Listeriose-Erkrankungen mit tödlichem Verlauf durch mögliche Lücken in der Lebensmittelsicherheit

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/1132 Listeriose-Erkrankungen mit tödlichem Verlauf durch mögliche Lücken in der Lebensmittelsicherheit Vorbemerkung der Fragesteller DerBakterienartListerienmussbeimUmgangmitLebensmittelnbesondere Aufmerksamkeitgeschenktwerden.GelangendieBakterieninMilch-, Fleisch-oderFischprodukte,bestehtfürVerbraucherinnenundVerbraucher einegesundheitsgefahr.diewiderstandsfähigenkeimekönneneineschwere Erkrankungauslösen.BeiSäuglingenundSchwangerensowiealtenundgesundheitlich geschwächten Menschen kann die Krankheit tödlich enden. BeieinemaktuellenListerien-AusbrucherkranktenindenvergangenenMonatennachAngabendesRobertKoch-Instituts (Stand1.März2010)in DeutschlandachtMenschen,dreiPatientenverstarben.Auslöserwareinin ÖsterreichhergestellterHarzerKäse,derhierzulandeüberdenDiscounter Lidlvertriebenwurde.InÖsterreich,wodasProduktebenfallsverkauft wurde, erkrankten 21 Menschen, acht von ihnen starben. DerVorfallweistaufmöglicheLückeninderKontrollederLebensmittelsicherheithin,wodurchVerbraucherinnenundVerbraucherunzureichendgewarntwerden.UrsacheisteineproblematischeFestlegungimLebensmittelundFuttermittelgesetzbuch (LFGB).Darinistunter 40dieInformationder Öffentlichkeitgeregelt,wenneinRisikofürdiemenschlicheGesundheitbesteht.UnterAbsatz2heißtes,dasseineInformationderÖffentlichkeitdurch diebehördenurzulässigist,wenndiesnichtodernichtrechtzeitigdurchden Lebensmittelunternehmererfolgte.Eswirdnichtüberprüft,oballeBetroffeneninangemessenerZeiterreichtwerden.AuchistinAbsatz3geregelt,dass diebehördedenherstelleroderhändleranzuhörenhat,bevordieöffentlichkeitgewarntwird.daskanndazuführen,dasswertvollezeitzumgesundheitlichen Schutz der Bevölkerung verstreicht. LidlnahmeinenTagnachderoffiziellenWarnmeldungimEU-SchnellwarnsystemzweibetroffeneKäsesortenam23.Januar2010ausdenRegalen.Verbraucherschutzverbändekritisiertenallerdings,dassdieVerzehrwarnungdie KundinnenundKundennichtwirksamerreichte.Erstam16.Februar2010 kameszueinerzweitenundunmissverständlichenmeldungdurchlidlsowie DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürErnährung,Landwirtschaftund Verbraucherschutz vom 1. April 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode zueinerbehördlichenwarnmeldungdurchdasernährungsministeriumin Baden-Württemberg.AndemTagliefjedochbereitsdasMindesthaltbarkeitsdatumderbetroffenenKäseprodukteab.Esmussdavonausgegangenwerden, dass zu diesem Zeitpunkt die belastete Ware nahezu vollständig verzehrt war. InjedemFallsindsowohlBehördenalsauchdieUnternehmendaraufangewiesen,dassdieMediendieProduktwarnungenwahrnehmbaraufgreifen.Für einegewissezuspitzungmitdemverweisauftodesfälleundmögliche behördlicheversäumnissesorgtenindiesemfallverbraucherverbände.erst nachderzweitenverzehrwarnungdurchlidlgriffendieallgemeinenmassenmediendiethematikumfassendundanprominenterstelleauf.einevonden MediengewünschteZuspitzungkannjedochauchimWiderspruchzueiner sachgenaueninformationderöffentlichkeitstehen.esistdaherzufragen,ob bisherigemitteilungsformen,wiepressemitteilungenundinformationenauf InternetseitenvonBehördenundUnternehmenausreichendgeeigneteFormen der Verbraucherwarnung darstellen. EinProblemeinerwirksamenÜberwachungundschnellenWarnungder ÖffentlichkeitdurchdieBehördenstelltauchdieunterschiedlicheZuständigkeitindeneinzelnenBundesländerndar.ObwohlderListerienbelasteteHarzerKäsevonLidlinmehrerenBundesländernvertriebenwurde,gabeskein einheitlichesvorgehenderverantwortlichenbehörden.währendinbaden- WürttembergeineWarnlisteundeinePressemitteilungam16.Februar2010 veröffentlichtwurden,verwiesdasbundeslandhesseniminternetlediglich miteinemlinkaufdiemeldungvonlidl.inmecklenburg-vorpommernhingegenwarntedaszuständigelandesamtfürlebensmittelsicherheitbereitsam 25.Januar2010vordemLidl-Käse.BeidenLandesbehördenistdurchgängig auffällig,dassderzugangzudenwarnlisteniminterneteinzumteilaufwändiges Durchklicken biszurerforderlichenfundstellebedarf.auchdiedarstellungsform ist uneinheitlich. NachAngabenderEuropäischenBehördefürLebensmittelsicherheit (EFSA) nimmtdiezahlderlisteriose-fälleineuropawiederzu.besondersbetroffen sindälteremenschenabdem60.lebensjahrmitschwachemimmunsystem. AuffälligistderZusammenhangzuListerienbelastetenFertiggerichten.In einerneuerenrisikobewertungderefsavomjanuar2008wurdenlisteriose-erkrankungenaufgrunddeutlichergrenzwertüberschreitungenbeiverzehrfertigenlebensmittelnfestgestellt.dieartderlebensmittelverpackungen,diezubereitungspraktiken,dermaschineneinsatzunddiekühlkettespielendabeieinewesentlicherolle.auchverweistdiebehördeindemzusammenhangaufeinemöglicherweisefalscheherangehensweisebeider Probennahme und Schulungsmängel in den Betrieben. IndustriellhergestellteFertigproduktebildendanachdenSchwerpunktder Listerien-ProblematikinEuropa.EsmussdieFragegestelltwerden,obVeränderungenbeidenHerstellungspraktikeninGroßbetriebeneinegefährliche LückeinderLebensmittelsicherheitgeöffnethaben.Möglicherweiseerfassen diebisherigekontrolleundderenbehördlicheüberwachungkeimbegünstigendebedingungennurunzureichend.diegeltendengrenzwertefürlisterien infertiggerichtenkönnennachansichtdereu-expertinnenund-experten vonseitenderherstellernichtsichereingehaltenwerden.daherwirdvonihnenfürbetroffeneprodukteeinenulltoleranz alsoeinelisterienfreiheitdes Produktes währenddergesamtenhaltbarkeitvorgeschlagen.darüberhinaus müsstenzusätzlichedatenüberdenzusammenhangvonlisterienundfertiggerichtenerhobenwerden,umdierisikenbessereinschätzenzukönnen.der österreichischegesundheitsministeraloisstögerwirftdendeutschenbehördenderweiluntätigkeitvor,obwohlestotegegebenhabe (Interviewmit dem Magazin profil am 8. März 2010). Vorbemerkung der Bundesregierung DieProblematikderlebensmittelbedingtenListeriosewirdsowohlvonder BundesregierungalsauchaufeuropäischerEbenevonderEuropäischenKommissionundderEuropäischenBehördefürLebensmittelsicherheit (EFSA)sehr

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/1339 genaubeobachtet.ausbruchsgeschehenwiedasindervorliegendenkleinen AnfragethematisierteGeschehentrateninderVergangenheitwiederholtin größeremoderkleineremumfanginvieleneu-mitgliedstaatenauf.diebehördendesbundesundderländerarbeitendaherseitvielenjahrenaufverschiedenenfeldern,z.b.imbereichderdatenerfassung,derüberwachungunddes MonitoringsundderVerbraucheraufklärung,intensivanderZielsetzung,die komplexenrisikenderlebensmittelbedingtenlisteriosezuanalysierenund KontrollstrategienzurRisikominimierungzuentwickeln.Hierfürwirdsichdie Bundesregierungweiteraufnationaler,europäischerundinternationalerEbene einsetzen,umdenvorbeugendenschutzderverbrauchergesundheitsicherzustellen. DieBundesregierungistimÜbrigenderAuffassung,dassmit 40desLebensmittel-undFuttermittelgesetzbuches (LFBG)einehinreichendegesetzlicheErmächtigungfüreffektiveöffentlicheWarnungenexistiert.Auchisteingeeigneteruntergesetzlicherbzw.institutionellerRahmenzurGewährleistungeines wirksamenundeinheitlichenvollzugsdieservorschriftgegeben.diesicherstellungeinerländerübergreifendgleichmäßigenhoheninformationsbasisistbestandteileineskontinuierlichenverbesserungsprozesses.soweitsichgleichwohlaufgrundörtlichunterschiedlichersachverhalteoderinformationslagen nochunterschiedeimvollzugdurcheinzelnelandesbehördenergebensollten (vgl.antwortzufrage17),sindsiefolgedesföderalenverwaltungsaufbausder Bundesrepublik Deutschland. 1.WannfandderersteAustauschzwischendeutschenundösterreichischen Behörden imgenanntenfallzudemproblemeinermöglichenlisterien- Belastung ausgehend von österreichischen Käseprodukten statt? DerersteInformationsaustauschzwischendeutschenundösterreichischenBehörden,indemDatenzueinemListeriose-AusbruchsgeschehenimZusammenhangmiteinemkonkretbenennbarenLebensmittel (Käsederösterreichischen HerstellerfirmaProlactal)übermitteltwurden,fandam22.Januar2010statt.Im EinzelneninformiertedieösterreichischeAgenturfürGesundheitundErnährungssicherheit (AGES)am22.Januar2010überdieEU-Kommissionden KontaktpunktfürdasEuropäischeSchnellwarnsystemfürLebens-undFuttermittel (RASFF)imBundesamtfürVerbraucherschutzundLebensmittelsicherheit (BVL)über12Ausbruchsfälle Listeriose (11gesicherteFälleundeinverdächtigerFall)imZeitraumvonJunibisDezember2009,diealssolcheidentifiziertwordenwaren.EswurdeüberzweiTodesfälleinformiert,einerdavon mitderbestätigtentodesursachelisterien-meningitis.fernerwurdevonder AGESmitgeteilt,dassam19.Januar2010derNachweisgeführtwordenwar, dassderausbruchsstammidentischmitdemlisteriamonocytogenesstamm sei,welcherauseinerprobequargel-käseisoliertwordenwar,dieimdezember 2009indemösterreichischenProduktionsbetriebProlactalGmbHgezogen wurde.dieseinformationenwurdenwenigeminutenspätervombvl-rasff- KontaktpunktüberdasSchnellwarnsystemandiezuständigenBehördender deutschen Länder übermittelt. Vordem22.Januar2010wardendeutschenBehördenkeinZusammenhang zwischenlisteriosefällen,diebisdahinindeutschlandaufgetretenwaren,und bestimmtenverdächtigenlebensmittelnbekannt.am15.dezember2009war dasrobertkoch-institut (RKI)vomösterreichischenBundesministeriumfür Gesundheitkontaktiertworden.ZieldieserKontaktaufnahmewares,zuerfragen,wiedasRKIgrundsätzlichbeiHäufungenvonListerioseerkrankungen indeutschlandvorgeht.hierbeiwurdenicht entgegenanderslautenderdarstellungen nachdemgeplantenvorgehenimaktuellenausbruchsgeschehen gefragt.jedochlagdemrobertkoch-institutzudieserzeitdieinformationvor,

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode dasseszweilisteriosefälleausbaden-württembergmitdemidentischen PFGE-MusterwiebeidenösterreichischenFällengab.DasRKIhatdieihmvorliegendenInformationenderzuständigenLandesstelleinBaden-Württemberg zurverfügunggestellt,woraufhindiesemitteilte,dasssieermittlungenzurinfektionsursache bei den beiden Listeriosefällen aufnehmen werde. 2.WievielePersonen,dieanListerioseerkrankten,wurdennachaktuellstem StandzumeineninÖsterreichzumandereninDeutschlandmitdemListerien belasteten Käse in Verbindung gebracht? NachaktuellemStand (24.März2010)wurdendemRKIgemäßdemInfektionsschutzgesetz (IfSG)inDeutschlandachtListeriose-Fälleübermittelt,diemit dembelastetenkäseinverbindunggebrachtwerden,darunterdreitodesfälle. InÖsterreichsindes (Stand:24.März2010)24Listerioseerkrankungen,diediesem Ausbruch zugerechnet werden, darunter fünf Todesfälle. 3.WievieleListeriose-FällewurdenseitdemJahr2000inDeutschlandpro Jahr gemeldet, und wie viele Todesfälle waren darunter zu beklagen? SeitEinführungdesIfSG (1.Januar2001)wurdendemRKIindenJahren2001 bis2009insgesamt3090listerioseerkrankungenübermittelt.projahrsinddies imdurchschnitt343fälle,entsprechendeinerdurchschnittlichenjährlicheninzidenz (Neuerkrankungsrate)von0,4Erkrankungenpro100000Einwohnern. Beiinsgesamt293 (9Prozent)Listeriosefällenwurdeangegeben,dassdieErkranktenanderListerioseverstorbensind;proJahrentsprichtdiesdurchschnittlich 33 Todesfällen. 4.AufwelcheLebensmittelundDarreichungsformenwarendieListeriose- Fällejeweilszurückzuführen,undwarenauchPersoneninderHerstellungskette betroffen? Grundsätzlichistzuberücksichtigen,dassaufgrundderlangenInkubationszeit derlisteriose,derunterschiedlichenempfänglichkeitvonmenschenfürdiese ErkrankungundderTatsache,dassfürdieVerzehrsanamnesebeiListeriose häufigdieverdächtigenlebensmittelnichtmehrverfügbarsind,dieeindeutige AbklärungderUrsacheneinerListeriosenurseltenmöglichist.Daheristbeider MehrzahlderinFrage3aufgezähltenListeriose-FälleseitdemJahr2001eine eindeutigeaussagedazu,welchelebensmitteldieerkrankungauslösten,nicht möglich. InDeutschlandwerdenbeivereinzeltauftretendenListerioseerkrankungenInformationenzumVerzehrvonmöglicherweiserisikobehaftetenLebensmitteln beiderhumanmedizischenerfassungderfällenichtroutinemäßigerhoben,weil dieswegendervielzahlderinfragekommendenlebensmittelundderlangen InkubationszeitohnekonkretenVerdachtnichtErfolgversprechendwäre.VerzehrsinformationenwerdenjedochwährendKrankheitsausbrüchenzurErmittlungderInfektionsursacheerhoben.AllerdingswerdenListeriose-KrankheitsausbrücheaufgrundderlangenundvariablenInkubationszeitvondreibis70Tagen,derüberregionalenVerteilungderLebensmittelsowiederzeitlichenund räumlichen Streuung der Krankheitsfälle eher selten erkannt. InsgesamtkonnteinDeutschlandseit2001nachdendemRKIunddemBundesinstitutfürRisikobewertung (BfR)vorliegendenDatenbeivierAusbrüchenein Lebensmittelbezughergestelltwerden.ImEinzelnenwarendieseaufdenVerzehrvonRohmilchkäse,Sauermilchkäse,WurstundHarzerKäsezurückzuführen.DetaillierteInformationenzuzweiendieserAusbrücheliegendemBfRüber

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/1339 dasbundesweitesystemzurerfassungvonlebensmitteln,diebeiausbrüchen beteiligtsind (BELA,bis2008:ZEVALI),seitNovember2005vor.BeidemerstendieserbeidenAusbrücheausdemJahr2006 (Dauer:Juli2006bisOktober 2007)wurdeninsgesamt16Fällemit5Todesfällengemeldet.Eserkrankten überwiegendpatienteneineskrankenhauses.einnachweisdesausbruchsstammesgelanginfleischsalatgrundlage,diebeimherstellerundinderkrankenhauskücheentnommenwurdesowieinumgebungsprobendesherstellungsbetriebes.diefleischsalatgrundlagezurherstellungvonwurstsalatwurdeim HerstellerbetriebgeschnittenundunterSchutzatmosphäreverpacktausgeliefert. WievielederErkranktentatsächlichdenWurstsalatverzehrthatten,ließsichbei derausbruchsuntersuchungnichtmehrzuverlässigermitteln.übererkrankte oderinfiziertepersonenimherstellerbetriebliegendembfrkeineinformationenvor.derzweitevombfrerfassteausbrucherstrecktesichübereinenzeitraumvonoktober2006bisfebruar2007.alsauslösendesvehikelkonnteein indeutschlandhergestellterundvertriebenersauermilchkäse (OlmützerQuargel)inFertigpackungenermitteltwerden.Mindestens46Fällewurdendiesem Ausbruchzugeordnet.InungeöffnetenVerpackungenausdemKühlschrankeineranListerioseverstorbenenPersonsowieinbeimHerstellerentnommenen RückstellprobenkonntenListeriamonocytogenesinsehrhohenKonzentrationennachgewiesenwerden.AuchbeidiesemAusbruchliegendemBfRkeineInformationenübererkrankteoderinfiziertePersonenimProduktionsbetriebvor. NachAuskunftderösterreichischenAgenturfürGesundheitundErnährungssicherheitGmbHwarenauchbeimaktuellenAusbruchsgeschehenkeinePersonen betroffen, die an der Herstellung des belasteten Käses beteiligt waren. 5.WelchevomBundesinstitutfürRisikobewertung (BfR)undderEFSAbenanntenRisikogruppensindseitdemJahr2000besondersvonErkrankungen betroffen, und wie verteilen sich die Todesfälle auf diese Gruppen? VonderListeriosedesMenschenbesondersbetroffensindPatientenmit Grunderkrankungen (z.b.tumoren,diabetesmellitus),älteremenschen, SchwangereundderenungeboreneKindersowieabwehrgeschwächtePersonen oder Menschen unter immunsuppressiver Therapie. 8ProzentderandasRKIübermitteltenZahlenzuListerioseerkrankungenwaren Neugeborenenlisteriosenund67ProzentderübermitteltenListeriose-Fälle betrafenpersonenab60jahren.informationenzugrunderkrankungenderlisterioseerkranktenwerdennachdeminfektionsschutz-gesetznichterhoben,so dasseineweitereaufteilungdieserlisteriose-fällenachrisikogruppennicht möglich ist. GemäßAngabenderEFSAsindinderEUvorallemSenioren (über65jahre) undneugeborenevonderlisteriosebetroffen,wobeidiealtersverteilunginden letztenjahrengleichgebliebenist.diehöchsteerkrankungsratehattenimjahr 2008inderEUdieüber65-Jährigenmit0,95gemeldetenFällenpro Einwohner.IndieserAltersgruppetratenauchdiemeistentödlichenKrankheitsverläufeauf (87Todesfälle,bezogenaufgemeldeteFällemitbekanntemAusgang). 6.IstbeidenRisikogruppeneineVeränderunginderBetroffenheitzufrüherenJahrenerkennbar,wieistdieszuerklären,undwelcheSchlüssezieht die Bundesregierung daraus? Insgesamtkamesseit2001zueinemleichtenAnstiegderandasRKIübermitteltenListerioseerkrankungen,miteinemGipfelindenJahren2005und 2006.DieGesamtzunahmederInzidenzberuhtaufeinerZunahmederErkran-

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode kungshäufigkeitbeipersonenab60jahren.indereutratengemäßdenangabenderefsaimjahr200855,2prozentdergemeldetenfälleinderaltersgruppederüber65-jährigenauf.indenjahren2004und2005entfielen 51 Prozent bzw. 54 Prozent der Fälle in diese Altersgruppe. DieUrsachefürdietendenziellsteigendeErkrankungshäufigkeitanListeriose beiälterenpersonenistnichtbekannt.möglichegründekönntenveränderungeninderaltersstrukturunddersteigendeanteilvonpatientenmitvorhandenen Grunderkrankungen in der Bevölkerung sein. 7.WieinformiertsichdieBundesregierungübereinemöglichstwirksame InformationderÖffentlichkeitbeiVerzehr-bzw.Verbraucherwarnungen bei den zuständigen Landesbehörden? 8.SindFormundUmfangderVerbraucherwarnungendurchUnternehmen nachansichtderbundesregierunginjedemfallderkonkretengefährdung angemessen (bitte mit Begründung)? 9.ErreichendieVerbraucherwarnungenderUnternehmennachEinschätzungderBundesregierungdiebetroffenenVerbraucherinnenundVerbraucher im nötigen Maße (bitte mit Begründung)? 10.HatdieBundesregierungHinweisedarauf,dassUnternehmenwichtige odersachgerechteinformationeninverzehr-bzw.verbraucherwarnungen zurückgehalten haben? Wenn ja, um welche Informationen handelt es sich? 11.WerdenVerbraucher-bzw.VerzehrwarnungenderUnternehmerdahingehendüberprüft,obsiemöglichstalleBetroffenenerreichenundimerforderlichen Maße wirksam sind? NachwelchenMethodenunddurchwenerfolgenderartigeÜberprüfungen? Was sind die zentralen Erkenntnisse daraus? Die Fragen 7 bis 11 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet: 40LFGBregeltimEinzelnendieVoraussetzungenundModalitätenderInformationbzw.derWarnungderÖffentlichkeitdurchdiezuständigeBehörde, wobei 40 Absatz 2 LFGB ausdrücklich vorsieht, dass eineinformationderöffentlichkeitdurchdiebehörde ( )nurzulässig (ist), wennandereebensowirksamemaßnahmen,insbesondereeineinformationder ÖffentlichkeitdurchdenLebensmittel-oderFuttermittelunternehmeroderden Wirtschaftsbeteiligten,nichtodernichtrechtzeitiggetroffenwerdenoderdie VerbraucherinnenundVerbrauchernichterreichen.UnbeschadetdesSatzes1 kann die Behörde ihrerseits die Öffentlichkeit auf 1. eine Information der Öffentlichkeit oder 2. eine Rücknahme- oder Rückrufaktion durchdenlebensmittel-oderfuttermittelunternehmeroderdensonstigen Wirtschaftsbeteiligten hinweisen. ZuständigfürMaßnahmennach 40LFGBsinddieBehördenderLänder,d.h. dassalleindiezuständigebehördebeurteilenundabwägenmuss,ob,inwieweit undinwelcherartundweisedieöffentlichkeitseitensderbehördeinformiert wird.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ IstdieBundesregierungderAuffassung,dassdieVerbraucherwarnung desunternehmenslidlbezüglichdeslisterienbelastetenharzerkäses vom23.januar2010ausreichendwirksamwar,umallebetroffenenzu erreichen, und wie begründet sie ihre Auffassung? ZuständigfürdieBeurteilungderWirksamkeitderam23.Januar2010ergangenenVerbraucherwarnungdesUnternehmensLidlistdiefürAngelegenheiten derlebensmittelüberwachungzuständigeoberstelandesbehörde.nachden dembundesministeriumfürernährung,landwirtschaftundverbraucherschutz (BMELV)vorliegendenInformationenvertrittdiesedieAuffassung,dassunter Berücksichtigungderam22.und23.Januar2010vorliegendenInformationslageundinAnbetrachtdesUmstandes,dassdieVerbraucherwarnungdesUnternehmenssofortvonderTagespresseundNachrichtensendungenaufgegriffen wurde,dieinformationderöffentlichkeitdurchdasunternehmenausreichend im Sinne des 40 LFGB war. 13.InwelchenBundesländernwurdederbelasteteKäsedurchLidlangeboten? NachInformationenausBaden-Württembergvom28.Januar2010wurdenzehn ZentrallagerderFirmaLidlmitdembetroffenenErzeugnisHarzerKäseder Marke Reinhardshof beliefert.diebetreffendenzentrallagerbefindensichin denländernbaden-württemberg,bayern,bremen,hamburg,hessen,mecklenburg-vorpommern,niedersachsen,nordrhein-westfalen,rheinland-pfalz undschleswig-holstein.welchemengenankäseimeinzelhandelangeboten wurden, und in welchen Ländern, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 14.WiehochwarderAnteildervonLidlzurückgenommenenWareimVerhältniszumAbverkaufinderZeitvondererstenWarnmeldungbiszum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 15.WievieleVerbraucherinnenundVerbraucherhabensichinobengenanntemZeitraumbeiderFirmenhotline (Telefonund )überdenListerien-Vorfall informiert? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 16.WarumhatLidlam16.Februar2010eineerneuteVerbraucherwarnung herausgegeben,obwohlandiesemtagdasmindesthaltbarkeitsdatumdes betroffenen Käses bereits ablief? HattenbehördlicheStelleneinenEinflussaufdiesesVorgehen,undwie erklärtdiebundesregierung,dassdiemassenmedienerstnachdieser zweitenmeldungdenlisterien-vorfallindeutlichwahrnehmbarerweise aufgegriffen haben? Am23.Januar2010hatdieFirmaLidlnachErhaltderInformationendurchdie zuständigenbehördeninbaden-württembergzudemerzeugnisharzerkäse dermarke Reinhardshof,200g dasbetroffeneerzeugnisundvorsorglichauch Reinhardshof,BauernhandkäsemitEdelschimmel,200g inallendeutschen FilialenausdemVerkaufgenommenundeineVerbraucherwarnungveröffentlicht.ZudiesemZeitpunktgabesfürDeutschlanddenVerdachteinesursächlichenZusammenhangszwischendemAuftretenvonListeriose-Erkrankungen unddemerzeugnisharzerkäsedermarke Reinhardshof,200g.Am

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 16.Februar2010teiltedasRKIdemBVLzuListeriose-Erkrankungenin Deutschlandmit,dassdieseitdem22.Januar2010imNationalenReferenzzentrumfürSalmonellenundandereEnteritis-Erreger (RKIWernigerode)untersuchtenListerien-IsolateauchvonvierPatientenausdemJahre2010einen identischen genetischenfingerprint mitdenenausdemlisterienkontaminiertenharzerkäseisoliertenergebenhaben.dieseinformationwurdeumgehend andiezuständigenbehördeninbaden-württembergweitergeleitet.daraufhin wurdevonderfirmalidlinabstimmungmitdenzuständigenbehördendes LandesBaden-WürttembergundfachlichbegleitetdurchdasBVLeinezweite Verbraucherwarnung veröffentlicht. EinZusammenhangzwischenderzweitenVerbraucherwarnungderFirmaLidl unddemablaufdesmindesthaltbarkeitsdatumsdeskäsesbestandnicht.aus SichtderBundesregierungisterfahrungsgemäßdavonauszugehen,dassauchLebensmittel,derenMindesthaltbarkeitsdatumabgelaufenist,vonVerbrauchernin manchenfällennochverzehrtwerden.ausdiesemgrundwaresnachauffassungderbundesregierungsinnvoll,dassdasunternehmennachbekanntwerden derneueninformationenvom16.februar2010dieöffentlichkeiterneutwarnte, auch wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum des Käses am gleichen Tag ablief. DieinderFragegetroffeneFeststellung,dassdieMedienerstnachderzweiten MeldungdieAngelegenheitindeutlichwahrnehmbarerWeiseaufgegriffenhätten,trifftnachAuffassungderBundesregierungnichtzu.Vielmehrwurdeinden MedienbereitsdieersteVerbraucherwarnungdesUnternehmensvom23.Januar 2010beachtetundüberregionalverbreitet,soz.B.durchInternet-Meldungen der SüddeutschenZeitung ( RückruffürHarzerKäsevonLidl )unddes Nachrichtenmagazins DERSPIEGEL ( LidlwarntvorBakterienimKäse ) vom 23. Januar HältdieBundesregierungdieunterschiedlichenVorgehensweiseneinzelner LandesbehördenimFalldesLidl-Käsesfürsachgerechtundgeeignet,obwohlsichArt,UmfangundZeitpunktderÖffentlichkeitsinformationinden einzelnenbundesländernerheblichunterschied (bittemitbegründung)? DieBundesregierunggehtdavonaus,dassesdieübergeordnete,gemeinsame ZielsetzungderBundes-undderLänderbehördenist,imFallvonlebensmittelbedingtenKrankheitsausbrüchensofortallenotwendigenMaßnahmenzuergreifen,umVerbraucherinnenundVerbrauchereffektivundumfassendzu schützen.dievoneinerbestimmtenbehördejeweilsergriffenenmaßnahmen richtensichnachartundumständendesjeweilsimzuständigkeitsbereichder betreffendenbehördeliegendensachverhaltssowiederjeweilsdortverfügbareninformationslage.darauskönnensichunterschiedlichevorgehensweisen einzelner Landesbehören ergeben. 18.DurchwelcheMaßnahmenstelltdieBundesregierungeineinheitliches undwirksamesvorgehenzwischendenländernundauchbeimbundbezüglich der Verzehr- bzw. Verbraucherwarnungen sicher? 19.HältesdieBundesregierungfürsinnvoll,einheitlicheStandardsfürdie VeröffentlichungvonWarninformationenfestzulegen,umeineschnelle undbreiteerreichbarkeitderbevölkerungsicherzustellen (bittemitbegründung)? Die Fragen 18 und 19 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet: DieBundesregierungunddieVertreterderfürdenVollzugdesLebensmittelrechtszuständigenoberstenLandesbehördenhabeninderBeratungderLänderarbeitsgemeinschaftVerbraucherschutz (LAV)inder14.SitzungderLAVam

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ /17.November2009imRahmenderBeratungvonTOP14 ( Gemeinsame Internet-PlattformderLänderzunichtsicherenLebensmitteln )sichgrundsätzlichzustimmendzureinrichtungeinergemeinsameninternet-plattformzunichtsicherenlebensmittelnausgesprochen. Einzelheiten,z.B.zudenKosten,dertechnischenRealisierungundderBetreuungdesSystemsbedürfennochderweiterenKlärung.DieBundesregierung gehtdavonaus,dassmitderkünftigeninternet-plattformbundesweiteineinheitlicheresvorgehenimhinblickaufdieinformationderöffentlichkeitdurch diebehördenimrahmendes 40LFGBerreichtwerdenkann.ImÜbrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 20 und 21 verwiesen. 20.IstesnachAnsichtderBundesregierungsachgerecht,dasLebensmittelundFuttermittelgesetzbuch (LFGB)in 40zuändern,umdenzuständigenBehördenzumSchutzdermenschlichenGesundheitbeiVerbraucherwarnungenmehrHandlungsbefugnissezugeben,indemsieunabhängig vonunternehmenwarnungenherausgebendürfen (bittemitbegründung)? 21.ErwägtdieBundesregierunganderegesetzgeberischeMöglichkeiten,um dengesundheitsschutzdurchverbraucher-bzw.verzehrwarnungensowie Rückrufe oder Verkaufsverbote zu verbessern? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht? Die Fragen 20 und 21 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet: NachAuffassungderBundesregierungexistiertmit 40LFGBeinegeeignete gesetzlichegrundlage,dieimfallevonsog.vorkommnissenbeidenvondieser VorschrifterfasstenErzeugnisseneineeffektivesowieArt,UmfangundVerbreitungdesRisikosangemessenberücksichtigendeInformationenderÖffentlichkeitdurchdiezuständigenBehördenderLänderermöglicht.EineInformation deröffentlichkeitdurchdiewirtschaftsbeteiligtenistnachdieservorschrift u.a.nurzulässig,wennsie ebensowirksam istwieeinebehördlichemaßnahmeunddiebetroffenenverbraucherinnenundverbraucher rechtzeitig erreicht.dieseerfordernissesindebensowiedieübrigentatbestandsmerkmale des 40LFGBdurchdiezuständigenBehördenderLänderzuprüfen,dieu.a. durchdie AVVRahmen-Überwachung bzw.durchdie LänderarbeitsgemeinschaftVerbraucherschutz (LAV) überbewährteuntergesetzlicheinstrumente bzw.abstimmungsgremienzurländerübergreifendenkoordinierungbeisog. Vorkommnissenverfügen,diezudemfürdieBerücksichtigungderUmstände desjeweiligeneinzelfallesdenzuständigenbehördenderländerdienotwendigeflexibilitätgewährleisten.dasregelungssystemdes 40LFGBentspricht imübrigen mindestens vergleichbareninternationalenbzw.nationalenvorschriftenüberdiebehördlicheöffentlichewarnung (vgl.zumbeispiel 69Absatz4desArzneimittelgesetzes; 8Absatz4Satz3und4, 10Absatz2bis5 desgeräte-undproduktsicherheitsgesetzes).imübrigenwirdaufdieantwort zu den Fragen 18 und 19 verwiesen. 22.IstdiederzeitpraktizierteFormderÖffentlichkeitsinformationbeiVerzehr-bzw.Verbraucherwarnungen,wobeiimWesentlichendaraufvertrautwird,dassdieMassenmediendieMeldungenaufgreifen,geeignet, diebevölkerungimerforderlichenmaßezuwarnen,undwiebegründet die Bundesregierung ihre Haltung? AusSichtderBundesregierungistdieVerbreitungvonVerzehr-undVerbraucherwarnungendurchdieMedien,unabhängigdavon,obdieWarnmeldungen

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode durchdiezuständigebehördeoderdielebensmittelunternehmerergehen,ein geeigneterweg,umbreiteverbraucherkreiseinnerhalbkürzesterzeitüber Risikenzuinformieren.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzudenFragen18 und19 verwiesen. 23.StimmtdieBundesregierungmitdenErkenntnissenderEFSAüberein, dassdiezahlderlisteriose-fälleineuropaseitderjahrtausendwende wiederzunimmtundinsbesondereälteremenschenüber60jahrebetroffensind (bittemitbegründung),undwelcheerkenntnissehatsiedaraus bisher für Deutschland gezogen? DieZahldergemeldetenhumanenListeriose-FällefürDeutschlandunddieEU 2001 bis 2009 ergibt sich aus nachfolgender Tabelle: Land Deutschland EU gesamt EU-weitsinddieFallzahlenvon2001bis2006deutlichgestiegenundinden Jahren2007und2008wiederetwasgesunken.AuchdieZahlenderandasRKI übermitteltenlisterioseerkrankungenausdeutschlandsindseit2001leichtangestiegen,miteinemgipfelindenjahren2005und2006.indenjahren2007 und2008sinddiezahlendergemeldetenlisteriose-fälleindeutschlandwiederumerheblichgesunken.dieerkenntnissederefsawerdentendenziellalso auchvondendeutschendatenzudenaufgrundlagedesinfektionsschutzgesetzes übermittelten Fällen gestützt. EtwazweiDrittelallerandasRKIübermitteltenListerioseerkrankungenbetrafenPersonenab60Jahren.SowohlinDeutschlandalsauchinderEUistdie Altersgruppederüber65-Jährigenamstärkstenbetroffen.MöglicheGründe hierfürsindchronischeerkrankungenund/odermedikamenteneinnahmeoder ZuständedergeschwächtenImmunabwehrbeidieserPersonengruppe.Denkbar sindauchbesonderheitendesverzehrsverhaltensundbeimumgangmitlebensmitteln,z.b.imhinblickaufdietemperaturoderdauerderhäuslichen Lagerung von Lebensmitteln. AusSichtderBundesregierungsindweitereMaßnahmenzurAufklärungder UrsachenundEinflussfaktorenderEntwicklungdesListeriosegeschehensnotwendig. DarüberhinaushältdieBundesregierungesfürwesentlich,imRahmenderInformationundAufklärungvonVerbraucherninsbesondereRisikogruppenwichtigeInformationenzumsachgerechtenUmgangmitLebensmittelnundzuden Maßnahmen,dieVerbraucherselbstzurVermeidungvonLebensmittelinfektionenergreifenkönnen,zuvermitteln.BMELV,BfRundRKIstellendeshalbVerbrauchernimInterneteineVielzahlvonentsprechendenInformationenzurVerfügung,so.z.B.dasBfR-Informationsblatt Verbrauchertipp:SchutzvorLebensmittelbedingtenInfektionenmitListerien.AuchdervomBMELVgeförderte Aufklärungs-undInformationsdienst (aid)veröffentlichteinevielzahl vonmedien (Informationsbroschüren,LehrmaterialfürSchulen,HefteundVideos),darunterauchzumThema VermeidungvonLebensmittelinfektionen. Auch auf der aid-homepage sind entsprechende Informationen zu finden.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ TeiltdieBundesregierungdieAuffassungderEFSA,dasseineerhöhte Listeriose-GefährdunginsbesonderevonFertigproduktenausgehtund dassdieursachenauchbeiderartderlebensmittelverpackung,denzubereitungspraktiken,demmaschineneinsatzundderkühlketteliegen (bitte mit Begründung)? DieBundesregierunggehtdavonaus,dasssichderinderFrageverwendete Begriff Fertigprodukte aufverzehrfertigelebensmittelbezieht.besonderheit derverzehrfertigenlebensmittelist,dasssievordemverzehrinderregelnicht mehreinerkeimabtötendenbehandlung (z.b.einerhitzebehandlung,wie etwakochen,braten,backenusw.)unterworfenwerden.nichtalleartenvon verzehrfertigenlebensmittelnsindmitdemerhöhtenrisikoeinerlisterienkontaminationbehaftet.imhinblickaufdaslisterienrisikokritischkönnengrundsätzlichjedochsolcheverzehrfertigenlebensmittelnsein,indeneneinwachstumvonlisterienmöglichist.auchdieefsadifferenziertindieserweise zwischenverschiedenenartenvonverzehrfertigenlebensmitteln.ebensowerdenaufgrunddesunterschiedlichenrisikosinabhängigkeitvonderartdes LebensmittelsinderEU-Verordnung (EG)Nr.2073/2005mitmikrobiologischenKriterienverschiedeneLebensmittelsicherheitskriterienfürdieLebensmittelkategorien VerzehrfertigeLebensmittel,diedieVermehrungvonL.monocytogenesbegünstigenkönnen und verzehrfertigelebensmittel,diedie Vermehrung von L. monocytogenes nicht begünstigen können festgelegt. ListeriensindinderUmweltallgemeinverbreitetundfindeninvielenLebensmittelngeeigneteWachstumsbedingungen.InsbesondereunzureichendeHygienemaßnahmenkönnenzumEintragvonListerieninLebensmittelbetriebeund zumdortigenverbleibderbakterien,z.b.aufoberflächen,ausrüstungsgegenständenundinanlagen,führenundsoeinekontaminationderlebensmittel verursachen.zubereitungspraktikenundmaschineneinsatzsindinsoweitnurals indirekteeinflussgrößenanzusehen,entscheidenderfaktorsindvielmehrhygienemängelimbetrieb.diegefährdungdurchdieartderverpackungder LebensmittelwirdinderFachliteraturunterschiedlichbewertet.Grundsätzlich könnenlisterieninverpackungenauchbeireduziertemsauerstoffangebotunter VakuumundSchutzgasatmosphäreüberlebenundsichvermehren.DieEinhaltungderKühlkettestelltnebenderHygieneeinesderwichtigstenKriteriendar, umdievermehrungvonlisteriamonocytogenesimlebensmittelzuverlangsamen.jedochbietetauchdieskeinengenerellenschutz,dasichderkeimauch bei4 Clangsamvermehrenkann.BeieinerKontaminationdesLebensmittels kannessobeieinerlangenlagerzeitzurvermehrungdeskeimskommen.dies istvonlebensmittelunternehmernbeiderfestlegungdesmindesthaltbarkeitsdatums zu berücksichtigen. 25.SiehtdieBundesregierungeinErfordernis,dieListeriose-Gefährdung, dievonverzehrfertigenlebensmittelnausgehenkann,durcheineverbesserte Lebensmittelkontrolle und behördliche Überwachung zu mindern? Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, durch welche Maßnahmen? AusSichtderBundesregierungerscheintesempfehlenswert,dassimRahmen deramtlichenlebensmittelüberwachungkünftignochintensiveralsbisher überprüftwird,oblebensmittelunternehmer,dieimhinblickauflisterienkontaminationensensiblelebensmittelherstellen,behandelnoderindenverkehrbringen,konsequenteundsystematischeeigenkontrollendurchführen.das BMELVwirdinZusammenarbeitmitVertreternderoberstenLandesbehörden demzuständigengremiumderländerarbeitsgemeinschaftfürgesundheitlichen VerbraucherschutzinKürzeeinenentsprechendenBeschlussvorschlagunterbreiten.

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 26.KanndieBundesregierungausschließen,dassVeränderungenbeiden Herstellungspraktiken,insbesondereinGroßbetrieben,zuKeimbegünstigendenBedingungenführen,dievonderKontrolleundderbehördlichen Überwachung unzureichend erfasst werden (bitte mit Begründung)? LebensmittelunternehmerhabennachArtikel5Absatz1derVerordnung (EG) Nr.852/2004einodermehrereständigeVerfahren,dieaufdenHACCP-Grundsätzen (HACCP:GefahrenanalyseundkritischeLenkungspunkte)beruhen,einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten. Ferner regelt Artikel 5 Absatz 2 Satz 2 der genannten Verordnung dass, sofern Veränderungen am Erzeugnis,amHerstellungsprozessoderindenProduktionsstufenvorgenommen werden,derlebensmittelunternehmerdasverfahrenüberprüfenundinder erforderlichenweiseanpassenmuss.aufgabederamtlichenlebensmittelüberwachungistu.a.dieüberprüfung,oblebensmittelunternehmerdieaufdie HACCP-GrundsätzegestütztenEigenkontrollverfahrenetabliertunddenaktuellenProduktionsbedingungenangepassthaben.UnterderVoraussetzung,dass dievorgenanntenrechtsvorschrifteneingehaltenwerdenundihreeinhaltung überwachtwird,istaussichtderbundesregierungdasvonlisterienausgehende LebensmittelrisikoauchimFallgeänderterHerstellungsbedingungenkontrollierbar. 27.InwieweitistdieBundesregierungbereit,zumSchutzderGesundheitder VerbraucherinnenundVerbraucherderEFSA-Empfehlungzufolgen,bei FertiggerichteneineNulltoleranzfürListerienwährenddergesamten Haltbarkeit festzulegen (bitte mit Begründung)? AusSichtderBundesregierungistfestzustellen,dassdieEFSAinihrerjüngsten Stellungnahmevom6.Dezember2007wederdieSchlussfolgerunggezogen nochdieempfehlunggetroffenhat,dassbeifertiggerichteneinesogenannte NulltoleranzfürListerienwährenddergesamtenHaltbarkeitsdauerfestgelegt werdensollte.vielmehrhatdieefsafestgestellt,dassdieanwendungmikrobiologischerkriteriennureineuntermehrerenverfügbarenmanagement-optionenzurkontrolledeslisterienrisikosinverzehrfertigenlebensmittelnist.die EmpfehlungderEFSAlautet,dassbeiderHerstellungvonLebensmittelnkonsequentunddurchgängigdieAnwendungderGrundsätzederGutenHygienepraxisinVerbindungmitderAnwendungHACCP-gestützterKontrollsysteme beachtetwerdensollte.fernersollten,soefsa,insbesondereauchrealistische MindesthaltbarkeitsdatenundLagertemperaturenfürkritischeLebensmittel gewähltwerdenunddabeimöglichetemperaturschwankungenwährendder LagerungvonLebensmittelnimEinzelhandelundimhäuslichenBereichberücksichtigtwerden.Verbesserungen,soEFSA,seieninsbesondereauchim HinblickaufdieEinhaltungderKühlketteimhäuslichenBereichundimHinblickaufdieBeratungvonVerbrauchern (insbesonderesenioren)überdieauswahlvonfürsiegeeignetenlebensmittelnunddiesachgerechtelebensmittellagerungerforderlich.diebundesregierungstimmtdenvorgenanntenempfehlungen der EFSA zu. 28.WelchezusätzlichenUntersuchungenbzw.Datenerhebungenwilldie BundesregierunginZusammenarbeitmitdenLändernbezüglichderListerien-HäufigkeitinFertigproduktenunddendamitzusammenhängenden Produktionsverfahrendurchführen,umdieRisikenbessereinschätzenzu können? IndemaufdieAllgemeineVerwaltungsvorschriftZoonosenLebensmittelkette gestütztenstichprobenplanfürdaszoonosen-monitoring2010istvorgesehen, dassimjahr2010aufderebenedeseinzelhandelssystematischprobenvon

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/1339 Räucherfisch,Weichkäse,halbfestemSchnittkäseundFleischerzeugnissenauf das Vorkommen von Listeria monocytogenes untersucht werden. 29.WelcheweiterenMaßnahmenergreiftdieBundesregierunginZusam- menarbeitmitdenländernaufgrunddererkenntnisseausderefsa- Stellungnahme? Auf die Antwort zu den Fragen 19, 23 und 25 wird verwiesen. 30.WelcheHaltunghatdieBundesregierungzudemVorwurfdesösterreichischenGesundheitsministersAloisStöger,diedeutschenBehörden seienimfalldeslisterienbelastetenkäsestrotztodesfälleuntätiggeblieben (bitte mit Begründung)? DieseKritikwirdvonderBundesregierungzurückgewiesen.NachAuffassung derbundesregierunghabenimvorliegendenfallallebeteiligtendeutschenbehördensofortnachbekanntwerdenderrelevanteninformationeninabstimmungmitderbeteiligtenwirtschaftgezieltmaßnahmenergriffen,umsicherzustellen,dassdiekritischenlebensmittelausdemhandelgenommenundverbraucher,diesolchemöglicherweisenochimhäuslichenbereichlagerten,über bestehende Risiken informiert wurden.

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16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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