Workshop 4: Mediation als Methode der Konfliktlösung in der Wirtschaft
|
|
- Catrin Nicole Möller
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Workshop 4: Mediation als Methode der Konfliktlösung in der Wirtschaft 34. Wirtschaftsphilologentagung Alles was Recht ist! Freiheit und Sicherheit im Kontext wirtschaftlichen Handelns 19. und 20. September 2013 Universität Passau
2 34. Wirtschaftsphilologentagung in Passau MEDIATION ALS METHODE DER KONFLIKTLÖSUNG IN DER WIRTSCHAFT H A N D O U T Z U M W O R K S H O P / 2 9. S E P T E M B E R R E C H T S A N W A L T V O L K E R S C H L E H E
3 Verfahren der außergerichtlichen (alternativen) Streitbeilegung 2
4 Alternative Streitbeilegung (ADR) ADR (Englisch) = Alternative Dispute Resolution: Vielzahl von Streitbeilegungsverfahren außerhalb von staatlichen Gerichten mit einem neutralen Dritten, der über keine oder begrenzte oder vollständige Entscheidungsbefugnis verfügt Ziele: Ersparnis von Zeit und Kosten höhere Flexibilität bei der Verfahrensgestaltung bessere Konfliktlösung mehr Gerechtigkeit 3
5 ADR-Verfahren im Überblick Entscheidung wird auf einen Dritten übertragen Entscheidung/Kontrolle bleibt bei den Parteien Schiedsgutachten Adjudikation Schlichtung Schiedsgericht Verhandlung Moderation Mini-Trial MEDIATION Strenge Regeln Flexible Abläufe 4
6 Verfahrensnutzung PWC*-Studie 2005 * PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 5
7 Konfliktmanagement systematischer Umgang mit Konflikten in Unternehmen und Organisationen Festlegung von Instrumenten, Prozessen und Organisationsstrukturen für den Umgang mit Konflikten sorgfältige Konfliktanalyse, Auswahl eines geeigneten Streitbeilegungsverfahrens und Verfahrensbegleitung 6
8 Round Table der deutschen Wirtschaft ( 7
9 Serviceangebot einer Mediationsstelle 8
10 Erwartungen der Unternehmen Transparenz bei den Verfahrensarten Hochwertige und effiziente Durchführung Zuverlässige Administrationsstellen Rechtssicherheit der Verfahren 9
11 Serviceangebot einer Mediationsstelle Beratung über alternative Konfliktlösungswege (60%) Musterklauseln für alle Verfahren (5%) Unterstützung bei der Anbahnung von Verfahren (5%) Benennung von Mediatoren und Schiedsgutachtern (10%) Organisation und Durchführung von Verfahren (20%) Musterverträge (Mediatorvertrag, Sicherungsklauseln) Räumlichkeiten und Catering Benennung von Co-Mediatoren und Sachverständigen Support bei Abschlussvereinbarung und Abrechnung 10
12 Mediation: Was ist das, wie geht das? 11
13 Grundsätze der Mediation Freiwilligkeit Vollständige Informiertheit Vertraulichkeit Mediation Eigenverantwortlichkeit der Parteien Unabhängigkeit des Mediators 12
14 Das Eisbergmodell 13
15 Methode Systematische Analyse der rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Aspekte des Konflikts Ermittlung der hinter den Positionen stehenden Interessen (Bedürfnissen) der Parteien Erarbeitung von Lösungsszenarien oder sonstigen Verfahren zur Streitbeilegung 14
16 Rolle des Mediators und Techniken Mediator - Vorbereitung, Strukturierung und Leitung des Verfahrens - Förderung der Kommunikation und des Informationsflusses - Auflistung von Themen und Sammlung von Informationen - Identifizierung von Interessen - Trainer der Parteien und Agent of Reality - Unterstützung bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten - Hilfestellung bei der Abschlussvereinbarung Techniken in der Mediation - Offenes Fragen und aktives Zuhören - Einzelgespräche - Visualisierung und andere Verfahrenshilfen 15
17 Ablauf einer Mediation 1. Phase: Eröffnungsstatement und Verhandlungsregeln - Mediator erläutert Verfahren, Regeln und Mediatorvertrag 2. Phase: Sachverhaltsklärung und Bestandsaufnahme - Beziehungs- und inhaltliche Ebene klären 3. Phase: Erkundung der Interessen - Blick in die Zukunft richten, Verständnis für Gegenseite wecken 4. Phase: Entwicklung von interessenorientierten Lösungen - Sammlung von Ideen und Lösungsoptionen entwickeln 5. Phase: Bewertung und Auswahl der Lösungsvorschläge - Wertschöpfung, Gerechtigkeit, Realisierbarkeit 6. Phase: Mediationsvergleich und Abschlussvereinbarung - Lösungen, offene Punkte und weitere Schritte schriftlich festhalten 16
18 Anwendungsbereiche Mediation ist besonders geeignet: wenn der Konflikt sehr komplex ist, die Parteien an einer schnellen Lösung interessiert sind, die Geschäftsbeziehung erhalten werden soll, Pragmatische / zukunftsorientierte Lösung angestrebt wird, noch andere Konflikte, die zwischen den Parteien bestehen, gelöst werden sollen. Mediation ist nur dann ungeeignet: wenn Interesse an rechtlicher Entscheidung oder starkes Macht- oder Ressourcengefälle besteht. 17
19 Wege zur Mediation 1. Mediationsklausel (im Vertrag) Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht (oder Schiedsgericht) eine Mediation nach den Bestimmungen der X-Organisation durchzuführen. 2. Mediationsvereinbarung (nachträglich) Die Parteien vereinbaren hiermit, ein Mediationsverfahren gemäß der Verfahrensordnung der X-Organisation durchzuführen. 18
20 Kosten eines Mediationsverfahrens Kostenverzeichnis zur IHK Mediationsordnung 2013 Entgelt für die Mediationsstelle: (wird von Mediationsstelle festgesetzt) Honorar für den Mediator: (netto) (Verhandlungssache, abhängig von Streitwert, Qualifikation des Mediators) Auslagen nach Aufwand: Raummiete, Catering, Kosten für die Ausstellung eines vollstreckbaren Titels 19
21 Vorteile der Mediation Zeit- und Kostenersparnis Vertraulichkeit und Nichtöffentlichkeit Flexibilität (Zeit, Ort, Mediator, Ablauf) Interessengerechte, umfassende Lösungen Erhalt von Geschäftsbeziehungen Parteien bleiben Herren des Verfahrens Erfolgsquote: Einigung in ca. 75 % aller Fälle 20
22 Nachteile der Mediation Risiko des Scheiterns 25 % (Zusatzkosten) Bazar-Mentalität: Gegenseitiges Nachgeben immer erforderlich, nie 100 % Ausforschungs- und Missbrauchsgefahr Keine Bindungswirkung für Dritte Nicht alle Rechtsschutzversicherungen bezahlen Mediation Vorbehalte gegenüber Mediation 21
23 Vergleich Streitverfahren / Mediation Merkmal Streitverfahren Mediation Gegenstand Verfahren Rechtliche Ansprüche; Aufklärung des Sachverhalts Streng und unflexibel Konfrontation Rechtlich Erlaubte Offen und flexibel Kooperation Blick Vergangenheit Zukunft Hoheit Beim Dritten Bei Parteien Ergebnis Streitige Entscheidung Einigung 22
24 Auswahl des Mediators? 23
25 Kriterien für Auswahl des Mediators Objektive Kriterien Erfahrung als Mediator (Referenzen) Branchenkenntnisse Rechtskenntnisse Subjektive Kriterien Persönlichkeit Vertrauenswürdigkeit Sprachkenntnisse Mediationsstil Alter (Lebenserfahrung) und Geschlecht Menschlichkeit und Humor 24
26 Auswahl des Mediators Mediatorenregister im Internet (Auszug) BM: BMWA: CfM: Eucon: IHK: Empfehlungen und Referenzen Benennung durch Mediationsanbieter Beauty Contest 25
27 Einsatzfelder der Mediation 26
28 Einsatzfelder Arbeitsleben: Teamkonflikte, Streit mit dem Betriebsrat Bau: Konflikte bei Planung und Ausführung Auseinandersetzungen von Gesellschaften z.b. Bewertung von Immobilien, Unternehmen, Kunst Versicherungsfälle: Schadensregulierungen Nachbarstreit: Lärm, Überhang IT-Projekte in der Krise Unlauterer Wettbewerb: Streit wegen Plagiaten bzw. abgekupferten Technologien, z.b. Apple./. Samsung wegen I-Phone und I-Pad 27
29 Ausbildung zum Mediator, Verdienstmöglichkeiten 28
30 Ausbildung, 5 Mediationsgesetz 5 (1): Alle Mediatoren: Verpflichtung zur Aus- und regelmäßigen Fortbildung (10 h in 2 Jahren) in eigener Verantwortung. Erforderliche Kenntnisse: - Grundlagen der Mediation, Ablauf und Rahmenbedingungen - Verhandlungs- und Kommunikationstechniken - Konfliktkompetenz - Recht der Mediation und Rolle des Rechts in der Mediation - Praktische Übungen, Rollenspiele und Supervision 5 (2): Als zertifizierter Mediator darf sich bezeichnen, wer eine Ausbildung nach 6 der Rechtsverordnung abgeschlossen hat. 29
31 Mediationsausbildungen (Auswahl) Gemeinsamer Standard der etablierten Mediationsverbände und Stiftung Warentest (Finanztest 1/2013): 200 Stunden Ausbildungsinstitute mit mind. 200 h (Auswahl) - Bayerische Architektenkammer: Mediation im Planungs-, Bau- und Umweltbereich - IHKs Bielefeld, Frankfurt und München: Wirtschaftsmediator (IHK) Studium der Mediation mit Masterabschluss - Europauniversität Frankfurt (Oder), Fernuniversität Hagen 30
32 Vergütung des Mediators Vergütung i.d.r. als Zeithonorar (evtl. Pauschalhonorar) Übliche Stundensätze bei Wirtschaftsmediationen: (netto) Bei institutioneller Mediation: Honorartabellen (Stundensatz meist abhängig vom Streitwert) Bei Ad-hoc-Mediationen: Verhandlungssache (je nach Erfahrung und Qualifikation des Mediators) Achtung: Berufshaftpflichtversicherung des Sachverständigen sollte für die Tätigkeit als Mediator und Schiedsgutachter erweitert werden. 31
33 Ausblick und Fazit 32
34 Status quo ADR in Deutschland ADR in Deutschland auf dem Vormarsch Schiedsgutachten und Mediation werden verstärkt nachgefragt und genutzt Erfolgreiche Mediationsprojekte bei den staatlichen Gerichten in fast allen Gerichtszweigen Europäische Gesetzgeber fördert ADR weiter Kammern richten verstärkt Mediationsstellen ein und bewerben ADR-Verfahren 33
35 Fazit und Ausblick ADR-Verfahren sind sinnvoll, insbesondere bei komplexen Sachverhalten Professionelles Konfliktmanagement im Vorfeld von gerichtlichen Auseinandersetzungen ist notwendig Einsatz von maßgeschneiderten Lösungen ist besser als standardmäßiges Zurückgreifen auf bestehende Muster ADR-Verfahren sollten in jedem Stadium des Konflikts in Erwägung gezogen werden 34
36 Anhang: Literaturhinweise und Websites Duve / Eidenmüller / Hacke, Mediation in der Wirtschaft, 2. Aufl Haft / Schlieffen, Handbuch Mediation, 2. Aufl Konfliktmanagement in der Wirtschaft - Ansätze, Modelle, Systemem mit Beitrag von Volker Schlehe, Herausgeber: Prof. Gläßer, Prof. Kirchhoff, Dr. Wendenburg, erscheint 4. Quartal Mediation) Institution für Schiedsgerichtsbarkeit) Table Mediation der deutschen Wirtschaft) 35
Vorteile einer Wirtschaftsmediationsstelle bei der IHK
Informationsveranstaltung Wirtschaftsmediation bei der IHK Wiesbaden Vorteile einer Wirtschaftsmediationsstelle bei der IHK 26. Februar 2013 Rechtsanwalt Volker Schlehe 1 Agenda Definition und Anwendungsbereiche
MehrWirtschaftsmediation Chancen und Ansprüche
Recht & Fairplay Wirtschaftsmediation Chancen und Ansprüche 5. Juni 2008 Rechtsanwalt Volker Schlehe 1 ADR bei der IHK Angebot zur alternativen Konfliktregelung Schlichtungs- und Mediationsstelle von 1998-2005
MehrMediation im Arbeitsrecht
Mediation im Arbeitsrecht Susanne A. Becker Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Andrea Kern Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin Übersicht 1. Was ist Mediation? 2.
MehrQualitätssicherung in der Wirtschaftsmediation in Praxis und Ausbildung
Qualitätssicherung in der Wirtschaftsmediation in Praxis und Ausbildung Forschungsforum F04 am 20.Juni 2013 Prof. Dr. Ricarda Rolf 1 Gliederung A. Einführung B. Zertifizierung und Ausbildungsstandards
MehrSchlichtung/Mediation
Name: Klaus Hebrank, Rechtanwalt und Dozent Ablauf: 1. Konflikte 2. Lösungsmöglichkeiten für Konflikte 3. Schlichtungs-/Mediationsverfahren 1 das menschliche Zusammenleben schafft Konflikte das Recht und
MehrOnline Dispute Resolution (ODR)
Rechtswissenschaftliches Institut Online Dispute Resolution (ODR) Internationales/ transnationales Privatrecht MLaw Hamburger Carlo 06.03.2014 Seite 1 Was ist ODR? Eine Unterform von Alternative Dispute
MehrMediationsgesetz verkündet
Mediationsgesetz verkündet Was lange währt, wird endlich gut: Im Bundesgesetzblatt (I 1577 ff.) vom 25.07.2012 wurde das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen
MehrMediation in der Wirtschaft: aussergerichtliche Konfliktlösung
Mediation in der Wirtschaft: aussergerichtliche Konfliktlösung Worum geht es? Was ist Mediation? Dr. Markus C. Egloff Mediator (IRP-HSG) ImmoStrat GmbH, Postfach 1077, CH-8610 Uster Uster/Zürich, 06.07.2010
MehrKonfliktmanagement in der Bauwirtschaft Erfahrungsaustausches der Ausbildungsleiter/innen 28.11.2013
Konfliktmanagement in der Bauwirtschaft Erfahrungsaustausches der Ausbildungsleiter/innen 28.11.2013 Es ist Unsinn, Türen zuzuschlagen, wenn man sie angelehnt lassen kann. (J. William Fulbright (1905-1995),
MehrFormulierungsvorschlag
Formulierungsvorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer für eine Zertifizierung von Mediatoren im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
MehrMediation Verfahren ohne Verlierer. Außergerichtliches Management zur professionellen Lösung von Konflikten im Wirtschaftsleben
Mediation Verfahren ohne Verlierer Außergerichtliches Management zur professionellen Lösung von Konflikten im Wirtschaftsleben Was ist Mediation? Mediation (= Vermittlung) ist eine außergerichtliche Form
MehrUmfrage: Mediation im Profifußball
Umfrage: Mediation im Profifußball Mediation ist ein außergerichtliches Streitlösungsverfahren, in dem die Konfliktpartner selbstbestimmt verbindliche Lösungen finden. Hierbei werden sie von einem neutralen,
MehrMediationsordnung des IHK MediationsZentrums
Mediationsordnung des IHK MediationsZentrums Präambel 1. Die Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren 1 freiwillig und eigenverantwortlich
MehrWeiterbildungsveranstaltung AAV / AJV Mediation im gerichtlichen Verfahren Sicht der Gerichtspräsidentin
Weiterbildungsveranstaltung AAV / AJV Mediation im gerichtlichen Verfahren Sicht der Gerichtspräsidentin 18. Januar 2011 Aarau Art. 214 Mediation im Entscheidverfahren 1 Das Gericht kann den Parteien jederzeit
MehrAktuelle steuerliche und rechtliche Fragestellungen der Kommunalwirtschaft Teil 7: Der mediationserfahrene Anwalt / Mediationsklausel
Aktuelle steuerliche und rechtliche Fragestellungen der Kommunalwirtschaft Teil 7: Der mediationserfahrene Anwalt / Mediationsklausel Sehr geehrte Damen und Herren, Eike Christian Westermann Partner Recht
MehrMediation kooperatives Konfliktmanagement
Verein Deutscher Ingenieure VDI Württembergischer Ingenieurverein Zentrum für Wertanalyse (ZWA) Kreis Stuttgart Erfahrungsaustausch Wertanalyse VDI-Haus Stuttgart, 08. März 2004 Referent: Michael Hemming,
MehrMediator - Sachverständiger
Mediator - Sachverständiger Mediationsverfahren versus Gerichtsverfahren Chancen der Mediation in der Baubranche Mediation Das Gesetz definiert Mediation in 1 Abs. 1 Zivilmediatorgesetz als " eine auf
MehrMediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013
Mediationsordnung 1 Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 1 (1) Der BDP kann in geeigneten Fällen den jeweiligen Parteien vorschlagen
MehrKonfliktmanagement und Mediation. IF Services GmbH. Centralstrasse 8a. 6210 Sursee. Sachkonflikt
Konfliktmanagement und Mediation Konflikte: Das Eisbergmodell sichtbarer Konflikt Sachkonflikt Interessen / Bedürfnisse Sichtweisen Informationen Kommunikationsprobleme Gefühle Missverständnisse Beziehungsprobleme
MehrDienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.
Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.
MehrKonfliktlösung im Erbrecht
Konfliktlösung im Erbrecht 1 Überblick 1. Alternative Konfliktlösung: Welche Methoden gibt es? 2. Konfliktlösung im Erbrecht: Was bringt es den Parteien? 3. Wie lässt sich die Theorie in die Praxis umsetzen?
MehrC. Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen... 75 I. Mindestanforderungen an die Schiedsgerichtsvereinbarung, Anwendungsbereich...
Inhalt Kapitel 1 Problemstellung A. Ausgangssituation: Die Notwendigkeit außergerichtlicher Streitbeilegung in Bausachen... 29 I. Die Konfliktträchtigkeit von Bauprojekten... 29 1. Die volkswirtschaftliche
MehrErfolg Reich Leben Motivation durch bewusste Aktion
www.medi-ation.com Mediation - Allgemeine Informationen Mediation ist eine erfolgreich eingesetzte Methode zur Vermittlung in Konflikten. Der Mediator vermittelt als neutraler Dritter zwischen den Beteiligten
MehrMarktübersicht Mediationsausbildungen. 4. Stuttgarter Mediationstag 2013 18. April 2013
Marktübersicht Mediationsausbildungen 4. Stuttgarter Mediationstag 2013 18. April 2013 Stiftung Warentest. Daten Gegründet 1964 Stiftung des bürgerlichen Rechts. Stiftungszweck: unabhängige und objektive
MehrMediationsordnung der IHK Wiesbaden. Präambel. 1 Zuständigkeit. 2 Einleitung und Beginn des Verfahrens
Mediationsordnung der IHK Wiesbaden Präambel 1. Die Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren 1 freiwillig und eigenverantwortlich
MehrMediation an den Schnittstellen zu familiengerichtlichen Verfahren und der Trennungs- und Scheidungsberatung
Mediation an den Schnittstellen zu familiengerichtlichen Verfahren und der Trennungs- und Scheidungsberatung Jan Martin Fehr, Rechtsanwalt, Mediator und Supervisor (www.mediatio.de) Andrea Wagner, Mediatorin
MehrMediation im Pflegebereich
www.pwc.de Klagen vermeiden: Konflikten mit Mitarbeitern erfolgreich begegnen Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Sabine Grabolle 28. Mai 2013 Konflikte unter Mitarbeitern Mögliche Konfliktparteien
MehrIHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015
IHK-Merkblatt Stand: 04.11.2015 HINWEIS: Dieses Merkblatt soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größter Sorgfalt erstellt
Mehr04131 / 789 87 87 Email: info@kanzlei-zidorn-plikat.de www.kanzlei-zidorn-plikat.de
MEDIATION DER ANDERE WEG ZUR KONFLIKTLÖSUNG FRAUKE ZIDORN SABINE PLIKAT - RECHTSANWÄLTINNEN KLEINE BÄCKERSTRAßE 1-21335 LÜNEBURG 04131 / 789 87 87 Email: info@kanzlei-zidorn-plikat.de www.kanzlei-zidorn-plikat.de
MehrVereinbarung zur Mediation mit Vergütungsvereinbarung
Vereinbarung zur Mediation mit Vergütungsvereinbarung zwischen den Eheleuten und Herrn Rechtsanwalt und Notar Ingolf Schulz, Rathausplatz 25, 22926 Ahrensburg, Tel. 04102/51600, als Mediator 1 Vorbemerkung
MehrMediation & mehr Kon iktlösung, die zu Ihnen passt
Mediation & mehr Kon iktlösung, die zu Ihnen passt Dr. Günter Moosreiner MM www.mediation-moosreiner.com Kon ikte brauchen individuelle Lösungen Zwistigkeiten mit anderen Menschen können in vielen Lebensbereichen
MehrWas ist außergerichtliche Streitbeilegung?
Was ist außergerichtliche Streitbeilegung? Nicht jeder Streit gehört vor Gericht! Es gibt auch andere Möglichkeiten, einen Konflikt zu beenden. In der außergerichtlichen Streitbeilegung gibt es verschiedene
MehrLitigation & Arbitration aktuell: Mediationsgesetz: Stärkung von ADR-Verfahren
Juli 2012 Litigation & Arbitration aktuell: Mediationsgesetz: Stärkung von ADR-Verfahren 1. Überblick Das Gesetz ist ein Meilenstein zur Verbesserung der Streitkultur in Deutschland. Mit diesen Worten
MehrAufbaumodule für Wirtschaftsmediatoren:
Aufbaumodule für Wirtschaftsmediatoren: Familienmediation für Wirtschaftsmediatoren (IHK) Zielgruppen: Die Seminare wenden sich an ausgebildete Wirtschaftsmediatoren. 1. Familienmediation für Wirtschaftsmediatoren:
MehrMediationsordnung (MedO) am DSL
Mediationsordnung (MedO) am DSL Mediationsvereinbarung Die Deutsche Schiedsgericht für Logistik e.v. empfiehlt allen Parteien, die bereits bei Vertragsschluss eine Regelung für den Konfliktfall unter Bezugnahme
MehrScheidungsmediation hilft, die schmerzliche Situation von Gewinnern und Verlierern zu verhindern, die Teil aller strittigen Scheidungen ist.
9 Mediation Mediation Scheidungs-Mediation Scheidung wird traditionell auf gerichtlichem Weg geregelt. In den letzten zehn Jahren jedoch hat die Erfahrung mit Mediation gezeigt, dass man Eheleute auch
MehrMediation im Medienbereich
Gary Friedman Mediation im Medienbereich Soundtrack Cologne 5.0-21. November 2008 Esther-Maria Roos Mediatorin und Rechtsanwältin, Köln Was ist Mediation? Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren,
MehrMediation und Mediationsverfahren
Mediation und Mediationsverfahren Stand: 23.3.2011 Version: 2.0 Autor/in: Ralf Döring Goswinstr. 6 41844 Wegberg 02434 / 20531 0151 / 233 855 19 www.obd-consulting.de 2011 Seite 1 (5) 1. Was bedeutet Mediation?
MehrDefinition Mediation. Quelle: Jack Himmelstein/Gary Friedman
Definition Mediation Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem die Parteien miteinander Entscheidungen treffen, die auf Ihrem Verständnis von sich selbst, dem des anderen und der sie umgebenden
MehrVorsprung durch Wissen
Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Berufsbegleitende Qualifizierung Mediator/in (VWA) 08.07.2016 25.06.2017 in Freiburg i. Br. Vorsprung durch Wissen Mediator (VWA): Konflikte praxisgerecht lösen, Eigenverantwortung
MehrDFfM-Zertifizierungsstandards für Mediatorinnen und Mediatoren (Anlage I) Version 2.0
Vereinsregister AG Berlin Charlottenburg VR 29642 www.deutscher-mediationsrat.de DFfM-Zertifizierungsstandards für Mediatorinnen und Mediatoren (Anlage I) Version 2.0 (Einstimmig beschlossen vom Deutschen
MehrSeminar Nr. 47-14 Mediation im Bauwesen Ausbildung zum "Mediator im Bauwesen" Sachverständigenwesen
Inhalte: Termin: Ort: Referenten: Die Mediation als vertrauliches, strukturiertes Verfahren zur freiwilligen, einvernehmlichen Beilegung von Konflikten ist abhängig von kommunikationsstarken und sachkundigen
MehrDas Ombudsmannverfahren
Das Ombudsmannverfahren Die Lösung bei Konflikten Der Ombudsmann für Streitigkeiten zwischen Kunde und Bank Die Lösung bei Konflikten Der Ombudsmann für Streitigkeiten zwischen Kunde und Bank Das Ombudsmannverfahren
MehrDE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN
DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten
MehrM-RaT: Mediation am Telefon
M-RaT: Mediation am Telefon für jede Zielgruppe Seite 1 / März 2012 Agenda 1. Was ist M-RaT? 2. Was ist Mediation? 3. Vorteile von M-RaT 4. Wann kann M-RaT genutzt werden? 5. Vorgehen im Ernstfall Seite
MehrKLEINE ANLEITUNG ZUR COMEDIATION
KLEINE ANLEITUNG ZUR COMEDIATION Reiner Bastine, 2010 "...ein paar Ideen für Mediatorinnen und Mediatoren, wie die Zusammenarbeit in der Co-Mediation gestaltet und vorbereitet werden kann" 1. Chancen und
MehrPlagemann Rechtsanwälte. Mediation
Plagemann Rechtsanwälte Mediation Was ist Mediation? Bei der Mediation handelt es sich um ein Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung. In Gesprächen der Konfliktparteien unter Begleitung des Mediators
MehrProfessionalisierung der Mediation. Entwicklung und aktueller Stand in Deutschland
Professionalisierung der Mediation Entwicklung und aktueller Stand in Deutschland 19.3.2015 Ursprünge der Mediation Es gibt viele Vorläufer der Mediation Fast in allen Kulturen und zu allen Zeiten Mediation
MehrFragebogen für Mediatoren & wichtige Hinweise. Wichtige Hinweise. 1. Registrierung
Fragebogen für Mediatoren & wichtige Hinweise Wichtige Hinweise 1. Registrierung Die Registrierung als Mediator/in kann nur unter den in der Mediatorenordnung genannten Bedingungen erfolgen. Bitte beachten
MehrGWMK-Regeln für das Verhalten von Mediatoren. Präambel
GWMK-Regeln für das Verhalten von Mediatoren Präambel Ein Mediator, der in einer Mediation nach der gwmk-verfahrensordnung tätig wird, verpflichtet sich, die folgenden Regeln in jeder Verfahrenslage zu
MehrBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Frau Ministerialdirektorin Marie-Luise Graf-Schlicker. Mohrenstr.
Bundesverband MEDIATION e.v., 1. Vorsitzender Prof. Dr. Anusheh Rafi, Wittestr. 30 K, 13509 Berlin Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Frau Ministerialdirektorin Marie-Luise Graf-Schlicker
MehrMediation. MediationMediation. Media. Konfliktlösung ohne Verlierer
Wirtschaftsmediation Dipl-Kfm. Irmgard Grünberg-Ostner Steuerberaterin, Wirtschaftsmediatorin (DGMW) Kooperative Konfliktbearbeitung durch professionelle Vermittlung zwischen den Konfliktpartnern Media
MehrAssekuranz Nachhaltige Konfliktlösungen Mediation und Schlichtung für Versicherungsnehmer
Assekuranz Nachhaltige Konfliktlösungen Mediation und Schlichtung für Versicherungsnehmer CenaCom Nachhaltige Konfliktlösungen Ein Gewinn für Sie Risikoreduktion durch außergerichtliche Konfliktbeilegung
MehrGesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung Artikel 1 Mediationsgesetz (MediationsG) 1 Begriffsbestimmungen (1) Mediation ist ein vertrauliches und
MehrÄngste und Erwartungen von Verbrauchern bei rechtlichen Auseinandersetzungen
Pressekonferenz 4. Juni 2013 Ängste und Erwartungen von Verbrauchern bei rechtlichen Auseinandersetzungen Pressekonferenz 4. Juni 2013 Ängste und Erwartungen von Verbrauchern bei rechtlichen Auseinandersetzungen
MehrMediation im Steuerrecht Baustein für ein neues Verhältnis zwischen Steuerbürger und Finanzbehörde
Mediation im Steuerrecht Baustein für ein neues Verhältnis zwischen Steuerbürger und Finanzbehörde Reform-Manufaktur Senatorin für Finanzen, Bremen 12.09.2013 Prof. Dr. iur. Vera de Hesselle, Mediatorin
MehrMediation und Konfliktmanagement im IT- Recht. Schwetzingen, 19.09.2015 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt und Mediator
Mediation und Konfliktmanagement im IT- Recht Schwetzingen, 19.09.2015 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt und Mediator Konflikte im IT-Recht Softwareerstellung IT-Projekte, Anpassung, Implementierung
MehrHamburger Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte
Hamburger Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte Die Hamburger Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte (im folgenden Hamburger Mediationsordnung ) regelt ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen
MehrGesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung *)
Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung *) Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Vom 21. Juli 2012 Artikel 1 Mediationsgesetz (MediationsG)
MehrMandanteninformation. - das persönlichen Erscheinen von Geschäftsführern vor Gericht- das Anwaltshaus Böblingen informiert!
Schobinger Rechtsanwälte & Partner Fachanwälte Mandanteninformation - das persönlichen Erscheinen von Geschäftsführern vor Gericht- das Anwaltshaus Böblingen informiert! Herausgeber Schobinger & Partner,
Mehrvom 12. April 2005 Art. 1 Gegenstand
275.11 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2005 Nr. 71 ausgegeben am 15. April 2005 Verordnung vom 12. April 2005 zum Gesetz über die Mediation in Zivilrechtssa- chen (Zivilrechts-Mediations-Verordnung;
MehrFinanzgericht Köln. Schlichten statt richten Mediation im Finanzgerichtsverfahren
Finanzgericht Köln Schlichten statt richten Mediation im Finanzgerichtsverfahren Benno Scharpenberg Gesetzeslage Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
MehrIHK-MediationsZentrum Verfahrensordnung. Nr. 108/12
IHK-MediationsZentrum Verfahrensordnung Nr. 108/12 Ergänzend zu unserer Mediationsordnung wird auf das Mediationsgesetz hingewiesen. Ansprechpartner: RA Daniel Lasser Geschäftsbereich Recht Steuern der
MehrBitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?
Bearbeitungsstand:10.01.2007 07:09, Seite 1 von 6 Mediation verstehen Viele reden über Mediation. Das machen wir doch schon immer so! behaupten sie. Tatsächlich sind die Vorstellungen von dem, was Mediation
MehrSo funktioniert Mediation im Planen + Bauen
Peter Hammacher Ilse Erzigkeit Sebastian Sage So funktioniert Mediation im Planen + Bauen mit Fallbeispielen und Checklisten PRAXIS VIEWEG+ TEUBNER 1 Vorwort und Einleitung: Konfliktfeld Planen und Bauen
MehrB A U - M E D I A T I O N
B A U - M E D I A T I O N a l s l ö s u n g s o r i e n t i e r t e M e t h o d e z u r a u ß e r g e r i c h t l i c h e n K o n f l i k t b e r e i n i g u n g a m B a u A n m e l d u n g u n t e r w
Mehr1 Studienziel. Ziel des Zertifikatslehrganges ist es, Berufstätige im Bereich der Konfliktanalyse und Konfliktlösung weiterzuqualifizieren.
Studien- und Prüfungsordnung für das berufsbegleitende Weiterbildungsstudium im Zertifikatslehrgang Wirtschaftsmediation der Fachhochschule Kempten Vom 25. Januar 2008 Aufgrund von Art. 13, Art. 43 Abs.
MehrMediationsordnung der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer New York (AHK USA New York)
Mediationsordnung der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer New York (AHK USA New York) Präambel 1. Die Deutsch-Amerikanische Handelskammer in New York (AHK USA New York) hat die Aufgabe, die Handels- und
MehrDIA. Immobilienmediator/in (DIA) Ausbildung. 25.02. 11.12.2011 in Freiburg. zum/zur
DIA Deutsche Immobilien-Akademie an der GmbH Ausbildung zum/zur Die Ausbildung entspricht den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation e.v. (BM) 25.02. 11.12.2011 in Freiburg : Konflikte praxisgerecht
MehrMediation: Ein Weg zur konstruktiven Konfliktlösung im gerichtsnahen Bereich
Mediator BM Dr. jur. Peter Schmidt Mitglied des Bundesverbandes Mediation e.v. Mediation: Ein Weg zur konstruktiven Konfliktlösung im gerichtsnahen Bereich Ein Blick auf die Historie der gerichtsnahen
MehrMustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6
Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden
MehrLEISTUNGEN. Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung. Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH)
Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung LEISTUNGEN Rainer Maria Löckener Dipl.-Betriebswirt (FH) Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung Nordbayern Wittelsbacherstraße
MehrVerhandlungs- und Mediationsvertrag (Medianten und Mediator) zwischen
Verhandlungs- und Mediationsvertrag (Medianten und Mediator) zwischen 1. Herrn/Frau/Firma..., vertr. d. Rechtsanwalt... - nachfolgend Mediant Ziff. 1 - oder Beteiligter Ziff. 1 und 2. Herrn/Frau/Firma...,
MehrMediationsvereinbarung
Mediationsvereinbarung zwischen - im folgenden Konfliktbeteiligte zu 1. genannt - - im folgenden Konfliktbeteiligte zu 2. genannt - Rechtsanwalt und Mediator Thomas Hauswaldt, Rathausstr. 13, 20095 Hamburg,
MehrIHK - MEDIATIONSSTELLE. Mediationsordnung
IHK - MEDIATIONSSTELLE Mediationsordnung PRÄAMBEL Die Mediationsstelle ist ein Angebot der IHK Lahn-Dill für die außergerichtliche Streitbeilegung von Konflikten mit wirtschaftlichem und / oder technischem
MehrDIA. Immobilienmediator/in. Berufsbegleitende Qualifizierung (DIA) 08.07.2016 25.06.2017 Freiburg i. Br.
DIA Deutsche Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg GmbH Berufsbegleitende Qualifizierung Immobilienmediator/in (DIA) Die Ausbildung entspricht den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation e.v.
MehrWIR SIND DIE SCHÜLER-STREIT- SCHLICHTER IM SCHULJAHR 2011/ 2012. Alicia Kl. 8a R ; Lisa und Isabell Kl.10a G Annemarie und Denise Kl.7b G (v.l.n.r.
WIR SIND DIE SCHÜLER-STREIT- SCHLICHTER IM SCHULJAHR 2011/ 2012 Alicia Kl. 8a R ; Lisa und Isabell Kl.10a G Annemarie und Denise Kl.7b G (v.l.n.r. ) WAS BEDEUTET SCHLICHTEN? Der Fachbegriff für Schlichten
MehrNachhaltiger Konsens zwischen den Parteien.!
Mediation in der Energiewirtschaft Innerbetriebliche Mediation in der Energiewirtschaft (Teil 2) Die Energiewirtschaft steht vor großen Herausforderungen und muss sich mit rasant ändernden externen Rahmenbedingungen
MehrStiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva. Eine private Institution zur aussergerichtlichen Streitbeilegung
Stiftung Ombudsman der Privatversicherung und der Suva Eine private Institution zur aussergerichtlichen Streitbeilegung Hauptformen der Streiterledigung Verhandeln Schlichten Richten Streiterledigung durch
MehrMediation in der Arbeits- und Unternehmenswelt Langfristige Kooperationen nicht gefährden
Mediation in der Arbeits- und Unternehmenswelt Langfristige Kooperationen nicht gefährden Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Unter dem Motto Geschäftsbeziehungen nicht gefährden informierten
MehrMediationsvertrag. 1.1 Zwischen den Konfliktparteien besteht Uneinigkeit/Streit über
Mediationsvertrag Zwischen und im Folgenden: die Konfliktparteien sowie Herrn Rechtsanwalt Martin Kühle, LL.M., Wirtschaftsmediator Friedrichstr. 17-19, 52070 Aachen im Folgenden: der Mediator wird nachfolgender
MehrDatenschutz-Management
Dienstleistungen Datenschutz-Management Datenschutz-Management Auf dem Gebiet des Datenschutzes lauern viele Gefahren, die ein einzelnes Unternehmen oft nur schwer oder erst spät erkennen kann. Deshalb
MehrDer Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010
Der Datenschutzbeauftragte Eine Information von ds² 05/2010 Inhalt Voraussetzungen Der interne DSB Der externe DSB Die richtige Wahl treffen Leistungsstufen eines ds² DSB Was ds² für Sie tun kann 2 Voraussetzungen
MehrZwang und Freiwilligkeit in der Mediation
Zwang und Freiwilligkeit in der Mediation BAFM Fachtag 2011 Familienmediation in Europa Referat: Daniel Gasser, Schweiz Zwang und Freiwilligkeit in der Mediation Darlegung aktueller rechtlicher und methodischer
MehrAnwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen
Antwerpen, den 8. Mai 2004 Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen Kurzreferat von radca prawny Marek Kacprzak I. Beratung Grundsatz: Honorarvereinbarungen Die Honorare sind am häufigsten auf Grund
MehrAusbildung zum/r zertifizierten Mediator/in
Ausbildung zum/r zertifizierten Mediator/in Ziele der Mediationsausbildung Ziel der Ausbildung ist eine umfassende und fundierte Methodenausbildung, die zu qualifizierter Vermittlung befähigt. Diese Fähigkeit
MehrHAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN
HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN Fortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes unabhängiger Pflegesachverständiger, 22.02.2014, Lübeck Dr. Roland Uphoff, M.mel. Fachanwalt für Medizinrecht 839a BGB Haftung
MehrMediationsvereinbarung: (Verfahrensordnung)
Mediationsvereinbarung: (Verfahrensordnung) abgeschlossen zwischen, 1. 2. in weiterer Folge Medianden genannt und 1. in weiterer Folge Mediatorin genannt. Die Medianden vereinbaren die Durchführung eines
MehrSelbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus interna
Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen... 9 Ausbildung... 10 Die Tätigkeit... 11 Reihenfolge der Planung... 12 Wer hilft
Mehr.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)
Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...
MehrBerufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa
Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Verabschiedet von der Generalversammlung der Confédération Fiscale Européenne am 13. September 1991 in Zürich und geändert durch Beschluss des
MehrI.O. BUSINESS. Checkliste Trainerauswahl
I.O. BUSINESS Checkliste Trainerauswahl Gemeinsam Handeln I.O. BUSINESS Checkliste Trainerauswahl Den richtigen Trainer zu finden, gestaltet sich oft gar nicht so leicht. Nicht jeder Trainer hält auch,
MehrKonfliktbewältigung extern und intern. Aufbauseminar. Ausbildung zum/r zertifizierten Mediator/in
Konfliktbewältigung extern und intern Aufbauseminar Ausbildung zum/r zertifizierten Mediator/in Sie haben die Ausbildung zum/r Co-Mediator/in erfolgreich abgeschlossen und möchten sich weiter qualifizieren.
MehrMediation ist eine Verhandlungsmethode zur Lösung von Konflikten.
Mediation Mediation Schlichten statt Richten Mediation ist eine Verhandlungsmethode zur Lösung von Konflikten. Im Zentrum steht das moderierte Gespräch mit der Suche nach einer optimalen Lösung für alle
MehrMEDIATIONSORDNUNG Des Bundesverbandes Mediation e.v.
MEDIATIONSORDNUNG Des Bundesverbandes Mediation e.v. Die Mitgliederversammlung des BM hat am 24. September 2011 beschlossen, dass diese Rahmenbedingungen für alle Mediationen gelten, die von MediatorInnen
MehrLeistungsorientierte Bezahlung LOB
Leistungsorientierte Bezahlung LOB Christoph Jaschke IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH Gründe die für eine LOB sprechen Vorteile für den Mitarbeiter Stärkere Anerkennung der individuellen Arbeit
MehrÜbersetzung aus der englischen Sprache
Übersetzung aus der englischen Sprache Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen für.tirol Domains (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)
MehrDer Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten
Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich
MehrAnerkennungsordnung. in der Fassung vom 20. November 2009
Anerkennungsordnung in der Fassung vom 20. November 2009 Präambel Die Deutsche Gesellschaft für Mediation e. V. setzt sich gemäß 2 Abs. 1 ihrer Vereinssatzung in der Fassung vom 28. Mai 2008 das Ziel,
MehrLeseauszug DGQ-Band 14-26
Leseauszug DGQ-Band 14-26 Einleitung Dieser Band liefert einen Ansatz zur Einführung von Prozessmanagement in kleinen und mittleren Organisationen (KMO) 1. Die Erfolgskriterien für eine Einführung werden
Mehr