Landes-Zielsteuerungsvertrag Zielsteuerung-Gesundheit Vorarlberg

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1 Landes-Zielsteuerungsvertrag Zielsteuerung-Gesundheit Vorarlberg abgeschlossen zwischen dem Land Vorarlberg, vertreten durch den Landesrat für Gesundheit Dr. Christian Bernhard, Landhaus, 6900 Bregenz und der Vorarlberger Gebietskrankenkasse, vertreten durch den Obmann und den Leitenden Angestellten, Jahngasse 4, 6850 Dornbirn der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, vertreten durch die Obfrau und den Generaldirektor, Ghegastraße 1, 1030 Wien der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, vertreten durch den Obmann und den Generaldirektor, Wiedner Hauptstraße 84-86, 1051 Wien der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, vertreten durch den Obmann und den Generaldirektor, Josefstädter Straße 80, 1080 Wien der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, vertreten durch den Obmann und den Leitenden Angestellten, Linke Wienzeile 48-52, 1060 Wien 1

2 Inhaltsverzeichnis Teil A Allgemeines... 3 Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen... 3 Artikel 2 Interpretation... 3 Artikel 3 Gemeinsame Information und Kommunikation gegenüber den BürgerInnen und Versicherten... 3 Teil B Steuerungsbereiche... 5 Artikel 4 Allgemeine Bestimmungen zu den Steuerungsbereichen... 5 Artikel 5 Strategische Ziele... 6 Artikel 6 Ziele- und Maßnahmenkatalog: Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen... 7 Artikel 7 Ziele- und Maßnahmenkatalog: Steuerungsbereich Versorgungsprozesse Artikel 8 Ziele- und Maßnahmenkatalog: Steuerungsbereich Ergebnisorientierung Artikel 9 Festlegung zur Finanzzielsteuerung (Finanzrahmenvertrag) Artikel 10 Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen Artikel 11 Finanzielle Bewertung der Ziele und Maßnahmen(pakete) Teil C Querschnittmaterien Artikel 12 Stärkung der Gesundheitsförderung Artikel 13 Inhalte und Prozesse zur Weiterentwicklung des ÖSG Artikel 14 Monitoring und Berichtswesen Artikel 15 Gesondert darzustellende Ausgaben gemäß Art. 24 Abs. 2 Z 4 der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit Artikel 16 Medikamentenkommission Teil D Schlussbestimmungen Artikel 17 Streitigkeiten aus diesem Vertrag Artikel 18 Vertragsänderungen und Salvatorische Klausel Artikel 19 Geltungsdauer Artikel 20 Sonstiges Teil E - Anlagen Anlage 1 Tableau zur Finanzzielsteuerung (Finanzrahmenvertrag) Angaben in Mio. Euro Anlage 2 Glossar

3 Teil A Allgemeines Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen Dieser Vertrag wird als Landes-Zielsteuerungsvertrag im Rahmen der Vereinbarung nach Art. 15a Zielsteuerung-Gesundheit (Vereinbarung) und im Rahmen des nach dieser Vereinbarung abgeschlossenen Bundes-Zielsteuerungsvertrages () abgeschlossen. Mit ihm werden die in der Vereinbarung und im enthaltenen Festlegungen näher ausgeführt. Die im enthaltenen Grundlagen der Zielsteuerung (Teil A des ), wie das gemeinsame Zukunftsbild und die gemeinsamen handlungsleitenden Prinzipien (Werte) gelten auch für diesen Vertrag. Dieser Vertrag umfasst (siehe Art. 8 Abs. 4 Z 1 und Art. 20 der Vereinbarung) jedenfalls ausgehend vom regionalen Bedarf insbesondere die Vorgaben aus dem Bundes-Zielsteuerungsvertrag in den Steuerungsbereichen Ergebnisorientierung, Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und Finanzziele einschließlich der entsprechenden Maßnahmen zur Umsetzung der Vereinbarung, des und dieses. Artikel 2 Interpretation Der Text dieses Vertrages ist im Sinn des zu interpretieren. Im Zweifel haben die in der Vereinbarung und im enthaltenen Bestimmungen Vorrang vor allfällig abweichend interpretierbaren Formulierungen dieses Vertrages Artikel 3 Gemeinsame Information und Kommunikation gegenüber den BürgerInnen und Versicherten Die Vertragsparteien bekennen sich zu einer aktiven Kommunikationspolitik, insbesondere im Bereich der gemeinsam finanzierten Gesundheitsförderung und zu den im Rahmen des Zielsteuerungssystems gemeinsam gestalteten Maßnahmen gegenüber allen berührten Bezugsgruppen, insbesondere den BürgerInnen und Versicherten. Dabei gilt der Grundsatz, dass gemeinsam beauftragte Projekte und Regelbetriebe auch nach außen erkennbar als Kooperationen dargestellt werden. Die Gestaltung der Kommunikationsmaßnahmen (beispielsweise Drucksorten und 3

4 audiovisuelle Materialien) wird dabei einvernehmlich festgelegt. Die Erwähnung gemeinsam gestalteter Maßnahmen in eigenen Medien oder im Rahmen der jeweils eigenen Öffentlichkeits- und Pressearbeit bleibt jeder Vertragspartei selbstverständlich unbenommen; der Kooperationscharakter der Maßnahme ist anzuführen. 4

5 Teil B Steuerungsbereiche Artikel 4 Allgemeine Bestimmungen zu den Steuerungsbereichen (1) Die Partner der Zielsteuerung verpflichten sich, die im Folgenden angeführten, den Steuerungsbereichen Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und Ergebnisorientierung zugeordneten, strategischen und operativen Ziele und daraus abgeleiteten Maßnahmen im Rahmen ihrer jeweiligen verfassungsrechtlichen Zuständigkeit zu verfolgen. Ebenso finden sich die Festlegungen für den Steuerungsbereich Finanzziele in diesem Teil des Landes-Zielsteuerungsvertrags. (2) Eine maßgebliche Orientierung für diese Ziele und Maßnahmen ergibt sich aus den Rahmen-Gesundheitszielen. Die Verfolgung der Ziele und die Umsetzung der Maßnahmen leisten im Zusammenhang mit der Zielsteuerung-Gesundheit einen relevanten Beitrag zur Erreichung der Rahmen-Gesundheitsziele. Die operativen Ziele und Maßnahmen zur Qualität orientieren sich an der von der Bundesgesundheitskommission beschlossenen Qualitätsstrategie. (3) Die Priorisierung der operativen Ziele erfolgte grundsätzlich über die Terminisierung der Maßnahmen. Dabei waren insbesondere maßgeblich: der Patientennutzen, der potentielle Ausgabendämpfungseffekt, die Logik der zeitlichen Abfolge zusammenhängender Ziele und die rasche Umsetzbarkeit von Maßnahmen. (4) Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen erfolgt auf Basis der jeweiligen Jahresarbeitsprogramme. (5) Die potenzielle Auswirkung auf den Ausgabendämpfungspfad ist bei allen Maßnahmen zu beachten. (6) Für die Umsetzung der vereinbarten Ziele und Maßnahmen sind die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen (z.b. Bundes- und Landesgesetze) zu schaffen. (7) Ein zentrales Element des Ziele- und Maßnahmenkatalogs ist die Erbringung von Leistungen am Best Point of Service. Dieser kann auf allen Versorgungsstufen im Gesundheitssystem verortet sein. (8) Alle Zielwerte, bei denen weder in der entsprechenden Maßnahme noch in der Messgröße eine Jahreszahl zugeordnet ist, beziehen sich, soweit die Bundes- Zielsteuerungskommission nichts anderes bestimmt, auf die Geltungsdauer des Vertrags (Ende 2016). Kommt es zu einer Verzögerung der im vorgesehenen Termine, so verschieben sich auch die auf Landesebene darauf aufbauenden Termine automatisch um den entsprechenden Zeitraum, ohne dass es einer weiteren Vereinbarung der Vertragsparteien bedarf. Das tatsächliche Vertragsende bleibt davon unberührt. 5

6 Artikel 5 Strategische Ziele In nachfolgender Tabelle werden die zu den 4 Steuerungsbereichen vereinbarten strategischen Ziele dargestellt. Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen Versorgungsprozesse Ergebnisorientierung Finanzziele Strategische Ziele 1. Versorgungsaufträge und Rollenverteilung für alle Versorgungsstufen (Primärversorgung, ambulante spezialisierte Versorgung und stationäre Versorgung) mit Blick auf Best Point of Service definieren und erste Umsetzungsschritte setzen 2. Versorgungsdichte in allen Versorgungsstufen bedarfsorientiert anpassen, insbesondere durch die Reduktion der Krankenhaushäufigkeit sowie der Verweildauer und dem Abbau bzw. der Verhinderung von Parallelstrukturen 3. Aus- und Fortbildung aller relevanten Berufsgruppen systematisch über das gesamte Berufsleben an den Versorgungserfordernissen orientieren 1. Behandlungs- und Versorgungsprozesse inklusive der Versorgung mit Medikamenten sektorenübergreifend am Patientenbedarf und am Best Point of Service orientieren 2. Organisationsentwicklung, Kooperation und Kommunikation durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie unterstützen 1. Zahl der gesunden Lebensjahre erhöhen und Lebensqualität von erkrankten Personen verbessern 2. Behandlungsqualität in allen Versorgungsstufen sicherstellen, routinemäßig messen und transparent machen 3. Patientensicherheit und Gesundheitskompetenz der Bevölkerung insbesondere in Bezug auf Information und Kommunikation stärken und routinemäßig messen 4. Hohe Zufriedenheit der Bevölkerung mit der Gesundheitsversorgung sicherstellen und routinemäßig messen 1. Finanzierbarkeit der öffentlichen Gesundheitsausgaben durch Einhaltung des vereinbarten Ausgabendämpfungspfads gewährleisten (siehe Art. 9 B- ZV) 2. Sektorenübergreifende Finanzierung ermöglichen; und geänderte Finanzbelastungen, die durch im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit vereinbarte Maßnahmen oder durch einseitig im Sinne des Art. 10 Abs. 4 gesetzte Handlungen für einen der Partner der Zielsteuerung entstehen, ausgleichen (siehe Art. 10) 3. Finanzierungs- und Honorierungssysteme am Best Point of Service ausrichten (ist bei den operativen Zielen und Maßnahmen zu den Steuerungsbereichen Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und Ergebnisorientierung mit umfasst) 6

7 Artikel 6 Ziele- und Maßnahmenkatalog: Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen 6 Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen 6.1. Strategisches Ziel Versorgungsaufträge und Rollenverteilung für alle Versorgungsstufen (Primärversorgung, ambulante spezialisierte Versorgung und stationäre Versorgung) mit Blick auf Best Point of Service definieren und erste Umsetzungsschritte setzen Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 1) Messgröße(n) Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf Best Point of Service definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf Best Point of Service definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte setzen Maßnahme 2 Maßnahme 2) Maßnahme 3 Maßnahme 6) Maßnahme 4 Ziel ) Maßnahme 5 Ziel ) Maßnahme 6 Ziel ) Mitwirkung an der bundesländerübergreifenden, systematischen, differenzierten Erhebung und Analyse der Patientenströme unter besonderer Berücksichtigung der Patientenströme in Vorarlberg (2013) a) Konzeptionierung und b) Pilotierung einer integrierten augenfachärztlichen Versorgung in Vorarlberg unter Berücksichtigung der bundesweiten Arbeiten zu Versorgungsaufträgen und Rollenverteilungen (ab 2014) a) Feststellung der wesentlichen Handlungsnotwendigkeiten aufgrund des bundesweiten Konzeptes zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheitsaufgaben auf kommunaler Ebene b) Konzeptionierung und c) Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheitsaufgaben auf kommunaler Ebene (2014 bis Mitte 2015) Erhebung der Ambulanzstrukturen (wo werden welche [Spezial-]Ambulanzen mit welchen Schwerpunkten/Angeboten und mit welchen Öffnungszeiten vorgehalten) ( ) a) Erhebung der Öffnungszeiten im extramuralen ärztlichen Bereich, insbesondere an Tagesrandzeiten, pro Fach und Bezirk ( ) b) Feststellung der ärztlichen Versorgung pro Halbtag, insbesondere an Tagesrandzeiten, im extramuralen Bereich c) Feststellung wesentlicher Handlungsnotwendigkeiten und Planung allfällig notwendiger Maßnahmen Mitwirkung bei der Umsetzung von Maßnahmen eines abgestimmten Psychiatriekonzeptes, soweit diese den Gesundheits- und Sozialversicherungsbereich betreffen 1) Vorarlbergdaten liegen vor 7

8 2 a) Abgestimmtes Konzept inkl. Grundlagen für Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismus gem. 10 liegt vor; 2 b) Pilotierung inkl. Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismus gem. 10 vereinbart 3 a) Abgestimmtes Konzept liegt vor; 3 b) Pilotierung inkl. Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismus gem. 10 vereinbart 4 Abgestimmtes Ergebnis liegt vor 5 Abgestimmtes Ergebnis liegt vor 6 Mitwirkung liegt vor Zielwert(e) 1) 1 2) 1 3) 1 4) 1 5) 1 6) 1 8

9 6 Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen 6.1. Strategisches Ziel Versorgungsaufträge und Rollenverteilung für alle Versorgungsstufen (Primärversorgung, ambulante spezialisierte Versorgung und stationäre Versorgung) mit Blick auf Best Point of Service definieren und erste Umsetzungsschritte setzen Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 2) Maßnahme 2 Maßnahme 2 Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung ( Primary Health Care ) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung ( Primary Health Care ) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle bis 2016 umsetzen Mitwirkung an der Erstellung eines multiprofessionellen und interdisziplinären Primärversorgungskonzeptes auf Bundesebene a) Detailkonzeptionierung und b) Umsetzung von Vorarlberg spezifischen Primärversorgungsmodellen auf Basis des Messgröße(n) 1 Mitwirkung ist erfolgt 2a) Abgestimmtes Ergebnis liegt vor 2b) Umsetzung inkl. Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismus gem. 10 vereinbart Zielwert 1) 1 2a) 1 2b) Mind. 1% der Bevölkerung ist versorgt 9

10 6 Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen 6.2. Strategisches Ziel Versorgungsdichte in allen Versorgungsstufen bedarfsorientiert anpassen, insbesondere durch die Reduktion der Krankenhaushäufigkeit sowie der Verweildauer und dem Abbau bzw. der Verhinderung von Parallelstrukturen Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahme(n) Maßnahme 1 operativen Ziel ) Maßnahme 2 Ziel LZV) Maßnahme 3 Ziel LZV) Maßnahme 4 Ziel LZV) Maßnahme 5 Ziel LZV) Maßnahme 6 Ziel ) Maßnahme 7 Ziel ) Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen Etablierung von Pilotprojekten für neue Zusammenarbeitsformen von Vertragsärzten (Ordinationsund Apparategemeinschaften, Gruppenpraxen, Ambulatorien) mit erweitertem Versorgungsauftrag Erhöhung der Attraktivität der extramuralen vertragsärztlichen Versorgung durch Vereinbarung von neuen Versorgungsformen für niedergelassene Vertragsärzte (jobsharing) (2013) Bessere Abstimmung von Mindestordinationszeiten der Kassenärzte (regionsbezogen), insbesondere Ausweitung auf Tagesrandzeiten (laufend) Erhöhung der Zahl der ärztlichen Krankenbesuche durch finanzielle Anreize sowie genauerer vertraglicher Definition der Durchführungspflicht (VGKK) (2013) Schaffung von Anreizen zur Sicherstellung der weiteren Sachleistungsversorgung drogenabhängiger Patienten (VGKK) (2013) Ausbau der extramuralen Kinder- und Jugendpsychiatrie durch Änderung des Honorierungssystems (VGKK) (2013) Schaffung der vertragsrechtlichen Grundlagen für die Etablierung von (auch interdisziplinären) Gruppenpraxen (VGKK) (2013) Messgröße(n) 1) Anzahl der umgesetzten Pilotprojekte 2) Neue Versorgungsformen sind vereinbart 3) Öffnungszeiten in Stunden und Bezirk (bei Fachärzten)/Sprengel (bei AM) 4) Anreize sind geschaffen und Definition der Durchführungspflicht vereinbart 5) Anreize vereinbart 6) Honorarsystem geändert 7) Rechtliche Grundlagen vereinbart Zielwert(e) 1) mindestens 2 2) 1 3) Erarbeitung und Veröffentlichung einer mit der ÄK abgestimmten Empfehlung für die Vertragsärzte sowie Darstellung allf. Divergenzen 4) 1 5) 1 6) 1 7) 1 10

11 6 Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen 6.2. Strategisches Ziel Versorgungsdichte in allen Versorgungsstufen bedarfsorientiert anpassen, insbesondere durch die Reduktion der Krankenhaushäufigkeit sowie der Verweildauer und dem Abbau bzw. der Verhinderung von Parallelstrukturen Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 2) Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen (spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen (spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren Maßnahme 2 Maßnahme 2) Maßnahme 3 Maßnahme 2) Messgröße(n) 1) VSpG ist angepasst 2) Anreizsystem ist eingeführt 3) Zielquoten sind definiert Zielwert(e) 1) 1 2) 1 3) laut Bandbreite im BZV Anpassung des Vorarlberger Spitalgesetzes dahingehend, dass die Tagesklinik dem ambulanten Bereich zuzuordnen ist, binnen 6 Monaten nach entsprechender Änderung des KAKuG Umsetzung der auf Bundesebene geschaffenen Anreizsysteme im LKF-Bereich zur Forcierung tagesklinisch erbrachter Leistungen (2014 bis 2015) Die Erreichung der Landeszielwerte (Tagesklinik gem. Anlage 2.1. des Teils E des ) jährlich gemeinsam analysieren und gegebenenfalls steuernd eingreifen [laufend] 11

12 6 Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen 6.2. Strategisches Ziel Versorgungsdichte in allen Versorgungsstufen bedarfsorientiert anpassen, insbesondere durch die Reduktion der Krankenhaushäufigkeit sowie der Verweildauer und dem Abbau bzw. der Verhinderung von Parallelstrukturen Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 1) Maßnahme 2 Maßnahme 2) Maßnahme 3 Maßnahme 2) Maßnahme 4 Ziel - ) Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null- Tages-Aufenthalte/Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null- Tages-Aufenthalte/Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren Messgröße(n) 1) Abgestimmtes Analyseergebnis liegt vor 2) Dokumentation ist überführt 3) Abrechnung ist überführt 4) Prüfungsergebnis liegt vor Zielwert(e) 1) 1 2) 1 3) 1 4) 1 Landesspezifische Analyse der relevanten Krankheitsgruppen (2013 bis 2014) Einführung der bundesweit einheitlichen Dokumentation für Ein-Tages-Aufenthalte/Null- Tagesaufenthalte/spitalsambulant Einführung des bundesweit einheitlichen Abrechnungsmodells für Ein-Tages-Aufenthalte/Null- Tagesaufenthalte/spitalsambulant Im Rahmen des Aufnahmemanagements: Prüfung der Realisierbarkeit eines Konzeptes (Prozesse, Kriterien) zur Feststellung der Notwendigkeit von Anstaltspflege im Sinne der sozialversicherungsrechtlichen und KA-rechtlichen Grundlagen (2014) 12

13 6 Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen 6.2. Strategisches Ziel Versorgungsdichte in allen Versorgungsstufen bedarfsorientiert anpassen, insbesondere durch die Reduktion der Krankenhaushäufigkeit sowie der Verweildauer und durch den Abbau bzw. die Verhinderung von Parallelstrukturen Operatives Ziel Operatives Ziel Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen Maßnahme(n) Maßnahme 1 Ziel ) Sicherstellung einer Vorreiterrolle Vorarlbergs (laufend) Messgröße(n) 1) Präoperative Verweildauer Zielwert(e) 1) Kleiner als der bundesweite Zielwert gemäß Anlage

14 6 Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen 6.2. Strategisches Ziel Versorgungsdichte in allen Versorgungsstufen bedarfsorientiert anpassen, insbesondere durch die Reduktion der Krankenhaushäufigkeit sowie der Verweildauer und durch den Abbau bzw. die Verhinderung von Parallelstrukturen Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 1) Maßnahme 2 Maßnahme 2) Maßnahme 3 Ziel LZV) Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen Maßnahme 4 Ziel LZV) Maßnahme 5 Ziel LZV) Anpassung der Planungsempfehlungen und Planungsrichtwerte im RSG Vorarlberg auf Basis des ÖSG sowie des sowie rechtliche Umsetzung (2015) Laufende Identifikation von Überkapazitäten und nicht erforderlichen Parallelstrukturen auf Basis der definierten Versorgungsaufträge und Rollen Ermittlung des Verlagerungspotentials von Leistungen aus dem spitalambulanten bzw. aus dem extramuralen Bereich) anhand der (bundesweiten) Ergebnisse zum BPoS und Überführung in die geeigneten Strukturen sowie Regelung des Finanzierungs-und Verrechnungsmechanismus entsprechend 10 (laufend) Evaluierung der Anreiz- und Steuerungswirkung des Honorierungssystems der VGKK gem. 32h ASVG (nach Vorliegen Ergebnisse der VP-Analyse) Evaluierung der im Wege der Honorarordnung ab geplanten Änderungen des Honorierungssystems auf die Versorgung (Fall- und Patientenzahlen) (2015) Messgröße(n) 1) Anpassungen und rechtliche Umsetzung sind erfolgt 2) Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen sind identifiziert 3) Verlagerungspotentiale sind identifiziert und Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismus zur Überführung ist vereinbart 4) Evaluierungsergebnis liegt vor 5) Evaluierungsergebnis liegt vor Zielwert(e) 1) 1 2) 1 3) 1 4) 1 5) 1 14

15 6 Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen 6.2. Strategisches Ziel Versorgungsdichte in allen Versorgungsstufen bedarfsorientiert anpassen, insbesondere durch die Reduktion der Krankenhaushäufigkeit sowie der Verweildauer und dem Abbau bzw. der Verhinderung von Parallelstrukturen Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 1) Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte Maßnahme 2 Maßnahme 2) Messgröße(n) 1) Prüfungsergebnis liegt vor 2) Übertragbare Ergebnisse sind umgesetzt Zielwert(e) 1) 1 2) 1 Prüfung der bundesweiten Empfehlungen von medizinisch begründet vermeidbaren Aufenthalten im Hinblick auf deren Übertragbarkeit auf die Landesebene (Auswirkungen auf Versorgung und Finanzierung) Übertragbare Ergebnisse im Rahmen der Planungsempfehlungen zum RSG sowie entsprechend der Regelung des Finanzierungs-und Verrechnungsmechanismus gem. 10 umsetzen 15

16 6 Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen 6.2. Strategisches Ziel Versorgungsdichte in allen Versorgungsstufen bedarfsorientiert anpassen, insbesondere durch die Reduktion der Krankenhaushäufigkeit sowie der Verweildauer und dem Abbau bzw. der Verhinderung von Parallelstrukturen Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 1) Maßnahme 2 Maßnahme 1) Maßnahme 3 Ziel ) Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten analysieren und evidente Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten analysieren und evidente Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen Maßnahme 4 Ziel Einhaltung der Zielwerte in den Fondskrankenanstalten hinsichtlich Belagstage je 1000 EW, Krankenhaushäufigkeit je EW, durchschnittliche Verweildauer Evaluierung der Inanspruchnahme im ambulanten Bereich (ecard-kontakte, Frequenzen in Spitalambulanzen) pro Fachrichtung und Bezirk (2014) a) Erhebung der telefonischen Erreichbarkeit von Kassenärzten zur Terminvereinbarung b) Erhebung der Wartezeiten bei Kassenärzten im Fachbereich Augenheilkunde, Dermatologie und Orthopädie bei Überweisungen, bei Notfällen und bei sonstigen Terminwünschen Festlegung von Zielwerten für die Inanspruchnahme im ambulanten Bereich entsprechend den Ergebnissen des Messgröße(n) 1) definierte Messgrößen lt. Anlage des 2) Evaluierungsergebnis liegt vor 3) Erhebung liegt vor 4) Zielwerte sind festgelegt Zielwert(e) 1) Belagstage je 1000 EW; 215 stationäre Aufenthalte je 1000 Einwohner, 5,00 Tage durchschnittliche Verweildauer 2) 1 3) 1 4) 1 16

17 6 Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen 6.3. Strategisches Ziel Aus- und Fortbildung aller relevanten Berufsgruppen systematisch über das gesamte Berufsleben an den Versorgungserfordernissen orientieren Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahme(n) Maßnahme 1 Ziel ) Maßnahme 2 Ziel ) Messgröße(n) Zielwert(e) 1 1 Auf Basis der definierten Versorgungsaufträge die Kompetenzprofile und die Rahmenbedingungen für die relevanten Berufsgruppen weiterentwickeln und in der Folge die Angebote der Aus- und laufenden Fortbildung daran orientieren Auf Basis der definierten Versorgungsaufträge die Kompetenzprofile und die Rahmenbedingungen für die relevanten Berufsgruppen weiterentwickeln und in der Folge die Angebote der Aus- und laufenden Fortbildung daran orientieren Erhebungen zur Sicherstellung der ärztlichen Kapazitäten im intra- und extramuralen Bereich (2014) Erhebungen zur Sicherstellung der nichtärztlichen Kapazitäten an Gesundheitsberufen im intra- und extramuralen Bereich nach Vorliegen gesicherter Daten gem. Gesundheitsberuferegister-Gesetz 1) Erhebungen sind durchgeführt 2) Erhebungen sind durchgeführt 17

18 Artikel 7 Ziele- und Maßnahmenkatalog: Steuerungsbereich Versorgungsprozesse 7 Steuerungsbereich Versorgungsprozesse 7.1. Strategisches Ziel Behandlungs- und Versorgungsprozesse inklusive der Versorgung mit Medikamenten sektorenübergreifend am Patientenbedarf und am Best Point of Service orientieren Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 1) Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche auf Landesebene umsetzen Maßnahme 2 Ziel LZV) a) Analyse des bundeseinheitlichen Qualitätsstandards Aufnahme- und Entlassungsmanagement (AUFEM) im Hinblick auf den Umsetzungsgrad (2013); b) Umsetzung allfällig fehlender Komponenten nach Maßgabe Patientenbedarf und Best Point of Service (BPoS) (2014) Einbindung der Vorarlberger Krankenanstalten insbes. im Bereich des Assessments und hinsichtlich der Dokumentationserfordernisse in das BKFP unter Einhaltung der Kriterien lt. Bundesqualitätsstandard (2013 bis 2014) Messgröße(n) 1a) Abgestimmtes Analyseergebnis liegt vor 1b) Umsetzungsgrad der BQLL AUFEM 2) Vorarlberger Krankenanstalten sind eingebunden Zielwert 1a) 1 1b) 100% 2) 1 18

19 7 Steuerungsbereich Versorgungsprozesse 7.1. Strategisches Ziel Behandlungs- und Versorgungsprozesse inklusive der Versorgung mit Medikamenten sektorenübergreifend am Patientenbedarf und am Best Point of Service orientieren Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 1) Maßnahme 2 Maßnahme 1) Maßnahme 3 Ziel Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/ oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/ oder chronische Erkrankungen gemäß Bundesvorgaben auf Landesebene umsetzen Sicherstellung der weiteren gemeinsamen Finanzierung des DMP DM2 Therapie Aktiv Diabetes im Griff (2013) Beteiligung an der (bundesweiten) Evaluierung und gegebenenfalls Adaptierung des bundeseinheitlichen Therapie Aktiv-Programmes Umsetzung weiterer Programme gem. den Ergebnissen der bundesweiten Abstimmung (laufend) Messgröße(n) 1) Weitere gemeinsame Finanzierung ist vereinbart 2) Evaluierungs- und Adaptierungsergebnis für Vorarlberg liegt vor 3) Programme sind umgesetzt Zielwert(e) 1) 1 2) 1 3) 1 19

20 7 Steuerungsbereich Versorgungsprozesse 7.1. Strategisches Ziel Behandlungs- und Versorgungsprozesse inklusive der Versorgung mit Medikamenten sektorenübergreifend am Patientenbedarf und am Best Point of Service orientieren Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 2) Ausgewählte sektorenübergreifende Probleme izm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen Ausgewählte sektorenübergreifende Probleme izm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen Maßnahme 2 Maßnahme 2) Maßnahme 3 Maßnahme 2) Sicherstellung der Verwendung des vom HV zur Verfügung gestellten Ökotool oder dessen Effekten im Rahmen einer geeigneten EDV-Lösung in allen fondsfinanzierten Krankenanstalten bei der Verordnung/Empfehlung von Medikamenten auf Kosten der soz. KV (= nach Entlassung bzw. nach ambulanter Untersuchung/Behandlung Sicherstellung der Verwendung von ABS im Rahmen des e- card-systems zur Einholung notwendiger chefärztlicher Bewilligungen zur Verordnung/Empfehlung von Medikamenten auf Kosten der soz. KV (= nach Entlassung bzw. nach ambulanter Untersuchung/Behandlung) Anführen des Wirkstoffes anstatt der Arzneispezialität im Entlassungsbrief Messgröße(n) 1) Ökotool oder dessen Effekte werden im Rahmen einer geeigneten EDV- Lösung bei der Verordnung/Empfehlung verwendet 2) Notw. Chefärztliche Bewilligungen werden mittels ABS über e-card-system eingeholt 3) Wirkstoff wird angeführt Zielwert(e) 1) 100% 2) 90% 3) 90% 20

21 7 Steuerungsbereich Versorgungsprozesse 7.1. Strategisches Ziel Behandlungs- und Versorgungsprozesse inklusive der Versorgung mit Medikamenten sektorenübergreifend am Patientenbedarf und am Best Point of Service orientieren Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 1) Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundesund/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte mit gemeinsamer Finanzverantwortung entwickeln und in der Folge umsetzen Maßnahme 2 Maßnahme 2) Maßnahme 3 Ziel Maßnahme 4 Ziel ) Mitwirkung an der bundesweiten Festlegung, für welche Medikamente gemeinsame Versorgungsmodelle und Finanzierungskonzepte mit einer gemeinsamen Finanzverantwortung entwickelt werden Mitwirkung an der Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen und sektorenübergreifenden Finanzierungskonzepten für die definierten Medikamente Landesspezifische Umsetzung der bundesweit entwickelten Versorgungs- und Finanzierungskonzepte Entwicklung von landesspezifischen Versorgungsmodellen mit Medikamenten und deren sektorenübergreifende Finanzierung für bestimmte Krankheitsgruppen, insoweit dies den bundesweiten Festlegungen nicht widerspricht Messgröße(n) 1) Mitwirkung ist erfolgt 2) Mitwirkung ist erfolgt 3) Landesspezifische Versorgungs- und Finanzierungsmodelle sind vereinbart 4) Landesspezifische Versorgungs- und Finanzierungsmodelle sind vereinbart Zielwert(e) 1) 1 2) 1 3) 1 4) 1 21

22 7 Steuerungsbereich Versorgungsprozesse 7.1. Strategisches Ziel Operatives Ziel Operatives Ziel Behandlungs- und Versorgungsprozesse inklusive der Versorgung mit Medikamenten sektorenübergreifend am Patientenbedarf und am Best Point of Service orientieren Nicht im Relevante insbesondere gemeinsam finanzierte Kooperationen systematisch erfassen und bewerten Maßnahme(n) Maßnahme 1 Ziel ) Darstellung der relevanten Kooperationen (2013) Messgröße(n) 1) Kooperationen sind dargestellt Zielwert(e) 1) 1 22

23 7 Steuerungsbereich Versorgungsprozesse 7.2. Strategisches Ziel Organisationsentwicklung, Kooperation und Kommunikation durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie unterstützen Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 1) Maßnahme 2 Maßnahme 2) Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen Messgröße(n) 1) Umsetzungsergebnis liegt vor 2) Gemeinsame Entscheidung liegt vor Zielwert(e) 1) 1 2) 1 Die gesetzlich vorgegebene Dokumentation nach KAL (weiter) umsetzen und die Datenqualität verbessern (laufend) Entscheidungsfindung über die Durchführung eines Pilotprojektes für die standardisierte und codierte Diagnosendokumentation im ambulanten Bereich 23

24 7 Steuerungsbereich Versorgungsprozesse 7.2. Strategisches Ziel Organisationsentwicklung, Kooperation und Kommunikation durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie unterstützen Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 2) BQLL präoperative Diagnostik umsetzen BQLL präoperative Diagnostik inklusive der technischen Anforderungen umsetzen Analyse des bundeseinheitlichen Qualitätsstandards Präoperative Diagnostik in Hinblick auf den Umsetzungsgrad und Ursachen für die bisherige nicht (vollständig) erfolgte Umsetzung (2013 bis 2014) Maßnahme 2 Umsetzung allenfalls noch fehlender Teile Maßnahme 3 Evaluierung der Auswirkungen der BQLL PRÄOP nach Vorliegen der Messmethode Maßnahme 3) Maßnahme 4 Ziel LZV) Maßnahme 5 Ziel LZV) (Weitere) Umsetzung der BQLL PRÄOP auf Landesebene inkl. Festlegung des Erbringungsortes (BPoS) und allenfalls eines Finanzierungsmechanismus gem. Art. 10 BZV (2014 bis 2015) Vorbereitung der Integration des vom HV entwickelten Tools zu PROP in die KIS bzw. Sicherstellung einer EDV-technischen Nutzungsmöglichkeit durch die KA (ab 2014) Messgröße(n) 1) Abgestimmtes Analyseergebnis liegt vor 2) Umsetzungsgrad der fehlenden Teile 3) Evaluierungsergebnis liegt vor 4) Umsetzungsergebnis ist vereinbart 5) Alle Vorbereitungsarbeiten für KIS-Integration sind abgeschlossen; EDVtechnische Nutzungsmöglichkeit besteht Zielwert(e) 1) 1 2) 100% 3) 1 4) 1 5) 100% 24

25 7 Steuerungsbereich Versorgungsprozesse 7.2. Strategisches Ziel Organisationsentwicklung, Kooperation und Kommunikation durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie unterstützen Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 1) Maßnahme 2 Ziel - ) e-health Projekte (insb. e-medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-health-anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit beitragen, flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen e-health Projekte (insb. e-medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-health-anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit beitragen, flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen Maßnahme 3 Maßnahme 3) Einführung von ELGA im intra- und extramuralen Bereich gemäß dem bundesweiten Umsetzungsplan und Zuständigkeiten Implementierung des bereits konzipierten Projektes zu einem telefonbasierten Erstkontakt- und Beratungsservice in regionaler Ausprägung (2013 bis 2014) inkl. Evaluierung und Abstimmung mit den bundesweit einheitlichen Rahmenbedingungen für ein telefon- und webbasiertes Erstkontakt- und Beratungsservice Einbringen von Erfahrungen und Wissen in die Konzipierung eines bundesweiten Rahmens für ein telefon- und webbasiertes Erstkontakt- und Beratungsservice (laufend) Messgröße(n) 1) Umsetzungsgrad gemessen am bundesweiten Umsetzungsplan 2) Implementierung liegt vor 3) Erfahrung und Wissen sind eingebracht Zielwert(e) 1) 100% 2) 1 3) 1 25

26 Artikel 8 Ziele- und Maßnahmenkatalog: Steuerungsbereich Ergebnisorientierung 8 Steuerungsbereich Ergebnisorientierung 8.1. Strategisches Ziel Zahl der gesunden Lebensjahre erhöhen und Lebensqualität von erkrankten Personen verbessern Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahme(n) Maßnahme 1 Ziel ) Maßnahme 2 Ziel ) Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmengesundheitszielen orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art. 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt Vorliegen einer für Vorarlberg abgestimmten Gesundheitsförderungsstrategie, die sich an den Rahmengesundheitszielen und an der österreichweit abgestimmten orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art. 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) orientiert und schrittweise Umsetzung Maßnahme 3 Ziel ) Messgröße(n) 1) Ziele sind vereinbart 2) Strategie liegt vor 3) Regelwerk liegt vor Zielwert(e) 1) 1 2) 1 3) 1 Gemeinsame Festlegung und Vereinbarung von Gesundheitszielen für Vorarlberg auf Basis der Rahmengesundheitsziele (2013 bis 2014) Gemeinsame Festlegung einer Gesundheitsförderungsstrategie für Vorarlberg nach Vorliegen der bundesweit abgestimmten Bundesstrategie für gemeinsam finanzierte Projekte (binnen 6 Monaten nach Vorliegen der Bundesstrategie) Gemeinsame Festlegung eines Regelwerkes (Geschäftsordnung) hinsichtlich der Mittelverwendung (Anforderungen an förderungsfähige Projekte), Gebarung, Evaluierung und der Kontrolle für gemeinsam finanzierte Projekte (2014) 26

27 8 Steuerungsbereich Ergebnisorientierung 8.1. Strategisches Ziel Zahl der gesunden Lebensjahre erhöhen und Lebensqualität von erkrankten Personen verbessern Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahme(n) Maßnahme 1 Ziel ) Maßnahme 2 Maßnahme 4) Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem (insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem (insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren Regelmäßige landesspezifische Gesundheitsberichterstattung auf Basis des Mess- und Vergleichskonzeptes des Bundes Analyse und Einleitung von geeigneten Maßnahmen bei signifikanten negativen Abweichungen der Outcomes auf Landesebene (laufend) Messgröße(n) 1) Gesundheitsberichte liegen vor 2) Analyseergebnis liegt vor; Empfehlungen für Maßnahmen liegen vor Zielwert(e) 1) 1 2) 1 27

28 8 Steuerungsbereich Ergebnisorientierung 8.1. Strategisches Ziel Zahl der gesunden Lebensjahre erhöhen und Lebensqualität von erkrankten Personen verbessern Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahme(n) Maßnahme 1 Ziel ) Maßnahme 2 Ziel ) Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren. Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren. Förderung des Wissens um sowie Umsetzung einer leitliniengerechten Behandlung in allen Sektoren (wo Leitlinien vorhanden sind) (laufend) Umsetzung der in der Leistungsmatrix vereinbarten Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität (laufend) Messgröße(n) 1) Pilotprojekte sind etabliert (zb DMP) 2) Struktur- Prozess- und Ergebnisqualität wird laufend überprüft Zielwert(e) 1) 1 2) 1 28

29 8 Steuerungsbereich Ergebnisorientierung 8.2. Strategisches Ziel Behandlungsqualität in allen Versorgungsstufen sicherstellen, routinemäßig messen und transparent machen Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahmen Maßnahme 1 Maßnahme 1) Maßnahme 2 Maßnahme 3) Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen Umsetzung der Ergebnisqualitätsmessung A-IQI im intramuralen Bereich (2013 bis 2014) Einführung und Etablierung einer Ergebnisqualitätsmessung im (intra- und extramuralen) ambulanten Bereich (gem. den bundesweiten Regelungen und primär aus vorhandenen Routinedaten) vergleichbar mit A-IQI (binnen 12 Monaten nach Vorliegen der bundesweiten Regelungen) Messgrößen 1) Umsetzung ist erfolgt 2) Prüfung der Umsetzbarkeit von und Etablierung umsetzbarer Pilotprojekte Zielwerte 1) 1 2) 1 29

30 8 Steuerungsbereich Ergebnisorientierung 8.2. Strategisches Ziel Behandlungsqualität in allen Versorgungsstufen sicherstellen, routinemäßig messen und transparent machen Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahmen Maßnahme 1 Ziel ) Messgrößen Zielwerte Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens landesweit einführen und evaluieren Schaffung allf. notwendiger rechtlicher und organisatorischer Voraussetzungen zur Übernahme der bundeseinheitlichen Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme 30

31 8 Steuerungsbereich Ergebnisorientierung 8.2. Strategisches Ziel Behandlungsqualität in allen Versorgungsstufen sicherstellen, routinemäßig messen und transparent machen Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahmen Maßnahme 1 Ziel ) Messgrößen Zielwerte 1 Zielsetzungen, Inhalte, Verantwortlichkeiten und Zeitplan für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Qualitätssicherung im österreichischen Gesundheitswesen im Rahmen der Qualitätsstrategie einvernehmlich konkretisieren, in einer Übersicht darstellen und regelmäßig aktualisieren Zielsetzungen, Inhalte, Verantwortlichkeiten und Zeitplan für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Qualitätssicherung im österreichischen Gesundheitswesen im Rahmen der Qualitätsstrategie einvernehmlich konkretisieren, in einer Übersicht darstellen und regelmäßig aktualisieren 1) Umsetzung ist erfolgt Umsetzung der Sanitären Aufsicht NEU in den öffentlichen Krankenanstalten (laufend) 31

32 8 Steuerungsbereich Ergebnisorientierung 8.3. Strategisches Ziel Patientensicherheit und Gesundheitskompetenz der Bevölkerung insbesondere in Bezug auf Information und Kommunikation stärken und routinemäßig messen Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 2) Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen Maßnahme 2 Maßnahme 5) Messgröße(n) 1) Grad der Umsetzung 2) Grad der Umsetzung Zielwert(e) 1) 50% 2) 100% Die auf Bundesebene festgelegten prioritären Maßnahmen schrittweise in Vorarlberg umsetzen (binnen 12 Monaten nach Vorliegen auf Bundesebene festgelegten prioritären Maßnahmen) Die auf Bundesebene festgelegte Strategie zur Vermeidung und Reduktion von nosokomialen Infektionen und antimikrobiellen Resistenzen (AMR) in Vorarlberg umsetzen (binnen 12 Monaten nach Vorliegen der Bundesstrategie)) 32

33 8 Steuerungsbereich Ergebnisorientierung 8.3. Strategisches Ziel Patientensicherheit und Gesundheitskompetenz der Bevölkerung insbesondere in Bezug auf Information und Kommunikation stärken und routinemäßig messen Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahme(n) Maßnahme 1 Maßnahme 2) Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen. Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen. Prüfung des im Rahmen des R-GZ 3 erarbeiteten Umsetzungsprogrammes (prioritäre Maßnahmen) auf Umsetzungsnotwendigkeit sowie Umsetzung der als notwendig festgestellten Maßnahmen Messgröße(n) 1) Prüfungsergebnis liegt vor; Umsetzung ist erfolgt Zielwert(e) 1 33

34 8 Steuerungsbereich Ergebnisorientierung 8.4. Strategisches Ziel Hohe Zufriedenheit der Bevölkerung mit der Gesundheitsversorgung sicherstellen und routinemäßig messen Operatives Ziel Operatives Ziel Maßnahmen Maßnahme 1 Maßnahme 2) Maßnahme 2 Maßnahme 4) Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen Regionale Ergebnisse aus den ATHIS-Erhebungen auswerten, Abweichungen analysieren und allfällige Handlungsfelder ableiten (laufend) Regionale Ergebnisse aus den bundesweiten sektorenübergreifenden Patientenbefragung auswerten, Abweichungen analysieren und allfällige Optimierungspotentiale ableiten (laufend) Messgröße(n) 1) Auswertungsergebnis liegt vor; Abweichungen sind analysiert; allf. Handlungsfelder sind abgeleitet 2) Auswertungsergebnis liegt vor; Abweichungen sind analysiert; allf. Optimierungspotentiale sind abgeleitet Zielwert(e) 1) 1 2) 1 34

35 Artikel 9 Festlegung zur Finanzzielsteuerung (Finanzrahmenvertrag) (1) Ausgehend von den Festlegungen in Art. 24 Abs. 3 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit werden in Anlage 1 im Teil E dieses Landes- Zielsteuerungsvertrages die für die Periode 2012 bis 2016 maßgeblichen zielsteuerungsrelevanten Ausgabenobergrenzen und Ausgabendämpfungseffekte dargestellt. Die Ermittlung der Ausgabenwerte für die Periode 2012 bis 2016 erfolgt auf Grundlage der in Art. 26 und 27 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit festgeschriebenen Methodik und auf Grundlage der im Anhang dieser Vereinbarung enthaltenen Tabellen, wobei im Hinblick auf Transparenz und Kontinuität die Bestimmungen des Art. 22 Abs. 7 sowie Art. 26 Abs. 5 und Art. 27 Abs. 4 maßgeblich sind. (2) Die Darstellung der Verteilung der Ausgabenobergrenzen einschließlich der zu erzielenden Ausgabendämpfungseffekte innerhalb des Landes erfolgt hierbei in Anlage 1. (3) Für eine effektive Finanzzielsteuerung ist die Kontinuität der Methodik der Ermittlung der Ausgabenpositionen sicherzustellen (Ceteris-paribus Bestimmung). Diese Kontinuität bezieht sich einerseits auf die Identifikation und die sachliche Abgrenzung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben (Positionen gemäß Anhang sowie Art. 26 und 27 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG Zielsteuerung- Gesundheit). Andererseits ist diese Kontinuität auch in Hinblick auf die bundesländerweise Verteilung der Ausgabenobergrenzen und Ausgabendämpfungseffekte der überregionalen Krankenversicherungsträger und auf die zwischen den Bundesländern vereinbarte Aufteilung der Ausgabenobergrenzen und Ausgabendämpfungseffekte der Länder sicherzustellen. Artikel 10 Finanzierungs- und Verrechnungsmechanismen (1) Die Vertragsparteien kommen überein, dass die auf Landesebene vertraglich definierten finanziellen Folgen von vertraglich vereinbarten Leistungsverschiebungen grundsätzlich innerhalb der Vertragslaufzeit finanziell auszugleichen sind. (2) Vertraglich vereinbarte Leistungsverschiebungen und neu zu etablierende Versorgungsformen sind transparent und nachvollziehbar zu messen und zu dokumentieren sowie deren finanzielle Folgen zu bewerten. Dabei sind zumindest folgende Kriterien zu berücksichtigen: 1. Leistungsverschiebungen sind aus den vertraglich vereinbarten Zielen abzuleiten 35

36 2. Beschreibung des Gegenstandes der sektorenübergreifenden Leistungsverschiebung (des Leistungsbündels) getrennt nach entfallender Leistung in einem Sektor und zusätzlicher Leistung im anderen Sektor unter Berücksichtigung von Qualitätsaspekten. 3. Angabe der von der Leistungsverschiebung betroffenen Strukturen und allfälligen Veränderungen in den Strukturen in beiden Sektoren. 4. Leistungsverschiebungen sind anhand von Inanspruchnahmehäufigkeiten (Fälle, Frequenzen, e-card-kontakte, etc.) und/oder Leistungshäufigkeiten nach Leistungsarten oder Leistungsbündel zu messen. Messgröße können auch Einheiten von Leistungserbringungsstrukturen sein. Dabei soll bundeseinheitlich vorgegangen werden. Sowohl für den niedergelassenen Bereich als auch für die Spitäler sind hierbei gemeinsame Datenstrukturen der Leistungsmessung (vgl. operatives Ziel 7.2.1) heranzuziehen. 5. Ausgangspunkt, von dem die Leistungsverschiebung aus gemessen wird, ist das Leistungsvolumen (IST-Stand) in Kalenderjahr Für einzelne Projekte können auf Landesebene einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien abweichende, zeitnahe Messzeiträume festgelegt werden. 6. Die Beschreibung des Status-quo des Leistungsgeschehens zu diesem Zeitpunkt ist keine Aussage über die kompetenzrechtliche Zuständigkeit und über die finanzielle Abgeltung. 7. Für die finanzielle Bewertung der Leistungsverschiebungen sind zwischen den Vertragsparteien auf Landesebene Verrechnungsbeträge (Menge und Wert) auf rationaler Grundlage zu vereinbaren und eine allfällige Valorisierung von Beträgen festzulegen. Hinsichtlich der Verrechnungsbeträge ist soweit möglich für Leistungsarten oder Leistungsbündel ein bundeseinheitliches Regelwerk (z.b. in Form eines Musterkataloges) von der B-ZK bis Ende 2013 festzulegen. 8. Dauerhafte Leistungsverschiebungen und deren Finanzierung sind am Ende einer Vertragsperiode im nächsten Landes- bzw. Bundes- Zielsteuerungsvertrag zu verankern, es sei denn es besteht ein gegenteiliger Konsens. (3) Ist für bestimmte Themenbereiche zwischen den Partnern des Landes- Zielsteuerungsvertrages nichts vereinbart, können im jeweils eigenen Kompetenzbereich Veränderungen durchgeführt werden. Erfolgen dabei Einsparungen im eigenen Bereich, die keine Leistungsverschiebungen zur Folge haben, erwachsen daraus keine finanziellen Ausgleichsfolgen. (4) In Bezug auf einseitige, nicht zwischen Land und Sozialversicherung akkordierte Leistungsverschiebungen, die finanziell belastende Auswirkungen auf den jeweils anderen haben, gilt Folgendes: 36

Inhaltsverzeichnis Teil A Allgemeines Teil B Steuerungsbereiche Teil C Querschnittmaterien Teil D Schlussbestimmungen Teil E Anlagen

Inhaltsverzeichnis Teil A Allgemeines Teil B Steuerungsbereiche Teil C Querschnittmaterien Teil D Schlussbestimmungen Teil E Anlagen Inhaltsverzeichnis Teil A Allgemeines Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen Artikel 2 Interpretation Artikel 3 Gemeinsame Information und Kommunikation Teil B Steuerungsbereiche Artikel 4 Allgemeine Bestimmungen

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