AUSSCHREIBUNG SAISON

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1 Tauchsportverband Nordrhein-Westfalen e.v. UNTERWASSERRUGBY SPIELBETRIEBSLEITUNG AUSSCHREIBUNG SAISON für die Landesliga Nordrheinwestfalen im Unterwasserrugby 1. Ausschreibungsbestimmungen Gespielt wird nach den Internationalen Regelwerk UWR (Deutsche Fassung), nach der Wettkampfordnung UWR des VDST und der Schiedsrichterordnung des VDST. Grundlage ist die jeweils gültige Fassung! Die aktuellen Regelwerke und Ordnungen sind auf der Homepage des VDST (FB Leistungssport) bereitgestellt. Die schriftliche Kommunikation während der Saison wird, soweit dies möglich ist, ausschließlich per geführt. Die teilnehmenden Mannschaften haben daher unbedingt eine -anschrift mitzuteilen. 2. Veranstalter Veranstalter für die Meisterschaftsspiele in der Landesliga NRW ist der Tauchsportverband Nordrhein-Westfalen e.v.! Ausrichter ist die im Spielplan erstgenannte Mannschaft (Heimmannschaft) oder die Mannschaft, die ein Turnier ausrichtet. 3. Austragungsort- und zeit Die Spiele finden in den Bädern der mit Heimrecht spielenden Vereine / Mannschaften statt. Ort und Zeit der Spiele werden den Vereinen / Mannschaften durch die Spielbetriebsleitung bekannt gegeben. Die Relegationsspiele finden in einem neutralen Bad statt, es sei denn die spielberechtigten Mannschaften stimmen der Verlegung in ein nicht neutrales Bad zu. Tauchsportverband Nordrhein-Westfalen e.v. Seite 1 von 6

2 4. Teilnahmeberechtigtigung An den Tabellenspielen der Unterwasserrugby Landesliga des TSV NRW sind alle Vereine / Mannschaften teilnahmeberechtigt, die Mitglied im VDST und Landesverband NRW sind. Eine sportliche Qualifikation wird nicht vorausgesetzt. 5. Meldung / Startgenehmigung a) Das anliegende Anmeldeformular als auch der Spielermeldebogen müssen ausgefüllt postalisch oder via bis zum an den Spielbetriebsleiter Carsten Burmeister geschickt werden. Adresse: Am Schulberg Köln Carsten.Burmeister@posteo.de, Tel b) Ein Zahlungseingang der Saisongebühr muss bis zum erfolgt sein. c) Die Spielerpässe der im Spielermeldebogen genannten Spieler müssen dem Spielbetriebsleiter vorliegen. Ein ausreichend hoch frankierter Rückumschlag ist beizufügen. Ohne einen solchen, werden diese NICHT zurückgesandt. Die Spielerpässe sind als Dokumente zu betrachten und dürfen nur noch im ausgelieferten Original verwendet werden! Es dürfen keine zusätzlichen Seiten eingeklebt oder Seiten entfernt werden. Der Pass darf an keiner Stelle übermalt oder unkenntlich gemacht werden. Der Pass muss ein aktuelles Foto vom entsprechenden Spieler enthalten. Die sportärztliche Untersuchung, die Lizenz für die laufende Saison und andere Eintragungen müssen im Pass an den dafür vorgesehenen Stellen eingetragen werden. Lose oder eingeklebte Einlegeblätter sind nicht zulässig! Sollten Zweifel bestehen, sollte ein neuer Pass angeschafft werden Die sportärztliche Untersuchungen der Spieler müssen für die gesamte Spielsaison, also bis zum , gültig sein. d) Die Anmeldung ist nur möglich, falls entsprechend der Spielstärke des meldenden Vereins die qualifizierten Schiedsrichter und Protokollführer gleichfalls gemeldet werden (siehe Punkt 8 dieser Ausschreibung. e) Das o.g. Formular Spielermeldebogen ist auch bei Spielernachmeldungen immer aktualisiert postalisch mit den Pässen oder elektronisch via an den SBL Carsten Burmeister zu schicken! f) Nur mit dieser aktualisierten Fassung des Spielermeldebogens erlangt ein Spieler neben der Vorlage des Spielerpasses die Spielerlaubnis für die Saison. Tauchsportverband Nordrhein-Westfalen e.v. Seite 2 von 6

3 g) Für alle Spielerinnen und Spieler, die zum Zeitpunkt der Meldung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen. h) Jugendliche welche die Zweitstartgenehmigung gemäß der WKO VDST UWR nutzen, sind in den Meldelisten beider Mannschaften gesondert zu kennzeichnen, inklusive der Angabe der gewünschten Erst- und Zweitlizenz. Weiterhin ist eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen, dass diese mit dem Doppelstart einverstanden sind, sollte der betreffende Spieler noch nicht volljährig sein. 6. Mannschaftsstärke Jede Mannschaft kann eine unbegrenzte Zahl an Spielern melden. Nachmeldungen sind jederzeit möglich. 7. Spielerpasskontrolle Die Spielerpässe der eingesetzten Spieler werden vor Spielbeginn vom Spielleiter oder dessen Beauftragten geprüft. Eine Spielteilnahme ohne gültigen Spielerpass ist nicht möglich! Ausnahmen sind mit der Spielbetriebsleitung abzuklären. Zu jedem Spiel ist am Protokolltisch eine aktuelle Spielerliste (Spielername, Pass-Nr. und Kappen-Nr.) abzugeben. 8. Spielmodus und Spielzeit Die Tabellenspiele werden in Hin- und Rückspielen mit wechselndem Heimrecht im Modus jeder gegen jeden durchgeführt. 9. Saisonbeginn Die Saison beginnt ab 01.September 2015, Saisonende ist der 30. Juni Schiedsrichter Jeder Verein hat mit seiner Meldung für die Landesliga mindestens zwei Schiedsrichter mit C-Kader-Lizenz zu benennen. Der Protokolltisch ist mit ausgebildeten Protokollführern zu besetzen. Kommt ein Verein dieser Auflage nicht nach, ist pro nicht gemeldeten Schiedsrichter eine Gebühr von 100,- zu entrichten! Tauchsportverband Nordrhein-Westfalen e.v. Seite 3 von 6

4 In Absprache mit dem Spielbetriebsleiter kann eine Ausnahme gewährt werden. Abweichend von der WKO UWR und Schiedsrichterordnung UWR wird der Schiedsrichtereinsatz wie folgt geregelt. Die Heimmannschaft eines jeden Spiels in der Landesliga NRW stellt zwei Schiedsrichter und die Gastmannschaft einen. Sollten ein externer Schiedsrichter einem Spiel zugeteilt werden, ersetzt dieser einen Schiedsrichter der Heimmannschaft. Bei der Zuteilung weitere externer Schiedsrichter erfolgt der Ersatz dann nach Absprache. Der Schiedsrichtereinsatz wird von dem SBL organisiert. 11. Spielwertung, Einsprüche und Proteste Es gelten die Regelungen der Wettkampfordnung UWR des VDST. 12. Spielbeobachter In allen Ligen können durch den jeweiligen Schiedsrichterobmann oder die Spielbetriebsleitung West unangemeldet neutrale Spielbeobachter eingesetzt werden. Der bzw. die Spielbeobachter müssen Inhaber einer A- Lizenz sein. 13. Spielausfälle Alle angesetzten Termine sind einzuhalten, vgl WKO VDST. Sollte eine Spielverlegung berechtigt sein (Entscheidung liegt beim SBL), hat die Mannschaft, die die Spielverlegung zu verantworten hat, nach Rücksprache mit dem SBL die zuständigen Schiedsrichter und auch den gegnerischen Mannschaftsführer über die Spielverlegung mindestens 48 Stunden vorher zu informieren. Ein neuer Termin ist innerhalb von einer Woche in Abstimmung mit dem SBL, der gegnerischen Mannschaftsführung und dem zuständigen Schiedsrichterteam von dieser Mannschaft ebenfalls zu organisieren. Im Übrigen gilt, dass die Mannschaften möglichst eigenverantwortlich handeln. Die Spielbetriebsleitung West wird Terminverlegungen, welche nicht durch die WKO VDST abgedeckt sind, nicht stattgeben. Sollten die Mannschaften in Absprache untereinander und mit den Schiedsrichtern einen anderen Spieltermin als den offiziell angesetzten wünschen, so ist die Spielbetriebsleitung hiervon in Kenntnis zu setzen. Etwaiges Organisationsverschulden geht zu Lasten der Heimmannschaft. Tauchsportverband Nordrhein-Westfalen e.v. Seite 4 von 6

5 14. Spielprotokoll Das erste Blatt (Original) ist innerhalb von 3 Tagen an den SBL Carsten Burmeister zu senden. Verantwortlich dafür ist der Spielleiter, als auch für eine vernünftige Qualität der Spielprotokolle (Unterschriften, Inhalte). Der Heimverein stellt dem Spieleiter einen frankierten Umschlag adressiert an Carsten Burmeister zur Verfügung. Hinweis: Neue Spielprotokolle können ab dieser Saison bei der Spielbetriebsleitung geordert werden! Bitte nicht mehr die Bundesgeschäftstelle in Offenbach anschreiben. 15 Tabellen Während der Saison werden von der SBL Tabellen ausschließlich auf Anfrage verschickt. Ansonsten sind die aktuellen Tabellen den bekannten Interauftritten des VDST zu entnehmen. 16. Auf- und Abstiegsregelung Auf- und Abstieg wird durch die jeweils gültige WKO geregelt. Der Spielbetriebsleitung behält sich vor, Relegationsspiele durch unvorhergesehene Probleme in den Ligen NRW vor der neuen Saison anzusetzen. 17. Haftungsausschluß Der Veranstalter, der Ausrichter und die Städte lehnen jede Haftung, soweit nicht Versicherungsschutz besteht, ab 18. Anerkenntniserklärung Mit Abgabe der Meldung für die neue Saison erkennt die Mannschaft und der meldende Verein sämtliche Punkte dieser Ausschreibung sowie sämtlicher Anhänge zur Ausschreibung und die hier erwähnten Regelwerke und Ordnungen an. Tauchsportverband Nordrhein-Westfalen e.v. Seite 5 von 6

6 19. Saisongebühr Gemäß den Beschlüssen der SBL Sitzung vom entfällt die Startgebühr. Ersatzweise wird eine ligaübergreifende Saisongebühr von 30,- erhoben. Sie ist mit der Anmeldung per Überweisung zu entrichten. Die Einzahlung hat den Vermerk "Verein Landesliga NRW 2015/16" zu tragen. Bei Nichtantreten wird die Saisongebühr nicht zurückgezahlt. Die Saisongebühr für Nachmeldungen (Stichtag ) beträgt 100,-! Die Bankverbindung lautet: Volksbank Rhein-Ruhr TSV NRW Konto-Nr.: BLZ: Köln, den UWR Spielbetriebsleiter TSV NRW Carsten Burmeister - im Original unterzeichnet - Anlagen: - 1: Anmeldung Landesliga 2: Einverständniserklärung für Jugendliche 3: Spielermeldebogen Tauchsportverband Nordrhein-Westfalen e.v. Seite 6 von 6

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