Stadt Lübben (Spreewald)

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1 Stadt Lübben (Spreewald) Staatlich anerkannter Erholungsort S Beschlussvorlage für die X öffentliche Sitzung der/ des nicht öffentliche Sitzung X Bildungsausschuss am: X Finanzausschuss am: Bauausschuss am: X Hauptausschuss (bei Bedarf) am: X Stadtverordnetenversammlung am: Lesung am: 2. Lesung am: X Ortsvorsteher/ Ortsbeirat Fachbereich Ordnung, Bildung und Soziales Sachgebiet: Bildung und Soziales Aktenzeichen: ; Teilakte/Vorgang: Vorlagen- Nr.: 2015/082 Datum: Beschlussgegenstand: Änderung der Entgeltordnungssatzung vom für die Nutzung der kommunalen Sportanlagen der Stadt Lübben (Spreewald) Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald) beschließt die Änderung der Entgeltordnungssatzung für die Nutzung der kommunalen Sportanlagen der Stadt Lübben (Spreewald). Die 3 und 6 der Entgeltordnungssatzung werden wie folgt neu gefasst: 3 Entgelt Für die unter 1 genannten Sportanlagen einschließlich Nebenanlagen werden folgende Entgelte je angefangene Nutzungsstunde erhoben: 1. Für alle gemeinnützigen Vereine der Stadt Lübben (Spreewald): 9,00 EURO 2. Für alle gemeinnützigen Vereine außerhalb der Stadt Lübben (Spreewald): 22,00 EURO 3. Für private Nutzer ohne gewerblichen Hintergrund und Gewinnerzielungsabsichten sowie für Veranstaltungen mit nichtsportlichem Charakter: 27,00 EURO 4. Gewerbliche oder kommerzielle Nutzungen werden einzelvertraglich geregelt. In 6 wir der Zusatz je Nutzungstag nach dem Wortlaut in Höhe von 30,00 EURO eingefügt. Abstimmungsergebnis: (vom Stadtverordneten auszufüllen) einstimmig mehrheitlich zugestimmt abgelehnt zurückgezogen zurückverwiesen in den Ausschuss:

2 Begründung/ Rechtsgrundlagen: (Anlagen, Berechnungen, Skizzen etc. ggf. beifügen) Die Erhebung von Entgelten erfolgt gemäß 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember Finanzielle Auswirkungen: 1. finanzwirksam Auszahlung laut Haushaltsplan Es stehen noch Haushaltsmittel i.h.v.: Produkt: Eine Überarbeitung der seit geltenden Entgeltordnung für die Nutzung der kommunalen Sportanlagen der Stadt Lübben (Spreewald) wurde hinsichtlich der Entgeltsätze aufgrund steigender Aufwendungen bei der Betreibung, welche auf der Grundlage der Jahresrechnung 2014 ermittelt wurden, erforderlich. Aus der Beratung am mit den Sportvereinen, dem Sportkoordinator und dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Jugend, Soziales und Sport der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald) besteht Konsens darüber, dass die Entgeltsätze je Nutzungsstunde nach 2 Jahren durch eine erneute Kalkulation zu überprüfen und schrittweise anzupassen sind. Aufgrund der Unterdeckung wird eine Erhöhung der Nutzungsentgelte notwendig. Der Entgeltsatz je Nutzungsstunde wurde dem für die Nutzung der Mehrzweckhalle seit geltenden Entgeltsatz je Nutzungsstunde angepasst. In 6 erfolgt durch den Zusatz pro Nutzungstag eine Klarstellung zur Zahlung einer Bewirtschaftungspauschale. Finanzsachkonto: *unter Untersachkonto: zur Verfügung. X Einzahlung laut Haushaltsplan 2016 X Die Einzahlung i.h.v.: fließt der Buchungsstelle (Sachkonto) Produkte: Finanzsachkonto: und Untersachkonten: , und zu. 2. ergebniswirksam Aufwand i.h.v.: Produkt: Sachkonto: Die Maßnahme verursacht Folgekosten lt. Anlage zur Beschlussvorlage i.h.v.: einmalig monatlich jährlich Ertrag i.h.v.: Produkt: Sachkonto: 3. keine Auswirkungen Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen. * Berechnungsmodus ( noch zur Verfügung ) a) verfügbare Mittel lt. Haushaltsplan b)./. bereits ausgezahlt c)./. bereits vertraglich gebunden d)./. bereits beschlossene Verwendung (außer b) und c) ) = noch zur Verfügung

3 Unterschriften: gez. Hoffmann Fachbereichsleiter/in gez. Kolan Bürgermeister Anlage: 1.- Änderung der Entgeltordnungssatzung für die Nutzung der kommunalen Sportanlagen der Stadt Lübben (Spreewald) 2.- Festlegungsprotokoll der Beratung mit den Sportvereinen, dem Sportkoordinator und dem Vorsitzen den des Ausschusses für Bildung, Jugend, Soziales und Sport der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald) vom Kostenermittlung der kommunalen Sportanlagen - Grundlage Haushaltsjahr 2014

4 Änderung der Entgeltordnungssatzung für die Nutzung der kommunalen Sportanlagen der Stadt Lübben (Spreewald) Auf der Grundlage der 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, Nr. 32) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald) am.. folgende Änderung beschlossen: 1. 3 wird wie folgt neu gefasst: 3 Entgelt Für die unter 1 genannten Sportanlagen einschließlich Nebenanlagen werden folgende Entgelte je angefangene Nutzungsstunde erhoben: 1. Für alle gemeinnützigen Vereine der Stadt Lübben (Spreewald): 9,00 EURO 2. Für alle gemeinnützigen Vereine außerhalb der Stadt Lübben (Spreewald): 22,00 EURO 3. Für private Nutzer ohne gewerblichen Hintergrund und Gewinnerzielungsabsichten sowie für Veranstaltungen mit nichtsportlichem Charakter: 27,00 EURO 4. Gewerbliche oder kommerzielle Nutzungen werden einzelvertraglich geregelt wird wie folgt neu gefasst: 6 Verkauf von Speisen und Getränken Werden bei Sportveranstaltungen Speisen oder Getränke verkauft, ist zusätzlich eine Bewirtschaftungspauschale in Höhe von 30,00 EURO je Nutzungstag zu entrichten. 3. Diese Entgeltordnung tritt am in Kraft. Lübben, den. Lars Kolan Bürgermeister Siegel

5 Festlegungsprotokoll Beratung zu geplanten Änderungen der Entgeltordnungen für die Nutzung der kommunalen Sportstätten und der Mehrzweckhalle in Lübben am: 10. Juli 2012 Ort: Stadtverwaltung Lübben, Sitzungssaal Zeit: 18:00 20:10 Uhr Anwesende: Herr Bretterbauer Bürgermeister Frau Bartoszek Stadt Lübben, FBL II Frau Hill Stadt Lübben, SB Bildung und Soziales Herr Dr. Schaper Sportkoordinator AG Sport Herr Rogalla Vorsitzender des Bildungsausschusses Herr Wolschke TSG, Sektion Handball Herr Grünberg HC Spreewald Herr Gohlke SV Grün-Weiß Lübben Frau Hoffmann Judoverein Kuzushi Frau Stöbe Lübbener Turnverein Herr Kühne SV Grün-Weiß Lübben/Koordinator Herr Schäpe TSG, Sektion Fußball Herr Mietusch SV Blau-Weiß Lubolz Festlegungen aus der Beratung: 1. Das neue Entgelt für die Nutzung der kommunalen Sportstätten soll ab 01.Januar 2013 auf 7,00 je Nutzungsstunde für alle gemeinnützigen Vereine der Stadt Lübben (Spreewald) festgeschrieben werden. Ab 01.Januar 2016 soll das Entgelt um weitere 2,00 erhöht werden und somit 9,00 je Nutzungsstunde betragen. Dieser Betrag ist von der Verwaltung (ggf. durch die Erstellung einer weiteren aktuellen Kalkulation) in 2015 zu überprüfen. 2. Zur Festlegung der Höhe der neuen Entgelte für die Nutzung der MZH und der Außensportanlagen der Stadt Lübben (Spreewald) werden Zuarbeiten der betroffenen Vereine erwartet (Termin: innerhalb der nächsten 14 Tage) Hill Protokollantin 1

6 Kostenermittlung der kommunalen Sportanlagen Grundlage HH-Jahr Objekt Kostenstelle Erträge / Jahr Aufwendungen / Jahr Ergebnis / Jahr Nutzungsstd. /Jahr (regelmäßig) Nutzungsstd. /Jahr (zusätzlich) Nutzungsstd. /Jahr (gesamt) Kosten/NStd (kostendeckend) TH Gartengasse TH Oberschule Am kleinen Hain TH 1. Grundschule Dreilindenweg Sportplatz Völkerfreundschaft Sportplatz Berliner Chaussee Sportplatz F.-L.-Jahn Summe , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 739, ,00 31,93

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