Tipps für Rentnerinnen und Rentner

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1 Ich und meine Rente Tipps für Rentnerinnen und Rentner > So zahlen wir Ihre Rente > Wenn Sie eine Vollmacht oder ein Testament erstellen wollen > Vieles andere mehr rund um die Rente Größe: 100 % (bei A5 > 71%)

2 Was Sie im neuen Lebensabschnitt wissen sollten Der wichtigste Baustein im Sicherungspaket der Deutschen Renten - versicherung ist die Rente. Sie erhalten diese von uns als Gegenleistung für die eingezahlten Beiträge. Alles Wissenswerte, das jetzt für Sie von Bedeutung ist, haben wir in dieser Broschüre für Sie zusammengestellt. Und wenn Sie weitere Fragen haben? Bitte zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Zu allen Themen haben wir auch umfangreiches Informationsmaterial, das Sie kostenlos bei uns bestellen können Auflage (1/2010)

3 Inhaltsverzeichnis 4 Rund um die Rente 11 Im Fall der Fälle 16 Gut zu wissen 24 Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen.

4 Rund um die Rente Was Sie zum Thema Rente wissen sollten, können Sie in diesem Kapitel nachlesen. Hier finden Sie beispielsweise Informationen zum Ausweis für Rentnerinnen und Rentner sowie zur Krankenversicherung. Lesen Sie hierzu unser Kapitel Gut zu wissen. So können Sie sich ausweisen Insbesondere Senioren erhalten zuweilen finanzielle Vergünstigungen. Manchmal ist nur das Lebensalter von Bedeutung, manchmal müssen Sie aber auch nachweisen, dass Sie eine Rente beziehen. Damit Sie nicht ständig Ihren Rentenbescheid in der Tasche tragen müssen, hat sich die etwas anderes einfallen lassen: Ihr Rentenbescheid enthält die Anlage Ausweis für Rentnerinnen und Rentner. Den dort abgedruckten Ausweis können Sie ausschneiden und zusammen mit Ihrem Personalausweis als Beleg nutzen. Wie wird meine Rente gezahlt? Ihre Rente überweisen wir auf Ihr Bankkonto. Wir haben hierzu den Renten Service der Deutschen Post beauftragt. 4

5 Bitte wenden Sie sich an eine Postfiliale in Ihrer Nähe. Bitte beachten Sie: Der Renten Service der Deutschen Post zahlt nicht nur Renten aus, er kümmert sich auch um die Anpassung und die Einstellung von Rentenzahlungen und er verschickt die Rentenanpassungsmitteilungen. Zudem steht er mit den Meldeämtern in Kontakt, um Überzahlungen an verstorbene Rentner zu vermeiden. Wenn Sie Ihre Anschrift oder Kontoverbindung ändern wollen, dann ist der Renten Service der Deutschen Post Ihr kompetenter Ansprechpartner. Ihre Rente wird am letzten Bankarbeitstag des Monats überwiesen, für den die Rente bestimmt ist. Beispielsweise wird die Rente für den Monat Juni am Ende des Monats Juni überwiesen (wertgestellt). Der Auszahlungstermin wurde im Rahmen eines Maßnahmenkataloges zur Beschäftigungssicherung verschoben. Der Beitragssatz konnte so gesichert werden. Unser Tipp: Renten, die bereits vor April 2004 begonnen haben, und Hinterbliebenenrenten, die nahtlos an eine solche Rente anschließen, werden monatlich im Voraus gezahlt. Auszahlungstag ist dann der letzte Bankarbeitstag des Vormonats, für den die Rente zu zahlen ist. Beispielsweise wird die Rente für den Monat Juni Ende Mai überwiesen. Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Postfiliale. Wenn Sie wegen Ihres Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage sind, die Rente selbst bei der Bank abzuheben, und Sie auch niemanden schicken können, kann Ihnen eventuell die Rente auf Antrag kostenlos durch den Briefträger in die Wohnung zugestellt werden. Bitte denken Sie aber daran, dass Ihr Konto weiterhin für Mietzahlungen oder Ähnliches gedeckt sein muss. Auch ist es nicht immer ratsam, Geldbeträge in der Wohnung aufzubewahren. 5

6 Bitte beachten Sie hierzu auch das Stichwort Wie wird meine Rente gezahlt? Weitere Informationen enthält unsere Broschüre Rentner und ihre Krankenversicherung. Das sollten Sie uns sagen Sie erwarten von uns zu Recht, dass wir Ihnen Ihre Rente pünktlich zahlen. Das können wir Ihnen garantieren. Schwierigkeiten kann es allerdings geben, wenn Sie uns Änderungen, die sich auf die Zahlung der Rente auswirken können, nicht rechtzeitig bekannt geben. Vergessen Sie deshalb bitte nicht, uns jeden Wohnungs- oder Kontowechsel so schnell wie möglich mitzuteilen. Auch wenn Sie heiraten, sollten Sie uns über Ihren neuen Namen informieren. Meine Kranken- und Pflegeversicherung Wenn Sie Ihren Rentenbescheid genauer ansehen, werden Sie feststellen, dass zur Rentenhöhe ein Bruttobetrag und zusätzlich ein Nettozahlbetrag angegeben ist. Denn wenn Sie krankenversicherungspflichtig sind, müssen Sie aus Ihrer Rente Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zahlen. Beziehen Sie neben Ihrer Altersrente eine Hinterbliebenenrente, sind beide Renten beitragspflichtig. Ihr Rentenversicherungsträger beteiligt sich an den Beiträgen. Er behält die von Ihnen zu zahlenden Beiträge von Ihrer Rente ein und überweist sie zusammen mit seinem Beitragsanteil für Ihre Krankenversicherung an den Gesundheitsfonds. Wenn Sie Rente erhalten und krankenversicherungspflichtig sind, müssen Sie in der Regel auch Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung zahlen. Diese Beiträge tragen Sie in voller Höhe allein. Ihr Rentenversicherungsträger behält sie von Ihrer Rente ein und überweist sie an die Pflegeversicherung. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse Sind Sie freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder privat krankenversichert, müssen Sie Ihre Beiträge selbst an die Kranken- und Pflegeversicherung überweisen. Bei Ihrem Rentenversicherungsträger können Sie einen Zuschuss zu Ihren Krankenversicherungsbeiträgen beantragen. 6

7 Wenn Sie neben Ihrer Rente noch arbeiten und Ihre Rente zusammen mit den beitragspflichtigen Einnahmen die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung von aktuell 3675 Euro übersteigt, erhalten Sie die zuviel gezahlten Beiträge zurück. Die Rentenanpassung In Deutschland werden sogenannte dynamische Renten gezahlt. So bleiben Rentnerinnen und Rentner durch Rentenanpassungen an der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung beteiligt. Der Rentenbetrag, der einmal für Sie errechnet wurde, kann sich verändern. Angepasst wird Ihre Rente, indem mit einem neuen aktuellen Rentenwert ein neuer Monats betrag Ihrer Rente berechnet wird. Das kann einmal jährlich zum 1. Juli geschehen. Bei der Feststellung des neuen aktuellen Rentenwertes wird neben den Veränderungen der Bruttolöhne, des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und der Aufwendungen für die Riester-Rente auch der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt. Er spiegelt die Entwicklung des Verhältnisses von Rentnern zu Beitragszahlern wider. Nimmt beispielsweise die Zahl der Rentner zu oder die der Arbeitnehmer ab, kann sich eine eventuelle Rentenerhöhung vermindern. Wächst dagegen zum Beispiel bei einem Wirtschaftsaufschwung die Gruppe der Beitragszahler, kann sich dies positiv auf eine Rentenanpassung auswirken. 7

8 Der aktuelle Rentenwert beträgt zunächst bis zum 30. Juni ,20 Euro, der aktuelle Rentenwert (Ost) 24,13 Euro. Wir wollen, dass Sie gesund bleiben! Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts! Diese schmerzliche Erfahrung müssen täglich viele Menschen machen. Ob wir für Sie eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation zahlen können, hängt zunächst von der Rente ab, die Sie von uns erhalten. Als Altersrentner können Sie beispielsweise eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation nur in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihre Rente als Teilrente in Höhe eines Drittels oder der Hälfte der Vollrente beziehen. Etwas anderes gilt nur für die onkologische Rehabilitation, das sind Nachsorgeleistungen nach Tumorerkrankungen. Nähere Informationen enthält die Broschüre Medizinische Rehabilitation: Wie Sie Ihnen hilft. Bekommen Sie eine Rente wegen verminderter Er werbsfähigkeit, können Sie eine Leistung zur medizini schen Rehabilitation erhalten, wenn durch diese Leis tung Ihre bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder eine Verschlechterung Ihrer bereits geminderten Erwerbs fähigkeit abgewendet werden kann. Unser Tipp: Eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation kann auch von anderen Stellen bezahlt werden. Erste Anlaufstelle können die gemeinsamen Reha-Servicestellen sein. Die Adressen erfahren Sie unter oder am Servicetelefon. Es ist nie zu spät Sie haben Ihren Rentenbescheid schon längst erhalten. Was tun, wenn Sie jetzt noch Dokumente finden, die bei 8

9 der Rentenberechnung nicht berücksichtigt worden sind (beispielsweise Versicherungskarten, Aufrechnungsbescheinigungen, Zeugnisse, Arbeitslosenmeldekarten, Nachweise über Krankheitszeiten)? An sich ist der Rentenbescheid durch Ablauf der Widerspruchs frist verbindlich geworden. Es gibt aber Vorschriften, die für solche Fälle eine Ausnahme zulassen. Sie haben daher das Recht, mit den aufgefundenen Dokumenten eine neue Berechnung Ihrer Rente zu beantragen. Wie sind Angehörige gesichert? Auch wenn man ungern darüber nachdenkt, der Tod ge hört zum Leben dazu. Ihre Angehörigen lassen wir in die ser Situation nicht allein. Erhalten Sie selbst eine Hinterbliebenenrente, werden Sie das schon erfahren haben. Stirbt ein Rentner, informieren die Einwohnermeldeämter der Städte und Gemeinden in der Regel den Renten Service der Deutschen Post. Dieser stellt daraufhin die Rentenzahlung zum Ende des Sterbemonats ein. Für einen Übergangszeitraum von drei Monaten (dem sogenannten Sterbevierteljahr) zahlen wir die Rente in voller Höhe an die Witwe oder den Witwer (auch an eingetragene Lebenspartner) weiter. Diesen Vorschuss können Sie bei jeder Postfiliale beantragen. Bitte vergessen Sie nicht, zusätzlich einen Antrag auf Hinterbliebenenrente zu stellen. Meist ist Ihnen auch das Beerdigungs institut behilflich. Bitte beachten Sie: Ein Vorschuss wird nicht gezahlt, wenn ein Rentensplitting durchgeführt wurde. Näheres zum Rentensplitting erfahren Sie in der Broschüre Rentensplitting partnerschaftlich teilen. 9

10 Ihre Witwen- oder Witwerrente ist mehr als halb so hoch wie die Rente des Verstorbenen, wenn Sie 45 Jahre oder älter sind, ein Kind erziehen oder erwerbsgemindert sind. Wenn Sie Fragen zur Hinterbliebenenrente haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Rentenversicherung. Kinder, die minderjährig sind, sich in einer Ausbildung befinden oder behindert sind, erhalten eine Waisenrente. Sie kann bis zum 27. Geburtstag gezahlt werden. Geschiedene Ehegatten können eine sogenannte Erziehungsrente erhalten, wenn der frühere Ehepartner stirbt und sie Kinder erziehen. Nicht verheiratete Partner können allerdings keine Rente erhalten, auch wenn sie vorher in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Bei zeitlich befristeten Renten bitte aufpassen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden grundsätzlich zeitlich befristet gezahlt. Bis wann Sie Ihre Rente bekommen, steht in Ihrem Rentenbescheid. Bitte beachten Sie: Denken Sie bitte daran, rechtzeitig vor Ablauf der Frist (vier Monate sollten es sein) einen Antrag auf Weiterzahlung der Rente zu stellen. Das müssen Sie natürlich nur dann tun, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weiterhin nicht arbeiten können. Wir raten Ihnen, sich vorsorglich auch bei der Agentur für Arbeit zu melden (drei Monate vor dem Ablauf der Frist). Sollten Sie nämlich Ihre Rente nicht weiterbekommen, dann können Sie möglicherweise Anspruch auf Gelder aus der Arbeitsförderung haben. Hier müssen Sie aber bestimmte Fristen einhalten. 10

11 Im Fall der Fälle... finden Sie hier eine Antwort auf Ihre Fragen zu einem Wohnsitzwechsel oder zur Pfändung Ihrer Rente. Diese und andere Themen, die nicht sofort und nicht für jede Rentnerin und jeden Rentner von Interesse sind, werden in diesem Kapitel behandelt. Kann ich neben der Rente noch arbeiten? Sie möchten arbeiten gehen und etwas Geld dazuverdienen? Grundsätzlich spricht nichts dagegen. Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, gibt es keine Beschränkungen. Anders sieht es aus, wenn Sie jünger sind: Dann gelten verschiedene Hinzuverdienstgrenzen. Ihre persönliche Hinzuverdienstgrenze hängt davon ab, was für eine Rente Sie erhalten. Das kann eine Altersrente oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sein. Ausführliche Informationen finden Sie nach Rentenarten getrennt auch in den Faltblättern So viel können Sie hinzuverdienen. Erhalten Sie zum Beispiel eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine Altersvollrente dürfen Sie bis zu Ihrer Regelaltersgrenze monatlich nur bis zu 400 Euro verdienen zweimal im Jahr bis zu 800 Euro. Entscheidend ist zum Teil aber auch, wie viel Sie vor dem Beginn der Rente verdient haben und ob Sie Ihre Rente vielleicht als Teilrente beziehen. Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze teilt Ihnen Ihre Rentenversicherung gern mit. Bevor Sie eine Beschäftigung aufnehmen, sollten Sie auf jeden Fall mit uns Kontakt aufnehmen. 11

12 Bitte beachten Sie: Bei einem Verdienst von mehr als 400 Euro können Beiträge zur Sozialversicherung fällig werden. Wir beraten Sie gern. Näheres zur Einkommensanrechnung erfahren Sie in der Broschüre Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen. Bei Hinterbliebenenrenten spricht man nicht von Hinzuverdienstgrenzen, sondern von der Einkommensanrechnung. Hier wird eigenes beziehungsweise selbst erworbenes Einkommen angerechnet. Bei der Einkommensanrechnung wird ermittelt, ob das Einkommen einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Ist das der Fall, wird der übersteigende Teil des Einkommens zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Neues Glück Einen Anspruch auf Ihre Witwen- oder Witwerrente haben Sie nur, solange Sie nicht wieder heiraten. Wenn Sie erneut heiraten, können Sie auf Antrag eine Abfindung erhalten. Unser Tipp: Nähere Informationen zu dieser Rentenabfindung enthält die Broschüre Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten. Informieren Sie sich vor einer Abtretung ausführlich. Kann ich meine Rente an Dritte abgeben? Zunächst zahlen wir Ihre Rente natürlich an Sie persönlich aus. Sie können aber bestimmen, dass Ihre Rente teilweise oder ausnahmsweise auch in voller Höhe an eine andere Person (aber auch an Firmen) überwiesen werden soll. Man nennt das Abtretung oder Übertragung der Rente. 12

13 Nicht ganz so freiwillig ist es, wenn ein Teil Ihrer Rente gepfändet wird. Welcher Teil Ihrer Rente pfändbar ist und welcher nicht, richtet sich nach den sogenannten Pfändungsfreigrenzen. Sie sind in der Zivilprozessordnung festgelegt. Beträgt die Rente beispielsweise Euro, so können einem Rentner ohne unterhaltsberechtigte Angehörige derzeit 360,40 Euro gepfändet werden. Das gilt aber nur, wenn wegen allgemeiner Ansprüche gepfändet wird (beispielsweise Rückzahlung eines Darlehens oder Kaufschulden). Bei Pfändungen wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche (zum Beispiel der Ehefrau, des früheren Ehegatten oder der Kinder) gelten andere Voraussetzungen und Pfändungs freigrenzen. Wird Ihre Rente auf ein Konto überwiesen, dann ist auch das Konto pfändbar. Unser Tipp: Für die ersten sieben Tage nach der Gutschrift gibt es einen besonderen Schutz. In dieser Zeit kann das Konto nicht gepfändet werden und Sie können frei darüber verfügen. Umzug innerhalb Deutschlands Ein Umzug von den neuen Bundesländern in die alten Bundesländer und umgekehrt bringt in der Regel keine Probleme mit sich. An Ihrer Rente ändert sich nichts. Bitte fragen Sie Ihren Rentenversicherungsträger. Haben Sie aber neben einer Hinterbliebenenrente noch eigenes Einkommen, bedenken Sie bitte, dass bei einem Wohnsitz in den neuen Bundesländern für Sie zurzeit noch niedrigere Freibeträge als in den alten Bundesländern gelten. Wird das Einkommen auf Ihre Rente 13

14 angerechnet, kann es dadurch zu einer anderen Rentenhöhe kommen. Bitte beachten Sie: Für den Personenkreis der anerkannten Vertriebenen und Spätaussiedler sowie der Berechtigten nach dem deutsch-polnischen Rentenabkommen vom 9. Oktober 1975 gelten besondere Regeln. Sie sollten sich vor einem Umzug von den alten Bundesländern in die neuen Bundesländer unbedingt bei der Deutschen Rentenversicherung melden. Bekomme ich meine Rente auch im Ausland? Wenn Sie einen längeren Urlaub im Ausland planen, brauchen Sie sich um Ihre Rente keine Sorgen zu machen. Sie wird wie bisher auf Ihr Konto in Deutschland überwiesen. Das ist immer so, wenn Ihr Aufenthalt im Ausland von vornherein zeitlich befristet ist. Also beispielsweise dann, wenn Ihr Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt und Sie nur im Süden überwintern wollen. Sie können sich die Rente allerdings auch auf ein eigenes Konto oder ein Familienkonto im Ausland überweisen lassen. Wenn Sie das wollen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wollen Sie aber für längere Zeit oder sogar für immer im Ausland bleiben, sollten Sie sich mindestens drei Monate vor der Auswanderung bei uns melden. In Ausnahmefällen könnte es sein, dass wir Ihnen Ihre Rente dann nur zum Teil oder überhaupt nicht mehr zahlen können. Bitte lassen Sie sich vorher beraten. 14

15 Unser Tipp: Denken Sie auch an Ihren Krankenversicherungsschutz. Informieren Sie sich vorab, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben. Scheidung was passiert mit der Rente? Die Folgen einer Scheidung machen auch vor Ihrer Rente nicht halt. Wenn man sich scheiden lässt, wird vom Familiengericht ein sogenannter Versorgungsausgleich durchgeführt. Die gemeinsam während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche sollen gerecht aufgeteilt werden. Was bedeutet das? Das Gericht stellt fest, ob und in welcher Höhe einem Ehepartner etwas abgezogen und dem anderen gutgeschrieben wird. So kann sich die Rente beim einen ganz erheblich mindern und beim anderen entsprechend erhöhen. Nähere Informa - tionen enthält die Broschüre Geschiedene: Ausgleich bei der Rente. Ein Versorgungsausgleich findet auch statt, wenn eine eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben wird. Allerdings nur, wenn sie ab 2005 begründet worden ist. Der Versorgungsausgleich wurde zum 1. September 2009 reformiert. Einige neue Regelungen können für Sie auch dann gelten, wenn Sie bereits vor diesem Zeitpunkt geschieden wurden. Wenn Sie Fragen dazu haben, kommen Sie zu uns. 15

16 Gut zu wissen Hier finden Sie Informationen, die nicht immer direkt mit der gesetzlichen Rentenversicherung zu tun haben, die aber für Sie als Rentnerin oder Rentner wichtig sein können. Rentner und die Steuer Viele Rentner waren bislang der Meinung, dass sie ihre Rente völlig steuerfrei erhalten. Das war schon immer ein Irrtum. Da Ihre Rente erstmalig im Jahr 2010 beginnt, müssen Sie 60 Prozent Ihrer Rente versteuern. Freibeträge sorgen allerdings dafür, dass Sie wahrscheinlich nichts an den Fiskus zahlen müssen. Bitte beachten Sie: Wenden Sie sich im Zweifelsfall immer an Ihr Finanzamt. Dort erfahren Sie auch, welche Aufwendungen Sie steuermindernd geltend machen können. Sie können auch die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen. Beide Angebote sind allerdings kostenpflichtig. 16

17 Die hat für Sie die kostenlose Broschüre Ver sicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht im Angebot. Auch auf der Inter net seite erfahren Sie unter Bürgerinnen und Bürger/Arbeit und Steuererklärung mehr zum Thema. Sie müssen nicht alles allein machen Der Kontakt reißt nie ab. Auch wenn Sie eine Rente erhalten, werden Sie das eine oder andere Mal mit uns oder anderen Stellen korrespondieren. Wird Ihnen das zu viel, können Sie jemand anders beauftragen und ihm eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Sie können Privatpersonen, Rechts anwälte oder Rechtsbeistände (beispielsweise Renten berater), aber auch Sozialverbände oder Gewerkschaften bevollmächtigen. Diese Vollmacht ist an keine bestimmte Form gebunden. Wollen Sie sich in Geldangelegenheiten vertreten lassen, sollten Sie mit Ihrem Geldinstitut über eine Kontovollmacht sprechen. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung rechtzeitig handeln Irgendwann kommen vielleicht auch Sie in die Lage, Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen zu können. Bevor eine Betreuungsperson vom Gericht bestellt werden muss, können Sie durch eine sogenannte Vorsorgevollmacht einen Familienangehörigen, Bekannten oder einen sozialen Dienst Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Bitte beachten Sie: Im Ernstfall dürfen weder Ehepartner/Lebenspartner noch Kinder automatisch für Sie Entscheidungen treffen. Auch sie benötigen eine Vorsorgevollmacht. 17

18 Wegen der weitreichenden Folgen sollten Sie sich aber vorab beraten lassen. Unser Tipp: Das Bundesministerium der Justiz hat unter dem Titel Betreuungsrecht eine kostenlose Broschüre zum Thema Vorsorgevollmacht herausgegeben. Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht können Sie eine Patientenverfügung erstellen. Auch hierzu bietet das Bundesministerium der Justiz eine kostenlose Broschüre an. Beide Broschüren stehen mit allen notwendigen Vordrucken im Internet unter zur Verfügung. Soweit Druckausgaben vorhanden sind, können diese beim Publikationsversand der Bundesregierung telefonisch unter (14 Cent/Minute, abweichende Preise aus den Mobilfunknetzten möglich) oder per an bestellt werden. Wie vererbe ich richtig? Wollen Sie Erben abweichend von der gesetzlichen Erbfolge bestimmen, müssen Sie ein Testament schreiben. Sie müssen es selbst verfassen, aber Sie können sich dabei natürlich beraten lassen. Es gibt verschiedene Arten des Testaments. Das eigenhändige Testament muss von Ihnen selbst geschrieben und unterschrieben sein und in verständlicher Sprache und Schrift die Erben bezeichnen. Ein mit dem Computer oder der Schreibmaschine verfasstes Testament ist unzulässig! Ihre Unterschrift soll Familien- und Vornamen enthalten. Auch Datum und Ort der Testamentserrichtung sollten Sie angeben. Zur Sicherheit können Sie das eigenhändige Testament auch in amtliche Verwahrung geben. Dafür ist das Amtsgericht zuständig (in Baden-Württemberg die Notariate). 18

19 Wenn Sie ein eigenhändiges Testament nicht schreiben können oder wollen, sollten Sie zu einem Notar gehen und mit ihm die Errichtung eines sogenannten öffentlichen Testaments besprechen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie sich beraten lassen wollen. Weitere Vorteile sind, dass später kaum Zweifel an der Echtheit des Testaments entstehen können und sichergestellt ist, dass das Testament nach dem Tod auch eröffnet wird und nicht verloren geht. Einige Besonderheiten sollten Sie bei einem gemeinschaftlichen Testament beachten. Dieses kann von Ehe partnern oder eingetragenen Lebenspartnern als öffentliches gemeinschaftliches Testament oder als eigenhändiges gemeinschaftliches Testament errichtet werden. Das eigenhändige gemeinschaftliche Testament kann in Form einer gemeinsamen Erklärung geschrieben werden. Hierfür genügt es, wenn einer der Ehepartner das Testament eigenhändig verfasst und mit seiner vollständigen Unterschrift, der Ortsangabe und einem Datum versieht. Der andere Ehepartner unterzeichnet die gemeinschaftliche Erklärung dann ebenfalls mit Unterschrift, Ortsangabe und Datum. Möglich ist auch ein gemeinschaftliches Testament in Form zweier privatschriftlicher Einzeltestamente. Hier schreiben und unterschreiben Sie und Ihr Partner jeweils ein eigenes Testament. Es muss sich aber der 19

20 Wille beider Partner zum gemeinschaftlichen Testieren aus beiden Testamenten ergeben. Das kann dadurch geschehen, dass Sie beide jeweils das Testament des anderen mitunterzeichnen oder in ihren Testamenten das Wort wir oder gemeinsam verwenden. Unser Tipp: Weitere Informationen zum Thema Erben und Vererben finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz unter Kostenlos Rat und Hilfe in Rechtsfragen In zahlreichen Städten gibt es besondere Rechtsberatungsstellen, die Ihnen in vielen Fragen kostenlos Rat und Hilfe geben, wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen. Diese Rechtsberatungsstellen sind oft bei den Sozialämtern oder Amtsgerichten eingerichtet. Auch Gewerkschaften und andere Interessenverbände unterhalten für ihre Mitglieder Rechtsauskunftsstellen. Wo bekomme ich Hilfe, wenn ich nur eine kleine Rente erhalte? Wenn Sie weniger als 700 Euro Rente und keine weiteren Einkünfte oder Vermögen haben, dann stehen Ihnen möglicherweise Gelder aus der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung oder im Alter zu. Bereits mit Ihrem Rentenbescheid haben wir Ihnen einen Hinweis darauf gegeben. Die Grundsicherung können Sie von Ihrer Stadt oder Gemeinde erhalten. Die nimmt aber gern Ihren Antrag entgegen und leitet ihn dann weiter. Die Grundsicherung wegen Erwerbsminderung oder im Alter ist etwa so hoch wie die Sozialhilfe. Sie deckt neben den allgemeinen Lebenshaltungskosten unter anderem auch die angemessenen Kosten für Unterkunft 20

21 und Heizung. Sie soll Ihren grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellen. Die Grundsicherung können Sie erhalten, wenn Sie bedürftig sind und die maßgebende Altersgrenze erreicht haben. Diese entspricht der Regelaltersgrenze und liegt bei vor 1947 Geborenen bei 65 Jahren. Für ab 1947 Geborene wird diese Grenze wie die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Jüngere haben einen Anspruch auf diese Leistung, wenn sie mindestens 18 Jahre alt und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Unser Tipp: Im Internet finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung weitere Informationen zur Grundsicherung. Anders als bei der Sozialhilfe müssen sich Ihre Kinder nicht an den Kosten beteiligen, wenn ihr Jahreseinkommen unter Euro liegt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadtverwaltung oder Ihrem Gemeindeamt. Wie kann ich als Rentner sparen? Viele Städte und Gemeinden bieten für Senioren Preisermäßigungen an. Das kann beispielsweise für kulturelle und sportliche Veranstaltungen gelten, für Museen, Zoos oder ähnliche Einrichtungen. Diese Vergünstigungen können Sie oft ab einem bestimmten Lebensalter nutzen, manchmal aber auch nur, wenn Sie eine Rente erhalten. Beim Kartenkauf sollten Sie dann einfach Ihren Personal- und Rentnerausweis dabeihaben. Manche Kommunalverwaltungen geben auch besondere Senioren pässe aus. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch beim Fernsehen oder Telefonieren sparen. Von den Rundfunk- und Fernsehgebühren werden Sie beispielsweise befreit, wenn Sie Sozialgeld oder Grundsicherung 21

22 Erkundigen Sie sich bei der GEZ ( oder Ihrem Sozialamt. Fragen Sie Ihr Sozialamt oder die Telekom. wegen Erwerbsminderung oder im Alter beziehen. Schwerbehinderte Menschen mit dem Vermerk RF in ihrem Schwerbehindertenausweis werden ebenfalls befreit. Die Befreiung muss bei der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) beantragt werden. Bei der Deutschen Telekom bekommen Sie wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen bei einigen Produkten den sogenannten Sozialtarif. In manchen Städten können Sie beispielsweise auch bei Fahrten zu bestimmten Tageszeiten für Bus, Straßenbahn, U-Bahn oder S-Bahn sowie die in einen Verkehrsverbund einbezogenen Eisenbahnstrecken Sondervergünstigungen für Senioren erhalten. Erkundigen Sie sich bei den Verkehrsbetrieben. Bestimmte schwerbehinderte Menschen haben wenn ihr Schwerbehindertenausweis mit einer gültigen Wertmarke versehen ist für sich und gegebenenfalls sogar für eine Begleitperson Anspruch auf kostenlose Beförderung. Sie sind nicht allein In einigen Lebenssituationen ist man auf die Hilfe anderer angewiesen. Nicht jeder kann sich dann an Verwandte, Freunde oder Nachbarn wenden. Deshalb sind heute in vielen Orten mobile Dienste eingerichtet worden, die von Städten und Gemeinden, Wohlfahrtsverbänden oder Kirchengemeinden organisiert werden. So 22

23 gibt es beispielsweise den Mahlzeitendienst, fahrbare Wäsche- und Haushaltsreinigungsdienste, die Bücherei auf Rädern und Fußpflegedienste. Auch der Friseur kann bei Bedarf zu Ihnen nach Hause kommen. Ihre Krankenkasse ist gleichzeitig Ihre Pflegekasse. Dort hilft man Ihnen weiter. Wichtig sind für viele die ambulanten Pflegedienste. Bei vorübergehender Krankheit oder dauernder Behinderung können Sie von Krankenschwestern, Krankenpflegehelfern oder Alten- und Krankenpflegern in Ihrer Wohnung gepflegt und versorgt werden. Die Kos ten für die häusliche Pflege können von der Pflegever sicherung bis zu bestimmten Höchstbeträgen übernommen werden. Sollten Sie Hilfe benötigen, dann erkundigen Sie sich bei Ihrem Sozialamt, den Wohlfahrtsverbänden, den Kirchengemeinden oder Ihrer Krankenkasse. Vorsicht: Betrüger! Insbesondere ältere und allein stehende Menschen erleben es immer wieder, dass ungebetener Besuch vor ihrer Tür steht. Dieser stellt sich häufig als Mitarbeiter einer Behörde, einer sozialen Einrichtung oder der Deutschen Rentenversicherung vor und versucht, sich mit einem gefälschten Dienstausweis, Informationsmaterial oder Formularen auszuweisen, um in die Wohnung gebeten zu werden. Bitte beachten Sie: Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung kommen nie unaufgefordert in Ihre Wohnung, um Sie in Rentenangelegenheiten zu beraten beispielsweise über Beitragsnachzahlungen oder Rentenaufbesserungen. 23

24 Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Beratung ganz in Ihrer Nähe Auskunfts- und Beratungsstellen: Bei Ihnen sind noch Fragen offengeblieben? Wir sind für Sie da: In unseren Auskunfts- und Beratungsstellen ganz in Ihrer Nähe. Wir helfen Ihnen kompetent, neutral und natürlich kostenlos. Besuchen Sie uns zu einem persönlichen Gespräch. In den Gemeinsamen Servicestellen für Rehabilitation informieren wir Sie auch über die Angebote anderer Kostenträger. Versichertenberater/-innen und Versichertenälteste: Die bundesweit ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -berater beziehungsweise Versichertenältesten beraten Sie und helfen Ihnen beim Ausfüllen von Anträgen. Wo Sie uns finden: Alle Adressen finden Sie auf der Internetseite und auf den Seiten Ihres Rentenversicherungsträgers. Unter können Sie uns außerdem gern eine schicken. Oder Sie nutzen dazu unser Formular Kontakt im Internet. Kostenloses Servicetelefon Wählen Sie zum Nulltarif die Nummer der Deutschen Rentenversicherung: Unter erreichen Sie unsere Experten. Wir sind für Sie da: Montag bis Donnerstag von 7.30 bis Uhr, Freitag von 7.30 bis Uhr. Internet Unter erreichen Sie uns rund um die Uhr. Sie können Vordrucke oder Broschüren herunterladen, bequem eine Renteninformation anfordern und sich über viele Themen in der Rentenversicherung informieren. Versicherungsämter der Stadt- und Landkreise als unsere Partner In den meisten Regionen können Sie auch hier Ihren Rentenantrag stellen, Vordrucke erhalten oder Ihre Versicherungsunterlagen weiterleiten lassen. 24

25 Die Träger der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Bayern Süd Berlin-Brandenburg Braunschweig-Hannover Hessen Mitteldeutschland Nord Nordbayern Oldenburg-Bremen Gartenstraße Karlsruhe Telefon Am Alten Viehmarkt Landshut Telefon Bertha-von-Suttner-Straße Frankfurt/Oder Telefon Lange Weihe Laatzen Telefon Städelstraße Frankfurt/Main Telefon Georg-Schumann-Straße Leipzig Telefon Ziegelstraße Lübeck Telefon Wittelsbacherring Bayreuth Telefon Huntestraße Oldenburg Telefon

26 Rheinland Rheinland-Pfalz Saarland Schwaben Westfalen Bund Knappschaft-Bahn-See Königsallee Düsseldorf Telefon Eichendorffstraße Speyer Telefon Martin-Luther-Straße Saarbrücken Telefon Dieselstraße Augsburg Telefon Gartenstraße Münster Telefon Ruhrstraße Berlin Telefon Pieperstraße Bochum Telefon

27 Impressum Herausgeber: Bund Geschäftsbereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation Berlin, Ruhrstraße 2 Postanschrift: Berlin Telefon: , Telefax: Internet: drv@drv-bund.de Fotos: Peter Teschner, Bildarchiv Bund Druck: Fa. H. Heenemann GmbH & Co., Berlin 5. Auflage (1/2010), Nr. 505 Diese Broschüre ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Rentenversicherung; sie wird grundsätzlich kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

28 Die gesetzliche Rente ist und bleibt der wichtigste Baustein für die Alterssicherung. Kompetenter Partner in Sachen Altersvorsorge ist die. Sie betreut 52 Millionen Versicherte und mehr als 20 Millionen Rentner. Die Broschüre ist Teil unseres umfangreichen Beratungsangebotes. Wir informieren. Wir beraten. Wir helfen. Die. Größe: 100 % (bei A5 > 71%)

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