Parkierungskonzept. Gemeinde Stein im Fricktal. 14. Mai 2014 BALLMER + PARTNER AG

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1 Gemeinde Stein im Fricktal Parkierungskonzept 14. Mai 2014 BALLMER + PARTNER AG dipl. Ingenieure ETH/SIA/SVI Distelbergstrasse 22, 5000 Aarau Tel

2 Gemeinde Stein im Fricktal - Parkierungskonzept Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Auftrag / Ablauf 1 2. Ist-Zustand Gebietsbezeichnung Bestehende Regelungen Gebühren für die Parkierung 2 3. Problemanalyse Fremdparkierung Fahrzeuge Anwohnende Fremdparkierung Gebiet alter Zoll Probleme Kurzzeitparkieren Bestehende Regelungen 4 4. Ziele 4 5. Massnahmenfächer Abgeltung gesteigerter Gemeingebrauch Blaue Zone / weisse Zone / Gebietsparkverbot mit Ausnahmen Parkuhren 7 6. Bewertung Massnahmenfächer 8 7. Umzusetzende Massnahmen Wohngebiete: weisse Zone und Parkkarte Tag + Nacht Gebiet alter Zoll: Parkverbot und Fahrverbot ausgenommen Zubringer, Parkkarte Tag + Nacht Weitere Aspekte Speziell bewirtschaftete Parkplätze Empfehlungen für private Parkfeldanbieter Ersatzabgabe Weitere Aspekte 13 Anhang Anhang 1 Parkierungsreglement Gemeinde Stein vom 7. Dezember 2014 Anhang 2 Bestehende/geplante Signalisationen und speziell bewirtschaftete Parkplätze Anhang 3 Beispiele von Höhen für Ersatzabgaben aus anderen Gemeinden Bearbeitung durch: Ballmer + Partner AG Dipl. Ingenieure ETH/SIA/SVI Distelbergstrasse Aarau Sachbearbeiter: Beni Stadler, MSc Geographie Stefan Ballmer, dipl. Bauingenieur ETH/SIA/SVI I:\13046 Stein Parkierung\Bericht\Parkierungskonzept Stein SCHLUSSFASSUNG.docx

3 Gemeinde Stein im Fricktal - Parkierungskonzept Seite 1/13 1. Auftrag / Ablauf Die Ballmer + Partner AG wurde von der Gemeinde Stein beauftragt, das Parkierungskonzept der Gemeinde zu optimieren: Analyse bestehender Parkierungsprobleme in der Gemeinde Formulieren von Zielen der Parkierungsregelungen Aufzeigen und Empfehlen möglicher Massnahmen Grobe Kostenabschätzung (Kosten für Detailprojekt und Ausführung) Unterstützung bei der öffentlichen Mitwirkung und bei Informationsveranstaltungen Diese Unterlagen werden für das Traktandum der Einwohnergemeindeversammlung benötigt. 2. Ist-Zustand 2.1 Gebietsbezeichnung Gebiet alter Zoll Gebiet Zentrum Gebiet Industrie Das Siedlungsgebiet der Gemeinde Stein lässt sich in mehrere Gebiete aufteilen. Das Gebiet Zentrum wird durch die K292 (Zürcherstrasse), die K293 (Schaffhauserstrasse) und die Münchwilerstrasse begrenzt. Zwischen der K293 und dem Rhein, bei der Holzbrücke, liegt das Gebiet alter Zoll. Südlich der Bahnlinie befindet sich das Gebiet Rüti. Im Norden der Gemeinde sind die grossen Industriebetriebe, vor allem im Bereich Chemie, angesiedelt. Gebiet Rüti

4 Gemeinde Stein im Fricktal - Parkierungskonzept Seite 2/ Bestehende Regelungen Im Gebiet Zentrum gilt Fahrverbot ausgenommen Zubringer, womit Fremdparkierung theoretisch unterbunden ist. Entlang der Brotkorbstrasse, der Langackerstrasse und der Wasserwerkstrasse sind knapp 50 Parkfelder markiert. Zudem sind bei einigen Strassenzügen und Knoten Sperrflächen markiert, um dort das Abstellen von Fahrzeugen zu verhindern. Im Gebiet alter Zoll sind knapp 30 Parkfelder, entlang der Rheinbrückstrasse und der Schönaustrasse, markiert. Ausserhalb der markierten Parkfelder ist das Parkieren verboten. Auf den Parkplätzen Friedhof Nord und Süd, Adler-Kreuzung und Schönaustrasse ist die Parkzeit auf 3 Stunden beschränkt. 2.3 Gebühren für die Parkierung Gemäss gültigem Parkierungsreglement (Anhang 1) ist das Dauerparkieren auf öffentlichen Parkplatzarealen (ohne Strassen) kostenpflichtig. Zusätzlich können Fahrzeugbesitzer beim regelmässigen Parkieren von Gesellschaftswagen, Lastwagen, Lastwagenanhängern, Wohnwagen und dergleichen dazu verpflichtet werden, bestimmte Plätze zu benützen oder das Parkieren solcher Fahrzeuge auf öffentlichem Grund zu unterlassen. Die Gebühren für das Dauerparkieren auf öffentlichen Parkplatzarealen sind wie folgt: Personenwagen und deren Anhänger schwere Motorwagen und deren Anhänger 1 Pro Monat CHF 40 Pro Monat CHF 60 Pro Jahr CHF 480 Pro Jahr CHF 720 Die öffentlichen Parkplatzareale beim Saalbau werden mittels einer zentralen Parkuhr bewirtschaftet. Die Gebühren betragen 50 Rappen pro Stunde in der Zeit von Montag bis Samstag zwischen 01:00 Uhr und 19:00 Uhr. 3. Problemanalyse 3.1 Fremdparkierung Im April 2013 wurde in der Industriezone die Bewirtschaftung der Parkfelder verschärft. Seither bekommen Mitarbeiter, welche mit dem öffentlichen Verkehr den Arbeitsweg in höchstens 45 Minuten bewältigen können, kein Parkfeld mehr zur Verfügung gestellt. Fahrzeuge werden von Mitarbeitern aus der Industriezone deshalb vermehrt auf öffentlichen Strassen in den Quartieren der Gemeinde Stein sowie auf den Parkplätzen Bustelbach und Saalbau abgestellt. Infolge der zu geringen Zahl von P+R Parkplätzen beim Bahnhof ist auch hier Fremdparkierung im Gebiet Zentrum zu beobachten. 1 Nach der Sanierung des Parkplatzes Bustelbach wird kein Abstellplatz mehr vorhanden sein für schwere Motorwagen und deren Anhänger

5 Gemeinde Stein im Fricktal - Parkierungskonzept Seite 3/ Fahrzeuge Anwohnende Bewohner der Gemeinde stellen vermehrt ihre Fahrzeuge auf den öffentlichen Strassen ab. Zum einen stehen Ihnen nicht genügend Parkfelder auf privatem Grund zur Verfügung (zum Beispiel für Zweit- und Drittautos oder für Firmenfahrzeuge über Nacht). Zum anderen wird von Mitgliedern der Arbeitsgruppe vermutet, dass kostenpflichtige Tiefgaragen grösserer Wohnüberbauungen gemieden werden und das Auto stattdessen kostenlos auf den öffentlichen Strassen abgestellt wird. Im Gebiet Zentrum sind knapp 50 Parkfelder, entlang der Brotkorbstrasse, der Langackerstrasse und der Wasserwerkstrasse markiert. 3.3 Fremdparkierung Gebiet alter Zoll Auf der Rheinbrückstrasse sind die Parkfelder wechselseitig (zur Temporeduktion) markiert. Entlang der Rheinbrückstrasse werden vermehrt Fahrzeuge mit deutschen Kennzeichen festgestellt. Ebenfalls stellen an manchen Nachmittagen unter der Woche und am Samstag viele Einkaufstouristen das Auto auf der Rheinbrückstrasse ab und gehen zu Fuss über die Holzbrücke nach Bad Säckingen zum Einkaufen. Diese Parkfelder führen zu erheblichem Suchverkehr im Gebiet. Werktags ab 16 Uhr und am Wochenende können die Parkplätze der Novartis Pharma AG mitbenutzt werden (die Schrankenanlagen sind zu diesen Zeiten ausser Betrieb). Von Einkaufstouristen können zu diesen Zeiten diese Parkplätze benutzt werden. Im Gebiet alter Zoll sind knapp 30 Parkfelder, entlang der Rheinbrückstrasse und der Schönaustrasse markiert. 3.4 Probleme Kurzzeitparkieren Bei der Post und der Neuen Aargauer Bank sind die Parkfelder häufig überbelegt und es werden Fahrzeuge auf öffentlichen Parkfeldern oder auf der Strasse abgestellt. Zudem wird bemängelt, dass vor allem am Abend und am Wochenende die Besucherparkfelder von Anwohnenden fremdgenutzt werden. Aus diesem Grund wurde die Parkierungssituation genauer untersucht: Parkfeldbestand 1994: 12 Parkfelder von der Post, 14 Parkfelder von der Bank. Parkfeldbestand 2013: 24 Parkfelder von der Post, 15 Parkfelder von der Bank. Heute gibt es also insgesamt 13 Parkfelder mehr als 1994 Die Neue Aargauer Bank hat auch hinter dem Gebäude Kundenparkfelder. Dies ist in der Bevölkerung kaum bekannt, weswegen diese kaum benutzt werden. Die Post vermietet Parkfelder an Mitarbeiter (Schalterangestellte, Briefträger etc.) für CHF 40 pro Monat. Inwiefern Parkfelder am Abend und am Wochenende von Anwohnenden belegt werden, konnte (noch) nicht abschliessend festgestellt werden.

6 Gemeinde Stein im Fricktal - Parkierungskonzept Seite 4/13 Die Filiale der Neue Aargauer Bank wird in naher Zukunft aufgehoben. Der Bankomat und ein Sitzungszimmer werden bestehen bleiben. Wie die restlichen Räumlichkeiten weiter verwendet werden, ist momentan noch nicht bekannt. Gesamtfazit: Es sind momentan genügend Parkfelder bei Post/Bank vorhanden, ein schlechtes Management und eine unklare Zuteilung der Parkfelder führen jedoch zu Mängeln bei der Parkierungssituation. Die Auswirkungen der Nutzungsänderung der Räumlichkeiten der Neuen Aargauer Bank müssen abgewartet werden. Bei den Verkaufsgeschäften (Migros, Coop, Denner, Brotkorbcenter) ist die momentane Parkierungssituation zufriedenstellend. Beim Coop ist die Parkdauer auf eine Stunde beschränkt, für die Parkfelder der Migros gelten die Regelungen der blauen Zone. Zwar wird die Tiefgarage des Denners zu wenig benutzt, dies führt jedoch nicht zu Parkierungsproblemen auf öffentlichem Grund, weil der Parkplatz beim Saalbau besteht. Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Parkplatz Saalbau ist von Montag bis Samstag ab der ersten Minute kostenpflichtig (zwischen 01:00 Uhr und 19:00 Uhr), zwischen 19:00 Uhr und 01:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Abstellen des Fahrzeuges kostenlos. Die kostenpflichtigen Zeiten wurden so angesetzt, um Vereinsmitgliedern am Abend das kostenlose Abstellen von Fahrzeugen zu ermöglichen. 3.5 Bestehende Regelungen Mit den bestehenden Regelungen könnte bereits eines der vier drängendsten Probleme (Problem 3.1 Fremdparkierung) mehrheitlich behoben werden, wenn die entsprechenden Kontrollen in regelmässigen Abständen durchgeführt würden. Die Kontrolle, ob es sich bei den abgestellten Fahrzeugen wirklich um Zubringer handelt, ist jedoch sehr aufwändig. Für die Industrie-Mitarbeitenden ist lediglich das Abstellen des Fahrzeuges auf den Parkplätzen Saalbau und Bustelbach sowie im Gebiet alter Zoll auf den markierten Parkfeldern (Rheinbrückstrasse, Schönaustrasse) erlaubt. 4. Ziele Auf Grund der Diskussion in der Kommission konnten die nachfolgenden Ziele formuliert werden: 1. Alle öffentlichen Parkfelder in der Gemeinde Stein sind am Tag und in der Nacht zu bewirtschaften 2. Die Massnahmen sollen wirtschaftlich tragbar sein 3. Für nicht erstellte Pflichtparkfelder werden Ersatzabgaben erhoben

7 Gemeinde Stein im Fricktal - Parkierungskonzept Seite 5/13 5. Massnahmenfächer Die Bewirtschaftung von Parkfeldern kann folgendes umfassen: Zeitliche Bewirtschaftung (blaue Zone, weisse Zone, Parkdauerbeschränkung z. B. auf max. 5 Stunden oder 15 Minuten, Parkverbot zu bestimmten Uhrzeiten) Einschränkung der Nutzergruppen (Parkverbot ausgenommen Anwohner, etc.) Monetäre Bewirtschaftung (Parkkarte, Parkuhren (Gebühren ab der ersten Minute)) Für die meisten der nachfolgend aufgeführten Massnahmen sind regelmässige Kontrollen Bedingung, damit eine Verbesserung der Parkierungssituation erreicht werden kann. 5.1 Abgeltung gesteigerter Gemeingebrauch Beschreibung Grundsätzlich sollten Fahrzeuge auf Parkfeldern auf privatem Grund abgestellt werden. Durch die Parkfelder entstehen für den Grundeigentümer Erstellungskosten beziehungsweise für den Mieter Mietkosten. Wenn ein Fahrzeug regelmässig auf der Strasse oder einem öffentlichen Parkplatz abgestellt wird ( Dauerparkieren ), wurden die Kosten für die Erstellung des Abstellplatzes vermieden. Von gesteigertem Gemeingebrauch spricht man, wenn eine öffentliche Sache von einem bestimmten Nutzer übermässig genutzt wird. Diese Nutzung ist dann nicht mehr bestimmungsgemäss oder nicht gemeinverträglich. Nach Gesetz ist der gesteigerte Gemeinverbrauch bewilligungspflichtig und für diese Bewilligung ist eine Benutzungsgebühr zulässig. Die Parkkarte ist eine Möglichkeit, Gebühren für den gesteigerten Gemeingebrauch zu erheben und das regelmässige Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund zu regeln. Parkkarten können in der Nacht, untertags oder während des ganzen Tages gültig sein. Problemlösung und Zielerreichung Einkaufstouristen können mit der Parkkarte nicht vom Abstellen des Fahrzeuges auf der Rheinbrückstrasse abgehalten werden, da das Fahrzeug regelmässig abgestellt werden muss, damit eine Parkkarte notwendig ist. Regelungen zu Parkkarten können im Parkierungsreglement festgelegt werden und dienen dem Erreichen des 1. und 2. Zieles. Kontrolle Um die Fahrzeuge zu identifizieren, für welche die Halter eine Parkkarte beziehen müssen, ist es notwendig, dass gleich nach Einführen der Parkkarten in einer Woche mehrmals am Tag und in der Nacht alle Fahrzeuge (Autonummern) erhoben werden.

8 Gemeinde Stein im Fricktal - Parkierungskonzept Seite 6/13 Auch bei den späteren Kontrollen müssen immer mehrere Kontrollen in der gleichen Woche durchgeführt werden, da ein einmaliges Abstellen von Fahrzeugen nicht der Gebührenpflicht untersteht und somit auch ohne Parkkarte nicht regelwidrig ist. Teilweise kann auf soziale Kontrolle zurückgegriffen werden, in dem häufig parkierte Autos ohne Parkkarte aus der Bevölkerung gemeldet werden. 5.2 Blaue Zone / weisse Zone / Gebietsparkverbot mit Ausnahmen Beschreibung In der blauen oder weissen Zone ist die Parkierungsdauer beschränkt. In der blauen Zone ist die Parkierung gesetzlich geregelt, in der weissen Zone kann die maximal erlaubte Parkierungsdauer von der Gemeinde festgelegt werden (z. B. 3 Stunden), wobei ebenfalls die Parkscheibe für die blaue Zone gestellt werden muss. Für längeres Parkieren können von der Gemeinde aus Parkkarten abgegeben werden. Regelungen zu weissen Zonen können im Parkierungsreglement festgelegt werden. Gleichzeitig müssen die blauen / weissen Parkfelder markiert beziehungsweise die entsprechenden Gebiete signalisiert werden. Beim Gebietsparkverbot ohne Parkkarte dürfen nur berechtigte Personen (z. B. Anwohner, Zubringer) ihre Fahrzeuge in den entsprechenden Gebieten abstellen. Problemlösung und Zielerreichung Normalerweise gilt in der blauen Zone in der Nacht keine Parkierungsbeschränkung. Das Laternenparking kann somit nur mit einer blauen Zone nicht unterbunden werden. Falls die Rheinbrückstrasse in eine weisse Zone integriert wird, kann die Fremdparkierung durch Einkaufstouristen nicht unterbunden werden, vor allem nicht wenn die maximal erlaubte Parkdauer allenfalls zu hoch angesetzt ist. Diese Massnahme dient dem Erreichen des 1. und 2. Zieles. Kontrolle In der blauen und weissen Zone ist die Kontrolle einfach, da lediglich überprüft werden muss, ob die erlaubte Parkdauer gemäss Scheibe überschritten wurde. Bei überschrittener Parkdauer und fehlender Parkkarte ist eine Busse auszustellen. Im Gegensatz zur Regelung Abgeltung gesteigerter Gemeingebrauch, wo die Kontrolle sporadisch erfolgen kann, sind hier viel häufigere Kontrollen notwendig. Beim Gebietsparkverbot ist die Kontrolle aufwändig, da zum Beispiel Besuch von Anwohnern ebenfalls im Gebiet parkieren darf. Die Parkierungsberechtigung muss jeweils im Einzelfall überprüft werden.

9 Gemeinde Stein im Fricktal - Parkierungskonzept Seite 7/ Parkuhren Beschreibung Wie beim Saalbau-Parkplatz könnte auch bei anderen Parkierungsmöglichkeiten das Abstellen des Fahrzeuges bereits ab der ersten Minute kostenpflichtig gemacht werden. Im Extremfall könnten sämtliche öffentlichen Parkfelder (inklusive Abstellmöglichkeiten auf den öffentlichen Strassen) bereits ab der ersten Minute kostenpflichtig werden. Gezahlt würde an zentralen Parkuhren. Nur markierte und nummerierte Parkfelder können mit Parkuhren versehen werden. Problemlösung und Zielerreichung Mit der Einführung von Parkuhren für alle Gemeindegebiete könnten alle Probleme behoben werden. Die Massnahmen wären jedoch sehr teuer und würden dem 2. Ziel widersprechen. Kontrolle Die Kontrolle bei Parkfeldern mit Parkuhren gestaltet sich einfach. Wurde die Parkzeit für ein Fahrzeug nicht bezahlt, ist eine Busse auszustellen. Damit die Parkgebühren auch tatsächlich bezahlt werden, müssen Kontrollen genügend häufig durchgeführt werden.

10 Gemeinde Stein im Fricktal - Parkierungskonzept Seite 8/13 6. Bewertung Massnahmenfächer Beim Variantenvergleich in der nachfolgenden Tabelle wird vorausgesetzt, dass die bestehenden Signalisationen erhalten bleiben und die aufgeführten Massnahmen zusätzlich realisiert werden. Problemlösung Zielerreichung Bewirtschaftung Beschreibung Massnahmen Fremdparkierung Fahrzeuge Anwohnende Fremdparkierung Rheinbrückstrasse Probleme Kurzzeitparkieren Bewirtschaftung aller Parkfelder Wirtschaftliche Massnahme Ersatzabgabe Kontrollaufwand Bestehende Regelungen "Nur Zubringer" auf den meisten Gemeindestrassen Parkfelder z. T. markiert Parkuhr beim Saalbau Ja Nein Ja Nein Nein Ja Nein hoch Schwach Parkkarten Tag + Nacht für Anwohner Ersatzabgabe Mittel Parkkarten Tag + Nacht für Anwohner Weisse Zone Rheinbrückstrasse Ersatzabgabe Stark Ganze Gemeinde Parkuhr Ganze Gemeinde Parkfelder markiert Zusätzlich möglich: Beschränkung Parkdauer, Parkkarte für Anwohner Ersatzabgabe Ja Ja Ja Nein Ja Ja Ja hoch Ja Ja Ja Nein Ja Ja Ja mittel Ja Ja Ja Ja Ja Nein Ja Gering

11 Gemeinde Stein im Fricktal - Parkierungskonzept Seite 9/13 7. Umzusetzende Massnahmen Am 24. Februar 2014 fand eine Orientierungsveranstaltung für die Bevölkerung und weitere Interessierte mit anschliessender Mitwirkung statt. Für detaillierte Resultate der Mitwirkung sei hier auf den Bericht " Auswertung der Mitwirkung" vom 22. April 2014 verwiesen. Für die Mitwirkung wurde für die Gebiete Zentrum und Rüti vorgeschlagen, das Dauerparkieren kostenpflichtig zu machen. Für den Parkplatz Schönaustrasse wurde eine Parkuhr mit Kostenpflicht rund um die Uhr, 7 Tage die Woche, empfohlen. Die geplante Parkuhr beim Parkplatz Bustelbach sollte, gleich wie diejenige beim Saalbau, von Montag bis Samstag von 01:00 bis 19:00 Uhr kostenpflichtig sein. Die mitwirkenden Personen waren zu einem grossen Teil mit der Analyse der bestehenden Probleme sowie mit den vorgeschlagenen Massnahmen einverstanden. Bemängelt wurde jedoch, dass der Kontrolle nicht genügend Gewicht beigemessen wurde (die Regionalpolizei hat wegen der Vereinfachung der Kontrolle die Einführung einer weissen Zone dringend empfohlen), dass Anwohner sowie Besucher des Gebietes alter Zoll ihre Fahrzeuge gar nicht mehr auf der Strasse abstellen können und die Gebührenpflicht beim Parkplatz Bustelbach am Samstag zu Konflikten mit Sportveranstaltungen führt. Die nachfolgenden Massnahmen berücksichtigen die Mitwirkung bereits. 7.1 Wohngebiete: weisse Zone und Parkkarte Tag + Nacht Beschreibung Für die Gebiete Zentrum und Rüti wird eine weisse Zone eingeführt (Anhang 2). In der weissen Zone darf maximal 3 Stunden parkiert werden. Die Ankunftszeit ist durch Stellen der Parkscheibe anzuzeigen. Anwohner, welche ihr Fahrzeug auf der öffentlichen Strasse länger als 3 Stunden abstellen möchten, können gegen Gebühr eine Dauerparkkarte auf der Gemeinde beziehen. Diese berechtigt zum unbeschränkten Parkieren im Gebiet der weissen Zone entlang der Strassen und auf den Parkplätzen ohne spezielle Bewirtschaftung (Kapitel 7.4), wo das Parkieren rechtlich erlaubt ist. Personen, welche ihr Fahrzeug länger als 3 Stunden abstellen möchten, können ebenfalls gegen Gebühr eine Tageskarte beziehen. Diese berechtigt zum Abstellen des Fahrzeuges an einem Kalendertag. Tageskarten werden im Gegensatz zu den Monats- und Jahreskarten, welche nur für Einwohner der Gemeinde Stein sind, allen Personen abgegeben. Für Angestellte der Gemeinde sowie für Lehrer wird eine eigene Karte ausgegeben, die nur entweder für den Parkplatz Schule oder den Parkplatz Bauamt Gültigkeit hat. Das Gebiet der weissen Zone muss jeweils an den Eingängen signalisiert werden. Dort wird auch auf die Pflicht zum Stellen der Parkscheibe sowie auf die Erlaubnis zum unbeschränkten Parkieren mit Parkkarte hingewiesen.

12 Gemeinde Stein im Fricktal - Parkierungskonzept Seite 10/13 Kontrolle In der weissen Zone ist die Kontrolle einfach, da lediglich überprüft werden muss, ob die erlaubte Parkdauer gemäss Parkscheibe überschritten wurde. Bei überschrittener Parkdauer und fehlender Parkkarte ist eine Busse auszustellen. Es sind regelmässige Kontrollen notwendig. Problemlösung und Zielerreichung Mit dieser Regelung kann Fremdparkierung (Problem 3.1) und der durch Anwohnende auf der Strasse abgestellten Fahrzeuge (Problem 3.2) behoben werden. Diese Regelung dient dem Erreichen des 1. und 2. Zieles. 7.2 Gebiet alter Zoll: Parkverbot und Fahrverbot ausgenommen Zubringer, Parkkarte Tag + Nacht Beschreibung Im Gebiet alter Zoll wird ein Parkverbot mit gleichzeitigem Fahrverbot ausgenommen Zubringer realisiert. Für die Schönaustrasse gilt dies vor dem Parkplatz Schönaustrasse. Anwohner und Besucher können auf der Gemeinde gegen Gebühr Dauerparkkarten beziehen. Diese berechtigen zum Abstellen des Fahrzeuges auf dem Parkplatz Schönaustrasse und auf den Strassen in den Gebieten Zentrum und Rüti. Fahrzeuge dürfen von Anwohnern und deren Besuchern nicht mehr auf der Strasse abgestellt werden. Das Parkverbot sowie das Fahrverbot ausgenommen Zubringer müssen signalisiert werden. Gleichzeitig kann das Fahrverbot ausgenommen Zubringer für Lastwagen aufgehoben werden. Das Fahrverbot ausgenommen Zubringer gilt bereits für das gesamte Gebiet Zentrum. Es wird somit eine einheitliche Regelung im grössten Teil des Gemeindegebietes eingeführt. Diese Variante wird von der Arbeitsgruppe bevorzugt, um vor allem die Rheinbrückstrasse aufzuwerten. Die durch die Aufhebung der Parkfelder verbreiterte Strasse soll mittel- bis langfristig auch baulich aufgewertet und dem Langsamverkehr mehr Gewicht beigemessen werden. Kontrolle Wenn das Parkieren im Gebiet alter Zoll verboten wird, ist die Kontrolle einfach. Auch hier ist jedoch eine regelmässige Kontrolle (auch abends und am Wochenende) notwendig. Beim Parkverbot kann auch auf soziale Kontrolle zurückgegriffen werden. Die Kontrolle der Fahrzeuge auf dem Parkplatz Schönaustrasse ist ebenfalls einfach. Wenn die Parkzeit überschritten wurde und keine gültige Parkkarte vorliegt, werden die Fahrzeughalter gebüsst.

13 Gemeinde Stein im Fricktal - Parkierungskonzept Seite 11/13 Problemlösung und Zielerreichung Mit dieser Regelung kann Fremdparkierung (Problem 3.1 und 3.3) verhindert werden. Diese Regelung dient dem Erreichen des 1. und 2. Zieles. 7.3 Weitere Aspekte Wenn in den Gebieten Zentrum oder Rüti vermehrt Fahrzeuge an Orten abgestellt werden, welche das Durchkommen von Löschfahrzeugen der Feuerwehr oder von grösseren landwirtschaftlichen Fahrzeugen behindern, soll dies mittels Signalisation (Parkverbot) oder Markierung (Parkverbotslinie oder Sperrflächen) verhindert werden. 7.4 Speziell bewirtschaftete Parkplätze Die speziell bewirtschafteten Parkplätze in der Gemeinde Stein sind in Anhang 2 ersichtlich. Mögliche Bewirtschaftungsvarianten wurden in den Kommissionssitzungen diskutiert und Bestvarianten ausgewählt. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle beschrieben. Parkplatz Beschreibung Kontrolle Problemlösung Zielerreichung Saalbau Parkuhr (bisherige Regelung). Progressive Gebührenentwicklung. Parkkarte nicht gültig. Bustelbach Parkuhr. Progressive Gebührenentwicklung. Parkkarte nicht gültig. Gemeindehaus Schule Parkierung kostenlos, nur für Besucher der Gemeindeverwaltung. Parkkarte nicht gültig. Parkierung nur für Berechtigte. Lehrer und weitere Angestellte können kostenlos oder gegen Gebühr die Berechtigung zum Parkieren erlangen. Kontrolle einfach, jedoch regelmässig notwendig. Bei abgelaufener Parkuhr ist eine Busse fällig. Kontrolle einfach, jedoch regelmässig notwendig. Bei abgelaufener Parkuhr ist eine Busse fällig. Die Kontrolle ist aufwändig, da im Einzelfall entschieden werden muss, ob ein Fahrzeug zu Recht abgestellt wurde. Regelmässige Kontrollen notwendig. Das Abstellen von Fahrzeugen (v.a. von Industrie-Mitarbeitenden) kann durch die Gebührenhöhe gesteuert werden. Das Abstellen von Fahrzeugen (v.a. von Industrie-Mitarbeitenden) kann durch die Gebührenhöhe gesteuert werden. Es kann besser gegen fremdparkierte Fahrzeuge (v.a. von Anwohnern) vorgegangen werden. Die Kontrolle ist einfach, Es kann besser gegen fremdparkierte weil die Berechtigten eine Parkkarte im Auto hinterlegen müssen. Halter gangen werden. Fahrzeuge vorge- von abgestellten Fahrzeugen ohne Parkkarte sind zu büssen. Ziel 1 und Ziel 2 werden erreicht. Ziel 1 und Ziel 2 werden erreicht. Ziel 1 und Ziel 2 werden erreicht. Ziel 1 und Ziel 2 werden erreicht.

14 Gemeinde Stein im Fricktal - Parkierungskonzept Seite 12/13 Parkplatz Beschreibung Kontrolle Problemlösung Zielerreichung Bauamt Friedhof Nord und Süd Adler- Kreuzung Kontrolle einfach, jedoch Dauerparkierer/ regelmässig notwendig. Fremdparkierer können verhindert wer- Bei abgelaufener Parkuhr ist eine Busse fällig. den. Schönaustrasse Parkierung nur für Berechtigte. Berechtigt sind Angestellte und Besucher Bauamt und Bauverwaltung. Angestellte können kostenlos oder gegen Gebühr die Berechtigung zum Parkieren erlangen. Parkierung kostenlos, Parkzeit beschränkt auf 3 Stunden. Anpassung der Signalisation, neu Pflicht zum Stellen der Parkscheibe (wie übriges Gebiet Zentrum). Parkkarte nicht gültig. Parkuhr. Durchgehende Gebührenpflicht (24 Stunden am Tag, 7 Tage pro Woche). Angleichen der Tarife an diejenigen beim P+R Bahnhof (CHF 6 pro Tag). Parkkarte nicht gültig. Die Kontrolle ist für die Fahrzeuge mit Parkkarte zwar einfach, für die anderen Fahrzeuge jedoch aufwändig, da im Einzelfall entschieden werden muss, ob ein Fahrzeug zu Recht abgestellt wurde. Regelmässige Kontrollen notwendig. Kontrollen vereinfacht, da mit gestellter Parkscheibe bereits bei einmaliger Kontrolle ersichtlich ist, ob ein Fahrzeughalter gebüsst werden kann. Regelmässige Kontrollen notwendig. Es wurden keine Ziel 1 und Ziel 2 Probleme festgestellt. werden erreicht. Dauerparkierer können einfacher identifiziert und gebüsst werden. Weisse Zone, Parkieren mit Parkkarte. regelmässig notwendig. Kontrolle einfach, jedoch Auf dem Parkplatz Bei abgelaufener Parkzeit und ohne gültige Schönaustrasse wird eine weisse Zone eingeführt. Ebenfalls sind Fahrzeughalter gebüsst. Parkkarte werden die dort Parkkarten (z. B. Anwohner Gebiet alter Zoll, Tagesparkkarten) gültig. Das Abstellen von Fahrzeugen wird durch die Höhe der Kosten der Parkkarten beeinflusst. Ziel 1 und Ziel 2 werden erreicht. Ziel 1 und Ziel 2 werden erreicht. Ziel 1 und Ziel 2 werden erreicht. 7.5 Empfehlungen für private Parkfeldanbieter Infolge der veränderten Parkierungsregelung auf öffentlichem Grund besteht die Gefahr, dass Fremdparkierer auf privaten Grund ausweichen (z.b. Restaurationsbetriebe Verkaufsgeschäfte etc.). Bei Bedarf sollten deshalb Private geeignete Massnahmen treffen, um gegen die fremdparkierten Fahrzeuge vorzugehen (Bewirtschaftung und Kontrolle durch die Regionalpolizei oder richterliches Verbot).

15 Gemeinde Stein im Fricktal - Parkierungskonzept Seite 13/ Ersatzabgabe Beschreibung Sobald eine Gemeinde eine Ersatzabgabe für nicht erstellte Parkfelder einführen will, ist dafür gemäss neuem Baugesetz ein Reglement notwendig. Im Parkierungsreglement wird festgehalten, wie viel Ersatzabgabe pro Parkfeld ein Eigentümer von einer Immobilie zu entrichten hat, wenn für die Immobilie (abhängig von der Nutzung) nicht genügend Parkfelder auf privatem Grund oder in der Nähe erstellt werden können. Aus diesem Grund sollen im Parkierungsreglement die Grundlagen für die Ersatzabgabe festgehalten werden. Im Anhang 3 sind Beispiele für Höhen von Ersatzabgaben für nicht erstellte Pflichtparkfelder aus anderen Gemeinden ersichtlich. Gemäss Beschluss Kommission soll die Höhe der Ersatzabgabe pauschal CHF 5'000 pro Parkfeld im ganzen Gemeindegebiet betragen. Die Einnahmen werden gemäss Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG) 58 Abs. 4 verwendet Kontrolle Bei der Eingabe der Baubewilligung muss kontrolliert werden, ob die notwendige Anzahl von Parkfeldern auf der Parzelle der Überbauung oder in der Nähe realisiert werden kann. Wenn diese nicht realisiert werden können, sind entsprechende Ersatzabgaben pro Parkfeld zu leisten Problemlösung und Zielerreichung Die Ersatzabgabe dient dem Erreichen des 3. Zieles. 8. Weitere Aspekte Ein weiteres Ziel der Gemeinde ist, Carsharing und Fahrgemeinschaften in der Gemeinde zu fördern. Dieses Ziel kann mit Hilfe des Parkierungskonzepts oder des Parkierungsreglements nicht erreicht werden. Die Gemeinde sollte jedoch im Rahmen von Sondernutzungsplanungen und bei grösseren Bauvorhaben Carsharing und Fahrgemeinschaften vorschreiben beziehungsweise die Bauherrschaft dazu ermuntern.

16 Anhang 1 Gemeinde Stein PARKIERUNGSREGLEMENT 5080 Laufenburg, 07. Dezember 2008 Gemeindeversammlung Auftrags-Nr

17 Anhang 1 INHALTSVERZEICHNIS 1 DAUERPARKIEREN AUF ÖFFENTLICHEN PARKPLATZAREALEN (OHNE STRASSEN) Dauerparkieren Haftpflicht Bewilligung Meldepflicht Gesellschaftswagen, Lastwagen Parkplatznachweis 2 2 GEBÜHRENFESTLEGUNG Gebührenansätze Mehrwertsteuer Gebührenanpassung Gebührenerhebung Verwendungszweck Zuwiderhandlung 3 3 GEBÜHRENPFLICHTIGE PARKPLÄTZE Zentrale Parkuhr Gebührenfestsetzung Maximale Gebühr Gebührenfreie Zeit Gebühreneinzug Gebührenfälligkeit 3 4 SCHLUSSBESTIMMUNG Inkrafttreten 4

18 Anhang 1 Personenbezeichnungen Die in diesem Reglement verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter.

19 Anhang 1 Gemeinde Stein - Parkierungsreglement Seite 1 Die Einwohnergemeinde Stein, gestützt auf 20 Abs. 2 lit. i des kantonalen Gesetzes über die Einwohnergemeinde (Gemeindegesetz, GG) vom 19. Dezember 1978 und 103 des kantonalen Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom 19. Januar 1993 beschliesst: 1 DAUERPARKIEREN AUF ÖFFENTLICHEN PARKPLATZAREALEN (OHNE STRASSEN) 1 Dauerparkieren 1 Der Bewilligungs- und Gebührenpflicht sind Fahrzeugbesitzer unterstellt, welche mangels Parkierungsmöglichkeiten regelmässig ihr Fahrzeug auf öffentlichen Parkplatzarealen (ohne Strassen) abstellen. 2 Als Fahrzeugbesitzer gilt der Halter oder der Benutzer des Fahrzeuges. 3 Gesuche für die Bewilligung sind an den Gemeinderat zu richten. 2 Haftpflicht Die Erteilung einer Parkierungsbewilligung hat keine Haftpflichtfolgen für die Gemeinde. 3 Bewilligung 1 Die Bewilligung wird erteilt gegen Entrichtung einer Gebühr. 2 Die Bewilligung wird mit Erlass dieses Reglementes allen Fahrzeugbesitzern erteilt, die mangels anderer Parkierungsmöglichkeiten auf einen Abstellplatz auf öffentlichem Grund angewiesen sind. 3 Dauermietern kann ein reservierter Parkplatz zugewiesen werden. 4 Als Parkierungsbewilligung wird von der Gemeindeverwaltung eine Parkkarte abgegeben. Diese muss gut sichtbar hinter der Frontscheibe angebracht werden. 4 Meldepflicht Der Fahrzeugbesitzer hat innert Monatsfrist das Abstellen des Fahrzeugs auf öffentlichem Grund oder den Wegfall der Gebührenpflicht zu melden. Die Gebühr ist solange zu entrichten, bis der Nachweis des Wegfalles der Gebührenpflicht erbracht ist.

20 Anhang 1 Gemeinde Stein - Parkierungsreglement Seite 2 5 Gesellschaftswagen, Lastwagen Beim regelmässige Parkieren von Gesellschaftswagen, Lastwagen, Lastwagenanhängern, Wohnwagen und dergleichen können Fahrzeugbesitzer verpflichtet werden, bestimmte Plätze zu benützen oder das Parkieren solcher Fahrzeuge auf öffentlichem Grund zu unterlassen. 6 Parkplatznachweis Auf Verlangen der Kontrollbehörde hat der Fahrzeugbesitzer den Nachweis zu erbringen, dass ihm auf privatem Grund ein Parkplatz zur alleinigen Benützung zur Verfügung steht. 2 GEBÜHRENFESTLEGUNG 7 Gebührenansätze Für die Gebührenfestsetzung für Dauerparkieren auf öffentlichem Grund gilt folgender Gebührenrahmen: a) für Personenwagen und deren Anhänger. pro Monat Fr pro Jahr Fr b) für schwere Motorwagen und deren Anhänger. pro Monat Fr pro Jahr Fr Mehrwertsteuer Alle festgelegten Abgabentarife verstehen sich ohne Mehrwertsteuerzuschlag. Die von der Gemeinde für ihre Leistungen zu erbringende eidgenössische Mehrwertsteuer wird den Abgabepflichtigen zusätzlich zu den Abgaben auferlegt. Sie wird separat ausgewiesen und ist mit der Abgabenverfügung zur Zahlung fällig. 9 Gebührenanpassung Die Gebühren (Preisstand April 2000) werden vom Gemeinderat nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes angepasst, sobald sich dieser um 10 Punkte verändert hat. 10 Gebührenerhebung 1 Die Gebühr wird halbjährlich zum voraus erhoben. 2 Wird ein Fahrzeug mindestens während zwei Monaten nicht auf öffentlichem Grund parkiert, so werden bereits entrichtete Gebühren auf Gesuch hin zurückerstattet, wobei nur volle Kalendermonate in Betracht fallen.

21 Anhang 1 Gemeinde Stein - Parkierungsreglement Seite 3 11 Verwendungszweck Die erhobenen Gebühren werden nach Abzug der Kontroll- und Verwaltungskosten ausschliesslich für die Verzinsung und Amortisation öffentlicher Parkplätze sowie für den Ausbau und Unterhalt des öffentlichen Grundes verwendet. 12 Zuwiderhandlung Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden im Rahmen der dem Gemeinderat gemäss Baugesetz zustehenden Strafkompetenz geahndet. Die Ahndung gemäss Strassenverkehrsgesetzgebung bleibt vorbehalten. 3 GEBÜHRENPFLICHTIGE PARKPLÄTZE 13 Zentrale Parkuhr Die öffentlichen Parkplatzareale beim Saalbau werden mittels einer zentralen Parkuhr bewirtschaftet. 14 Gebührenfestsetzung Der Gemeinderat bestimmt den Gebührenansatz unter Berücksichtigung von Wochentag, Tageszeit und Verkehrsfrequenz im Rahmen dieses Reglements. 15 Maximale Gebühr Die Parkierungsgebühr beträgt maximal Fr / Stunde. 16 Gebührenfreie Zeit In der Zeit von bis Uhr wird keine Parkierungsgebühr erhoben. 17 Gebühreneinzug Die Parkierungsdauer und die Parkierungsgebühr werden durch eine zentrale Parkuhr erfasst beziehungsweise eingezogen. 18 Gebührenfälligkeit Die Gebühr ist unmittelbar nach Belegung eines Parkplatzes zu entrichten.

22 Anhang 1 Gemeinde Stein - Parkierungsreglement Seite 4 4 SCHLUSSBESTIMMUNG 19 Inkrafttreten Dieses Reglement tritt durch den rechtskräftigen Beschluss der Gemeindeversammlung in Kraft. 20 Parkplatznachweis Auf Verlangen der Kontrollbehörde hat der Fahrzeugbesitzer den Nachweis zu erbringen, dass ihm auf privatem Grund ein Parkplatz zur alleinigen Benützung zur Verfügung steht. Von der Gemeindeversammlung beschlossen am 1. Dezember Reglementsänderung (Zentrale Parkuhr) durch die Gemeindeversammlung am 7. Dezember 2008 beschlossen. IM NAMEN DER GEMEINDEVERSAMMLUNG Gemeindeammann sig. Hansueli Bühler Gemeindeschreiber sig. Sascha Roth \\S11\sys\daten\Stein\01\25\Planung\32 Parkierungsreglement Gemeindeversammlung.doc VO / SG /

23 Gemeinde Stein im Fricktal - Parkierungskonzept Anhang 2 Anhang 2: Bestehende/geplante Signalisationen und speziell bewirtschaftete Parkplätze Gebiet Industrie Gebiet alter Zoll 8 Weisse Zone + Parkkarte T30 Fahrverbot ausgenommen Zubringer Parkverbot Einführung Parkkarte Monats- und Jahreskarte für Bewohner; Tageskarten für Besucher; Gültigkeit in den Gebieten Zentrum und Rüti sowie auf dem Parkplatz Schönaustrasse Parkuhr 1 4 Nur Berechtigte Parkkarte 3 Nur Berechtigte Gebiet Zentrum Weisse Zone Parkzeit max. 3h 6 6 T30 Fahrverbot ausgenommen Zubringer Weisse Zone Parkkarte Nur Berechtigte Parkkarte 2 Parkuhr 5 7 Parkuhr Gebiet Rüti Weisse Zone Parkkarte 1 Parkplatz Saalbau 5 Parkplatz Bauamt 2 Parkplatz Bustelbach 6 Friedhof Nord und Süd Bestehend Geplant 3 Gemeindehaus 7 Parkplatz Adler-Kreuzung 4 Parkplatz Schule 8 Parkplatz Schönaustrasse

24 Gemeinde Stein im Fricktal - Parkierungskonzept Anhang 3 Anhang 2: Beispiele für Höhen von Ersatzabgaben aus anderen Gemeinden Gemeinde Gebiet Ersatzabgabe/ Parkfeld [CHF] Aarau Zentrumszone, Kernzonen Altstadt und Laurenzenvorstadt, Altstadtzone, Spezialzone Bahnhof Wohn- und Gewerbezone 5, Arbeitszone, Spezialzonen Bahnhof und Torfeld Süd, Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Einfamilienhauszone, Wohnzonen, Gewerbezonen 3 und 4, Industriezone 8'000 6'000 4'000 Aarburg Pauschal 4'000 Brugg Gebietsklasse 1 (Altstadtzone) 6'000 Gebietsklasse 2 (Kerngebiet) 6'000 Keine Gebietsklasse 4'000 Döttingen Pauschal 5'000 Ennetbaden Pauschal 8'000 Muri Kernzonen 7'000 Wohn und Gewerbezonen 6'000 Industriezonen und Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen 4'000 Neuenhof Pauschal 6'000 Rheinfelden Zonen 1 und 2 9'000 Zone 3 5'000

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