Mal eben ausgespäht - ganz normal? Die Dresdner Handydatenerfassung rund um den 19. Februar -Ausmaßund Konsequenzen
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- Kurt Friedrich
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1 Mal eben ausgespäht - ganz normal? Die Dresdner Handydatenerfassung rund um den 19. Februar -Ausmaßund Konsequenzen Die Möglichkeiten zur Ausforschung sozialer Beziehungen durch Auswertung massenhafter Telefonverbindungsdaten Barbara Körffer, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
2 Was sind Verkehrsdaten? Definition in 96 Abs. 1 TKG: 1. die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse oder der Endeinrichtung, personenbezogene Berechtigungskennungen, bei Verwendung von Kundenkarten auch die Kartennummer, bei mobilen Anschlüssen auch die Standortdaten, 2. der Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelten Datenmengen, 3. der vom Nutzer in Anspruch genommene Telekommunikationsdienst, 4. die Endpunkte von festgeschalteten Verbindungen, ihr Beginn und ihr Ende nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelten Datenmengen, 5. sonstige zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation sowie zur Entgeltabrechnung notwendige Verkehrsdaten. Auswertung von Telefonverbindungsdaten September
3 Beispiele für Verkehrsdaten Telefonnummern des Anrufers und des Angerufenen -Adressen von Sender und Empfänger Geräte- und Kartenkennungen: IP-Adressen (statisch und dynamisch, IMEI des Mobilfunkgerätes und IMSI der SIM-Karte) Beginn und Ende der jeweiligen Kommunikation (Tag und Uhrzeit) Standortdaten: Location Area Code (grobe Standortbestimmung innerhalb eines Mobilfunknetzes - umfasst mehrere Funkzellen) Cell-ID: Mobilfunkzelle, in die ein Mobilfunkgerät zum Kommunikationszeitpunkt eingebucht ist, wird nur bei aktiver Verbindung erhoben Auswertung von Telefonverbindungsdaten September
4 Wer darf die Daten wie lange speichern? Zur Speicherung berechtigt ist der Telekommunikationsdiensteanbieter. Die Zwecke, die zur Speicherung berechtigen, sind im Gesetz abschließend genannt: Erbringung der Leistung Entgeltermittlung Abrechung der Leistung mit dem Teilnehmer Zur Entgeltermittlung und Abrechnung erforderliche Daten dürfen bis zu 6 Monate nach Versand der Rechnung gespeichert werden ( 97 Abs. 3 S. 2 TKG), die übrigen Daten sind unverzüglich zu löschen. Keine Vorratsdatenspeicherung nach 113a TKG. Auswertung von Telefonverbindungsdaten September
5 Übermittlung von Verkehrsdaten an Sicherheitsbehörden Zur Strafverfolgung: 100g StPO Verdacht einer Straftat von im Einzelfall erheblicher Bedeutung Anordnung durch Gericht Es genügt nach 100g Abs. 2 Satz 2 StPO eine räumlich und zeitlich hinreichende Bezeichnung der Telekommunikation Zur Gefahrenabwehr: 20m BKAG, Landespolizeigesetze z.b. zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates, Leib, Leben oder Freiheit einer Person Anordnung durch Gericht Es genügt nach 20m Abs. 3 eine räumlich und zeitlich hinreichende Bezeichnung der Telekommunikation Auswertung von Telefonverbindungsdaten September
6 Welche Daten werden bei einer Funkzellenabfrage erhoben? Erfasst werden folgende Daten zu allen Mobilfunkgeräten, die im abgefragten Zeitraum aktiv sind (aktiv = Telefongespräche, SMS, Internetverbindung): Cell-ID Anschlussnummer des Teilnehmers, der sich in der abgefragten Funkzelle aufhält Anschlussnummer der von diesem Teilnehmer angewählten Teilnehmer Beginn, Ende und Dauer der Kommunikation sowie Art der Kommunikation (ankommend/gehend/sms/mms/interneteinwahl) IMEI, IMSI Auswertung von Telefonverbindungsdaten September
7 Personenbezug der Verkehrsdaten 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz: Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Bestimmbar ist die Person, wenn die verantwortliche Stelle den Bezug zu ihr mit den ihr normalerweise zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln ohne unverhältnismäßigen Aufwand herstellen kann. Bestandsdatenabfrage: 113 TKG Auskunftspflicht der Telekommunikationsdiensteanbieter gegenüber Sicherheitsbehörden über Bestandsdaten (z.b. Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Bankverbindung) wenn erforderlich zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Auswertung von Telefonverbindungsdaten September
8 Aussagen von Verkehrsdaten: Kommunikationspartner Information, zwischen welchen Personen welche Art von Kontakt mit welcher Dauer stattgefunden hat Kann bereits bei Kenntnis eines einmaligen Kontakts Hinweise auf u.u. sensible Lebenssachverhalte geben, z.b. bei Kommunikation mit Fachärzten oder Kliniken, spezialisierten Beratungsstellen Fachanwälten, z.b. Strafverteidigern Auswertung von Telefonverbindungsdaten September
9 Aussagen von Verkehrsdaten: Beziehungsgeflechte Auswertung von Kommunikation über einen längeren Zeitraum: Häufigkeit und Dauer der Kontakte mit anderen Analyse der Kontakte der Kontaktpersonen Erschließung eines Kommunikations- und Beziehungsgeflechts Erkennung der Struktur des Geflechts Erkennung von Kommunikationsmustern Durch Einbeziehung von Standortdaten sind auch Aussagen über gemeinsame Treffen möglich Auswertung von Telefonverbindungsdaten September
10 Aussagen von Verkehrsdaten: Bewegungsprofile Auswertung von Standortdaten über einen längeren Zeitraum: Erkenntnisse über den Aufenthaltsort durch Erfassung und Speicherung von Funkzellen bei der Kommunikation Je kleiner die Funkzelle, desto genauer kann der Aufenthaltsort bestimmt werden Je mehr kommuniziert wird (insbes. Nutzung von Smartphones), desto mehr Informationen über Aufenthaltsorte Entwicklung von typischen Bewegungsmustern Ermöglicht Erkennung von Abweichungen im Bewegungsablauf Durch Verknüpfung mit Daten über Telekommunikationsverbindungen Erkenntnisse über gemeinsame Treffen mit Kommunikationspartnern - Ableitung von Mustern im Kontaktverhalten Auswertung von Telefonverbindungsdaten September
11 Schutzbedarf der Verkehrsdaten im Vergleich zu Inhaltsdaten Zum Teil reicht die Kenntnis zweier Kommunikationspartner aus, um Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation zu ziehen. Verkehrsdaten können weitaus effizienter automatisiert verarbeitet, insbesondere ausgewertet werden, als Inhaltsdaten. Potential für Profilbildung. Zusatzinformation gegenüber Inhaltsdaten: Standortdaten. Verkehrsdaten können die Aussagefähigkeit von Inhaltsdaten erreichen und u.u. sogar darüber hinausgehen. Sie sind daher ebenso schutzwürdig wie Inhaltsdaten. Auswertung von Telefonverbindungsdaten September
12 Auswertung von Funkzellendaten Automatisierte Verarbeitung in Dateien zur Bestandsdatenabfrage Erkennung von Korrelationen in mehreren abgefragten Funkzellen, z.b. zur Erkennung eines Serientäters, durch Abgleich der Datenbestände aus den jeweiligen Funkzellenabfragen Erkennung von Korrelationen zu anderen Ermittlungsverfahren durch Abgleich mit Daten aus diesen Verfahren Auswertung von Telefonverbindungsdaten September
13 Rechtliche Zulässigkeit von Datenabgleichen Bereits die Speicherung setzt Erforderlichkeit für einen bestimmten Zweck voraus. Für Daten aus Funkzellenabfragen schreibt 101 Abs. 8 StPO die unverzügliche Löschung vor, wenn sie nicht mehr zur Strafverfolgung erforderlich sind. Regelung über den Datenabgleich zur Strafverfolgung: 98c StPO maschineller Abgleich von Daten aus einem Strafverfahren mit anderen Daten, die zur Strafverfolgung, Strafvollstreckung oder Gefahrenabwehr gespeichert sind Voraussetzungen: Erforderlichkeit zur Aufklärung einer Straftat oder Fahndung Kein Entgegenstehen besonderer gesetzlicher Verwendungsregelungen, z.b. 477 Abs. 2 Satz 2 StPO: Daten, die mittels Funkzellenabfrage gewonnen wurden, dürfen nur für solche Zwecke verwendet werden, für die die Voraussetzungen der Funkzellenabfrage (Straftat von erheblicher Bedeutung) vorliegen. Auswertung von Telefonverbindungsdaten September
14 Risiken der Funkzellenabfrage für Persönlichkeitsrechte Zahlreiche Unbeteiligte geraten in das Blickfeld von Strafverfolgungsbehörden und geraten dadurch u.u. unter Rechtfertigungsdruck (durch Zeugenbefragung nach Funkzellenabfrage). Erfassung geschützter Kommunikation mit Berufsgeheimnisträgern Gewinnung von überschießenden Informationen, die nicht für den ursprünglichen Zweck, aber für einen anderen Zweck relevant sind. Damit Möglichkeit der zweckändernden Verwendung der Funkzellendaten in anderen Verfahren. Auswertung von Telefonverbindungsdaten September
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Barbara Körffer Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Auswertung von Telefonverbindungsdaten September
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