Amtsblatt der Gemeinde Mundelsheim Ausgabe 51/ Dezember 2012

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1 Amtsblatt der Gemeinde Mundelsheim Ausgabe 51/ Dezember 2012 wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest, ein paar Tage Gemütlichkeit mit viel Zeit zum Ausruhen und Genießen, zum Kräfte sammeln für ein neues Jahr. Ein Jahr ohne Seelenschmerzen und ohne Kopfweh, ein Jahr ohne Sorgen, mit so viel Erfolg, den man braucht, um zufrieden zu sein, und nur so viel Stress, wie man verträgt, um gesund zu bleiben, mit so wenig Ärger wie möglich und möglichst viel Freude, um 365 Tage lang rundum glücklich zu sein. Diesen Weihnachtsbaum der guten Wünsche überreichen wir Ihnen mit vielen herzlichen Grüßen von der Gemeinde in Mundelsheim Ideale sind wie Sterne. Man kann sie nicht erreichen, aber man kann sich an ihnen orientieren. Foto: M. Thiel

2 2 Nummer 51/52 Silvesterkreuz 2012 / 2013 In der Silvesternacht laden wir ein zum Jahreswechsel beim Silvesterkreuz. Gemeinsam erleben wir die letzen Minuten im alten Jahr und den Start ins Jahr Genießen Sie die schöne Aussicht aufs Feuerwerk ins Neckartal. Wir bieten besinnliche Gedanken, Butterbrezeln und heißen Punsch. Treffpunkt dazu ist um Uhr am CVJM-Haus in der Kappelstraße. Von dort aus machen wir eine gemütliche Fackelwanderung zur Klinge im Gemmrigheimer Weg. Oder Sie kommen direkt um Uhr zur Klinge. Es wäre schön, wenn Sie mit dabei sind. Veranstalter: CVJM Mundelsheim e.v. Wichtiger Hinweis: Für das Abschießen von Feuerwerkskörpern übernehmen die Besucher selbst die Verantwortung. Danke Terminkalender Die nächsten 4 Wochen auf einen Blick: Datum Tag Uhrzeit WER WAS WO Mo Uhr Ev. Kirchengemeinde Silvestergottesdienst mit dem Gesangverein/Männerchor Nikolauskirche Mo Uhr CVJM Silvesterkreuz Gemmrigheimer Weg Mi.-So. Kath. Kirchengemeinde Sternsingeraktion Mundelsheim Sa. CVJM Christbaumsammelaktion Mo.-Sa. Ev. Kirchengemeinde und CVJM Mi Uhr Volksbank Freiberg und Umgebung Allianzgebetswoche Rebschutz-Veranstaltung CVJM-Haus Gasthaus Ochsen So Uhr Kath. Kirchengemeinde Tag der Seelsorgeeinheit Gemeindehalle in Walheim So Uhr Gemeinde Neujahrsempfang Bürgerhaus Weitere Termine Freitag, Leerung Biogut Leerung Restmüll l Mittwoch, Leerung Restmüll l Freitag, Leerung Restmüll Mittwoch, Leerung Biogut Leerung Restmüll l

3 Nummer 51/52 Jubilare 24. Dezember 2012 Herr Erich Link, Marktstraße 9, 81 Jahre 25. Dezember 2012 Frau Martha Wöhrle, Hartweg 23, 85 Jahre Herr Bruno Zwaygardt, Hessigheimer Straße 14, 84 Jahre 27. Dezember 2012 Frau Helene Kurzenberger, Innere Au 5, 79 Jahre Herr Walter Fink, Großbottwarer Straße 31, 75 Jahre 28. Dezember 2012 Frau Ilse Bienenstein, Hindenburgstraße 34, 80 Jahre 30. Dezember 2012 Herr Horst Schreyer, Schreyerhof 18, 72 Jahre Herr Arno Schöllhammer, Panoramastraße 18, 71 Jahre 01. Januar 2013 Herr Ali Arslan, Hessigheimer Straße 23, 73 Jahre Herr Ali Güler, Hindenburgstraße 24, 72 Jahre Frau Pakize Cakir, Wasenstraße 25, 71 Jahre Herr Horst Hiller, Hessigheimer Straße 57, 70 Jahre 02. Januar 2013 Herr Joaquim Goncalves Viaes, Raiffeisenstraße 35, 74 Jahre Frau Barbara Bäuerle, Schillerstraße 12, 70 Jahre 03. Januar 2013 Frau Anna Harsch, Sylvanerstraße 15, 76 Jahre 04. Januar 2013 Herr Karl Zipperer, Langer Weinbergweg 8, 77 Jahre Frau Helga Metter, Hartweg 27, 75 Jahre 05. Januar 2013 Herr Gerhard Michel, Hartweg 29, 73 Jahre 06. Januar 2013 Herr Alfred Herbst, Wertweg 28, 70 Jahre 07. Januar 2013 Herr Fotios Fotiou, Lange Straße 16/1, 73 Jahre 09. Januar 2013 Frau Lilli Freund, Karl-Epple-Straße 15, 88 Jahre Frau Annemarie Paule, Mühlgasse 23, 78 Jahre 10. Januar 2013 Herr Herbert Gosch, Hohlweg 15, 81 Jahre Herr Heinrich Knoß, Hartweg 9, 73 Jahre Wir gratulieren herzlich und wünschen für das neue Lebensjahr alles Gute. Gemeindeverwaltung Amtsblatt 2012/2013 Mitteilung des Verlages In der KW 52/2012 und in der KW 01/2013 erscheint kein Amtsblatt. Das erste Amtsblatt im neuen Jahr 2013 erscheint am Freitag, (KW 02/2013). Redaktionsschluss ist Dienstag, um Uhr. Verkauf und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörpern) Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II (Feuerwerkskörper/Knallkörper) nach 23 Abs. 2 der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV) nur am und am eines jeden Jahres gestattet ist (diese Einschränkung gilt nicht für Inhaber entsprechender Erlaubnisse oder Befähigungsscheine). Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir bitten Sie darum, dies zu beachten und vor dem Silvestertag, sowie nach dem Neujahrstag keine Feuerwerkskörper/ Knallkörper zu zünden. In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sowie Reetund Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Knallkörpern verboten( 23 Abs.1 der 1. SprengV)! Ebenso sei daran erinnert, dass Personen unter 18 Jahren der Umgang (Aufbewahren und Abbrennen) mit Feuerwerkskörpern/Knallkörpern (pyrotechnische Gegenstände der Klasse II) verboten ist ( 23 Abs. 2 Satz 2). Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die Sicherheitsbestimmungen der 1. und 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. und 2. SprengV) bei der Verwendung der pyrotechnischen Gegenstände eingehalten werden. Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen ist anzeigepflichtig Wer erstmals pyrotechnische Gegenstände der Klassen I und II verkaufen will, muss dies gemäß 14 Sprengstoffgesetz mindestens zwei Wochen vor dem Beginn des Verkaufs der zuständigen Behörde (Landratsamt Ludwgisburg) schriftlich anzeigen. Dies gilt auch für erstmals betriebene Zweigstellen. Ebenso müssen Änderungen in der Leitung des Betriebes und Wechsel der verantwortlichen Personen angezeigt werden. In der Anzeige müssen die mit der Leitung des Betriebs, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle beauftragten Personen angegeben werden. Eine Anzeige genügt für die gesamte Dauer des Betriebs, muss also nicht jährlich wiederholt werden. Dagegen sind Veränderungen in der Leitung der Betriebsstätte, sowie die Beendigung des Betriebes unverzüglich mitzuteilen. Verkauf nur vom 28. bis 31. Dezember Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II ist nach 22 Abs SprengV ist im Jahr 2012 nur vom bis zum erlaubt (ausgenommen Verkauf an Verbraucher mit entspr. Erlaubnis oder Befähigungsschein). Kleinstfeuerwerk der Klasse I ( Knallerbsen, Wunderkerzen, etc.) darf dagegen das ganze Jahr über verkauft werden. Impressum Herausgeber: Gemeinde Mundelsheim Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Straße 20, Weil der Stadt, Telefon , Telefax , Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Holger Haist, Hindenburgstraße 1, Mundelsheim, für "Was sonst noch interessiert" und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt. Anzeigenannahme: anzeigen@nussbaum-wds.de. Kontakt: info@nussbaum-wds.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle- Straße 2, Weil der Stadt, Tel oder abonnenten@wdspressevertrieb.de Internet:

4 4 Aufsicht und Auskünfte über den Verkauf und die Aufbewahrung Verkauf und Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände werden in den Landkreisen durch Mitarbeiter der Landratsämter überwacht. Hier erhalten Sie Auskünfte zu Fragen: Landratsamt Ludwigsburg, Tel /144-0 oder Umwelttelefon 07141/ ; Weitere Informationen gibt es auch unter Sicherheit Um Schäden an Gebäuden zu vermeiden, sollte darauf geachtet werden, dass beim Steigen lassen von Raketen und anderen Feuerwerkskörpern genügend Sicherheitsabstand eingehalten wird und auch herabfallende Raketen nicht auf Gebäuden landen. Bei stärkerem Wind ist ebenfalls besondere Vorsicht geboten. Sauberkeit Eine Selbstverständlichkeit sollte es sein, dass Rückstände von abgebrannten Feuerwerkskörpern, Sektflaschen usw. von den Verursachern weggeräumt und entsorgt werden. Wir bitten um entsprechende Beachtung. Ordnungsamt der Gemeinde Mundelsheim Kommunale Geschwindigkeitsmessungen durch das Landratsamt Ludwigsburg Am wurden in Ihrer Gemeinde folgende Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt: Messsystem: Radarmessung Messpunkt: Hessigheimer Straße Einsatzzeit: Uhr Uhr zul. Geschwindigkeit: 50 km/h gemessene Fahrzeuge: 100 Überschreitungen: 20 Höchstgeschwindigkeit: 76 km/h Messpunkt: Großbottwarer Straße Einsatzzeit: Uhr Uhr zul. Geschwindigkeit: 50 km/h gemessene Fahrzeuge: 80 Überschreitungen: 1 Höchstgeschwindigkeit: 64 km/h Fälligkeit von Wasserzins und Abwassergebühren am Nummer 51/52 Am ist der 4. Abschlag für Wasserzins und Abwassergebühren fällig. Der Zahlungstermin und die Höhe des Abschlags sind aus dem Wasserzins- und Abwassergebührenbescheid für 2011 vom ersichtlich. Wir bitten, den Zahlungstermin einzuhalten, damit keine Säumniszuschläge und Mahngebühren angesetzt werden müssen. Bei der Überweisung bitten wir Sie, das auf den Bescheiden vermerkte Buchungszeichen anzugeben. Teilnehmern am Abbuchungsverfahren wird der fällige Abschlag dem uns mitgeteilten Konto belastet. Bankverbindung der Gemeinde: Kreissparkasse Ludwigsburg BLZ Kto.Nr Volksbank Freiberg u. Umgebung BLZ Kto.Nr Wir empfehlen die zweckmäßige Einrichtung des Abbuchungsverfahrens; die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden und Sie haben das Recht, den abgebuchten Betrag innerhalb von 6 Wochen ohne Angabe von Gründen Ihrem Konto wieder gutschreiben zu lassen; wertstellungsmäßig auf den Abbuchungstag. Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass 2013 ab sofort erhältlich! Ab sofort sind auf dem Bürgermeisteramt, 1. Stock, Zimmer 4, die Gutscheinkarten 2013 zum Landesfamilienpass erhältlich. Der berechtigte Personenkreis kann mit der Gutscheinkarte 2013 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses insgesamt 19 Mal im Jahr 2013 die Staatlichen Schlösser und Gärten und die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen. Die speziell bezeichneten Gutscheine Kunsthalle Baden- Baden, Museum für Naturkunde Karlsruhe, Museum für Naturkunde Stuttgart, Badisches Landesmuseum Karlsruhe, Staatsgalerie Stuttgart, Linden-Museum Stuttgart, Kunsthalle Karlsruhe, Württembergisches Landesmuseum Stuttgart, Archäologisches Landesmuseum Konstanz,, Technoseum Mannheim, Schloss Heidelberg, Haus der Geschichte Stuttgart, Deutschordensmuseum Bad Mergentheim und Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt. Die Gutscheine Wilhelma und Blühendes Barock berechtigen zu einem ermäßigten Eintritt. Der Gutschein Wilhelma berechtigt in der Zeit vom zum Erwerb einer Familienkarte im jeweils gültigen Abendtarif anstatt des Normaltarifs. In der Zeit davor und danach gilt der ermäßigte Wintertarif. Mit dem Gutschein Blühendes Barock erhalten Passinhaber eine Familien-Eintrittskarte zum Sonderpreis von 12 EURO (Saison von ). Die anderen Schlösser, Gärten und Museen können mit den fünf Gutscheinen Sonstiges Objekt auch mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden. Bei Sonderveranstaltungen in den Landeseinrichtungen kann es möglich sein, dass der Landesfamilienpass nicht anerkannt wird. Mit den Gutscheinen Erlebnispark Tripsdrill, Cleebronn sowie Europa-Park, Rust können weiterhin die zwei Freitzeitparks mit einem Gutschein besucht werden. Der Gutschein für TRIPSDRILL gilt einmal an den beiden Tagen: oder zu einem ermäßigten Preis pro Person von 5. Der Gutschein für den EUROPA-PARK gilt auch nur am Pro Person wird eine Ermäßigung von 5 an diesem Tag gewährt. Der Gutschein des Mercedes-Benz-Museum Stuttgart berechtigt zu einem kostenfreien Besuch am 12. Juni Das Porsche Museum Stuttgart bietet Passinhabern an einem beliebigen Tag im Januar oder November 13 einen kostenfreien Eintritt an. Gutschein für das SENSAPOLIS am Flugfeld in Sindelfingen bietet allen auf dem Landesfamilienpass eingetragenen Personen einen um 5 EURO ermäßigten Preis pro Person und Einzelticket. Das Angebot gilt vom NEU: Gutschein für die Eisenbahnerlebniswelt in Horb; Familienkarte für 12 EURO. Die Karte ist nicht kombinierbar mit anderen Ermäßigungen und Rabatten. Gutschein für das Biosphärenzentrum Schwäbische Alb: Familienkarte kostet statt 10 EURO nur 7,50 EURO.

5 Nummer 51/52 5 Ebenso neu: Gutschein für das Besucherbergwerk Bad Friedrichshall-Kochendorf: Familienkarte um 5 EURO ermäßigt. Alleinerziehende sind mit Einzelkarten günstiger dran. Ohne besonderen Gutschein nur gegen Vorlage des Landesfamilienpasses, können das Museum Oberrheinische Narrenschau in Kenzingen und das Schloss Waldburg in Waldburg, das Oberschwäbische Museumsdorf Kürnbach in Bad Schussenried-Kürnbach, das Schmuckmuseum in Pforzheim, das Schiller-Nationalmuseum sowie das Literaturmuseum der Moderne in Marbach a.n., das Naturkundliche Bildungszentrum in Ulm, die Kraichtaler Museen in Kraichtal, die Galerie für Kunst und Technik in Schorndorf, das Freilichtmuseum Beuren sowie die meisten Gedenkstätten und literarischen Museen ( in Baden- Württemberg kostenfrei besucht werden. Darüber hinaus können die Passinhaber an der historischen Stadtführung durch Esslingen (Do., Uhr) sowie an den Stadtführungen in Besigheim kostenfrei teilnehmen. Das Ravensburger Spieleland gewährt Landesfamilienpassinhabern ab 3 Kindern einen um 3 EURO ermäßigten Eintritt; das SEA LIFE in Konstanz gewährt den Inhabern eines Landesfamilienpasse eine um 30% ermäßigten Eintritt auf die jeweiligen Eintrittspreise. Das Römermuseum in Güglingen ( gewährt Inhabern eines Landesfamilienpasses eine Ermäßigung von 50%. Auch das Auto & Technik Museum Sinsheim e.v. (ATM) gewährt Landesfamilienpassinhabern einen ermäßigten Eintritt. Kinder und Erwachsene zahlen den jeweiligen Gruppenpreis und erhalten noch einen Museumsführer kostenlos dazu. Zudem gewährt auch der Histotainment Park Adventon in Osterburken Landesfamilienpassinhabern den jeweils günstigeren Tagessatz ( Ab 2010 wird die Broschüre Staatliche Schlösser und Gärten von der Schlösserverwaltung (SSG) nicht mehr neu aufgelegt. Ein Flyer Die zehn besten Geheimtipps wird unter der Internetseite der SSG de bereit gestellt. Ebenso können Sie auf der Homepage unter Familien mit Kindern > Leistungen für Familien >Landesfamilienpass eine Liste aller Staatlchen Schlösser, Gärten und Museen in Baden- Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, einsehen. Folgende Familien, die noch keinen Landesfamilienpass besitzen, können einen solchen Pass beim Bürgermeisteramt beantragen: * Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben; * Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben; * Familien mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind. * Familien, die Hartz IV- bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kinder in häuslicher Gemeinschaft leben. (Leistungsbescheid vorlegen) Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Bildung /Schulen Georg-Hager-Schule Aufruf in eigener Sache: Ehrenamtliches Engagement gesucht! Im laufenden Schuljahr 2012/13 wollen wir mit Ihrer Hilfe und in Zusammenarbeit mit der Karlshöhe Ludwigsburg einige unserer Schüler gezielt unterstützen, um ihre Chancen auf einen guten Schulabschluss und damit auf einen Ausbildungsplatz zu erhöhen. Deshalb suchen wir Menschen, die bereit sind, eine verantwortungsvolle und soziale Tätigkeit zu übernehmen und sich mit ihren persönlichen Fähigkeiten und Erfahrungen einzubringen. Wenn Sie bereit sind, sich einmal pro Woche für ca. 2 Stunden mit einem Jugendlichen in unserer Schule zu treffen, um mit ihm zu lernen und Unterrichtsstoff zu wiederholen, ihn auf Klassenarbeiten vorzubereiten und ihm Bewerbungstipps zu geben, dann melden Sie sich möglichst bald bei uns im Sekretariat (Tel.:07143/813100). Wir geben Ihnen dann gerne weitere Informationen. gez. Ulrike Kemmer Rektorin Notdienste /Service Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bitte beachten Sie die Notdienst-Regelung für Mundelsheim: Notfallpraxis nördlicher Landkreis Ludwigsburg e.v. Uhlandstraße 24, Bietigheim-Bissingen (neben Krankenhaus Bietigheim, ausgeschildert) Zentraler ärztlicher Notdienst an Wochenenden und Feiertagen für: Bietigheim-Bissingen, Untermberg, Metterzimmern, Freiberg mit allen Stadtteilen, Klein- und Großingersheim, Mundelsheim und Pleidelsheim. Werktags ab Uhr bis zum Folgetag 7.00 Uhr sowie von Freitagabend ab Uhr bis Montagmorgen 7.00 Uhr, an Feiertagen vom Vorabend ab Uhr bis auf den Folgetag 7.00 Uhr. Telefonische Anmeldung erbeten unter: 07142/ Parkmöglichkeiten vor dem Haus und in der Krankenhaustiefgarage. Gehfähige Patienten werden gebeten, in die Praxis zu kommen. Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst von 8.00 Uhr bis 8.00 Uhr Samstag, Frau Dr. Golembiewski und Frau Dr. Fiedler, Marbach, Hauffstraße 11a, Tel /4090 Herr Dr. Burger, Kornwestheim, Bahnhofstraße 26, Tel /4455 ab Uhr 0170/ Sonntag, Herr Dr. Meyer, Bietigheim, Ziegelstraße 13, Tel /44321 Herr Dr. Doering, Korntal, Auf dem Rossbühl 6, Tel. 0711/ Montag, Herr Dr. Kleinmann, Pleidelsheim, Riedbachstraße 12/1, Tel /23947 Frau Dr. Lang, Ludwigsburg, Bismarckstraße 3, Tel /924601, ab 19:00 Uhr 07141/374531

6 6 Dienstag, Praxis Dr. Harney, Bietigheim, Flösserstraße 60 (Rommelmühle) 7, Tel /64424, ab 20 Uhr 0160/ Herr Jaufmann, Gerlingen, Hofwiesenstraße 12, Tel /21464, ab 19 Uhr 07156/ Mittwoch, Frau Dr. Elsesser-Glaab / Herr Dr. Kimmig, Oberstenfeld, Großbottwarer Straße 47, Tel /3055 Herr Dr. Eichhorn, Asperg, Marktplatz 2, Tel / , ab 20 Uhr 0163/ Samstag, Herr Dr. Zinser, Vaihingen an der Enz, Andreaestraße 16/1, Tel / Frau Dr. Hoffmann, Remseck-Aldingen, Neckarkanalstraße 73, Tel /284567, ab 22 Uhr 07141/ Sonntag, Herr Dr. Schwarz, Vaihingen-Enzweihingen, Vaihinger Straße 8, Tel /4026, ab 19:00 Uhr 0170/ Herr Dr. Scriba, Ludwigsburg, Hospitalstraße 3, Tel /901999, ab 19 Uhr 07141/ Montag, Frau Mangeldsdorf-Taxis, Bönnigheim, Kirchstraße 2, Tel /2904 Frau Dr. Phan, Ludwigsburg, Marktplatz 1, Tel / Dienstag, Herr Dr. Scriba, Ludwigsburg, Hospitalstraße 3, Tel /901999, ab 19 Uhr 07141/ Herr Dr. Scheel, Steinheim, Kleinbottwarer Straße 17, Tel /24723 Samstag, Herr Dr. Onneken / Herr Lang, Markgröningen, Auf Landern 26, Tel /8181 Herr Dr. Strack, Großbottwar, Brunnengasse 6, Tel /2261,ab 19:00 Uhr 07141/ Sonntag, Frau Klein, Ludwigsburg, Kreuzäcker 4, Tel / Herr Dr. Döring, Bietigheim, Hauptstraße 9, Tel /42056, ab 19 Uhr 07142/54844 Diakoniestation Besigheim Die Dienst habende Schwester für Mundelsheim Die Dienst habende Schwester ist am Wochenende und feiertags erreichbar unter der Handy-Nr / , Tel Wochenenddienst Robert-Breuning-Stift Mobile Dienste Sie können die Schwestern des Mobilen Pflegedienstes unter der Tel Tag und Nacht erreichen. Ihr Gespräch wird auf das Bereitschafts-Handy weitergeleitet. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Unter der Rufnummer 0711/ kann der zahnärztliche Notfalldienst erfragt werden. Notdienst der Apotheken Beginn: 8.30 Uhr; Ende 8.30 Uhr des nächsten Tages Freitag, Mörike-Apotheke, Bissingen, Bahnhofstraße 148, Tel Samstag, Schloß-Apotheke, Sachsenheim, Äußerer Schlosshof 9, Tel Nummer 51/52 Sonntag, Apotheke am Unteren Tor, Bietigheim, Hauptstraße 12, Tel Montag, Neckar-Apotheke, Gemmrigheim, Hauptstraße 55, Tel Dienstag, Apotheke im Aurain, Bietigheim, Stuttgarter Straße 56, Tel Mittwoch, Apotheke im Enztal-Center, Besigheim, Riedstraße 4, Tel Donnerstag, Rats-Apotheke, Bönnigheim, Kirchstraße 15, Tel Freitag, Enz-Apotheke im Zentrum, Bissingen, Kreuzstraße 12, Tel Samstag, Rathaus-Apotheke, Löchgau, Hauptstraße 44/2, Tel Sonntag, Apotheke im Buch, Bietigheim, Buchstraße 8, Tel Montag, Bahnhof-Apotheke, Sachsenheim, von-koenig-straße 12, Tel Dienstag, Schiller-Apotheke, Bietigheim, Großingersheimer Straße 17, Tel Mittwoch, Hölderlin-Apotheke, Mundelsheim, Lange Straße 9, Tel Donnerstag, Apotheke beim Rathaus, Bietigheim, Hauptstraße 51, Tel Freitag, Metter-Apotheke, Sachsenheim, Großsachsenheimer Straße 12/1, Tel Samstag, Apotheke am Bahnhof, Bietigheim, Bahnhofsplatz 2, Tel Sonntag, Bahnhof-Apotheke, Besigheim, Bahnhofstraße 11, Tel Montag, Sonnen-Apotheke, Kirchheim/N., Schillerstraße 59, Tel Dienstag, Apotheke im Kaufland, Bietigheim, Talstraße 4, Tel Mittwoch, Stadt-Apotheke, Bönnigheim, Kirchstraße 2, Tel Donnerstag, Rosen-Apotheke, Bietigheim, Buchstraße 44, Tel Freitag, Neckar-Enz-Apotheke, Besigheim, Hauptstraße 16, Tel Weitere Apotheken können Sie unter der Telefonnummer 01805/ und im Internet unter abrufen.

7 Nummer 51/52 7 Tierärztlicher Bereitschaftsdienst Der Tierärztliche Notdienst ist über die Telefonnummer des/ der Haustierarztes/-ärztin zu erfragen.

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