Tipps zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)
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- Katrin Fischer
- vor 8 Jahren
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1 Tipps zur Vorbereitung der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Es empfiehlt sich, für die Dauer von 2-3 Tagen genau zu notieren, welche Hilfen die Pflegeperson wann erbringt. Notieren Sie, welche pflegerischen Tätigkeiten Sie voll oder teilweise übernehmen und wo Sie unterstützen müssen. Wichtig ist auch, bei welchen Verrichtungen Sie den Pflegebedürftigen beaufsichtigen oder anleiten müssen, damit die Handlungen korrekt ausgeführt werden (z.b. bei Demenz). Vermerken Sie auch die dazugehörigen Zeitwerte (Angaben in Minuten). Das Ziel sollte sein, den schriftlichen Verlauf eines durchschnittlichen/ typischen Tages mit allen erforderlichen Hilfstätigkeiten für die Begutachtung bereit zu halten. Legen Sie Befundberichte behandelnder Ärzte und Entlassungsberichte von Krankenhäusern sowie sonstige aussagekräftige Unterlagen (z. B. Schwerbehindertenausweis, Bescheid über Erwerbsminderungsrente) bereit, sofern sich solche Unterlagen in Ihrem Besitz befinden. Legen Sie weiterhin alle für die pflegebedürftige Person verordneten Medikamente und die vorhandenen Hilfsmittel (z.b. Rollator, WC-Stuhl, Prothesen etc.) bereit. Die Pflegeperson sollte anwesend sein, zumindest aber eine Vertrauensperson, die mit dem Hilfebedarf und den Gegebenheiten vor Ort vertraut ist. Wenn bereits ein Pflegedienst hinzugezogen wurde, bitten Sie diesen, dass eine Pflegekraft, die den Pflegebedürftigen kennt (und möglichst bereits selbst versorgt hat), anwesend ist. Zumindest sollten die Pflegedokumentation bzw. die Leistungsnachweise des Pflegedienstes (in der Regel eine Mappe, die in der Wohnung der Pflegebedürftigen aufbewahrt wird) bereit liegen. Bitten Sie Ihren Pflegedienst vorher zu prüfen, ob die Mappe vollständig und aktuell ist. BeKo, Kleine Mühlgasse 8, Gießen, Tel.: 0641/
2 Weisen Sie den Gutachter darauf hin, falls Umstände vorliegen, die die Pflege erschweren und längere Pflegezeiten begründen z.b. weil die pflegebedürftige Person häufig unkooperativ/aggressiv ist oder weil Anweisungen zu selbstständigen Verrichtungen immer wieder erinnert werden müssen (wichtig z.b. bei Demenz oder geistiger Behinderung). Sollten Umstände bedeutsam sein, die für die pflegebedürftige Person beschämend sind oder die bei offener Ansprache zu Konflikten führen können, so stellen Sie sicher, dass Sie dem Gutachter diese Umstände unter vier Augen mitteilen können. Es kann dafür hilfreich sein, anzubieten, dem Gutachter das Badezimmer zu zeigen oder ihn zur Haustür zu begleiten. Falls der Gutachter Aspekte, die Ihnen wichtig erscheinen, nicht anspricht, werden Sie selbst aktiv und weisen Sie auf die entsprechenden Hilfeleistungen und Erschwernisfaktoren hin! Notieren Sie sich vorher, was Sie ansprechen möchten. Seien Sie möglichst offen und ehrlich! Verschweigen Sie nichts Wichtiges (z.b. aus Scham) und dichten Sie auch nichts hinzu, um eine (höhere) Pflegestufe zu erhalten. Erfahrene Gutachter merken dies. BeKo, Kleine Mühlgasse 8, Gießen, Tel.: 0641/
3 Orientierungswerte zur Pflegezeitbemessung Waschen Minuten Ganzkörperwäsche Teilwäsche Oberkörper 8-10 Teilwäsche Unterkörper Teilwäsche Hände/Gesicht 1-2 Duschen Baden Zahnpflege 5 Kämmen 1-3 Rasieren 5-10 Darm- und Blasenentleerung: Wasserlassen 2-3 Stuhlgang 3-6 Richten der Bekleidung 2 Wechseln der Windeln 4-10 Wechseln kleiner Vorlagen 1-2 Wechseln bzw. Entleeren von 2-3 Urinbeuteln/-flaschen Wechseln von Stomabeuteln 3-4 Ernährung: Mundgerechte Zubereitung der 2-3 Nahrung Nahrungsaufnahme Mobilität: Aufstehen und Zubettgehen 1-2 Umlagern 2-3 Ankleiden/Entkleiden Ankleiden gesamt 8-10 Ankleiden Ober-/Unterkörper 5-6 Entkleiden gesamt 4-6 Entkleiden Ober-/Unterkörper 2-3 Tipp: Die Zeitorientierungswerte gehen von einer unproblematischen vollständigen Übernahme einer Pflegeverrichtung durch eine Laienpflegekraft aus. Diese sind bei der Pflege Demenzkranker oft nicht zutreffend. Wenn tatsächlich benötigte Zeiten nicht berücksichtigt wurden, können Sie innerhalb einer Frist von einem Monat gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Wir beraten Sie gern dazu. Damit die deutschlandweit tätigen Gutachter möglichst einheitlich bewerten, sind zur Einschätzung des Hilfebedarfs sogenannte Zeitorientierungswerte vorgegeben worden. Entsprechend den Begutachtungsrichtlinien ist ein höherer Zeitaufwand zu erwarten und zu berücksichtigen wenn: Demenzkranke angeleitet und beaufsichtigt werden und aktivierende Pflege durchgeführt wird. Abwehrverhalten des Pflegebedürftigen die Übernahme einer Verrichtung behindert. Allgemeine Erschwernisfaktoren, wie z.b. hohes Körpergewicht, starke Schmerzen oder ein zeitaufwendiger Einsatz technischer Hilfsmittel gegeben sind. Die Gutachter sind angehalten, die individuelle Pflegesituation zu berücksichtigen. Notieren Sie immer die tatsächlich benötigte Pflegezeit! BeKo, Kleine Mühlgasse 8, Gießen, Tel.: 0641/
4 Pflegetagebuch Pflegetagebuch für: Pflegetag: Erforderliche Hilfe bei: Zeitaufwand in Minuten ggfs. nähere morgens mittags abends nachts Beschreibung der Hilfe Körperpflege Ganzkörperwäsche Teilwäsche Teilwäsche Hände/Gesicht Duschen Baden Zahnpflege Kämmen Rasieren Darm- und Blasenentleerung: Wasserlassen Stuhlgang Richten der Kleidung Wechseln v. Windeln Wechseln/Entleeren d. Urin- /Stomabeutels Ernährung Mundgerechte Nahrungszubereitung Aufnahme der Nahrung Mobilität Aufstehen/Zu-Bett-Gehen Umlagern Ankleiden Auskleiden Gehen/Bewegen im Haus Stehen / Umsetzen Treppensteigen Verlassen/Wiederaufsuchen der Wohnung BeKo, Kleine Mühlgasse 8, Gießen, Tel.: 0641/
5 Erforderliche Hilfe bei: Zeitaufwand in Minuten ggfs. nähere morgens mittags abends nachts Beschreibung der Hilfe Hauswirtschaftliche Versorgung Einkaufen Kochen Wohnung reinigen Spülen Wechseln/Waschen der Wäsche/Bekleidung Beheizen der Wohnung Bedingungen, die die Pflege erschweren (z.b. besonderer Zeitaufwand, Einsatz weiterer Pflegehilfen etc.): BeKo, Kleine Mühlgasse 8, Gießen, Tel.: 0641/
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