UEBERBRUECKUNGSKREDIT VERBRAUCHER OHNE TILGUNGS PLAN (EINMALIGE ZAHLUNG VON KAPITAL UND ZINSEN)

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1 INFORMATIONSBLATT betreffend: UEBERBRUECKUNGSKREDIT VERBRAUCHER OHNE TILGUNGS PLAN (EINMALIGE ZAHLUNG VON KAPITAL UND ZINSEN) INFORMATIONEN ÜBER DIE BANK RAIFFEISENKASSE MERAN FREIHEITSSTRASSE MERAN (BZ) Telefonnummer und Fax: / info@meranbank.it - Zertifiziertes Postfach (PEC-Adresse): raiffeisenmeran@pec.it Website: Handelsregister bei der HK Bozen Nr. 544 Eingetragen bei der Banca d Italia unter der Nr ABI-Code Eingetragen im Genossenschaftsregister Bozen A Teilnehmer am Garantiefond der Anleger der Kreditgenossenschaften WAS IST DER ÜBERBRÜCKUNGSKREDIT VERBRAUCHER (mit einmaliger Zahlung) Der Überbrückungskredit ist eine Finanzierung, in Euro oder Fremdwährung, ohne Tilgungsplan. Die Bank stellt dem Kunden einen Geldbetrag zur Verfügung, gegen die Verpflichtung seitens des Kunden, das finanzierte Kapital und die entsprechenden Zinsen, die gemäß den Vertragsbedingungen berechnet werden, mit einer einmaligen Zahlung zurückzuzahlen. Für den Kredit kann eine feste oder variable Verzinsung gewählt werden. Die spezifischen Bestimmungen des Titels VI, Hauptteil II, des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 385/93 über Verbraucherkredite kommen auf Kreditverträge für Verbraucher zur Anwendung; hiervon ausgenommen sind die vom Art. 112, Komma 1 (wie im Komma 1-bis vorgesehen) des vorgenannten gesetzvertretenden Dekretes 385/93 nachfolgend angeführten: a) Finanzierungen in Höhe von weniger als 200 Euro oder von mehr als Euro, ausgenommen unbesicherte Finanzierungsverträge an Verbraucher zum Zweck der Renovierung einer Wohnimmobilie, auf welche die Bestimmungen betreffend Verbraucherkredite angewendet werden, auch wenn sich die Finanzierung auf mehr als Euro beläuft; b) Lieferverträge gemäß den Artikeln 1559 ff. Zivilgesetzbuch und Werklieferverträge gemäß Artikel 1677 Zivilgesetzbuch; c) Finanzierungen, bei denen die Zahlung von Zinsen bzw. anderen Aufwendungen ausgeschlossen ist; d) Finanzierungen, bei denen der Verbraucher ausschließlich Gebühren in geringer Höhe zu zahlen hat, falls die Tilgung des Kredits innerhalb von drei Monaten ab Verwendung der Beträge zu erfolgen hat; e) Finanzierungen für die Anschaffung oder Erhaltung eines Eigentumsrechts an einem Grundstück oder einer erbauten oder geplanten Immobilie; f) durch eine Hypothek auf Immobilien abgesicherte Finanzierungen; g) von Banken oder Investmentfirmen gewährte Finanzierungen für die Durchführung eines Vorgangs, der Finanzierungsinstrumente gemäß Artikel 1, Absatz 2, des gesetzesvertretenden Dekrets v. 24. Februar 1998 Nr. 58 in der jeweils gültigen Fassung, zum Gegenstand hat, sofern der Darlehensgeber an dem Vorgang beteiligt ist; h) Finanzierungen, die auf der Grundlage einer Vereinbarung gewährt werden, welche vor einer Gerichtsbehörde oder einer anderen, vom Gesetz vorgesehenen Behörde abgeschlossen wird; i) Zahlungsaufschübe für eine zuvor vorhandene Schuld, die vom Darlehensgeber kostenlos gewährt werden; l) durch ein Pfand auf ein bewegliches Gut abgesicherte Finanzierungen, wenn sich die Verpflichtung des Verbrauchers nicht auf einen Betrag beläuft, der über dem Wert des Gutes liegt; m) Mietverträge, soweit in ihnen die ausdrückliche Bestimmung vorgesehen ist, dass das Eigentum an der Mietsache zu keinem Zeitpunkt entgeltlich bzw. unentgeltlich auf den Mieter übertragen werden darf; n) Mikrokreditinitiativen gemäß Artikel 111 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 385/93 und andere Kreditverträge auf der Grundlage von Gesetzen über Darlehen an einen beschränkten CMU0341 Stand zum 06/09/2017 Seite 1/6

2 Personenkreis, die von allgemeinem Interesse sind und keine Zahlung von Zinsen vorsehen oder von Zinsen, welche unter den Marktzinsen liegen, oder andere Konditionen, welche für den Verbraucher günstiger sind als die Marktkonditionen, und Zinssätze, die nicht über den marktüblichen Sätzen liegen; o) Kreditverträge in Form der Überziehung des Kontokorrents, abgesehen von den Maßgaben des Artikels 125-octies des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 385/93. Gemäß Art. 122, Abs. 1-bis, des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 385/93, in Abweichung zu den Bestimmungen im vorgenannten Buchstaben a), werden vorgenannte Bestimmungen des Abschnitts VI, Teil II des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 385/93 betreffend den "Kredit an Verbraucher" auf nicht besicherte Kredite an Verbraucher, welche für die Finanzierung der Sanierung einer Wohnimmobilie verwendet werden, angewendet, auch wenn die Finanzierung größer Euro ist. Dem Verbraucher wird der effektive Jahreszinssatz (TAEG) bekannt gegeben, der die Gesamtkosten des Kredits für den Verbraucher angibt, ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des gesamten Kreditbetrags. DIE ARTEN DES ÜBERBRÜCKUNGSKREDITS UND DIE DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDEN RISIKEN Fest verzinslicher Überbrückungskredit Während der gesamten Laufzeit des Kredits sind sowohl der Zinssatz als auch die Höhe der einzelnen Raten unverändert. Nachteilig ist, dass eventuelle Verringerungen der Marktzinssätze nicht wahrgenommen werden können. Der feste Zinssatz empfiehlt sich dann, wenn ab Vertragsabschluss Sicherheit hinsichtlich des Zinssatzes, der Höhe der einzelnen Raten und des Gesamtbetrags der zu tilgenden Schuld unabhängig von der Entwicklung der Marktbedingungen gewünscht wird. Variabel verzinslicher Überbrückungskredit Der variable Zinssatz kann sich gegenüber dem anfänglichen Zinssatz mit im Vorhinein festgelegten Fälligkeiten je nach dem Verlauf eines oder mehrerer vertraglich festgelegter Indexierungsparameter verändern. Das Hauptrisiko ist die unvorhersehbare, starke Erhöhung des Betrags oder der Anzahl von Raten. Der variable Zinssatz empfiehlt sich für Personen, die einen Zinssatz wünschen, der stets an die Marktentwicklung gebunden ist, und die eventuelle Erhöhungen des Ratenbetrags verkraften können. Spezifische Risiken, die mit der Art des Vertrages zusammenhängen Die Finanzierung birgt für den Kunden das Risiko und die Nachteile, die mit der vertraglich vereinbarten Art des Zinssatzes zusammenhängen, wie oben angeführt. Bei Finanzierungen, die einen variablen indexierten Zinssatz vorsehen, bestehend aus dem Spread, erhöht um den Wert des Parameters, der als Referenzzinssatz gewählt wurde, kann zudem im Vertrag vereinbart werden, dass derselbe Zinssatz in keinem Fall niedriger als der Spread sein darf, und zwar auch dann, wenn der Wert des genannten Parameters unter null fällt. In diesen Fällen kann der Zinssatz somit nicht niedriger sein als der vereinbart e Spread. TARIFBEDINGUNGEN WIEVIEL KANN DER ÜBERBRÜCKUNGSKREDIT (mit einmaliger Zahlung) KOSTEN Effektiver Jahreszinssatz (TAEG) Der TAEG wird für eine Finanzierung über ,00 mit einer Laufzeit von 18 Monate berechnet, die mit einer einzigen Rate, welche Kapital und Zinsen umfasst, zurückgezahlt wird. Wert in % Euribor-indexierter Überbrückungskredit 8,0350 Überbrückungskredit mit Fixzinssatz 8,1580 Neben dem TAEG kann es auch andere Kosten wie zum Beispiel, ad esempio, gli interessi di mora..geben. Bei den Überbrückungskrediten mit variablem Zinssatz hat der TAEG lediglich einen indikativen Charakter Im vorgenannten Beispiel beträgt der insgesamt vom Verbraucher geschuldete Betrag Euro Euribor-indexierter Überbrückungskredit ,87 Überbrückungskredit mit Fixzinssatz ,36 CMU0341 Stand zum 06/09/2017 Seite 2/6

3 POSTEN KOSTEN Wertangaben in Euro, sofern nichts anderes angegeben ist (z.b. %) Euribor-indexierter Überbrückungskredit Überbrückungskredit mit Fixzinssatz Finanzierbarer Höchstbetrag Laufzeit 18 Monate 18 Monate Nominaler Jahreszinssatz % 7,8750 8,0000 Jährlicher Effektivzinssatz % 8,1655 8,3000 Euribor 6M,360 Tage, Durchschnitt Vormonat Indexierungsparameter lfd.trim. aufger.auf nächstes 1/8 ZINSSÄTZE Spread (Marge) +8, ,0000 Der variable indexgebundene Zinssatz - bestehend aus einer festen Marge (spread) erhöht um den gewählten Anwendung des Zinssatzes unter der Annahme einer Notierung des Richtwertes von null oder negativ Richtwert - kann, sofern vertraglich Vorgesehen, in keinem Fall geringer sein als der vertraglich vereinbarte spread, auch in dem Fall, dass der vorgenannte Richtwert unter null fallen sollte. Zinsberechnungsjahr Kalenderjahr Kalenderjahr Verzugszinssatz % 0,0000 Nominalzinssatz + 5 Prozentpunkte 0,0000 Nominalzinssatz + 5 Prozentpunkte GEBÜHREN Gebühren für den Vertragsabschluss Gebühren für die Verwaltung des Kredits Bearbeitungsgebühr % Mindestbetrag Höchstbetrag Wechselsteuer (für Finanzierungen mit einer Dauer von weniger als 18 Monaten) 0,3500 0, ,00 200, , ,99 1,10% des finanzierten Betrags Kontounfallversicherung 9,80 9,80 Stempelsteuer bei Barauszahlung 16,00 16,00 Erstattung der Kosten für vorvertragliche Informationen 0,00 0,00 Gebühr für die Einnahme der Rate: - mit automatischer Belastung auf dem Kontokorrent - mit Bareinzahlung - mittels Zahlung per SEPA - Lastschriftverfahren Erstattung der periodischen und sonstigen, vom Gesetz vorgeschriebenen Mitteilungen, die auf andere Weise als telematisch zugeschickt werden (für jede einzelne Mitteilung) (*) 1,00 1,00 Kosten für sonstige Mitteilungen und Informationen 1,00 1,00 Entschädigung für den Fall der vollständigen oder teilweisen Tilgung 0,0000% des vorzeitig getilgten Kapitals bei einer Restlaufzeit des Vertrags von über 1 Jahr, 0,00% bei einer Restlaufzeit des Vertrags von von einem Jahr oder weniger1 Gebühr für nicht bezahlte Raten (max.) 0,00 0,00 Spesen für Nichtinanspruchnahme der Kreditlinie 300,00 300,00 Spesen für Kopien 10,50 10,50 Spesen für Mahnungen 1 1 Bearbeitungsgeb. f.ansuchen Freistell. Bürgschaft 250,00 250,00 (*) Um die telematische Zusendung der Korrespondenz (kostenlos) in Anspruch nehmen zu können, muss zuvor ein Internet Banking-Vertrag abgeschlossen werden. Nicht betroffen sind die Mitteilungen gemäß Art. 118 Legislativdekret Nr. 385/1993, welche unabhängig vom Mitteilungskanal kostenlos sind. LETZTE WERTE DES REFERENZPARAMETERS 1 Die Entschädigung kann auf jeden Fall nicht über dem Zinsbetrag liegen, den der Kunde für die restliche Vertragslaufzeit gezahlt hätte. Die Entschädigung ist in den vom Art. 125-sexies des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 385/1993 vorgesehenen Fällen nicht zu zahlen. CMU0341 Stand zum 06/09/2017 Seite 3/6

4 STICHDATUM ZINSSATZTYP WERT 01/07/2017 Euribor-indexierter Überbrückungskredit - 0, /04/2016 Euribor-indexierter Überbrückungskredit - 0,1250 Überbrückungskredit mit Fixzinssatz 0,0000 Überbrückungskredit mit Fixzinssatz 0,0000 BEISPIEL FÜR DIE BERECHNUNG DER RATE Euribor-indexierter Überbrückungskredit Angewandter Zinssatz Laufzeit der Finanzierung (Monate) Höhe der Rate monatlicher über ,00 Kapital Bei Erhöhung des Bei Verringerung des 7,8750% ,25 Überbrückungskredit mit Fixzinssatz Angewandter Zinssatz Laufzeit der Finanzierung (Monate) Höhe der Rate monatlicher über ,00 Kapital Bei Erhöhung des Bei Verringerung des 8,0000% ,67 (*) Nur für Darlehen, die beim Abschluss eine variable Komponente enthalten. Der vom Art. 2 des Anti-Wucher-Gesetzes (Gesetz Nr. 108/1996) vorgesehene mittlere effektive Gesamtzinssatz (TEGM) für Darlehensverträge kann bei den Zweigstellen der Bank sowie auf der Website der Bank eingesehen werden zusätzliche Dienstleistungen WEITERE ANFALLENDE KOSTEN Bei Abschluss des Darlehens muss der Kunde folgende Kosten für die von Dritten erbrachten Leistungen übernehmen: Wenn sie über die Bank/den Mittler erworben werden Indirekte Steuern Sofern geschuldet, sind die indirekten Steuern in Zusammenhang mit der Finanzierung dieses Informationsblattes zu Lasten des Kunden und zwar in der jeweils geltenden Höhe CMU0341 Stand zum 06/09/2017 Seite 4/6

5 BEREITSTELLUNGSZEITEN Dauer der Bearbeitung Verfügbarkeit des Betrags 2 Wochen am Tag der Liquidierung VORZEITIGE TILGUNG, ÜBERTRAGBARKEIT UND REKLAMATIONEN Vorzeitige Tilgung Der Verbraucher kann jederzeit sein Recht auf vorzeitige Tilgung sowie auf Sondertilgungen wahrnehmen; in diesem Fall hat er Anspruch auf eine Reduzierung der Gesamtkreditkosten in Höhe des Betrags der Zinsen und Kosten, die für die restliche Vertragslaufzeit angefallen wären. Der Kreditgeber hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die objektiv durch die Kosten gerechtfertigt ist, welche direkt mit der vorzeitigen Tilgung des Kredits verbunden sind. Gemäß Art sexies des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 385/1993 kann/ist die Entschädigung: auf keinen Fall mehr als 1% des vorzeitig getilgten Betrags betragen, wenn die Vertragsrestlaufzeit mehr als 1 Jahr ist, bzw. 0,5% dieses Betrags bei einer Vertragsrestlaufzeit von einem Jahr oder weniger; auf keinen Fall höher sein als die Zinsen, die der Verbraucher für die Vertragsrestlaufzeit gezahlt hätte; in den vom Art. 125-sexies des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 385/1993 vorgesehenen Fällen nicht fällig. Rücktritt des Kunden und der Bank Der Verbraucher kann kostenlos, d.h. ohne Gebühren oder Strafen, innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen ab Vertragsabschluss von dem Kreditvertrag zurücktreten, indem er der Zweigstelle, bei der das Kreditverhältnis besteht, eine schriftliche Mitteilung schickt, in der er ausdrücklich seine Rücktrittsabsicht erklärt. In bestimmten Fällen (wie z.b. bei Nichtbezahlung der Raten, den Kunden oder eventuelle Garanten betreffende Vorfälle, die, indem sie sich auf deren Vermögens-, Finanz- oder Wirtschaftslage auswirken,die Rückerstattung der Beträge an die Bank gefährden) wird der Vertrag automatisch oder auf Verlangen der Bank aufgelöst; die Bank hat danach Anspruch auf sofortige Zahlung der ihr geschuldeten Beträge. Übertragbarkeit des Kredits Falls der Kunde für die Tilgung des Kredits eine neue Finanzierung von einer anderen Bank/einem anderen Intermediär entsprechend dem Verfahren gemäß Art. 120 quater des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 385/1993 erhält, fallen für den Kunden keine Kosten, auch indirekter Art, (wie z.b. Provisionen, Gebühren, Aufwendungen oder Strafen) an. In dem neuen Vertrag bleiben die Rechte und Garantien des alten Vertrags aufrechterhalten. Ganz allgemein erfolgt die Übertragung durch den Rechtseintritt: Dem Schuldner wird es durch Bezahlung der Schuld gestattet, den Erstgläubiger (z.b. den Kreditgeber) zu ersetzen, ohne dass dessen Zustimmung erforderlich ist (Art Zivilgesetzbuch). Gemäß dem o.g. Art. 120 quater des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. gilt insbesondere: der Rechtseintritt muss innerhalb einer Frist von dreißig Banktagen ab dem Datum zustande kommen, an dem der Kunde die Bank/den eintretenden Intermediär (Eintretender) bittet, von dem ursprünglichen Geldgeber (Ersetzter) den genauen Betrag seiner Restverbindlichkeit zu übernehmen; kommt der Rechtseintritt aus vom ursprünglichen Geldgeber zu vertretenden Gründen nicht innerhalb der o.g. Frist von dreißig Banktagen zustande, muss letzterer dem Kunden für jeden ganzen oder teilweisen Monat Verzug eine Entschädigung in Höhe von 1% des Werts der Finanzierung zahlen; unbeschadet davon hat der ursprüngliche Geldgeber die Möglichkeit, Regressansprüche gegenüber dem eintretenden Geldgeber geltend zu machen, falls dieser den Verzug zu vertreten hat; Vorstehende Regelung kommt nur auf Finanzierungsverträge zur Anwendung, die von Bank- und Finanzintermediären mit natürlichen Personen oder Kleinstunternehmen gemäß Art. 1, Absatz 1, Buchstabe t) des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 11/2010 abgeschlossen werden. Maximale Zeiten für die Beendigung des Vertragsverhältnisses Die Bank muss die Formalitäten im Zusammenhang mit der Aufforderung des Kunden innerhalb von 60 Tage Tagen ab dem Datum des Erhalts der Aufforderung erledigen. CMU0341 Stand zum 06/09/2017 Seite 5/6

6 Beschwerden Der Kunde kann Beschwerden an die Reklamationsstelle der Bank auch mittels Einschreiben oder auf telematischem Weg (Raiffeisenkasse Meran - Freiheitsstrasse Meran info@meranbank.it oder raiffeisenmeran@pec.it) einbringen, welche innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt antwortet. Ist der Kunde mit der Antwort nicht einverstanden oder hat er keine Antwort erhalten, kann er sich, bevor er ein Gerichtsverfahren anstrengt, an das Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen (ABF) wenden. Informationen darüber, wie man sich an diese Stelle wendet, liefert die Homepage die Filiale der Banca d Italia und die Bank. Neben dem Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen kann der Kunde, einzeln oder gemeinsam mit der Bank, unabhängig von der Einbringung einer Beschwerde, ein Mediationsverfahren mit dem Ziel einer Schlichtung anstrengen. Dieser Schlichtungsversuch findet vor der Bankenschlichtungsstelle (Conciliatore Bancario Finanziario), Vereinigung für Streitigkeiten im Bankenund Wertpapierbereich, mit Sitz in Rom, Via delle Botteghe Oscure 54, Tel , Homepage statt. Der Kunde kann sich zudem mittels einer Beschwerde an die Banca d'italia wenden oder zu jedem Zeitpunkt die ordentliche Gerichtsbarkeit anrufen. Die vorherige Inanspruchnahme eines Verfahrens zur außergerichtlichen Streitbeilegung (Mediation bei der Bankenschlichtungsstelle oder genanntes Verfahren beim Schiedsgericht für Bank- und Finanzdienstleistungen und Operationen (ABF)) ist verpflichtend, sollte der Kunde beabsichtigen, für einen über die Auslegung und Anwendung des Vertrages entstehenden Streitfall das ordentliche Gericht anzurufen; dies bei sonstiger Unverfolgbarkeit der Klage. Das Mediationsverfahren wickelt sich vor der örtlich zuständigen Mediationsstelle, bei welcher der erste Antrag eingereicht wurde, und mit dem Beistand eines Rechtsanwaltes ab. Die Parteien können, auch nach Vertragsabschluss, eine von der Bankenschlichtungsstelle verschiedene Mediationsstelle vereinbaren, unter der Voraussetzung, das diese in das entsprechende Register eingetragen ist. LEGENDE Gesamtkreditkosten Gesamtkreditbetrag Bearbeitung Indexierungsparameter (für Finanzierungen mit variabler Verzinsung) Spread (Marge) Effektiver Jahreszinssatz (TAEG) vom Verbraucher geschuldeter Gesamtbetrag Nominaler Jahreszinssatz Verzugszinssatz Mittlerer effektiver globaler Zinssatz (TEGM) Zinsen und alle anderen Kosten, einschließlich Gebühren, Steuern und andere Ausgaben, ausgenommen Notarkosten, die der Verbraucher für den Kreditvertrag zahlen muss und die dem Kreditgeber bekannt sind. Obergrenze oder Gesamtsumme der im Rahmen eines Kreditvertrags zur Verfügung gestellten Beträge. Für die Gewährung des Kredits erforderliche Praktiken und Formalitäten. Marktparameter oder geldpolitischer Parameter, der als Bezugswert für die Festlegung des Zinssatzes genommen wird. Auf die Referenz- oder Indexierungsparameter angewandter Aufschlag. gibt die Gesamtkosten des Kredites für den Verbraucher als jährlichen prozentuellen Anteil des Gesamtkreditbetrages an. Summe aus Gesamtbetrag des Kredits und der Gesamtkosten für den Kredit. Auf Jahresbasis berechnetes prozentuales Verhältnis zwischen den Zinsen (als Vergütung für das geliehene Kapital) und dem geliehenen Kapital. Erhöhung des Zinssatzes, der im Falle einer verspäteten Zahlung der Raten zur Anwendung kommt. Zinssatz, der - wie vom Anti-Wucher-Gesetz vorgesehen - alle drei Monate vom Ministerium für Wirtschaft und Finanzen veröffentlicht wird. Um festzustellen, ob es sich um einen, somit verbotenen, Wucherzinssatz handelt, muss man von all den veröffentlichen Zinssätzen jenen der jeweiligen Kreditart indentifizieren, um festzustellen, dass der von der Bank angewandte Zinssatz nicht höher ist. CMU0341 Stand zum 06/09/2017 Seite 6/6

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