Rechtliche Vorgaben für die Lagerung und den Transport von Pflanzenschutzmitteln
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- Edith Gerber
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1 Rechtliche Vorgaben für die Lagerung und den Transport von Pflanzenschutzmitteln DI Wolfgang Weigl Rechtliche Vorgaben für die Lagerung und den Rechtliche Grundlagen Womit? Wie viel? Was? Wie? Beispiele Konsequenzen bei Nichteinhaltung Lagerung von Pflanzenschutzmitteln Allgemeines zur Lagerung Giftige u.a. gefährliche Pflanzenschutzmittel Zusammenfassung 2 1
2 Rechtliche Grundlagen EU-Ebene: Richtlinie 94/55/EG Übernahme des ADR* (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) Ausnahme für Land- und Forstwirtschaft ist seither damit gefallen Bundesgesetz: Gefahrgutbeförderungsgesetz Womit? Wie viel? Was? Wie? 4 2
3 Land- und forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen und mit ihnen gezogene Anhänger vom GGBG ausgenommen Fahrgeschwindigkeit maximal 40 km/h Sorgfaltspflicht Transport mit LKW und PKW unterliegt GGBG! 5 Beförderung von begrenzten Mengen je Verpackung Zusammengesetzte Verpackungen mit Mengenbeschränkung bei Innenverpackung und gesamten Versandstück Bezettelung Beförderung von freigestellten Mengen je Beförderungseinheit Mengenbeschränkung je nach Gefährlichkeit beim Transport 3 Beförderungskategorien Punkte Regel 6 3
4 Zusammenpackgebote- und Zusammenladeverbote Trenngebote 7 8 Begrenzte Menge Freigestellte Menge Umverpackung kennzeichnen Ausrichtungspfeile Bei Ladearbeiten Rauchverbot Ladungssicherung Gefahrzettel Baumustergeprüfte Verpackung UN-Nummer(n) Beförderungspapier Zusammenpackgebote 2 kg-abc-feuerlöscher Taschenlampe 4
5 Beförderung begrenzter Mengen je Verpackung Kennzeichnung mit neuem Gefahrzettel Kennzeichnung mit altem Gefahrzettel noch bis zulässig LQ bei mehreren Stoffen Foto: Ing. Jugovits, Bgld.LReg. UN-Nr.= Nr. des gefährlichen Stoffes LQ= Limited Quantity Folierter Tray 9 Beispiele für ADR-konform gekennzeichnete Verpackungen Karton IBC Foto: DI Aschenbrenner, ÖKL Fass Kanister (selten ADR-konform) => problematisch DI Wolfgang Weigl 10 5
6 Bei Herausnahme eines Kanisters aus dem Überkarton keine ADR-konforme Kennzeichnung! Legaler Transport in dieser Form nicht möglich! Lösung: Gefahrguttransportbox 11 Ausnahmegenehmigung für Landwirte Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Ausnahmegenehmigung für Landwirte Baumustergeprüfte Box Geringere Auflagen Kosten: ca. 70,-- Foto: DI Bauer, Foto: RUG agrarfoto.com 12 6
7 Bezettelung laut Bescheid Achtung: Bescheidkopie ist mitzuführen und bei Kontrollen vorzuweisen!!!!! Baumusterprüfcode laut Bescheid DI Wolfgang Weigl 13 Konsequenzen bei Nichteinhaltung Übertretungen des GGBG sind mit hohen Strafen belegt ( kumulatives Strafprinzip ) Schon kleine Formaldelikte Jedes Delikt extra berechnet (z.b. je Verpackung) Jeder Beteiligte (z.b. Lenker, Absender, Verpacker, Verlader, Entlader) kann gesondert bestraft werden 3 Gefahrenkategorien 14 7
8 Lagerung von Pflanzenschutzmitteln Verschlossene, unbeschädigte Originalverpackung Gebrauchsanweisung gemeinsam mit Originalverpackung aufbewahren Unbefugte dürfen keinen Zutritt haben (Lagerraum oder Schrank, versperrt!!!) Gesonderte Anforderungen für sehr giftige (T+), giftige (T), brandfördernde (O), hochentzündliche (F+), leicht entzündliche (F) und entzündliche Produkte 15 Lagerung von Pflanzenschutzmitteln giftige u.a. gefährliche Pflanzenschutzmittel Aufbewahrung und Lagerung in Metallschränken, Metallcontainern oder in geeigneten Lagerräumen Unbrennbar Brandbeständige Räume mit brandhemmender Tür (T30) Flüssigkeitsdichte, wannenförmige Böden Ausreichende Be- und Entlüftung Versperrt Warnzeichen Warnung vor giftigen Stoffen Handfeuerlöscher 6 kg ABC Rufnummer der Vergiftungszentrale (01/ ) 16 8
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