Satzung der Schülervertretung. der Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Altentreptow
|
|
- Liese Heintze
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Satzung der Schülervertretung der Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Altentreptow
2 Inhaltsverzeichnis PRÄAMBEL 3 1. KLASSENSPRECHERVOLLVERSAMMLUNG 3 1 [ZUSAMMENSETZUNG, EINBERUFUNG, LEITUNG] 3 2 [BESCHLUSSFÄHIGKEIT, WAHLEN, ABSTIMMUNGEN UND BERATUNGEN] 3 3 [SITZUNGEN] 4 4 [PROTOKOLLFÜHRUNG] 4 5 [ANTRÄGE] 4 2. SCHÜLERRAT 5 1 [ZUSAMMENSETZUNG, EINBERUFUNG, LEITUNG] 5 2 [BESCHLUSSFÄHIGKEIT UND ABSTIMMUNGEN] 5 3 [ÄMTER IM SCHÜLERRAT] 5 4 [PROTOKOLLFÜHRUNG] 6 3. BESTIMMUNGEN ZU DIESER SATZUNG 6 1 [ALLGEMEINES] 6 2 [ÄNDERUNGEN UND ABWEICHUNGEN] 6 3 [INKRAFTTRETEN] 6 2
3 Präambel Die Schülervertretung ist das Gremium der Kooperativen Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe Altentreptow (nachfolgend: KGS), welches die Schülerschaft vor den Organen der Schule vertritt. Die Klassensprechervollversammlung, der Schülerrat sowie deren Mitglieder sind dazu verpflichtet, im Sinne der Gesamtheit der Schüler zu handeln. Die Schülervertretung basiert auf dem Grundgesetz und allen anderen geltenden Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und dem Schulgesetz des Landes Mecklenburg- Vorpommern. Das Gremium unterliegt in allen Punkten dem Schulprogramm der KGS. 1. Klassensprechervollversammlung Die Klassensprechervollversammlung ist die nicht öffentliche Zusammenkunft von allen Klassensprechern und deren Stellvertretern. Aus ihrer Mitte wird der Schülerrat gewählt. 1 [Zusammensetzung, Einberufung, Leitung] (1) Die Klassensprechervollversammlung setzt sich aus allen Klassensprechern und deren Stellvertretern, dem Schülerrat und dem Schülersprecher zusammen. Der begleitende Lehrer des Schülerrats hat das Recht, bei einer solchen Versammlung anwesend zu sein. (2) Einberufen wird die Klassensprechervollversammlung durch den Schülerrat. Sie kann ebenfalls als Teilversammlung einberufen werden. In diesem Fall ist lediglich einer der beiden Klassensprecher dazu verpflichtet anwesend zu sein. Die Bekanntgabe von Terminen erfolgt mindestens 2 Wochen vor der Sitzung. (3) Geleitet wird die Versammlung durch den Schülersprecher oder ein anderes durch ihn bestimmtes Mitglied des Schülerrats. 2 [Beschlussfähigkeit, Wahlen, Abstimmungen und Beratungen] (1) Die Beschlussfähigkeit der Klassensprechervollversammlung ist bei Anwesenheit von mindesten 60% aller Mitglieder gewährleistet. Die Beschlussfähigkeit ist vor der Versammlung festzustellen. Ist die Beschlussfähigkeit bei einer Sitzung nicht gegeben, kann der Schülersprecher die Sitzung auflösen und zum nächstmöglichen Termin, bei dem die Beschlussfähigkeit generell gegeben ist, neu einberufen. (2) Wahlverfahren Das Wahlverfahren der Klassensprechervollversammlung wird geheim durchgeführt. Das Wahlergebnis wird mit einfacher Mehrheit entschieden. Sollte eine gleiche Anzahl der Stimmen auftreten, wird eine Stichwahl zwischen den übrigen Kandidaten durchgeführt. Es entscheidet ebenfalls die einfache Mehrheit. 3
4 (3) Abstimmungsverfahren Abstimmungen werden generell offen und mit Handzeichen durchgeführt. Auf Antrag eines Mitgliedes der Versammlung wird die entsprechende Abstimmung geheim durchgeführt. Das Abstimmungsverfahren wird mit einfacher Mehrheit entschieden. (4) Die Beratung einzelner Tagesordnungspunkte kann vom Schülersprecher für vertraulich erklärt werden. 3 [Sitzungen] (1) Die Klassensprechervollversammlung darf zweimal im Schuljahr einberufen werden. Die Dauer beträgt 90 Minuten. 4 [Protokollführung] (1) Der Schülerrat ist dazu verpflichtet über jede Sitzung der Klassensprechervollversammlung ein Protokoll zu führen. Inhalt des Protokolls ist die Erfassung der Anwesenheit, die Dauer der Sitzung, die Diskussionspunkte und die Beschlüsse. Der Protokollant wird im Vorfeld der Sitzung bestimmt. (2) Der Protokollinhalt des nicht vertraulichen Teils einer Sitzung ist den Schülern durch die Klassensprecher mitzuteilen. 5 [Anträge] (1) Anträge können von der gesamten Schülerschaft gestellt werden. Sie müssen in schriftlicher Form bis spätestens 2 Wochen vor der nächsten Sitzung beim Schülerrat eingereicht werden. Alle Anträge sind schriftlich zu begründen und müssen in der Klassensprechervollversammlung vom Antragsteller vorgetragen werden. (2) Über Anträge wird gemäß 1-2/3 abgestimmt. 4
5 2. Schülerrat Der Schülerrat der KGS ist das höchste Gremium der Schule zur Vertretung der Schülerschaft. Die Mitglieder werden aus der Klassensprechervollversammlung gewählt. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. 1 [Zusammensetzung, Einberufung, Leitung] (1) Der Schülerrat setzt sich zusammen aus den durch die Klassensprechervollversammlung gewählten Mitglieder und dem Schülersprecher. (2) Der Schülerrat tagt im Regelfall wöchentlich mindestens einmal. Der Schülersprecher hat das Recht Sondersitzungen einzuberufen. (3) Die Sitzungen werden vom Schülersprecher oder einem von ihm bestimmten Mitglied geleitet. 2 [Beschlussfähigkeit und Abstimmungen] (1) Die Beschlussfähigkeit einer Schülerratssitzung ist bei Anwesenheit von mindesten 60% aller Mitglieder gewährleistet. Die Beschlussfähigkeit ist vor der Sitzung festzustellen. (2) Abstimmungsverfahren Abstimmungen werden generell offen und mit Handzeichen durchgeführt. Auf Antrag eines Mitgliedes der Sitzung wird die entsprechende Abstimmung geheim durchgeführt. Das Abstimmungsverfahren wird mit einfacher Mehrheit entschieden. 3 [Ämter im Schülerrat] (1) Die Schülerratsmitglieder Die Schülerratsmitglieder haben die Aufgabe, den Schülersprecher bei seinen Tätigkeiten zu unterstützen. Sie können individuelle vom Schülersprecher gestellte Aufgaben übernehmen. Mitglied im Schülerrat kann jeder Schüler der KGS werden, der mindestens die 8. Klasse besucht und Klassensprecher oder vertretender Klassensprecher einer Klasse ist. Die Schülerratsmitglieder wählt die Klassensprechervollversammlung gemäß 1-2/2. (2) Der Schülersprecher Der Schülersprecher legt die Tagesordnungspunkte der Schülerratssitzungen fest. Er kann jeder Zeit Sondersitzungen einberufen. Des Weiteren hat er die Aufgabe, die Beschlüsse des Schülerrates und der Klassensprechervollversammlung bekannt zu geben. Schülersprecher kann jeder Schüler der KGS werden, der mindestens die 9. Klasse besucht und nach 5
6 2-3/1 Mitglied des Schülerrates ist. Den Schülersprecher wählt der Schülerrat gemäß 2-2/2 (3) Die Schülervertreter in der Schulkonferenz Die Vertreter der Schülerschaft in der Schulkonferenz werden durch die Klassensprechervollversammlung auf Vorschlag des Schülerrat gemäß 1-2/3 gewählt. Der Schülersprecher ist als Vertreter der Schülerschaft in der Schulkonferenz anwesend. Die Anzahl der restlichen Vertreter richtet sich nach den Vorgaben des Schulgesetzes MV ( 76 [3]). Ein weiteres Mitglied des Schülerrates wird als Vertretung bestimmt, sofern die Geschäftsordnung der Schulkonferenz dies zulässt. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. (4) Die Amtsdauer aller Ämter beträgt, sofern von dieser Satzung nicht anders bestimmt, zwei Jahre. Die Gültigkeit endet mit der ersten Klassensprechervollversammlung im dritten Schuljahr nach der Wahl. 4 [Protokollführung] (1) Über jede Sitzung des Schülerrates ist ein Protokoll zu führen. Der Protokollant wird im Vorfeld der Sitzung bestimmt. 3. Bestimmungen zu dieser Satzung 1 [Allgemeines] (1) Der Schülerrat verfügt über das Recht den Abschnitt Schülerrat dieser Satzung ohne das Einverständnis der Klassensprechervollversammlung für gültig zu erklären, zu ändern oder für nichtig zu erklären. (2) Diese Satzung ist allen Schülern der KGS öffentlich zugänglich zu machen. 2 [Änderungen und Abweichungen] (1) Diese Satzung kann nach 1-2/1 und 3 bzw. 2-1 und 2 mit einer 2/3- Mehrheit geändert werden. (2) Die Schülervertretung kann in besonderen Situationen von dieser Satzung abweichen. 3 [Inkrafttreten] Diese Satzung wurde am in ihrer Gesamtheit vom Schülerrat und der Klassensprechervollversammlung für gültig erklärt. 6
SMV-Satzung am Kepler-Gymnasium Freudenstadt Korrigierte Fassung vom 17.12.2008
SMV-Satzung am Kepler-Gymnasium Freudenstadt Korrigierte Fassung vom 17.12.2008 I Organe der SMV 1 Allgemeines SMV geht uns alle an. Die SMV fördert die Zusammenarbeit von Schülern und fördert eine Atmosphäre
MehrDie SMV ist Sache aller Schüler. Ihre Arbeit kann nur Erfolg haben, wenn sie von der Basis der Schülerschaft unterstützt wird.
Satzung der SMV des Auguste Pattberg - Gymnasiums Präambel Unter Berufung auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und das Schulgesetz des Landes Baden Württemberg regelt diese Satzung die Aufgaben
MehrFreundeskreis Horns Erben e.v.
Freundeskreis Horns Erben e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8 Zuständigkeit
MehrS a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.
S a t z u n g der Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. (In der Online-Fassung sind alle Angaben und Inhalte ohne Gewähr auf Richtigkeit) ursprüngliche Satzung vom 17.11.1988 geänderte
MehrGeschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe
Geschäftsordnung des Vereins Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe 1. Etage 1.1 Die Etagenversammlung Die Etagenversammlung tritt in der Regel zweimal pro Semester zusammen.
MehrVereinssatzung. 1 Name, Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Die KMU-Akademie e.v.. Er ist im Vereinsregister eingetragen. VR 10441 im AG Düsseldorf.
Vereinssatzung 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen Die KMU-Akademie e.v.. Er ist im Vereinsregister eingetragen. VR 10441 im AG Düsseldorf. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Düsseldorf. 3. Das Geschäftsjahr
MehrGewerbe-Verein Sangerhausen e. V. Satzung
Gewerbe-Verein Sangerhausen e. V. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Gewerbe - Verein Sangerhausen. Er hat seinen Sitz in Sangerhausen. Der Verein soll gem. 57 BGB in das Vereinsregister
MehrENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten
ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule
MehrSatzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates
Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Stand Präambel Der Deutsche Kulturrat e.v. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Seine Mitglieder sind acht Zusammenschlüsse von Bundeskulturverbänden.
MehrAufgaben und Gliederung der Feuerwehr
S A T Z U N G D E R G E M E I N D E F E U E R W E H R D E R S T A D T G L Ü C K S B U R G ( O S T S E E ) Aufgrund des 8 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren
MehrSatzung des M.R.C.03 Kerpen e.v.
Satzung des M.R.C.03 Kerpen e.v. (Stand 15.10.2009) (Mofa Rennclub 03 Kerpen e.v.) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Mofa Rennclub Kerpen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrJohannes Grande-Schule für Heilerziehungspflege. Straubing. 1 Name, Rechtsform, Sitz. Förderverein für die Johannes Grande-Schule in Straubing
Satzung des Fördervereins für die Johannes Grande-Schule für Heilerziehungspflege Straubing 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für die Johannes Grande-Schule in Straubing
MehrGeschäftsordnung. Präambel
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Abteilung Jugend, Ordnung, Bürgerdienste Kinder- und Jugendparlament Rathaus Friedenau, Niedstraße 1-2, 12159 Berlin Geschäftsordnung Präambel Das Kinder- und
MehrSATZUNG. der Anderen Baustelle Ulm e.v. Einrichtung der Jugendberufshilfe. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr S. 01. 2 Zweck des Vereins S.
SATZUNG der Anderen Baustelle Ulm e.v. Einrichtung der Jugendberufshilfe 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr S. 01 2 Zweck des Vereins S. 01 3 Gemeinnützigkeit S. 01 4 Mittel des Vereins, Haftung
MehrSatzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule
Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen
MehrFreundeskreis Weißrussland e.v.
Satzung des Vereins Freundeskreis Weißrussland e.v. beschlossen auf der Versammlung am 14. Oktober 1996 eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Erlangen am 18.12.1996 1 Name, Rechtsform, Sitz und
MehrSatzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.
Satzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.. Er ist in das Vereinsregister des
MehrSatzung zur Organisation und Nutzung des gemeinsamen Instituts für Medizintechnologie der Universität Heidelberg und der Hochschule Mannheim
Seite 529 Satzung zur Organisation und Nutzung des gemeinsamen Instituts für Medizintechnologie der Universität Heidelberg und der Hochschule Mannheim Zur Verbesserung ihrer Zusammenarbeit und zur gemeinsamen
MehrSatzung für den Kundenbeirat der Berliner Wasserbetriebe
Satzung für den Kundenbeirat der Berliner Wasserbetriebe Stand: 22.04.2014 Inhaltsverzeichnis: Präambel...2 1 Aufgaben, Kompetenzen...2 2 Zusammensetzung, Auswahlverfahren...3 3 Amtszeit...4 4 Organisation...4
Mehr8. Organe des Vereins Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
Satzung 1. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr a. Der Verein führte den Namen OpenTechSchool. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v. führen. b. Der Verein hat
MehrSatzung des Trägervereins Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v.
Satzung des Trägervereins Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Trägerverein Unser Freibad am See Wetter(Ruhr) e.v.. Im folgendem Verein genannt. Er soll in
MehrSchulverein Evangelische Schule Steglitz e.v. Satzung
Schulverein Evangelische Schule Steglitz e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Schulverein Evangelische Schule Steglitz. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
MehrSatzung des Vereins Die Benderstraße
Satzung des Vereins Die Benderstraße 1 Name, Zweck und Sitz der Gemeinschaft In dem Verein Die Benderstraße schließen sich diejenigen Bürger zusammen, die an einer prosperierenden, erfolgreichen und lebenswerten
MehrAkademie für Suizidprävention des Gesundheitsnetzes Osthessen (ASGNO)
Satzung 26.06.2007 Akademie für Suizidprävention des Gesundheitsnetzes Osthessen (ASGNO) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Akademie für Suizidprävention des Gesundheitsnetzes
Mehratzung des O tto-intze-haus e.v."
Satzung des Otto-Intze-Haus e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Otto-Intze-Haus" und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz
MehrGeschäftsordnung (GeschO) für die Gremien der
Geschäftsordnung (GeschO) für die Gremien der hochschule 21 ggmbh Ersteller Freigeber Version mbe; redaktionell überarbeitet: uso Senat GeschO/I/15.11.2005 Seite: 1 von 6 1 Einladung 3 2 Protokoll 3 3
MehrSatzung. 1 Name, Eintragung, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Eintragung, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Saidiana. Das ist kiswahili (suaheli), die Nationalsprache in Tansania und heißt so viel wie: Einander helfen. (2) Der
MehrS A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen
S A T Z U N G für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen (neue leben Lebensversicherung AG, neue leben Unfallversicherung AG, neue leben Pensionskasse AG) Inhaltsverzeichnis Seite Präambel 2 1
MehrSatzung für den Förderverein Rautalschule (e.v.)
Satzung für den Förderverein Rautalschule (e.v.) SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Rautalschule e. V. - im Folgenden Verein genannt - Der Verein hat seinen
MehrSatzung des Energie Forum Aachen e.v. vom 26.09.2012
Satzung des Energie Forum Aachen e.v. vom 26.09.2012 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 31.07.2012 gegründete Verein führt den Namen Energie Forum Aachen und hat seinen Sitz in Aachen. Er wird in das
Mehr3.2) Die Mitgliedschaft in der AG ist auf Schulen in Nordrhein-Westfalen begrenzt.
ORGANISATIONSSTATUT (Stand: 06.03.2015) 1) Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1) Der Zusammenschluss der nordrhein-westfälischen Gymnasien mit bilingualen deutsch-englischen Unterrichtsangeboten führt den Namen
MehrSatzung des Vereins Kinderkrebshilfe Münster e.v.
Satzung des Vereins Kinderkrebshilfe Münster e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Kinderkrebshilfe Münster e.v. Der Sitz des Vereins ist in Münster / Westfalen. Er ist im Vereinsregister
MehrSatzung des Evangelischen Fachverbandes Schuldnerberatung Rheinland-Westfalen-Lippe
Satzung Ev. Fachverband Schuldnerberatung SaFvbSb 314 Satzung des Evangelischen Fachverbandes Schuldnerberatung Rheinland-Westfalen-Lippe Vom 29. April 2009 (KABl. 2009 S. 169) Inhaltsübersicht 1 1 Name,
MehrSatzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen
Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen I. StugA 1 Mitgliedschaft Mitglied des Studiengangausschusses (im Folgenden StugA) kann jede*r immatrikulierte Student*in
MehrSatzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht
MehrSatzung der Fachschaft Sozialversicherung mit Schwerpunkt Unfallversicherung
Fachbereich Sozialversicherung Fachschaftsrat Sozialversicherung an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Gemäß 56 Absatz 1 Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31. Oktober 2006 (GV.
MehrSatzung des Vereins BoSprint - Bochumer Sprach und Integrationsmittlung e.v.
Satzung des Vereins BoSprint - Bochumer Sprach und Integrationsmittlung e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen BoSprint - Bochumer Sprach und Integrationsmittlung (2)
MehrSatzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.
Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
MehrS A T Z U N G. Den Kauf von Schulbüchern und sonstigen Lehrmitteln;
S A T Z U N G 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderer der Nabushome School e.v.. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Landshut, Registergericht eingetragen. Der Verein hat
MehrFC Bayern Fanclub Schwabachtal SATZUNG. 1 Name, Sitz und Vereinszweck
FC Bayern Fanclub Schwabachtal SATZUNG 1 Name, Sitz und Vereinszweck Der Verein führt den Namen FC Bayern Fanclub Schwabachtal. Er hat seinen Sitz in Kleinsendelbach, Landkreis Forchheim. Der Verein wurde
MehrReha und Gesundheitssportverein Salzgitter Bad e.v.
Inhalt 1. Allgemeines 2. Vorstand, Gesamtvorstand 3. Wirtschafts und Kassenführung 4. Bevollmächtigung zu Rechtsgeschäften 5. Versammlungen 6. Sitzungen 1. Allgemeines 1.1 Die gilt für alle Organe des
MehrFörderverein Luftrettungszentrum Christoph 29 (Hamburg)
Förderverein Luftrettungszentrum Christoph 29 (Hamburg) Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen: Förderverein Christoph 29. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden,
MehrSatzung. 1 Name und Sitz
Änderung der Satzung vom 30.12.1998 i. d. F. aus dem Jahr 2007 nach den Vorgaben des Art. 10 des Jahressteuergesetzes 2009 vom 19.12.2008 am 24.09.09 Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein soll in das Vereinsregister
MehrSATZUNG MOTORSPORTCLUB WIEBELSKIRCHEN
SATZUNG MOTORSPORTCLUB WIEBELSKIRCHEN Stand: 24.06.2007 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der am 29. November 1973 in Wiebelskirchen gegründete Verein führt den Namen Motorsportclub (MSC) Wiebelskirchen e.v.
Mehr1. Der Verein führt den Namen freundeskreis-jazz e.v. und ist in das Vereinsregister eingetragen. 2. Der Sitz des Vereins ist Illingen.
Satzung des freundeskreis - e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen freundeskreis-jazz e.v. und ist in das Vereinsregister eingetragen. 2. Der Sitz des Vereins ist Illingen. 2 Zweck des Vereins
MehrSatzung. des Katholischen Studentenwerks Saarbrücken e.v.
Satzung des Katholischen Studentenwerks Saarbrücken e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Katholisches Studentenwerk Saarbrücken e.v.". Er ist in das Vereinsregister einzutragen. Der Sitz des
MehrSatzung. Des Vereins. "Faschingsumzug Münchsmünster e.v."
Satzung Des Vereins "Faschingsumzug Münchsmünster e.v." Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Zweck des Vereins 3 Geschäftsjahr 4 Mitgliedschaft 5 Finanzen und Haftung 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8
Mehr4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung
SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz
MehrSatzung des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands e.v. Gewerkschaft Strafvollzug
Satzung des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands e.v. Gewerkschaft Strafvollzug Die in dieser Satzung verwendeten Funktionsbezeichnungen gelten für Frauen und Männer gleichermaßen. 1 Name
Mehr1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins
Marketing Alumni Münster Vereinigung der Freunde und Studenten des Marketing Centrums Münster an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster e.v. Satzung 1. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz
MehrVerein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)
Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in
MehrDEUTSCHER SPORTLEHRERVERBAND (DSLV) e.v. LANDESVERBAND THÜRINGEN SATZUNG
DEUTSCHER SPORTLEHRERVERBAND (DSLV) e.v. LANDESVERBAND THÜRINGEN SATZUNG 1 Name des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Deutscher Sportlehrerverband Thüringen e.v. (2) Er führt nach Eintragung in das
Mehr2 ZWECK 3 GEMEINNÜTZIGKEIT
SATZUNG Mitglied im: Deutschen Verband für Garde-und Schautanzsport e.v. (DVG) Bayerischer Landes-Sportverband e.v. (BLSV) Landes Tanzsportverband Bayern e.v. (LTVB) Fassung vom 20.05.2009 1 NAME UND SITZ
MehrVereinssatzung (beschlossen von der MV am 25.11.2008)
Vereinssatzung (beschlossen von der MV am 25.11.2008) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Konsens e.v., Verein zur Förderung der Mediation in Niedersachsen" und soll in das Vereinsregister
MehrEntwurf einer Neufassung der Vereinssatzung zum 01.01.2016
Der im Jahre 1958 als Fremdenverkehrsverein Melsungen ins Vereinsregister eingetragene Verein hat sich am 03. Juli 2013 einen neuen Namen gegeben und führt bisher den Namen KULTUR- & TOURIST-INFO MELSUNGEN
MehrRichtlinien Schüler-Partizipation. (vom 16. August 2010)
Richtlinien Schüler-Partizipation (vom 16. August 2010) Inhaltsverzeichnis 1. Schüler-Partizipation Oberstufe Gossau (SPOG)...3 2. Zusammensetzung des SPOG...3 3. Organisation der Delegiertenversammlung
MehrSatzung der Industrie- und Handelskammer Dresden
Satzung der Industrie- und Handelskammer Dresden Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Dresden hat in ihrer Sitzung am 14. September 2005 in Dresden gemäß 4 des Gesetzes zur vorläufigen
Mehr2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll
Mehrb) Eheleute sowie deren Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Familienmitgliedschaft)
Satzung 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen: BÜRGERGEMEINSCHAFT OBERAICHEN Er soll im Vereinsregister beim Amtsgericht Nürtingen eingetragen werden. Nach seiner Eintragung führt
MehrSatzung des Verbandes des höheren Verwaltungsdienstes in Mecklenburg Vorpommern e.v. (VHD MV)
Satzung des Verbandes des höheren Verwaltungsdienstes in Mecklenburg Vorpommern e.v. (VHD MV) 1 Name und Sitz des Verbandes (1) Der Verband führt den Namen "Verband des höheren Verwaltungsdienstes in Mecklenburg
MehrFÖRDERVEREIN BEGEGNUNGEN 2005 Internationaler Jugendaustausch und Jugendförderung e.v.
FÖRDERVEREIN BEGEGNUNGEN 2005 Internationaler Jugendaustausch und Jugendförderung e.v. 01. März 2006 2 Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Aufgabenrealisierung und Beteiligung 4 Gemeinnützigkeit
MehrSatzung der Römergarde Köln-Weiden e.v.
Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Römergarde Köln-Weiden e.v.". Sitz des Vereins ist Köln. Das Gründungsjahr ist 1962. Der Verein ist in das Vereinsregister
MehrS A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz
S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins
MehrSatzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.
Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rahmengeber und Perlentaucher. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrS a t z u n g. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Förderverein der Rathausplatz 3 Staatlichen Realschule Bruckmühl 83052 Bruckmühl Tel. 08062 / 72698-0 Fax 08062 / 72698-20 S a t z u n g 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein
MehrDEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG
DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den
MehrSatzung Sinstorfer Kinderstube e.v. Seite 1. Satzung
Seite 1 Satzung Der Verein führt den Namen Sinstorfer Kinderstube e.v.. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg; Vereinsregisternummer 10103. 1 (1) Der Verein führt die zuvor vom Hamburger Schulverein e.v.
MehrSatzung der Deutschen Gesellschaft für Ganzheitliches Coaching, DGCo
1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: Deutsche Gesellschaft für ganzheitliches Coaching, im Folgenden abgekürzt: DGCo. Der Sitz des Vereins ist München. Nach seiner Eintragung ins
MehrSatzung. des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Mecklenburg-Vorpommern
Satzung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Mecklenburg-Vorpommern Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (9. Kapitel SGB V) gründet mit Wirkung
MehrGeschäftsordnung. 1 Zuwahl von Mitgliedern
Geschäftsordnung Auf Grund des 18 ihrer Satzung vom 9. Juli 1949 in der Fassung der Änderungen vom 1. März 1957, 16. Februar 1991, 21. Februar 1997 und 15. Februar 2013 hat die Akademie in der Plenarsitzung
Mehralumni wp² - Wirtschaftspsychologie in Wissenschaft und Praxis e.v.
alumni wp² - Wirtschaftspsychologie in Wissenschaft und Praxis e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zweck 3 Gemeinnützigkeit 4 Erwerb der Mitgliedschaft 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder 6 Mitgliederbeiträge
MehrSatzung des Bürgerverein Burg/Dithmarschen e.v.
Satzung des Bürgerverein Burg/Dithmarschen e.v. Einleitung Der Bürgerverein wurde im Jahre 1896 gegründet. An Stelle der bisherigen Satzung tritt die Neufassung am 24.Februar 2008 in Kraft. 1 Name, Sitz,
MehrStatuten vom 4. Dezember 2014
Statuten vom 4. Dezember 2014 Art. 1: Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Unter dem Namen SQMH (Schweizerische Gesellschaft für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen) besteht ein Verein von unbestimmter
MehrSatzung. I. Name, Sitz, Geschäftsjahr, Zweck
Satzung I. Name, Sitz, Geschäftsjahr, Zweck 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Fachschaft der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Bielefeld.
MehrSatzung für den Seniorenbeirat. der Großen Kreisstadt Selb
Satzung für den Seniorenbeirat der Großen Kreisstadt Selb Die Stadt Selb erlässt auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August
MehrDer Betriebsrat der Musterfirma hat gemäß 36 BetrVG in der Sitzung vom xx.xx.xxxx folgende. Geschäftsordnung. 1 Geltung
Geschäftsordnung Der Betriebsrat der Musterfirma hat gemäß 36 BetrVG in der Sitzung vom xx.xx.xxxx folgende beschlossen. Geschäftsordnung 1 Geltung Die Geschäftsordnung gilt für die Dauer einer Amtsperiode.
MehrAllgemeine Bestimmungen
Satzung des Förderverein für die Fachschaft Informatik/Wirtschaftsinformatik der Carl-von-Ossietzky Universität Oldenburg e.v. Teil I Allgemeine Bestimmungen 1 Name, Sitz und Eintragung (1) Der Verein
MehrSatzung. des. Imkervereins Bad Soden am Taunus und Umgebung, gegr. 1866 e.v. Beschlussfassung April 1997 Geändert 12.01.1998
Satzung des Imkervereins Bad Soden am Taunus und Umgebung, gegr. 1866 e.v. Beschlussfassung April 1997 Geändert 12.01.1998 1 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Imkerverein Bad Soden am Taunus und Umgebung, gegr.
MehrSatzung. 1. Frankfurter Kindertagespflegeverein e.v. 1 Name und Sitz: 2 Zweck des Vereins
1 Name und Sitz: Satzung 1. Frankfurter Kindertagespflegeverein e.v. 1. Der Verein führt den Namen: 1. Frankfurter Kindertagespflegeverein, er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann
MehrS A T Z U N G 1 - Rechtsform, Name, Sitz 2 - Aufgabe 3 - Mitgliedschaft
S A T Z U N G 1 - Rechtsform, Name, Sitz 1. Der Verband hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. 2. Der Verein führt den Namen "Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e. V." 3. Der Sitz des
MehrS A T Z U N G. ADHS-Netzwerk Erzgebirge
1 S A T Z U N G ADHS-Netzwerk Erzgebirge 1. Präambel (1) Das ADHS-Netzwerk Erzgebirge ist ein hauptsächlich in den Grenzen des zukünftigen Erzgebirgskreises tätiges interdisziplinäres Netzwerk zur Verbesserung
MehrFörderverein der Musterschule e.v. Satzung
Förderverein der Musterschule e.v. Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am MM.TT.JJJJ Geändert auf der Mitgliederversammlung am MM.TT.JJJJ Stand vom 25.6.2015 Seite 1 von 6 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
MehrInhaltsübersicht: 3 Leitung der Hochschule 4 Vertretung des Präsidenten 5 Aufgaben 6 Amtszeiten
GRUNDORDNUNG der Hochschule für Fernsehen und Film in München (HFF) vom 9. Oktober 2007 geändert durch 1. Änderungssatzung vom 28. Oktober 2008 geändert durch 2. Änderungssatzung vom 23. Dezember 2011
MehrMännernetzwerk Dresden e.v.
Männernetzwerk Dresden e.v. Schwepnitzer Straße 10 01097 Dresden Tel Fax Mail Internet Anschrift Bank Steuernummer Vereinsregister Mitglied in 03 51 79 66 348 03 51 79 66 351 kontakt@mnw-dd.de www.mnw-dd.de
MehrSatzung. Name, Sitz und Zweck
Satzung 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der Verein führt den Namen Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e.v.. Die Eintragung beim Amtsgericht Krefeld erfolgte am 07.10.1982, 40 VR 2058. 2. Der
MehrKyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen
SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der
MehrSatzung des 1. Kart Club München e. V. im ADAC
Satzung des 1. Kart Club München e. V. im ADAC 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr I. Der am 12.Juli 1963 in München gegründete Club führt den Namen: 1. Kart Club München e.v. im ADAC. Er hat seinen Sitz in
MehrFreiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main - Rödelheim
Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main - Rödelheim gegründet 1859 Freiw. Feuerwehr Rödelheim Assenheimer Straße 24 60489 Frankfurt a.m. S A T Z U N G Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main - Rödelheim
MehrSatzung des Vereins. Medien-Club München e.v.
Satzung des Vereins Medien-Club München e.v. Art. 1 Name Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Medien-Club München. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen werden. Nach
MehrSatzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins
Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bottrop eingetragen werden und trägt dann den Namen Marketing für
MehrRENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen
RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen RENO BEMEN Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen e.v.. 2.
MehrStatuten. I. Organisation
Statuten I. Organisation Art. 1 Name, Rechtsform, Sitz Unter dem Namen tier-im-fokus.ch besteht ein selbständiger Verein im Sinne der Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Der Sitz des
MehrSatzung der Kürtener Tafel e. V. Stand 16.07.2014.
Satzung der Kürtener Tafel e. V. Stand 16.07.2014. Präambel Die Kürtener Tafel e.v. versteht sich als einen konkreten Beitrag sozial engagierter Menschen, die es sich zur Aufgabe machen, überschüssige
MehrSatzung der Freiwilligen Feuerwehr Heide-Süderholm
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Heide-Süderholm Aufgrund des 8 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl.
MehrElternverein der St. Stephanus-Schule Oestinghausen. Satzung. 1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins
Elternverein der St. Stephanus-Schule Oestinghausen Satzung Stand 04-09-14 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Elternverein der St. Stephanus-Schule. Sitz des Vereins ist Lippetal-Oestinghausen.
MehrSatzung von SWAN Deutschland e.v.
Satzung von SWAN Deutschland e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung Der Verein führt den Namen SWAN Deutschland e.v. Er hat seinen Sitz in 48431 Rheine, Deutschland, und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrSatzung INTERNATIONAL ASSOCIATION OF MICROSOFT CHANNEL PARTNERS GERMAN CHAPTER E. V. Erkrath, den 9. Mai 2011. Seite 1
Satzung INTERNATIONAL ASSOCIATION OF MICROSOFT CHANNEL PARTNERS GERMAN CHAPTER E. V. Erkrath, den 9. Mai 2011 Seite 1 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen International
MehrSatzung der Studierendenschaft der Hochschule Koblenz, Standort RheinAhrCampus Remagen.
Satzung der Studierendenschaft der Hochschule Koblenz, Standort RheinAhrCampus Remagen. Auf Grund des 108 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Hochschulgesetzes vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463) hat das Studierendenparlament
MehrSatzung des BVDI. 1 Name und Sitz des Verbands, Geschäftsjahr. 2 Zwecke und Ziele
Satzung des BVDI 1 Name und Sitz des Verbands, Geschäftsjahr 1. Der Verband führt den Namen Bundesverband Deutscher Insolvenzberater". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz
Mehr