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1 LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD ERFASSUNG GEMEINDLICHER FINANZDATEN ZUR VORBEREITUNG DER ABWÄGUNG DER FESTSETZUNG DES KREISUMLAGESATZES IM RAHMEN DER HAUSHALTSPLANERSTELLUNG DES LANDKREISES VORPOMMERN-GREIFSWALD 2017 Bestandteil des Vorberichtes 1

2 ALLGEMEINES Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat sechs amtsfreie Städte und Gemeinden: 1. Anklam, 2. Greifswald, 3. Heringsdorf, 4. Pasewalk 5. Strasburg (Uckermark) 6. Ueckermünde; weitere 134 Gemeinden werden durch 13 Ämter verwaltet bzw. sind geschäftsführende Städte und Gemeinden. Stadtrecht haben Anklam, Eggesin, Greifswald, Gützkow, Jarmen, Lassan, Loitz, Pasewalk, Penkun, Strasburg (Uckermark), Torgelow, Ueckermünde, Usedom und Wolgast. Seit dem Jahr 2011 fanden folgende Gebietsänderungen statt: Auflösung der Gemeinde Wietstock Eingemeindung in die Gemeinde Altwigshagen Auflösung der Gemeinden Buddenhagen und Hohendorf Eingemeindung in die Stadt Wolgast Auflösung der Gemeinde Neuendorf A Eingemeindung in die Gemeinde Ducherow Auflösung der Gemeinde Neuendorf B Eingemeindung in die Gemeinde Spantekow Auflösung der Gemeinde Putzar Eingemeindung in die Gemeinde Boldekow Auflösung der Gemeinden Damerow und Züsedom Eingemeindung in die Gemeinde Rollwitz Auflösung der Gemeinden Blumenhagen und Klein Luckow Eingemeindung in die Gemeinde Jatznick 2

3 Auflösung der Gemeinde Düvier Eingemeindung in die Stadt Loitz Fusion der Gemeinden Liepen und Neetzow Neubildung der Gemeinde Neetzow-Liepen Auflösung der Gemeinden Heinrichsruh und Torgelow-Holländerei Eingemeindung in die Stadt Torgelow Auflösung der Gemeinde Kölzin Eingemeindung in die Stadt Gützkow Seit dem gibt es im Landkreis 140 Gemeinden. In 56 Gemeinden (40 Prozent aller Gemeinden des Landkreises) leben jeweils unter 500 Einwohner, insgesamt Menschen, das sind gerade einmal 7,73 Prozent der Bevölkerung Vorpommern-Greifswalds. 84 Gemeinden (60 Prozent) weisen eine Einwohnerzahl von über 500 Einwohnern auf. In diesen Gemeinden leben Menschen, demnach 92,27 Prozent der Bevölkerung unseres Landkreises. Die große kreisangehörige Stadt Greifswald mit ihren Einwohnern hat an der Gesamteinwohnerzahl des Landkreises einen Anteil von 24,03 Prozent. Die Einwohnerzahlen entwickelten sich seit 2010 (Stichtag d.J.) wie folgt: Gemeinden LK V-G gesamt Veränderung zum Vorjahr davon: Greifswald Veränderung zum Vorjahr Gemeinden LK gesamt ohne HGW

4 Veränderung zum Vorjahr Die Einwohnerzahlen entwickelten sich, nicht zuletzt der Flüchtlingskrise geschuldet, insbesondere für die Stadt Greifswald, jedoch auch im weiteren Kreisgebiet positiv. Zuweisungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach dem Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) sowie Sonderhilfen Schlüsselzuweisungen Die Gemeinden erhalten gemäß 12 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg- Vorpommern (FAG M-V) Schlüsselzuweisungen, die nach der Steuerkraft berechnet werden und die die unterschiedliche Finanzkraft ausgleichen sollen. Basis der Einzelberechnung ist damit neben den jährlich fortgeschriebenen Einwohnerzahlen, die Steueraufkommen der Gemeinden sowie die Beachtung dahingehend, ob es sich um eine kreisangehörige Gemeinde oder um eine kreisfreie bzw. große kreisangehörige Gemeinde handelt. Zuweisungen in Euro: Gemeindeanteil an der Einkommensteuer... ist die schlüsselmäßige Verteilung eines prozentualen Anteils des Aufkommens an Lohnund veranlagter Einkommensteuer sowie des Aufkommens aus dem Zinsabschlag (einschließlich der Zerlegungsanteile), der allen Gemeinden der Bundesrepublik zusteht. Berechnungsgrundlage ist die Jahresabschlussrechnung. Den Gemeinden des Landkreises wurden in den vergangenen Jahren bzw. werden in diesem Jahr folgende Beträge überwiesen (in Euro):

5 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer... ist die schlüsselmäßige Verteilung eines prozentualen Anteils des Aufkommens an der Umsatzsteuer, der allen Gemeinden der Bundesrepublik zusteht.: in Euro: Zuweisungen aus dem Familienleistungsausgleich... werden zum Ausgleich der Steuerausfälle aufgrund der Neuordnung des Familienausgleiches gewährt (in Euro): Sonderhilfen des Landes Mecklenburg-Vorpommern... werden aufgrund einer Vereinbarung der Landesregierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden vom 25. Juni 2013 in den Jahren 2014 bis 2016 gezahlt. Gemäß der o. g. Vereinbarung sind die Sonderhilfen für nachhaltige Investitionen vor-rangig im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge, für Modernisierungen, zur Schuldentilgung sowie für finanzielle Aufwendungen aus Anlass der Kreisgebietsreform zu verwenden. Die finanziellen Hilfen des Landes werden als pauschalierte Zuweisungen zur Verfügung gestellt. Die Gemeinden des Landkreises Vorpommern-Greifswald erhielten im Jahr ,91 Euro und erhalten in den Jahren 2015 bis 2016 jeweils ,35 Euro. Landeszuweisungen... wie die Schlüsselzuweisungen, die Anteile an der Einkommensteuer, die Leistungen aus dem Familienausgleich sowie die Sonderhilfen zeigten in den Jahren 2012 bis 2016 folgende Beträge (in Euro) auf: 5

6 Unterschied zum Vorjahr Unter anderen aus diesen Landeszuweisungen nach dem FAG M-V und den Sonderhilfen, sind die Umlagen nach dem FAG und dem Landkreisneuordnungsgesetz M-V LNOG M-V zu begleichen: Finanzausgleichsumlagen, 8 Finanzausgleichsgesetz Von den kreisangehörigen Gemeinden, deren Steuerkraftmesszahl ( 12 Absatz 4) die Ausgangsmesszahl ( 12 Absatz 9) um mehr als 15 Prozent übersteigt, wird eine Finanzausgleichsumlage erhoben. Die Finanzausgleichsumlage beträgt 30 Prozent eines Differenzbetrages (Absatz 1). Aus ihrem Aufkommen fließt ein Teilbetrag in Höhe des gewogenen landesdurchschnittlichen Kreisumlagesatzes des Vorvorjahres dem Landkreis zu, in dem sich die finanzausgleichsumlagepflichtige Gemeinde befindet. Der verbleibende Betrag wird im kommunalen Finanzausgleich des Folgejahres bereitgestellt, in Euro: Kreisumlagen Die Gemeinden haben in den Jahren 2014 bis 2016 folgende Beträge (in Euro) entrichtet bzw. noch zu zahlen:

7 bei 43%: bei 47%: Amtsumlagen Für diese Umlage wurden bzw. werden im Zeitraum 2014 bis 2016 fällig: Fiktive Berechnung* *Für das Jahr 2017 wurden die bekannten Umlagegrundlagen mit den im Vorjahr verwandten Hebesätzen in Ansatz gebracht. Altfehlbetragsumlagen Die Gemeinden der ehemaligen Landkreise Ostvorpommern und Uecker-Randow haben dem Landkreis Vorpommern-Greifswald, aufgrund der vom Ministerium für Inneres und Sport M-V im Wege der Ersatzvornahme erlassenen Altfehlbetragsumlagesatzung, jährlich - ab Euro zu überweisen. Zuweisungen abzüglich Umlagezahlungen Die Landeszuweisungen nach dem FAG M-V und die Umlagezahlungen nach dem FAG M-V und dem LNOG M-V 2014 bis 2016 zeigen folgende Entwicklung (in Euro): Alle des V-G Gemeinden Landkreises fiktiv Zuweisungen Umlagen bei 47% KUL- 7

8 Differenz Zuweisungen abzüglich Umlagen Abschöpfungsgrad in Prozent Hebesatz ,45 81,09 81,74 87,00 Die Finanzausstattung einer Gemeinde obliegt jedoch keinesfalls nur der Verantwortung des Bundes oder Landes, sondern zum sehr großen Teil auch der eigenen gemeindlichen Verantwortung. So haben die Gemeinden, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Erträge und Einzahlungen, 1. soweit vertretbar und geboten, aus Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen, 2. im Übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen. Seit Jahren wird von Seiten des Ministeriums für Inneres und Sport M-V sowie den unteren Rechtsaufsichten gefordert, dass die Gemeinden sich mindestens an den durchschnittlichen nivellierten/gewogenen Hebesätzen des Landes zu richten haben und entsprechende Hebesatzfestsetzungen vornehmen sollen. Im Folgenden werden die Einnahmen aus Realsteuern anhand der Angaben des Statistischen Landesamtes M-V dargestellt: Das Statistische Landessamt ermittelt zum einen - den gewogenen Landesdurchschnitt und zum anderen - den gewogenen Hebesatz nach der Klasse der kreisangehörigen Gemeinden und - den gewogenen Hebesatz nach der Klasse der kreisfreien und der großen kreisangehörigen Städte. Für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen erfolgt die Trennung nach den beiden vorgenannten Klassen. Grundsteuer A Die Grundsteuer A wird für das Eigentum an land- und forstwirtschaftlichen Flächen erhoben. 8

9 In den letzten Jahren nahmen die Festsetzungen der Hebesätze und das Aufkommen folgende Entwicklung: Hebesatz ka.g. (durchschnittlich gewogener Durchschnitt) Aufkommen, alle Gemeinden in Euro Aufkommen, ohne HGW in Euro Orientierungsdatenerlass / Im Haushaltsjahr 2015 lag der (vorläufige) gewogene - Landesdurchschnittshebesatz bei 293 Prozent, - der Hebesatz der kreisangehörigen Gemeinden ebenfalls bei 293 und - der Hebesatz der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte bei 319 Prozent. Von 140 Gemeinden hatten - 55 Gemeinden einen mit dem Landesdurchschnitt vergleichbaren oder höheren Hebesatz festgesetzt und - 54 (38,57) einen gleichen bzw. höheren Hebesatz als den gewogenen der kreisangehörigen und kreisfreien sowie kreisangehörigen großen Städte. (Weitere 10 Gemeinden sind mit einem Hebesatz von 290 zumindest vergleichbar mit dem gewogenen Durchschnitt von 293) Wenn alle Gemeinden im Jahr 2015 den gewogenen Hebesatz von 293 bzw. 319 Prozent verwendet hätten, so würden den Gemeinden im Landkreis lediglich Euro mehr zur Verfügung stehen. Hätten die Gemeinden, die die Grundsteuer A unter dem gewogenen Hebesatz erhoben, diesen (höheren) verwendet, so wäre zum bereits erzieltem, ein zusätzliches Aufkommen von Euro erreicht worden. 63 Gemeinden erhöhten 2015 den Hebesatz gegenüber dem Vorjahr Für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen wurde im Orientierungsdatenerlass für die Planung 2016 für die kreisangehörigen Gemeinden der Hebesatz 298 nahe- gelegt und für die große kreisangehörige Stadt Greifswald

10 Von den 140 Gemeinden haben bereits 110 den vergleichbaren oder höheren Satz, die Stadt Greifswald liegt mit 300 Hebesatzpunkten darunter Hätten alle Gemeinden der Empfehlung des Innenministeriums M-V gefolgt, so würden vom Gesamtvolumen her Euro weniger erzielt werden. Das erzielbare Aufkommen bei 20 Prozentpunkten über dem Orientierungserlass wären ggf. Mehr -Einnahmen von Euro möglich. Das erzielbare Aufkommen im Vergleich zu allen Flächenländern der Bundesrepublik läge (bei einem durchschnittlich gewogenen Hebesatz von 320) möglicherweise sogar bei Euro zusätzlich. 65 Gemeinden erhöhten 2016 erneut den Hebesatz gegenüber dem Vorjahr Grundsteuer B Die Grundsteuer B wird für das Eigentum an Flächen, die nicht den land- und forstwirtschaftlichen Flächen angehören, erhoben. In den letzten Jahren nahmen die Festsetzungen der Hebesätze und das Aufkommen folgende Entwicklung: Hebesatz ka. G. (durchschnittlich gewogener Durchschnitt) Aufkommen, alle Gemeinden in Euro Orientierungsdatenerlass / Im Haushaltsjahr 2015 lag der (vorläufige) gewogene - Landesdurchschnittshebesatz bei 411 Prozent, - der Hebesatz der kreisangehörigen Gemeinden bei 361 und - der Hebesatz der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte bei 529 Prozent. Von 140 Gemeinden hatten - 7 Gemeinden einen mit dem Landesdurchschnitt vergleichbaren oder höheren Hebesatz festgesetzt und - 86 (61,43 Prozent) einen gleichwertigen oder höheren Hebesatz als den gewogenen Hebesatz der kreisangehörigen und kreisfreien sowie kreisangehörigen großen Städte. 10

11 Wenn alle Gemeinden den gewogenen Hebesatz von 361 bzw. 529 Prozent verwendet hätten, so würden den Gemeinden im Landkreis Euro weniger zur Verfügung stehen. Dies bedeutet, dass der Großteil der Gemeinden unseres Landkreises bereits einen höheren Hebesatz als den gewogenen verwendeten und dementsprechend auch ein höheres Aufkommen erzielte. Hätten die Gemeinden, die die Grundsteuer B unter dem gewogenen Hebesatz erhoben, diesen (höheren) verwendet, so wäre zum bereits erzieltem, ein zusätzliches Aufkommen von Euro erreicht worden. 76 Gemeinden hoben den Hebesatz für die Grundsteuer B an Für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen wurde im Orientierungsdatenerlass für die Planung 2016 für die kreisangehörigen Gemeinden der Hebesatz 373 nahe- gelegt und für die große kreisangehörige Stadt Greifswald 530. Von den 140 Gemeinden haben bereits 91 den vergleichbaren oder höheren Satz, die Stadt Greifswald liegt mit 480 Hebesatzpunkten darunter Hätten alle Gemeinden der Empfehlung des Innenministeriums M-V gefolgt, so würden vom Gesamtvolumen her Euro mehr erzielt werden. Das erzielbare Aufkommen bei 20 Prozentpunkten über dem Orientierungser-lass wäre ggf. sogar Mehr -Einnahmen von Euro möglich. Das erzielbare Aufkommen im Vergleich zu allen Flächenländern der Bundesrepublik läge (bei einem durchschnittlich gewogenen Hebesatz von 320) möglicherweise bei Euro zusätzlich. 75 Gemeinden erhöhten 2016 erneut den Hebesatz gegenüber dem Vorjahr Gewerbesteuer Diese Steuer wird auf den Ertrag eines Betriebes hin errechnet und erhoben. Diese Steuerart gehört mit zu den bedeutendsten gemeindlichen Einnahmequellen. In den letzten Jahren nahmen die Festsetzungen der Hebesätze und das Aufkommen folgende Entwicklung: Hebesatz ka. G. (durchschnittlich gewogener Durchschnitt) Orientierungsdatenerlass /

12 Aufkommen, alle Gemeinden in Euro Im Haushaltsjahr 2015 lag der (vorläufige) gewogene - Landesdurchschnittshebesatz bei 365 Prozent, - der Hebesatz der kreisangehörigen Gemeinden bei 326 und - der Hebesatz der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte bei 444 Prozent. Von 140 Gemeinden hatten - 31 Gemeinden einen mit dem Landesdurchschnitt vergleichbaren oder höheren Hebesatz festgesetzt und - bereits 96 (68,57 Prozent) einen höheren Hebesatz als den gewogenen der kreisangehörigen und kreisfreien sowie kreisangehörigen großen Städte. Wenn alle Gemeinden den gewogenen Hebesatz von 326 bzw. 444 Prozent verwendet hätten, so hätten die Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald sogar Euro weniger zur Verfügung. Hätten die Gemeinden, die die Gewerbesteuer unter dem gewogenen Hebesatz erhoben, diesen (höheren) verwendet, so wäre zum bereits erzieltem, ein zusätzliches Aufkommen von Euro erreicht worden. Auch hier kann festgestellt werden, dass 70 Prozent der Gemeinden mit ihrem Hebesatz Aufkommen erzielten, die effektiv zur Verbesserung ihrer Einnahmesituation führten. 54 Gemeinden hoben die Hebesätze für die Gewerbesteuer an Für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen wurde im Orientierungsdatenerlass für die Planung 2016 für die kreisangehörigen Gemeinden der Hebesatz 336 nahe- gelegt und für die große kreisangehörige Stadt Greifswald 445. Von den 140 Gemeinden haben bereits 98 den vergleichbaren oder höheren Satz, die Stadt Greifswald liegt mit 425 Hebesatzpunkten darunter Hätten alle Gemeinden der Empfehlung des Innenministeriums M-V gefolgt, so würden vom Gesamtvolumen her Euro weniger erzielt werden. Das erzielbare Aufkommen bei 20 Prozentpunkten über dem Orientierungser-lass wären ggf. sogar Mehr -Einnahmen von Euro möglich. Das erzielbare Aufkommen im Vergleich zu allen Flächenländern der Bundesrepublik läge (bei Anwendung des durchschnittlich gewogenen Hebesatz von 392) möglicherweise bei Euro zusätzlich. 12

13 Erneut hoben 49 Gemeinden die Hebesätze für die Gewerbesteuer an. Realsteuereinnahmeentwicklung Trotz der teilweise schon positiven Entwicklung der Hebesatzerhöhungen muss festgestellt werden, dass einige Gemeinden, die auch einen defizitären Haushalt haben, die Möglichkeit der Erhöhung der Hebesätze und damit weiteren Einnahmeentwicklung nicht nutzten. Das OVG Koblenz hat in seinem Urteil vom (10 A 10515/13) deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Gemeinden der Rechtmäßigkeit ihrer Umlagebelastung unter dem Aspekt des Anspruchs auf finanzielle Mindestausstattung jedenfalls nicht niedrige Steuereinnahmen entgegenhalten können, solange diese daraus resultieren, dass die Gemeinden Realsteuern unterhalb der nivellierten Hebesätze erheben. Es ist hier dringend geboten, die Hebesätze mindestens auf den gewogenen Durchschnittshebesatz der jeweiligen Gemeindegrößenklasse anzuheben und auch die nach rechtsaufsichtlicher Einschätzung empfohlenen zusätzlichen 20 Hebesatzpunkte zuzurechnen. Haushaltsausgleich 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) legt fest: Der Haushalt ist in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen. Die Definition des Haushaltsausgleiches findet sich in 16 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik): (1) Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn: 1. Der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist, 2. Im Finanzhaushalt unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß 3 Abs. 1 Nr. 26 ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu decken. 13

14 Die GemHVO legt fest, dass im Finanzhaushalt, unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen der Vorjahre, der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreichen muss, um planmäßige Tilgungsauszahlungen zu decken. Das Muster 5b zur GemHVO zeigt auf, ob es den Gemeinden gelingt, planseitig den Ausgleich im Finanzhaushalt zu erreichen. Ein Ergebnishaushalt ist nach o.g. Vorschrift ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge den Gesamtbetrag der Aufwendungen unter Einbeziehung evtl. vorhandener Fehlbeträge - erreicht oder ihn sogar übersteigt. Von einer Beurteilung des Ergebnishaushaltes wurde an dieser Stelle abgesehen. Es wird auf die vorherigen Analysen verwiesen, jedoch angemerkt, dass vor Veränderung der Rücklagen 113 Gemeinden im Jahr 2016 ein Defizit ausweisen.. Es ist möglich, dass Gemeinden Jahresfehlbeträge beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen aus der Kapitalrücklage und soweit vorhanden, aus - Rücklagen für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich und - zweckgebundenen Rücklagen decken können. Insbesondere die Entnahmen aus der Kapitalrücklage stellen jedoch einen Werteverzehr dar, der in der Regel nicht unendlich praktiziert werden kann. Zwar kann dadurch auch Vermögen erhalten und vermehrt werden und damit letztlich das Eigenkapital steigen Zielstellung muss jedoch sein, den laufenden Aufwand durch den laufenden Ertrag zu decken. Unterjähriger Finanzhaushalt (ohne HGW) 2014 Defizit: 118 Gemeinden Gesamtsaldo: Euro Stand nur negativer Saldo: Euro 2015 Defizit: 117 Gemeinden Gesamtsaldo: Euro Stand nur negativer Saldo: Euro 2016 Defizit: 101 Gemeinden Gesamtsaldo: Euro Stand nur negativer Saldo: Euro Saldo Finanzhaushalt inklusiver Vortrag (ohne HGW) 2014 Defizit: 90 Gemeinden Gesamtsaldo: Euro Stand nur negativer Saldo: Euro 2015 Defizit: 82 Gemeinden Gesamtsaldo: Euro 14

15 Stand nur negativer Saldo: Euro 2016 Defizit: 76 Gemeinden Gesamtsaldo: Euro Stand nur negativer Saldo: Euro Freiwillige Leistungen (ohne HGW) 2014: Euro 2015: Euro 2016: Euro Saldo Finanzhaushalt zuzüglich der Beträge freiwilliger Leistungen (ohne HGW) 2014 Defizit: 86 Gemeinde Gesamtsaldo: Euro Stand nur negativer Saldo: Euro 2015 Defizit: 82 Gemeinden Gesamtsaldo: Euro Stand nur negativer Saldo: Euro 2016 Defizit: 73 Gemeinden Gesamtsaldo: Euro Stand nur negativer Saldo: Euro Schuldenentwicklung Die Gesamtschulden der Haushalte der Gemeinden entwickelten sich laut Angaben des Statistischen Landesamtes wie folgt (gesamt in Euro): Gemeinden des LK VG Gesamt Gemeinden des LK VG (ohne HGW) Gebietskörperschaft LANDKREIS V-G

16 je Einwohner / Jahr (in Euro) GESAMT Schuldenstand Gemeinden GESAMT Schuldenstand Gemeinden (ohne HGW) GESAMT Gebietskörperschaft Landkreis DAVON KERNHAUSHALTE Schuldenstand Gemeinden Gesamt DAVON KERNHAUSHALTE Schuldenstand Gemeinden gesamt ohne HGW DAVON KERNHAUSHALTE Gebietskörperschaft Landkreis DAVON EIGENBETRIEBE Schuldenstand Gemeinden, gesamt DAVON EIGENBETRIEBE Schuldenstand Gemeinden, ohne HGW DAVON EIGENBETRIEBE Gebietskörperschaft Landkreis Gemeinden des Landkreises haben Schulden. Beurteilung und Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit von Kommunen Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit ist Grundlage für die Haushaltsplanung und Haushaltswirtschaft der Kommune, die der finanziellen Leistungsfähigkeit anzupassen sind. Bei Einschränkungen der dauernden Leistungsfähigkeit ist die Kommune gehalten, in Abhän- 16

17 gigkeit vom Ausmaß der haushaltsrechtlichen Risiken, unverzüglich alle objektiv zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die zur Wiedererlangung der gesicherten dauernden Leistungsfähigkeit erforderlich sind (vergleiche 17a GemHVO-Doppik). Darüber hinaus bildet die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit eine wesentliche Grundlage für die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zum Haushalt und zu Anzeigen nach 55a KV M-V (langfristige Verträge). Auch für die Bewilligung von Zuwendungen ist die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune von Bedeutung. 1. Gesicherte dauernde Leistungsfähigkeit Folgende Haushaltskriterien, die kumulativ gegeben sein müssen, sind für das Vorliegen einer gesicherten dauernden Leistungsfähigkeit prägend: Haushaltsausgleich: - Grundsätzlich muss der Haushaltsausgleich im Ergebnis- und Finanzhaushalt im Haushaltsjahr und zum Ende des Finanzplanungszeitraums erreicht werden ( 16 Absatz 1 GemHVO-Doppik). - Auch wenn nur einer der beiden Haushalte (Ergebnishaushalt oder Finanzhaushalt) im Haushaltsjahr und zum Ende des Finanzplanungszeitraums ausgeglichen ist und der Ausgleich des anderen Haushalts entweder im Haushaltsjahr oder zum Ende des Finanzplanungszeitraums erreicht wird, ist noch von einer gesicherten dauernden Leistungsfähigkeit auszugehen. - Unerheblich ist, ob der Ausgleich des Ergebnishaushalts durch zulässige Entnahmen aus Rücklagen sichergestellt wurde. Bilanzielle Überschuldung - Bei einer gesicherten dauernden Leistungsfähigkeit darf im Haushaltsjahr und zum Ende des Finanzplanungszeitraums keine bilanzielle Überschuldung vorliegen. Sonstige finanzielle Risiken - Es ist im Finanzplanungszeitraum nicht zu erwarten, dass wesentliche sonstige finanzielle Risiken zu einer Beeinträchtigung der Haushaltslage führen. Dies bedeutet, dass die im Finanzplanungszeitraum zu erwartende Verwirklichung finanzieller Risiken voraussichtlich nicht dazu führen darf, dass der Haushaltsausgleich nicht mehr erreicht wird oder eine bilanzielle Überschuldung eintritt. 2. Eingeschränkte dauernde Leistungsfähigkeit Folgende Haushaltskriterien sind für das Vorliegen einer eingeschränkten dauernden Leistungsfähigkeit prägend: Haushaltsausgleich: Der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt sind im Haushaltsjahr nicht ausgeglichen, aber der Ausgleich wird zum Ende des Finanzplanungszeitraums erreicht, oder der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt sind im Haushaltsjahr noch ausgeglichen, aber zum Ende des Finanzplanungszeitraums wird der Haushaltsausgleich nicht erreicht. Bilanzielle Überschuldung 17

18 Eine etwaige bilanzielle Überschuldung im Haushaltsjahr wird spätestens zum Ende des Finanzplanungszeitraums abgebaut. Sonstige finanzielle Risiken Es ist zu erwarten, dass wesentliche sonstige finanzielle Risiken zu einer vorübergehenden Beeinträchtigung der Haushaltslage führen. Dies bedeutet, dass die im Finanzplanungszeitraum zu erwartende Verwirklichung finanzieller Risiken voraussichtlich dazu führen wird, dass der Haushaltsausgleich nicht mehr erreicht wird oder eine bilanzielle Überschuldung eintritt, die Haushaltsdefizite und/ oder die Überschuldung von der Kommune aber voraussichtlich in einem mittelfristigen Zeitraum (maximal fünf Jahre) abgebaut werden können. Eine eingeschränkte dauernde Leistungsfähigkeit ist bereits gegeben, wenn nur eines der genannten Kriterien erfüllt ist. Sind die oben genannten Merkmale für die eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Kommune kumulativ gegeben, liegt regelmäßig bereits eine Gefährdung der dauernden Leistungsfähigkeit vor. 3. Gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit Folgende Haushaltskriterien sind für das Vorliegen einer gefährdeten dauernden Leistungsfähigkeit prägend: Haushaltsausgleich: Der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt sind im Haushaltsjahr und zum Ende des Finanzplanungszeitraums nicht ausgeglichen, der vollständige Haushaltsausgleich wird jedoch innerhalb des im verbindlichen und schlüssigen Haushaltssicherungskonzeptangegebenen Konsolidierungszeitraums wieder erreicht. Bilanzielle Überschuldung Im Haushaltsjahr besteht eine bilanzielle Überschuldung, die nicht zum Ende des Finanzplanungszeitraums, aber zum Ende des im verbindlichen und schlüssigen Haushaltssicherungskonzept angegebenen Konsolidierungszeitraums abgebaut wird. Sonstige finanzielle Risiken Es ist zu erwarten, dass wesentliche sonstige finanzielle Risiken zu einer langfristigen Beeinträchtigung der Haushaltslage führen. Dies bedeutet, dass die im Finanzplanungszeitraum zu erwartende Verwirklichung finanzieller Risiken voraussichtlich dazu führen wird, dass der Haushaltsausgleich langfristig (mehr als fünf Jahre) nicht mehr erreicht werden kann oder eine bilanzielle Überschuldung eintritt, die von der Kommune langfristig (mehr als fünf Jahre) nicht abgebaut werden kann. Eine Gefährdung der dauernden Leistungsfähigkeit ist bereits gegeben, wenn nur eines der genannten Kriterien erfüllt ist. Liegen hingegen mehrere Merkmale vor, die für sich genommen zu einer Gefährdung der dauernden Leistungsfähigkeit führen, ist regelmäßig von einem Wegfall der dauernden Leistungsfähigkeit auszugehen. 4. Wegfall der dauernden Leistungsfähigkeit 18

19 Folgende Haushaltskriterien sind für das Vorliegen einer weggefallenen dauernden Leistungsfähigkeit prägend: Haushaltsausgleich: Der Ausgleich des Ergebnishaushalts und des Finanzhaushalts wird im Haushaltsjahr und im Finanzplanungszeitraum nicht erreicht und kann innerhalb des im Haushaltssicherungskonzeptangegebenen Konsolidierungszeitraums nicht dargestellt werden oder es liegt kein Haushaltssicherungskonzept vor. Bilanzielle Überschuldung Es liegt eine bilanzielle Überschuldung vor, die bis zum Ende des im Haushaltssicherungskonzept angegebenen Konsolidierungszeitraums nicht abgebaut wird. Ein Wegfall der dauernden Leistungsfähigkeit ist bereits gegeben, wenn nur eines der genannten Kriterien erfüllt ist. Die Leistungsstufen stellen sich nach bisher vorliegenden Angaben wie folgt dar: Jahresabschluss 2012 Von 70 im RUBIKON erfassten Gemeinden zeigen 29 eine gesicherte dauernde Leistungsfähigkeit 7 eine eingeschränkte dauernde Leistungsfähigkeit 7 eine gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit und 27 eine weggefallene dauernde Leistungsfähigkeit. Das Innenministerium MV stellt die Bewertungskriterien neu auf. Für die Haushaltsplanung 2016 ergibt sich folgendes Bild: Haushaltsplanung 2016 LEISTUNGSFÄHIGKEIT Bewertungssystem alt Bewertungssystem neu Gemeinden gesamt ,0% ,0% davon Gesicherte dauernde 23 16,4% 20 14,3% Eingeschränkte dauernde 3 2,1% 5 3,6% Gefährdete dauernde 4 2,9% 24 17,1% Weggefallende dauernde ,1% 89 63,6% Keine Angaben wegen fehlender Haushalte 2 1,4% 2 1,4% 19

20 Erfahrungsgemäß werden die Jahresabschlüsse ein positiveres Bild geben, als die Plandaten dies ausweisen. Das ist zum Teil aufgrund noch nicht erfolgter, teilweise jedoch möglicher Rücklagenentnahmen, sowie der vorsichtigen Haushaltsplanung der Gemeinden geschuldet. 20

21 LANDKREIS VORPOMMERN-GREIFSWALD AN LAGEN ZUR ANALYSE GEMEINDLICHER FINANZDATEN FÜR DEN KREISHAUSHALT 2017 ANLAGEN ANLAGEN- NUMMER INHALT a 06b Einwohnerzahlen 2010 bis 2015 Gemeinden nach Einwohnergrößen Schlüsselzuweisungen 2012 bis 2017 Anteil an der Einkommenssteuer 2012 bis 2017 Anteil an der Umsatzsteuer 2012 bis 2017 Zuweisungen aus dem Familienleistungsausgleich 2012 bis 2017 Zuweisungen für übergemeindliche Aufgaben 2012 bis 2017 Sonderhilfen des Landes 2014 bis 2016 Landeszuweisungen 2012 Landeszuweisungen 2013 Landeszuweisungen 2014 Landeszuweisungen 2015 Landeszuweisungen 2016 Landeszuweisungen 2017 Landeszuweisungen 2012 bis 2017 Grundsteuer A Planung und Hochrechnung Grundsteuer A, Hebesätze 2012 bis 2016 Grundsteuer A, Aufkommen 2012 bis 2016 Grundsteuer B Planung und Hochrechnung Grundsteuer B, Hebesätze 2012 bis 2016

22 ANLAGEN ANLAGEN- NUMMER INHALT Grundsteuer B Aufkommen 2012 bis 2016 Gewerbesteuer Planung und Hochrechnung Gewerbesteuer, Hebesätze 2012 bis 2016 Gewerbesteuerumlagen 2012 bis 2016 Gewerbesteuer, Aufkommen abzüglich Umlagen 2012 bis 2015 Gewerbesteuer, Aufkommen abzüglich Umlagen 2016 Realsteuereinnahmen 2012 bis 2014 (abzügl. Gewerbesteuerumlage) Realsteuereinnahmen 2015 bis 2016 (abzügl. Gewerbesteuerumlage) Realsteuereinnahmen Zusammenfassung 2012 bis 2016 Kreisumlagen + Grundlagen 2012 bis 2016 Kreisumlagen + Grundlagen 2017, fiktive Berechnungen Amtsumlagen + Grundlagen 2014 bis 2016 Amtsumlagen + Grundlagen 2017, fiktive Berechnungen Finanzausgleichsumlage bis 2017 Landeszuweisungen 2017 abzüglich Kreisumlage, fiktiv Kreis-, Amts- und Altfehlbetragsumlagen 2014 bis 2016 Kreis-, Amts- und Altfehlbetragsumlagen 2017 Landeszuw. + Realst. abzüglich FAG-Umlagen + LKNOG Plan - Finanzhaushalte 2014 Plan - Finanzhaushalte 2015 Plan - Finanzhaushalte 2016 Schuldenentwicklung 2013 bis 2015

23 Analyse der gemeindlichen Finanzdaten zur Haushaltsplanerstellung des Landkreises Vorpommern-Greifswald 2017 Anlage 01 EINWOHNERZAHLEN 2010 bis 2015** Ahlbeck Alt Tellin Altwarp Altwigshagen Anklam Bandelin Bargischow Behrenhoff Bentzin Benz Bergholz Blankensee Blesewitz Blumenhagen* Boldekow Boock Brietzig Brünzow Bugewitz Buddenhagen* Buggenhagen Butzow Daberkow Damerow* Dargelin Dargen Dersekow Diedrichshagen Ducherow

24 Analyse der gemeindlichen Finanzdaten zur Haushaltsplanerstellung des Landkreises Vorpommern-Greifswald 2017 Anlage 01 EINWOHNERZAHLEN 2010 bis 2015** Düvier* Eggesin Fahrenwalde Ferdinandshof Garz Glasow Görmin Grambin Grambow Greifswald Gribow Groß Kiesow Groß Luckow Groß Polzin Gützkow Hammer a. d. Uecker Hanshagen Heinrichsruh* Heinrichswalde Heringsdorf Hinrichshagen Hintersee Hohendorf* Iven Jarmen Jatznick Kamminke Karlsburg Karlshagen Katzow

25 Analyse der gemeindlichen Finanzdaten zur Haushaltsplanerstellung des Landkreises Vorpommern-Greifswald 2017 Anlage 01 EINWOHNERZAHLEN 2010 bis 2015** Kemnitz Klein Bünzow Klein Luckow* Koblentz Kölzin* Korswandt Koserow Krackow Krien Kröslin Kruckow Krugsdorf Krummin Krusenfelde Lassan, Stadt Leopoldshagen Levenhagen Liepen* Liepgarten Löcknitz Loddin Loissin Loitz Lubmin Lübs Luckow Lühmannsdorf Lütow Medow Meiersberg

26 Analyse der gemeindlichen Finanzdaten zur Haushaltsplanerstellung des Landkreises Vorpommern-Greifswald 2017 Anlage 01 EINWOHNERZAHLEN 2010 bis 2015** Mellenthin Mesekenhagen Mölschow Mönkebude Murchin Nadrensee Neetzow* Neetzow-Liepen Neu Boltenhagen Neu Kosenow Neuendorf A* Neuendorf B* Neuenkirchen Neuenkirchen Nieden Papendorf Pasewalk Peenemünde Penkun Plöwen Polzow Postlow Pudagla Putzar* Ramin Rankwitz Rollwitz Rossin Rossow Rothemühl

27 Analyse der gemeindlichen Finanzdaten zur Haushaltsplanerstellung des Landkreises Vorpommern-Greifswald 2017 Anlage 01 EINWOHNERZAHLEN 2010 bis 2015** Rothenklempenow Rubenow Rubkow Sarnow Sassen-Trantow Sauzin Schmatzin Schönwalde Spantekow Stolpe an der Peene Stolpe auf Usedom Strasburg (Um.) Torgelow Torgelow-Holländerei* Trassenheide Tutow Ückeritz Ueckermünde Usedom, Stadt Viereck Vogelsang-Warsin Völschow Wackerow Weitenhagen Wietstock* Wilhelmsburg Wolgast Wrangelsburg Wusterhusen Zemitz

28 Analyse der gemeindlichen Finanzdaten zur Haushaltsplanerstellung des Landkreises Vorpommern-Greifswald 2017 Anlage 01 EINWOHNERZAHLEN 2010 bis 2015** Zempin Zerrenthin Ziethen Zinnowitz Zirchow Züsedom* Züssow GESAMT *Fusionen **Angaben Statistisches Landesamt M-V

29 Analyse der gemeindlichen Finanzdaten zur Haushaltsplanerstellung des Landkreises Vorpommern-Greifswald 2017 Anlage 02 N NACH GRÖßENKLASSEN EWZ * nur Einwohner in Gemeinden unter 500 Einwohnern unter 500 ab ab Ahlbeck Alt Tellin Altwarp Altwigshagen Anklam Bandelin Bargischow Behrenhoff Bentzin Benz Bergholz Blankensee Blesewitz Boldekow Boock Brietzig Brünzow Bugewitz Buggenhagen Butzow Daberkow Dargelin Dargen Dersekow Diedrichshagen Ducherow Eggesin Fahrenwalde Ferdinandshof Garz Glasow Görmin Grambin Grambow Greifswald Gribow Groß Kiesow Groß Luckow Groß Polzin Gützkow Hammer a. d. Uecker Hanshagen Heinrichswalde

30 Analyse der gemeindlichen Finanzdaten zur Haushaltsplanerstellung des Landkreises Vorpommern-Greifswald 2017 Anlage 02 N NACH GRÖßENKLASSEN EWZ * nur Einwohner in Gemeinden unter 500 Einwohnern unter 500 ab ab Heringsdorf Hinrichshagen Hintersee Iven Jarmen Jatznick Kamminke Karlsburg Karlshagen Katzow Kemnitz Klein Bünzow Koblentz Korswandt Koserow Krackow Krien Kröslin Kruckow Krugsdorf Krummin Krusenfelde Lassan, Stadt Leopoldshagen Levenhagen Liepgarten Löcknitz Loddin Loissin Loitz Lubmin Lübs Luckow Lühmannsdorf Lütow Medow Meiersberg Mellenthin Mesekenhagen Mölschow Mönkebude Murchin Nadrensee

31 Analyse der gemeindlichen Finanzdaten zur Haushaltsplanerstellung des Landkreises Vorpommern-Greifswald 2017 Anlage 02 N NACH GRÖßENKLASSEN EWZ * nur Einwohner in Gemeinden unter 500 Einwohnern unter 500 ab ab Neetzow-Liepen Neu Boltenhagen Neu Kosenow Neuenkirchen Neuenkirchen Nieden Papendorf Pasewalk Peenemünde Penkun Plöwen Polzow Postlow Pudagla Ramin Rankwitz Rollwitz Rossin Rossow Rothemühl Rothenklempenow Rubenow Rubkow Sarnow Sassen-Trantow Sauzin Schmatzin Schönwalde Spantekow Stolpe an der Peene Stolpe auf Usedom Strasburg (Um.) Torgelow Trassenheide Tutow Ückeritz Ueckermünde Usedom, Stadt Viereck Vogelsang-Warsin Völschow Wackerow Weitenhagen

32 Analyse der gemeindlichen Finanzdaten zur Haushaltsplanerstellung des Landkreises Vorpommern-Greifswald 2017 Anlage 02 N NACH GRÖßENKLASSEN EWZ * nur Einwohner in Gemeinden unter 500 Einwohnern unter 500 ab ab Wilhelmsburg Wolgast Wrangelsburg Wusterhusen Zemitz Zempin Zerrenthin Ziethen Zinnowitz Zirchow Züssow gesamt *Quelle EWZ: Berichte des Statistischen Landesamtes Gemeinden Gemeinden unter 500 Einwohnern Gemeinden mit über 500 Einwohnern Anzahl in Prozent Einwohner Gemeinden unter 500 Einwohnern Gemeinden mit über 500 Einwohnern Anzahl in Prozent

33 Analyse der gemeindlichen Finanzdaten zur Haushaltsplanerstellung des Landkreises Vorpommern-Greifswald 2017 Anlage 03 SCHLÜSSELZUWEISUNGEN 2012 bis 2017** Lfd Nr Ahlbeck , Alt Tellin , Altwarp , Altwigshagen , Anklam, Stadt , Bandelin Bargischow , Behrenhoff , Bentzin , Benz , Bergholz , Blankensee , Blesewitz , Boldekow , Boock , Brietzig Brünzow Bugewitz Buggenhagen Butzow Daberkow Dargelin Dargen Dersekow Diedrichshagen Ducherow Düvier* Eggesin, Stadt Fahrenwalde Ferdinandshof Garz Glasow Görmin Grambin Grambow Greifswald, Hansestadt Gribow Groß Kiesow Groß Luckow Groß Polzin Gützkow, Stadt Hammer a. d. Uecker Hanshagen Heinrichsruh* Heinrichswalde Heringsdorf Hinrichshagen Hintersee Iven Jarmen, Stadt Jatznick Kamminke

34 Analyse der gemeindlichen Finanzdaten zur Haushaltsplanerstellung des Landkreises Vorpommern-Greifswald 2017 Anlage 03 SCHLÜSSELZUWEISUNGEN 2012 bis 2017** Lfd Nr Karlsburg Karlshagen Katzow Kemnitz Klein Bünzow Koblentz Kölzin* Korswandt Koserow Krackow Krien Kröslin Kruckow Krugsdorf Krummin Krusenfelde

35 Analyse der gemeindlichen Finanzdaten zur Haushaltsplanerstellung des Landkreises Vorpommern-Greifswald 2017 Anlage 03 SCHLÜSSELZUWEISUNGEN 2012 bis 2017** Lfd. Nr Lassan, Stadt Leopoldshagen Levenhagen Liepen* Liepgarten Löcknitz Loddin Loissin Loitz, Stadt Lubmin Lübs Luckow Lühmannsdorf Lütow Medow Meiersberg Mellenthin Mesekenhagen Mölschow Mönkebude Murchin Nadrensee Neetzow* Neetzow-Liepen Neu Boltenhagen Neu Kosenow Neuenkirchen Neuenkirchen Nieden Papendorf Pasewalk, Stadt Peenemünde Penkun, Stadt Plöwen Polzow Postlow Pudagla Ramin Rankwitz Rollwitz Rossin Rossow Rothemühl Rothenklempenow Rubenow Rubkow Sarnow Sassen-Trantow Sauzin Schmatzin Schönwalde Spantekow

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