Störungsfreiheit ist Voraussetzung für eine effiziente Frequenznutzung. Erreichung der Breitbandzeile der Bundesregierung

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1 Stellungnahme der ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber zu dem Diskussionspapier Mobile Media 2020 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.v. (ANGA) vertritt die Interessen von über 180 Unternehmen der deutschen Breitbandkabelbranche, darunter Kabel Deutschland, Unitymedia KabelBW, Tele Columbus, PrimaCom, NetCologne, Pepcom, wilhelm.tel und Deutsche Telekabel. Die Kabelnetzbetreiber der ANGA versorgen direkt oder indirekt ca. 18 Millionen Kabelkunden in Deutschland. Aktuell nutzen 4,2 Millionen Haushalte ihren Kabelanschluss auch als breitbandigen Internetzugang und für Telefonie. Die ANGA begrüßt das Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums, die knappen Frequenzressourcen effizient sowie bedarfs- und zeitgerecht zur Verfügung zu halten und hierbei eine so weit wie möglich störungsfreie Nutzung von Frequenzen sowohl bei drahtlosen als auch bei leitungsgebundenen Diensten sicherzustellen. Dabei müssen auch die Belange des Breitbandkabels berücksichtigt werden. Störungsfreiheit ist Voraussetzung für eine effiziente Frequenznutzung Die ANGA erklärt sich gerne bereit, an dem angestoßenen Diskussionsprozess zur möglichen Vergabe der Frequenzen im 700-MHz-Band konstruktiv mitzuwirken, um eine Klärung der in diesem Bereich besonders relevanten Frage der Koexistenz von bestehenden und zukünftigen Nutzungen herbeizuführen. Zu dem vorgestellten Diskussionspapier Mobile Media 2020 nimmt die ANGA in Ergänzung zu der mündlich vorgetragenen Einschätzung bei der Veranstaltung am Stellung wie folgt: Eine effiziente Neuordnung der verfügbaren Funkfrequenzen zwischen unterschiedlichen Frequenznutzungen ist unabdingbar zur Erfüllung der in dem Papier des BMWi angesprochenen gesellschaftlichen Ziele. Insbesondere zur Erfüllung der Breitbandziele der Bundesregierung kann es unter den nachfolgend erläuterten Rahmenbedingungen künftig ein sinnvoller Ansatz sein, den erhöhten Breitbandbedarf auch durch die Bereitstellung weiterer Funkfrequenzen für mobile Datendienste in weißen Flecken zu decken. Eine flächendeckende Versorgung mit 50 MBit/s-Anschlüssen bis 2018 wird nur durch einen Technologiemix erreichbar sein, bei dem neben kabelgebundenen auch funkgestützte Lösungen eine Rolle spielen. Dazu sollten auch im Bereich der Mobilfunkfrequenzen ausschließlich neue, spektrumseffiziente Techniken eingesetzt werden. Erreichung der Breitbandzeile der Bundesregierung nur durch Technologiemix möglich

2 Die bei und insbesondere im Nachgang zu der Vergabe der sog. Digitalen Dividende gesammelten Erfahrungen sollten aus Sicht der Kabelnetzbetreiber bei künftigen Vergabeverfahren schon vorab berücksichtigt werden. Im Fall der Digitalen Dividende sind leider erst nach der verbindlichen Vergabe der Frequenzen gemeinsam mit allen Beteiligten (Kabelnetzbetreibern, Mobilfunkbetreibern, Endgeräteherstellern und Bundesnetzagentur) Lösungen erarbeitet worden, um Störungen zu vermeiden bzw. bei konkreten Störungen Abhilfe zu schaffen. Dazu ist bei der Bundesnetzagentur im Ausschuss Technische Regulierung Telekommunikation (ATRT) eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, um zu der identifizierten Störungsproblematik konsensuale Lösungen zu finden. Es ist anzumerken, dass diese ATRT Arbeitsgruppe unter der Leitung der AG EMV auch im europäischen Kontext Ergebnisse geliefert hat, die bislang eine Vorreiterrolle einnehmen. Bereits im Zuge der TKG-Novelle 2012 hat die ANGA kritisiert, dass nach der Konzeption des neuen TKG das Kabel nicht mehr zu den geschützten Frequenznutzungen im Sinne des Telekommunikationsrechts zählt: Durch die Streichung der Frequenznutzung in und längs von Leitern aus dem TKG fällt das Kabel nicht mehr in den Regelungsbereich der Frequenzordnung. Dies hat zur Folge, dass sich der Schutz des Kabels erheblich reduziert. Im Rahmen der Versteigerung der Digitalen Dividende hat sich bestätigt, was zu befürchten war: Bei der Frequenzvergabe an den Mobilfunk wurden auf keiner Ebene des Vergabeverfahrens die Belange des Kabels berücksichtigt. Dies hat zur Folge, dass insbesondere in den Kabelendgeräten (TVs und Set-Top-Boxen) Störungen durch Mobilfunkanwendungen im Bereich LTE 800 zu erwarten sind. Dies bestätigen sowohl Messergebnisse der oben erwähnten Arbeitsgruppe im ATRT als auch von der ANGA eigenständig durchgeführte Tests. Aufgrund der derzeit noch geringen Penetration mit LTE Endgeräten und geringer Nutzung im 800-MHz-Band bei gleichzeitig räumlich überlappender Nutzung von Kabelnetzen bis in den Frequenzbereich von 862 MHz gibt es derzeit noch keine ausreichenden Erfahrungen zum tatsächlichen Umfang der Störungen. Dies wird sich jedoch in Kürze ändern: 2013 sollen LTE 800 fähige Smartphones eingeführt werden, sodass mit einer schnell steigenden Marktdurchdringung mit LTE-Endgeräten gerechnet werden kann. Es ist deshalb schon aus Gründen der Planungssicherheit auch für zukünftige Frequenznutzer erforderlich, in Zukunft bereits im Vergabeverfahren eine hinreichende Schutzwirkung für bestehende, normgerechte Installationen im Kabel sicherzustellen. Nur wenn bereits bei der Planung und der anschließenden Zuweisung von Funkfrequenzen mögliche Störungen identifiziert und berücksichtigt Kabelgebundene Frequenznutzung ist schutzwürdig Frage der Koexistenz ist im Vergabeverfahren zu berücksichtigen 2

3 werden, stehen die Nutzer von Kabelnetzdiensten (TV, Internet, Telefon etc.) zukünftig nicht völlig schutzlos dar. Entsprechend fordert die Kabelbranche, dass das Kabel bei der Vorbereitung künftiger Vergabeverfahren von Beginn an berücksichtigt wird. Ein gesetzlicher Auftrag hierzu ergibt sich nach Ansicht der ANGA bereits aus den Regulierungszielen im TKG. Dort wird dem Rundfunk ein Schutz unabhängig von der Art der Übertragung zugesichert, wovon auch das Kabel umfasst ist. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat im Rahmen der mündlichen Verhandlung zur Klage eines Mitgliedsunternehmens der ANGA gegen die Allgemeinverfügung der BNetzA zur Vergabe der Digitalen Dividende am grundsätzlich die Schutzwürdigkeit der bestehenden leitergebundenen Frequenznutzung bestätigt. Schutz des Rundfunks heißt Schutz des Kabels Dieser Aspekt der Koexistenz von Frequenznutzungen über unterschiedliche Medien und Netzwerke wird in dem Papier des BMWi noch nicht berücksichtigt und sollte unbedingt aufgenommen werden. Auch im Rahmen der von der TU Braunschweig durchgeführten Studie müssen die Auswirkungen neuer Funknutzungen auf das Kabel und insbesondere auf die Empfangsgeräte kabelgestützter und terrestrisch erbrachter Dienste hinreichend Berücksichtigung finden. Im Hinblick auf die vier unterschiedlichen Szenarien, die das BMWi zur Diskussion stellt, hält die ANGA Option 2 dann für zielführend, wenn bei der Vergabe der Frequenzen die Koexistenz mit kabelgebundenen Diensten gewährleistet wird. Aus technischer Sicht lässt sich diesem Anspruch nachkommen, indem die Vergabeentscheidungen an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. In Betracht käme etwa eine koordinierte Vergabe des 700-MHz- Bandes und des 2016 frei werdenden 900-MHz-Bandes: So könnte das 700-MHz-Band nur für den Downlink und das 900-MHz-Band als reines Uplink-Band festgelegt werden. Hieraus ergäben sich Vorteile sowohl im Hinblick auf die Frage der effizienten Nutzung des Spektrums (z.b. Wegfall der GAP-Lücke) als auch bezüglich der Koexistenz. Die folgende Grafik erläutert diese Vorteile. Koordinierte Vergabe des 700er und 900er Bandes 3

4 DL 700 MHz 700 MHz Band DL im 700 MHz Band, UL im 900 MHz Band Gewinn von 20 MHZ für die Breitbandversorgung UL 900 MHZ 10 MHz GAP Band 10 MHz GAP Band Breitband Kabel 694 MHz 790 MHz 862 MHz 880 MHz 960 MHz Abbildung zur Möglichkeit der frequenzökonomischen Nutzung des 700-MHz- und 900-MHz-Bandes mit zusätzlichem 20 MHz Gewinn der GAP Lücken Weiterhin könnte die Nutzung der Frequenzen mit unterschiedlichen maximalen Sendeleistungen belegt werden: Denkbar wäre, in ländlichen Gebieten eine höhere, im städtischen Umland eine mittlere und im Stadtgebiet nur eine niedrige Sendeleistung regulatorisch vorzuschreiben. Hierdurch würde sowohl dem Bedarf einer leistungsstarken Versorgung mit mobilem Breitband auf dem Land als auch der Verträglichkeit mit kabelgebundenen Diensten in Ballungsgebieten Rechnung getragen. Diese Idee basiert auf dem neuen Konzept des light radio cube, das von den Bell Labs entwickelt wurde und schon heute am Markt verfügbar ist. In Japan wird ein solches Konzept in Tokio mit Empfängern an Lichtmasten umgesetzt, bei dem die Zellengrößen und somit die verwendeten Leistungen möglichst gering gehalten werden. Unterschiedliche Sendeleistungen in unterschiedlichen Gebieten Ländlicher Bereich Vorstadt- Bereich DL: 40 dbm UL: 14 dbm städtischer Bereich Abbildung zur verträglichen Sendeleistung für UL und DL in den Städten, wie in dem Abschlussbericht der PG ESKM vorgeschlagen Die ANGA warnt ausdrücklich davor, in dem Frequenzbereich 470 MHz bis 694 MHz unkontrolliert hohe Sendeleistungen für Dienste wie z.b. 4

5 Cognitive Radio, Software Defined Radio oder ähnliche Dienste im Uplink- und Downlink-Bereich zuzulassen. Auch dürfen die hohen Sendeleistungen aus den oberen Frequenzbändern nicht direkt auf die unteren Frequenzbänder übertragen werden. Hier wären massive Störungen bereits vorhandener und von Millionen von Kunden genutzter Dienste zu erwarten, da es sich um den Kernbereich des im Kabel belegten Spektrums handelt. Sollten in diesen Frequenzbereichen höhere Sendeleistungen für einzelne Dienste an einzelnen Standorten erforderlich sein, so müssen diese einer Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung aller konkurrierenden Belange, einschliesslich des Kabels, unterliegen. Wie auf der Veranstaltung am intensiv diskutiert, müssen auch die WiFi-Anbindungen in öffentlichen Gebäuden und privaten Bereichen sowie die zukünftige flächendeckende Versorgung mit WiFi in über Festnetze gut angebundenen öffentlichen Bereichen bei der Frequenzanalyse berücksichtigt werden. Gerade in Wohnbereichen der Städte werden mobile Nutzer und potenziell auch Mobilfunkbetreiber die breitbandigen Dienste der Kabelnetzbetreiber oder xdsl-netze nutzen, um die mobilen Dienste über einen direkten Festnetzanschluss abzuführen. Auch die Aktivitäten zur Nutzung öffentlicher WiFi-Hot Spots müssen in einem Konzept der Mobile Media 2020 berücksichtigt werden. Die Zuweisung von Frequenzspektrum zur Bereitstellung von WiFi-basierten drahtlosen bis hin zu mobilen Anwendungen würde darüber hinaus auch den Druck zur Umwidmung von Frequenzspektrum unterhalb von 1 GHz deutlich reduzieren. Dieser bislang außer Acht gelassene Aspekt der Weiterentwicklung von drahtloser Breitbandversorgung muss im Rahmen der Mobile Media 2020 Strategie der Bundesregierung untersucht werden Berücksichtigung von WiFi- Anwendungen erforderlich In der gesamten Diskussion muss berücksichtigt werden, dass die Daten aus den Mobilfunknetzen immer wieder im Festnetz terminiert werden müssen. Das Mobilfunknetz ist daher kein abgeschlossenes System: Es muss eine Gesamt-System-Betrachtung durchgeführt werden. Dieser Ansatz fehlt bisher in der Strategie des BMWi und muss in die weitere Betrachtung aufgenommen werden. Damit würde das Gesamtverständnis rund um die Bedürfnisse eines schlüssigen Konzeptes für die Breitbandversorgung geschärft. Wichtig ist aus Sicht der Kabelbranche, dass das Verfahren um die 700-MHz-Frequenzen und ggf. weiterer Frequenzbereiche transparent abläuft und möglichst konsensuale Entscheidungen gefunden werden. Derzeit lässt sich noch nicht erkennen, wie die Vergabe der Frequenzen aus den 900- und 1800-MHz-Bändern, die von der Bundesnetza- 5 Koordinierung zwischen BMWi und BNetzA

6 gentur angestoßen wird, mit dem Konzept Mobile Media 2020 in Einklang zu bringen ist. Die von der BNetzA vorgestellten vier Optionen spiegeln sich nicht in den Aktivitäten zu Mobile Media 2020 wieder. Es ist nicht nachvollziehbar, dass im Rundfunk immer die neueste Übertragungstechnik eingesetzt wird, während im Mobilfunk weiterhin regulatorische Vorgaben bestehen, die die Nutzung ineffizienter Techniken vorgeben. Kritikwürdig ist auch, dass neu vergebenes Spektrum nicht für alle Dienste umfassend genutzt wird. Dass auch der Mobilfunk neue und störungsvermeidende Technologien einsetzen sollte, muss sich in dem Konzept Mobile Media 2020 zwingend wiederspiegeln. Schließlich müssen auch Lücken in der Standardisierung identifiziert und geschlossen werden, bevor eine Vergabe weiterer Frequenzen durch die BNetzA stattfindet. Dazu wird die Studie der TU Braunschweig einen wertvollen Beitrag leisten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Berücksichtigung des zeitlichen Verzugs zwischen der Einführung neuer Marktstandards und der Marktdurchdringung der Geräte beim Endverbraucher in Bezug auf die Vergabe- /Nutzungsfristen. Die ANGA schlägt vor, dass der ATRT sich des Themas 700-MHz- Frequenzen und Rundfunknutzung in Zusammenarbeit mit dem BMWi annimmt und die technischen Umsetzungskonzepte und deren mögliche Störpotenziale diskutiert. Dazu kann auch die Studie der TU Braunschweig als Grundlage herangezogen werden. Die ANGA ist gerne bereit, hierbei mitzuwirken. Berlin/Köln, den 26. November

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