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1 X Amt der Oö. Landesregierung Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung Abteilung Raumordnung 4021 Linz Bahnhofplatz 1 Geschäftszeichen: RO /2-Pl Bearbeiter: Mag. Martin Plöchl Tel: ( ) Fax: ( ) ro.post@ooe.gv.at Linz, _ Landesraumordnungsprogramm 2016 LAROP 2016 ; Anhörungsverfahren und Verfahren betreffend den Konsultationsmechanismus Sehr geehrte Damen und Herren! Die Oö. Landesregierung beabsichtigt das Landesraumordnungsprogramm 1998, LGBl. Nr. 72/1998, zu überarbeiten. Das Landesraumordnungsprogramm legt in Durchführung der Raumordnungsziele und -grundsätze sowie der Aufgaben der überörtlichen Raumordnung die allgemeinen Maßnahmen der Landesentwicklung sowie die räumliche Gliederung des Landesgebietes fest. Seit der Erlassung des Landesraumordnungsprogrammes 1998 haben sich im Bereich der Landesraumordnung die Themen und Herausforderungen vielfach erweitert, die Regionalentwicklung hat sich als neues, wesentliches Handlungsfeld in der Raumordnung etabliert, räumlich-funktionale Verflechtungen haben wesentlichen Einfluss auf die Entwicklung des Landes. Dies erfordert nicht nur eine Anpassung bestehender Verordnungsinhalte, sondern teilweise auch gänzlich neue Planungszugänge in der Raumordnung. Es wurde daher beschlossen, das Landesraumordnungsprogramm neu zu erstellen. Das neue Oö. Landesraumordnungsprogramm (LAROP) legt auf strategischer Ebene die angestrebten Ziele der Raumordnung und die zu ihrer Erreichung notwendigen Maßnahmen auf Landesebene fest. Die Themen haben sich seit 1998, als das letzte LAROP beschlossen wurde, erweitert, aktuelle Entwicklungen und deren räumliche Konsequenzen müssen berücksichtigt werden. Neue Herausforderungen sind z.b. die stärkere Urbanisierung, eine älter werdende Gesellschaft mit veränderten Haushaltsstrukturen, der Wandel von Mobilitäts- und Lebensstilen, die Raumansprüche erneuerbarer Energie, der Klimawandel und damit verbundene Anpassungserfordernisse sowie die Sicherung der Daseinsvorsorge bei zunehmend knappen Mitteln. Durch diese Entwicklungen sind Einflüsse auf die Raumentwicklung bereits sichtbar oder zu erwarten, beispielsweise beim Umgang mit Zentren im ländlichen Raum oder der abgestimmten Entwicklung von Siedlung und Mobilität. Aktuelle Aufgabenstellungen wie zum Beispiel das Thema Energie werden ebenso behandelt. Zugleich entstehen neue Steuerungs- und Kooperationsmöglichkeiten, um eine resiliente, das bedeutet sowohl robuste als auch DVR: Seite 1

2 anpassungsfähige Raumentwicklung zu erreichen. Das neue LAROP konzentriert sich auf jene Inhalte, die im Zuständigkeits- und Handlungsbereich der Raumordnung und der Regionalentwicklung sowie der in der Regionalentwicklung tätigen Organisationseinheiten des Landes liegen. Der räumliche Geltungsbereich des LAROP erstreckt sich über das gesamte Bundesland Oberösterreich. Für einzelne Teilräume werden weitere, spezielle Ziele für die künftige räumliche Ordnung und Entwicklung definiert. Auf den nachgelagerten Ebenen wird das LAROP durch die Festlegungen der regionalen und kommunalen Raumplanung konkretisiert und ergänzt. Mit dem neuen LAROP wird ein Planungsansatz verfolgt, der Ordnungsplanung, Entwicklungsplanung und Regionalentwicklung zu einer umsetzungsorientierten, strategischen Planung verknüpft. Es wird zum Bindeglied zwischen dem Oö. Raumordnungsgesetz 1994 einerseits und den Umsetzungsinstrumentarien der Raumordnung auf der regionalen und der kommunalen Ebene wie z. B. den regionalen Raumordnungsprogrammen und dem Flächenwidmungsplan andererseits. Aufbauend auf einer Grundlagenanalyse wurden Leitmotive und Handlungserfordernisse formuliert. Fünf Leitmotive bilden den Rahmen für eine nachhaltige Raumentwicklung Oberösterreichs: Natürliche Ressourcen sichern, Landschaften aufwerten Die lokale und regionale Daseinsvorsorge sichern Eine ÖV-orientierte Siedlungsentwicklung forcieren Eine tragfähige Wirtschafts- und Arbeitswelt fördern Die regionale Handlungsebene stärken Besondere Umsetzungsrelevanz erhält das LAROP durch die Abgrenzung von Handlungsräumen. Die Ausweisung von Handlungsräumen soll sicherstellen, dass eine polyzentrische Raumentwicklung gefördert wird und Entwicklungsvorstellungen für die wichtigsten Regionen des Landes konkretisiert werden. Damit wird auch die regionale Ebene als Handlungsebene in der Oö. Raumordnung gestärkt. Das LAROP ist grundsätzlich umweltorientiert und integrativ im Sinne des Instrumentes SUP angelegt. Umweltziele und Umweltauswirkungen wurden bereits bei der Erstellung durch die Einbeziehung von Stellungnahmen verschiedener Landesabteilungen und relevanter umweltbezogener Rechtsmaterien, Pläne und Programme im Rahmen des Erstellungsprozesses berücksichtigt. Aufgabe des LAROP ist es durch die Steuerung der Raumentwicklung u.a. negative Umweltauswirkungen zu beschränken, natürliche Ressourcen und die lokale und regionale Daseinsvorsorge zu sichern, die ÖV-orientierte Siedlungsentwicklung zu forcieren, die regionale Handlungsebene zu stärken und eine tragfähige Wirtschafts- und Arbeitswelt zu fördern. Vor Erlassung des Oö. Landesraumordnungsprogrammes (LAROP) war gemäß 13 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) erforderlich, wozu ein Umweltbericht auszuarbeiten war. Von einer Umweltprüfung könnte gemäß 13 Abs. 1 Oö. ROG 1994 dann abgesehen werden, wenn es sich um geringfügige Änderung von Raumordnungsprogrammen oder Verordnungen gemäß 11 Abs. 6 oder um die Nutzung kleiner Gebiete handelt. Da das LAROP einer Gesamtfortschreibung unterzogen und damit nicht nur geringfügig geändert werden soll, war folglich eine Umweltprüfung durchzuführen. Über die Umweltprüfung soll sichergestellt werden, dass Umwelterwägungen bereits bei der Ausarbeitung von Plänen und Programmen miteinbezogen werden. Ziel ist die Ermittlung, Bewertung und Beschreibung der Umweltauswirkungen auf der Ebene auf der Entscheidungen über Maßnahmen und Vorhaben getroffen werden. Die dem Anhörungsverfahren bzw. dem Verfahren betreffend den Konsultationsmechanismus vorgeschaltete durchgeführte strategische Umweltprüfung (SUP) für die Erlassung des Landesraumordnungsprogramms 2016 hat ergeben, dass insbesondere die Definitionen von Zielen für bestimmte Handlungsräume und die Stärkung der interkommunalen Raumplanung Seite 2

3 zusätzliche positive Umweltauswirkungen erwarten lassen. Wesentliche negative Auswirkungen auf Grund der neuen Verordnung konnten nicht ausgemacht werden. Im Zuge der Durchführung der SUP sind Stellungnahmen von der Wirtschaftskammer Oberösterreich (WKO), der Stadt Wels und dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat eingegangen. Die beiden Stellungnahmen der Stadt Wels und des Bayerischen Staatsministeriums waren grundsätzlich positiv und zustimmend. Es ergaben sich daher keine inhaltlichen Änderungen im Verordnungsentwurf. Die WKO hatte einige Anregungen zum Motivenbericht. Dieser ist jedoch nicht Bestandteil der Verordnung, weshalb ebenfalls keine Änderungen im Verordnungsentwurf vorzunehmen waren. Hinweise zu falscher Schreibweisen bei den Gemeinden wurden berücksichtig und korrigiert. Weiters wurden in 2 Abs. 3, der die Sicherung und Verbesserung der räumlichen Ressourcen betrifft, die natürlichen Ressourcen aufgenommen. Unabhängig von den eingegangenen Stellungnahmen wurden Änderungen in 4 und 5 der Verordnung bei der Festlegung der Zentralen Orte und der Kleinzentren vorgenommen. Die Kleinzentren finden sich nun lediglich bei den Handlungsräumen wieder. Mit dieser Systematik soll anstatt dem ordnungspolitischen Ansatz der entwicklungspolitische Ansatz verfolgt werden. Es soll die Entwicklung des Zentralgefüges auch auf der untersten Zentralitätsstufe konkretisiert und somit räumliche und aufgabenbezogene Funktionsteilungen im Sinne kleinregionaler polyzentrischer Strukturen forciert werden. Die festgelegten Kleinzentren haben herausragende Bedeutung für den Stabilisierungsraum, wo besonderer Handlungsbedarf gesehen wird. Ziel ist u.a. die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Daseinsvorsorge. Darüber hinaus sollen die Kleinzentren Impulsgeber für die Weiterentwicklung der ländlichen Regionen sein. Das LAROP bildet den strategischen Rahmen für eine polyzentrische Raumentwicklung in Oberösterreich. Es werden daher jene Zentren definiert, deren besondere Bedeutung für die Landesentwicklung sich anhand eines Kriteriensets klar ableiten lässt. Neben diesen sich deutlich abhebenden Zentren gibt es weitere Gemeinden, die ergänzende Funktionen im Netzwerk der dezentralen Zentren übernehmen können. Diese sind zu einem hohen Prozentsatz deckungsgleich mit den in der Stellungnahme der WKOÖ zusätzlich genannten Kleinzentren. Für die Festlegung dieser noch eine Stufe unter der Zentralität der Kleinzentren liegenden Gemeinden bedarf es jedoch eingehender Untersuchungen, um diese optimal in das Netzwerk zu integrieren und entsprechende unterstützende Maßnahmen formulieren zu können. Dieser Schritt stellt bereits eine Weiterentwicklung des im LAROP festgelegten strategischen Rahmens dar und ist in der weiteren Umsetzung des LAROP vorgesehen. Gemäß 13 Oö. ROG 1994 hat die Oö. Landesregierung vor Erlassung oder Änderung der Raumordnungsprogramme sowie der Verordnung gemäß 11 Abs. 6 den aufgezählten Stellen und Institutionen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Was die betroffenen Gemeinden im Sinne von 13 Abs. 3 Z. 3 Oö. ROG 1994 anlangt, so wird darauf hingewiesen, dass diese Form der Betroffenheit eine verdichtete Betrachtungsweise mit konkreten Auswirkungen auf einen Widmungsprozess erfordert, die sich erst in der Umsetzung des LAROP in der Erlassung von Raumordnungsprogrammen ergeben kann. Daher wurde die Anhörung des Städtebundes und des Gemeindebundes für ausreichend erachtet. Vor der Entscheidung über die Erlassung eines Raumordnungsprogramms ist das Ergebnis des Anhörungsverfahrens abzuwarten. Es wird daher ersucht im Sinne des 13 Oö. ROG 1994 und im Sinne der Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus binnen 4 Wochen zur beabsichtigten Erlassung eines Raumordnungsprogramms Stellung zu nehmen. Seite 3

4 Ergeht an: 1. Wirtschaftskammer für Oö., p.a. 2. Landwirtschaftskammer für Oö., p.a. 3. Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oö., 4. Oö. Umweltanwaltschaft, p.a. 5. Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst, p.a. 6. Österreichischer Gemeindebund, Löwelstraße 6, 1010 Wien; 7. Oberösterreichischer Gemeindebund, p.a. 8. Österreichischer Städtebund, 9. Inn- Salzach Euregio/Regionalmanagement Innviertel-HausruckviertelGemeinden, 10. Regionalforum Linz/Linz-Land, 11. EUREGIO bayrischer wald böhmerwald /Regionalmanagement Mühlviertel, 12. Regionalforum Steyr-Kirchdorf, 13. Verein zur Regionalentwicklung in den Bezirken Vöcklabruck und Gmunden, 14. Verein zur Regionalentwicklung in den Bezirken Wels-Stadt, Wels-Land und Eferding, Zu 5. bis 8.: unter Hinweis auf Art. 1 Abs. 2 der Vereinbarung über den Konsultationsmechanismus, mit der Bemerkung, dass Änderungen des Verordnungsentwurfes, die sich aufgrund des Anhörungsverfahrens gemäß 13 Oö. ROG 1994 ergeben sollten, nochmals dem Konsultationsmechanismus unterzogen werden. Ferner zur Kenntnis an: 15. Klub der ÖVP-LTgAbg, Klosterstraße 7 (Landhaus), 4021 Linz; Oevp.Klub@ooe.gv.at 16. Klub der SPÖ-LTgAbg., Klosterstraße 7 (Landhaus), 4021 Linz; SPOE.Klub@ooe.gv.at 17. Klub der GRÜNEN im LTg, Landgutstraße 17, 4040 Linz; Gruene.Klub@ooe.gv.at 18. Klub der FPÖ-LTgAbg, Klosterstraße 7 (Landhaus), 4021 Linz; FPOE.Klub@ooe.gv.at 19. Abteilung Raumordnung, z. H. Frau DI Birngruber Mit freundlichen Grüßen Für die Oö. Landesregierung Im Auftrag Mag. Martin Plöchl Seite 4

5 Beilagen: Landesraumordnungsprogramm Pläne Umweltbericht Hinweise: Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter: Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an das Amt der Oö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung / Abteilung Raumordnung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, und führen Sie das Geschäftszeichen dieses Schreibens an. Seite 5

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