Satzung der Schülermitverantwortung des Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums Durmersheim

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1 Satzung der Schülermitverantwortung des Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums Durmersheim Christina Cramer von Clausbruch, Lars Großmann; in beratender Funktion: Christian Jäcklin (Verbindungslehrer) 11. Oktober 2012 geändert am 23. Oktober 2013 geändert am 22. Januar

2 Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze der Satzung 4 2 Aufgaben Interessensvertretung der Schüler Selbstgewählte Aufgaben Ü bertragene Aufgaben Organe Klassen- und Kursschülerversammlung Klassen- und Kursprecher Stufensprecher Schülerrat Zusammensetzung und Stimmrecht Sitzungen Beschlussfähigkeit Einberufung der Schulkonferenz Schülersprecher Schülersprecherteam Verbindungslehrer Kassenwart Schriftführer Ausschüsse Wahlen Allgemeines Schülersprecher stellvertretender Schülersprecher Weitere Mitglieder des Schülersprecherteams Klassen- und Kurssprecher Stufensprecher Schülervetreter in der Schulkonferenz Verbindungslehrer Kassenwart Schriftführer SMV Seminar 14 6 Finanzierung und Kassenprüfung 15 2

3 7 Evaluation 16 8 Verstöße gegen die Satzung 17 9 Inkrafttreten 18 3

4 Einleitung Der Schülerrat des Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums Durmersheim hat gemäß 66, Absatz 3 des Schulgesetzes am 26. Oktober 2012 mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Schülervertreter diese SMV-Satzung verabschiedet. Sie gilt ab diesem Datum auf unbestimmte Zeit und kann nur duch Beschluss gemäß 3.3 geändert werden. Rechtliche Grundlagen dieser Satzung des Schulgesetzes und die "Verordnung des Kultusministeriums über Einrichtung und Aufgaben der Schülermitverantwortung" (SMV-Verordnung). Diese Satzung gilt für Schülerinnen und Schüler gleichermaßen, auch wenn im Text nur die männliche Bezeichnungen verwendet werden. Diese Satzung bezieht sich auf 62 bis 70 SchG in der Fassung vom 18. Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 08. September

5 Kapitel 1 Grundsätze der Satzung Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter ihnen, die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Außerdem ist darauf zu achten, dass alle interessierten Schülerinnen und Schüler in die SMV-Arbeit mit einbezogen sind. Das gilt insbesondere für die jüngeren Schülerinnen und Schüler der Unterstufe, auch wenn sie nicht in den Schülerrat gewählt wurden. Grundsätzlich stehen jedem Schüler die Organe der SMV offen; des weiteren kann sich jeder Schüler mit Fragen, Beschwerden, Kritik, Anregungen und Beiträgen an die Organe der SMV wenden, vor allem an seinen Klassensprecher bzw. dessen Stellvertreter und den SMV-Vorstand. Um die Erreichbarkeit der Schülersprecher und Verbindungslehrer zu gewährleisten, informiert ein öffentlich zugängliches Info-Brett über alle Belange der SMV. Die SMV ist von allen am Schulleben Beteiligten und den Schulaufsichtsbehörden zu unterstützen. Schüler dürfen wegen ihrer Tätigkeit in der SMV weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Auf Antrag der Schüler ist ihre Tätigkeit in der SMV im Zeugnis oder in geeigneter Form ohne Wertung zu bescheinigen. 5

6 Kapitel 2 Aufgaben 2.1 Interessensvertretung der Schüler Die SMV hat die Aufgabe, die Interessen und Wünsche der Schülerschaft gegenüber der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und der Elternschaft zu vertreten. Dazu nehmen die Schülervertreter ihr Anhörungsrecht, ihr Vorschlagsrecht, das Beschwerderecht, das Vermittlungs- und Vertretungsrecht und das Informationsrecht in Anspruch. Der Schülerrat entsendet Vertreter in die Schulkonferenz, die Schülervertreter können außerdem Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung des Unterrichts in der Klassenpflegschaft und in den Fachkonferenzen einbringen. Schülervertreter können einzelne Mitschüler vertreten, sofern diese es wünschen. 2.2 Selbstgewählte Aufgaben Die SMV verpflichtet sich, an der Gestaltung des schulischen Lebens aktiv teilzuhaben und dabei auf die Wünsche der Schüler einzugehen. Die SMV engagiert sich in allen für sie wesentlichen Bereichen, insbesondere in der Schulentwicklung. 2.3 Ü bertragene Aufgaben Die SMV beteiligt sich an Organisations- und Verwaltungsaufgaben der Schule und wirkt hierbei besonders in der Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern mit. Zu diesem Zweck hält die SMV Kontakt zu den dafür zuständigen Lehrkräften. 6

7 Kapitel 3 Organe 3.1 Klassen- und Kursschülerversammlungen Die Klassen- bzw. Kursschülerversammlung besteht aus allen Schülern einer Klasse bzw. eines Kurses. Sie hat die Aufgabe, alle Fragen der Schülermitverantwortung, die sich innerhalb der Klasse bzw. des Kurses ergeben, zu beraten und gegebenenfalls Beschlüsse zu fassen. Der Klassen- bzw. Kurssprecher beruft die Klassen- bzw. Kursschülerversammlung in Absprache mit dem Klassenlehrer ein und leitet sie. Für die Klassen- bzw. Kursschülerversammlung können pro Schuljahr bis zu 4 Verfügungsstunden bereitgestellt werden, im Teilzeitbereich an beruflichen Schulen sind es bis zu 2 Stunden. 3.2 Klassen- und Kursprecher Die Klassen- und Kurssprecher sowie deren Stellvertreter vertreten die Interessen der Schüler einer Klasse, bzw. eines Kurses. Klassen- und Kurssprecher sind Mitglieder im Schülerrat, Die Amtszeit der Klassensprecher beträgt ein, die Amtszeit der Kurssprecher zwei Jahre. Sie sind verpflichtet, ihre Klasse bzw. ihren Kurse regelmäßig und umfassend über die Angelegenheiten der SMV zu unterrichten. 3.3 Stufensprecher Stufensprecher sind für Stufenprojekte, insbesondere für die Vorbereitung der Abiturveranstaltungen, zuständig und fungieren als Ansprechpartner der Schüler der entsprechenden Jahrgangsstufen. 7

8 3.4 Schülerrat Zusammensetzung und Stimmrecht Die Klassensprecher und Kurssprecher sowie deren Stellvertreter bilden den Schülerrat in den allgemein bildenden Schulen. Bei Beschlüssen sind alle Mitglieder des Schülerrates stimmberechtigt. Der Schülerrat kann für besondere Aufgaben Ausschüsse einsetzen und zusätzliche beauftragte Schüler heranziehen, die in den Schülerratssitzungen Teilnahmeund Rederecht, jedoch kein Stimmrecht haben Sitzungen Die Termine der Schülerratssitzungen werden zu Beginn des Schuljahres festgelegt und allgemein bekannt gegeben. Es soll regelmäßig einmal im Monat eine Sitzung stattfinden, um Verbindlichkeit zu garantieren. Das Datum dieser Treffen kann durch Abstimmung in der SMV geändert werden. Die SMV hat das Recht außerordentliche Sitzungen nach Absprache mit der Schulleitung abzuhalten. Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn ein Mitglied des Schülerrats dies beim Schülersprecherteam schriftlich unter Angabe der Gründe beantragt und diese als ausreichend begründet erachtet werden. Jede Schülerratssitzung ist öffentlich. Nur auf Antrag eines Mitglieds kann die Ö ffentlichkeit ausgeschlossen werden. Die Einladungen zu Sitzungen des Schülerrates erfolgen in der Regel schriftlich, und diese finden grundsätzlich zu den vereinbarten Terminen statt. Das Schülersprecherteam leitet die Sitzungen. Es besteht Anwesenheitspflicht für die Mitglieder des Schülerrates sowie für die sonstigen Beauftragten des Schülerrats. Ü ber die Sitzungen des Schülerrates wird ein Protokoll angefertigt. Dieses soll vom Schriftführer innerhalb zwei Wochen nach der Schülerratssitzung dem Schülersprecherteam vorgelegt werden, das es anschließend über Aushang sowie auf der Schulhomepage veröffentlicht. Das Protokoll muss in der jeweils nächsten Sitzung vom Schülerrat bestätigt werden Beschlussfähigkeit Der Schülerrat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder sowie mindestens zwei Mitglieder des Schülersprecherteams anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, sofern es nicht anders festgelegt ist. Auf Antrag wird geheim abgestimmt, ansonsten mit Handzeichen Einberufung der Schulkonferenz Die Gruppe der Schülervertreter kann beim Schulleiter die Einberufung der Schulkonferenz beantragen. Die gewünschten Tagesordnungspunkte müssen dann 8

9 angegeben werden. Dies kann durch schriftlichen Antrag des Schülersprecherteams geschehen. 3.5 Schülersprecher Der Schülerrat wählt spätestens in der siebten Unterrichtswoche eines neuen Schuljahres den Schülersprecher. Jeder Schüler und jede Schülerin kann sich zur Wahl stellen. Die Amtszeit beträgt ein Schuljahr. Das Amt wird bis zur Neuwahl geschäftsführend vom bisherigen Schülersprecher oder seinem Stellvertreter fortgeführt. Der Schülersprecher ist nach den Grundsätzen des konstruktiven Misstrauensvotums abwählbar. Der Schülersprecher ist der Vorsitzende des Schülerrates sowie des Schülersprecherteams. Er vertritt die Interessen der Schüler der gesamten Schule gegenüber der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und dem Elternbeirat sowie nach Außen wie beispielsweise bei Arbeitskreisen oder gegenüber dem Landesschülerbeirat. Der Schülersprecher ist Kraft seines Amtes Mitglied in der Schulkonferenz. Als Vorsitzender des Schülerrates beruft der Schülersprecher die Schülerratssitzungen ein, setzt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen. Er ist verantwortlich für die Arbeit der SMV und den Schülern gegenüber rechenschaftspflichtig. Der Schülersprecher soll an allen regionalen und überregionalen Treffen von Schülervertretungen teilnehmen. Insbesondere soll der Schülersprecher den Schülerrat über die Arbeit des Landesschülerbeirates informieren, der die Interessen der Schüler gegenüber dem Kultusministerium vertritt. Der Schülersprecher wird in seiner Arbeit von seinem Stellvertreter unterstützt. Dieser übernimmt die Aufgaben des Schülersprechers, wenn dieser sein Amt (zeitweise) nicht ausführen kann. Auch der Stellvertreter ist nach den Grundsätzen des konstruktiven Misstrauensvotums abwählbar. 3.6 Schülersprecherteam Der Schülersprecher, sein Stellvertreter und zwei weitere, vom Schülerrat gewählte, Mitglieder der SMV bilden das Schülersprecherteam. Es ist geschäftsführend für die Aufgaben der SMV verantwortlich und unterstützt den Schülersprecher in der Ausführung seines Amtes. Die Amtszeit beträgt ein Schuljahr. Das Amt wird bis zur Neuwahl geschäftsführend vom bisherigen Schülersprecher und/oder seinem Stellvertreter fortgeführt. Mitglieder des Schülersprecherteams sind nach den Grundsätzen des konstruktiven Misstrauensvotums abwählbar. Das Schülersprecherteam tritt in regelmäßigen Abständen zur Beratung mit Verbindungslehrern und Schulleitung zusammen. Für den Fall, dass kein geschäftsführendes Mitglied des Schülersprecherteams vorhanden ist, oder die Aufgaben des Schülersprecherteams für einen bestimmten Zeitraum nicht wahrgenommen werden können, ist das Schülersprecherteam berechtigt Vorsorge zu treffen, und ggf. das Schülersprecherteam zu erweitern. 9

10 3.7 Verbindungslehrer Die Schülermitverantwortung wird von zwei Lehrkörpern, den Verbindungslehrern in ihrer Arbeit unterstützt. Die Verbindungslehrer beraten die Schülermitverantwortung, unterstützen sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und fördern ihre Verbindung zu den Lehrern, dem Schulleiter und den Eltern. Sie können an allen Veranstaltungen der Schülermitverantwortung, insbesondere auch an den Sitzungen der Schülervertreter beratend teilnehmen. Zu den Aufgaben der Verbindungslehrer gehört, neben der Beratung und Unterstützung der SMV, die Einladung zu den Stufen- und Schülersprecherwahlen, falls keine geschäftsführenden Stufen- bzw. Schülersprecher vorhanden sind. 3.8 Kassenwart Der Kassenwart verwaltet die Kassengeschäfte der SMV, ist er nicht vollgeschäftsfähig, tut er dies im Namen und in Absprache mit den Verbindungslehrern. Der Kassenwart verwaltet unter Aufsicht der Verbindungslehrer und des Schülersprecherteams die Finanzen der SMV und führt Buch. Der Kassenwart ist dem Schülerrat Rechenschaft schuldig. Er muss ein Mal im Jahr oder auf Antrag des Schülerrates seine Arbeit offen legen. Weiteres siehe Kapitel 6 ( Fi- nanzierung und Kassenprüfung ). 3.9 Schriftführer Der Schriftführer fertigt von allen Sitzungen des Schülerrates ein Protokoll an. Außerdem sammelt und verwaltet er gewissenhaft die Protokolle der Ausschüsse. Diese Kurzprotokolle sollen folgende Punkte enthalten: Datum, Name des Protokollanten, Anwesende Schülervertreter, Tagesordnungspunkte, Beschlüsse/Bestimmungen/Wahlergebnisse Ausschüsse Ausschüsse für die verschiedenen Aufgabenbereiche werden mit Zustimmung des Schülerrats gebildet und aufgelöst. Ausschüsse können grundsätzlich zu allen Aufgabenbereichen gebildet werden. Die Ausschüsse wählen aus ihrer Mitte jeweils einen Sprecher. Er koordiniert die Arbeit seines Ausschusses, beruft die Ausschusssitzungen ein und leitet sie. Er ist für die Arbeit seines Ausschusses verantwortlich. Der Sprecher achtet auf die Mitarbeit seiner Ausschussmitglieder und insbesondere auf deren Anwesenheit bei den SMV-Sitzungen. Am Ende des Jahres erstellt der Ausschusssprecher auf Wunsch einen Zusatz zum Zeugnis über die Mitarbeit in der SMV für die engagierten Mitglieder seines Ausschusses. Die Ausschüsse arbeiten selbstständig und sind dem Schülerrat Rechenschaft 10

11 schuldig. Ü ber ihre Arbeit soll ein Protokoll angefertigt werden. 11

12 Kapitel 4 Wahlen Die Grundsätze der ordentlichen Wahl gelten für alle Wahlen innerhalb der Schülermitverantwortung. Sie sind also gleich, geheim, allgemein und direkt. Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist Aufgabe des Wahlleiters, der selbst nicht kandidiert und von dem jeweiligen Gremium auf Vorschlag gewählt wird. Nach der Aufstellung der Kandidatenliste wird eine Personaldebatte unter Ausschluss der Kandidaten geführt. Die Einladung zur Wahl des Schülersprechers und seiner Stellvertreter, die Einladung zur Wahl der Verbindungslehrer sowie die Einladung zur Wahl der Delegierten in die Schulkonferenz erfolgt durch den amtierenden Schülersprecher oder einen seiner Stellvertreter, sofern vorhanden, ansonsten durch einen Verbindungslehrer oder ein Mitglied des Schülersprecherteams. 4.1 Allgemeines Die Wahl des Schülersprechers und seiner Stellvertreter sollte in der fünften, spätestens in der siebten Woche nach Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres stattfinden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten alle Klassensprecher und die in den Schülerrat gewählten Kurssprecher gewählt sein. Es werden ein Schülersprecher und ein Stellvertreter gewählt. Klassen-, Kurs- und Stufensprecher werden spätestens in der 3. Unterrichtswoche gewählt. Grundsätzlich ist gewählt, wer die meisten gültigen Stimmen erhält Alle gewählten Organe der SMV sind nach den Grundsätzen des konstruktiven Misstrauensvotums abwählbar. 4.2 Schülersprecher Der Schülersprecher wird vom Schülerrat aus der Gesamtheit der Schülerschaft gewählt. Gewählt werden kann nur, wer die neunte Klassenstufe erreicht hat. 12

13 Jedes Mitglied der SMV ist bei der Wahl genau einmal Stimmberechtigt. Der Schülersprecher wird in einem getrennten Wahlgang gewählt. 4.3 Stellvertretender Schülersprecher Der stellvertretende Schülersprecher wird aus der Mitte des Schülerrats gewählt. Gewählt werden kann nur, wer die neunte Klassenstufe erreicht hat. Er wird vom Schülerrat in einem getrennten Wahlgang gewählt. 4.4 Weitere Mitglieder des Schülersprecherteam Die zwei weiteren Mitglieder des Schülersprecherteams werden vom Schülerrat aus seiner Mitte gewählt. Gewählt werden kann nur, wer die neunte Klassenstufe erreicht hat. 4.5 Klassen- und Kurssprecher Bis einschließlich Klasse 10 wird in jeder Klasse ein Klassensprecher und ein Stellvertreter von der Klassenschülerversammlung gewählt. In der ersten Jahrgangstufe wird in jedem vierstündigen Deutsch-Kurs von der Kursschülerversammlung ein Kurssprecher und ein Stellvertreter gewählt. 4.6 Stufensprecher Die Versammlung der Kurssprecher und ihrer Stellvertreter wählt aus ihrer Mitte einen Stufensprecher und seinen Stellvertreter. 4.7 Schülervetreter in der Schulkonferenz Der Schülersprecher ist Kraft seines Amtes Mitglied in der Schulkonferenz. Der Schülerrat wählt aus seiner Mitte ab Klassenstufe 9 drei weitere Delegierte sowie vier Stellvertreter in einem Wahlgang. Die ordentlichen Delegierten werden in einem Wahlgang gewählt. Die Stellvertreter werden in einem Wahlgang gewählt. Die Reihenfolge der erreichten Stimmzahlen ist für die Vertretung maßgebend. Die Stellvertreter nehmen in der Schulkonferenz ihr Vertretungsrecht in der Reihenfolge der erreichten Stimmzahlen wahr, es ist also keine Personenvertretung vorgesehen. Vor der Wahl stellen sich alle Kandidaten vor, außerdem wird eine Personaldebatte unter Ausschluss der Kandidaten geführt. 13

14 4.8 Verbindungslehrer Der Schülerrat wählt am Anfang eines Schuljahres zwei Verbindungslehrer. Ihre Amtszeit beträgt zwei Schuljahre. Die beiden Verbindungslehrer werden in zwei voneinander unabhängigen Wahlgängen gewählt. Verbindungslehrer sind nach den Grundsätzen des konstruktiven Misstrauensvotums abwählbar. Der Schülersprecher stellt nach den Vorschlägen des Schülerrates eine Kandidatenliste der wählbaren Lehrer auf. Nicht wählbar sind der Schulleiter, der stellvertretende Schulleiter sowie Lehrer mit weniger als einem halben Lehrauftrag. Die vorgeschlagenen Lehrer müssen vor der Wahl nach ihrem Einverständnis zur Kandidatur befragt werden. Vor der Wahl stellen sich die Kandidaten vor, außerdem wird eine Personaldebatte unter Ausschluss der Kandidaten geführt. Jedes Mitglied des Schülerrates hat pro Wahlgang eine Stimme zu vergeben. Gewählt ist der Kandidat, welcher die höchste Stimmzahl erreicht. 4.9 Kassenwart Der Kassenwart wird vom Schülerrat in der Schülerratssitzung für ein Jahr gewählt Schriftführer In der konstituierenden Sitzung zu Beginn des Schuljahres wählt der Schülerrat einen Schriftführer sowie einen Stellvertreter, der den Schriftführer bei seiner Arbeit unterstützt. 14

15 Kapitel 5 SMV Seminar Jedes Schuljahr findet bis spätestens Mitte November ein 2-3 tägiges SMV- Seminar statt. Es wird vom Verbindungslehrer, sowie dem Schülersprecherteam organisiert. Die Teilnahme am Seminar steht jedem Mitglied der SMV offen. Dies gilt unter Vorbehalt einer Kosten und/oder Platzbedingten maximalen Teilnehmerzahl. Die Verbindungslehrer sollten am Seminar teilnehmen. Ein Besuch des Schulleiters ist erwünscht. Auf dem Seminar sollen die Ausschüsse zur Jahresplanung nach 3.10 gebildet werden. Die Jahresplanung beinhaltet alle Aktionen der SMV, die im kommenden Schuljahr durchgeführt werden sollen. Außerdem soll es zur allgemeinen Information der Schüler über die Aufgaben und Möglichkeiten der Schülermitverantwortung genutzt werden. Die Besprechungen beim SMV Seminar sind wie üblich durch den Schriftführer (3.9) zu protokollieren. 15

16 Kapitel 6 Finanzierung und Kassenprüfung Die Finanzmittel der SMV müssen für Zwecke, die der Schülerschaft insgesamt dienen oder für Zwecke, die vom Schülerrat vorgeschlagen und mit Mehrheit beschlossen wurden, verwendet werden. Die Finanzen werden vom gewählten Kassenwart und der Verbindungslehrer über ein Konto bei einem beliebigen Geldinstitut verwaltet. Ausgaben können Verbindungslehrer, das Schülersprecherteam und der Kassenwart in gegenseitigem Einverständnis tätigen. Alle Ausgaben, die Kleinstbeträge übersteigen, müssen vom Schülerrat genehmigt werden. Die Kassenbuchführung wird nach Muster durchgeführt, die Belege sind ein Jahr lang aufzubewahren. In jedem Schuljahr wird die SMV Kasse durch zwei Kassenprüfer kontrolliert. Der Schülerrat bestimmt den 1. Kassenprüfer aus seiner Mitte. Der 2. Kassenprüfer, der ein Erziehungsberechtigter eines Schülers sein muss, wird bestimmt durch Vorschlag des Elternbeirats. Sie berichten dem Schülerrat vom Ergebnis der Kassenprüfung. Dieses wird vom Schülerrat bestätigt und zur Kenntnisnahme an den Schulleiter und den Elternbeirat geleitet. Finanzielle Mittel erwirbt die SMV durch: 1. Jährliche Aktionen, deren Erlöse in der SMV Kasse verbleiben. 2. Die SMV kann Geld im Haushaltsplan der Schule bei der Schulkonferenz beantragen. 3. Die SMV darf Spenden entgegennehmen. 16

17 Kapitel 7 Evaluation Die SMV beteiligt sich am Prozess der Evaluation: 1. Die SMV evaluiert sich selbst und verwendet die Instrumente der Evaluation zur Verbesserung der eigenen Arbeit. 2. Die SMV kann bei Bedarf einen eigenen Ausschuss zum Thema Evaluation bilden. 3. Die SMV informiert die Schülerschaft über den Stand der Qualitätsentwicklung durch einen Aushänge sowie über die Schulhomepage. 4. Die SMV kann einen SMV Tag durchführen, der die Schüler zu den Themen Qualitätsentwicklung und Evaluation fortbilden soll, damit sie sich beim Qualitätsentwicklungsprozess der Schule einbringen können. 17

18 Kapitel 8 Verstöße gegen die Satzung Sollte ein Schüler, ein Lehrer oder ein Elternteil der Meinung sein, dass gegen die Bestimmungen dieser Satzung verstoßen wurde, so hat er das Recht und die Pflicht, das Schülersprecherteam, einen Verbindungslehrer oder den Schulleiter darauf aufmerksam zu machen. Besteht der Verdacht, dass Aktionen eines Organes der SMV, dessen Wahl bzw. ein Beschluss oder eine Aktion eines anderen am Schulleben beteiligten gegen diese Satzung verstoßen, so wird in einem Gespräch zwischen dem Schulleiter und dem Verbindungslehrer sowie dem Schülersprecherteam, vor dem der/die Betroffene(n) zu hören sind, entschieden, ob dieser Verdacht zutrifft. Ist einer der Gesprächsteilnehmer in die Verhandlungssache mit einbezogen, ist er von dem Gespräch ausgeschlossen. Wird gegen die Aktion/die Wahl/den Beschluss entschieden, so ist diese(r) Rückgängig zu machen. Die Wahlen sind in diesem Fall neu durchzuführen. 18

19 Kapitel 9 Inkrafttreten Die Geschäftsordnung wurde am 26. Oktober 2012 von zwei Dritteln der Mitglieder des Schülerrats verabschiedet. Sie tritt damit sofort in Kraft. Sie ist nur durch Abstimmung im Schülerrat mit Zweidrittelmehrheit zu ändern oder zu ergänzen. Die SMV Satzung muss veröffentlicht und damit allen Schülerinnen und Schülern zugänglich gemacht werden. Wahlen und Beschlüsse, die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung stattgefunden haben bzw. verabschiedet wurden, verlieren ihre Gültigkeit nicht, auch wenn die Verfahrensweise nicht den Bestimmungen dieser Satzung entspricht. Die Satzung ist am SMV-Brett auszuhängen und folgenden Personen zuzustellen: Den Verbindungslehrer, dem Schulleiter, dem Elternbeiratsvorsitzenden und dem Personalratsvorsitzenden. Eine Kopie der Satzung wird im Sekretariat hinterlegt. 19

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