Vermeidung von Zollrisiken im Berufsalltag Zollinformation für Firmen mit international tätigen Mitarbeitern
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- Sophia Becker
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Transkript
1 Vermeidung von Zollrisiken im Berufsalltag Zollinformation für Firmen mit international tätigen Mitarbeitern
2 Zollrechtliche Risiken Zollrechtliche Hürden. sind tückisch. Immer mehr Firmen und Privatpersonen sind geschäftlich und/oder privat international tätig. Dies führt bei den Betroffenen zu diversen Vorteilen, z.b. günstigeren Produktions- /Einkaufskosten oder einem grösseren Absatzmarkt, Wachstum. Die internationale Aktivität birgt aber gleichzeitig zahlreiche Risiken in sich. So nehmen die relevanten gesetzlichen Regelungen insbesondere zollrechtliche vermehrt zu. Infolge verschiedener Länderabkommen und der daraus folgenden «offenen» Grenzen sind zahlreiche Grenzübergänge teilweise nicht mehr besetzt. Dies verleitet den Grenzgänger dazu, sich quasi «zollfrei» im europäischen Raum zu bewegen. Dadurch rücken relevante Zollfragen mit nicht vernachlässigbaren Folgen in den Hintergrund, das Risiko von (versteckten) Folgekosten nimmt massiv zu, und der Vorteil der internationalen Aktivität schwindet wieder. Seite 2
3 Zollrechtliche Risiken Diese Broschüre hilft Ihnen mögliche zollrechtliche Risiken im Geschäfts- /Berufsalltag zu eruieren und zu minimieren. Denn haben Sie gewusst, dass durch die Nichtbeachtung von Zollregelungen erhebliche Probleme und massive Kosten entstehen können? Auf den nachfolgenden Seiten haben Sie die Möglichkeit, anhand eines kurzen Tests zu prüfen, ob bei Ihnen (oder Ihren Mitarbeitern) ein zollrechtliches Risiko betreffend Strassenfahrzeugen oder i.z.m. einem Umzug vorliegt. Zudem finden Sie einige illustrierte zollrechtlich relevante Alltagsfälle, die Ihnen die Risiken/ Folgen und das Vorgehen aufzeigen. Seite 3
4 Zollrechtliche Risiken Test A. Risiko-Check: Unternehmen Sind Ihre Mitarbeiter Grenzgänger, ausländische Wochenaufenthalter, Expats? Haben Sie ein Firmenfahrzeug im Ausland gekauft und in die Schweiz gebracht oder umgekehrt? Lassen Sie Fahrzeuge im Ausland reparieren? Werden Ihre Firmenfahrzeuge auch im Ausland verwendet? Ziehen Ihre Mitarbeiter von der Schweiz ins Ausland oder umgekehrt? Ist Ihre Firma in der Schweiz und im Ausland tätig? JA NEIN Wenn Sie mindestens 1 Frage mit «JA» beantwortet haben, empfehlen wir Ihnen, anhand der nachfolgenden Seiten Ihr mögliches zollrechtliches Risiko zu prüfen. Anhand der verschiedenen Fälle können Sie zudem mögliche Handlungsschritte zur Vermeidung der Risiken vornehmen. Seite 4
5 Zollrechtliche Risiken Test B. Risiko-Check: Privatpersonen/Mitarbeitende Sind Sie Grenzgänger, Wochenaufenthalter, Expat? Haben Sie ein Fahrzeug im Ausland gekauft und in die Schweiz gebracht oder umgekehrt? Lassen Sie das Fahrzeug im Ausland reparieren? Besuchen Sie ausländische Verwandte/Bekannte mit ihrem Auto in der Schweiz oder umgekehrt? Stellt Ihnen ein ausländischer Arbeitgeber ein Firmenauto mit ausländischem Kennzeichen zur Verfügung? Leihen Sie von bzw. an Bekannte Autos aus? Ziehen Sie von der Schweiz ins Ausland oder umgekehrt? JA NEIN Wenn Sie mindestens 1 Frage mit «JA» beantwortet haben, empfehlen wir Ihnen, anhand der nachfolgenden Seiten 7 14 Ihr mögliches zollrechtliches Risiko zu prüfen. Anhand der verschiedenen Fälle können Sie zudem mögliche Handlungsschritte zur Vermeidung der Risiken vornehmen. Seite 5
6 Grundsätzliches Wie in anderen Fällen gibt es insbesondere auch im Bereich von Strassenfahrzeugen spezielle Zollvorschriften sowie andere gesetzliche Regelungen, die zwingend beachtet werden müssen. Dies muss sowohl aus Sicht der einzelnen Privatpersonen resp. der Mitarbeiter, aber auch aus Sicht des Unternehmens erfolgen. Was sind zollrechtliche Risikofaktoren? Risiken aus Zollsicht entstehen primär dann, wenn der /Sitz der Person/Firma nicht mit dem sog. «Zollstatus bzw. der Immatrikulation» des Fahrzeuges übereinstimmt. Nachfolgend finden Sie einige (nicht abschliessend aufgezählte) Illustrationen, aufgeteilt nach Privat- oder Firmenfahrzeug, des Eigentümers sowie zollrechtlichen Folgen in der Schweiz oder im Ausland. Zu beachtende Regelungen Nebst den nachfolgenden Zoll-/MWST-Bestimmungen sind immer auch die nationalen Vorschriften hinsichtlich der Immatrikulation (Zulassung) der Fahrzeuge und der allfälligen Umschreibung der Fahrausweise zu beachten (i.d.r. spätestens nach einem Jahr). Seite 6
7 Privatperson/Mitarbeiter mit: in Sachverhalt: Privatfahrzeug Privatperson/Mitarbeiter Ich kaufe ein Auto im Ausland und nehme es mit in die Schweiz. Ausland Kauf Mitnahme in Zollrechtliche Massnahmen in der Schweiz Verzollung/Versteuerung des Fahrzeugs bei der Einfuhr. (Erleichterungen bei Umzug vgl. S. 19/20) Immatrikulation beim kantonalen Strassenverkehrsamt Seite 7
8 Privatperson/Mitarbeiter mit: in Sachverhalt: Privatfahrzeug Privatperson/Mitarbeiter Die niederländischen Schwiegereltern kommen mit dem niederländischen Auto zu mir in die Schweiz zu Besuch. NL Mitnahme in Zollrechtliche Folgen in der Schweiz Fahrt mit dem niederländischen Auto in die Schweiz führt grundsätzlich zu keinen zollrechtlichen Folgen. Achtung: Das Fahrzeug darf von mir nicht in der Schweiz verwendet werden! Ansonsten besteht das Risiko der Verzollung (Gewichtszoll) der Versteuerung (Einfuhrsteuer 8%, Automobilsteuer 4%) möglicher Strafverfahren/Bussgelder Seite 8
9 Privatperson/Mitarbeiter mit: in Sachverhalt: Privatfahrzeug Privatperson/Mitarbeiter Ich lasse mein Schweizer Auto in Deutschland reparieren und bringe es wieder zurück in die Schweiz. DE Reparatur Fahrt Fahrt nach DE in Zollrechtliche Massnahmen in der Schweiz Verzollung von Neumaterial bzw. Versteuerung der in Rechnung gestellten Kosten (Einfuhrsteuer 8%), sofern die Wertfreigrenze von F überschritten wird Seite 9
10 Privatperson/Mitarbeiter mit: in Sachverhalt: Firmenfahrzeug Privatperson/Mitarbeiter Ich erhalte von meinem deutschen Arbeitgeber ein Auto mit deutschem Kennzeichen zur Verfügung gestellt. Dieses benutze ich für grenzüberschreitende geschäftliche und/oder private Fahrten. Arbeitgeber DE Arbeitsort Zur Verfügungstellung Fahrt geschäftlich Wohnort Ort X Fahrt geschäftlich/privat Zollrechtliche Folgen in der Schweiz Wenn nur grenzüberschreitende, geschäftliche Fahrten zwischen -Wohnort und EU- Arbeitsort getätigt werden Zollbewilligung ausstellen lassen (Form ) Unverzolltes Fahrzeug darf von mir nicht für andere Fahrten im Inland verwendet werden (privat oder geschäftlich)! Ansonsten besteht das Risiko der Verzollung (Gewichtszoll) der Versteuerung (Einfuhrsteuer 8%, Automobilsteuer 4%) möglicher Strafverfahren/Bussgelder Seite 10
11 Privatperson/Mitarbeiter mit: in Sachverhalt: Privatfahrzeug Privatperson/Mitarbeiter Ich ( in einem EU-Land) kaufe ein Auto in der Schweiz und nehme es mit in die EU. EU-Ausland Mitnahme in EU Kauf Zollrechtliche Massnahmen in der EU/Schweiz : Ausfuhr EU: Verzollung des Fahrzeugs bei der Einfuhr. EU: Versteuerung (Einfuhrsteuer) des Fahrzeuges bei der Einfuhr Seite 11
12 Privatperson/Mitarbeiter mit: in Sachverhalt: Privatfahrzeug Privatperson/Mitarbeiter Freunde aus der Schweiz leihen mir ( in einem EU-Land) ein Schweizer Auto aus. EU-Ausland Ort in EU Fahrt Leihe Ort X Zollrechtliche Folgen in der EU/Schweiz : grundsätzlich keine Folgen EU: Fahrzeug darf von mir nicht in der EU verwendet werden! Ansonsten besteht das Risiko der Verzollung und der Versteuerung (Einfuhrsteuer % je nach EU-Land) möglicher Strafverfahren/Bussgelder/ Beschlagnahmung Fahrzeug Seite 12
13 Privatperson/Mitarbeiter mit: in Sachverhalt: Privatfahrzeug Privatperson/Mitarbeiter Ich habe meinen in einem EU-Land und bin Wochenaufenthalter in der Schweiz. Mein im EU-Land registriertes Auto verwende ich sowohl in der EU wie auch in der Schweiz. EU-Ausland Wochenaufenthalter Fahrt Zollrechtliche Massnahmen in der EU/Schweiz EU: keine Folgen : Zollbewilligung ausstellen lassen (Form ) Ort in EU Ort X Seite 13
14 Privatperson/Mitarbeiter mit: in Sachverhalt: Firmenfahrzeug Privatperson/Mitarbeiter Ich ( in einem EU-Land) erhalte von meinem schweizerischen Arbeitgeber ein Schweizer Auto zur Verfügung gestellt (zur geschäftlichen und auch privaten Nutzung). EU-Ausland Wohnort Fahrt Fahrt geschäftlich/ privat Ort X Zur Verfügungstellung geschäftlich Arbeitgeber Arbeitsort Zollrechtliche Folgen in der EU/Schweiz : keine Folgen EU: unverzollte Verwendung gestattet EU: Private Nutzung ist möglich, wenn dies im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Ansonsten besteht das Risiko der Verzollung und der Versteuerung (Einfuhrsteuer % je nach EU-Land) möglicher Strafverfahren/Bussgelder/ Beschlagnahmung Fahrzeug Seite 14
15 Unternehmen mit: Sitz in Sachverhalt: Firmenfahrzeug Wir, ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, stellen unserem Mitarbeiter mit in Deutschland einen Schweizer Firmenwagen zur Verfügung. Unternehmen DE Zur Verfügungstellung Arbeitgeber Zoll- und mehrwertsteuerrechtliche Folgen in der EU/Schweiz : allenfalls Abrechnung Privatanteil EU: Entstehung der MWST-Pflicht in DE, wenn die private Nutzung erlaubt ist (langfristige Vermietung ) EU: unverzollte Verwendung gestattet Wohnort Fahrt Fahrt geschäftlich/ privat Ort X geschäftlich Arbeitsort EU: Private Nutzung ist möglich, wenn dies im Anstellungsvertrag vorgesehen ist. Ansonsten besteht das Risiko der Verzollung und der Versteuerung (Einfuhrsteuer % je nach EU-Land) möglicher Strafverfahren/Bussgelder/ Beschlagnahmung Fahrzeug Seite 15
16 Unternehmen mit: Sitz in Sachverhalt: Transportfahrzeug Unser im Ausland wohnhafter Mitarbeitenr führt mit seinem deutschen Lieferwagen Warentransporte in der Schweiz aus (z.b. zwischen Schweizer Firmensitz und Schweizer Kunde) Unternehmen DE Mitarbeiter Arbeitgeber Zoll- und mehrwertsteuerrechtliche Folgen in der EU/Schweiz EU: keine Folgen : Unverzolltes Fahrzeug darf in der Schweiz nicht für Inlandlieferungen verwendet werden (Kabotage)! Ansonsten besteht das Risiko der Verzollung (Gewichtszoll) Warentransport der Versteuerung (Einfuhrsteuer 8%, Automobilsteuer 4%) möglicher Strafverfahren/Bussgelder Kunde X Seite 16
17 Unternehmen mit: Sitz in Sachverhalt: Firmenfahrzeug Wir, ein Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland, stellen unserem Mitarbeiter mit in der Schweiz einen ausländischen Firmenwagen zur Verfügung. Unternehmen Arbeitgeber EU-Ausland Arbeitsort Zur Verfügungstellung Fahrt geschäftlich Wohnort Ort X Fahrt geschäftlich/privat Zollrechtliche Folgen in der Schweiz Nur grenzüberschreitende Fahrten zwischen Schweizer Wohnort und EU-Arbeitsort des Mitarbeitenden Firmenbestätigung erstellen für die Erwirkung der Zollbewilligung Unverzolltes Fahrzeug darf vom Mitarbeiter nicht für andere Fahrten im Inland verwendet werden (privat oder geschäftlich)! Ansonsten besteht das Risiko der Verzollung (Gewichtszoll) der Versteuerung (Einfuhrsteuer 8%, Automobilsteuer 4%) möglicher Strafverfahren/Bussgelder Seite 17
18 Unternehmen mit: Sitz in Sachverhalt: Transportfahrzeug Unternehmen Wir sind ein im EU-Ausland domiziliertes Unternehmen. Unser Mitarbeiter (Servicetechniker) führt Arbeiten in der Schweiz aus und transportiert Ersatzteile vom Schweizer Baumarkt zum Schweizer Kunden. Arbeitgeber DE Mitarbeiter Baumarkt Warentransport Zollrechtliche Folgen in der EU/Schweiz EU: keine Folgen : Unverzolltes Fahrzeug darf in der Schweiz nicht für Inlandlieferungen verwendet werden (Kabotage)! Ansonsten besteht das Risiko der Verzollung (Gewichtszoll) der Versteuerung (Einfuhrsteuer 8%, Automobilsteuer 4%) möglicher Strafverfahren/Bussgelder Kunde X Seite 18
19 Umzüge ein zollrechtliches Risiko? Der Umzug in die Schweiz Sachverhalt: Eine Person zieht aus dem Ausland in die Schweiz (wechsel). Zollrechtliche Folgen in der Schweiz Personen, die aus dem Ausland in die Schweiz ziehen (wechsel), können ihr Umzugsgut bzw. Übersiedlungsgut, d.h. den Hausrat und auch Fahrzeuge, Tiere usw., abgabenfrei einführen, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Die Gegenstände (inkl. Fahrzeuge) wurden im Ausland vor dem wechsel während mind. 6 Monaten persönlich gebraucht; Die Einfuhr der Gegenstände erfolgt innert 2 Jahre ab Datum des wechsels. Seite 19
20 Umzüge ein zollrechtliches Risiko? Der Umzug in die Schweiz Sachverhalt: Eine Person zieht aus dem Ausland in die Schweiz (wechsel). Weitere zu beachtende Regelungen Für umziehende Personen existieren weitere Zollvorschriften. Es gibt spezielle Bestimmungen für Personen mit Zweitwohnsitz in der Schweiz (Hauptwohnsitz im EU-Ausland). Für Informationen und Formulare zum Umzugsgut siehe Website der Eidgenössischen Zollverwaltung: Gleiche oder ähnliche Regelungen gelten im Übrigen auch in den EU-Ländern. Seite 20
21 Fazit Sind Sie gewappnet? Die in dieser Broschüre genannten Beispiele widerspiegeln nur einige Fälle aus dem vielfältigen und nicht immer einfach zu verstehenden Zoll- und MWST-Bereich. Sind Sie für derartige Fragestellungen gewappnet, und kennen Sie die nötigen Schritte? Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, detaillierten Analyse Ihrer Tätigkeiten und den weiteren vorzunehmenden Schritten. Seite 21
22 Wir sind für Sie da Sie wollen mehr darüber erfahren? Hier treffen wir Sie St. Jakobs-Strasse 25, 4002 Basel Ab bis Mai 2015: Spengler Park, Haus A, Binningerstrasse Münchenstein Birchstrasse 160, 8050 Zürich und an 14 weiteren Standorten in der Schweiz So erreichen Sie uns Simeon L. Probst Leiter Zollberatung Schweiz simeon.probst@ch.pwc.com Seite22
23 Vielen Dank! This publication has been prepared for general guidance on matters of interest only, and does not constitute professional advice. You should not act upon the information contained in this publication without obtaining specific professional advice. No representation or warranty (express or implied) is given as to the accuracy or completeness of the information contained in this publication, and, to the extent permitted by law, PricewaterhouseCoopers AG, its members, employees and agents do not accept or assume any liability, responsibility or duty of care for any consequences of you or anyone else acting, or refraining to act, in reliance on the information contained in this publication or for any decision based on it.. All rights reserved. In this document, refers to PricewaterhouseCoopers AG which is a member firm of PricewaterhouseCoopers International Limited, each member firm of which is a separate legal entity.
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