Junghennenaufzucht am Biobetrieb

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1 Junghennenaufzucht am Bibetrieb Referat Bilandbau, LK OÖ Stand: Rechtsgrundlage für die Haltung vn Geflügel auf österreichischen Bi-Betriebe ist die EU Bi-VO (EG) Nr. 834/2007 und das Bundestierschutzgesetz. In allen Bereichen, zu denen in der EU-VO Übergangsfristen vrgesehen sind, gelten zumindest die österr. Cdexbestimmungen. Stallflächen Die Jungtiere sllen in der Aufzucht die natürlichen Verhaltensweisen erlernen, welche sie im Legestall auch ausüben sllen. Das Stallsystem im Aufzuchtstall sll daher mit dem Legehennenstall weitgehend übereinstimmen. S sllte die Junghennenaufzucht für Legehennen in Vlierenhaltung ebenfalls in Vlieren erflgen. Der Stallfußbden muss zu einem Drittel planbefestigt, mit lckerem und trckenem Einstreumaterial (zb. Strukturiertes Material wie Strh, Sägespäne, etc.) bedeckt sein. Die Kücken müssen ab dem ersten Lebenstag Einstreu mit Sandanteilen zur freien Verfügung haben. Mindestens ein Drittel der Bewegungsfläche im Stall muss als eingestreute Scharrfläche zur Verfügung stehen. Mindest- Stallfläche (nutzbare Stallfläche*) Bdenhaltung Bis zum Alter vn 3 Wchen Bis zum Alter vn 6 Wchen Bis zum Alter vn 10 Wchen max. 35 Tiere/m² max. 20 Tiere/m² max. 14 Tiere/m² Junghennen Bis zum Alter vn 18 Wchen Bis zum Alter vn 3 Wchen max. 10 Tiere/m² max. 35 Tiere/m² Vlierenhaltung** Bis zum Alter vn 6 Wchen Bis zum Alter vn 10 Wchen max. 20 Tiere/m² max. 14 Tiere/m² Seite 1/7

2 Bis zum Alter vn 18 Wchen max. 10 Tiere/m² Scharrraum Scharrraum 33 % der Stallgrundfläche * Erhöhte Sitzstangen und Flächen im Außenscharrraum sind nicht Teil der nutzbaren Stallfläche. In Systemen mit mehreren übereinander angerdneten Ebenen gelten als nutzbare Stallfläche alle entmistbaren Gitter- und Rstflächen mit direkt darunter liegender Entmistung swie die eingestreuten Stallbdenflächen. ** Die Obergrenze bei Vlierenhaltung liegt abei max. 24 Tiere/m² Stallgrundfläche Hinweis: Hühner besitzen sehr viele Verhaltensweisen, die das Leben und die Nahrungssuche am Bden betreffen. Zusätzlich zeigen sie ein umfangreiches Kmfrtverhalten, wie z.b.: Sand- und Snnenbaden. Aus diesem Grund sind verhaltensrelevante Einrichtungen wie geeignete Scharrflächen und Sitzstangen auf allen Ebenen wichtig. Spätestens ab der zehnten Lebenswche müssen die Tiere während der Aktivitätszeit Zugang zu einem Außenscharrraum haben. Ausgenmmen sind Betriebe mit Bestandesgrößen vn unter 200 Junghennen der mit mbilen Ställen, sfern Grünauslauf zur Verfügung steht. Sitzstangen für Legehennen dürfen nicht über dem Einstreubereich angerdnet sein und weisen keine scharfen Kanten auf. Bei der Verwendung vn Lattenrsten der PVC- Rsten über der Ktgrube kann 1 m² Lattenrst 3 lfm Sitzstangen ersetzen. Es müssen mindestens die Hälfte der Sitzstangen stufenförmig erhöht angebracht sein. Ab dem ersten Lebenstag sind stufenförmig angerdnete Sitzstangen vrzusehen. Sitzstangen Sitzstangenlänge bis Ende der 10. Lebenswche Sitzstangenlänge ab der 11. Lebenswche Abstand zum Bden 4 cm/tier 10 cm/tier 15 cm Abweichend dazu sind in Vlierenställen ab der elften Lebenswche die Strukturen der erhöhten Ebenen als Sitzstangenangebt ausreichend. Es dürfen nur Vlieren mit maximal drei Etagen (Bdenfläche + drei Etagen) verwendet werden, wbei die dritte Etage als Ruhebereich eingerichtet werden muss. Seite 2/7

3 Außen- der Kaltscharrraum Anfrderungen: Der Scharrraum muss während der ganzen Aktivitätsphase für die Tiere über alle Stallöffnungen zugänglich Wird nicht zur nutzbaren Stallfläche gezählt und muss mindestens s grß sein wie ein Viertel der nutzbaren Stallfläche. Der Scharrraum ist eingestreut, überdacht und nicht isliert, verfügt über autmatische Schieber-/Klappenöffungen, Beleuchtung, Einzäunung und Windschutzmöglichkeiten eine Höhe vn mind. 1,5 m Niveauunterschied vm Stall zum Außenscharrraum max. 50 cm über Öffnungen vm Stallinnenteil in den Außenscharrraum verfügen (Auslauföffnungen im Ausmaß vn 4 m Breite je 100 m² Stallfläche) Tierkategrie Mindestbreite Mindesthöhe Legehennen 40 cm 35 cm Masthühner 40 cm 35 cm Truthühner 80 cm 60 cm Auslauf Spätestens ab der 12. Wche ist den Junghennen Grünauslauf anzubieten. Der Grünauslauf muss mindestens 0,5 m²/tier umfassen. Als Auslaufflächen gelten nur Flächen innerhalb eines Umkreises vn 50 Meter vn den Auslauföffungen. Der Auslauf muss direkt an die Auslauföffnung, den Außenscharrraum der Vrplatz angrenzen. Untertunnelung der ähnliche Maßnahmen zur Überwindung vn Hindernissen sind nicht erlaubt. Die Fläche muss über Unterschlupfmöglichkeiten für die Tiere verfügen. Bei Bedarf müssen auch geeignete Tränken vrhanden sein. Der Zugang muss, wann immer es die Witterungsbedingungen und der Zustand des Bdens dies erlauben, ganztätig gewährt werden. Im Smmerhalbjahr mindestens acht Stunden und im Winterhalbjahr mindestens vier Stunden täglich. Bei Außentemperaturen unter dem Gefrierpunkt kann die Auslaufzeit auf die Mittagszeit beschränkt werden. An Tagen mit Wetterextremen (z.b. Schneelage) ist der Zugang zum Außenscharrraum ausreichend. Seite 3/7

4 Stallklima Transparente Flächen müssen im Ausmaß vn mind. 3% der Stallbdenfläche vrhanden sein. Eine Lichtstärke vn mindestens 20 Lux im Tierbereich muss erreicht werden. Es dürfen nur hchfrequente Leuchtstffröhren der andere Lichtquellen verwendet werden, die keinen strbskpischen Effekt verursachen. Es muss eine ununterbrchene Nachtruhe (hne Kunstlicht) vn mindestens 8 Stunden eingehalten werden. Hinweis: bei starkem Federpicken kann das Tageslicht im Stallinneren vrübergehend abgedunkelt werden (mindestens 5 Lux). INFO: Arbeitsplatz mind. 500 Lux Allgemeine Beleuchtung ca. 100 Lux Fütterung und Tränke Fütterung Seit müssen Mngastrier ausschließlich mit bilgischen Futtermitteln gefüttert werden (100% Bi-Fütterung). Für ausgewählte Eiweiß-Kmpnenten dürfen 5% nicht bilgisch hergestellte Futtermitteln verwendet werden (bis ). Hinweis: Hilfestellung dazu bietet der Betriebsmittelkatalg, welcher jährlich vn der Kntrllstelle zugeschickt wird. Darin sind alle bitauglichen Einzel-, Misch- und Ergänzungsfuttermittel gelistet. Umstellungsfuttermittel dürfen zu 30% in der Fütterung verwendet werden. Stammen die Umstellungsfuttermittel vm eigenen Betrieb, dürfen diese zu 100% eingesetzt werden. Der Tagesratin ist frisches, getrcknetes der siliertes Raufutter beizugeben Futtertrglänge Längstrg Rundtrg 3 cm/tier 1,5 cm/tier Seite 4/7

5 Tränke Den Tieren muss ausreichend frisches Trinkwasser zur Verfügung stehen. Die Erreichbarkeit der Tränke muss den ganzen Tag möglich sein.. Tränke Tierzukauf Längstrg Rundtrg Nippel 1 cm/tier 1cm/Tier 15 Tiere/Nippel Grundsätzlich müssen Bi-Tiere zugekauft werden. Stehen bilgische Tiere nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung, dürfen zu Zuchtzwecken unter flgenden Bestimmungen knventinelle Tiere zugekauft werden: Bei Erneuerung der Wiederaufbau des Bestandes (Rein-Raus-Verfahren) dürfen knventinelle Kücken für die Junghennenprduktin, wenn Tiere nachweislich (Bestätigung des Brüters) aus bilgische Herkunft nicht ausreichend zur Verfügung und die Kücken nicht älter als drei Tage sind, zugekauft werden. Für jene Fälle, bei denen vr dem Zukauf eine Genehmigung durch die zuständige Behörde ntwendig ist, stellt das Gesundheitsministerium ein Antragsfrmular zur Verfügung. Behandlungen / Umgang mit Tieren Behandlungen Bei den Tieren dürfen max. drei Behandlungen pr Jahr mit Arzneimittel der Antibitika durchgeführt werden, ansnsten verlieren diese den Bi-Status und müssen die Umstellungszeit neu durchlaufen. Hinweis: Unter Behandlung ist nicht eine einmalige Verabreichung zu verstehen, sndern die Behandlung einer Krankheit vn Beginn bis zu ihrer Ausheilung Tiere, deren prduktiver Lebenszyklus nicht mehr als als ein Jahr beträgt (z.b. Junghennen), dürfen max. einmal in ihrem Lebenszyklus behandelt werden. Hinweis: Eine Behandlung umfasst mehrere Verabreichungen zu demselben Krankheitsfall. Seite 5/7

6 Die Wartezeit nach einer Behandlung ist dppelt s lang wie gesetzlich vrgeschrieben. Gibt es keine gesetzlich vrgeschriebene Wartezeit, sind dies zumindest 48 Stunden. Der Tierarzt kann keine knventinellen Ergänzungsfuttermittel verschreiben. Slche Futtermittel sind nur entsprechend dem Betriebsmittelkatalg zu verwenden. Alle Behandlungen sind am Betrieb aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen umfassen die Art des Mittels, die Diagnse, die Dsierung, die Art der Verabreichung, die Dauer der Behandlung und die Wartezeit. Nicht berücksichtigt werden Behandlungen gegen Parasiten, Impfungen und vn Behörden angerdnete Behandlungen. Behandelte Tiere sind eindeutig zu kennzeichnen. Bei Kleintieren wie Geflügel sllen Partien der Gruppen gekennzeichnet werden. Eingriffe bei Tieren Vrbeugende und systematische Eingriffe wie Stutzen der Schnäbel sind verbten. Eingriffe können vn der zuständigen Landesbehörde aus Sicherheitsgründen, zur Verbesserung der Gesundheit, aus Tierschutzgründen der aus Hygienegründen gestattet werden. Bei den Eingriffen muss eine Schmerzausschaltung erflgen. Die Vrgaben des Tierschutzgesetzes und dessen Verrdnungen eingehalten werden. Verweis weitere Beratungsunterlagen BERATUNGSBLATT Umsetzung der Weidehaltung für Rinder am Bi-Betrieb BERATUNGSBLATT Kälberhaltung am Bi-Betrieb BERATUNGSBLATT Der Tiergerechtheitsindex (TGI) Maßnahmen zur Optimierung der Anbindehaltung Seite 6/7

7 LANDTECHNISCHE SCHRIFTENREIHE Stallbau für die Bi-Tierhaltung Rinder BROSCHÜRE Leitfaden für die Tierbehandlung am Bi-Betrieb Autrin: Petra Dblmair Hinweis: Hilfestellung dazu bietet der Betriebsmittelkatalg, welcher jährlich vn der Kntrllstelle zugeschickt wird. Darin sind alle bitauglichen Einzel-, Misch- und Ergänzungsfuttermittel gelistet. Seite 7/7

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