Wassersport und Naturschutz LUNG Güstrow,

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1 & WWF Wassersport und Naturschutz LUNG Güstrow, Freiwillige Vereinbarung Naturschutz, Wassersport und Angeln im Greifswalder Bodden und Strelasund Florian Hoffmann, WWF Deutschland, Ostseebüro Stralsund

2 Greifswalder Bodden 2009 TerraMetnl

3 WWF Naturschutzstatus Greifswalder Bodden EU-Vogelschutzgebiet (1999) FFH-Gebiet (2004) Teile: Biosphärenreservat Südost-Rügen (1990) Naturschutzgebiete ( )

4 jr. V. - n ^ 'r y 1RGENAUF.RÜCEN i r f..if L ISr.SlT7 S S f rtaintml ^rj i-a *.SVC'-iTiT. Ki-ALi/it. r nr. r. t: iijf.ii; JLjms-* :Xg^i WAn- S W w t :» ^ M o a * 1 % W, lafr' nd'ril-j^h :^T.v uek250 w.wi [taffui Vi jjr; VilKH' Kartena^ef' -BÄH- W n ^ e rg iv Rutp mv Ä.'wirV IMv'r.1 N;U jzluarh'rjfl i, LirAn: n.t V-:'j-:n w & s w P ip 'M ltz S'.i'^rrviOiTly Tiabär /i " lh 'Ä i t e r J.^lrichsn^ 1S1 Tl-Eiger KgpCK-^

5

6 HÜ WWF Gesetzliche Regelungen für Sportbootverkehr und Angeln Bundeswasserstraßengesetz (1968) bzw. Seeschifffahrtsstraßenordnung (1971) Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken und Naturschutzgebieten im Bereich der Küste MV (Nationalpark Befahrensregelungsverordnung Küste MV) (1997) NSG Verordnungen ( ) Küstenfischereiverordnung (2006)

7 KONFLIKT Hochwertige Bereiche innerhalb des europäischen ökologischen Netzes Natura2000 Hervorragendes Wassersport- und Angelrevier - steigender maritimer Nutzungsdruck

8 Optionen (2003): Gebiet als NSG, Biospärenreservat, Nationalpark ausweisen Befahrensregelung erwirken 10 Jahre? EU - Gesetzgebung ändern 10 Jahre? kommerzielle Tourismusprojekte (Marinas) verhindern flächendeckende Gebietskontrolle einfordern (? neue Stellen im Naturschutz)

9 HOHE AKZEPTANZ t Selbst entwickelte Regelungen t Nutzerbeteiligung von Anfang an t Naturschutz von unten nach oben

10 Freiwillige Vereinbarung Naturschutz, Wassersport und Angeln im Greifswalder Bodden und Strelasund Ziel: Das Gebiet auf Grundlage freiwilliger Vereinbarungen langfristig schützen und günstigen Erhaltungszustand sichern Vereinbarungen regeln das Befahren der Wasserflächen räumlich und zeitlich Die Vereinbarungen in die Praxis umsetzen und in offiziellen Management Plan einfließen lassen Laufzeit: 3 Jahre

11 Projektpartner ( ) WWF

12 Förderer ( ) G efördert durch die Norddeutsche Stiftung für Um w elt und Entwicklung (NUE) aus Erträgen der Um w eltlotterie BING O Manfred- Hermsen- Stiftung

13 Zeitrahmen: Abstimmungsprozess begann 2000, Vereinbarungsunterzeichnungen 2004/2005 Rolle des WWF: Initiator, Vermittler, Motor Beteiligte: Nutzer : Wassersport- und Anglervereine und -verbände Behörden: Umweltministerium, nachgeordnete Behörden,UNB NGOs: WWF, BUND, NABU

14 Ergebnisse Freiwillige, aber verbindliche Vereinbarungen zur Nutzung des NATURA2000-Gebietes (öffentlich-rechtlicher Vertrag) Rahmenvereinbarung (Ministerium, Nutzerverbände, NGOs, WWF) 4 Regionalvereinbarungen für Teilgebiete (Ministerium, ortsansässige Nutzervereine, WWF)

15 Inhalt der Rahmenvereinbarung Geltungsbereich: Gesamtgebiet Greifswalder Bodden/Strelasund Status: Öffentlich-rechtlicher Vertrag Laufzeit: 3 Jahre, weitere 3 Jahre, sofern sich kein Partner dagegen ausspricht Nutzerseite: Verpflichtung, Vereinbarungen einzuhalten Ministerium: Verpflichtung, vereinbarte Regelungen in Management Plan für das NATURA2000 aufzunehmen Naturinformationssystem Monitoring Jährliche Evaluierung

16 4 Regionalvereinbarungen Regeln detailliert das Befahren und Angeln in den einzelnen Teilgebieten

17 Naturinformationssystem Faltblätter, Wasserfeste Poster und Schautafeln Internetseite Revierführer Boddenatlas 2006 und 2007: zweiwöchige Informationskampagne G r d S d e S d e n

18 Freiwillige Vereinbarung Greifswalder Bodden

19 Bestandteil der Verordnung über das Naturschutzgebiet s s o w e r A 5J 06s'" Peenem ünder Haken, Struck und Rüden v o r n ^?. g t g f s o f o r Landkreis Ostvorpommem Karte gemäß 5 Abs. 2 Satz 2 N r 31 bis 34 und 5 Abs. 3 Maßstab 1 : Gebiet mh Nutzungsausschluss ganzjährig gemäß 5 Abs. 2 Satz Nr, 31, 32 und 5 Abs. 3 {Fischerei Freesendorfer See und Angeln) Gebiet m it Nutzungsausschluss vom 1.10 bis gemäß 5 Abs, 2 Satz 2 Nr. 32 und 5 Abs. 3 (Angeln) Gebiet m it Ausschluss der Steflnelzfischerei gemäß 5 Abs. 2 Satz 2 Nr. 33 und 5 Abs, 3 Blatt 18 Quelle: Seekarte Greifswalder Bodden (INT ) des Bundesamtes fqr Seeschifffahrt und Hydrographie, Hamburg Rostock (WGS84)

20 HÜ WWF 6g L13 n.4s* 49 K lr i n s l u h b r r 5 p 9? ' - A Knl' N^ ^ 7* I V :* 2^x{h Böttcher- / \ \ 3 grund ^ 8, i9< ' 73 Kllldiijtmnd / $ ' \1 0 /< Schum achery * O' 74 grund Fl 4 $ < r ^ q 3o / / 7<\ * / / * a r n im l Laut NSG-Verordnung is t das»4 / / *. Anlanden aut dem Rüden untersagt 11 * / /. Q\ f \...~... J» i «3 '7 -. : %- ' '!»...r!... C Ö tj \ \ I 7*...> s S*-' o *... ' o V 01 Befahrbar nur vom 1. Mai September 2s 3o «"> V p r ilia a g r u n d! $3-5 g 5< Pf * *. 3< > i - 3, 10 s ' ( i - t, 32- *3 ' d 3 4 p 3 '. / j s J, /. _* - 1 v 12 2< l y lillp t llk u t r ii Iß OsttMf 2 \ 7g Q 7t 4 q e 7 I m m Iu iih ? 5 S Slrinirrndpl * 73 73

21 & WWF Befahrbar nur vom 1. Mai September Höchstgeschwindigkeit 5kn Riems Riemserort' Möglichst großen Abstand von den Inseln einhatten. Nicht anlanden. K O O S Befahrbar nur vom 1. Juni Dezember D«e in sei R iem s ist Seuchen Sperrgebiet' Das Anlegen und Be treten ist verboten! karroidnrf Mr wkrnhaj Lubmin Homfischangeln vom 20. April Mai. dabei 100m Abstand vom Ufer haften Befahrbar nur vom 1. Mai September ^ Grenze L aichschonbezlrk.greifs VVALU Höchstgeschwindigkeit 5kn

22 Ronald Abraham 2012 :MS Übersichtskarte 1:46776 Erstellt am: M m r A u H tu n h I l t g i D a i ^ i (» w h J t t V * r 'r. : B! J s : i r s "u l*i H *rjlm a b */-t P. i V Srv IK W lsu n a f lu t n E.B. Jiio lijn io l U lir a u c in u n g, H y ä.,etf»r, E b ih n tti U M» Ift4 9 k *n lh p. 0 S t» EU U ( - U b V V 3D t l 1 ^ + IGBISTOW WiEK Frätow Me&tkeükagvft K O O S G f OL RaubflsDhargein i,t. 10 Boure - Tuur mit Flschenelaufs&her' < ^ r t - ^ s r ^ = f - GröffswaldiX &anse stadt LfOÖS u b fische nge In in1 Bere'th SruciieKcDs - Rarjjianrrp t4rrendos Koosci B etq1 0 1,-1 5. M ai H oitiflseharafer mit w athüsc?(.w w eshül f L\ r e l - wtri il' \ fti S u *nrtül

23 & MONITORING NSG KOOS BIS SPÜLFELD WAMPEN Beobachter:... Wetter: Bewölkung: W W F Datum:... Niederschlag: Uhrzeit:... Wind: Riems HAKEN BUCHT KOOS KOOSER A - Angler M - M ototboot S - Segler Su - Surfer K - Kanu, Kajak, Ruderboot J - Jetski, W asserski B - Berufsschiffahrt

24 & WWF Monitoring Tabelle Einhaltung der freiwilligen Vereinbarungen Bitte zahlen eintragen! OK» Vereinbarung eingehalten V = Verstoß Trennung nach Fahrrinne durch Komma: 2,3 = 2 Boote in und 3 außerhalb der Fahrrinne Uhrzeit (Intervall 15 Minuten) Angler Motorboot Segler Jetski, Wasserski Kanu, Kajak. Ruderboot Surfer Berufsschifffahrt OK V OK V OK V OK V OK V OK V OK V

25 & WWF Prozentuale Einhaltung der Vereinbarung - Dänische Wiek - ALLE (0) Segler Angler Motorboote Kanuten Surfer Einhaltung HVerstoß 147 Nutzer (2012)

26 & WWF Verteilung der Nutzergruppen im Bereich Dänische Wiek Kanus, Kajaks, Ruderboote 1 % Sonstige 1 % Nutzer (2012)

27 & WWF Verteilung der Nutzergruppen im Bereich Dänische Wiek Kanus, Kajaks, Ruderboote 1 % Sonstige 1 % Nutzer (2012)

28 & WWF! Ä derhaving

29 HÜ WWF Allgemeinverfügung für die Having Befreiung von der Befahrensregelungsverordnung Die Neuregelung für das Befahren der Having verknüpft eine Befreiung von der Befahrensregelungsvenondnung (BefVO) mit einer Freiwilligen Vereinbarung. Die Befreiung ist zunächst auf ein Jahr befristet, eine Verlängerung hängt von der Einhaltung der Freiwilligen Vereinbarung ab. vom 16. Mai bis 31. Oktober befahrbar für alle Wasserfahrzeuge, Höchstgeschwindigkeit 5 kn außerhalb dieser Zeit nur für nicht-motorgetriebene Fahrzeuge befahrbar (Befreiung von der BefVO, ursprünglich war der Grüne Bereich" ganzjährig nur für nicht-motorgetriebene Fahrzeuge befahrbar) ganzjähriges Nicht-Befahren der Flachwasserbereiche in der Having bis zur 2m-Tiefenlinie (Freiwillige Vereinbarung, It BefVO ist der loom-uferstreifen für alle Wasserfahrzeuge ganzjährig gesperrt.) Es gilt: - freie und direkte Zufahrt zu allen Häfen und amtlich genehmigten Anlegestellen und Liegeplätzen - Höchstgeschwindigkeit im betonnten Fahrwasser 12 kn Außerhalb der Having gilt die Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken und Naturschutzgebieten im Bereich der Küste von Mecklenburg-Vorpommern (Befahrensregelungsvenondnung) vom 24. Juni 1997 fort.

30 & WWF Seit 2012: Zusammenarbeit StALU Vorpommern & WWF Ziel: Sensibilisierung, bzw. Information der Bevölkerung Fortsetzung der Umsetzung der Freiwilligen Vereinbarung Greifswalder Bodden als Maßnahme des FFH-Managementplanes (2011) Aufgaben: Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Tafeln, Internetseite, Presse etc.) Monitoring (Bootsverkehr, Wasservogelzählung, Störungen, etc.) Förderung der Kommunikation zwischen den Akteuren (Vereinen, Behörden, Firmen, Gemeinden) u.a. über eine Saisonauswertung Führungen Stellungnahmen

31 Großer Stubber, 06. März 2013, Foto: Peter Hübner, BfN

32 HÜ WWF Monitoring-Daten Stubber LUNG 2012

33 HÜ WWF Greifswalder Oie Robbensichtungen 2013 M. Mähler, Verein Jordsand Datum A rt Anzahl Kegelrobbe ca Kegelrobbe Kegelrobbe Kegelrobbe Kegelrobbe Kegelrobbe >= Kegelrobbe Kegelrobbe Kegelrobbe Kegelrobbe Kegelrobbe >= Kegelrobbe Kegelrobbe >= Kegelrobbe >= Kegelrobbe >= Kegelrobbe Kegelrobbe Kegelrobbe ca Kegelrobbe Kegelrobbe Kegelrobbe Kegelrobbe >= Kegelrobbe >= Kegelrobbe >=15

34 HÜ WWF Vielen Dank! Florian Hoffmann, WWF Deutschland - Ostseebüro Stralsund 2011, WWF. All photographs used in this presentation are copyright protected and courtesy of the WWF-Canon Global Photo Network and the respective photographers.

35 WWF

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