Wegleitung für das spezialisierte Masterstudium Toxikologie an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

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1 Wegleitung für das spezialisierte Masterstudium Toxikologie an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel vom XX XX 2011 Übersicht 1 Allgemeines 2 2 Zulassung zum Studium 2 3 Studienziele Generelle Ziele Fach- und Methodenkompetenzen Soziale Kompetenzen Weiterstudium und spätere Tätigkeitsbereiche 3 4 Studium Kreditpunkte-System Formelle Verantwortung gegenüber der Fakultät Qualitätssicherung Lehrveranstaltungen im ersten Studienjahr Lehrveranstaltungen im zweiten Studienjahr Übersicht der Lehrveranstaltungen Masterarbeit Masterprüfung Bestehen des Masterstudiums / Masternote 9 5 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen 9 6 Studiengangsrelevante Einrichtungen / Studienberatung 9

2 2 1 Allgemeines Das Masterstudium führt zu einem Abschluss als "Master of Science in Toxicology (M Sc) und qualifiziert primär für Tätigkeiten in akademischer/industrieller Forschung und Entwicklung sowie in regulatorischer Toxikologie in Behörden oder in der Industrie. Das für den Masterstudiengang Toxikologie zuständige Gremium ist die Unterrichtskommission Pharmazeutische Wissenschaften (im folgenden UK), deren Zusammensetzung und Aufgaben in der Ordnung für das spezialisierte Masterstudium in Toxikologie an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel geregelt sind. Die Zulassungsbedingungen und Beschreibungen der Studiengänge an der Universität Basel sind in Ordnungen geregelt, die im Internet verfügbar sind ( unter >Dokumente>Rechtserlasse) und die in der vorliegenden Wegleitung weiter ausgeführt werden. Die Studierenden-Ordnung der Universität Basel regelt unter anderem: Studium und Europäisches Credit Transfer System (ECTS), Allgemeine Rechte und Pflichten der Studierenden, Zulassung und Anmeldung sowie Immatrikulation und Einschreibung. Ausführliche Informationen betreffend das Verfahren für die Zulassung zum Studium sind im Internet zu finden ( unter >Studium). Die Ordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge sowie die Doktoratsstudien (Rahmenordnung) regeln die an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel angebotenen Bachelor- und Masterstudiengänge sowie die Doktoratsstudien im Allgemeinen ( unter >Dokumente >Rechtserlasse >Phil. Nat. Fakultät oder Die Ordnung für das spezialisierte Masterstudium in Toxikologie an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel vom 16. November 2010 regelt das Masterstudium Toxikologie ( unter >Dokumente >Rechtserlasse >Phil. Nat. Fakultät oder Sie wird ergänzt und erläutert durch die vorliegende Wegleitung für das spezialisierte Masterstudium in Toxikologie. Studienordnung und Wegleitung gelten für alle Studierenden, die ihr Studium am 1. August 2011 oder später beginnen. 2 Zulassung zum Studium Die Anmeldung zum Studium an der Universität Basel erfolgt zentral über das Studiensekretariat der Universität ( studsek(at)unibas.ch). Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelorabschlusses (mindestens 180 Kreditpunkte, KP) einer schweizerischen universitären Hochschule in einer der folgenden Studienrichtungen sind zum spezialisierten Masterstudium Toxikologie ohne Auflagen zugelassen, sofern eine Bachelornote oder im Abschluss ein Notendurchschnitt von mindestens 5.0 ungerundet (Schweizerisches Notensystem 1 6, 6 = max / 4 = pass) erreicht wurde sowie mindestens 150 Kreditpunkte aus einer der genannten Studienrichtungen nachgewiesen sind: - Pharmazeutische Wissenschaften - Humanmedizin - Veterinärmedizin - Chemie - Biochemie - Biologie - Umweltwissenschaften Bei Bachelorabschlüssen aller anderen Studienrichtungen und aller anderen Hochschulen wird von der UK die Gleichwertigkeit mit den genannten Abschlüssen inhaltlich überprüft. Der Abschluss muss eine Note oder einen Notendurchschnitt von mindestens 5.0 ungerundet (Schweizerisches Notensystem 1 6, 6 = max / 4 = pass) aufweisen. Bei Bachelorabschlüs-

3 3 sen, die keine Note oder keinen Notendurchschnitt aufweisen, wird von der UK die Gleichwertigkeit des Grades zum Notendurchschnitt von mindestens 5.0 ungerundet (Schweizerisches Notensystem 1 6, 6 = max / 4 = pass) überprüft. Falls der Notendurchschnitt nicht mindestens 5.0 beträgt oder die Gleichwertigkeit zu einem Notendurchschnitt von 5.0 nicht erfüllt ist, dann kann keine Zulassung zum spezialisierten Masterstudium Toxikologie erfolgen. Falls die inhaltlichen Unterschiede des vorgelegten Bachelorabschlusses zu einer der oben genannten Studienrichtungen 30 KP oder weniger betragen, kann die UK eine Zulassung mit entsprechenden Auflagen beantragen. 3 Studienziele 3.1 Generelle Ziele Das Masterstudium in Toxikologie zielt darauf, Studierende auf drei Ebenen auszubilden:(1) Fachwissen, (2) Berufliche Kernkompetenzen, und (3) Ethische und berufliche Werte. Die erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Toxikologie: - Erhalten grundlegende theoretische und praktische Kenntnisse auf dem gesamten Gebiet der Toxikologie, mit einem Schwerpunkt im Bereich der Sicherheit von Arzneistoffen und Industriechemikalien - Verstehen die Interaktion von Arzneistoffen und Chemikalien mit lebenden Organismen, können das Risiko für exponierte Organismen abschätzen und sind fähig, präventive und therapeutische Massnahmen vorzuschlagen - Verstehen die Interaktion und Auswirkungen von Toxinen auf gesamte Populationen und können präventive Massnahmen vorschlagen - Verstehen grundlegende Fragestellungen im gesamtem Gebiet der Toxikologie und können Forschungsresultate analysieren, kritisch beurteilen und vorstellen - Erkennen die Bedeutung der Toxikologie für Individuum und Gesellschaft und sind zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit anderen Spezialisten des Gesundheitswesens befähigt 3.2 Fach- und Methodenkompetenzen Im Masterstudium Toxikologie werden die Fach- und Methodenkenntnisse über die Wechselwirkungen von Arzneistoffen und anderen Chemikalien mit lebenden Organismen und Populationen auf molekularer, zellulärer, systemischer und Populations-Ebene durch spezielle Lehrveranstaltungen und eine meistens experimentelle Masterarbeit vermittelt. Auf Grund der erworbenen Kenntnisse sind die erfolgreichen Absolvierenden des Studienganges befähigt, neue Problemstellungen zu analysieren und zu lösen. 3.3 Soziale Kompetenzen Die Studierenden entwickeln ein Verantwortungsbewusstsein gegenüber ihrer eigenen wissenschaftlichen Tätigkeit. Sie erkennen ethische Aspekte in der Forschung und in der Applikation von Forschungsresultaten. Die interdisziplinären Fragestellungen erfordern eine gute Teamarbeit zwischen Fachleuten verschiedenster Disziplinen, welche in Seminaren und in der Masterarbeit eingeübt werden. 3.4 Weiterstudium und spätere Tätigkeitsbereiche Mit einem erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums Toxikologie sind die Absolventinnen und Absolventen grundsätzlich befähigt, eine Doktorarbeit auf dem Gebiet der Toxikologie (z. B. innerhalb der Promotionsfächer Pharmakologie oder Pharmazeutische Wissenschaften) anzugehen. Die Erfahrung zeigt, dass das Doktorat beim Einstieg in die Pharmazeutische Industrie meist vorausgesetzt wird.

4 4 Wichtige Tätigkeitsfelder von Absolventinnen und Absolventen sind: - Grundlagen- oder angewandte Forschung an Universitäten oder in der Industrie - Regulatorische Toxikologie in Behörden oder in der Industrie 4 Studium Die Unterrichtssprache im gesamten Studiengang ist Englisch. Das Masterstudium Toxikologie kann nur im Herbstsemester begonnen werden. Das Bestehen des Masterstudiums Toxikologie setzt den Erwerb von 120 KP voraus, wobei 60 KP durch den Besuch von Vorlesungen, Seminaren und Kursen im ersten Studienjahr und weitere 60 KP durch die Masterarbeit, Masterprüfung und spezielle Lehrveranstaltungen im 2. Studienjahr erworben werden. Das Masterstudium dauert demzufolge im Vollzeitstudium vier Semester. Bei einem Teilzeitstudium verlängert sich die Studiendauer entsprechend. 4.1 Kreditpunkte-System Die Berechnung der KP richtet sich nach dem European Credit Transfer System (ECTS). Die Jahresstudienzeit entspricht 60 KP, wobei 1 KP für 30 Stunden Arbeitszeit (Präsenzzeit an den Veranstaltungen plus individuelle Arbeit) vergeben wird. Indem für die einzelnen Veranstaltungen KP festgelegt sind, ist der durch die Studierenden durchschnittlich zu erbringende Arbeitsaufwand ersichtlich. Die Überprüfung studentischer Leistungen erfolgt durch lehrveranstaltungsbegleitende Leistungsüberprüfungen, durch Masterarbeit und Masterprüfung sowie durch Leistungsüberprüfungen gemäss Studienvertrag für ausserhalb von Lehrveranstaltungen erbrachte Leistungen. KP werden nur für genügende Leistungen erteilt. Eine Leistung gilt als genügend, wenn sie mit einer Note von mindestens 4 oder als bestanden ("pass") bewertet wird. Eine nicht bestandene Leistungsüberprüfung kann wiederholt werden. Die Anzahl der erteilten KP für belegte Lehrveranstaltungen richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Absolvierung der Leistungskontrolle gültigen Vorlesungsverzeichnis. 4.2 Formelle Verantwortung gegenüber der Fakultät Die UK ist zuständig für die Belange der Lehre. Für die Masterarbeit Verantwortliche können Dozierende im Masterstudium Toxikologie sein, welche an der Universität Basel angestellt sind und eine Habilitation (Professor oder Privatdozent) oder eine gleichwertige akademische Qualifikation aufweisen. Diese übernehmen die Leitung für Masterarbeiten inklusive Bewertung, sowie auch für die Masterprüfung. Sie können die direkte Betreuung nach Genehmigung durch die UK auch an andere sach- und fachkundige Experten der Universität Basel, anderer Universitäten oder Fachhochschulen sowie der Industrie delegieren, bleiben aber für die Arbeit verantwortlich. 4.3 Qualitätssicherung Die Qualität der angebotenen Lehrveranstaltungen wird mittels regelmässig durchgeführten Befragungen der Studierenden evaluiert. 4.4 Lehrveranstaltungen im ersten Studienjahr Im ersten Jahr des Masterstudiums werden die theoretischen Grundlagen in Vorlesungen, Seminaren und Kursen vermittelt. Insgesamt werden 60 KP erworben.

5 5 1. Semester Lecture/Seminar/practical work ECTS SWS Basic Knowledge in Toxicology and Pharmacology Essentials in Toxicology I (lecture) Toxic agents 2 2 Organ-directed toxicity Drug Delivery and Drug Targeting (lecture) 1 1 Molecular and Pathologic Basis of Diseases (lecture) Pathobiology Clin. Pathology, incl. Analytics Physiology 3 2 Pharmacology (lecture) 1 1 Cancer: Basics, Cause and Therapy (lecture) 2 2 Specific Knowledge in Toxicology (lectures and/or case seminars) Computer Modeling of Toxic Phenomena (Virtual tox-lab) (lecture) 1 1 Skills Related to Toxicology and Pharmacology (lectures and/or seminars) Pharmaco-Toxicoepidemiology (lecture) 1 1 Knowledge in Experimental Research (lectures and/or seminars) Animal Experimentation (lecture) 3 2 Alternatives to Animal Testing, 3Rs (lecture) 2 1 Biostatistics and Experiment Planning (lecture) 1 1 Bioanalytics and Xenobiotic Metabolism and Disposition (lecture) 1 1 Practical Training Histology/Anatomy (lecture/practical training) Basics Anatomy Animal Histology, species differences Human Histology Facultative courses Lectures and/or seminars in biology, pharmacy/pharmaceutical sciences, medicine, chemistry, environmental sciences, mathematics and/or physics Total

6 6 2. Semester Lecture/Seminar/practical work ECTS SWS Basic Knowledge in Toxicology and Pharmacology Essentials in Toxicology II (lecture) Mechanisms of toxicity 1 1 Clinical Toxicology (lecture) 1 1 Specific Knowledge in Toxicology Pharmacogenomics and Toxicogenomics (lecture) 1 1 Safety Assessment for First-in-Human Clinical Trials (lecture) 3 2 Environmental Toxicology (lecture) 2 2 Reproductive Toxicology (lecture) 1 1 Immunological and Skin Toxicology (lecture) 1 1 Case Seminars in Toxicology (seminar) 1 1 Neurotoxicology (lecture) 1 1 Regulatory Toxicology, Risk Assessment (lecture) 2 2 Food Toxicology, Risk Assessment (lecture) 1 1 Knowledge in Experimental Research Molecular and Functional Imaging (seminar/experimental work-shop) 1 1 Facultative courses Lectures and/or seminars in biology, pharmacy/pharmaceutical sciences, 2 2 medicine, chemistry, environmental sciences, mathematics and/or physics Practical training Practical Toxicology I (practical training) Tissue fractioning Cell culture techniques Fundamental biochemical and molecular techniques Further techniques and methods Practical Toxicology II (practical training) Training in Toxicology in the laboratory, where master thesis is performed (University or industry) Total Lehrveranstaltungen im zweiten Studienjahr 4 (4 x 2.5 days) 8 (4 weeks) Nebst Masterarbeit und Masterprüfung (siehe unter 4.7. und 4.8.) müssen die Studierenden 4 KP in Vorlesungen/Seminaren erwerben. Für Studierende an der Universität Basel sind die zu belegenden Veranstaltungen vorgegeben (siehe unten). Studierende, welche ihre Masterarbeit nicht an der Universität Basel absolvieren, müssen 4 KP durch den Besuch entsprechender Veranstaltungen an ihrem Arbeitsort erwerben. Die Veranstaltungen müssen vorab durch die UK genehmigt werden, zusammen mit dem Thema der Masterarbeit. Lectures/Seminars/Practical Work ECTS SWS Master Thesis Project Practical thesis project work including writing the master thesis 52 Master Examination Master examination (including preparation) 4 Skills Related to Toxicology and Pharmacology Seminars in Drug Discovery and Development (seminar) 2 2 x 1 Specific Knowledge in Toxicology Seminars in Molecular Toxicology (seminar) 2 2 x 1 Total 60

7 7 4.6 Übersicht der Lehrveranstaltungen Module Basic Knowledge in Toxicology (total: 11 KP) Essentials in Toxicology I (2 KP) Essentials in Toxicology II (1 KP) Clinical Toxicology (1 KP) Drug Delivery and Drug Targeting (1 KP) Molecular and Pathologic Basis of Diseases (3 KP) Pharmacology (1 KP) Cancer: Basics, Cause and Therapy (2 KP) Module Specific Knowledge in Toxicology (total: 16 KP) Seminars in Molecular Toxicology (2 KP) Computer Modeling of Toxic Phenomena /Virtual tox-lab) (1 KP) Pharmacogenomics and Toxicogenomics (1 KP) Safety Assessment for First-in-Human Clinical Trials (3 KP) Environmental Toxicology (2 KP) Reproductive Toxicology (1 KP) Immunological and Skin Toxicology (1 KP) Case Seminars in Toxicology (1 KP) Neurotoxicology (1 KP) Regulatory Toxicology, Risk Assessment (2 KP) Food Toxicology, Risk Assessment (1 KP) Module Skills Related to Toxicology and Pharmacology (total: 3 KP) Seminars in Drug Discovery and Development (2 KP) Pharmaco-Toxicoepidemiology (1 KP) Module Knowledge in Experimental Research (total: 8 KP) Animal Experimentation (3 KP) Alternatives to Animal Testing, 3Rs (2 KP) Biostatistics and Experiment Planning (1 KP) Bioanalytics and Xenobiotic Metabolism and Disposition (1 KP) Molecular and Functional Imaging (1 KP) Module Practical Training (total: 15 KP) Histology/Anatomy (3 KP) Practical Toxicology I (4 KP) Practical Toxicology II (8 KP) Module Master Thesis Project (52 KP) Module Master Exam (4 KP) Facultative courses (total: 11 KP) Von den 11 KP des Wahlbereichs sind 9 KP aus den Masterstudiengängen Molekularbiologie, Biologie der Tiere, Pflanzenwissenschaften, Pharmazie, Pharmazeutische Wissenschaften, Chemie, Ökologie, Mathematik oder Physik und 2 KP ausserhalb der Toxikologie und ausserhalb der zuvor aufgeführten Studiengänge zu erwerben.

8 8 4.7 Masterarbeit Ziel und Voraussetzungen Die Masterarbeit soll den Studierenden die Möglichkeit bieten, ihre im Studium erlernten Fähigkeiten innerhalb eines längeren, abgeschlossenen Projektes aus den Gebieten der toxikologischen Forschung umzusetzen. Im Vordergrund steht dabei das Erlernen von selbständigem wissenschaftlichem Arbeiten. Ausserdem sollen die Studierenden Einblick in die Arbeitsweise einer wissenschaftlichen Forschungsgruppe erhalten. Für das Gelingen der Masterarbeit sind Selbständigkeit, Flexibilität und Einsatzwille unerlässlich. Themenangebot und Betreuung Die Masterarbeit kann an der Universität Basel oder extern absolviert werden. In jedem Fall wird die Arbeit von einer habilitierten oder gleichwertig qualifizierten Dozentin/Dozent im Master Toxikologie mit Anstellung an der Universität Basel geleitet. Die direkte Betreuung kann aber mit Genehmigung der UK delegiert werden (siehe 4.2.). Die Studierenden setzen sich direkt mit der entsprechenden verantwortlichen Person in Verbindung, in deren Bereich sie ein Thema bearbeiten möchten. Diese legt das Thema, den Umfang und den Beginn der Masterarbeit in Absprache mit den Studierenden fest. Dies wird in einem Masterarbeitsvertrag festgehalten (Formular auf der Webseite der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät), welcher vom verantwortlichen Leiter, dem Studierenden und dem Vorsitzenden der UK vor Beginn der Masterarbeit unterzeichnet wird. Bei extern durchgeführten Masterarbeiten muss das Thema vorgängig von der UK genehmigt werden (siehe auch 4.5). Dauer, Benotung und Wiederholmöglichkeit Die Masterarbeit beginnt unmittelbar nach dem 4 wöchigen Praktikum im 2. Semester (Practical Toxicology II), dauert 9 Monate und wird mit einem schriftlichen Bericht innerhalb dieser Zeit abgeschlossen. Der Masterarbeit ist eine Erklärung zur wissenschaftlichen Redlichkeit beizufügen (Formular auf der Website der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät). Die Bewertung der Masterarbeit erfolgt durch den verantwortlichen Dozenten/Dozentin in Absprache mit dem direkten Betreuer/ Betreuerin in Schritten von halben Noten. Bei einer genügenden Bewertung der Masterarbeit werden 52 KP erworben. Eine nicht bestandene Masterarbeit kann mit einem neuen Thema einmal wiederholt werden. Falls eine ungenügende Note oder die Note 6 resultiert, muss eine weitere, nicht direkt in die Masterarbeit involvierte Person aus dem Kreis der Dozierenden der Universität Basel (Nominierung durch die UK) für eine zusätzliche, unabhängige Expertise zugezogen werden. Die erreichte Note für die Masterarbeit wird unmittelbar nach der mündlichen Masterprüfung mitgeteilt. Ein Exemplar der Masterarbeit wird im Studiengangssekretariat für die Pharmazeutischen Wissenschaften deponiert und für mindestens 3 Jahre aufbewahrt. 4.8 Masterprüfung Zwischen 2-4 Wochen nach Abgabe der Masterarbeit wird die Masterprüfung in Form eines 45-minütigen mündlichen Kolloquiums über das Thema der Masterarbeit sowie angrenzender Gebiete durchgeführt (ca. 15 Minuten Vortrag über die Masterarbeit, ca. 30 Minuten Befragung/Diskussion). Prüfende Personen in der Masterprüfung sind der verantwortliche Dozent/Dozentin und der direkte Betreuer bzw. die Betreuerin. Bewertet wird in Noten von halben Schritten. Bei Bestehen der Masterprüfung werden 4 KP erworben (inklusive Prüfungsvorbereitung). Bei Nichtbestehen kann die Masterprüfung einmal wiederholt werden. Der genaue Termin der Masterprüfung muss frühzeitig durch die Studentin bzw. den Studenten mit der verantwortlichen Professorin bzw. dem verantwortlichen Professor vereinbart werden. Die schriftliche Anmeldung zur Masterprüfung im Studiengangssekretariat muss spätestens am Abgabetermin der Masterarbeit erfolgen.

9 9 4.9 Bestehen des Masterstudiums / Masternote Das Masterstudium ist bestanden, wenn folgende KP erworben worden sind: a) je 30 KP durch Absolvierung der Vorlesungen/Seminare und Kurse in der Regel während der beiden Semester des ersten Studienjahres (siehe unter 4.4.) b) 52 KP durch die Masterarbeit (siehe unter 4.7.) c) 4 KP durch die Masterprüfung (siehe unter 4.8.) d) 4 KP durch Absolvierung von Vorlesungen/Seminaren in der Regel während des 2. Jahres des Masterstudiums (siehe unter 4.5.) Die Masternote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Note der Masterarbeit (Gewicht 2/3) und der Masterprüfung (Gewicht 1/3). Diese Abschlussnote wird auf eine Kommastelle gerundet, wobei halbe Zehntel aufgerundet werden. 5 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Über die Anrechnung von vergleichbaren Studien- und Prüfungsleistungen, welche in einem anderen Studiengang der Universität Basel bzw. einer anderen Hochschule erbracht wurden bzw. werden, sowie über die Anrechnung von Kreditpunkten, welche in einem anderen Studiengang der Universität Basel bzw. einer anderen Hochschule erworben wurden bzw. werden, entscheidet die Prüfungskommission der Phil.-Nat. Fakultät auf Antrag der UK. Vorgehen: Es wird ein schriftlicher Antrag mit einer detaillierten Aufstellung anzurechnende Studienleistungen an das Prüfungssekretariat der Phil.-Nat. Fakultät gestellt. Dem Antrag werden alle Bescheinigungen über die erbrachten Studienleistungen zusammen mit einer kurzen Zusammenfassung der Inhalte der anzurechnenden Veranstaltungen beigelegt. Den Betroffenen wird die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie von Kreditpunkten mittels Verfügung mitgeteilt. Die Anrechnungsverfügung ergeht vom Prüfungssekretariat der Fakultät. 6 Studiengangsrelevante Einrichtungen / Studienberatung Unterrichtskommission Pharmazeutische Wissenschaften: Vorsitz Prof. M. Hamburger, DPhW, Universität Basel matthias.hamburger(at)unibas.ch Studiengangssekretariat Pharmazeutische Wissenschaften: Roger Stutz, DPhW, Universität Basel roger.stutz(at)unibas.ch, Tel Operative Leitung des Studiengangs Toxikologie: Prof. Alex Odermatt, Abteilung Molekular- und Systemtoxikologie, DPhW, Universität Basel alex.odermatt(at)unibas.ch Dekanat der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät: Studiendekan, Prüfungssekretariat, Prüfungskommission Klingelbergstrasse 50, 4056 Basel Tel.: +41 (0) pruefungssek-philnat(at)unibas.ch Studiensekretariat der Universität Basel: Kollegienhaus, Petersplatz Basel Tel studsek(at)unibas.ch

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