Schul- und Kultusreferat Abteilung Bau und Planung BP/SG 2

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1 Telefon Telefax Schul- und Kultusreferat Abteilung Bau und Planung BP/SG 2 Berufliche Schulen am Simon-Knoll-Platz 3 Generalinstandsetzung und Erweiterungsbau mmit Zweifach-Sporthalle im 5. Stadtbezirk Au - Haidhausen Projektkosten (Gesamtprojekt): ,00 (davon Ersteinrichtungskosten: ,00 ) 1. Ausführungsgenehmigung (SB) 2. Änderung des MehrjahresinvestitionsprogrammesMehrjahresinvestitionsprogramms Unterabschnitt 2400, Maßnahmennr. 7500, Rangfolgenr. 005, IL 1(SB) Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses als Feriensenat vom Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Aufgabenstellung und Kurzdarstellung Gegenüber der letzten Stadtratsbefassung in der Sitzung des Schulausschusses vom und der Vollversammlung vom haben sich keine Änderungen ergeben. Zielsetzung des Projektes ist, das bestehende Schulgebäude Simon-Knoll-Platz 3 im Rahmen einer Generalinstandsetzung umfassend zu sanieren und entsprechend den heutigen schulischen und technischen Anforderungen auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen. Gleichzeitig soll die Schulanlage einen Erweiterungsbau erhalten, welcher künftig die hochinstallierten Fachlehrsäle (Küchen, Restaurantfachbereiche, Bäckereien, Konditoreien, Metzgerpraxisräume, Brauereianlage und Hotel-/Rezeptions-bereich) vereint. Als Ersatz für die diesem Erweiterungsbau weichende alte Einfachsporthalle wird eine neue, unter der Pausenhoffläche abgesenkte Zweifach-Sport-halle errichtet. In die neue Schulanlage wird neben den derzeit dort bereits untergebrachten Berufs-

2 Seite 2 schulen für - das Hotel-, Gaststätten- und Braugewerbe - das Bäcker- und Konditorenhandwerk und der Meisterschule für das Konditorenhandwerk künftig auch die bislang an der Zenettistraße (Schlacht- und Viehhofgelände) situierte Berufsschule für das Metzgerhandwerk integriert, so dass künftig am Standort Simon-Knoll-Platz alle wichtigen Ausbildungsberufe des Berufsfeldes Ernährung und Gastronomie untergebracht sein werden. Damit die eigentliche Baumaßnahme entsprechend dem Bauzeitenplan rechtzeitig beginnen kann, hatte der Stadtrat in der o.a. Sitzung Vorabmaßnahmen (z.b. Errichtung einer neuen Trafostation, Spartenumlegungen, Abriss der Sporthalle und Erstellen der Baugrube) in Höhe von rd. 2,5 Mio. Euro genehmigt. Die schulaufsichtliche Genehmigung und die vorzeitige Bauerlaubnis der Regierung von Oberbayern liegen vor. 2. Projektstand Für das vorbezeichnete Bauvorhaben wurde der Projektauftrag vom Stadtrat im Schulausschuss am erteilt. Dabei wurde das Schulreferat beauftragt die Projektgenehmigung im Schulausschuss herbeizuführen. Dem Schulausschuss ist dabei auch eine Darstellung über die Entwicklung und die Verwendung der Risikoreserve vorzulegen. Bei Inanspruchnahme der Risikoreserve werden entsprechende Kürzungsmöglichkeiten im Gesamtprojekt untersucht und im Ergebnis aufgezeigt. Dieser Auftrag konnte positiv erfüllt werden, die Projektgenehmigung wurde im Schulausschuss vom erteilt. Die Kostenobergrenze konnte von ,-- um ,-- auf ,-- abgesenkt werden. Die Baumaßnahme ist unterteilt in 4 Bauabschnitte (Bauabschnitt 1: Erweiterungsbau mit Tiefgarage und Zweifach-Sporthalle, Bauabschnitte 2 4: Generalinstandsetzung des Bestandsgebäudes). Der Baubeginn für die in der Projektgenehmigung vom genehmigten Vorabmaßnahmen (Trafostation und Spartenumverlegung sowie Sporthallenabbruch und Baugrube) ist bereits erfolgt. Die weiteren Arbeiten sollen direkt im Anschluss an diese Vorabmaßnahmen ausgeführt werden. Hierdurch könnte das Risiko einer durch winterliche Bedingungen verzögerten Baumaßnahme mit der Folge einer über die Wintermonate offenen Baugrube - mit kostenträchtiger Wasserhaltung - minimiert werden. Die zusätzlichen Kosten, die durch eine längere Wasserhaltung und die durch einen Wintereinbruch verzögerte Aufnahme der Bauarbeiten entstehen könnten, bewegen sich in einem Rahmen bis zu ca Die Terminsituation hinsichtlich der Genehmigungen in den zuständigen Ausschüssen und der Vollversammlung stellt sich folgendermaßen dar: Der erste Schulausschuss nach der Sitzungspause im Sommer tagt am Der für die Vergabe der Rohbauarbeiten erforderliche Vergabebeschluss könnte nach den Sitzungsferien im Bauausschuss erst am gefasst werden. Die für die Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms erforderliche Zustimmung der Vollversammlung wäre nach der Sitzungspause im Sommer erst in der Sitzung vom möglich. Die Entscheidung in diesen Gremien bedingt einen späteren Baubeginn mit dem oben dargestellten erhöhten finanziellen Risiko. Eine Beschlussfassung im Feriensenat am ermöglicht es dagegen, dass die Rohbauarbeiten 6 Wochen früher beginnen können und damit die Baustelle soweit vorangetrieben werden kann, dass zum Zeitpunkt des Wintereinbruchs voraussichtlich keine Wasserhaltung mehr erforderlich ist und die weiteren Bauarbeiten zügig erfolgen können. Aus dieser zeitlichen Abhängigkeit erklärt sich die Dringlichkeit einer Beschlussvorlage im Feriensenat.

3 Seite 3 Der weitere Ablauf der Baumaßnahme ist folgendermaßen beabsichtigt: Die Fertigstellung des Erweiterungsbaues mit Zweifach-Sporthalle und der Tiefgarage (1.Bauabschnitt) ist für den Beginn des Schuljahres 2007/2008 vorgesehen. Die Generalinstandsetzung des Gebäudes erfolgt in 3 weiteren Bauabschnitten: 2. Bauabschnitt Südflügel Bestandsgebäude: Fertigstellung Bauabschnitt Nordflügel Bestandsgebäude: Fertigstellung Bauabschnitt Kopfbau Bestandsgebäude: Fertigstellung 2010 Somit wird die Generalinstandsetzung des Bestandsgebäudes zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 abgeschlossen. Das Baureferat hat nunmehr die Ausführung vorbereitet. 3. Planung Gegenüber dem Planungsstand bei der letzten Stadtratsbefassung haben sich keine Änderungen ergeben: Im Beschluss zur Projektgenehmigung wurde das Baureferat durch den Stadtrat gebeten, zu prüfen, an welcher Stelle, unter welchen Konditionen und zu welchen Kosten der bislang auf dem Schulgelände befindliche Delfinbrunnen (welcher dem Erweiterungsbau weichen muss) wieder hergestellt und betrieben werden kann. Das Baureferat hat daraufhin die drei folgenden Standortvarianten untersucht und der Kunstkommission am vorgelegt: a) Standort Simon-Knoll-Platz Hierbei wäre die öffentliche Fläche vor dem Haupteingang des Schulgebäudes betroffen gewesen. Problematisch ist die notwendige Versetzung eines dort stehenden Elektromastes der Straßenbahnoberleitung. Kosten für die Umsetzung und eine entsprechende Grünanlage: ca ,- Kosten für die Umsetzung und eine Platzgestaltung mit Pflaster: ca ,- b) Standort Ecke Franziskanerstraße/Giesebrechtstraße Problematisch ist hier die Nähe zu dem dort situierten Müllaufzug, der Anlieferungszone und der Tiefgarageneinfahrt. Kosten ca ,- c) Standort Sieboldstraße Gebäuderücksprung beim Treppenhaus des Nordflügels Kosten: ca ,- Die Kunstkommission hat in ihrer Sitzung den Standort Sieboldstraße empfohlen (die Aufstellfläche ist im Lageplan entsprechend gekennzeichnet). Die Vorsitzende des Bezirksausschusses des 5. Stadtbezirkes Au Haidhausen hat sich der Standort-empfehlung angeschlossen. Auch das Schulreferat sieht hierin einen akzeptablen Aufstellungsort. Die Kosten in Höhe von ca ,- sind im Kunst-am-Bau-Budget bei den für die Sanierung der Bestandskunst vorgesehenen Mitteln enthalten. Für den Betrieb des Brunnens muss pro Jahr mit Kosten in Höhe von ca gerechnet werden.

4 Seite 4 Die Kosten des Betriebs und der Wartung und Instandhaltung des Brunnens wird vom Baureferat übernommen, so dass das Budget des Schulreferates hier nicht belastet wird. Der unmittelbare Erbe des verstorbenen Künstlers der Brunnenfigur hat dem Neuguss und der Umsetzung zugestimmt. Des Weiteren wurde das Baureferat anlässlich der Projektgenehmigung gebeten zu prüfen, ob eine Bepflanzung mit 7 Bäumen entlang der Schulseite zur Sieboldstraße möglich ist. Das Ergebnis sollte im Zuge der Ausführungsgenehmigung dem Stadtrat vorgelegt werden. Hierzu führt das Baureferat Folgendes aus: Die Bepflanzung der Sieboldstraße mit 7 Bäumen mit Baumbuchten auf der Schulseite der Sieboldstraße ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist eine solche Bepflanzung mit folgenden Schwierigkeiten verbunden: a) Die vorhandene Gefällelage der Sieboldstraße macht eine aufwändige und teure Entwässerung mit je einem Straßeneinlauf pro Baum notwendig. b) Die Bepflanzung an der Sieboldstraße verdunkelt die Straße unter Berücksichtigung des ausgewachsenen Baumbestandes langfristig. Dadurch ist eine andere Straßenbeleuchtung als derzeit für diesen Bereich erforderlich. c) Eine überschlägige Kostenermittlung ergibt Gesamtkosten in Höhe von ca ,-, die bisher nicht in den Projektkosten enthalten sind. Das Schulreferat ist der Ansicht, dass diese Baumpflanzaktion im Hinblick auf die aufgeworfenen Probleme in diesem Fall nicht sinnvoll ist und davon Abstand genommen werden sollte. Zudem können die Kosten für diese Maßnahme, da es sich hier um eine außerhalb des Schulgeländes befindliche - dem öffentlichen Verkehr gewidmete - Fläche handelt, nicht aus dem Budget des Schulprojektes entnommen werden. Die Maßnahme wird daher nicht durchgeführt.

5 Seite 5 4. Kosten Das Baureferat hat auf der Grundlage der Ausführungsplanung 34 % der Bauwerkskosten des gesamten Bauvorhabens submittiert, den Kostenanschlag erstellt und die Projektkosten ermittelt. Darin enthalten sind Baukosten nach DIN 276 entsprechend dem derzeitigen Preisund Erkenntnisstand zuzüglich eines Ansatzes für nicht vorhersehbare Kostenrisiken (Konkretisierung der Planung sowie der Mengen- und Preisansätze). Aufgrund der langen Bauzeit des Erweiterungsbaues und der erst danach beginnenden Generalinstandsetzung des Bestandsgebäudes im Jahr 2007 war es nicht sinnvoll, weitere Gewerke im Rahmen der Ausführungsgenehmigung auszuschreiben. 4.1 Darstellung der Kostenentwicklung: Genehmigte Kostenobergrenze (Index 100,6 Februar 2004) ,- Anpassung der Kostenobergrenze an aktuelle Marktpreise + 1,3 % ,- Marktbereinigte Kostenobergrenze ,- Kostenanschlag ,- Derzeitige Kostenreserve ,- (13,5 % des Kostenanschlages) Damit wurde die mit der Projektgenehmigung festgelegte Kostenobergrenze eingehalten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch bei der Weiterführung der Planung nach der Projektgenehmigung keine Mittel aus der Risikoreserve in Anspruch genommen werden mussten. 4.2 Ermittlung der Projektkosten mit Prognose Der Baubeginn für den 1. Bauabschnitt (mit Ausnahme der Vorabmaßnahmen) ist für September 2005 vorgesehen, die Gesamtbaumaßnahme wird mit Fertigstellung des 4. Bauabschnittes im September 2010 abgeschlossen.

6 Seite 6 Der Feriensenat hat über die Realisierung des Projektes mit nachfolgenden prognostizierten Projektkosten zu entscheiden: Kostenanschlag ,- Reserve für Ausführungsrisiken (7,5 % des Kostenanschlages) ,- Prognose der Mehrkosten ,- Projektkosten und neue Kostenobergrenze (zum Fertigstellungszeitpunkt) ,- Die Kostenobergrenze kann somit entsprechend des Planungsfortschritts und der damit gestiegenen Planungsqualität von der Projektgenehmigung zur Ausführungsgenehmigung von ,- um ,- auf reduziert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Entwicklung der Kosten von den Prognosedaten noch abweichen kann. Ziel der Kostenprognose auf den Fertigstellungszeitpunkt ist eine möglichst große Annäherung der zu genehmigenden an die sich tatsächlich einstellenden Kosten. Ebenso kann, trotz sorgfältiger Ermittlung im Vorfeld, ein Restrisiko, dass nach weiterer Öffnung der Baugrube bisher nicht bekannte Kontaminationen angetroffen werden, nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden; insbesondere, da aufgrund entsprechender Voruntersuchungen bekannt ist, dass sich auf dem Grundstück anthropogene Auffüllungen befinden. Bei den Untersuchungen wurden im Bereich von Auffüllungen leicht erhöhte Werte von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) gefunden. Während der Aushubarbeiten werden die Werte im genannten Bereich auf Abweichungen hin untersucht. 5. Finanzierung Für das Bauvorhaben wurde eine Kostenobergrenze (Baukosten + Risikoreserve) in Höhe von ,- genehmigt. Diese Baukosten sind im Mehrjahresinvestitionsprogramm in der Investitionsliste 1 beim Unterabschnitt 2400, Maßnahmenummer , Rangfolgenummer 005 mit Gesamtbaukosten (ohne Risikoreserve) von Euro, davon im eigentlichen MIP-Zeitraum i.h.v Euro ,-- Ersteinrichtungs- und vorlaufende Planungskosten nach Abzug der Risikoale) enthlten. Die Risikoreserve ist in der Risikoausgleichspauschale enthalten. Mit der Ausführungsgenehmigung werden die zu genehmigenden Projektkosten wieder aus den Baukosten (Kostenanschlag) und einer angemessenen Risikoreserve gebildet, die Risikoausgleichspauschale wird entsprechend gekürzt. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen für das Haushaltsjahr 2005 zur Verfügung. Da die auf den Fertigstellungszeitpunkt prognostizierten Projektkosten von den Ansätzen im Mehrjahresinvestitionsprogramm abweichen, ist dieses, wie im Antrag aufgezeigt, zu ändern. Der Feriensenat beschließt hierüber als Senat.

7 Seite 7 Ein Anhörungsrecht für den Bezirksausschuss besteht nicht. Die Stadtkämmerei hat gegen die Beschlussvorlage keine Einwendungen erhoben. Die Korreferentin des Schulreferates, Frau Stadträtin Brunner, welche gleichzeitig auch Verwaltungsbeirätin der Schulanlage ist, hat Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin Der Verwaltungs- und Personalausschuss beschließt als Feriensenat: 1. Die Realisierung des Projektes mit auf den Fertigstellungszeitpunkt prognostizierten Ausführungskosten in Höhe von ,- wird genehmigt. 2. Dem Standort Delfinbrunnen an der Sieboldstraße wird zugestimmt. 3. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. 4. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm wird wie folgt geändert: MIP alt: Maßnahmebezeichnung Generalinstandsetzung und Erweiterung des BSZ Simon- Knoll-Platz 3, Unterabschnitt 2400, Maßnahmennummer 7500, Rangfolgennummer 005, IL 1 Gruppe Bez.(Nr.) Gesamtkosten Finanz. bis Programmjahr 2005 bis 2009 nachrichtlich Summe E (935) B (940) P (945) Zw. Sum. G (932) Summe Z (361) St. A. Finanz. 2010ff

8 Seite 8 MIP neu: Maßnahmebezeichnung Generalinstandsetzung und Erweiterung des BSZ Simon- Knoll-Platz 3, Unterabschnitt 2400, Maßnahmennummer 7500, Rangfolgennummer 005, IL 1 Ge- Finanz. Programmjahr 2005 bis 2009 nachrichtlich Gruppe samt- kosten 2004 bis Finanz. Bez.(Nr.) 2010 ff Summe E (935) B (940) P (945) Zw. Sum. G (932) Summe Z (361) St. A. In den neuen Projektkosten ist die Risikoreserve (und die Prognose), wie unter Punkt 4 dargestellt, enthalten. Abkürzungen: E (935) = Ersteinrichtungskosten EEK gem. KGr. 4.2 DIN 276 alt B (940) = Baukosten Hochbau ohne KGr. 1.1, 1.2, 4.2 gem. DIN 276 alt P (945) = Vorlaufende Planungskosten Hochbau gem. KGr. 7.0 DIN 276 alt (nur bis Projektgenehmigung) G (932) = Grundstückskosten gem. KGr DIN 276 alt, Wert und Erwerb des Grundstücks Z (361) = Zuschüsse, sonst. Zuwendungen (z. B. Förderanteile ROB) St. A. = Städtischer Anteil II. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Die Referentin Dr. Gertraud Burkert Elisabeth Weiß-Söllner 2. Bürgermeisterin Stadtschulrätin

9 Seite 9 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle das Revisionsamt die Stadtkämmerei - II/21, II/22 das Kassen- und Steueramt - BWA den Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirks Au- Haidhausen zur Kenntnis. V. Wv. Schulreferat - BP, Neuhauser Str. 39/IV Schulreferat I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An das Baureferat - RZ, RG2, RG4 das Baureferat - H, HZ, H3, H6, H7, H8 das Baureferat - T, G das Baureferat - SEW das Planungsreferat - Referatsgeschäftsleitung - SG 3 die Leitung der städt. BS für das Hotel-, Gaststätten- und Braugewerbe, Simon-Knoll-Platz 3 die Leitung der städt. BS für das Bäcker- und Konditorenhandwerk, Simon-Knoll-Platz 3 die Leitung der städt. BS für das Metzgerhandwerk, Zenettistraße 15 das Schulreferat - PKC das Schulreferat - F 1 das Schulreferat - Sportamt das Schulreferat - IK (ZSS) das Schulreferat - GL 2 das Schulreferat - BP/SG 1 das Schulreferat - BP/SG 1 - Förderung das Schulreferat - BP/SG 1 - Einrichtung das Schulreferat - BP/SG 1 -MIP das Schulreferat - BP/SG 2 (2-fach) zur Kenntnis Am i.a.

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