Interessenvertretung nach Betriebsverfassungsgesetz: Kooperation statt Konfrontation. Nutzen für alle durch die 2 - Gewinner - Strategie.

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1 Interessenvertretung nach Betriebsverfassungsgesetz: Kooperation statt Konfrontation. Nutzen für alle durch die 2 - Gewinner - Strategie. Erkennbarer Nutzen für alle am Unternehmenserfolg Beteiligten Wer sagt eigentlich, dass Betriebsratsarbeit immer in Stress mit dem Arbeitgeber ausarten muss? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Sicherung der Arbeitsplätze, angemessene Beteiligung am Unternehmenserfolg und guten Arbeitsbedingungen zu erreichen. Wenn Sie neu gewählt wurden oder in den Betriebsrat nachgerückt sind und etwas über die einschlägigen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes und die Wege zur Verbesserung der betrieblichen Zustände wissen wollen, ist dieses Basis-Seminar (BR I) der erste Schritt. Es öffnet Ihnen die Tür zur Erweiterung und Vertiefung Ihres Wissens, zu neuen Ansätzen in Ihrer Betriebsratsarbeit und zu Ihrer persönlichen und vielleicht auch beruflichen Weiterentwicklung. Auch Betriebsräte, die vor der Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahre 2001 ein Grundseminar besucht haben, erfahren hier neue rechtliche Möglichkeiten. Das - Basis - Seminar (BR I) vermittelt Ihnen erste Einblicke in die Systematik des Arbeitsrechts, Grundlagen über die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, die Geschäftsführung, die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und berücksichtigt Ihre Erfahrungen, betrieblichen Beispiele und Fragen. Neben der notwendigen Literatur (Gesetze und Kommentare) erhalten Sie eine umfangreiche schriftliche Ausarbeitung der Seminarinhalte (Reader) und ein Protokoll über Ihre Arbeitsergebnisse. Die Themen erfüllen die Voraussetzungen des 37 Abs. 6 BetrVG zur Freistellung der TeilnehmerInnen von der Arbeit und zur Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber. Hilfe zur Beschlussfassung und/ oder Freistellung? Anruf genügt. Basis-Seminar (BR I) für Betriebsräte Anmeldefrist 6. August 2010

2 Seminarausschreibung Einführung in das neue Betriebsverfassungsrecht Basis-Seminar für Betriebsräte (BR I) gem. 37 Abs. 6 BetrVG Thema: Freistellung: Basis-Seminar für Betriebsräte (BR I) gem. 37 Abs. 6 BetrVG gemäß 20 Betriebsverfassungsgesetz Termin: Anreisemöglichkeit: Sonntag, 05. Sept. 2010, 18:00 Uhr Seminarbeginn: Montag, 06. Sept. 2010, Uhr Seminarende: Freitag, 10. Sept. 2010, Uhr Ort: Kosten(erstattung): Seminargebühr: Rechnung: Best Western Residenz Hotel Harzhöhe, Triftstraße 25, Hahnenklee Telefon: (0 5325) 72-0, Telefax: (0 5325) An Kostenarten fallen an: Seminargebühr (Referenten-, Durchführungskosten, Seminarunterlagen) Raum und Verpflegungskosten Die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber für die Teilnahme ergibt sich aus 20 BetrVG. Die Seminargebühr beträgt 700,00 pro Teilnehmer/in zzgl. 19 % MwSt. Das Unternehmen erhält eine auf die Teilnehmer bezogene Rechnung. Anmeldeschluss: 6. August 2010 Hotelkosten: Die Hotelkosten in Höhe von ca. 680,- EURO (Hahnenklee) pro Teilnehmer/in werden bei Abreise gezahlt oder dem Unternehmen bei Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung in Rechnung gestellt, Anmeldung: Bitte die Anmeldung auf beiliegendem Formular an Norbert W. Koprek Beratender Betriebswirt Seelingstädter Straße Hameln senden oder per Fax 05151/ Informationen: Weitere Informationen erhalten Sie unter der gleichen Anschrift und Tel.-Nr.: 05151/

3 mobilfon: Themenplan Einführung in das Betriebsverfassungsrecht (BR I) Seminar für Betriebsräte gem. 37 Abs. 6 BetrVG Montag Einführung in das Seminar, Vorstellung des Zeit- und Themenplans sowie der Arbeitsmethode Vertrauensvolle- und Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Definition von Rechtsbegriffen Dienstag Stellung von Betriebsrat und Gewerkschaften Normenhierarchie Überblick über die diversen Beteiligungsrechte Geschäftsführung des Betriebsrates Exkurs: Die Betriebsversammlung Mittwoch Überblick über personelle Einzelmaßnahmen Einstellung Eingruppierung Versetzung Umgruppierung Kündigung /Änderungskündigung Donnerstag Soziale Mitbestimmung am Beispiel des 87 BetrVG Freitag Sanktionsmittel des Arbeitgebers und des Betriebsrates Seminarauswertung und Abschlussgespräch

4 mobilfon: Anmeldung zum Seminar (bitte leserlich und vollständig ausfüllen) Thema: von: bis: Seminarort: Name: Anschrift Telefon priv: -Adresse: Unternehmen: Vorname: (Betriebsname, Straße, PLZ/Ort) Telefon dienstl.: Rechnungsadresse: (bitte unbedingt angeben, wenn diese nicht mit der letzten Zeile identisch ist) Beruf/Tätigkeit: Branche: Vollzeitbeschäftigt Teilzeitbeschäftigt Auszubildende Gewerkschaftsmitglied* ja nein Alter* *Angaben sind freiwillig Bisher besuchte Seminare: Der Betriebsrat hat die Teilnahme am oben genannten Seminar gem. 37 Abs. 6 BetrVG am beschlossen 1. (bitte unbedingt angeben) Die Kostenzusage des Arbeitgebers 2 liegt vor Die Kostenübernahmeerklärung umfasst den Seminarbeitrag und die Hotelkosten liegt nicht vor Unterschrift des Arbeitgebers, ggfls. Stempel Übernachtung im Hotel ja nein Anreise am: Datum Uhr Sonstige Wünsche: Anmeldungen bitte per Fax oder Post an: c/o Norbert W. Koprek Seelingstädter Straße Hameln Fax: Mit der Anmeldung erkenne ich die Teilnahmebedingungen 3 an Datum/Unterschrift 1 Ein ordnungsgemäß gefasster Betriebsratsbeschluss ist Voraussetzung für den Besuch des Seminars. 2 Die Kostenzusage des Arbeitgebers erleichtert die Seminarabrechnung und Rechtssicherheit aller Beteiligten. 3 Teilnahmebedingungen können auch eingesehen werden unter

5 mobilfon: Teilnahmebedingungen Anmeldungen sind verbindlich Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung, eine Einladung - gegebenenfalls mit weiteren Hinweisen - sowie die Rechnung, sofern nicht mit Ihrem Arbeitgeber eine Direktabrechnung vereinbart wurde. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühren innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. 4 Die Hotelrechnung, die nicht Bestandteil der Seminargebühr ist, wird direkt im Seminarhotel beglichen, sofern keine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers vorliegt. 5 Kommt ein Seminar nicht zustande, werden die bereits gezahlten Seminargebühren in voller Höhe erstattet. Widerruf der Anmeldung / Absage der Teilnahme Der Widerruf der Teilnahmebuchung nach bereits erhaltener Anmeldebestätigung muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierung der Anmeldung nach Anmeldeschluss wird eine Ausfallgebühr in Höhe von mindestens 200,- / Teilnehmer zzgl. Mehrwertsteuer plus Stornogebühren des Hotels erhoben. Die Ausfall- und Stornogebühren entfallen, wenn an Ihre Stelle ein(e) Ersatzteilnehmer(in) tritt. Sollten Sie oder ein benannter Ersatzteilnehmer nicht zum Seminar erscheinen, wird die Seminargebühr in voller Höhe fällig. 4 Entfällt, wenn mit dem Arbeitgeber ein Seminar direkt abgerechnet wird. 5 Entfällt bei Durchführung des Seminars in unternehmenseigenen Seminarhäusern

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