Aktuelles und Hintergrundinformationen aus der Zeitarbeit Ausgabe März /April 2017

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1 Editorial Liebe Leserinnen und Leser, Das neue AÜG liegt vor und schafft teilweise neue Rahmenbedingungen. Zielsetzung des Gesetzgebers war, den Missbrauch in der Zeitarbeit und bei Werkverträgen zu verhindern. Ob das mit den neuen Regelungen so ohne Weiteres gelingt, bleibt abzuwarten. Deutliche höhere S a n k t i o n e n u n d d i e s t ä r k e r e H a f t u n g d e r Kundenbetriebe im Gesetz zu propagieren reicht nicht aus. Es muss auch ausreichende Kontrolle gewährleistet werden. Seitens einiger Branchenvertreter wird viel über das neue AÜG geschimpft, ohne zu analysieren warum die Funktionäre der Zeitarbeit die Vorstellungen der Branche nicht in das Gesetzgebungsverfahren einbringen konnten. Seit Jahren wurde immer wieder berichtet, dass exzellente Kontakte zur Politik bestehen und somit gute Lobbyarbeit geleistet würde. Vom Ergebnis betrachtet, haben diese Bemühungen nichts gebracht. Waren etwa die vorgetragenen Argumente nicht schlüssig? Fehlte eventuell die Glaubwürdigkeit? Es bedarf daher dringend einer selbstkritischen Analyse, damit bei der nächsten Gesetzesänderung die Interessen erfolgreich vertreten werden können. Ein weiter so wird zukünftig kaum erfolgreich sein. Die Vergangenheit zeigte immer wieder, dass tarifliche und gesetzliche Regelungen umgangen werden. Jüngstes Beispiel sind Firmen, die jahrelang keine Branchenzuschläge im Betrieb eines Kontrakt- Logistikers der Autoindustrie zahlte. Neben dem bewussten Vorenthalten von Lohn und Sozialversicherung wird durch solches Verhalten der Wettbewerb verzerrt. Wie schon vor knapp einem Jahr erwähnt gehört die Kontraktlogistik (Dienstleistungen in Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie) seit dem zum Organisationsbereich der IG Metall. In dem Zusammenhang hatte ich damals darauf hingewiesen, dass dies Auswirkungen auf die Branchenzuschlagstarife hat. Diese Dienstleister können sich nicht mehr darauf berufen, dass für sie keine M+E - Branchenzuschlägen anfallen. Dies hat inzwischen das BAG am bestätigt (Az. 5 AZR 252 und 253/16, 5 AZR 453/15). Dies wird zukünftig weitreichende Auswirkungen haben. Zeitarbeitsfirmen sollten sich zukünftig nicht auf Kundenaussagen zur Branchenzugehörigkeit verlassen, sondern müssen die Zuordnung zu einer Branche selber vornehmen. Schließlich sind sie für die regelkonforme Einhaltung der BZ-Tarife verantwortlich. Ihr Norbert Fuhrmann Branchentarife oder gesetzliche Gleichstellung? Die gesetzliche Gleichstellung nach 9 Monaten bedeutet faktisch ein Equal Treatment im Verdienstbereich. Dies bedarf einer umfangreichen Information durch den Kunden, ist abrechnungstechnisch sehr aufwendig und verteuert die Zeitarbeit teilweise erheblich. Der Gesetzgeber hat der Zeitarbeit die Möglichkeit gegeben, über den Abschluss von Branchen- zuschlagstarifverträgen praktikable tarifliche Regelungen zu schaffen. Diese Möglichkeiten sollten seitens der Branchentarifpartner zügig genutzt werden. Die Tarifgemeinschaft TQZ hat schon für 6 weiteren Branchen Branchenzuschlagstarife abgeschlossen. Das neue AÜG tritt am in Kraft! Im letzten Jahr der großen Koalition ist das neue AÜG in Kraft getreten. Dabei sind grundsätzlich die im Koalitionsvertrag beschlossenen Eckpunkte umgesetzt worden. Die Lobbyisten der IT- Branche, der Kundenbetriebe und der DRK- Schwesternschaft haben in einigen Punkten Ausnahmeregelung erwirken können. Die Lobbyisten der Zeitarbeit waren zwar bemüht, I.Q.Z Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH - Martinsallee Rheinbach - AG Bonn - HRB19249 Seite 1 / 5

2 konnten aber nichts erreichen. Hier sollte mal Ursachenforschung betreiben werden, warum kein Gehör gefunden wurde. Was wurde geregelt? Es wurden Abgrenzungskriterien zwischen Zeitarbeit und Werkvertrag festgelegt, Regelungen zur Gleichstellung der Zeitarbeitnehmer mit den Stammbeschäftigten getroffen, der Begriff vorübergehende Überlassung definiert, Einsatzverbote in bestreikten Betrieben konkretisiert und neue I n f o r m a t i o n s r e c h t e f ü r B e t r i e b s r ä t e b e i m Fremdpersonaleinsatz geschaffen. Mit dieser AÜG - Neuregelung wurden auch Kundenbetriebe mit in die Haftung genommen. Wer zu den Änderungen noch Informationsbedarf hat, kann hier eine Zusammenfassung aller Punkte finden. Tarifverhandlungen zum TQZ Tarifvertrag tarifplus+ sind abgeschlossen! Seit 2011 besteht neben den Verbandstarifverträgen von IGZ und BAP der mit der IG - Metall abgeschlossen Tarifvertrag tarifplus+ der Tarifgemeinschaft TQZ. Er basiert auf dem igz- Tarif (Anerkennungstarifvertrag), hat sich aber mit innovativen Ideen zu einem modernen und flexiblen Tarifvertrag weiterentwickelt. Dabei findet er auch Antworten auf die neuen AÜG Rahmenbedingungen. Das Ergebnis sind moderne und flexible Regelungen im Manteltarifvertrag und bei den Branchenzuschlägen. Einige Beispiele für wesentlichen Unterschiede zu den Verbandstarifen: Nur 3 Zuschlagsstufen in 12 Monaten bei den Branchenzuschlagstarifen. 18 Branchenzuschlagstarife (Verbände12). Bezahlung der Arbeitsunfähigkeit nach dem Ausfallprinzip. Zeitkonten können flexibel geführt werden, keine Einschränkungen wie bei den Verbänden. Seit APRIL 2015 tarifliche Regelungen zur maximalen Einsatzzeit (Verlängerung bei vorliegenden Sachgründen auf 48 Monate möglich). Tarifvertrag für Azubis (inklusive einer Kombiausbildung in Verbindung mit Kundenbetrieben). Der jetzige Tarifabschluss hat eine Laufzeit bis zum Ab dem erhöhen sich die Entgelte ( über die gesamte Tariftabelle gerechnet) um durchschnittlich 2,04 % ab dem um durchschnittlich 2,29 %. Durch weitere innovative Vereinbarungen sind r e g e l k o n f o r m a r b e i t e n d e n M i t g l i e d e r d e r Tarifgemeinschaft TQZ sind mit dem Tarifvertrag bestens auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet. Die stark auf die Praxis bezogenen flexiblen Regelungen wecken inzwischen Interesse von Personaldienstleistern. Eine Übersicht des tarifplus+ finden Sie hier. ifo Geschäftsklima steigt im März Die Stimmung verbessert sich immer mehr Der ifo Geschäftsklimaindex stieg im März von 111,1 (saisonbereinigt korrigiert) auf 112, 3 Punkte. Dies ist der höchste Wert seit Juli Quelle : ifo Institut Die Aufwärtsentwicklung bei der Beurteilung der aktuellen Geschäftslage hält unvermindert an. Auch die Erwartungen der Unternehmen verbesserten sich weiter. Der Aufschwung gewinnt an Kraft. Auch im Verarbeitenden Gewerbe ist der Index auf den höchsten Wert seit Juli 2011 gestiegen. Dies war vor allem auf merklich optimistischere Erwartungen der Industriefirmen zurückzuführen. Die Einschätzungen zur I.Q.Z Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH - Martinsallee Rheinbach - AG Bonn - HRB19249 Seite 2 / 5

3 aktuellen Lage verbesserten sich ebenfalls. Ein Grund für die sehr gute Entwicklung war eine erneut anziehende Nachfrage. Die Preisentwicklung bleibt aufwärtsgerichtet. Der Index stieg in nahezu allen wichtigen Industriebranchen. Im Großhandel hat sich das Geschäftsklima nach dem starken Anstieg im Vormonat wieder verschlechtert. Sowohl die Einschätzungen zur aktuellen Lage als auch die Erwartungen wurden zurückgenommen. Im Einzelhandel stieg der Index. Die Einzelhändler beurteilten ihre Geschäftslage wieder deutlich besser. Im Bauhauptgewerbe stieg der Index nach zuletzt deutlichen Rückgängen wieder. Zudem blicken die Baufirmen wieder optimistischer auf die kommenden Monate. Umfrage unter Entleihbetrieben zum neuen AÜG. In einer Online-Umfrage h a t d a s H a m b u r g e r Beratungsunternehmen Company-Partners (CMP) Entleiher mit mehr als Zeitarbeitnehmern zur Einschätzung u n d d e n m ö g l i c h e n Konsequenzen von Equal Pay nach 9 Monaten und der Einsatzbeschränkung nach 18 Monaten befragt. U n t e r n e h m e n, d i e i n B r a n c h e n m i t Branchenzuschlagstarifen einzuordnen sind, wurden nicht in die Umfrage einbezogen. Nur knapp 13 Prozent der befragten Unternehmen, die Zeitarbeit einsetzen, sind bereit, den Zeitarbeit-nehmern Equal Pay - die 100 % Gleichstellung mit den Stammbeschäftigten - zu zahlen. Als Alternative wollen sie vielmehr die Einsatzzeiten verkürzen oder auch durch Rotationspools die Zahlung der Gleichstellung v e r m e i d e n. A u ß e r d e m w i l l m a n n e u e "Einstiegslohngruppen" schaffen, um weiter kostengünstig zu produzieren. Nach einer Einsatzzeit von 18 Monaten werden, laut Umfrage, nur in wenigen Fällen Übernahmen stattfinden. Es besteht bei den befragten Unternehmen wenig Interesse, die Stammbeschäftigung aufzubauen. Vielmehr sollen mehr befristete Beschäftigungsverhältnisse bei Entleihbetrieben entstehen und Zeitarbeit abgebaut werden. Einige Unternehmen wollen verstärkt auf Werk- und Dienstverträge "umsteigen", obwohl auch dort durch die neue Gesetzgebung die Risiken sich vergrößert haben. Bei den Kundenbetrieben die in Branchen mit Branchenzuschlägen tätig sind, ist die Problematik der Gleichstellung geringer, da dort Equal Pay von den Tarifpartnern auf eine einfache Weise definiert wird. Ein Grund möglichst viele Branchenzuschlagstarife abzuschließen. Quelle: Was bedeutet die gesetzliche Gleichstellung nach 9 Monaten? Beim neuen AÜG ist weder vom Equal Pay oder Equal Treatment die Rede. Beide Schlagworte werden nicht benutzt. Vielmehr regelt das G e s e t z d i e Verdienstgleichstellung nach 9 Monaten. Dabei werden nicht die einzelnen Bestandteile der Gleichstellung aufgezählt, sondern der Gesetzgeber verweist auf eine Reihe von BAG-Urteilen, die unter einer Überschrift I.Q.Z Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH - Martinsallee Rheinbach - AG Bonn - HRB19249 Seite 3 / 5

4 zusammen fassbar sind: Jeglicher Verdienstbestandteil, der mit der Tätigkeit in Zusammenhang steht, ist bei der Gleichstellung mit einzubeziehen. Das bedeutet, dass bei der gesetzlichen Gleichstellung nach 9 Einsatzmonaten faktisch alle Elemente, die auf einer Lohnabrechnung eines vergleichbaren Stamm- b e s c h ä f t i g t e n z u f i n d e n s i n d, a u c h d e m Zeitarbeitnehmer gewährt werden müssen. Falsche Informationen in Bezug auf die Berechnung der Zeiten und der Details zur Gleichstellung sind im Umlauf. Hinweise, dass beispielsweise Urlaubsgeld und oder zusätzliches Urlaubsgeld nicht zur Gleichstellung gehören, sind weder korrekt noch entsprechen sie der BAG-Rechtsprechung. Genau so falsch ist der Hinweis, dass bei Unterbrechung von Einsätzen unter 3 Monaten, die Zeitzählung in Bezug auf die Gleichstellung und auch bei der Berechnung der maximalen Einsatzzeit dann angehalten wird, wenn die betroffene Person sich in der Unterbrechungszeit in einem anderen Kundeneinsatz sich befindet. Das Gesetz sieht eindeutig vor, dass bei jeglicher Unterbrechung unter 3 Monate die Zeitzählung weiter läuft, als ob der Einsatz fortgeführt würde. Solche Ratschläge können dem Personaldienstleister teuer zu stehen kommen wenn man sie befolgt. Werden Komponenten der Gleichstellung nicht berücksichtigt, dann können Bußgelder bis zu ,00 fällig werden. Bei Überschreitung der maximalen Überlassungszeit wird die überlassene Person automatisch Mitarbeiter des Kunden. Wichtiges BAG Urteil zu Branchen- zuschlägen bei der Kontraktlogistik B A G - U r t e i l s t e l l t k l a r : Zeita r b e i t n e h m e r, d i e a n D i e n s t l e i s t e r f ü r d i e Automobilzulieferindustrie überlassen werden, haben Anspruch auf Zahlung von Branchenzuschlägen nach dem Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie. Das BAG bezeichnete diese Einsatzbetriebe als Unterstützungsbetriebe und rechnete sie den Kundenbetrieben der Metall- und Elektroindustrie im Sinne der Branchenzuschlags-Tarifverträge zu. Beklagt waren die Personaldienstleister Wico GmbH und Job AG. Beide hatten Mitarbeiter an den Kontraktlogistiker SLC überlassen, der Getriebeteile zusammen baut. Die Kontraktlogistik (Logistik und Dienstleistung auf dem Gelände der Metall- und Elektroindustrie) gehört seit dem zum Organisationsbereich der IG Metall (vormals Ver.di). Eine Reihe von diesen Unternehmen haben schon mit der IG-Metall Tarifverträge abgeschlossen. Wahrscheinlich wird es für diesen Bereich zukünftig auch ein Flächentarif geben. Es ist darauf zu achten, dass Einsätze in diesen Betrieben dem BZ-TV M+E unterfallen. In vielen Fällen wird die unternehmerische Verantwortung in Bezug auf die Einhaltung von Gesetzen und Tarifen in der Zeitarbeit ignoriert. Das zeigen auch die offiziellen Prüfungsberichte der Bundesagentur für Arbeit als Aufsichtsbehörde aus den Jahren 2008 bis In diesem Zeitraum wurde festgestellt, dass über Zeitarbeitsunternehmen (2/3 der geprüften Firmen) gegen Gesetze und Tarife verstoßen haben. Beim Thema "Zahlung von Branchenzuschlägen" wird o f t d e n A u s s a g e n d e s K u n d e n z u r Branchenzugehörigkeit als Basis für die Zuordnung zu einer Branche vertraut. Verlassen Sie sich nicht darauf, denn Sie tragen das Risiko. Der Kundenbetrieb will die Zuschläge vermieden wissen, um keine höheren Verrechnungspreise zu zahlen. Der Personaldienstleister, der darauf eingeht, schafft sich durch die Nichtzahlung der Zuschläge und den daraus folgenden geringeren Verrechnungspreisen zwar einen Wettbewerbsvorteil zu Lasten der der Mitarbeiter, aber hinterzieht mit dieser Handlungsweise Sozialversicherungsbeiträge. Dies ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. I.Q.Z Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH - Martinsallee Rheinbach - AG Bonn - HRB19249 Seite 4 / 5

5 Fazit: Der Personaldienstleister hat die Zuordnung zu einer Branche anhand der tatsächlich auszuführenden Tätigkeiten (ist möglich durch die verpflichtende Arbeitsplatzanalyse vor Beginn eines Einsatzes) vorzunehmen und ist ausschließlich für die korrekte Einhaltung aller Zeitarbeitstarife verantwortlich. Für jeden Beschäftigten der beklagten Firmen sind jetzt bis zu ,00 sowie die Sozialversicherung nachzuzahlen. Arbeitsmarktbarometer: Abbau der Arbeitslosigkeit beschleunigt sich D a s I A B - A r b e i t s m a r k t - barometer zeigt im März e r n e u t v e r b e s s e r t e A u s s i c h t e n f ü r d i e E n t w i c k l u n g d e r A r b e i t s l o s i g k e i t : D i e entsprechende Komponente des Frühindikators des Instituts für Arbeitsmarktund Berufsforschung (IAB) stieg gegenüber dem V o r m o n a t u m 0, 5 a u f 1 0 2, 3 P u n k t e. D a s Gesamtbarometer verharrte dagegen auf einem Wert von 104,4 Punkten, weil die Komponente für die Beschäftigungsentwicklung um 0,5 Punkte nachgab. Dennoch liegt die Beschäftigungskomponente mit 106,5 Punkten weiter deutlich im positiven Bereich. Arbeitskräfte werden in Deutschland gesucht, sagt Enzo Weber.Vor allem der Aufwärtstrend in vielen Dienstleistungsbranchen spiele dabei eine Rolle, aber auch die gute Konjunktur. Seit Oktober 2016 entwickle sich die Arbeitslosigkeitskomponente des IAB-Arbeitsmarktbarometers im Trend stärker als die Beschäftigungskomponente. Die gute Arbeitsmarktentwicklung wirkt sich mittlerweile auch deutlich auf die Arbeitslosigkeit aus, erklärt Weber. Die Voraussetzungen für einen weiteren Abbau der Arbeitslosigkeit hätten sich verbessert: Verfügbare Arbeitskräfte seien heute spürbar knapper als noch vor Jahren. Vor allem Arbeitslosmeldungen infolge von Entlassungen nähmen ab, weil Betriebe versuchten, ihre Mitarbeiter möglichst zu halten. Das kompensiere auch die steigenden Arbeitslosenzahlen von Flüchtlingen. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein Frühindikator als Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts. Die Skala des IAB-Arbeitsmarktbarometers reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung). 10 Jahre I.Q.Z 10 Jahre Güteauszeichnung für regelkonform arbeitende Zeitarbeitsunternehmen. Seit einer Dekade zeichnet die Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit als einzige Institution in der Branche regelkonform arbeitende Personaldienstleister mit dem Qualitätssiegel faire Zeitarbeit aus. Wer nachweislich fair mit internen und externen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen umgeht und gesetzliche und tarifliche Bedingungen einhält, wird als ehrbarer Kaufmann der Personaldienstleistung ausgezeichnet. Die Grundlage für eine solche Auszeichnung ist ein umfangreiches externes Audit auf Compliance- und CSR- Basis. Nach einer Eigenüberprüfung anhand des I.Q.Z - Prüfbogens kann sich das Unternehmen freiwillig einem externen Audit stellen. Fällt die Prüfung positiv aus, wird das Qualitätssiegel faire Zeitarbeit verliehen. Die letzten 10 Jahre haben gezeigt, dass viele Unternehmen zwar den Prüfkatalog zur Eigenprüfung angeforderten, jedoch dann sich einem externen Audit nicht gestellt haben. Offensichtlich wurde in der Eigenprüfung schon klar, dass man den Anforderungen an regelkonformes Arbeit nicht gerecht wird. Inzwischen sind die gesetzlichen und tariflichen R e g l u n g e n k o m p l i z i e r t e r, d i e S a n k t i o n e n schwerwiegender und die BA-Prüfungen immer schärfer g e w o r d e n. D e s h a l b b i e t e t d i e I. Q. Z Personaldienstleistern externes Controlling zur Vorbereitung auf die BA-Prüfung an. Wir wollen verhindern, dass Betriebe dort keine böse Überraschung erleben. I.Q.Z Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH - Martinsallee Rheinbach - AG Bonn - HRB19249 Seite 5 / 5

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