziffer beschriebenen Erwerbs von FHR- Aktien von der ALBIS Leasing AG) wird nach gegenwärtiger Planung voraussichtlich folgende Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters im Vergleich zum Zeitpunkt seiner Gründung am 24. September 2007 haben, wenn man die vor dieser Ziffer 12.1 unter (i)-(iv) getroffenen Annahmen als richtig unterstellt wobei sich der Bieter und die mit ihm Gemeinsam Handelnden Personen aber eine jederzeitige Änderung der Finanzstruktur vorbehalten, so dass die tatsächliche Situation auch deshalb von den unter dieser Ziffer 12.1 gemachten Angaben abweichen kann: 27

28 Pro-Forma Bilanz des Bieters (Vereinfacht und umgerechnet in EUR zum Kurs von EUR 0,60 je CHF 1,00 1 ) (Nicht von Wirtschaftsprüfern geprüft oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen) Gründung Pro-forma nach Vorerwerb 2 Pro-forma nach 100 % Annahme Angebot und Delta seit Gründung Vorerwerb Delta seit Vorerwerb (EUR) (EUR) (EUR) (EUR) (EUR) Aktiva Anlagevermögen Finanzanlagen Umlaufvermögen Liquide Mittel Summe Aktiva Passiva Eigenkapital / Gesellschafterdarlehen Fremdkapital Summe Passiva Erläuterung (i) Gründung Der Bieter hat seit seiner Ersteintragung im Handelsregister im September 2007 keine Geschäftstätigkeit ausgeübt, die nicht oben unter Ziffer dargestellt wäre bzw. im Zusammenhang mit dem Erwerb von Aktien an der FHR Finanzhaus AG oder der Rothmann & Cie. TrustFonds AG stünde. Daher hat der Bieter bis zum Tag der Veröffentlichung der Angebotsunterlage keine Umsatzerlöse oder sonstigen Erträge erzielt. Der Bieter bilanziert nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Die Position Eigenkapital / Gesellschafterdarlehen des Bieters betrug bei Gründung CHF (ca. EUR ). Das Anlage- und Umlaufvermögen des Bieters und die Bilanzsumme des Bieters betrugen zu diesem Zeitpunkt ebenfalls jeweils CHF (ca. EUR ). (ii) Nach Vollzug des Vorerwerbs Nach Vollzug des mit der ALBIS Leasing AG geschlossenen Kaufvertrages über den Erwerb von FHR-Aktien (vgl. Ziffer 3.3.3) gegen Zahlung eines Betrages von EUR und des Erwerbs von 100 % der Aktien an der Rothmann & Cie. TrustFonds AG von der ALBIS Leasing AG wird sich voraussicht- 1 2 Quelle: am 6. November Vorerwerb meint hier den Vollzug des Erwerbs sowohl des vereinbarten Kaufs von Aktien an der FHR Finanzhaus AG als auch an der Rothmann & Cie. TrustFonds AG von der ALBIS Leasing AG. 28

29 lich folgende Vermögenslage ergeben (Werte vereinfacht und umgerechnet in EUR zum Kurs von EUR 0,60 je CHF 1,00): Die Position Eigenkapital / Gesellschafterdarlehen des Bieters wird sich voraussichtlich von EUR um EUR auf EUR erhöhen. Das Anlage- und Umlaufvermögen des Bieters wird sich voraussichtlich von EUR um EUR auf EUR erhöhen. Darin enthalten sind Beteiligungen, d.h. FHR-Aktien (EUR ) und Aktien an der Rothmann & Cie. TrustFonds AG (EUR ), also insgesamt EUR zuzüglich ca. EUR aus dem Vorerwerb erwarteter, aktivierter Transaktionsnebenkosten. Die Verbindlichkeiten werden voraussichtlich von EUR 0 um EUR auf EUR ansteigen. Die Bilanzsumme wird voraussichtlich EUR betragen. (iii) Nach Vollzug des Angebots Bei einer unterstellten Annahme dieses Angebot für 100 % der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage ausstehenden FHR-Aktien, mit Ausnahme der aufgrund des Vorerwerbs von der ALBIS Leasing AG zu erwerbenden FHR-Aktien und der weiteren von der ALBIS Leasing AG gehaltenen FHR- Aktien, wird sich voraussichtlich folgende Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben (Werte vereinfacht und umgerechnet in EUR zum Kurs von EUR 0,60 je CHF 1,00): Die Position Eigenkapital / Gesellschafterdarlehen des Bieters wird voraussichtlich bei EUR liegen. Das Anlage- und Umlaufvermögen des Bieters wird voraussichtlich EUR betragen. Darin enthalten sind Beteiligungen (d.h. FHR-Aktien und Aktien an der Rothmann & Cie. TrustFonds AG) von voraussichtlich EUR zuzüglich ca. EUR aus der Gesamttransaktion erwarteter, aktivierter Transaktionsnebenkosten. Die Verbindlichkeiten werden voraussichtlich auf EUR ansteigen. Die Bilanzsumme wird voraussichtlich EUR betragen. Die zukünftige Ertragslage wird sodann voraussichtlich insbesondere durch folgende Faktoren bestimmt: Erträge werden hauptsächlich durch zukünftige Dividendenausschüttungen bzw. die Gewinnabführung (letztere im Falle des Abschlusses eines Gewinnabführungsvertrags) der FHR Finanzhaus AG und der Rothmann & Cie. TrustFonds AG erzielt. Die Dividende der FHR Finanzhaus AG für das Geschäftsjahr 2006 betrug EUR 0. Auch für das Geschäftsjahr 2007 geht der Bieter davon aus, dass keine Dividende ausgeschüttet wird. Der Bieter geht aus Vorsichtsgründen ferner davon aus, dass auch im Geschäftsjahr 2008 keine oder keine signifikante Dividende gezahlt wird. Aufwendungen werden insbesondere für Zinsen anfallen. Diese Zinsverpflichtungen können voraussichtlich in einer Spanne von ca. EUR bis EUR p.a. bestehen. Zukünftige Dividendeneinnahmen können zur Erfüllung der Zinsverpflichtungen verwendet werden Gemeinsam Handelnde Personen Für Herrn Klaus Mutschler als natürliche Person werden sich außer der oben genannten Zurverfügungstellung von Eigenmitteln als alleiniger Aktionär des Bieters voraussichtlich keine Auswirkungen ergeben. Herr Mutschler verfügt über ein Vermögen, das den Gesamtwert der im Fall des Maximalen Transaktionsbetrages erforderlichen Eigenmittel (vgl. oben Ziffer ) übersteigt. 29

30 13. MÖGLICHE AUSWIRKUNGEN FÜR FHR-AKTIONÄRE, DIE DAS ANGEBOT NICHT ANNEHMEN FHR-Aktionäre, die beabsichtigen, dieses Angebot nicht anzunehmen, sollten Folgendes berücksichtigen: Wie unter Ziffer dargestellt: könnte der Bieter im Falle des Erreichens der erforderlichen Mehrheit einen Beherrschungsund Gewinnabführungsvertrag mit der FHR Finanzhaus AG abschließen. Nach Wirksamwerden eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen dem Bieter als herrschender und der FHR Finanzhaus AG als beherrschter Gesellschaft wäre der Bieter unter anderem berechtigt, dem Vorstand der FHR Finanzhaus AG bindende Weisungen hinsichtlich der Leitung der FHR Finanzhaus AG zu erteilen. Die FHR Finanzhaus AG müsste aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ihren gesamten Gewinn an den Bieter abführen; beabsichtigt der Bieter derzeit nicht, nach Vollzug des Angebots die Beendigung der Börsenzulassung der FHR-Aktien an den deutschen Wertpapierbörsen (Delisting) einzuleiten; und beabsichtigt der Bieter derzeit nicht, nach Vollzug des Angebots einen Squeeze-out durchzuführen, selbst wenn der Bieter mindestens 95 % des Grundkapitals der FHR Finanzhaus AG hält. FHR-Aktien, für die das Angebot nicht angenommen wurde, werden zunächst weiter börslich gehandelt. Der gegenwärtige Kurs der FHR-Aktie spiegelt jedoch die Tatsache wider, dass der Bieter am 3. Oktober 2007 seine Entscheidung zur Abgabe dieses Angebots veröffentlicht hat und eventuell auch, dass möglicherweise vor diesem Zeitpunkt Spekulationen über den Einstieg von Investoren bei der FHR Finanzhaus AG kursierten. Es ist nicht sicher, ob es weitere kurz- oder mittelfristige Kurssteigerungen bei den FHR-Aktien geben wird oder ob der Kurs fallen wird. Mit der Umsetzung der eingeschlagenen Strategie des Managements wurde zwar bereits begonnen. Jedoch ist unsicher, ob und wann mit positiven Auswirkungen auf die Rendite der FHR Finanzhaus AG zu rechnen ist. Es ist nicht sicher, ob dies zu weiteren kurz- oder mittelfristigen Kurssteigerungen führen wird. Umgekehrt sind solche Kurssteigerungen durchaus möglich. Die erfolgreiche Durchführung des Angebots könnte zu einer Verringerung des Streubesitzes bei der FHR Finanzhaus AG führen. Die Zahl der Aktien im Streubesitz könnte sich derart verringern, dass ein ordnungsgemäßer Börsenhandel in FHR-Aktien nicht mehr gewährleistet ist. Dies könnte dazu führen, dass Verkaufsaufträge nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden können. Ferner könnte eine geringe Liquidität der FHR-Aktien zu größeren Kursschwankungen der FHR-Aktien als in der Vergangenheit führen. Der Bieter hat aber derzeit keinerlei Pläne zur Einstellung des Börsenhandels. Der Bieter wird nach dem Vollzug dieses Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise über die erforderliche qualifizierte Mehrheit verfügen, um, mit gewissen Einschränkungen, alle wichtigen gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen in einer Hauptversammlung der FHR Finanzhaus AG durchzusetzen, wie z. B. Kapitalerhöhungen, Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalmaßnahmen, Umwandlung, Verschmelzung und Auflösung (einschließlich übertragender Auflösung). Mit einigen der genannten Maßnahmen wäre nach deutschem Recht die Pflicht des Bieters verbunden, den Minderheitsaktionären, jeweils auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung der FHR Finanzhaus AG, ein Angebot zu machen, ihre Aktien gegen eine angemessene Abfindung zu erwerben oder einen Ausgleich zu gewähren. Da diese Unternehmensbewertung auf die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung der FHR Finanzhaus AG über die jeweilige Maßnahme bestehenden Verhältnisse abstellen müsste, könnte ein Ausgleichs- und/oder Abfindungsangebot wertmäßig dem in diesem Angebot angebotenen Preis entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger ausfallen. Der Bieter hält eine Beteiligung der Aktionäre am Unternehmenserfolg auch durch Dividendenausschüttungen für wichtig. Es lässt sich aber derzeit noch nicht vorhersehen, in welcher Höhe es in der Zukunft zu Dividendenzahlungen kommen wird, da das zunächst von der Erzielung eines ausreichenden Bilanzgewinns und daneben auch vom Finanzierungsbedarf des FHR-Konzerns abhängen wird. Sofern dem Bieter nach Durchführung dieses Angebots mindestens 95 % des stimmberechtigten Grundkapitals der FHR Finanzhaus AG gehören, können die FHR-Aktionäre, die das Übernahmean- 30

31 gebot nicht angenommen haben, das Übernahmeangebot gemäß 39c WpÜG innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist ( Andienungsfrist ) zum Angebotspreis annehmen ( Andienungsrecht ). Sollte der Bieter die für das Andienungsrecht erforderliche Beteiligungshöhe erreichen, wird er dies unverzüglich veröffentlichen (siehe Ziffer 17). Erfüllt der Bieter diese Veröffentlichungspflicht nicht, beginnt die Andienungsfrist erst mit der Erfüllung der Veröffentlichungspflicht. Die Annahme des Angebots in der Andienungsfrist erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber der jeweiligen Depotbank des FHR-Aktionärs. Nähere Einzelheiten bezüglich der Abwicklung der Andienung werden zu gegebener Zeit bekannt gemacht. 14. RÜCKTRITTSRECHTE 14.1 Rücktrittsrecht bei Änderung des Angebots sowie bei Abgabe eines konkurrierenden Angebots Nach dem WpÜG bestehen folgende Rücktrittsrechte: Im Falle einer Änderung des Angebots gemäß 21 WpÜG können FHR-Aktionäre von den durch die Annahme des Angebots geschlossenen Verträgen bis zum Ablauf der Annahmefrist jederzeit zurücktreten, wenn und soweit sie das Angebot vor Veröffentlichung der Angebotsänderung angenommen haben. Im Falle eines konkurrierenden Angebots können FHR-Aktionäre von den durch die Annahme des Angebots geschlossenen Verträgen bis zum Ablauf der Annahmefrist jederzeit zurücktreten, wenn und soweit sie das Angebot vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das konkurrierende Angebot angenommen haben Ausübung des Rücktrittsrechts hinsichtlich der FHR-Aktien FHR-Aktionäre können ein Rücktrittsrecht gemäß vorstehender Ziffer 14.1 hinsichtlich der FHR-Aktien nur dadurch ausüben, dass sie vor Ablauf der Annahmefrist (i) den Rücktritt für eine zu spezifizierende Anzahl von Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien fristgerecht schriftlich gegenüber ihrem Depotführenden Institut erklären; und (ii) ihr Depotführendes Institut anweisen, die Rückbuchung der Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien in solcher Zahl in die ISIN DE000RTM4444 / WKN RTM444 zu veranlassen, die der Zahl der Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien entspricht, für die der Rücktritt erklärt wurde. Die Rücktrittserklärung wird erst wirksam, wenn die Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien des betreffenden zurücktretenden FHR-Aktionärs gemäß vorstehend (ii) zurückgebucht wurden. Wird der Rücktritt gegenüber dem Depotführenden Institut bis zum Ablauf der Annahmefrist erklärt, gilt die Rückbuchung der Zum Verkauf Eingereichten FHR-Aktien in die ISIN DE000RTM4444 / WKN RTM444 als ordnungsgemäß bewirkt, sofern die Rückbuchung bis spätestens 17:30 Uhr (MEZ) am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist erfolgt Rechtsfolgen des Rücktritts / Kosten Durch die wirksame Ausübung des Rücktrittsrechts treten die betreffenden FHR-Aktionäre von dem durch die Annahme dieses Angebots geschlossenen Vertrag zurück. Der Rücktritt von der Annahme dieses Angebots ist nicht widerruflich und Zum Verkauf Eingereichte FHR- Aktien, für die das Rücktrittsrecht wirksam ausgeübt wurde, gelten nach erfolgtem Rücktritt als nicht im Rahmen dieses Angebots zum Verkauf eingereicht. In einem solchen Fall kann dieses Angebot durch die betroffenen FHR-Aktionäre jedoch vor Ablauf der Annahmefrist jederzeit im Wege einer erneuten Einreichung ihrer FHR-Aktien nach dem in dieser Angebotsunterlage beschriebenen Verfahren erneut angenommen werden. 31

32 Die Rückabwicklung ist für die FHR-Aktionäre kostenfrei. Gegebenenfalls resultierende ausländische Börsen-, Umsatz- oder Wechselsteuer sowie etwaige Gebühren von depotführenden Instituten außerhalb Deutschlands sind vom betreffenden FHR-Aktionär selbst zu tragen. 15. GELDLEISTUNGEN ODER ANDERE GELDWERTE VORTEILE, DIE VORSTANDSMITGLIEDERN ODER AUFSICHTSRATSMITGLIEDERN DER FHR FINANZHAUS AG GEWÄHRT ODER IN AUSSICHT GESTELLT WURDEN UND MÖGLICHE INTERESSENKONFLIKTE Der Bieter hält es für seine Investition für wichtig, dass die Geschäftsleitung langfristig gebunden wird und für sie ein effektives Anreizprogramm besteht. Er wird daher erwägen, Mitglieder des Vorstands und eventuell weiteren Mitgliedern der Geschäftsleitung des FHR-Konzerns zum Beispiel über ein Aktienoptionsprogramm oder den Erwerb von FHR-Aktien zu bestimmten Konditionen eine Beteiligung am FHR-Konzern anzubieten. Es ist auch möglich, dass diese Beteiligung auf einer anderen Ebene angeboten werden könnte. Bislang liegt ein solches Angebot aber nicht vor und ist auch nicht Gegenstand von Gesprächen des Bieters oder der mit ihm Gemeinsam Handelnden Personen mit Mitgliedern des Vorstands oder der Geschäftsleitung. Darüber hinaus wurden keinem Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats der FHR Finanzhaus AG von dem Bieter oder den mit diesem Gemeinsam Handelnden Personen Geldleistungen oder andere geldwerte Vorteile im Zusammenhang mit diesem Angebot gewährt, noch sind solche einem solchen Mitglied in Aussicht gestellt worden. 16. STEUERN Die Veräußerung der FHR-Aktien aufgrund der Annahme dieses Angebots kann zu einer Besteuerung eines Veräußerungsgewinns oder zu einem steuerlich gegebenenfalls berücksichtigungsfähigen Veräußerungsverlust führen. Insoweit gelten die allgemeinen deutschen und je nach den Verhältnissen des annehmenden FHR- Aktionärs gegebenenfalls auch ausländischen steuerrechtlichen Bestimmungen. Der Bieter empfiehlt den FHR-Aktionären, vor Annahme dieses Angebots eine steuerliche Beratung zu den steuerlichen Folgen der Annahme dieses Angebots einzuholen, die ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigt. 17. VERÖFFENTLICHUNGEN Gemäß 14 Abs. 3 WpÜG wird diese Angebotsunterlage im Internet unter veröffentlicht. Sie ist zudem kostenfrei bei der Landesbank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, Stuttgart, als zentrale Abwicklungsstelle (abrufbar bei der Landesbank Baden-Württemberg auch per an petra.thomas@lbbw.de oder per Telefax an 0711/ ), erhältlich. Die Bekanntmachung gemäß 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WpÜG über die Bereithaltung dieser Angebotsunterlage zur kostenfreien Ausgabe wird am 13. November 2007 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Einklang mit 23 Abs. 1 WpÜG wird der Bieter die Anzahl der FHR-Aktien auf Basis der erhaltenen Annahmeerklärungen, einschließlich des Anteils am Grundkapital und der Stimmrechte, wie folgt veröffentlichen: wöchentlich nach Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage ( 23 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG), täglich während der letzten Woche vor Ablauf der Annahmefrist ( 23 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG), unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist ( 23 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG), unverzüglich nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist ( 23 Abs. 1 Nr. 3 WpÜG), und 32

33 unverzüglich nach Erreichen der für einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre nach 39a Abs. 1 und 2 WpÜG erforderlichen Beteiligungshöhe ( 23 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG). Zudem werden Erwerbe von FHR-Aktien außerhalb dieses Angebots gemäß 23 Abs. 2 WpÜG veröffentlicht. Die Veröffentlichungen des Bieters nach 23 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG und alle sonstigen Veröffentlichungen und Hinweisbekanntmachungen im Zusammenhang mit diesem Angebot, die nach dem WpÜG erforderlich sind, werden im Internet unter veröffentlicht. Zusätzlich werden, soweit rechtlich erforderlich, Veröffentlichungen oder Mitteilungen im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen. Die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage im Internet dient ausschließlich der Einhaltung der Bestimmungen des WpÜG und bezweckt weder die Abgabe eines Angebots nach einer anderen als der deutschen Rechtsordnung noch eine öffentliche Werbung für dieses Angebot. 18. BEGLEITENDE BANK In Verbindung mit diesem Angebot fungiert die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, als Abwicklungsstelle für die FHR-Aktien. 19. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Dieses Angebot unterliegt deutschem Recht und wird insbesondere in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des WpÜG durchgeführt. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme dieses Angebots zustande kommt, unterliegt nur dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist ausschließlich in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Angebot ist, soweit rechtlich zulässig, Hamburg. 33

34

35 Anlage 1 Von Herrn Klaus Mutschler direkt oder indirekt beherrschte Unternehmen Amer GmbH, Neu-Ulm, Deutschland G + W Grund und Wert Verwaltungs GmbH, Ulm, Deutschland Klaus Mutschler Grundbesitz GmbH &. Co. KG Objektgesellschaft Dresden, Altkleinzschachwitz, Ulm, Deutschland Klaus Mutschler Grundbesitz GmbH &. Co. KG Objektgesellschaft Dresden, Bautzner Landstr., Ulm, Deutschland Klaus Mutschler Grundbesitz GmbH &. Co. KG Objektgesellschaft Dresden, Hüblerstr. 49, Ulm, Deutschland Klaus Mutschler Grundbesitz GmbH &. Co. KG Objektgesellschaft Dresden, Lauensteierner Straße, Ulm, Deutschland Klaus Mutschler Grundbesitz GmbH &. Co. KG Objektgesellschaft Dresden, Pohlandstr. 37, Ulm, Deutschland Klaus Mutschler Grundbesitz GmbH &. Co. KG Objektgesellschaft Dresden, Wachbergstraße 18, Ulm, Deutschland Klaus Mutschler Grundbesitz GmbH &. Co. KG Objektgesellschaft Dresden, Wormser-, Dürerstraße, Ulm, Deutschland Klaus Mutschler Grundbesitz GmbH &. Co. KG Objektgesellschaft Großenhain, Ulm, Deutschland Klaus Mutschler Grundbesitz GmbH &. Co. KG Objektgesellschaft Halle, Leipziger Straße 43, Ulm, Deutschland Klaus Mutschler Grundbesitz GmbH &. Co. KG Objektgesellschaft Halle, Schleiermacherstr , Ulm, Deutschland Klaus Mutschler Grundbesitz GmbH &. Co. KG Objektgesellschaft Schwetzingen, Ulm, Deutschland Klaus Mutschler Grundbesitzverwaltungs GmbH, Ulm, Deutschland Klaus Mutschler Grundbesitzverwaltungs GmbH &. Co. KG Objektgesellschaft Arbeitsamt Gera, Ulm, Deutschland Klaus Mutschler Grundbesitzverwaltungs GmbH &. Co. KG Objektgesellschaft Tegernseer Landstraße, Ulm, Deutschland Klaus Mutschler Vermögensverwaltung GmbH, Ulm, Deutschland Klaus Mutschler Verwaltungs GmbH u. Co. KG Fondsgesellschaft I, Ulm, Deutschland MAM Mutschler Asset Managment, Frauenfeld, Schweiz Mutschler Bergwald GmbH, Ulm, Deutschland Mutschler Holding AG, Zürich, Schweiz SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Chur, Schweiz 35

36 Swiss Rock Asset Management AG, Zürich, Schweiz Swiss Wealth and Asset Partners AG, Zürich, Schweiz WIMAG GmbH u. Co. KG, München, Deutschland WIMAG Nr. 1 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland WIMAG Nr. 2 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland WIMAG Nr. 3 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland WISPO Nr. 1 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland WISPO Nr. 2 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland WISPO Nr. 3 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland WISPO Nr. 4 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 1 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 2 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 3 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 4 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 5 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 6 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 7 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 8 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 9 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 10 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 11 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 12 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 13 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 14 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 15 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 16 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 17 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 18 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 19 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland 36

37 Zedora 20 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 21 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 22 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 23 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 24 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 25 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 26 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 27 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 28 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 29 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 30 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 31 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 32 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 33 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 34 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 35 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 36 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 37 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 38 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 39 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland Zedora 40 GmbH u. Co. KG, München, Deutschland 37

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