(Un-)Versicherbar? Die Regulierung von Schäden aus Mängeln aktuelle Entwicklung zu LEG 3

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "(Un-)Versicherbar? Die Regulierung von Schäden aus Mängeln aktuelle Entwicklung zu LEG 3"

Transkript

1 Wilhelm Rechtsanwälte (Un-)Versicherbar? Die Regulierung von Schäden aus Mängeln aktuelle Entwicklung zu LEG 3 Christian Becker Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht 3. Round Table Integriertes Schadenmanagement Regulierung von Schäden an Kraftwerken und Industrieanlagen 15. September 2016, Düsseldorf

2 Ihr Referent: Christian Becker Rechtsanwalt in der Sozietät Wilhelm Christian Becker ist auf Versicherungs- und Haftungsrecht spezialisiert. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht berät er Unternehmen zur industriellen Schadensversicherung (inklusive technische Versicherung und Haftpflichtversicherung). Haftungsfälle begleitet er sowohl bei der Inanspruchnahme von Schädigern als auch bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen. Christian Becker ist gelernter Prozessleitelektroniker. Technische Zusammenhänge, die zu Schäden führen, kennt er. Darüber hinaus verfügt er über langjährige und umfangreiche Prozesserfahrung. Aufgrund dieser Kenntnis und Erfahrung beauftragen ihn Versicherungsnehmer u.a. mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Christian Becker verfasst regelmäßig Fachbeiträge zu Fragen der Industrieversicherung und hält Vorträge (u.a. zur Maschinen- und Montageversicherung). Mandate der jüngeren Vergangenheit: Beratung eines Konsortiums von Versicherungsnehmern zu Ansprüchen aus Montageversicherungsvertrag Verhandlungen für Unternehmen der Energieversorgungsbranche über Versicherungsansprüche nach Schäden in Windparks Außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung von Gesellschaften wegen Ansprüchen aus der Maschinenversicherung Durchsetzung von Ansprüchen aus der Betriebsunterbrechungsversicherung Verhandlung mit Bauleistungsversicherern über die Abgrenzung versicherter Schäden von unversicherten Mängeln + 49 (0) christian.becker@ wilhelm-rae.de Häufig empfohlen im Versicherungsrecht JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2012/13, 2013/14, 2014/15 Engagierter Vertreter, Kenner der Materie JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2012/13 Empfohlen in Legal 500 Deutschland 2016 Versicherungsrecht, Streitbeilegung Rising Star in Insurance and Reinsurance Germany Expert Guides Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

3 Übersicht 1. Funktionsweise der Montageversicherung 2. Besonderheiten nach Deckungskonzept LEG Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

4 1. Funktionsweise der Montageversicherung, Allgefahrendeckung Allgefahrenversicherung: Versicherungsschutz gegen alle Gefahren, sofern eine Gefahr nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen ist. Ursache des eingetretenen Schadens nur für Versicherungsausschlüsse relevant. Versicherer trägt volle Darlegungs- und Beweislast für Versicherungsausschlüsse (zum Beispiel Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers, Schäden durch Krieg, Schäden durch Kernenergie etc.) Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

5 1. Funktionsweise der Montageversicherung, Versicherungsfall Versicherungsfalldefinition nach AMoB 2011 Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und Verluste von versicherten Sachen. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Unternehmen oder deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leitung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Darlegungs- und Beweislast für Eintritt des Versicherungsfalls trägt der Versicherungsnehmer Für das Tatbestandsmerkmal unvorhergesehen reicht zunächst die bloße Behauptung des Versicherungsnehmers, die der Versicherer substantiiert angreifen müsste, um Versicherungsnehmer zu weiterem (unter Beweis zu stellenden) Vortrag zu veranlassen Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

6 1. Funktionsweise der Montageversicherung, Versicherungsfall Definition Sachschaden nach Standard-AMoB unergiebig ( Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen ) Definition Sachschaden für Standard-AMoB nach Rechtsprechung und Literatur Ein Sachschaden tritt ein durch eine körperliche Einwirkung auf die versicherte Sache, durch die ihr Zustand negativ beeinträchtigt wird. Eine Verletzung der Sachsubstanz ist für den Sachschaden nicht Voraussetzung. Es genügt, dass eine Minderung der Gebrauchsfähigkeit oder des Verkehrswertes eingetreten ist. Probleme bei der Ermittlung eines Sachschadens nach Standard-AMoB, unter anderem wenn ein Mangel den Schaden verursachte (BGH VersR 1979, 853, 855) 2016 Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

7 1. Funktionsweise der Montageversicherung, Anspruchsumfang Umfang der Entschädigung: 8 Ziffer 2 AMoB 2011 Entschädigt werden alle notwendigen Aufwendungen für die Wiederherstellung des Zustands unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalls abzüglich des Wertes des Altmaterials Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

8 2. Besonderheiten nach Deckungskonzept LEG 3 LEG-London Engineering Group Verbesserter Versicherungsschutz für Schäden im Zusammenhang mit Mängeln nach LEG 3-Deckungskonzept in Industrieversicherungsverträgen Nach LEG 3 sind auch Schäden, die Mängel als Schadenursache haben, versichert. Versichert sind insbesondere auch die Kosten des Austausches von fehlerhaftem Material und Schäden, die durch fehlerhafte Konstruktionen, Ausführungs- und Planungsfehler sowie fehlerhafte Werkleistungen entstanden sind. Lediglich Verbesserungskosten ( costs of improvement ) werden nach LEG 3 vom Versicherungsschutz nicht erfasst Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

9 2. Besonderheiten nach Deckungskonzept LEG 3, erweiterte Mangelklausel Erweiterte Mangelklausel: Führt ein Mangel zu einem entschädigungspflichtigen Schaden an den mangelhaften oder mangelfreien Teilen des Bau-/Montageobjekts oder an sonstigen versicherten Sachen, so leistet der Versicherer Entschädigung unter Abzug der Kosten, die über die Schadenbeseitigungskosten hinaus zusätzlich aufgewendet werden müssen, damit der Mangel nicht erneut entsteht. Dies gilt auch, wenn das Montageobjekt oder ein Teil davon infolge des Mangels wertlos oder gemindert ist. Konsequenzen der erweiterten Mangelklausel: Mangel Schaden; Kein Mangelausschluss, Mangel ist versicherte Schadenursache; Auch mangelhafte Sachen können Schaden erleiden; Vereinfachte Darlegung des Sachschadens hinsichtlich Minderung der Gebrauchsfähigkeit und der Werthaltigkeit des versicherten Objekts; Kürzung des Versicherungsanspruchs nur hinsichtlich zusätzlicher Kosten, damit Mangel nicht erneut entsteht. Soweit Schadenbeseitigungs- und Mangelbeseitigungskosten deckungsgleich, keine Abzugspositionen; Kein Bereicherungsverbot Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Website: Für Ihre Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Rechtsanwalt Christian Becker Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb Reichsstraße Düsseldorf Telefon: (0) Telefax: (0) info@wilhelm-rae.de Sitz: Düsseldorf AG Essen: PR Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb AG Essen PR

Der unvorhergesehen eintretende Sachschaden an Windenergieanlagen Ein Fallstrick im Schadenfall

Der unvorhergesehen eintretende Sachschaden an Windenergieanlagen Ein Fallstrick im Schadenfall Wilhelm Rechtsanwälte Der unvorhergesehen eintretende Sachschaden an Windenergieanlagen Ein Fallstrick im Schadenfall Vortrag auf den Windenergietagen 2015 11. November 2015 Rechtsanwalt Christian Becker

Mehr

Versicherungsschutz für die Errichtung eines Kraftwerks Optimieren von Standardklauseln

Versicherungsschutz für die Errichtung eines Kraftwerks Optimieren von Standardklauseln Christian Becker Versicherungspraxis Februar 2016 Montageversicherung Versicherungsschutz für die Errichtung eines Kraftwerks Optimieren von Standardklauseln 1. EINLEITUNG Die Errichtung eines Kraftwerkes

Mehr

Versicherung von Windenergieanlagen

Versicherung von Windenergieanlagen Versicherung von Windenergieanlagen Rechtsanwalt Christian Becker Fachanwalt für Versicherungsrecht Wilhelm Partnerschaft von Rechtsanwälten www.wilhelm-rae.de Christian Becker Rechtsanwalt in der Sozietät

Mehr

Umfang und Grenzen des Versicherungsschutzes während des Betriebs der Windenergieanlage Vortrag auf den Windenergietagen 2012 14.

Umfang und Grenzen des Versicherungsschutzes während des Betriebs der Windenergieanlage Vortrag auf den Windenergietagen 2012 14. Umfang und Grenzen des Versicherungsschutzes während des Betriebs der Windenergieanlage Vortrag auf den Windenergietagen 2012 14. November 2012 Rechtsanwalt Christian Becker Fachanwalt für Versicherungsrecht

Mehr

Schutz für Windenergieanlagen die Maschinenversicherung

Schutz für Windenergieanlagen die Maschinenversicherung Wilhelm Rechtsanwälte Schutz für Windenergieanlagen die Maschinenversicherung Vortrag auf den Windenergietagen 2014 13. November 2014 Rechtsanwalt Christian Becker Fachanwalt für Versicherungsrecht Wilhelm

Mehr

Honorarberatung für Versicherungsverträge die juristische Sicht

Honorarberatung für Versicherungsverträge die juristische Sicht Wilhelm Rechtsanwälte Honorarberatung für Versicherungsverträge die juristische Sicht Vortrag auf dem AMC-Forum Honorarvertrieb am 15. Oktober 2014 Rechtsanwalt Christian Becker Fachanwalt für Versicherungsrecht

Mehr

Industrieversicherung Fallstricke und Optionen in der Vertragsgestaltung und Schadenregulierung BDEW-Informationstag 11. Juni 2015 in Nürnberg

Industrieversicherung Fallstricke und Optionen in der Vertragsgestaltung und Schadenregulierung BDEW-Informationstag 11. Juni 2015 in Nürnberg Wilhelm Rechtsanwälte Vortrag zur: Industrieversicherung Fallstricke und Optionen in der Vertragsgestaltung und Schadenregulierung BDEW-Informationstag 11. Juni 2015 in Nürnberg Rechtsanwalt Christian

Mehr

All-Risk-Versicherungen für den Großanlagenbau

All-Risk-Versicherungen für den Großanlagenbau All-Risk-Versicherungen für den Großanlagenbau Montageversicherungen bieten umfassende Absicherung insbesondere auch für aus Mängeln entstehende Sachschäden. von Rechtsanwalt Frank M. Sakrzewa Inhaltsverzeichnis

Mehr

Maschinen und Anlagen versichern

Maschinen und Anlagen versichern Christian Becker Versicherungspraxis, Juli 2015 Industrielle Sachversicherung Maschinen und Anlagen versichern 1. EINLEITUNG Unternehmen transferieren das Risiko der Beschädigung hochwertiger Maschinen,

Mehr

Versicherungsberatung und Schadenmanagement

Versicherungsberatung und Schadenmanagement und Schadenmanagement für öffentlich- rechtliche Körperscha:en und Anstalten sowie kommunale Unternehmen Koopera@on Wilhelm Rechtsanwälte & Elmar SiFner 2013 Wilhelm Rechtsanwälte / Elmar SiFner 1 Inhalt

Mehr

Sach-Betriebsunterbrechung by Hiscox Bedingungen 04/2015 für Gewerbebetriebe

Sach-Betriebsunterbrechung by Hiscox Bedingungen 04/2015 für Gewerbebetriebe Sach-Betriebsunterbrechung by Hiscox Sach-Betriebsunterbrechung by Hiscox Index Abschnitt A Was ist versichert? 3 I. Versicherte Risiken/Versicherungsfall 3 II. Risikoausschlüsse 3 III. Leistungen des

Mehr

Kein wirksamer Ausschluss des Anfechtungsrechts wegen arglistiger Täuschung in der D&O-Versicherung?

Kein wirksamer Ausschluss des Anfechtungsrechts wegen arglistiger Täuschung in der D&O-Versicherung? Dr. Anja Mayer, Rechtsanwältin, Wilhelm Rechtsanwälte, Düsseldorf, www.wilhelm-rae.de Kein wirksamer Ausschluss des Anfechtungsrechts wegen arglistiger Täuschung in der D&O-Versicherung? 1. EINLEITUNG

Mehr

Obliegenheiten in der Industrieversicherung

Obliegenheiten in der Industrieversicherung Wilhelm Rechtsanwälte Obliegenheiten in der Industrieversicherung Vortrag zum integrierten Schadenmanagement von POLYGONVATRO American Appraisal Wilhelm Rechtsanwälte am 6. November 2014 Rechtsanwalt Christian

Mehr

3. Sachverständigenkolloquium Verbesserung der Qualität in Gerichtsverfahren erstatteter Gutachten

3. Sachverständigenkolloquium Verbesserung der Qualität in Gerichtsverfahren erstatteter Gutachten 3. Sachverständigenkolloquium Verbesserung der Qualität in Gerichtsverfahren erstatteter Gutachten Anforderungen des Auftraggebers - Erfahrungsbericht aus der Schadenssachbearbeitung Schadenmeldung und

Mehr

Die Besonderheiten der Rückrufkostenversicherung

Die Besonderheiten der Rückrufkostenversicherung Christian Becker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Wilhelm Rechtsanwälte, Düsseldorf, www.wilhelm-rae.de 1. EINLEITUNG Die Besonderheiten der Rückrufkostenversicherung Die gestiegene Zahl

Mehr

Allgemeine Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung (Personenkautionsversicherung) für Gewerbetreibende - ABV (PkautV/Gew)

Allgemeine Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung (Personenkautionsversicherung) für Gewerbetreibende - ABV (PkautV/Gew) Anlage 3 Allgemeine Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung (Personenkautionsversicherung) für Gewerbetreibende - ABV (PkautV/Gew) Für die Sicherheitsleistung gemäß 34c der Gewerbeordnung in Verbindung

Mehr

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (ABE)

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (ABE) Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (ABE) Klausel TK1408 Erweiterter Geltungsbereich für bewegliche Sachen 1. Für die im Versicherungsvertrag als beweglich bezeichneten Sachen

Mehr

Unwirksamkeit der Anrechnung von Abwehrkosten auf die Versicherungssumme in D&O-Versicherungsverträgen?

Unwirksamkeit der Anrechnung von Abwehrkosten auf die Versicherungssumme in D&O-Versicherungsverträgen? Dr. Mark Wilhelm, LL.M. und Christian Becker D&O-Versicherung Unwirksamkeit der Anrechnung von Abwehrkosten auf die Versicherungssumme in D&O-Versicherungsverträgen? 1. EINLEITUNG Bei Schadenersatzforderungen

Mehr

Kennenmüssen von Pflichtverletzungen im Rahmen der Rückwärtsversicherung

Kennenmüssen von Pflichtverletzungen im Rahmen der Rückwärtsversicherung Dr. Fabian Herdter, LL.M. Eur. Versicherungspraxis, März 2015 D&O-Versicherung Kennenmüssen von Pflichtverletzungen im Rahmen der Rückwärtsversicherung (BGH, Urteil vom 5. November 2014 IV ZR 8/13) 1.

Mehr

Montage- und Maschinenversicherung Besonderheiten und Unterschiede

Montage- und Maschinenversicherung Besonderheiten und Unterschiede Ellen Los, Rechtsanwältin, Wilhelm Rechtsanwälte, Düsseldorf, www.wilhelm-rae.de Montage- und Maschinenversicherung Besonderheiten und Unterschiede 1. EINLEITUNG Bei der Errichtung von technischen Anlagen

Mehr

Mangeldeckung in den technischen Versicherungen Abgrenzung zum Sachschaden

Mangeldeckung in den technischen Versicherungen Abgrenzung zum Sachschaden Mangeldeckung in den technischen Versicherungen Abgrenzung zum Sachschaden Dr. Claus von Rintelen Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbb Kapellmann und Partner Rechtsanwälte Versicherte Gefahren ABN/AMoB:

Mehr

Die Probandenversicherung bei klinischen Prüfungen von Medizinprodukten 4. Augsburger Forum für f r Medizinprodukterecht 2008 Dr. med. P. W. Gaidzik Fachanwalt für f r Medizinrecht Institut für f r Medizinrecht

Mehr

Fragen und Antworten zur PartGmbB (Stand: 09.10.2013)

Fragen und Antworten zur PartGmbB (Stand: 09.10.2013) Fragen und Antworten zur PartGmbB (Stand: 09.10.2013) Seit dem 19. Juli 2013 gilt das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Die PartGmbB bietet als neue

Mehr

Versicherte Schadenersatzansprüche in der Insolvenz des Schädigers

Versicherte Schadenersatzansprüche in der Insolvenz des Schädigers Christian Becker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Wilhelm Rechtsanwälte, Düsseldorf, www.wilhelm-rae.de Versicherte Schadenersatzansprüche in der Insolvenz des Schädigers 1. EINLEITUNG

Mehr

Deckungszusage unter Rückforderungsvorbehalt

Deckungszusage unter Rückforderungsvorbehalt Christian Becker Versicherungspraxis, November 2013 Schadenregulierung Deckungszusage unter Rückforderungsvorbehalt 1. EINLEITUNG Unternehmen und Privatpersonen schließen Haftpflichtversicherungsverträge,

Mehr

Benachteiligung des Versicherungsnehmers durch Verrechnungsklauseln

Benachteiligung des Versicherungsnehmers durch Verrechnungsklauseln Christian Becker Warenkreditversicherung Benachteiligung des Versicherungsnehmers durch Verrechnungsklauseln 1. EINLEITUNG Lieferanten gewähren ihren Kunden Kredite durch langfristige Zahlungsziele. Die

Mehr

MWV 2015 Übungsaufgabe Wording. Allgemeine Bedingungen für die MWV Industrie - Sachversicherung

MWV 2015 Übungsaufgabe Wording. Allgemeine Bedingungen für die MWV Industrie - Sachversicherung MWV 2015 Übungsaufgabe Wording Allgemeine Bedingungen für die MWV Industrie - Sachversicherung 1 Feuerversicherung a) Brand, b) Blitzschlag, c) Explosion, d) Implosion, e) Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen,

Mehr

Grenzen der Dispositionsfreiheit des Versicherers bei Großrisikoverträgen

Grenzen der Dispositionsfreiheit des Versicherers bei Großrisikoverträgen Christian Drave, LL.M. Industrieversicherung Grenzen der Dispositionsfreiheit des Versicherers bei Großrisikoverträgen 1. EINLEITUNG Im Versicherungsvertragsrecht gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit

Mehr

MWV - Aktuelle Fragen der gewerblichen/industriellen Haftpflichtversicherung 2015

MWV - Aktuelle Fragen der gewerblichen/industriellen Haftpflichtversicherung 2015 MWV - Aktuelle Fragen der gewerblichen/industriellen Haftpflichtversicherung 2015 TOP 4.3 Händler, Hersteller, Subunternehmer und Zulieferanten - Haftung und Deckung in der Lieferkette M. Krause, AZ Vers.

Mehr

Unverständliche Klauseln in Versicherungsbedingungen

Unverständliche Klauseln in Versicherungsbedingungen Christian Becker Versicherungspraxis, Februar 2014 Vertragsgestaltung Unverständliche Klauseln in Versicherungsbedingungen 1. EINLEITUNG Versicherer beziehen in ihre Versicherungsverträge stets Allgemeine

Mehr

Großschäden: Herausforderungen bei der Schadenregulierung

Großschäden: Herausforderungen bei der Schadenregulierung Christian Drave, LL.M. Versicherungspraxis, Januar 2015 Schadenregulierung Großschäden: Herausforderungen bei der Schadenregulierung 1. EINLEITUNG International tätige Unternehmen und Konzerne sind vielfältigen

Mehr

Darlegung des Eigenschadens in der Industriesachversicherung

Darlegung des Eigenschadens in der Industriesachversicherung Dr. Fabian Herdter, LL.M. Eur. Schadenregulierung Darlegung des Eigenschadens in der Industriesachversicherung 1. EINLEITUNG Nach Eintritt eines Versicherungsfalls in der Industriesachversicherung setzt

Mehr

bbb) Rechtsschutzbedürfnis bei der Leistungsklage... 50

bbb) Rechtsschutzbedürfnis bei der Leistungsklage... 50 Inhalt Vorwort... 11 Teil 1 Prozessführung im Versicherungsrecht A. Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung... 17 I. Bedingungsgemäßes Sachverständigenverfahren... 19 II. Vorgesetztenbeschwerde

Mehr

A. Systematische Einordnung der Sachversicherung 1 B. Grundbegriffe und Deckungen im Überblick 5

A. Systematische Einordnung der Sachversicherung 1 B. Grundbegriffe und Deckungen im Überblick 5 Inhaltsverzeichnis A. Systematische Einordnung der Sachversicherung 1 B. Grundbegriffe und Deckungen im Überblick 5 IV. Grundbegriffe 5 II. Deckungen im Überblick 7 1. Zweige der klassischen Sachversicherung

Mehr

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Rückrufkosten- Haftpflichtversicherung für Hersteller- und Handelsbetriebe

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Rückrufkosten- Haftpflichtversicherung für Hersteller- und Handelsbetriebe Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) Zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen

Mehr

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Rückrufkosten- Haftpflichtversicherung für Kfz-Teile-Zulieferer

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Rückrufkosten- Haftpflichtversicherung für Kfz-Teile-Zulieferer Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) Zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen

Mehr

VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN

VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN 1/6 VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN In den vergangenen Jahren haben wir unsere Yacht-Kasko-Bedingungen den Wünschen unserer Kunden und den gesetzlichen Erfordernissen angepasst. Sie erhalten

Mehr

Schadenanzeige Kfz-Haftpflichtschaden

Schadenanzeige Kfz-Haftpflichtschaden Schadenanzeige Kfz-Haftpflichtschaden, Adresse Versicherungsnehmer Schaden-Nr. bitte eintragen Service-Rufnummer 030 890 003 001 Schadenanzeige Kfz-Haftpflichtschaden Bitte nehmen Sie sich einen Moment

Mehr

Das Claims-Made-Prinzip in der D&O- Versicherung auf dem Prüfstand der Inhaltskontrolle

Das Claims-Made-Prinzip in der D&O- Versicherung auf dem Prüfstand der Inhaltskontrolle Univ.-Prof. Dr. Robert Koch LL.M. (McGill) Geschäftsführender Direktor des Seminars für Versicherungswissenschaft Fakultät für Rechtswissenschaft Universität Hamburg Offene Fragen zur D&O-Versicherung

Mehr

Produktinformationsblatt

Produktinformationsblatt Produktinformationsblatt Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung eine gute Wahl! Damit Sie einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung bekommen, bedienen Sie sich

Mehr

Anlage 2. Schutzklick Reifenschutzbrief-Versicherung Produktinformation

Anlage 2. Schutzklick Reifenschutzbrief-Versicherung Produktinformation Anlage 2 Schutzklick Reifenschutzbrief-Versicherung Produktinformation Stand 04.2014 Produktinformationsblatt Schutzklick Reifenschutzbrief-Versicherung - Stand 04.2014 nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung

Mehr

Christian Drave, Rechtsanwalt, Wilhelm Rechtsanwälte, Düsseldorf, www.wilhelm-rae.de

Christian Drave, Rechtsanwalt, Wilhelm Rechtsanwälte, Düsseldorf, www.wilhelm-rae.de Christian Drave, Rechtsanwalt, Wilhelm Rechtsanwälte, Düsseldorf, www.wilhelm-rae.de Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls Kürzung der Versicherungsleistung auf Null nur in besonderen Ausnahmefällen

Mehr

Handbuch Bauversicherungsrecht

Handbuch Bauversicherungsrecht Handbuch Bauversicherungsrecht herausgegeben von Dr. Florian Krause-Allenstein Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- u. Architektenrecht, Hamburg unter Mitarbeit von Per Heinrichs Rechtsanwalt, Bad Bramstedt

Mehr

Das versicherungsrechtliche Sachverständigenverfahren

Das versicherungsrechtliche Sachverständigenverfahren Christian Becker Versicherungspraxis, Mai 2016 Schadenregulierung Das versicherungsrechtliche Sachverständigenverfahren 1. EINLEITUNG Das außergerichtliche versicherungsrechtliche Sachverständigenverfahren

Mehr

Die Regresswahrungs- und Mitwirkungsobliegenheit des Versicherungsnehmers nach 86 Absatz 2 VVG Überblick und Besonderheiten

Die Regresswahrungs- und Mitwirkungsobliegenheit des Versicherungsnehmers nach 86 Absatz 2 VVG Überblick und Besonderheiten Christian Drave, Rechtsanwalt, Wilhelm Rechtsanwälte, Düsseldorf, www.wilhelm-rae.de Die Regresswahrungs- und Mitwirkungsobliegenheit des Versicherungsnehmers nach 86 Absatz 2 VVG Überblick und Besonderheiten

Mehr

Bedeutung für den Versicherungsschutz. provers Gebäude

Bedeutung für den Versicherungsschutz. provers Gebäude Pflicht für Rauchmelder Bedeutung für den Versicherungsschutz 1. Pflicht für Rauchmelder 2. Betroffene Versicherungen 3. Auswirkungen auf Versicherungsschutz 4. Dienstleistungen der Agenda Pflichten wirken

Mehr

Honorarberatung für Versicherungsverträge Eine Chance für Vermittler

Honorarberatung für Versicherungsverträge Eine Chance für Vermittler Christian Becker Versicherungspraxis, November 2014 Versicherungsvermittlung Honorarberatung für Versicherungsverträge Eine Chance für Vermittler 1. EINLEITUNG Versicherungsmakler diskutieren seit längerem

Mehr

- bei Haftpflichtversicherungen nach dem Pflichtversicherungsgesetz oder - bei Insolvenz des Gegners oder - bei unbekanntem Aufenthalt des Gegners.

- bei Haftpflichtversicherungen nach dem Pflichtversicherungsgesetz oder - bei Insolvenz des Gegners oder - bei unbekanntem Aufenthalt des Gegners. Nimmt der Anwalt im Auftrag des Mandanten nicht nur den Gegner, sondern auch einen Versicherer in Anspruch, der für die betreffende Forderung einstehen muss, können für diese Tätigkeit gesonderte Gebühren

Mehr

Wer braucht eine Boots-Versicherung? Boots-Haftpflichtversicherung:

Wer braucht eine Boots-Versicherung? Boots-Haftpflichtversicherung: Wer braucht eine Boots-Versicherung? Boots-Haftpflichtversicherung: Freizeitkapitäne sollten eine Haftpflichtversicherung für ihr Brot an Bord haben. Die ist in Deutschland zwar noch nicht Pflicht - die

Mehr

Gefahr von Deckungslücken in Industrieversicherungsverträgen

Gefahr von Deckungslücken in Industrieversicherungsverträgen Christian Drave, LL.M. Versicherungspraxis 10/2013 Serienschadenklauseln Gefahr von Deckungslücken in Industrieversicherungsverträgen 1. EINLEITUNG Industrieversicherungsverträge enthalten regelmäßig Serienschadenklauseln.

Mehr

Kostenlose SOLON-Solarversicherung

Kostenlose SOLON-Solarversicherung 2 Jahre Vollkasko-Deckung für Ihre Auf- und Indach-Photovoltaikanlage ab 1. Januar 2010 für sämtliche Länder der Europäischen Union und die Schweiz. SOLON hat eine SOLON-Solarversicherung über einen auf

Mehr

Folgen der Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten vom 3. April 2014

Folgen der Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten vom 3. April 2014 Daniel Beindorf und Dr. Axel Thoenneßen Aktuelle Mandanteninformation Folgen der Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten vom 3. April 2014 1. VORBEMERKUNG

Mehr

IM NAMEN DER REPUBLIK. 7 Ob 25/12w

IM NAMEN DER REPUBLIK. 7 Ob 25/12w IM NAMEN DER REPUBLIK 7 Ob 25/12w 2 7 Ob 25/12w Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten

Mehr

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Die außerordentliche Revision wird gemäß 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. 7 Ob 104/14s Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Hoch, Dr. Kalivoda, Mag. Dr. Wurdinger und Mag. Malesich

Mehr

Das Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen?

Das Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen? Das Verstoßprinzip in der Berufshaftpflichtversicherung der Architekten und Ingenieure - Fluch oder Segen? Dr. Florian Krause-Allenstein Rechtsanwalt + Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Schiedsrichter

Mehr

Die zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung von Managern und Aufsichtsräten 1. I. Die zivilrechtlichen Grundlagen der Haftung 1

Die zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung von Managern und Aufsichtsräten 1. I. Die zivilrechtlichen Grundlagen der Haftung 1 VII Abkürzungsverzeichnis XIII Teil 1 Die zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung von Managern und Aufsichtsräten 1 I. Die zivilrechtlichen Grundlagen der Haftung 1 A Umfang der zivilrechtlichen

Mehr

Grenzen der Aufklärungsobliegenheit im Haftpflichtversicherungsvertrag (OLG Köln vom 13. August 2010 20 U 22/09)

Grenzen der Aufklärungsobliegenheit im Haftpflichtversicherungsvertrag (OLG Köln vom 13. August 2010 20 U 22/09) Christian Becker, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Wilhelm Rechtsanwälte, Düsseldorf, www.wilhelm-rae.de Grenzen der Aufklärungsobliegenheit im Haftpflichtversicherungsvertrag (OLG Köln

Mehr

Besondere Vereinbarung Photovoltaik-Anlagenversicherung SUNsmart (BV 9910)

Besondere Vereinbarung Photovoltaik-Anlagenversicherung SUNsmart (BV 9910) Besondere Vereinbarung Photovoltaik-Anlagenversicherung SUNsmart (BV 9910) 1. Vertragsgrundlage 7. Vorsorgeversicherung 2. Versicherte und nicht versicherte Sachen 8. Versicherte Kosten 3. Versicherungsschutz

Mehr

Prof. Dr. Ray Junghanns Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Honorarprofessor für Wirtschaftsrecht (WHZ)

Prof. Dr. Ray Junghanns Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Honorarprofessor für Wirtschaftsrecht (WHZ) Prof. Dr. Ray Junghanns Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Honorarprofessor für Wirtschaftsrecht (WHZ) rechtsanwaelte@puehn.de 1900 Einzelanwalt 1954 Standesrecht

Mehr

Besonderheiten der Versicherung für fremde Rechnung

Besonderheiten der Versicherung für fremde Rechnung Christian Becker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht,Wilhelm Rechtsanwälte, Düsseldorf, www.wilhelm-rae.de Besonderheiten der Versicherung für fremde Rechnung 1. EINLEITUNG In einem Fremdversicherungsvertrag

Mehr

Anlage zum Versicherungsschein

Anlage zum Versicherungsschein I. Versichertes Risiko Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Organisation und Durchführung der im Versicherungsschein benannten Veranstaltung. II. Besondere Vereinbarungen

Mehr

VGB 2000 Klauseln (Wohnfläche)

VGB 2000 Klauseln (Wohnfläche) VGB 2000 Klauseln (Wohnfläche) Inhaltsübersicht 1. 7100 (VGB 2000 - Wohnfläche) Versicherte Gefahren und Schäden 1.1 7160 (VGB 2000 - Wohnfläche) Überspannungsschäden durch Blitz 1.2 7161 (VGB 2000 - Wohnfläche)

Mehr

KURZGUTACHTEN Haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Girls Day

KURZGUTACHTEN Haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Girls Day KURZGUTACHTEN Haftungs- und versicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Girls Day Nachfolgend soll dargelegt werden, welche Haftungs- und Versicherungsfragen auftauchen, wenn Mädchen im Rahmen

Mehr

VERSICHERUNGSMAKLER. Ziegelstrasse Limburg.LAHN FON: FAX:

VERSICHERUNGSMAKLER. Ziegelstrasse Limburg.LAHN FON: FAX: VERSICHERUNGSMAKLER Ziegelstrasse 21 65554 Limburg.LAHN FON: 06433. 9479783 FAX: 06431. 5934997 EMAIL: info@vonkleist-consulting.de WEB: www.ausfallversicherung.org Ausfall - Versicherung Die optimale

Mehr

(LePHB 2015) Musterbedingungen des GDV. (Stand: 26. August 2015) Inhaltsübersicht

(LePHB 2015) Musterbedingungen des GDV. (Stand: 26. August 2015) Inhaltsübersicht Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen

Mehr

Schadenanzeige für Technische Versicherung /0114

Schadenanzeige für Technische Versicherung /0114 - 1 / 6 - Name und Anschrift des Versicherungsnehmers: Tel.: Fax: E-Mail: Betriebsart: Versicherungsschein-Nr.: Die Entschädigung soll geleistet werden an: Versicherungsnehmer IBAN: BIC: Bank: Schadeneintritt

Mehr

Möglichkeiten und Grenzen der Versicherung von Cyberrisiken

Möglichkeiten und Grenzen der Versicherung von Cyberrisiken Christian Drave, LL.M. Versicherungspraxis, Juli 2014 Cyberversicherung Möglichkeiten und Grenzen der Versicherung von Cyberrisiken 1. WAS SIND CYBERRISIKEN UND MÖGLICHE SCHÄDEN? 1.1 Einführung Cyberrisiken

Mehr

Haftung rund um die Pferdehaltung Tagung für Pferdebetriebe des Pferdesportverbandes Rheinland e.v. und der LK NRW in Langenfeld

Haftung rund um die Pferdehaltung Tagung für Pferdebetriebe des Pferdesportverbandes Rheinland e.v. und der LK NRW in Langenfeld Haftung rund um die Pferdehaltung Tagung für Pferdebetriebe des Pferdesportverbandes Rheinland e.v. und der LK NRW in Langenfeld Rechtsanwalt Rainer Friemel, RLV Bonn 0. Themenübersicht 1. Wissenswertes

Mehr

A Umfang der zivilrechtlichen Organhaftung 1 1. Wie haften Manager? 1 2. Wie haften leitende Angestellte? 3

A Umfang der zivilrechtlichen Organhaftung 1 1. Wie haften Manager? 1 2. Wie haften leitende Angestellte? 3 VII Abkürzungsverzeichnis XIII Teil 1 Die zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortung von Managern und Aufsichtsräten 1 I. Die zivilrechtlichen Grundlagen der Haftung 1 A Umfang der zivilrechtlichen

Mehr

Musterbedingungen des GDV (Stand: Januar 2015)

Musterbedingungen des GDV (Stand: Januar 2015) Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) Zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen

Mehr

Stabstelle Asyl und Zuwanderung Fachtag: Engagement für Geflüchtete Datum:

Stabstelle Asyl und Zuwanderung Fachtag: Engagement für Geflüchtete Datum: Stabstelle Asyl und Zuwanderung Fachtag: Engagement für Geflüchtete Datum: 12.11.2016 Workshop 3: Versicherung im Ehrenamt Referentin: Dr. Karin Stiehr, Institut für Soziale Infrastruktur, Frankfurt am

Mehr

Wegfall der Arbeitnehmerprivilegierung für Prokuristen und Leitende Angestellte durch D&O-Versicherung?

Wegfall der Arbeitnehmerprivilegierung für Prokuristen und Leitende Angestellte durch D&O-Versicherung? Dr. Fabian Herdter, LL.M. Eur. Versicherungspraxis, August 2014 D&O-Versicherung Wegfall der Arbeitnehmerprivilegierung für Prokuristen und Leitende Angestellte durch D&O-Versicherung? 1. EINLEITUNG Die

Mehr

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung

Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 30.10.2013 1 Gliederung Universität zu Köln I. Die Neuregelung 1. Die Ausgangslage 2. Der Inhalt der Neuregelung II. Offene Fragen 1. Haftung

Mehr

ASA SVV Schweizerischer Versicherungsverband Association Suisse d Assurances Associazione Svizzera d Assicurazioni

ASA SVV Schweizerischer Versicherungsverband Association Suisse d Assurances Associazione Svizzera d Assicurazioni Schweizerischer Versicherungsverband Association Suisse d Assurances Associazione Svizzera d Assicurazioni ZUSATZBEDINGUNGEN (ZB) FÜR DIE EDVA-VERSICHERUNG Ausgabe 2010 der unverbindlichen Musterbedingungen

Mehr

1. Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau

1. Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau 956. Gesetz über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz) vom. August 976 (Stand. Januar 00). Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau Rechtsstellung Die Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau

Mehr

D&O Schadenbearbeitung: Unstimmigkeiten aus Sicht der versicherten Person. Dr. Fabian Herdter, LL.M. Eur.

D&O Schadenbearbeitung: Unstimmigkeiten aus Sicht der versicherten Person. Dr. Fabian Herdter, LL.M. Eur. Wilhelm Rechtsanwälte D&O Schadenbearbeitung: Unstimmigkeiten aus Sicht der versicherten Person Dr. Fabian Herdter, LL.M. Eur. Forum Haftpflichtversicherung Dr. Fabian Herdter, LL.M. Eur. Partner in der

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: Angaben zum versicherten Verletzten: Vor- und Zuname des versicherten Verletzten: PLZOrt: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: Adresse des versicherten Verletzten:

Mehr

Pol.- Nr. 3.220.258. Kollektiv Berufshaftpflicht für Mitglieder des SPV Besondere Vertragsbedingungen (BVB) 1. Versichertes Risiko

Pol.- Nr. 3.220.258. Kollektiv Berufshaftpflicht für Mitglieder des SPV Besondere Vertragsbedingungen (BVB) 1. Versichertes Risiko Kollektiv Berufshaftpflicht für Mitglieder des SPV Besondere Vertragsbedingungen (BVB) 1. Versichertes Risiko Psychotherapeutin oder Psychotherapeut 2. Versicherte Personen Versichert sind in Ergänzung

Mehr

Der Antrag des Antragstellers, der antragsgegnerischen Versicherung die Deckung des Schadens Nr. vom Juli 2008 zu empfehlen, wird abgewiesen.

Der Antrag des Antragstellers, der antragsgegnerischen Versicherung die Deckung des Schadens Nr. vom Juli 2008 zu empfehlen, wird abgewiesen. R S S Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbandes der Versicherungsmakler Johannesgasse 2, Stiege 1, 2. Stock, Tür 28, 1010 Wien Tel: 01-955 12 00 42 (Fax DW 70) schlichtungsstelle@ivo.or.at

Mehr

Versicherungsschutz für Energieberater. Netzwerktreffen des Projektes Mittelstand für Energieeffizienz 11.02.2015

Versicherungsschutz für Energieberater. Netzwerktreffen des Projektes Mittelstand für Energieeffizienz 11.02.2015 Versicherungsschutz für Energieberater Netzwerktreffen des Projektes Mittelstand für Energieeffizienz 11.02.2015 Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand 1.3.1 Energieberatung

Mehr

Angebot zur Photovoltaik-, Montage- und Betreiber-Haftpflicht-Versicherung

Angebot zur Photovoltaik-, Montage- und Betreiber-Haftpflicht-Versicherung Angebot zur Photovoltaik-, Montage- und Betreiber-Haftpflicht-Versicherung Eigentümer und Betreiber der Anlage Solar 2010 GbR Installationsort der Anlage Auf dem Dach der Turnhalle der örtlichen Schule

Mehr

vielen Dank für Ihr Vertrauen. Wir haben die Unterlagen zum Abschluss Ihrer Berufshaftpflichtversicherung

vielen Dank für Ihr Vertrauen. Wir haben die Unterlagen zum Abschluss Ihrer Berufshaftpflichtversicherung Telefon: Telefax: Mobil: E-Mail: Ihr Schreiben vom 2016 Ihre Kunden-Nr.: vielen Dank für Ihr Vertrauen. Wir haben die Unterlagen zum Abschluss Ihrer Berufshaftpflichtversicherung erhalten. In den Auftragsunterlagen

Mehr

Deckung aus einer Hand? Sinnvolles Zusammenspiel von D&O- und Vertrauensschadenversicherung

Deckung aus einer Hand? Sinnvolles Zusammenspiel von D&O- und Vertrauensschadenversicherung Dr. Fabian Herdter, LL.M. Eur. Versicherungspraxis Dezember 2013 D&O-Versicherung Deckung aus einer Hand? Sinnvolles Zusammenspiel von D&O- und Vertrauensschadenversicherung 1. EINLEITUNG Korruptions-

Mehr

Berufliche und existenzwichtige Versicherungen

Berufliche und existenzwichtige Versicherungen Berufliche und existenzwichtige Versicherungen Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht- Versicherung Wer einen Schaden verursacht, muss dem Geschädigten Ersatz leisten. Diese Verpflichtung zur Haftung

Mehr

Die Reform des englischen Versicherungsrechts und ihre Folgen

Die Reform des englischen Versicherungsrechts und ihre Folgen Dr. Mark Wilhelm, LL.M., Richard Mattick, Patrice Grenier September 2015 Der UK Insurance Act 2015 Die Reform des englischen Versicherungsrechts und ihre Folgen Ein Überblick und Vergleich mit deutschem

Mehr

Innovative Elektronikversicherung für Rechenzentren

Innovative Elektronikversicherung für Rechenzentren Innovative Elektronikversicherung für Rechenzentren Seite 1 Inhalt Welche Auswirkungen haben Risiken auf Rechenzentren? Versicherung und ganzheitliches Risikomanagement Welche Versicherungsmöglichkeiten

Mehr

19. REUTLINGER ARBEITSRECHTSFORUM Fristlose Kündigung Unmögliches möglich machen

19. REUTLINGER ARBEITSRECHTSFORUM Fristlose Kündigung Unmögliches möglich machen 19. REUTLINGER ARBEITSRECHTSFORUM Fristlose Kündigung Unmögliches möglich machen Termin: Mittwoch, 26.10.2016 Dauer: 19.00-21.00 Uhr Ort: VOELKER & Partner mbb Dominohaus, Am Echazufer 24 72764 Reutlingen

Mehr

8. Pantaenius-Immobilientagung in München. 01. Juli 2010

8. Pantaenius-Immobilientagung in München. 01. Juli 2010 8. Pantaenius-Immobilientagung in München 01. Juli 2010 8. Pantaenius-Immobilientagung Wie kann man sich als Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. Wohnungseigentümer vor Hausgeld- und Mietausfällen schützen?

Mehr

(PK VGB 2010 Wert 1914)

(PK VGB 2010 Wert 1914) Klauseln zu den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (PK VGB 2010 Wert 1914) Version 01.01.2013 GDV 0721 Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

Mehr

Haftungsbegrenzungsklauseln in Versicherungsmakler-AGB

Haftungsbegrenzungsklauseln in Versicherungsmakler-AGB Haftungsbegrenzungsklauseln in Versicherungsmakler-AGB von RA Stephan Michaelis LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht (Kanzlei Michaelis) Kaum ein Maklervertrag kommt heutzutage ohne Haftungsbegrenzungen

Mehr

Produkthaftpflichtversicherung: Aktuelle Fragen. Prof. Dr. Peter Schimikowski

Produkthaftpflichtversicherung: Aktuelle Fragen. Prof. Dr. Peter Schimikowski Produkthaftpflichtversicherung: Aktuelle Fragen Prof. Dr. Peter Schimikowski 1 Agenda Schadenereignisprinzip Abgrenzung Sach- und Vermögensschäden Erprobungsklausel Rückrufkostenausschluss 2 1. Versicherungsfall

Mehr

Allgemeine Regelungen Bedingungen 04/2015

Allgemeine Regelungen Bedingungen 04/2015 Index I. Prämienzahlung 3 II. Anpassung des Prämiensatzes 3 III. Anzeigepflichten vor Vertragsschluss 4 IV. Dauer des Versicherungsvertrages 4 V. (Teilweise) Kündigung des Versicherungsvertrages 4 VI.

Mehr

Die Allgemeinen Bestimmungen (Teil C der AVB) enthalten Regelungen, die sowohl für Teil A als auch für Teil B gelten.

Die Allgemeinen Bestimmungen (Teil C der AVB) enthalten Regelungen, die sowohl für Teil A als auch für Teil B gelten. Allgemeine Bedingungen zur Gothaer SB plus 2013 Hinweis: Die nachfolgenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bestehen aus den Teilen A (Selbstbehalt- Versicherung), B (Separater Abwehrkostenschutz)

Mehr

Die IPO-Versicherung Überblick und Besonderheiten

Die IPO-Versicherung Überblick und Besonderheiten Christian Drave, Rechtsanwalt, Wilhelm Rechtsanwälte, Düsseldorf, www.wilhelm-rae.de Die IPO-Versicherung Überblick und Besonderheiten 1. EINLEITUNG Die Bezeichnung IPO (Initial public offering) steht

Mehr

Schadenanzeige Luftfahrt-Haftpflicht

Schadenanzeige Luftfahrt-Haftpflicht AXA Versicherung AG Schadenanzeige Luftfahrt-Haftpflicht 0 0 Nr. Bei Schäden mit Beteiligung eines Luftfahrzeugs bitte die Zusätzliche Schadenanzeige bei Schäden im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen beifügen!

Mehr

N E U E S zum Produkthaftpflicht- Modell

N E U E S zum Produkthaftpflicht- Modell Allianz Global Corporate & Specialty AG Fachforum 2013 Liability 09.09.2013 München 10.09.2013 Köln 11.09.2013 Hamburg 12.09.2013 Stuttgart 13.09.2013 Frankfurt N E U E S zum Produkthaftpflicht- Modell

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Montageversicherung (AMoB 2008) Fassung Januar 2008

Allgemeine Bedingungen für die Montageversicherung (AMoB 2008) Fassung Januar 2008 Allgemeine Bedingungen für die Montageversicherung (AMoB 2008) Fassung Januar 2008 Abschnitt A 1 Versicherte und nicht versicherte Sachen 2 Versicherte und nicht versicherte Gefahren und Schäden 3 Unterbrechung

Mehr

Besondere Vereinbarung Windenergie-Anlagenversicherung ROSA-PREMIUM (BV 9912w)

Besondere Vereinbarung Windenergie-Anlagenversicherung ROSA-PREMIUM (BV 9912w) INTER Allgemeine Versicherung AG Seite 1 Besondere Vereinbarung Windenergie-Anlagenversicherung ROSA-PREMIUM (BV 9912w) 1. Vertragsgrundlage 7. Vorsorgeversicherung 2. Versicherte und nicht versicherte

Mehr

Hausverwalter in der Haftungsfalle -Das Risiko und die richtige Absicherung- Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten

Hausverwalter in der Haftungsfalle -Das Risiko und die richtige Absicherung- Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten Hausverwalter in der Haftungsfalle -Das Risiko und die richtige Absicherung- Titelmasterformat durch Klicken bearbeiten 20. Mitteldeutsche Immobilientage Pantaenius stellt sich vor Unabhängiger Versicherungsmakler

Mehr