Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Staatssekretär Franz Josef Pschierer, MdL

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1 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Staatssekretär Franz Josef Pschierer, MdL Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie München Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm Maximilianeum München Telefon Telefax Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom PI/G /1667 W vom Bitte bei Antwort angeben Unser Zeichen, Unsere Nachricht vom a/128/1 München, Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) vom 19. Juni 2017 betreffend Digitalbonus Bayern 2017 Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1.: Wie viele Unternehmen haben den Digitalbonus beantragt? (insgesamt und aufgeteilt nach Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus). Bislang stellten Unternehmen in Bayern Anträge. Auf den Digitalbonus Standard entfielen 84 %, auf den Digitalbonus Plus 13 %. Die übrigen Anträge verteilen sich mit 3 % auf Digitalbonus Standard mit Kredit, Digitalbonus Plus mit Kredit und Kredit allein. Frage la): Wie viele Anträge wurden genehmigt? (insgesamt und aufgeteilt nach Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus). Allen Antragstellern wurde der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt. Damit können die geplanten Initiativen förderunschädlich durchgeführt werden. Postanschrift Telefon Vermittlung öffentliche Verkehrsmittel München poststelle@stmwi.bayern.de U4, U5 (Lehel) Hausadresse: Telefax Internet 18, 100 (Nationalmuseum/ Prinzregentenstr. 28, München Haus der Kunst)

2 2 Dementsprechend wurden bisher 863 Anträge verbeschieden, die sich wie folgt verteilen: 803 Anträge zum Digitalbonus Standard, 10 Digitalbonus Standard mit Kredit 47 Anträge zum Digitalbonus Plus, 3 Digitalbonus Plus mit Kredit Es befinden sich noch ca Anträge in der Bearbeitung, die aufgrund der hohen Nachfrage noch nicht verbeschieden sind. Frage 1b): Wie vielen Unternehmen mussten aufgrund des ausgeschöpften Förderrahmens auf das nächste Jahr verwiesen werden? Hierzu lässt sich keine Zahl benennen. Kurz nach dem Schließen der Antragsplattform für die Zuschussvarianten wurden anfragende Unternehmen telefonisch darüber informiert, dass keine Anträge mehr gestellt werden können. Frage 2.: Wie verteilen sich die geförderten Unternehmen auf die Regierungsbezirke? (aufgeteilt nach Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus sowie kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen) Die Verteilung der geförderten Unternehmen auf die Regierungsbezirke ergibt sich aus untenstehender Tabelle. Die dort genannten Zahlen beziehen sich auf die 863 erstellten Bescheide. Standard (z.t. inkl. Kredit) Plus (z.t. inkl. Kredit) Summe Regierungsbezirk kleine U mittlere U kleine U mittlere U Mittelfranken Niederbayern Oberbayern Oberfranken Oberpfalz Schwaben Unterfranken

3 Frage 3.: Wie lag die durchschnittliche Fördersumme? (aufgeteilt nach kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen) Der Mittelwert der Fördersumme bei einem bewilligten Zuschuss betrug bei kleineren Unternehmen 9.360, bei mittleren Frage 3a): Wie hoch lagen die durchschnittliche Gesamtausgaben der Maßnahmen? (aufgeteilt nach kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen) Der Mittelwert der Gesamtausgaben betrug, ermittelt auf Basis der gestellten Anträge, bei kleinen Unternehmen E, bei mittleren E. Damit hat das Programm bisher bereits Digitalisierungsinitiativen im Mittelstand in Höhe von gut 80 Mio. E ausgelöst. Frage 4.: Aus welchen Branchen kommend die geförderten Unternehmen (aufgeteilt nach Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus und kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen). Die Verteilung der Anträge nach Branchen ergibt sich aus nachstehendem Diagramm. Hinsichtlich der Unterscheidung nach Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus sowie der Unternehmensgröße sind keine signifikanten Unterschiede zu verzeichnen. Auf eine differenzierte Darstellung kann daher verzichtet werden.

4 Verteilung der Anträge - Top 10 Branchen Verarbeit. Gew. 17% Handwerk 24% Handel 16% wiss. und tech. DL 4% Gastg., Tourismus 4% sonst. DL 5% N Bau 10% sonst. wirtsch. DL 5% Sonstiges 6% IKT 9% Frage 5.: In welche Maßnahmen wurde dabei investiert? (aufgeteilt nach Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus). Die Verteilung der Anträge nach den Maßnahmenschwerpunkten ergibt sich aus nachstehendem Diagramm. Hinsichtlich der Unterscheidung nach Digitalbonus Standard und Digitalbonus Plus sowie der Unternehmensgröße sind keine signifikanten Unterschiede zu verzeichnen. Deshalb kann auch hier auf eine differenzierte Darstellung verzichtet werden.

5 Verteilung der Anträge - Top 10 Schwerpunkte Firewall / Virenschutz 14% ERP 12% Server (*) 17% Datensich. 12% SCM / Logistik / WaWi 4% Begleitende DL 11% Ausbau Internetpräs. 5% Migration / Portierung 8% DMS / Archivierung 9% Frage 6.: Wie viele Unternehmen haben den Digitalbonus mit dem Digitalkredit kombiniert? (aufgegliedert nach Regierungsbezirk) Frage 7.: Wie viele Unternehmen haben nur einen Digitalkredit beantragt und wie viele Anträge wurden genehmigt? (aufgeteilt nach Regierungsbezirken) Die Antworten auf beide Fragen ergeben sich aus den Antragszahlen, die in nachstehender Tabelle zusammengefasst sind. Standard mit Plus mit Kredit Nur Kredit Regierungsbezirk Kredit Mittelfranken Niederbayern Oberbayern Oberfranken Oberpfalz Schwaben Unterfranken Summe

6 6 Frage 7a): Wie hoch lag hierbei die durchschnittliche Kreditsumme und welchen Anteil macht der Digitalkredit an der Gesamtinvestition aus? Belastbare Informationen liegen nur auf Basis bereits verbeschiedener Anträge vor. Da noch keine reinen Digitalkredite verbeschieden wurden, können hier keine Werte genannt werden. Frage 8.: In welcher Höhe soll der Digitalbonus für das Jahr 2018 aufgestockt werden, um auch alle Antragstellungen genehmigen zu bekommen? Der Digitalbonus soll noch in 2017 fortgeführt werden. Das StMWi unternimmt alles, um ab dem 1. August 2017 wieder Anträge zu ermöglichen sowie zeitnah den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu gewähren, damit die Projekte gestartet werden können. Die Entscheidung zur Mittelaufstockung ist dem Gesetzgeber vorbehalten. Mit freundlichen üßen. < Franz Jose schierer

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